Abfallsteckbrief "1701 mineralischer Bauschutt"

 

170101 Beton
170102 Ziegel
170103 Fliesen und Keramik
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

In diesem Abfallsteckbrief werden die bei Bautätigkeiten (z. B. Neubau, Abbruch, Sanierung) anfallenden mineralischen Abfälle der Abfallgruppe 1701 "Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik" beschrieben. Eine Zuordnung zu Abfallschlüsseln dieser Gruppe setzt eine möglichst sortenreine Erfassung mineralischer Baustoffe, bzw. eine vorausgehende Sortierung der mineralischen Baustoffe voraus. Sogenannte Baustellenabfälle oder Baumischabfälle, die nicht nur mineralische Materialien enthalten, werden mit AS 17 09 04 "gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen" bzw. 17 09 03* "sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten" eingestuft. Außerdem ist zu prüfen, ob die Abfälle einem anderen, treffenderen Abfallschlüssel des Kapitels 17 zuzuordnen sind, sofern Art und Grad der Nebenbestandteile und Schadstoffe signifikant sind. Weitere Abfälle aus dem Kapitel 17 Bau- und Abbruchabfälle sind in den Abfallsteckbriefen der Gruppen
  • 1703 Bitumengemische und teerhaltige Produkte
  • 1705 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter
  • 1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

sowie in den Abfallsteckbriefen
  • Brandabfälle
  • Altholz
beschrieben.

Zuordnung nach AVV


Kapitel 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten)
Gruppe 1701 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Entstehung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle der Gruppe 1701 (Quelle: ABAG-itm 2009; LUBW 2016)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 16 )

Ziegelbruch (Quelle: Copyright Umweltbundesamt GmbH, A-1090 Wien)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Regelungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, RC-Beton
  Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial (Dihlmann Erlass), April 2004
  Erlass (Ergänzung) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, August 2004
  Erlass (Fragen und Antworten) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Oktober 2004
  Erlass (Verlängerung der Gültigkeit bis 2023) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, September 2019
  Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
  BY - Bayern
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Gebäuderückbau", LfU Bayern, 10/2018
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Merkblatt 4 - Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, November 2010
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
  Brandenburger Leitfaden "Qualitätssicherung für RC-Baustoffe" vom 02.03.2018, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Kreislaufwirtschaft auf dem Bau
  Erlass zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 2020
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  SH - Schleswig-Holstein
  Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Allgemein

Bei Bautätigkeiten wie z. B Neubau, Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden (z. B. Wohn- und Bürogebäude, Fabrik-, Lager- und Ausstellungshallen) und anderen Bauwerken (z. B Brücken, Tunnel, Kanalisationsschächte) fällt mineralischer Bauschutt an. Er kann sortenrein aus Beton-, Ziegel-, Fliesen- und Keramikbruch oder auch aus Gemischen daraus bestehen und darf aber keine signifikanten, nicht-mineralischen Bestandteile enthalten. Eine möglichst sortenreine Erfassung bzw. eine vorausgehende Sortierung der mineralischen Baustoffe wird durch ein Sanierungs- / Rückbau- und Entsorgungskonzept erreicht. Aufgrund seiner physikalischen Merkmale ist mineralischer Bauschutt besonders gut geeignet, nach Aufbereitung (z. B. Brechen, Sieben und Sichten) wieder als Baustoff (sog. RC-Baustoff) eingesetzt zu werden.

170101 Beton

Beton ist ein Gemisch aus Kies/Sand (Gesteinskörnung), Zement (Bindemittel) und Wasser. Beton enthält meistens Betonzusatzmittel (z. B. Betonverflüssiger, Fließmittel, Stabilisierer, Luftporenbildner, Erstarrungs- und Erhärtungsbeschleuniger, Verzögerer, Dichtungsmittel) und Betonzusatzstoffe (z. B. Farbpigmente, Silicatstaub sowie Stahl-, Glas- oder Kunststofffasern für Faserbeton), die die Eigenschaften gezielt beeinflussen. Durch Brechen von unbelastetem Betonabbruch können Recycling-Baustoffe hergestellt werden.

170102 Ziegel

Ziegel werden aus Ton bzw. Lehm geformt und bei 900 bis 1.200 °C gebrannt. Es wird je nach Einsatzbereich zwischen Hintermauerziegeln (HMZ), welche durch ein ausgeklügeltes Lochsystem und durch eine Porosierung des Tonmaterials ausgezeichnete Wärmedämm-Eigenschaften erhalten, sowie Vormauerziegeln (VMZ) und Klinkern (Voll-Ziegel oder Blendziegel) als Sichtmauerziegel sowie Dachziegel unterschieden. Porosierten Leicht-Hochloch-Ziegeln werden vor dem Formen z. B. Schaumpolystyrol-Kügelchen, Papierschlämme oder Holzpartikel beigemischt, die beim Brennvorgang verglühen und somit Luftporen zurücklassen. Ziegel-Schutt ist recyclingfähig.

