Abfallsteckbrief "1705 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter"
170503* | Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten |
170504 | Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen |
170505* | Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält |
170506 | Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt |
170507* | Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält |
170508 | Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Die Ausführungen beziehen sich auf Böden im Sinne des § 2 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG), einschließlich der flüssigen und gasförmigen Bestandteile.
Gleisschotter (Altschotter) aus Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen ist der Abfallgruppe 1705 zugeordnet, weist aber aufgrund seiner Beschaffenheit und Herkunft andere abfallrelevante Aspekte als Boden und Baggergut auf.
Weitere Informationen zu Bau- und Abbruchabfällen können in den Steckbriefen
Gleisschotter (Altschotter) aus Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen ist der Abfallgruppe 1705 zugeordnet, weist aber aufgrund seiner Beschaffenheit und Herkunft andere abfallrelevante Aspekte als Boden und Baggergut auf.
Weitere Informationen zu Bau- und Abbruchabfällen können in den Steckbriefen
- 17 01 mineralischer Bauschutt
- 17 03 Bitumengemische und teerhaltige Produkte
- 17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
- 17 08 Baustoffe auf Gipsbasis
- 17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
Zuordnung nach AVV
Kapitel 17 | Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) |
Gruppe 1705 | Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
![](./ipacontent/fliessbild_1705_1.png)
Herkunft und Zuordnung von Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter (Quelle: ABAG-itm 2008, bearbeitet Tauw 2019)
![zurück](./images/ipa/pfnord.gif)
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
EU - Europäische Union
DE - Bundesrepublik Deutschland
BW - Baden-Württemberg
BY - Bayern
BE - Berlin
BB - Brandenburg
HB - Bremen
HH - Hamburg
HE - Hessen
MV - Mecklenburg-Vorpommern
NI - Niedersachsen
Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 09.01.2013 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), hier: Natürliches Gesteinsmaterial
Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.08.2015 zur Entsorgung von Baggergut, hier: abfallrechtliche Einstufung des als Konditionierungsmittel eingesetzten Vorwärmerkalk
Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
NW - Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: LANUV-Arbeitsblatt 47 "Teerhaltiger Straßenaufbruch und Ausbauasphalt, Erkennung – Umgang – Entsorgung", Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, August 2021
RP - Rheinland-Pfalz
SL - Saarland
SN - Sachsen
Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
ST - Sachsen-Anhalt
SH - Schleswig-Holstein
TH - Thüringen
Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010