Abfallsteckbrief "1011 Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen"
101103 | Glasfaserabfall |
101105 | Teilchen und Staub |
101109* | Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen |
101110 | Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt |
101111* | Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Kathodenstrahlröhren) |
101112 | Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt |
101113* | Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten |
101114 | Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen |
101115* | feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten |
101116 | feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen |
101117* | Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten |
101118 | Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen |
101119* | feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten |
101120 | feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Hinsichtlich der Abfälle aus feuerfesten Materialien von Schmelzöfen (161105* und 161106) wird auf den Abfallsteckbrief 1611 Ofenausbruch verwiesen.
Zuordnung nach AVV
Kapitel 10 | Abfälle aus thermischen Prozessen |
Gruppe 1011 | Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Die Glasherstellung lässt sich in fünf Branchen unterteilen:
- Flachglasindustrie, einschl. Flachglasveredelung und -verarbeitung, z. B. Verscheibungen für Bauwirtschaft, Automobilbau und Möbelherstellung,
- Behälterglasindustrie, z. B. Glasverpackungen der Getränke- und Ernährungsindustrie,
- Gebrauchs- und Spezialglasindustrie, z. B. Displays, Lampenkolben, Laborglas, optische Gläser, Glasfaser für Datenübertragung,
- Kristall- und Wirtschaftsglasindustrie, z. B. Trinkgläser, Haushaltsglas,
- Glas- und Mineralfaserindustrie, z. B. Glas- und Steinwolle für Wärme- und Schalldämmung, Glasfasern für Kunststoff- und Textilindustrie.
Hauptbestandteile von Glas sind Siliciumoxid (SiO2), Natriumoxid (Na2O) und Calciumoxid (CaO). Die zur Glasherstellung verwendeten Rohmaterialien sind daher im Wesentlichen Quarzsand (SiO2), Soda (Na2CO3) als Natriumoxid-Träger und Kalk (CaCO3), aus dem in der Schmelze Calicumoxid entsteht. Art und Anteil der eingesetzten Rohstoffe ergeben sich aus den geforderten Eigenschaften des Glaserzeugnisses und dem jeweiligen Herstellungsprozess. Flachglas und Behälterglas, sog. Kalknatron-Silicatglas, werden aus ca. 70 % Quarzsand, 13 % Soda, 10 % Kalk und geringen Anteilen Dolomit, Feldspat und Pottasche (Kaliumcarbonat) gefertigt. Je nach Anwendungserfordernissen werden größere Mengen (bis zu 25 Masse-%) an Aluminium- (bei Glasfasern), Barium- (bei Bildröhren), Blei- (bei Bleikristall), Kalium- (bei Bildröhren und Bleikristall), Magnesiumoxiden und -carbonaten (bei Flachglas, Glühlampen und Glasfasern) und Bortrioxid (bei Laborgeräten und Glasfasern) zugegeben.
Altglas spielt als Rohstoff eine bedeutende Rolle, sowohl der in der Produktion anfallende Glasabfall als auch Fremdglas. Der Zusatz bestimmter Mengen gemahlener Scherben zum Rohstoffgemenge optimiert das Schmelzverhalten. Die Anteile von Altglas in der Schmelze können zwischen 20 und 95 % betragen.
Die Glasherstellung ist ein energieintensiver Prozess, der unter hohen Temperaturen abläuft. Brennstoffe bilden daher einen wesentlichen Einsatzstoff. Die Hauptenergiequellen sind Heizöl, Erdgas und Elektroenergie.
Mit Ausnahme einiger Spezialgläser werden die meisten Glasarten in einem kontinuierlichen Schmelzprozess hergestellt. Der Herstellungsprozess gliedert sich in mehrere Phasen:
- die Gemengeaufbereitung aus den Rohstoffen und Recyclingmaterialien, die den Mahl-, Dosier- und Mischprozess umfasst,
- den Schmelzprozess, der auch die Phase der Läuterung (Entgasung der Glasschmelze), der Homogenisierung und des Abstehens im Schmelzofen umfasst,
- die Formgebung durch Gießen, Blasen, Walzen, Ziehen etc.,
- das Abkühlen,
- die Qualitätskontrolle und einen abschließenden Glasbearbeitungs- und -veredelungsprozess.
