Abfallsteckbrief "Altholz"
030101 | Rinden und Korkabfälle |
030104* | Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten |
030105 | Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen |
030301 | Rinden- und Holzabfälle |
150103 | Verpackungen aus Holz |
150110* | Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
170201 | Holz |
170204* | Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
170603* | anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält |
170604 | Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt |
191206* | Holz, das gefährliche Stoffe enthält |
191207 | Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt |
200137* | Holz, das gefährliche Stoffe enthält |
200138 | Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt |
200307 | Sperrmüll |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Die Ausführungen beschränken sich wie folgt:
- Altholz, das bei der Holzbearbeitung und -verarbeitung anfällt, sogenanntes Industrierestholz (Abfallgruppe 03)
- Gebrauchte Produkte aus Holz, die am Ende ihrer Lebensdauer zu entsorgen sind, sogenanntes Gebrauchtholz (Abfallgruppen 1501 "Verpackungen", Abfallkapitel 17 "Bau- und Abbruchabfälle")
- Aus Abfällen gewonnenes Altholz (Abfallgruppe 1912 "Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen", Abfallgruppe 2001 "Siedlungsabfälle - Getrennt gesammelte Fraktionen" und Abfallgruppe 2002 "Siedlungsabfälle - Andere Siedlungsabfälle")
Zuordnung nach AVV
Kapitel 03 | Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe |
Gruppe 0301 | Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln |
Gruppe 0303 | Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe |
Kapitel 15 | Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.) |
Gruppe 1501 | Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) |
Kapitel 17 | Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) |
Gruppe 1702 | Holz, Glas und Kunststoff |
Gruppe 1706 | Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe |
Kapitel 19 | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke |
Gruppe 1912 | Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g. |
Kapitel 20 | Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschliesslich getrennt gesammelter Fraktionen |
Gruppe 2001 | Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) |
Gruppe 2003 | Andere Siedlungsabfälle |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- BE - Berlin
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- HE - Hessen
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Entsorgung von Weinbergspfählen, Informationsschreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 05.02.2007
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- SH - Schleswig-Holstein
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen