Abfallsteckbrief "1010 Nichteisen-Metallgießereien"
101003 | Ofenschlacke |
101005* | gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen |
101006 | Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen |
101007* | gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen |
101008 | Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen |
101009* | Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält |
101010 | Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt |
101013* | Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten |
101014 | Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen |
101015* | Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten |
101016 | Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
- 101011* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
- 101012 andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen
- 101099 Abfälle a. n. g.
- 1611 Ofenauskleidungen und feuerfeste Materialien
- 1003 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
- 1007 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie
Zuordnung nach AVV
Kapitel 10 | Abfälle aus thermischen Prozessen |
Gruppe 1010 | Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Der Nichteisenmetallguss umfasst das Gießen von Werkstücken aus NE-Metallen. Die NE-Metalle und ihre Legierungen werden entsprechend ihrer Dichte in Leichtmetalle (bis 5 g/cm3) und Schwermetalle (ab 5 g/cm3) eingeteilt. Zu den wichtigsten Basismetallen zählen bei den Leichtmetallen (LM) Aluminium und Magnesium sowie bei den Schwermetallen (SM) Kupfer, Blei, Zink, Zinn und Nickel (sogenannte Buntmetalle). Darüber hinaus gibt es auch Werkstoffe auf Basis von Titan (LM), Kobalt (SM), Gold (SM), Silber (SM) etc. Rund 77 % der NE-Metallgussteile werden im Straßenfahrzeugbau verarbeitet.
Das Gießen von NE-Metallen besteht aus den Fertigungsschritten Gießen, Gussstückentnahme und Nachbehandlung. Vorgelagert ist der Schmelzprozess des Metalls mit/ohne Dosierung von Zugschlagstoffen (z. B. Silizium zum Legieren von Aluminium oder Glas) in Brennstoff oder elektrisch beheizten Öfen. Durch die Legierung oder Dosierung von Zuschlagstoffen lassen sich beispielsweise die Gießbarkeit, die Korrosionsbeständigkeit, die Festigkeit oder die Warmfestigkeit verbessern. Die Mischung der Ausgangsstoffe wird auch als Gattierung bezeichnet. Bei den eingesetzten Metallen wird in Erzeugung aus Primär- und Sekundärrohstoffen unterschieden. Beispiele für Primärstoffe sind Erze und Konzentrate. Zu den Sekundärrohstoffen gehören nichteisenmetallhaltiger Schrott, Galvanikschlämme, Filterstäube und Produktionsrücklaufmaterialien. Meist werden die NE-Metalle in der Gießerei geschmolzen, Aluminium kann aber z. B. sogar in flüssiger Form von Schmelzwerken bezogen werden. Bei der Schmelze bilden sich unterschiedliche Mengen von Schlacken oder sogenannten Krätzen im Ofen aus.
Bei den Gießverfahren wird unterschieden zwischen Schwerkraftgießen (Nutzung Schwerkraft beim Eingießen des Metalls) und Gießen mit Anwendung von Druck (Druckgießen mit erhöhter Einfließgeschwindigkeit des Metalls). Als wichtigste Gießverfahren sind das Kokillengießverfahren, bei dem die Schmelze mit Hilfe der Schwerkraft in die Form gefüllt wird, das Niederdruckkokillengießverfahren, bei dem der Formhohlraum mit Hilfe eines geringen Luft- oder Inertgasdrucks mit Schmelze gefüllt wird und das Druckgießverfahren, bei dem die Schmelze zunächst in die Gießkammer einer Druckgießmaschine gefüllt wird und von dort mit einem Kolben in den Formhohlraum gepresst wird, zu nennen. Beim Gießen wird unterscheiden zwischen Dauerformen und verlorenen Formen.
Dauerformen werden mehrfach abgegossen. Sie bestehen aus metallischen Werkstoffen (Gusseisen oder warmfeste Stähle) und werden vor allem für das Gießen von Nichteisenmetalllegierungen verwendet.
Werden verlorene Formen eingesetzt, gibt es die Möglichkeit mit verlorenen Modellen oder mit Dauermodellen (Dauermodelle können mehrfach genutzt werden; die Modelle werden zwar beim Gießen zerstört, aber die Art des Modells wird immer wieder hergestellt; Dauermodell≠ Dauerform) zu arbeiten. Verlorene Formen können nur einmal genutzt werden und werden dann zerstört, um das Gussstück zu entnehmen. Beim Gießprozess in verlorenen Formen werden die entsprechenden Gussformen aus einem Formstoff (Formsand) hergestellt (Formherstellung). Sofern die resultierenden Gussteile Hohlräume (Innenkonturen) oder Hinterschneidungen aufweisen sollen, werden zusätzlich sogenannte Kerne in einem separaten Arbeitsgang hergestellt (Kernherstellung). Zum Schutz vor thermischer Belastung und der Metallschmelze und um die poröse Formteiloberfläche zu glätten sind die Gussformen und Kerne mit einer sogenannten Schlichte überzogen.