101103 Glasfaserabfall
Grundsätzlich ist bei der Herstellung von Glasfasern mit einem Durchmesser von 5 bis 25 µm mit einem Bruchanteil von 10 bis 25 % zu rechnen, je nach Art des Formgebungsprozesses und dem Durchmesser der Glasfasern. Die Glasfaserabfälle können aufgrund der faserigen Struktur nicht direkt als Rohstoff eingesetzt werden. In Form von gemahlenem Pulver oder als Brikett aufbereitet, können sie in die Schmelzwanne zurückgeführt werden. Problematisch ist u. a. der organische Anteil, der ausgebrannt werden muss und somit die Luftemissionen erhöht. Die bei der Mineralwolleherstellung anfallenden Produktionsabfälle (z. B. Reststücke) können stofflich verwertet werden. Der Einsatz von Produktionsabfällen bei der Herstellung qualitativ hochwertiger Glasfasern, z. B. für die Datenübertragung und für optische Systeme, ist begrenzt möglich. Glasfaserabfälle gelangen daher zumeist in den Aufbereitungsprozess weniger sensibler Glasprodukte.
101105 Teilchen und Staub
Bei Abfällen unter diesem Abfallschlüssel handelt es sich um Staubfraktionen, die als nicht gefährlich eingestuft worden sind und die nicht aus einer Abluftbehandlung stammen.
In allen Branchen der Glasindustrie kommen pulver-, granulat- oder staubförmige Rohstoffe zum Einsatz. Staubemissionen entstehen bei der Lagerung und beim Transport der pulver-, granulat- oder staubförmigen Rohstoffe sowie in der Glasbearbeitung und -veredelung.
Bei der mechanischen Glasbearbeitung entstehen Glasteilchen und -stäube, die im Wesentlichen die Rohmaterialien der behandelten Glasprodukte in fein verteilter Form enthalten.
101109* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen
Dem Abfallschlüssel 101109* werden die bei der Gemengeaufbereitung (Beschickung, Dosieren, Mischen, Mahlen, Homogenisieren) entstehenden Abfälle zugeordnet. Es handelt sich dabei um Abfälle aus Verschüttungen und Fehlchargen vor dem Schmelzprozess, die daher aus Einsatz- und Rohmaterialien sowie Scherben bestehen. Die Abfallart umfasst auch Filterstäube, die bei der Abluftbehandlung der Gemengeaufbereitung anfallen und in der Regel mittels Filteranlagen (trocken) aufgefangen werden. Zusammensetzung und Schadstoffgehalt entsprechen dem Einsatzmaterial.
Abfälle mit dem Schlüssel 101109* enthalten gefährliche Inhaltsstoffe, beispielsweise unverglaste Bleioxidzusätze oder Schadstoffe, die über das Altglas eingetragen werden, z. B. beim Bildröhrenrecycling.
101110 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt
Dem Abfallschlüssel 101110 werden die bei der Gemengeaufbereitung (Beschickung, Dosieren, Mischen, Mahlen, Homogenisieren) entstehenden Abfälle zugeordnet, sofern sie keine gefährlichen Inhaltsstoffe aufweisen. Es handelt sich um Abfälle aus Verschüttungen und Fehlchargen als auch um Filterstäube, die bei der Abluftbehandlung der Gemengeaufbereitung anfallen.
Verschüttungen und Fehlchargen vor dem Schmelzprozess bestehen aus verschüttetem Einsatzmaterial, Rohmaterialien und Scherben. Die bei der Gemengeaufbereitung entstehenden Stäube werden in der Regel mittels Filteranlagen (trocken) aufgefangen. Zusammensetzung und Schadstoffgehalt entsprechen dem Einsatzmaterial.