170103 Fliesen und Keramik

Zu den Keramiken gehören unter anderem Produkte von Schamotte-Steinen über keramische Fliesen bis hin zu Sanitärware, Isolatoren und Geschirr aus Porzellan. Der Hauptinhaltsstoff besteht je nach Erzeugnis aus verschiedenen Tonarten und weiteren mineralischen Zuschlagstoffen, die bei unterschiedlichen Brenntemperaturen hergestellt werden. Die wichtigsten Zuschlagstoffe sind Quarz, Kaolin und Feldspat. Je nach Anwendungszweck werden auch Kalzite, Dolomite, Flussspat oder Schamotte beigemischt.

170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen.

Der Abfall, der unter diesen Abfallschlüssel fällt, wird umgangssprachlich auch als Bauschutt bezeichnet. Er besteht aus recyclingfähigen mineralischen Materialien von meist stückiger, fester Konsistenz mit einer Schüttdichte von 1,3 - 1,5 t/m³. Die Hauptbestandteile sind Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, jedoch können folgende weitere mineralische Materialien enthalten sein
  • Natursteine, Sandstein, Kalkstein, Bimssteine, Pflastersteine, Blockstein, Naturschiefer und evtl. in geringen Mengen Erde, Sand, Bodenmaterial,
  • Beton und Betonbruch, Mörtel und Mörtelreste, Putz, Zementreste, Estrich, Gips,
  • Ziegel, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel, Klinkersteine, Backsteine, Mauerwerk,
  • Keramik, Marmor, Toilettenschüsseln, Waschbecken, Pissoirs, Feinsteinzeug,
  • Fliesen, Kacheln, Glasbausteine
  • und eventuell Straßenbruch.
Bauschutt sollte keine sichtbaren nicht-mineralischen Fremdbestandteile, z. B. Holz, Kunststoffe, Pappe/Papier, Eisen- und Nichteisenmetalle enthalten. Geringfügige Anhaftungen, die nicht als Gefahrstoff eingestuft sind, wie z. B. Farbanstriche, Teppichreste, Linoleum, sind möglich. Der Anteil der mineralischen und nicht-mineralischen Bestandteile ist in erster Linie von dem Bauwerk, der Art und Weise der Bau- oder Abbruchtätigkeit sowie der Sortierung oder sonstigen Behandlung abhängig. Bauschutt ist grundsätzlich recyclingfähig.

170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

Schadstoffbelasteter Bauschutt und auch schadstoffbelastete getrennt anfallende Fraktionen von z. B. Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik werden unter diesem Abfallschlüssel eingestuft. Schadstoffe sind z. B. PAK (durch Teerbestandteile), Asbest, PCB (durch Kleb- und Dichtungsmassen), HBCD sowie KMF (in Dämmstoffen).

Die Art und der Grad der Schadstoffe sind herkunftsspezifisch und bedingt durch
  • das Baumaterial, z. B. Beschichtungen mit PCB oder Asbest in Putz- und Spachtelmassen,
  • das Bauwerk, z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen oder Asbest,
  • die Nutzung, z. B. Kohlenwasserstoffe bei Tankstellen oder Metallsalze bei Galvanikbetrieben, und
  • eingetretene Schadensereignisse, z. B. Brandfall oder Leckagen bei der Lagerung gefährlicher Stoffe.

Hinweis

Sortenreine Porenbetonsteine (umgangssprachlich auch Gasbeton oder Ytong genannt) können unter dem Abfallschlüssel 17 01 01 und der Zusatzangabe „Porenbeton“ entsorgt werden. Der Zusatz „Porenbeton“ macht deutlich, dass es sich nicht klassisch um Beton im Sinne der Begriffsdefinition handelt. Porenbeton enthält gegenüber Beton keine klassifizierten Gesteinskörnungen. Der im Porenbeton enthaltene fein vermahlene quarzhaltige Sand (Sandmehl), der als Rohstoff eingesetzt wird, wird zum Teil chemisch umgesetzt. Die Zusatzangabe „Porenbeton“ bzw. „enthält Porenbeton“ ist daher relevant für die Art der Behandlung und den weiteren Verwertungsweg, da die physikalischen Eigenschaften von Beton im herkömmlichen Sinne abweichen, der i. d. R. gebrochen und in Körnungsgruppen (Gesteinskörnungen) klassiert wird. Dies ist bei Porenbetonabfällen i. d. R. nicht möglich.