Für die Herstellung von Kernen werden chemische Bindungsverfahren eingesetzt, d. h. der Formstoff (Formsand) wird durch chemische Reaktionen verfestigt. Dabei kommen sowohl anorganische Bindersysteme (z. B. mit wasserlöslichen Alkalisilikate (Wasserglas)) als auch organische Bindersysteme (z. B. mit Polyurethan) zum Einsatz.
Für die Herstellung der Form werden physikalische Bindungen durch Verfahren mit tongebundenen Formstoffen, durch Nassgussformverfahren oder Verdichtungsformverfahren (z. B. mit Druckluft) genutzt. Die verwendeten Formstoffe bestehen grundsätzlich aus dem Formgrundstoff Quarzsand, dem Bindemittelsystem Ton-Wasser und speziellen Zusätzen. Auch chemische Binder, z. B. Epoxidharz, werden zur Herstellung von Gussformen eingesetzt.
Basis der Form bildet ein Modell, welches mit dem Formstoff (Formsand) abgeformt wird. Um ein Anhaften des Sandes am Modell bei dessen Entfernung zu vermeiden, werden dabei Trennmittel wie z. B. Talkum oder Graphit eingesetzt.
Bei der Herstellung der verlorenen Formen entsteht verfahrensbedingt sogenannter Überfallsand bzw. nicht abgegossener Form- oder Kernsand, sogenannter Gießereialtsand.
Nach dem Gießen und Erkalten des Gussstückes wird die Form aufgebrochen und das Gussstück entnommen (Prozess Gussstückentnahme). Das Gussstück wird einer Nachbehandlung unterzogen. Hierbei wird es gesäubert und anschließend im Allgemeinen einer Oberflächenbehandlung unterzogen, z. B. dem Schleifen oder Entgraten durch Sandstrahlen.
Nach dem Guss oder der Nachbehandlung werden die Werkstücke auf mögliche Risse geprüft (Rissprüfung). Die dafür überwiegend eingesetzten Verfahren sind visuelle Prüfung, Magnetpulver- und Farbeindringprüfung, Röntgenverfahren, Ultraschallverfahren, Laserverfahren oder Wirbelstromverfahren.
Bei der Farbeindringprüfung wird z. B. das Prüfmittel (Penetrant) mit fluoreszierenden oder nicht fluoreszierenden Farbpigmenten trocken oder als Suspension (Öl, Wasser) eingesetzt und mit UV-Licht bzw. blauem LED-Licht angeregt, sodass die Risse sichtbar werden.
Der Formstoff von verlorenen Formen und auch Kernen (Gießereialtsand ) wird wieder aufbereitet (Prozess: Sandaufbereitung oder -regenerierung) und zu ca. 95 % wieder verwendet. Zunehmend werden dabei die Kernsande zunächst von den Formsanden getrennt gehalten und jeweils unterschiedlichen Aufbereitungsschritten unterzogen. Typische Aufbereitungsschritte der Sandaufbereitung insgesamt sind Zerkleinerung, Siebung, Eisenmetall-/Nichteisenmetallabscheidung und weitere Klassierverfahren.
101003 Ofenschlacke
Das NE-Metall wird in erdgas-, erdöl- oder strombeheizten Öfen erschmolzen, z. B. Tiegelöfen oder Induktionsöfen. Schlacken und Krätzen (Aluminiumkrätzen fallen unter den AS 10 03) entstehen als zähfeste bis körnige, die Schmelze bedeckende Oxidhaut mit einer variablen Zusammensetzung. Sie bestehen hauptsächlich aus Metalloxiden und anhaftenden Metallen, z. B. aus Aluminiumoxid und metallischem Aluminium und in geringem Maß aus NE-metallhaltigen Mineralien wie Silikat, Kalk und Dolomit. Schlacken und Krätzen sind spezifisch leichter als der Nichteisenmetallguss. Ihr Anteil beträgt ca. 5 % des Ausgangsmaterials. Sie bilden sich unter hohen Temperaturen > 1.500 °C. Beim Einschmelzen von Aluminiumschrotten (Sekundärrohstoff) zu Sekundäraluminium wird zusätzlich eine Salzmischung (z. B. Mischung aus Natriumchlorid, Kaliumchlorid und Calciumfluorid) zugegeben. Dabei entsteht Salzschlacke, die im Wesentlichen aus Natrium- bzw. Kaliumchlorid, Aluminiumoxid, Aluminium, Kaliumdioxid und weiteren Metalloxiden, z. B. aus den Legierungsbestandteilen der Vorstoffe (Blei, Kupfer, Nickel, Zink) besteht. Außerdem können in Spuren auch Carbide, Nitride und Phosphide enthalten sein. Kupferschlacke setzt sich aus den Oxiden von Silizium 45 – 50 %, Kalzium 18 – 22 %, Mangan 4 – 9 %, Eisen 3 – 5 %, Natrium und Kalium 3 – 5 % sowie aus Kupfer 0,2 – 0,3 % und Schwefel 0,2 – 0,4 % zusammen.
Zum Abfallschlüssel 101003 gibt es keinen Spiegeleintrag, d. h. es entstehen keine gefährlichen Abfälle. Die Mansfelder Kupferschlacke ist ein Sonderfall. Diese kann einen Anteil radioaktiver Elemente enthalten, der jedoch aus dem Ausgangsmaterial (Schiefer) und nicht der Technologie resultiert.
101005* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
101006 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen
Nicht abgegossene Form- oder Kernsande (auch Gießereirestsande genannt) entstehen bei der Fertigung von Formen und Kernen verfahrensbedingt (Überfallsand) oder durch Herstellungsfehler. Sie enthalten den Sand, die Bindemittel und ggf. weitere Zusatzstoffe in unveränderter Form und liegen in stückiger bis rieselfähiger Form vor.
Beim Sandguss werden die Gießformen aus Formsand modelliert, der typischerweise aus Quarzsand (Korngröße < 0,02 mm) besteht. Die Form wird mit anorganischen Bindemitteln (z. B. Bentonit, Ton oder Wasser) oder organischen Bindemitteln (z. B. aus Kunstharzen auf Phenol- oder Furanbasis oder Polyurethan sowie aus Ölen) fixiert. Es können weitere Zusatzstoffe zugegeben werden, z. B. Natriumcarbonat (Soda) zur Aktivierung von Bentonit oder häufig auch kohleähnliche Additive wie Graphit oder Härter wie Phosphorsäure. Das vor dem Abformen des Modells aufgetragene Trennmittel, z. B. Talkum oder Graphit, beinhaltet der Formsand ebenfalls. Der Kernsand enthält im Wesentlichen chemische Bindemittel, z. B. Bentonit, Kaolinit oder Kunstharze auf Phenol-oder Furanbasis. Nach Freigabe der Patente der Bühler AG (Schweiz) wird der Kernsand zukünftig zunehmend auch durch Salze, z. B. Mischung aus 38 % Kaliumchlorid und 62 % Natriumcarbonat (Soda), insbesondere beim Druckgießen, ersetzt werden.
101007*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
101008 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen
Gießformen nach dem Gießen enthalten neben den Formsanden mit den überwiegend anorganischen Bindemitteln auch abgegossene Kerne mit verbrannten bzw. pyrolysierten organischen Bindemitteln, z. B. Zersetzungsprodukte der Phenolharze. Zudem sind Glanzkohlenstoffbildner, Schlichte und eventuell geringe Metallanteile enthalten. Die Gießereialtsande werden je nach Zusammensetzung aus wirtschaftlichen Gründen größtenteils in den Gießereien aufbereitet bzw. regeneriert.
101009* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
101010 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt
Filterstäube entstehen bei der Reinigung der Abgase aus dem Ofen und der Abluft aus den weiteren Prozessen, d. h. dem Schmelzprozess, der Form- und Kernherstellung, dem Gießen (Abguss), der Gussstückentnahme sowie der Nachbehandlung der Gussteile und der Sandaufbereitung/-regenerierung). Sie werden im Allgemeinen mit Gewebefiltern trocken aus der Abluft abgeschieden.
Stäube aus der Reinigung der Ofenabgase enthalten überwiegend Sandanhang aus der Gattierung, Abbrand der Ofenausmauerung, dem Einsatzmaterial anhaftende Stäube, unverbrannte Zuschlagstoffe und Oxidationsprodukte des Schmelzprozesses wie z. B. Metalloxide. Beim Einsatz von verunreinigten Schrotten entstehen bei Vorhandensein von chlororganischen oder aromatischen Verbindungen und Spuren von Kupfer auch Dioxine und Furane (PCDD/PCDF).