101111* Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Elektronenstrahlröhren)
Diesem Abfallschlüssel werden Glasabfälle von unbrauchbaren Glasschmelzen, Ausschussware, Glasteilchen aus der Entgratung, Glasbruch und auch Abfälle aus der Abluftbehandlung zugeordnet. Unbrauchbare Glasschmelzen entstehen hauptsächlich durch Unterbrechungen bei der Formgebung, Betriebsstörungen oder Produktwechsel. In der Regel wird die Schmelze in Wasser abgeschreckt, zersplittert, wieder direkt als Rohmaterial eingesetzt und eingeschmolzen.
Bei der Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte wie Spezialgläser, Wirtschaftsgläser und auch bei der Glas- und Mineralfaserindustrie u. ä. ist ein direkter Rückführungsprozess aus qualitativen Gründen nicht möglich. Diese Glasabfälle gelangen meistens in den Aufbereitungsprozess weniger sensibler Glasprodukte. Glasabfälle mit Beschichtungen können gefährliche Stoffe enthalten, z. B. Phosphor- und Sulfidverbindungen bei Elektronenstrahlröhren.
Die bei der Glasbearbeitung entstehenden Stäube werden in der Regel mittels Filteranlagen (trocken oder nass) aufgefangen.
101112 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 101111 fällt
Dem Abfallschlüssel 101112 werden Glasabfälle von unbrauchbaren Glasschmelzen, Ausschussware, Glasteilchen aus der Entgratung, Glasbruch und auch Abfälle aus der Abluftbehandlung zugeordnet. Weitere Anmerkungen zur Herkunft siehe Beschreibung zum Abfallschlüssel 101111*.
101113* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
Glaspolier- und Glasschleifschlämme entstehen bei der mechanischen Bearbeitung von Glasprodukten. Sie werden, ggf. unter Zugabe von Flockungsmitteln, aus den im Kreislauf geführten Schleifwässern abgetrennt oder zusammen mit der Schleif- oder Läpppaste ausgetragen.
Die entstehenden Schlämme enthalten im Wesentlichen die Inhaltstoffe der Rohmaterialien und Beschichtungen. Gefährliche Inhaltsstoffe wie Metalle und Metallverbindungen bzw. Kohlenwasserstoffe können den verwendeten Rohmaterialien oder den eingesetzten Kühl- und Schmierstoffen entstammen
Die bei der chemischen Bearbeitung von Glasoberflächen, z. B. mit flusssäurehaltigen Ätzmischungen und Glasätztinten, anfallenden Glasrückstände werden in der Regel mit der Säure entsorgt und nicht dem Abfallschlüssel 101113* zugeordnet.
101114 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 101113 fallen
Dem Abfallschlüssel 101114 werden Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die bei der mechanischen Bearbeitung von Glasprodukten entstehen, zugeordnet. Sie werden, ggf. unter Zugabe von Flockungsmitteln, aus den im Kreislauf geführten Schleifwässern abgetrennt oder zusammen mit der Schleif- oder Läpppaste ausgetragen. Die entstehenden Schlämme enthalten im Wesentlichen die Inhaltsstoffe der verwendeten Glassorten.
Weitere Anmerkungen zur Herkunft siehe Beschreibung zum Abfallschlüssel 101113*.
101115* Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Dem Abfallschlüssel 101115* werden die Abfälle aus der Abgasbehandlung der Glasschmelzwannen zugeordnet, die in der Regel als trockene Filterstäube im Elektro- und/oder Gewebefilter anfallen. Neben den gefährlichen Stoffen aus dem Verbrennungsprozess können mitgerissene Partikel und Verdampfungsprodukte aus den Rohmaterialmischungen (evtl. schwermetallhaltig) enthalten sein. Insbesondere bei der Herstellung von Spezialgläsern ist mit Metallen bzw. Metallverbindungen in relevanten Konzentrationen zu rechnen.
