Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Aluminium
Aluminium kann an der Luft von selbst entzündet. Die Zündbereitschaft hängt von der Partikelgröße und dem Verteilungsgrad ab.
Aluminiumverbindungen
Trockene Abfälle, insbesondere Filterstäube und Krätzen, können Aluminiumverbindungen enthalten, die in Verbindung mit anderen Stoffen oder Wasser ggf. leichtentzündbare bzw. akut toxische Gase (z. B. Ammoniak, Phosphin) erzeugen. In der Praxis maßgebend sind, je nach Herkunftsbereich, Aluminiumcarbid (leichtentzündbar, reizend), Aluminiumfluorid (gesundheitsschädlich), und Aluminiumphosphid (leichtentzündbar, akut toxisch, gewässergefährdend)
Kryolith (Aluminiumtrinatriumhexafluorid) ist als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft. Ein Gefährdungspotenzial ist insbesondere dann gegeben, wenn Kryolithstäube eingeatmet werden.
Organische Schadstoffe
In Abfällen aus der Abgasreinigung (Stäube und Schlämme) können polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und thermische Zersetzungsprodukte auftreten. Viele PAK sind als krebserzeugend eingestuft. Art und Menge der Schadstoffe sind herkunftsspezifisch zu beurteilen. Bei der Primäraluminium-Industrie treten PAK-Emissionen vor allem beim Söderberg-Verfahren auf. Im Prebake-Verfahren entstehen die PAK-Emissionen bereits bei der Herstellung der Elektroden. Bei der Sekundäraluminiumherstellung können PAK Emissionen vor allem durch die thermische Zersetzung von Lacken, Kunststoffen usw. auftreten.
Das Gefährdungspotenzial der thermischen Zersetzungsprodukte hängt von der Zusammensetzung des Ausgangsmaterials (z. B. Anhaftungen von Kunststoffen, Lacken, Öle) und dem Entstehungsprozess ab. Bei der thermischen Vorbehandlung (z. B. Pyrolyse) und der Einschmelzung von organisch belasteten Altaluminiumschrotten (z. B. Anhaftungen von Kunststoffen, Lacken, Ölen) ist mit der Entstehung von thermischen Zersetzungsprodukten zu rechnen, deren Gefährdungspotenzial mit dem Summenparameter Gesamt-Kohlenstoff nur unzureichend erfasst wird. Je nach Ausgangsmaterial und Entstehungsprozess sind spezifische Untersuchungen auf krebserzeugende Stoffe erforderlich, z. B. auf PCDD/TCDD.
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung (Abfallschlüssel 100327*) enthalten Mineralöl-Kohlenwasserstoffe. Sie sind als gewässergefährdend eingestuft.
Aluminium kann an der Luft von selbst entzündet. Die Zündbereitschaft hängt von der Partikelgröße und dem Verteilungsgrad ab.
Aluminiumverbindungen
Trockene Abfälle, insbesondere Filterstäube und Krätzen, können Aluminiumverbindungen enthalten, die in Verbindung mit anderen Stoffen oder Wasser ggf. leichtentzündbare bzw. akut toxische Gase (z. B. Ammoniak, Phosphin) erzeugen. In der Praxis maßgebend sind, je nach Herkunftsbereich, Aluminiumcarbid (leichtentzündbar, reizend), Aluminiumfluorid (gesundheitsschädlich), und Aluminiumphosphid (leichtentzündbar, akut toxisch, gewässergefährdend)
Kryolith (Aluminiumtrinatriumhexafluorid) ist als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft. Ein Gefährdungspotenzial ist insbesondere dann gegeben, wenn Kryolithstäube eingeatmet werden.
Organische Schadstoffe
In Abfällen aus der Abgasreinigung (Stäube und Schlämme) können polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und thermische Zersetzungsprodukte auftreten. Viele PAK sind als krebserzeugend eingestuft. Art und Menge der Schadstoffe sind herkunftsspezifisch zu beurteilen. Bei der Primäraluminium-Industrie treten PAK-Emissionen vor allem beim Söderberg-Verfahren auf. Im Prebake-Verfahren entstehen die PAK-Emissionen bereits bei der Herstellung der Elektroden. Bei der Sekundäraluminiumherstellung können PAK Emissionen vor allem durch die thermische Zersetzung von Lacken, Kunststoffen usw. auftreten.
Das Gefährdungspotenzial der thermischen Zersetzungsprodukte hängt von der Zusammensetzung des Ausgangsmaterials (z. B. Anhaftungen von Kunststoffen, Lacken, Öle) und dem Entstehungsprozess ab. Bei der thermischen Vorbehandlung (z. B. Pyrolyse) und der Einschmelzung von organisch belasteten Altaluminiumschrotten (z. B. Anhaftungen von Kunststoffen, Lacken, Ölen) ist mit der Entstehung von thermischen Zersetzungsprodukten zu rechnen, deren Gefährdungspotenzial mit dem Summenparameter Gesamt-Kohlenstoff nur unzureichend erfasst wird. Je nach Ausgangsmaterial und Entstehungsprozess sind spezifische Untersuchungen auf krebserzeugende Stoffe erforderlich, z. B. auf PCDD/TCDD.
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung (Abfallschlüssel 100327*) enthalten Mineralöl-Kohlenwasserstoffe. Sie sind als gewässergefährdend eingestuft.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
100304* Schlacken aus der Erstschmelze | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Schädliche Verunreinigungen, z. B. Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze | ||
reaktives Aluminium | < 15% | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich |
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Aluminiumcarbid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, reizend, der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumphosphid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch | Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK | |
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Aluminiumcarbid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, reizend, der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumphosphid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Aluminium | In metallischer oder oxidierter Form, ggf. reaktives Aluminium | |
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung | ||
PAK auf Steinkohlenbasis, z. B. Benzo(a)pyren | krebserzeugend | |
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Aluminiumcarbid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumphosphid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Kryolith | akut toxisch, gewässergefährdend | |
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch | Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK | |
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Aluminiumcarbid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumphosphid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Kryolith | akut toxisch, gewässergefährdend | |
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch | Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK | |
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung | ||
Kohlenwasserstoffe auf Mineralölbasis | gewässergefährdend | |
100329* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Aluminiumcarbid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumphosphid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Kryolith | akut toxisch, gewässergefährdend | |
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch | Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
100304* Schlacken aus der Erstschmelze | 3 | |
100305 Aluminiumoxidabfälle | 10 | Analytik |
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze | 50 | Analytik |
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze | 2 | |
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt | 32 | Analytik |
100316 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt | 1 | |
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung | 16 | Analytik |
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält | 72 | Analytik |
100321* andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten | 34 | Analytik |
100322 andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen | 3 | |
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 120 | Analytik |
100324 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen | 1 | |
100325* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 8 | |
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung | 2 |
Hinweis
Die Art und Menge der in den Abfällen enthaltenen Schadstoffe sind im Wesentlichen durch die Ausgangsmaterialien sowie die Herkunft (Art des Verfahrens bzw. der Verfahrensstufe) bestimmt. Das Gefährdungspotenzial kann daher bei Abfällen mit gleichem Abfallschlüssel sehr unterschiedlich sein, so dass dessen Bestimmung eine einzelfallspezifische Analyse des Abfalls und ggf. seines Eluats erfordert.
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- HE - Hessen
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- TH - Thüringen