Filterstäube aus der Form- und Kernherstellung, dem Einsatz von Schlichten, der Gussstückentnahme sowie der Sandaufbereitung/-regenerierung enthalten vorwiegend die Feinanteile der Sande (oft > 50 %), Metallpartikel und ausgehärtete bzw. verbrannte Reste des Bindemittels.
Filterstäube aus der Abluft der Nachbehandlung (Schleifen, Entgraten) weisen hohe Metallanteile auf (bis zu 50 %).
101013*Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
101014 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
Abfälle von Bindemitteln sind unverbrauchte oder überlagerteRückstände. Je nach Sandsystem handelt es sich hierbei um anorganische Stoffe, z. B. Bentonit bzw. organische Zubereitungen, z. B. Phenol- oder Furanharze.
101015*Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
101016 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen
Nach dem Guss werden die Werkstücke auf mögliche Risse geprüft. Die überwiegend eingesetzten Verfahren sind visuelle Prüfung, Magnetpulver- und Farbeindringprüfung, Röntgenverfahren, Ultraschallverfahren, Laserverfahren oder Wirbelstromverfahren.
Dabei handelt es sich z. B. um ultraschallangeregte Thermografie oder klassisch um eine Farbeindringprüfung. Das Prüfmittel (Penetrant) besteht hier z. B. aus Magnetpulver mit Eisenoxid, fluoreszierenden oder nicht fluoreszierenden Farbpigmenten wie z. B. Xanthen- oder Anthrachinonfarbstoffe, das trocken oder als Suspension (Öl, Wasser) eingesetzt und mit UV-Licht bzw. blauem LED-Licht angeregt wird.
Die Abfälle entstehen durch das Abwaschen des Färbemittels von der Metalloberfläche, z. B. mit Wasser oder Ethanol und im geringen Maß aus überlagerten Substanzen (Konzentrate).
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
101003 Ofenschlacke | ||
wasserlösliche Anteile | ca. 45 – 75 Gew.-% | |
wasserunlösliche Anteile | ca. 20 – 40 Gew.-% | |
metallisches Aluminium | ca. 5 – 20 Gew.-% | |
PCDD/PCDF | ca. 2 – 20 Gew.-% | |
101005* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen101006 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen | ||
Feststoff | ||
Quarzsand | 85 - 98 %TS | davon Feinkornanteil ( < 63 µm) ca. 15 %TS |
Kohlenstoff | 1 - 7 %TS | davon liegen im Mittel 75 % in elementarer Form vor |
Glühverlust ges. | 1 - 7 %TS | organischer Rest von Schlichten und Glanzkohlenstoff |
Eluat | ||
pH-Wert | 7,5 - 10 | |
Leitfähigkeit | 100 - 600 µS/cm | |
Kohlenstoff als TOC | 5 - 40 mg/l | |
NE-Metalle im Eluat (Summe) | < 1 mg/l | NE-Metalle einzeln: je nach Herkunft, allgemein < 0,1 mg/l |
101007* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 101008 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen (Beispiel Altsand aus dem Al-Guss) | ||
Feststoff | ||
Quarzsand | 75 – 90 % TS | |
PAK | kleinergleich 1 mg/kg | |
Kohlenstoff | 0,2 – 8 % TS | |
Glühverlust | 3 – 7 % | |
organische und anorganische Bindemittel (z. B. Zersetzungsprodukte der Phenolharze), Glanzkohlenstoffbildner, Schlichten | ||
101009* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält (Beispiel Filterstaub aus Sandaufbereitung von organisch gebundenem Sand für Al-Guss) 101010 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt | ||
Feststoff | ||
Kohlenstoff als TOC | 2 - 8 %TS | |
Glühverlust ges. | 10 – 20 % TS | organischer Rest von Schlichten und Harzpartikeln |
Eluat | ||
pH-Wert im Eluat | 7,5 - 10 | |
NE-Metalle im Eluat (Summe) | < 1 mg/l | NE-Metalle einzeln: je nach Herkunft, allgemein < 0,1 mg/l |
101013* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten 101014 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen | ||
Die Zusammensetzung ist abhängig von den Ausgangsmaterialien. Um Aussagen zu den Ausgangsmaterialien zu treffen, sind die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter zu wählen. | ||
101015* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten 101016 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen | ||
Die Zusammensetzung ist abhängig von den Ausgangsmaterialien. Um Aussagen zu den Ausgangsmaterialien zu treffen, sind die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter zu wählen. | ||
Salze werden zunehmend bei der Kernherstellung insbesondere beim Druckgießen eine Rolle spielen und damit auch zunehmend als Abfälle aus dem Gießprozess anfallen. Ihre Aufbereitung für eine erneute Verwendung ist noch sehr aufwändig.
