IPA - Home > Abfallsteckbrief - 1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe, Stand 28.02.2019

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

 

 

Herkunft

Allgemein

Als Dämmstoffe werden zusammenfassend Materialien mit wärme- und /oder schalldämmenden Eigenschaften verstanden. Die Stoffe können sich u. a. in Bezug auf ihre Zusammensetzung, den Grad der möglichen Verformung, die Zugfähigkeit, Druckbelastbarkeit sowie Wärmeleitfähigkeit unterscheiden.

Die Dämmstoffe lassen sich in folgende Gruppen einordnen:
  • organische Dämmstoffe
  1. natürlich, d. h. aus pflanzlichem oder tierischem Material, z. B. Hanf, Flachs, Schurwolle, Kork, Papierflocken
  2. synthetische Dämmstoffe, z. B. Hartschaumplatten aus EPS (expandiertes Polystyrol), XPS (extrudiertes Polystyrol), Polyurethanschaumstoffe
  • anorganische Dämmstoffe
  1. natürlich vorkommende Materialien, z.B. Asbest (Fasern aus Silikaten) am häufigsten wurde aus der Serpentinasbest-Gruppe das Chrysotil-Asbest (auch Weißasbest genannt) verwendet. Zur Amphibolasbest-Gruppe gehören Krokydolith- (auch als Blauasbest bezeichnet), Amosit-, Anthophyllit-, Tremolit- oder Aktinolith-Asbeste).
  2. synthetische Dämmstoffe;
    zum einen kristalline Fasern (faserförmige Einkristalle, sogenannte Whisker), z. B. aus Aluminiumoxid, Siliciumcarbid und
    zum anderen glasige (amorphe) Fasern, z. B. Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle
Künstliche Mineralfasern (KMF) sind aus mineralischen Rohstoffen synthetisch hergestellte Fasern, die über unterschiedliche Düsen- oder Schleuderverfahren gewonnen werden und u. a. als Dämmwolle in Form von Stein- und Glaswolle vielfach im Bauwesen eingesetzt wurden bzw. werden. Darüber hinaus gibt es noch die Schlackenwolle, die aus metallurgischen Schlacken (Hochofenschlacke) hergestellt wird. Aufgrund der enthaltenen Schwermetalle und der krebsverdächtigen Faserstäube wird die Schlackenwolle heute nur noch selten zur Wärmedämmung eingesetzt. Neben der Unterscheidung nach der chemischen Zusammensetzung haben künstlich hergestellte Fasern im Gegensatz zu natürlichen und ubiquitären Fasern grundsätzlich parallele Kanten.

Die sogenannten Mineralwollen lassen sich gemäß TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ (TRGS 521) in neue und "alte" Mineralwollen einteilen:
  • "Alte" Mineralwollen sind biopersistente künstliche Mineralfasern (nach Anhang II Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Freigesetzte Faserstäube dieser Mineralfasern haben eine krebserzeugende Wirkung (nach TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ (TRGS 905)). Für "alte" Mineralwollen gilt daher seit Juni 2000 ein Herstellungs- und Verwendungsverbot (nach Anhang II Nr. 5 GefStoffV). Bei Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle handelt.
  • Neue Mineralwollen sind seit 1996 hergestellte Mineralwollen aus künstlichen Mineralfasern, die die Freizeichnungskriterien des Anhangs II Nr. 5 der GefStoffV erfüllen.
  • Zwischen 1996 und 2000 können sowohl "alte" als auch "neue" Mineralwollen verbaut worden sein, ein Gesundheitsrisiko kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Dämmstoffe auf Mineralfaserbasis zur Wärme- und Schallisolierung oder zum Brandschutz weisen einen hohen Mineralfasergehalt auf ( 90%) und sind in der Regel mit Kunstharz gebunden. Werden diese Mineralfaserprodukte als Verkleidung bzw. Trennwände für den Innen- und Außenbereich eingesetzt, sind die Fasern meist verdichtet. Derartige Mineralfaserprodukte werden häufig auch in Form von Verbund- oder Sandwichprodukten angewandt, z. B. in Verbindung mit Gipskarton-, Span- oder Metallplatten.