Wenn die Porenbetonabfälle mit weiteren mineralischen nicht gefährlichen Materialien vermischt sind, können diese unter dem Abfallschlüssel 17 01 07 mit dem Zusatz „enthält Porenbeton“ (bei relevanten Anteilen) entsorgt werden.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
170101 Beton170102 Ziegel170103 Fliesen und Keramik
mineralische Hauptbestandteile bis 100 % Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik; ihr jeweiliger Anteil ist abhängig von der Art der verwendeten Baustoffe, vom Bauwerk und von der Sortierung/Vorbehandlung
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
mineralische Hauptbestandteile bis 100 % Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik; ihr jeweiliger Anteil ist abhängig von der Art der verwendeten Baustoffe, vom Bauwerk und von der Sortierung / Vorbehandlung
mineralische Nebenbestandteile z. B. Mauermörtel, Estriche, Putze, Glas, mineralische Dämmstoffe, Gips
nicht-mineralische Nebenbestandteile kleiner als sichtbarer Anteil z. B. Holz, Metalle, Bitumen, Kunststoffe, Dämmstoffe
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
mineralische Hauptbestandteile bis 100 % Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik; ihr jeweiliger Anteil ist abhängig von der Art der verwendeten Baustoffe, vom Bauwerk und von der Sortierung / Vorbehandlung
mineralische Nebenbestandteile z. B. Mauermörtel, Estriche, Putze, Glas, mineralische Dämmstoffe, Gips
nicht-mineralische Ne-benbestandteile kleiner als sichtbarer Anteil z. B. Holz, Metalle, Bitumen, Kunststoffe, Dämmstoffe
Schadstoffe materialbedingte Schadstoffe bzw. bauwerksbedingte Schadstoffe wie Asbest, KMF, Teer, PCB-haltige Dicht- und Klebmassen, HBCD oder nutzungsbedingte organische und anorganische Verunreinigungen, z. B. Kohlenwasserstoffe o. ä.

 

Hinweis
Die Zuordnung von mineralischem Bauschutt zur Abfallgruppe 1701 setzt voraus, dass bereits am Entstehungsort durch geeignete Maßnahmen - z. B. Sanierungskonzept, Schadstoffentfrachtung, Art und Weise des Bau- bzw. Abbruchverfahrens, Baustellenlogistik und Vorsortierung bzw. -behandlung - eine klare Trennung von anderen Bau- und Abbruchabfällen erfolgt und möglichst sortenreine, schadstofffreie und verwertbare Fraktionen zurückgewonnen werden können, z. B. Beton 170101 oder Ziegel 170102.

Sofern Art und Grad der vorgenannten Nebenbestandteile und Schadstoffe signifikant sind, ist zu prüfen, ob die Abfälle einem anderen, treffenderen Abfallschlüssel des Kapitels 17 zuzuordnen sind.

Vielfach werden auch die bei der Aufbereitung / Klassierung von Bauschutt erzeugten Recycling-Baustoffe der Abfallgruppe 1701 zugeordnet.

Eine im rechtlichen Sinne verbindliche Definition für "mineralischen Bauschutt" besteht nicht.

Zu beachten sind die Handlungshilfen / Leitfäden / Erlasse einiger Länder zum Thema Gebäudeabbruch / Bauabfälle (siehe Quellen). Außerdem gibt es zum Teil Empfehlungen /Erlasse für die Einstufung von speziellen Bauschuttfraktionen: (Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit)
  • Sachsen: "Einstufung von Kalksandsteinabfällen" (siehe Erlass)
  • Bayern: "Einstufung von Abfällen aus Gas- und Porenbeton" (siehe Schreiben vom bay. StMUV)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
  Merkblatt DWA-M 303, Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken – Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung, DWA-Regelwerk, 2012
  VDI 6210 Blatt 1: Abbruch von baulichen und technischen Anlagen, 02/2016
  VDI/GVSS 6202 Blatt 1: Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
  Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; Baustoffkatalog - Stoffkatalog umweltrelevante Baustoffe
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Recycling von Bauabfällen (Analytische Untersuchungen von Bauschuttrecyclingmaterial und Bodenaushub)
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Regelungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, RC-Beton
  Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial (Dihlmann Erlass), April 2004
  Erlass (Ergänzung) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, August 2004
  Erlass (Fragen und Antworten) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Oktober 2004
  Erlass (Verlängerung der Gültigkeit bis 2023) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, September 2019
  Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
  BY - Bayern
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Gebäuderückbau", LfU Bayern, 10/2018
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
  Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
  BE - Berlin
  Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
  Merkblatt 4 - Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, November 2010
  Merkblatt 6 - Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, März 2012
  Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
  Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
  Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
  BB - Brandenburg
  Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
  Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
  Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, 2015
  Brandenburger Leitfaden "Qualitätssicherung für RC-Baustoffe" vom 02.03.2018, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
  HE - Hessen
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Informationsangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zum Thema Bauabfälle
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  RP - Rheinland-Pfalz
  Leitfaden Bauabfälle des Landes Rheinland-Pfalz, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
  Erlass zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 2020
  SN - Sachsen
  Erlass „Einstufung von Kalksandsteinabfällen“, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 01. Juni 2015
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  ST - Sachsen-Anhalt
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Allgemein