101116 Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 101115 fallen
Dem Abfallschlüssel 101116 sind die Filterstäube aus der Abgasbehandlung der Glasschmelzwannen zuzuordnen, die keine gefährlichen Bestandteile aufweisen. Weitere Anmerkungen zur Herkunft siehe Beschreibung zum Abfallschlüssel 101115*.
101117* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Dem Abfallschlüssel 101117* werden die Abfälle aus der nassen Abgasbehandlung (Gaswäscher o. ä.) der Glasschmelzwannen zugeordnet. Sie beinhalten die aus dem Waschmedium abfiltrierten Partikel und weisen eine verfahrensbedingte Restfeuchte auf. Neben den gefährlichen Stoffen aus dem Verbrennungsprozess (z. B. Stickstoff- und Schwefelverbindungen) können mitgerissene Partikel und Verdampfungsprodukte der Rohmaterialmischungen (evtl. schwermetallhaltig) enthalten sein. Insbesondere bei der Herstellung von Spezialgläsern ist mit Metallen bzw. Metallverbindungen in relevanten Konzentrationen zu rechnen.
101118 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 101117 fallen
Dem Abfallschlüssel 101118 sind die Abfälle aus der nassen Abgasbehandlung der Glasschmelzwannen zuzuordnen, die keine gefährlichen Bestandteile aufweisen. Weitere Anmerkungen zur Herkunft siehe Beschreibung zum Abfallschlüssel 101117*.
101119* Feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Abwasser entsteht bei der Glasherstellung in Kühl- und Abschreckprozessen und bei der Glasbearbeitung bei der Reinigung der Schmier- und Kühlstoffe. Das Abwasser wird, je nach Inhaltsstoffen und Ableitungsvorgaben, entweder nur filtriert oder mehrstufig chemisch-physikalisch behandelt.
Aus Qualitätsgründen wird im Allgemeinen der Abfall aus der Filtration des Prozesswassers nicht stofflich verwertet, deponiert. Er macht lediglich 0,5 bis 2 % des Feststoffdurchsatzes aus und enthält überwiegend Glasteilchen, Glasfasern und deren Bindemittel (Glasfasern enthalten bis zu 25 % wasserlösliche Bindemittel) sowie einen Wassergehalt von etwa 50 %. Die Abfälle aus der Abwasserbehandlung können entsprechend der verwendeten Rohmaterialien des Glasherstellungsprozesses und der Beschichtungen gefährliche Stoffe enthalten.
101120 Feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 101119 fallen
Dem Abfallschlüssel 101120 werden die bei der betrieblichen Abwasserbehandlung anfallenden Rückstände zugeordnet, die keine gefährlichen Inhaltsstoffe aufweisen. Sie bestehen überwiegend aus feinen Glasteilchen mit einem Wasseranteil von bis zu 50 %.
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Glasindustrie" (auf Englisch), UBA
- Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Glasherstellung, Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.02.2012
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Internetangebot des Bundesverbands der Glasindustrie e.V.
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Die Schadstoffe und die gefährlichen Eigenschaften von Glasabfällen sind zum einen durch die Zuschlagstoffe bestimmt. Dabei handelt es sich um funktionelle oder dekorative Glaszusätze (z. B. Metalloxide, Bortrioxid, Arsen, Phosphorpentoxid) oder funktionelle bzw. dekorative Glasbeschichtungen (z. B. Metallverbindungen wie Zinn- oder Titanchlorid). Quecksilber wird zum Beschichten von Spiegeln seit 1900 nicht mehr angewandt. Zum anderen entstehen Schadstoffe aufgrund der starken Emissionen in der Luft durch die Verbrennungsprodukte und Stickstoffoxide, die mittels einer Abgasbehandlungsanlage herausgefiltert werden und somit als Filterstäube, -schlämme anfallen.
Die Hauptbestandteile von Glas - Quarzsand, Pottasche (Kaliumcarbonat) und Soda (Natriumcarbonat) - sind nicht als Gefahrstoffe eingestuft.