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Gießereien", UBA
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
- Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
- Gute Praktiken-Leitfaden – Minimierung von Dioxin- und Furanemissionen in Gießereien, Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie, Juni 2017
- BW - Baden-Württemberg
- Vermeidung von Abfällen durch abfallarme Produktionsverfahren - Gießereialtsande aus Eisen-, Stahl- und Tempergießereien, Umweltministerium Baden-Württemberg, 1992
- Untersuchung von Eisen- und NE-Metallgießereien - Branchengutachten, LUBW, 1996
- Branchenspezifische Checkliste - Eisen- und NE-Metallgießereien, ABAG-itm
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Emissionen von luftverunreinigenden Stoffen treten in NE-Metallproduktionsanlagen in nahezu allen Prozessschritten auf und setzen sich aus einer Vielzahl von Stoffen zusammen. Den größten Anteil nehmen dabei Stäube ein, die in nahezu allen Arbeitsschritten entstehen und Schwermetalle enthalten können.
Metalle
Die Metalle in Ofenschlacken (101003) liegen in oxidischer und auch elementarer Form vor. Die Gehalte sind vom Ofentyp, dem Einsatzmaterial, den Zusatzstoffen und der Prozessführung abhängig. Nicht abgegossene Sande (101005*/06) weisen prozessbedingt keine Schwermetallgehalte auf, die für eine Gefährlichkeitseinstufung relevant wären.
Abgegossene Sande (101007*/08) enthalten prozessbedingt die für den Guss verwendeten Metalle in elementarer und oxidischer Form. Die Gehalte in der Trockenmasse können bei mehreren Prozent liegen, d. h. es ist eine Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der Gefährlichkeit notwendig, z. B. sind nickelhaltige Sande gesundheitsschädlich.
In Filterstäuben 101009*/10 reichern sich die mit dem Einsatzmaterial eingebrachten Metalle überwiegend als Oxide an. Die Gehalte sind sehr unterschiedlich und sind vom zu gießenden Nichteisenmetall, von der Prozessführung sowie der Herkunft der zu reinigenden Abluft abhängig (z. B. Abluft aus dem Schmelzofen, dem Formenbau, dem Gießprozess oder der Nachbearbeitung oder Sandaufbereitung). Daher ist eine Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der Gefährlichkeit notwendig, z. B. sind Magnesiumstäube in Verbindung mit Luftsauerstoff leicht entzündbar.
Organische Stoffe
Ofenschlacken (101003) weisen in der Regel prozessbedingt keine organischen Schadstoffe auf, die für eine Gefährlichkeitseinstufung relevant wären.
Bei nicht abgegossenen Sanden (101005*/06) sind die Bestandteile des Bindemittels und anderer Additive für die Einstufung relevant. Formsande können z. B. Phenol- oder Furanharze und Mineralölkohlenwasserstoffe in hohen Konzentrationen von 20 – 45 % enthalten, die z. B. gesundheitsschädlich, krebserzeugend oder ökotoxisch sind. Es ist daher eine Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der Gefährlichkeit notwendig.
Chemisch gebundene abgegossene Sande (101007*/08) enthalten im Allgemeinen thermische Zersetzungsprodukte der organischen Binder und Additive. Dabei kann es sich um Schadstoffe wie Formaldehyd, Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Benzol oder Phenol handeln. Außerdem können Kohlenstoff und Schlichte enthalten sein. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der Gefährlichkeit notwendig.