Mit Ausnahme der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 170106* "Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten" sind die Abfälle der Untergruppe 1701 als nicht gefährliche Abfälle eingestuft. In mineralischem Bauschutt sind in der Regel keine Schadstoffe enthalten. Eine Belastung durch Schadstoffe kann durch Zusätze und Anhaftungen, um die Eigenschaften des Baustoffes zu verändern, sowie durch die Nutzung des Gebäudes oder auch Kontamination nach einem Schadensfall oder dem Gebäudeunterhalt (z. B. Reinigung) vorliegen.
  • Zusatzstoffe: z. B. Asbest
  • Anhaftungen, z. B. PCB-haltige Dichtmassen, HBCD- oder KMF-haltige Dämmstoffe, Kleber, schwermetallhaltige Farben, Hohlkammerziegel mit Wärmedämmfüllung, teerhaltige Beschichtungen
  • Nutzungsbedingt, z. B. Ruß in Kaminen, Kohlenwasserstoffe bei Tankstellen, Metallsalze bei Galvanikbetrieben
  • Kontamination, z. B. Ruß oder Verbrennungsrückstände bei Brandfällen (schadensbedingt), z. B. Insektizide durch Schädlingsbekämpfung (Gebäudeunterhalt)
Die Verunreinigung kann vielfältiger Art sein und die maßgebenden Schadstoffe sind im Einzelfall anhand des Nutzungs- oder Schadensprofils (Bestandsaufnahme, technische und historische Erkundung, Schadstoffkataster) und durch gezielte Probenahme und -analyse zu bestimmen. Eine allgemein gültige Auflistung aller relevanten Schadstoffe ist nicht möglich.

Asbest


Im Baubereich ist Asbest ein häufig anzutreffender Schadstoff. Asbest ist krebserzeugend und darf in Deutschland seit 1993 nicht mehr hergestellt und verarbeitet werden. In bestehenden Gebäuden sind immer noch Asbestprodukte verbaut. Im Baubereich wird unterschieden:
  • festgebundene Asbestprodukte: Anteil kleiner gleich 15 Gew.-% und Raumgewicht in der Regel über 1500 kg/m³, aber stets deutlich über 1000 kg/m³
  • schwach gebundene Asbestprodukte: Anteil größer gleich 60 Gew.-% und Raumgewicht in der Regel unter 1000 kg/m³
Aufgrund der chemischen Eigenschaften gibt es verschiedene Einsatzbereiche mit unterschiedlichen Produktgruppen. Im Folgenden sind Beispiele für das Unterkapitel 1701 genannt
  • Brandschutz - Spritzmassen, Anstriche, Reste von verklebten Brandschutzmatten
  • Wärmeisolierung - Spritzmassen, Verfüllungen von Fugen und Hohlräumen
  • Elektroinstallation - Reste von Kabeln und Drähten
  • Dichtungen - Flachdichtungen, Dichtungsmassen
  • Asbestzement - Reste und Anhaftungen von Platten sowie Rohre aus Asbestzement
  • chemische Produkte - Spritzmassen, Anstriche, Klebstoffe, Dichtungsmassen, Putze, Spachtelmassen
Ansonsten sind asbesthaltige Baustoffe vor allem unter AS 17 06 01* "Dämmmaterial, das Asbest enthält" und unter AS 17 06 05* "Asbesthaltige Baustoffe" einzustufen.