Bei den Dämmmaterialien, die aus natürlichen Fasern hergestellt wurden, haben asbesthaltige Dämmstoffe bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten eine erhebliche abfallwirtschaftliche Relevanz.

Unter Asbest wird die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale mit Faserdurchmessern bis zu 2 Mikrometern verstanden. Aufgrund der Hitze- und weitgehenden Chemikalienbeständigkeit bestimmter Asbestfasern wurde Asbest in der Vergangenheit (bis 1993) in vielen Produkten eingesetzt. Vor allem im Baubereich kam es zu einer flächendeckenden Anwendung. Seit 1993 sind in Deutschland und seit 2005 in den Ländern der Europäischen Union die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Übergangsvorschriften sind in der GefStoffV geregelt. Die überwiegende Anzahl der in der Weltgesundheitsorganisation WHO vertretenen Staaten, darunter viele Industriestaaten, haben sich dem Asbestverbot bisher nicht angeschlossen.
Es werden grundsätzlich Produkte mit fester oder schwacher Faserbindung unterschieden (siehe AS 170605* Asbesthaltige Baustoffe).
  • festgebundene Asbestprodukte: Anteil 15 Gew.-% und Raumgewicht in der Regel über 1500 kg/m3, aber stets deutlich über 1000 kg/m3
  • schwach gebundene Asbestprodukte: Anteil 60 Gew.-% und Raumgewicht in der Regel unter 1000 kg/m3
Im Bereich der Dämmmaterialien, speziell für nicht krebserregende Mineralfasern, bescheinigt das RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" seit 1999, dass so gekennzeichnete Mineralwolle-Erzeugnisse durch toxikologische Gutachten als nicht krebserzeugend eingestuft werden. Dies wird durch laufende Überwachung bei Prüfinstituten sichergestellt.

Bei Bautätigkeiten wie z. B. Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden (z. B. Wohn- und Bürogebäuden, Fabrik-, Lager- und Ausstellungshallen) und anderen Bauwerken (z. B Brücken, Tunnel, Kanalisationsschächte) können weiterhin asbesthaltige Baustoffe sowie Dämmmaterialien anfallen. Entscheidend dabei ist vor allem das Alter des betreffenden Objektes. So wurden speziell von ca. 1950 bis in die frühen 1990er Jahre asbesthaltige Baumaterialien in großem Umfang eingesetzt.

Hartschaumplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS), extrudiertem Polystyrol (XPS), Polyurethan (PUR) oder Polyisocyanurat (PIR) sind weitere weitverbreitete Dämmmaterialien. Diese Materialien sind mit einer Brandschutzausrüstung versehen. Bei der Herstellung von Dämmstoffen auf Polystyrolbasis wurde bis zum Jahr 2014 das Flammschutzmittel HBCD eingesetzt. Seit dem Jahr 2015 werden HBCD-freie Dämmstoffe aus Polystyrol hergestellt, so dass bei entsprechenden neuen Produkten (und etwaigem Verschnittmaterial auf der Baustelle) keine HBCD-haltigen Materialien anzunehmen sind. Seit dem 22. Juni 2016 darf HBCD nicht mehr in Verkehr gebracht werden (Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung). In Zweifelsfragen (Produkte aus der Übergangszeit 2014 – 2015) kann durch eine Bestätigung des Herstellers und/oder des Lieferanten das Nichtvorhandensein von HBCD nachgewiesen werden. Bei der Herstellung von Dämmstoffen auf Polyurethan-Basis (PUR) wurde kein HBCD eingesetzt. Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind HBCD-haltige Bauabfälle nicht als gefährlich eingestuft. Die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) gewährleistet aber durch die geforderte Getrennthaltung und Nachweisführung eine lückenlose Überwachung der Abfälle bis zu der Entsorgungsanlage.

170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält

Asbesthaltiges Dämmmaterial wurde früher (bis 1993, siehe Hinweis zu Asbestprodukten) überwiegend im Innenbereich für unterschiedliche Zwecke eingesetzt: z. B. Schallschutz, Brandschutz, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um schwachgebundene Asbestprodukte, z. B. Kordeln, Schnüre, Stopfmassen oder Spritzasbest, die zur Ummantelung von Bauteilen und Rohrleitungen, zur Innenbeschichtung von Decken und Wänden, zur Abschottung von Öffnungen und zur Ummantelung von Kabelkanälen und –schächten etc. verwendet wurden.

170603* Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

Hierunter fallen u.a. „alte“ Mineralfaserprodukte wie Glas-, Stein- oder Schlackenwolle bzw. Kombinationsprodukte aus den vorgenannten, die unter dem Begriff künstlich hergestellte Mineralfaserprodukte (KMF) zusammengefasst sind. Zusätzlich können Ziegel mit einer KMF-Füllung sowie Dämmstoffe mit gefährlichen Anhaftungen (z. B. teerhaltige Kleber) in Abhängigkeit der Inhaltsstoffe hier relevant werden. Des Weiteren sind Isolierschäume aus Kühlhäusern, welche u. U. mit FCKW belastet sind, hier zu nennen. Auch Verunreinigungen durch die Nutzung (z. B. Leckagen an isolierten Leitungen) können zu einer Bewertung als gefährlicher Abfall führen.

Zur Herstellung der oben genannten mineralfaserhaltigen Bauprodukte kamen bis 1996 Materialien zum Einsatz, die als krebserzeugend einzustufen sind. Neuere Materialien (ab 1996, in Deutschland gesetzlich zwingend ab 01.06.2000) mit dem RAL-Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ weisen kein schädigendes Potential auf, sind freigezeichnet und können dem Abfallschlüssel 170604 zugeordnet werden.

170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03

Hierunter fallen u. a. Polyurethan-Hartschaum, Polystyrolschaumstoffe oder ungefährliche Mineralfaserprodukte. Die Abfallart weist eine ähnliche Zusammensetzung wie die Abfallart 170603* auf, wobei die Gefahrenmerkmale der künstlichen Mineralfasern z. B. hinsichtlich Halbwertszeit und Faserlänge bzw. -durchmesser sowie weiterer Aufspleißung gegenüber Asbestfasern abweichen und i.d.R. kein Gefährdungspotenzial aufweisen.

HBCD-haltiges Dämmmaterial unterliegt seit dem 01.08.2017 der POP-Abfall-ÜberwV und wird nicht als gefährlicher Abfall eingestuft (siehe hierzu "Aktuelles zur AVV").

170605* Asbesthaltige Baustoffe

Asbesthaltige Baustoffe wurden im Innen- und Außenbereich umfangreich verwendet. Grundsätzlich sind Baustoffe mit fester Faserbindung und mit schwacher Faserbindung zu unterscheiden (vgl. Einleitungstext zu Asbestprodukten):
  • Beispiele für Produkte mit fest gebundenen Asbestfasern sind vor allem Asbestzementprodukte, die als Ausbauplatten, Rohre, Formstücke für Dach- und Fassadenverkleidungen, Innenverkleidungen, Trennwandbau, Lüftungskanalbau, Versorgungsleitungen (Wasser und Abwasser), Dachrinnen, Fensterbänke, Blumenkästen und Fußbodenbeläge, (Floor-)Flexplatten oder Vinyl-Asbest-Platten verwendet wurden.
  • Beispiele für Produkte mit schwach gebundenen Asbestfasern sind Spritzasbest und asbesthaltiger Spritzputz, Leichtbauplatten und Pappen sowie Matten, die im Innenausbau (Verkleidungen, abgehängte Decken, feuerhemmende Türen) eingesetzt wurden. Auch in Notstromspeicheraggregaten können z. B. schwach gebundene Asbestfasern vorkommen.
Bei Asbestzementprodukten (Asbestanteil i. d. R. bis ca. 20 %) werden die Fasern erst durch mechanische Einwirkungen, wie Bohren, Sägen oder Brechen sowie durch Witterungseinflüsse, freigesetzt. Schwach gebundene Asbestprodukte haben einen sehr hohen Asbestanteil (häufig 80 %) und geben wegen ihrer schwachen Bindung Asbestfasern sehr leicht an die Luft ab, z. B. aufgrund von Alterung oder Erschütterungen.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält
mineralische Hauptbestandteile je nach Verwendungszweck, 80 % Asbest (Silikate mit Faserstruktur), z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Ferro-Anthophyllit, Aktinolith
Sonstige Anteile je nach Verwendungszweck, 20 % I.d.R. anorganisches Bindemittel
170603* Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
Mineralisches Dämmmaterial
mineralische Hauptbestandteile nach Verwendungszweck, ca. 90 % "alte" Glas-, Stein- oder Schlackenwolle und künstlich hergestellte Mineralfaserprodukte (KMF)
sonstige Bestandteile ca. 10 % Schmälz- und Bindemittel wie Kunstharze, Öle
Nicht mineralisches Dämmmaterial
Gemisch aus nicht-mineralischen Bestandteilen z. B. Kunststoffe wie Polystyrol (EPS, XPS), Polyurethan (PUR), Kork
sonstige Bestandteile Treibmittel wie FCKW, Bindemittel bzw. Klebstoffe mit Teer (PAK), Isolierschäume aus Kühlhäusern mit FCKW
170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601 und 170603 fällt
Mineralisches Dämmmaterial
mineralische Hauptbestandteile nach Verwendungszweck, ca. 90 % Glas-, Stein- oder Schlackenwolle und künstlich hergestellte Mineralfaserprodukte (KMF), ohne Gefahrenmerkmale der Fasern, z. B. Halbwertszeit und Faserlänge bzw. -durchmesser, sogenannte freigezeichnete Mineralfasern
sonstige Bestandteile ca. 10 % Schmälz- und Bindemittel wie Kunstharze, Öle
Nicht mineralisches Dämmmaterial
Gemisch aus nicht-mineralischen Bestandteilen z. B. Kunststoffe wie Polystyrol, (EPS, XPS), Polyurethan (PUR), Naturfasern, Kork
sonstige Bestandteile z. B. Klebstoffe, FCKW-freie Treibmittel
170605* Asbesthaltige Baustoffe
mineralische Hauptbestandteile nach Verwendungszweck max. 100 % Asbest (Silikate mit Faserstruktur), z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Anthophyllit, Aktinolith
sonstige Bestandteile (bei Verbundsystemen) je nach Verwendungszweck Bindemittel oder Füllstoffe wie Zement, Gips, Holzfasern

 

Hinweis
Weitere Asbestprodukte

Asbest und asbesthaltige Materialien wurden in vielen, sehr unterschiedlichen Bereichen eingesetzt (siehe auch: Asbest unter Allgemein), so dass die Zuordnung asbesthaltiger Abfälle problematisch sein kann. Weitere Herkunftsbereiche bzw. Abfallarten sind zu beachten:
  • 060701* asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
  • 061304* Abfälle aus der Asbestverarbeitung
  • 101309* asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement1
  • 150111* Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
  • 150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
  • 160111* asbesthaltige Bremsbeläge
  • 160212* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
  • 160215* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile2
1 entfällt, da in Deutschland die Herstellung und Verarbeitung von Asbest seit 1993 verboten ist (einzige Ausnahme vgl. Sonderregelung für Chloralkali-Elektrolyse in der GefStoffV, diese Abfälle werden unter 06 07 01* geschlüsselt)