Art und Gehalt organischer Schadstoffe in Filterstäuben (101009*/10) sind vom Herkunftsbereich der zu reinigenden Abluft abhängig, z. B. Ofen, Gießprozess oder Sandaufbereitung. Im Einzelfall können relevante Gehalte an PAK auftreten. Je nach Verunreinigung des Schmelzgutes und der im Formen- und Kernbau verwendeten Stoffe, z. B. organische Schlichte, können in Filterstäuben Dioxine und Furane (PCDD/PCDF) enthalten sein. Zur Gefährlichkeitseinstufung ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
Bei den Bindemittelabfällen (101013*/14) besitzen in erster Linie die chemischen Bindemittel gefährliche Eigenschaften. Die Bindemittelabfälle können aus unterschiedlichen Harzen bzw. deren Ausgangsstoffen bestehen, z. B. Phenol-, Furan- oder Harnstoff-Formaldehyd-Harze, und als gewässergefährdend und oftmals als reizend oder gesundheitsschädlich einzustufen sein. Zu den Bindemittelabfällen werden im Allgemeinen Formüberzugsstoffe (Schlichten) hinzugezählt, die oft Alkohole wie z. B. Methanol, Ethanol oder auch Isopropanol enthalten. Diese Alkohole sind entzündbar.
Rissanzeigende Prüfmittel (101015*/16) sind zumeist flüssig. Sie können aliphatische Kohlenwasserstoffe, Eisenoxide sowie Fluoreszenzfarbstoffe enthalten. Diese Prüfmittel sind meist als gewässergefährdend, entzündbar und reizend einzustufen. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der Gefährlichkeit notwendig.
Sonstige Schadstoffe
Die vorgenannten Abfälle der Gruppe 1010 enthalten weitere abfallarten- und herkunftsspezifische Stoffe, die jedoch im Allgemeinen nicht gefahrenbestimmend und für die Einstufung als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall nicht relevant sind. Diese Inhaltsstoffe und ihre Eigenschaften, z. B. Eluierbarkeit, können jedoch maßgebend für die Verwertbarkeit oder Ablagerbarkeit der Abfälle sein.
Stäube aus der Formherstellung (101009*/10) können gegebenenfalls Quarzsand enthalten, der eine so geringe Korngröße aufweist, dass eine Lungengängigkeit gegeben ist. Quarzsandstäube sind daher gesundheitsschädlich.
Durch die Zersetzung der Bindemittel beim Gießen und Abkühlen entsteht ein Gemisch von gas- und dampfförmigen Stoffen komplexer Zusammensetzung, deren Konzentration u. a. von den Stoffmengen, vom Formstoff-/Metall-Verhältnis, von den Abkühlungsbedingungen sowie von der Verbrennung entstehender Gießgase abhängt. Leitkomponenten z. B. für tongebundene Formstoffe mit Kohlenstoffträgern sind Benzol, Formaldehyd und Kohlenmonoxid.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
101003 Ofenschlacke | ||
Metalle | in elementarer und oxidischer Form, Art und Menge im Einzelfall sehr unterschiedlich einige Metalloxide sind akut toxisch bzw. gesundheitsgefährdend, z. T. gewässergefährdend, WGK 1 – 3 Nickeloxid ist auch kanzerogen |
|
101005*/06 Gießformen und -sande vor dem Abgießen | ||
anorganische Bindemittel | 20 - 45 % | anorganische Binder, z. B. Zemente oder Silikate mit Zuschlagstoffen, können bei Wasserzugabe reizend wirken; für die Gefährlichkeitsbeurteilung sind Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend |
organische Bindemittel bzw. deren Bestandteile, z. B. Phenole |
20 - 45 % | meist akut toxisch oder gesundheitsschädlich, ätzend oder reizend, gewässergefährdend WGK 1 – 2; Angaben im Sicherheitsdatenblatt berücksichtigen |
101007*/08 Gießformen und -sande nach dem Abgießen | ||
Legierungsmetalle in metallischer oder oxidischer Form | einige Metalloxide sind akut toxisch bzw. gesundheitsgefährdend, z. T. gewässergefährdend, WGK 1 – 3 | |
thermische Zersetzungsprodukte chemischer Binder und Schlichte, z. B. PAK | im Einzelfall 200 mg/kg | teilweise als krebserzeugend; Einzelfall ist zu betrachten |
101009*/10 Filterstaub | ||
Legierungsmetalle in metallischer oder oxidischer Form, z. B. Nickel | einige Metalloxide sind akut toxisch bzw. gesundheitsgefährdend, z. T. gewässergefährdend, WGK 1 – 3 Nickeloxid ist auch kanzerogen |
|
thermische Zersetzungsprodukte chemischer Binder und Schlichte, z. B. PAK | im Einzelfall > 200 mg/kg | teilweise als krebserzeugend; Einzelfall ist zu betrachten |
PCDD/PCDF | Einzelfall > 0,015 mg/kg möglich | kanzerogen, persistent und schwer abbaubar |
Quarzstäube | bei Einsatz von Quarzsand in der Formherstellung gesundheitsschädlich, da lungengängig |
|
101013*/14 Bindemittel | ||
organische Binder, phenol-, formaldehyd-, benzol-, toluol- und xylolhaltig | für die Gefährlichkeitsbeurteilung sind Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend | |
101015*/16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen | ||
Prüfstoff, Öle | für die Gefährlichkeitsbeurteilung sind Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
101003 Ofenschlacke | 1 | |
101005* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen | 9 | |
101006 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen | 9 | |
101007* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen | 5 | |
101008 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen | 134 | Analytik |
101009* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält | 43 | Analytik |
101010 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt | 6 |
Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle
Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.
Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft
Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.
Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Hazard-Check
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Gießereien", UBA
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gute Praktiken-Leitfaden – Minimierung von Dioxin- und Furanemissionen in Gießereien, Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie, Juni 2017
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Untersuchung von Eisen- und NE-Metallgießereien - Branchengutachten, LUBW, 1996
- Branchenspezifische Checkliste - Eisen- und NE-Metallgießereien, ABAG-itm
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Schlacken (101003) entstehen verfahrensbedingt und können nur in geringem Maße vermieden oder vermindert werden, z. B. durch Optimierung der Prozessparameter.
Beim NE-Metallguss werden häufig Dauerformen verwendet, bei denen kein Altsand 101007*/08 anfällt. Im Übrigen stehen bei der Vermeidung von Altsanden folgende Möglichkeiten im Vordergrund:
- Schließung der Sandkreisläufe, Sandaufbereitung/-regenerierung
- Vereinheitlichung der Sandarten und Bindersysteme in der Form- und Kernherstellung
- Getrennthalten von Altsanden mit unverträglichen Bindersystemen
- Optimierung der Kernherstellung im Hinblick auf den Einsatz von Regenerat
- Einsatz regenerierungsfreundlicher Verfahren bei der Kernherstellung
- Interne Rückführung wertstoffhaltiger Stäube
Sammlung und Bereitstellung
Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.
Ofenschlacken werden zunächst im flüssigen Zustand in Schlackekübel (Temperatur > 1.000 °C) abgefüllt, die in Schlackenbeete entleert werden. Hier erfolgt die langsame Abkühlung an der Luft, sodass eine kristalline Stückschlacke entsteht, die durch angeschlossene Aufbereitungstechnik zu Produkten wie Baustoffgemische und verschiedene Gesteinskörnungen für den Straßenbau direkt verarbeitet wird. Die Produkte werden in Containern gelagert bzw. abtransportiert. Zu beachten ist, dass insbesondere Salzschlacken welche lösliche Anteile enthalten können, vor Wassereintritt geschützt werden sollten, d. h. sie sollten in abgedeckten und flüssigkeitsdichten Containern gelagert und transportiert werden.
Anorganisch gebundene Gießereialtsande besitzen in der Regel ein geringes Umweltgefährdungspotenzial, sodass eine Auslaugung von Schwermetallen oder anderen umweltgefährdenden Substanzen nicht zu befürchten ist. Daher ist die Lagerung und Bereitstellung in gängigen Containern (i. d. R. Absetzcontainer) ausreichend. Harzgebundene Altsande können organische Rest- oder Zersetzungsprodukte enthalten, z. B. PAK, und sind ggf. in abgedeckten und flüssigkeitsdichten Containern zu lagern.
Stäube aus Abgas- und Abluftreinigungsprozessen werden i. d. R. in staubdichten Siloanlagen anlagenintern gesammelt und von Entsorgungsunternehmen mit entsprechend staubfreiem Verladesystem und Silo-LKWs bei Bedarf abgeholt. Nur in kleinen Gießereien erfolgt eine Lagerung der Filterstäube in sogenannten BigBags. Bei Al- und Mg-haltigen Stäuben besteht Brandgefahr.
Reste von organischen Bindemitteln und Rissprüfmittel, in der Regel Konzentrate, fallen zumeist nur in Kleinmengen an, z. B. durch Überlagerung. Sie sind in den Verkaufsverpackungen zu belassen bzw. in geschlossenen, flüssigkeitsdichten Behältnissen zu sammeln.
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Die überwiegend mineralischen Rückstände – Schlacken, Sande und Filterstäube – können grundsätzlich intern (Kreislaufführung) oder extern (Bau- und Zuschlagstoffe) stofflich verwertet werden. Begrenzende Faktoren bilden die Anforderungen an die physikalische, z. B. Körnung, und die chemische Beschaffenheit, z. B. Störstoffe wie Schwermetalle oder PAK, sowie die Genehmigungswerte der Aufbereitungsanlagen.