Künstliche Mineralfasern KMF

Künstliche Mineralfasern (KMF) besitzen ähnliche Eigenschaften wie Asbest im Bereich der thermischen bzw. biologischen Stabilität (Unbrennbarkeit) sowie der Wärme- und Schallisolierung. Sie werden als Dämmstoffe, Trockenwände und als abgehängte Decken eingesetzt. In Deutschland dürfen seit Juni 2000 nur noch Produkte, die als nicht krebserregend eingestuft werden, hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden. Bereits seit 1995 gibt es ein RAL-Gütezeichen für diese Produkte.

Jedoch sollten in der Untergruppe 1701 nur die mineralischen Bauabfälle enthalten sein, die nur geringe Anhaftungen von KMF-haltigen Produkten aufweisen, da sonst die AS 170603* "anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält", AS 170604 "Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt" oder AS 170903* "sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten" sowie 170904 "gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen" einschlägig sind und somit gewählt werden sollten.

Schwermetalle

In dieser Abfallgruppe 1701 können folgende Schwermetalle vor allem durch Anstriche und Anhaftungen vorkommen:
  • Blei in Rostschutzanstrichen (Blei(II,IV)-oxid, auch Mennige, Verbot seit 2012), z. B. bei Fehlanstrichen neben Eisenrohren, in Malerfarben (Bleiweiß und Bleigelb (Blei(II)-oxid, Massicotit), Verbot seit 1989, jedoch bei Restaurierung historischer Gebäude zulässig), ältere Rohrinstallationen
  • Cadmium durch Tabakrauch, PVC, Kunststoff- und Farbpigmente
  • Chrom in Farbpigmenten, Zement (seit 2000 in Deutschland chromatarme Zementprodukte) und Holzschutzmitteln (Imprägniersalze), Chrom(VI)-Verbindungen (Chromate) sind toxischer als die häufigeren Chrom(III)-Verbindungen
  • Quecksilber in Holzschutzmitteln, das z. B. durch Fehlanstriche auch auf dem mineralischen Bauschutt vorhanden sein kann
  • ebenfalls relevant: Kupfer, Arsen, Nickel
Nutzungsbedingt können weitere Metallsalzkontaminationen auftreten, z. B. bei Industrieböden in Galvanikbetrieben oder Metallbearbeitungsunternehmen.


Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW)


Mit nutzungsbedingten Kontaminationen von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW), die als gewässergefährdend einzustufen sind, ist z. B. bei Garagen, Autowerkstätten, Tankstellen und Lagereinrichtungen für Heizöl sowie bei ölverschmierter Bodenplatte im Bereich eines Maschinenstandorts zu rechnen.


Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)


Eine Belastung mit Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), die als krebserzeugend, gewässergefährdend und akut toxisch einzustufen sind, kann z. B. durch folgende Baustoffe, die früher verwendet wurden, vorliegen:
  • Teer- und pechhaltige Klebstoffe unter Holzparkett
  • Bautenschutz: wasserfeste Schutzanstriche aus Bitumenlösungen, -emulsionen, -vergussmassen
  • Steinkohlenteeröle als Holzschutzmittel (durch Fehlanstriche auch auf dem mineralischen Bauschutt)
  • Reste von Asphalt-Fußbodenbelägen, bituminierten Dichtungs- und Dachbahnen, Teerkork zur Dämmung
Bei Bränden können unter Umständen durch Rußablagerungen und verkohlte Rückstände hohe PAK-Konzentrationen entstehen (siehe Abfallsteckbrief: Brandabfälle).


Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Durch Anhaftungen von folgenden, früher verwendeten PCB-haltigen Baustoffen kann der Bauschutt eine gefährliche Abfallfraktion sein (PCB ist als organschädigend und gewässergefährdend eingestuft):
  • dauerelastische Fugenmassen
  • Fugendichtungsmassen, Kitte und Klebstoffe
  • Lacke und Farben mit Flammschutz-Zusatz
  • Reste von Kabelummantelungen
Ebenso können nutzungsbedingte PCB-Kontaminationen auftreten, z. B. bei Standorten von Transformatoren oder der Verwendung von PCB-haltigen Hydraulikölen in Maschinen.


Seit 1989 gilt ein Verbot der Verwendung und Herstellung von PCB in Deutschland (PCB-Verbotsverordnung (PCB-VerbotsV ), seit 2010 Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung)). Die Entsorgung und der Umgang mit PCB-haltigen Abfällen sind in der EU-Richtlinie 96/59/EG geregelt. Die PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV) setzt die EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Speziell für PCB-haltige Bauabfälle wird darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und Beseitigung durch eine konsequente getrennte Erfassung schadstoffhaltiger Sortimente sichergestellt sein muss. Abfälle mit einem PCB-Gehalt über 50 mg/kg müssen beseitigt werden und dürfen nicht verwertet werden. PCB-haltige Fraktionen sind zu entfernen und getrennt zu beseitigen (soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar). In der Richtlinie werden zusätzlich noch Hinweise für die gesundheitliche Bewertung, Sanierungen, Schutzmaßnahmen, Entsorgung von Abwässern und Abfällen gegeben.