2 mit Anmerkung „asbesthaltig”

 

Glossar
  Asbest Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die beim Einatmen karzinogen sein können, z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Anthophyllit, Aktinolith und Tremolit
  RALDeutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (Abk. für Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen), eine unabhängige Organisation, die RAL-Gütezeichen für Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich technischer und vor allem qualitätstechnischer Anforderungen vergibt
  SteinwolleArt von künstlichen Mineralfasern (KMF), für die verschiedene Gesteinsarten oder Reycling-Formsteine geschmolzen und evtl. mit Zusatzstoffen (z. B. Bindemittel) zu Fasern u. a. für Dämmstoffe verarbeitet werden
  GlaswolleArt von künstlichen Mineralfasern (KMF), für die Glasrohstoffe (wie Quarzsand) und Altglas geschmolzen und evtl. mit Zusatzstoffen (z. B. Bindemittel) zu Fasern u. a. für Dämmstoffe verarbeitet werden
  SchlackenwolleArt von künstlichen Mineralfasern (KMF), für die Schlacken (Hochofenschlacke oder Stahlwerksschlacke) geschmolzen und evtl. mit Zusatzstoffen (z. B. Bindemittel) zu Fasern u. a. für Dämmstoffe verarbeitet werden
  amorphohne regelmäßige Struktur
  EPSexpandiertes Polystyrol, thermoplastisch verarbeitbarer Werkstoff mit einer weißen, grobporigen Struktur, d. h. einem geschlossenzelligen, harten Schaumstoff, z. B. auch als Styropor bekannt
  XPSextrudiertes Polystyrol, thermoplastisch verarbeitbarer Werkstoff, der im Gegensatz zu EPS deutlich feinporiger ist und z. B. als Styrodur bzw. Jackodur bekannt ist
  PURbzw. PU, Polyurethane, Kunststoffe oder Kunstharze mit Urethan-Gruppen, die hart und spröde, weich und elastisch sein können, was bei der Polymersynthese über Ausgangsstoffe, Additive und Vernetzungsgrad gesteuert wird; in aufgeschäumter Form als Schaumstoff für Polster oder auch als aushärtender Montageschaum bekannt
  PIRPolyisocyanurate, Kunststoffe oder Kunstharze mit Isocyanursäure-Gruppen, die einen höheren Vernetzungsgrad haben als PUR-Schäume und damit chemisch und thermisch stabiler sind, und als Hartschaumplatten für die Wärmedämmung von Gebäuden verwendet werden
  HBCDHexabromcyclododecan, auch HBCDD abgekürzt, ringförmiger, bromierter Kohlenwasserstoff mit 16 Isomeren, als additives Flammschutzmittel überwiegend in Polystyrolschaum (z. B. in Dämmstoffen) verwendet, aufgenommen in der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt)
  FCKWFluorchlorkohlenwasserstoffe, halogenierte organische Verbindungen, die als Treibgase oder Kältemittel eingesetzt wurden und ein hohes klimaschädigendes Potenzial (Abbau der Ozonschicht sowie Treibhauseffekt) besitzen und deren Verwendung Beschränkungen und Verboten unterliegt
  freigezeichnete Mineralfasernkünstlich hergestellte mineralische Fasern, die u. a. gem. Gefahrstoffverordnung frei von Krebsverdacht sind (über Kanzerogenitätsindex, Tierversuche, Biolöslichkeit / Halbwertszeit oder Faserdimension)
  KMFkünstliche Mineralfasern, synthetische, anorganische Fasern, kristallin oder glasartig, wie z. B. Dämmwolle aus Glas oder Gestein, Endlosglasfasern, Keramikfasern; biobeständige und lungengängige Fasern können Krebs erzeugen
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  BY - Bayern
  BE - Berlin
  BB - Brandenburg
  HE - Hessen
  NI - Niedersachsen
  SN - Sachsen
  ST - Sachsen-Anhalt