Für die in geringen Mengen anfallenden Bindemittel- und Rissprüfungsrückstände sind keine Verwertungsmöglichkeiten bekannt.
Beseitigung
Die Beseitigung von Schlacken, Altsanden und Filterstäuben setzt voraus, dass eine Verwertung nachgewiesenermaßen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Für die Ablagerung auf Deponien sind die Zuordnungskriterien und Ablagerungshinweise der Deponieverordnung (DepV), die länderspezifischen Regelungen sowie die anlagenspezifischen Genehmigungswerte zu beachten.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
101003 Ofenschlacke | |
Rückgewinnung von Metallen und ggf. der Salze; unter Umständen als Baustoff einsetzbar, z. B. im Straßenbau | Inertstoff- oder Monodeponie; ggf. untertägige Ablagerung bei erhöhter Wasserlöslichkeit |
101005*/06 Gießformen und -sande vor dem Gießen | |
nach Aushärten und Brechen mit Neusand gemischt zur Produktion neuer Kerne verwenden; Verwertung als Zuschlagsstoff in Zementwerken | bentonitgebundene Systeme enthalten i. d. R. keine gefährlichen Stoffe, können direkt obertägig abgelagert werden; chemisch gebundene Systeme sollten vor der Ablagerung ausgehärtet werden, um die organischen Bindemittel zu immobilisieren; Ablagerung je nach Zusammensetzung DK I bis DK III |
101007*/08 Gießformen und -sande nach dem Gießen | |
mechanische und/oder thermische Regenerierung; Bindemittelreste, Fehlkorn sowie mechanisch oder thermisch nicht mehr trennbare Sandagglomerate werden als Abfall aussortiert; Verwertung als Zuschlagstoff in Zementwerken | bentonitgebundene Systeme enthalten grundsätzlich keine gefährlichen Stoffe und können direkt obertägig abgelagert werden; chemisch gebundene Systeme sollten vor der Ablagerung ausgehärtet werden, um die organischen Bindemittel zu immobilisieren; Ablagerung je nach Zusammensetzung DK I bis DK III |
101009*/10 Filterstaub | |
Filterstaub enthält hohe Anteile an NE-Metallen und kann verwertet werden; Stäube aus der Kern- und Formherstellung bentonitgebundener Systeme können intern wieder eingesetzt werden; Staub aus der Sandregenerierung kann eingesetzt als Baustoff verwendet werden | Ablagerung je nach Zusammensetzung DK I bis DK IV |
101013*/14 Abfälle von Bindemitteln | |
thermische Behandlung | |
101015*/16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen | |
thermische Behandlung |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Gießereien", UBA
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
- Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gute Praktiken-Leitfaden – Minimierung von Dioxin- und Furanemissionen in Gießereien, Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie, Juni 2017
- BW - Baden-Württemberg
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Vermeidung von Abfällen durch abfallarme Produktionsverfahren - Gießereialtsande aus Nichteisenmetallgießereien, Umweltministerium Baden-Württemberg, 1992
- Untersuchung von Eisen- und NE-Metallgießereien - Branchengutachten, LUBW, 1996
- Branchenspezifische Checkliste - Eisen- und NE-Metallgießereien, ABAG-itm
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Bewertung der Umweltverträglichkeit von Entsorgungsoptionen, Reihe Abfall, Heft 63, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2002
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Umweltfachliche Kriterien zur Verwertung von Elektroofenschlacke (EOS), Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), März 2013
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Gießereien", UBA
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
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- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
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- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Bewertung der Umweltverträglichkeit von Entsorgungsoptionen, Reihe Abfall, Heft 63, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2002
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Umweltfachliche Kriterien zur Verwertung von Elektroofenschlacke (EOS), Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), März 2013
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief
Überarbeitung | ||
---|---|---|
Datum | im Auftrag von | Bearbeitet durch |
25.11.2020 | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Referat Kreislaufwirtschaft Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden www.wertstoffe.sachsen.de | Umweltinstitut Leipzig e.V. Bernhard-Göring-Straße 152 04277 Leipzig info@uil.de www.uil.de 0341 / 30 65 42 0 |
Ersterstellung | ||
Datum | Herausgeber | Ersteller |
26.11.2008 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | ABAG-itm GmbH Hauptstraße 4 75335 Dobel info@abag-itm.de www.abag-itm.de 07083 / 52774-60 |
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