HBCD wird als Flammschutzmittel vor allem in Dämmstoffen aus Polystyrol verwendet, so dass dies bei Anhaftungen von Dämmstoffen zu berücksichtigen ist (siehe Abfallsteckbrief 17 06 "Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe"). Der Stoff HBCD ist persistent, bioakkumulierend und besitzt ein hohes Ferntransportpotential. Darüber hinaus steht HBCD in Verdacht, die Fortpflanzung zu beeinträchtigen, und wird von einigen Herstellern als gewässergefährdend eingestuft (seit 2016 in der POP-Verordnung, siehe hierzu "Aktuelles zur AVV").

Sonstige organische Schadstoffe

CKW Chlorkohlenwasserstoffe
Es werden leicht (LCKW)- und schwerflüchtige Chlorkohlenwasserstoffe unterschieden.

LCKW wurden und werden angewendet als Lösungsmittel und Entfettungsmittel, z.B. Tetrachlorethen (Per), Trichlorethen (Tri), Vinylchlorid und Chloroform. Einige LCKW sind karzinogen bzw. krebsfördernd. Nutzungsbedingte Kontaminationen können z. B. in Wäschereien, Tankstellen, Elektronikindustrie (Leiterplatten- und Chip-Herstellung) und bei weiteren Verbrauchern von Lösungsmitteln auftreten.

Eine Teilgruppe sind die FCKW (Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe), die als Kältemittel oder als Triebmittel in Montageschäumen (z. B. PUR-Schäume, es verbleiben bis zu 15% Massenanteil (wi) im Produkt) verwendet wurden.

Zu den schwerflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen zählen z. B. die Polychlorierten Biphenyle (PCB), die Chlorphenole (PCP) sowie viele Pestizide wie Lindan, DDT, Chlornaphthaline, Tributylzinnverbindungen (TBT), Chlorthalonil sowie Endosulfan. Diese sind im Baubereich vor allem durch Holzschutzmittel vorhanden. PCP, Lindan und DDT sind heutzutage nicht mehr oder nur eingeschränkt zugelassen (Stoffbeschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung), Anhang XVII).

PCP (Pentachlorphenol) , das als gewässergefährdend und akut toxisch einzustufen ist, wurde im Baubereich in Holzschutzmitteln, Fugendichtungsmitteln, Spachtel- und Vergussmassen, Klebern, Lacken und Farben eingesetzt. Hierdurch kann eine Kontaktkontamination eingetreten sein. Da PCP aus den eingesetzten Materialien verdampft, lagert es sich an andere Oberflächen an, z. B. Putz (Sekundärkontamination).

 

Hinweis
Nutzungs- oder schadensbedingte Verunreinigungen sind signifikant für die Abfalleinstufung. Ein Indiz hierfür liegt immer dann vor, wenn Abfälle aus Rückbau, Abriss oder Entsiegelung von baulichen Anlagen vorliegen, in oder auf denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wurde. Dazu zählen u. a.:
  • Industrieanlagen: Anlagen in denen gefährliche Stoffe oder Zubereitungen eingesetzt werden oder entstehen; Stahlwerke, Metallverarbeitungs- und Galvanikanlagen; Werkzeugmaschinenbau; Anlagen zur Herstellung und Lagerung von Lacken und Farben; Kokereien, Gaswerke und Brikettfabriken; Anlagen der Textilreinigung; Anlagen von Gerbereien und der Lederverarbeitung, Holzimprägnierwerke; Betriebe der Chemischen Industrie
  • Anlagen des Kraftfahrzeuggewerbes: Werkstätten zur Reparatur und Vulkanisierung Vulkanisation; Batterieauffüllstationen; Tankstellen, Waschgruben und Tanklager,
  • gewerbliche Feuerungsanlagen: Rauchzüge, Kamine und Essen,
  • Anlagen der Eisenbahn: Bahnbetriebswerke, Verladerampen und Reparaturwerkstätten; Öllager; Waschstraßen und
  • Landwirtschaftliche Betriebe: Lager für Düngemittel und Pestizide.
(Anmerkung: Auflistung gemäß den Anhaltspunkten aus Anhang II zu den "BMU-Hinweisen zur Anwendung der AVV")

Die Prüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften muss auf den Einzelfall abgestimmt werden und setzt eine herkunfts- und stoffbezogene Analyse der typischen Verunreinigungen voraus, ergänzt durch eine Beurteilung der Abfallinhaltsstoffe anhand ihrer stoffrechtlichen Einstufung . Je nach Einzelfall sind bei der Beurteilung in erster Linie die Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft HP15 sowie die Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe bedeutend. Auf die Abhängigkeit der Schadstoffgehalte von der Korngröße sei an dieser Stelle hingewiesen.