Schwer- und Halbmetalle
Die Konzentrationen an Schwer- und Halbmetallen sind im Feststoff und im Eluat in der Regel nicht gefahrenrelevant. Insbesondere bei der Herstellung von Spezialgläsern können relevante Gehalte z. B. an Blei, Cadmium, Chrom, Arsen, Zinn, Kupfer, Nickel oder Quecksilber festgestellt werden. Schwermetalle wie Blei, Barium und Cadmium werden in Form von Oxiden in Gläsern eingesetzt, um sowohl die Verarbeitungseigenschaften der Glasschmelze gezielt zu beeinflussen als auch bestimmte Glaseigenschaften im Hinblick auf produktspezifische Anwendungen zu erhalten.
Von den Schwermetallen ist Blei als Bleioxid (PbO) am häufigsten in den Gläsern zu finden. Daneben enthalten Gläser auch oftmals Bariumoxid (BaO), da bei der Herstellung von Kristallglas zunehmend von Blei auf Barium umgestellt wird. Die Auslaugung von Barium aus Gläsern durch wässrige Medien ist geringer im Vergleich zu Blei und die tolerierbare Eluatgrenze liegt wegen der geringeren Toxizität höher.
Sonstige Schadstoffe
Emissionen von Halogeniden entstehen im Allgemeinen aus der Verflüchtigung der im Gemenge enthaltenen Fluoride und Chloride, die entweder als Verunreinigungen vorkommen oder absichtlich zur Erzeugung spezifischer Produkt- oder Verarbeitungseigenschaften des Glases zugegeben werden.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
101109* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen | ||
Schwer- und Halbmetalle | Konzentrationen im Feststoff und im Eluat in der Regel nicht gefahrenrelevant; kritische Parameter sind Blei, Cadmium, Chrom, Arsen und Quecksilber (akut toxisch und gewässergefährdend); Einzelfallprüfung erforderlich. | |
101111* Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Elektronenstrahlröhren) | ||
Schwer- und Halbmetalle | Kritische Parameter sind Blei, Cadmium, Chrom, und Quecksilber (akut toxisch und gewässergefährdend); Einzelfallprüfung erforderlich. | |
101113* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Schwer- und Halbmetalle | Kritische Parameter sind Blei, Cadmium (akut toxisch und gewässergefährdend) und Zinn; Einzelfallprüfung erforderlich. | |
Fluorid | Einzelfallprüfung erforderlich | |
101115* Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Schwer- und Halbmetalle | Kritische Parameter sind Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Arsen und Quecksilber (akut toxisch und gewässergefährdend); Einzelfallprüfung erforderlich. | |
Fluorid | Einzelfallprüfung erforderlich | |
Halogene | Ads. org. geb. Halogene (Cl, Br, J); Einzelfallprüfung erforderlich | |
101117* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Schwer- und Halbmetalle | Kritische Parameter sind Blei, Cadmium, Chrom, Arsen und Quecksilber (akut toxisch und gewässergefährdend); aufgrund der geringen Konzentrationen nicht gefahrenrelevant, deshalb Einzelfallprüfung erforderlich. | |
Anorganische Stoffe | Kritische Parameter sind Stickstoffoxide NOx, Schwefeloxide SOx, aufgrund ihrer oxidischen Bindung nicht gefahrenrelevant | |
Fluoride und andere Halogenide | Kritisch sind insbesondere Fluoride, z. B. aus Rohstoffen in der Endlosglasfaserherstellung; Einzelfallprüfung erforderlich. | |
101119* Feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Schwer- und Halbmetalle | Kritischer Parameter ist Blei (akut toxisch und gewässergefährdend); Einzelfallprüfung erforderlich. | |
Organische Stoffe | Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW); Art und Anteil vom Einzelfall abhängig, Einzelfallprüfung erforderlich. Die gängigen Kohlenwasserstoffe sind als gewässergefährdend eingestuft. |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
101103 Glasfaserabfall | 5 | |
101105 Teilchen und Staub | 1 | |
101109* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen | 24 | Analytik |
101110 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt | 6 | |
101111* Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Kathodenstrahlröhren) | 8 | |
101112 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt | 51 | Analytik |
101113* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten | 27 | Analytik |
101114 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen | 25 | Analytik |
101115* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 98 | Analytik |
101116 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen | 36 | Analytik |
101117* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 1 | |
101119* feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 9 | |
101120 feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen | 1 |
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Glasindustrie" (auf Englisch), UBA
- Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Glasherstellung, Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.02.2012
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Internetangebot des Bundesverbands der Glasindustrie e.V.
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Lehrstuhl Glas und Keramik, Universität Erlangen
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Glas ist grundsätzlich zu 100 Prozent stofflich wieder verwertbar, es lässt sich beliebig oft einschmelzen und zu neuen, hochwertigen Glasprodukten verarbeiten, ohne dabei Qualitätsverluste zu erleiden. Neben den Primärrohstoffen spielen daher aufbereitete Altglasscherben eine große Rolle bei der Glasherstellung, was bedeutende Rohstoffeinsparungen mit sich bringt. Behälterglas besteht im Schnitt zu rund 60 Prozent aus Altglasscherben, bei einigen Farben sogar aus bis zu 90 Prozent. Bei anderen Glasprodukten beschränkt sich der Einsatz von Altglas meist auf die eigenen Produktionsscherben (so genannte Eigenscherben) und auf speziell recyceltes hochwertiges Altglasmaterial. Die Einsatzquoten betragen bei Flachglas etwa 20 Prozent, bei Wirtschaftsglas etwa 40 Prozent. Bei Spezialglas sind je nach Qualitätsanforderungen nur geringe Scherbeneinsätze möglich. Bei der Glas- und Mineralfaserherstellung ist die Rückführungsquote sehr schwankend. Es werden zwischen 0 und 100 % der Reststoffe zurückgeführt, da aufgrund der faserigen Struktur und dem zum Teil qualitätsempfindlichen Erzeugnissen eine Rückführung problematisch ist. Darüber hinaus werden in der Glasindustrie als Recycling- und Ressourcenschutz auch Filterstäube und Wannenbaumaterialien (Feuerfeststeine) zum großen Teil recycelt.
Abfälle aus der Gemengeaufbereitung treten selten auf. Fehlgemenge können kontrolliert dem Gemenge wieder zugesetzt werden.
Ein charakteristisches Merkmal der Glasindustrie besteht darin, dass in den meisten Betriebsvorgängen nur verhältnismäßig geringe Mengen an festen Abfällen anfallen. Die meisten Prozesse verlaufen so, dass im Wesentlichen keine weiteren Materialien im Nebenstrom anfallen. Die wichtigsten Prozessrückstände sind ungenutzte Rohstoffe, nicht verarbeitete Glasreste aus der Produktion und sonstige Abfälle.
Zu den sonstigen festen Abfällen gehören Feuerfestmaterialabfälle aus den Schmelzöfen und der in Reinigungsanlagen oder Abzugskanälen erfasste Staub. Nichtfaserige Abfälle werden im Allgemeinen sofort in den Prozess zurückgeführt, und es sind Techniken zur Rückführung auch anderer Abfallstoffe in der Entwicklung.
Sammlung und Bereitstellung
Optimierte Sammelsysteme und hochmoderne Aufbereitungsanlagen stehen zur Verfügung, um den stetig wachsenden Bedarf der Glashütten am Sekundärrohstoff Altglas zu decken.
Dabei ist auf die Einhaltung der von der Glasindustrie vorgegebenen strengen Produktspezifikationen für die Scherbenqualität zu achten. Der in Deutschland zugelassene Wert für Verunreinigungen beträgt für KSP (Keramik, Steingut, Porzellan) 25 g/t und für NE-Metalle 5 g/t. Der aufbereitete Sekundärrohstoff Altglas weist heute einen Reinheitsgrad von über 99,5 Prozent auf.