Besonderheit bei der Einstufung von Beton:

Beim Brechen von Beton wird kurzzeitig durch die Hydratation im Zement eine Freisetzung von nicht ausreagiertem Calciumhydroxid an den Bruchkanten hervorgerufen. Dadurch können bei einer Eluatanalyse hohe pH-Werte größer als 13 und stark überhöhte elektrische Leitfähigkeiten, ohne dass gleichzeitig erhöhte Werte für Chlorid und Sulfat vorliegen, gemessen werden.

Untersuchungen belegen jedoch, dass die gefahrenrelevanten Eigenschaften HP4 (reizend) oder HP8 (ätzend) unberücksichtigt bleiben können. Durch Luftkontakt erfolgt eine spontane Umsetzung mit Kohlendioxid zu schwer löslichem, ökotoxikologisch unbedenklichem Carbonat.

Der Parameter elektrische Leitfähigkeit, gemessen an frisch gebrochenem Beton darf deshalb nicht als Kriterium für die Zulässigkeit oder Ablehnung einer Verwertung, sofern alle anderen abzuprüfenden Parameter den jeweiligen Zuordnungswert einhalten und kein spezifischer Verdacht auf Verunreinigungen besteht, herangezogen werden.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
170101 Beton170102 Ziegel170103 Fliesen und Keramik170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
keine wesentlichen gefährlichen Inhaltsstoffe / Verunreinigungen vorhanden
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
Nutzungsbedingt kommen Kontaminationen mit vielfältigen Stoffen in Betracht, die einzelfallspezifisch zu betrachten sind. Im Vordergrund stehen:
Schwermetalle, z. B. Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber in erster Linie Metallverbindungen, die als nutzungsbedingte Kontamination auftreten können und je nach Metall als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft sind und Anlass für eine Einstufung als gefährlicher Abfall geben
Asbest, künstliche Mineralfasern krebserzeugend; KMF-haltige Baustoffe, die vor 2000 eingebaut wurden, gelten als krebserzeugend (TRGS 905; TRGS 521 und TRGS 519)
Kohlenwasserstoffe, z. B. Kraftstoffe, Heizöl, Schmieröl häufig gewässergefährdend, meist WGK 1-2
PAK karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend, meist WGK 3
PCB kann einzelne Organe schädigen, gewässergefährdend, WGK 3
HBCD persistent und bioakkumulierend, gewässergefährdend und vermutlich reproduktionstoxisch
FCKW als gewässergefährdend eingestuft und wegen ihrer die Ozonschicht schädigenden Wirkung verboten
LCKW meistens gesundheitsgefährdend und Ozonschicht schädigend
PCP karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend, meist WGK 3

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
170101  Beton 125   Analytik
170102  Ziegel 5
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 3164   Analytik
170107  Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen 792   Analytik

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
  Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg, LUBW, 2006
  Steckbrief "Brandabfälle", LUBW, 2017
  Steckbrief "Kleinmengen von mineralischem Bauschutt", LUBW, 2017
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; Baustoffkatalog - Stoffkatalog umweltrelevante Baustoffe
  Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
  Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
  Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Recycling von Bauabfällen (Analytische Untersuchungen von Bauschuttrecyclingmaterial und Bodenaushub)
  Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
  Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
  Merkblatt 6 - Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, März 2012
  Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
  Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
  Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
  Merkblatt 4 - Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, November 2010
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, 2015
  Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Information zur Entsorgung von Abfällen, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen, Oktober 2016
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Ergänzende Hinweise zur Einstufung von Bodenmaterial, Baggergut und Bauschutt nach der Gefährlichkeit im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Nach Ersatzbaustoffverordnung untersuchte Materialien, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Nov 2022
  Erlass des Niedersächsichen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 01.06.2017 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2020
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  NW - Nordrhein-Westfalen
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  Informationsangebot des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz (MALBO16): Mobilität und Mobilisierbarkeit von eisenkomplexierten Cyaniden (2003)
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Leitfaden Bauabfälle des Landes Rheinland-Pfalz, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
  Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
  Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Informationsangebot des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema: Abbauverhalten von komplexen Cyanidverbindungen (2001)
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  SH - Schleswig-Holstein
  Anwendungshinweise des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein vom 18.01.2006 zur Einführung der LAGA-Mitteilung 20
  Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
  Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
  TH - Thüringen
  Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016
  Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle, Informationsblatt Abfall, Merkblatt Nr. 4, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, 07/2013
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Vermeidung