Außer den Behälterglasscherben kann auch Altglas aus dem Flachglasbereich mittels modernster Verfahrenstechnik aufbereitet werden. Für aufbereitete Flachglasscherben gibt es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Wiedereinsatz in der Floatglasproduktion, Herstellung von Gussglas, Dämmwolle, Schmirgelpapier, Glasbausteine u.a.
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Die bei der Glasherstellung und -bearbeitung entstehenden Abfälle werden zumeist wieder in der eigenen Anlage eingesetzt oder, sofern dies die Zusammensetzung des Rückstands nicht ermöglicht, in anderen Branchen der Glasherstellung und teilweise in der Baustoffindustrie verwertet. Ausnahmen sind qualitätsempfindliche Produkte, wie z.B. Spezial-, und Wirtschaftsglas sowie Endlos- und Keramikfaser.
Beseitigung
Inertes, eingeschmolzenes Material (Altscherben) kann in der Regel auf Deponien der Klasse 0 (inerte und unbelastete Abfälle) bzw. DK I (Schadstoffarme und weitgehend mineralisierte Abfälle) abgelagert werden. Stäube aus der Abluftreinigung und feindisperse Rückstände aus der Glasbearbeitung (Schleif- und Polierschlämme ) müssen, sofern sie gefährliche Bestandteile enthalten, auf Deponien der Klasse DK III (gefährliche Abfälle) oder, sofern sie leicht eluierbare Schadstoffe enthalten, in Untertagedeponien (DK IV) entsorgt werden.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
101103 Glasfaserabfall | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder anderen Bereichen, z. B. Wirtschaftsglas, Hohlglas, Glasdämmstoffe | Deponierung DK I und DK II |
101105 Teilchen und Staub | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder anderen Bereichen, z. B. Hohlglas, Glasdämmstoffe | Deponierung DK I und DK II |
101109* Gemengeabfall mit gefährliche Stoffen vor dem Schmelzen | |
Stoffliche Verwertung im gleichen Prozess (Gemenge) | Deponierung DK III und DK IV |
101110 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 101109 fällt | |
Stoffliche Verwertung im gleichen Prozess (Gemenge) | Deponierung DK I und DK II |
101111* Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Elektronenstrahlröhren) | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder in anderen Bereichen der Glasindustrie | Deponierung DK III und DK IV |
101112 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter 101111 fällt | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder in anderen Bereichen der Glasindustrie; Zuschlagstoff Baustoffindustrie | Deponierung DK I und DK II |
101113* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder in anderen Bereichen der Glasindustrie | Deponierung DK III und DK IV |
101114 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 101113 fallen | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder in anderen Bereichen der Glasindustrie | Deponierung DK I und DK II |
101115* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder in anderen Bereichen der Glasindustrie | Deponierung DK III und DK IV |
101116 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 101115 fallen | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder in anderen Bereichen der Glasindustrie | Deponierung DK I und DK II |
101117* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder in anderen Bereichen der Glasindustrie | Deponierung DK III und DK IV |
101118 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 101117 fallen | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder in anderen Bereichen der Glasindustrie | Deponierung DK I und DK II |
101119* feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder in anderen Bereichen der Glasindustrie | Deponierung DK III und DK IV |
101120 feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 101119 fallen | |
Stoffliche Verwertung in gleicher Anlage (Gemenge) oder in anderen Bereichen der Glasindustrie; Zuschlagstoff Baustoffindustrie | Deponierung DK I und DK II |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Glasindustrie" (auf Englisch), UBA
- Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Glasherstellung, Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.02.2012
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Internetangebot des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., bvse
- Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
- Internetangebot des Bundesverbands der Glasindustrie e.V.
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- BW - Baden-Württemberg
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Untersuchung von Anlagen der Glasindustrie, Handbuch Abfall 1, Branchen Einzelgutachten, Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Glasherstellung, Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.02.2012
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Glasindustrie" (auf Englisch), UBA
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
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