Der Anfall von mineralischem Bauschutt sollte bereits im Voraus im Rahmen der Bauorganisation (Bau-, Abbruch-, Umbau- oder Sanierungsplan) vermieden werden. Dazu gehören unter anderem
  • die Prüfung, ob eine Sanierung möglich bzw. ein Abriss unabdingbar ist,
  • die Entscheidung zu einem möglichst selektiven Rückbau, damit sortenreiner Bauschutt, wie z. B. Ziegel, Steine, Beton, anfällt oder sogar komplette Bauteile zur Wiederverwendung gewonnen werden,
  • bei einer möglichen Schadstoffbelastung die Erstellung eines Schadstoffkatasters, das im Entsorgungskonzept berücksichtigt wird und
  • bei einem Neubau evtl. die Anwendungen von vorgefertigten und nachnutzbaren Bauteilen und die Wiederverwendung von Baumaterialien, z. B. Schalmaterial.
Endgültig sollten Baustellen für Neubau und Umbau, bei der Sanierung und Renovierung sowie beim Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken grundsätzlich so eingerichtet und organisiert werden, dass dort anfallende Abfälle getrennt erfasst werden. Eine Vermischung von verwertbarem Bauschutt mit anderen Bauabfällen sowie Fremd- und Störstoffen (z. B. Glasbausteine, Metalle, Gipsplatten etc.), sollte unterbleiben und empfiehlt sich auch aufgrund der hohen nachgelagerten Sortier- bzw. Entsorgungskosten nicht. Vor allem sollte mineralischer Bauschutt grundsätzlich an der Anfallstelle separiert werden, um eine sortenreine, stoffliche Verwertung zu ermöglichen.

Auf die diesbezüglichen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wird hingewiesen.
Sammlung und Bereitstellung

Eine Abfallentsorgung auf der Baustelle ist unter Berücksichtigung der voraussichtlich anfallenden Abfallmengen sowie der regionalen Entsorgungsmöglichkeiten im Voraus zu planen. Bei größeren Baumaßnahmen sollte immer ein Entsorgungskonzept erstellt werden. Dieses beinhaltet z. B. Angaben über die zu erwartenden Abfallmengen der einzelnen Abfallarten, sowie deren kurze Beschreibung nach Beschaffenheit und Vorkommen (Raum- bzw. Flächenzuordnung). Im Entsorgungskonzept sind den anfallenden Abfallmengen entsprechende Entsorgungs(fach)betriebe / -betriebsstätten verbindlich zuzuordnen, im Bedarfsfall mit Angabe der Annahmekriterien der potenziellen Entsorger. Darüber hinaus sind im Entsorgungskonzept die eingebundenen Transport- und Beförderungsunternehmen konkret zu benennen.

Bei Abriss- oder Rückbaumaßnahmen ist mit Hilfe der Ergebnisse einer Schadstofferkundung, die bereits im Vorfeld der Abrissplanung erfolgen sollte, ein Abfallkataster zu erstellen, in dem die schadstoffbelasteten Bauteile nach der Beschaffenheit und der Gefährdungseinstufung beschrieben und den jeweiligen Abfallschlüsseln zugeordnet werden. Im Entsorgungskonzept (bzw. Rückbaukonzept) ist dies zu berücksichtigen, in dem entsprechend der Schadstoffbelastung der geplante Entsorgungsweg genannt ist. Auf die erforderliche Abstimmung mit dem potentiellen Entsorger wird hingewiesen.


Bau- und Abbruchabfälle, die Asbest, gefährliche KMF-Abfälle, PCB- und HBCD-haltige Abfälle enthalten, sind auf Basis von speziellen gesetzlichen Regelungen grundsätzlich getrennt gehalten und nach den jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften separat zu entsorgt.

Die Bereitstellung und der Transport von Bauschutt erfolgt in Absetz- oder Abrollcontainern und in Mulden. Die offenen Behältnisse sind gegen Staubverwehung und bei verunreinigtem Bauschutt auch gegen den Eintritt von Niederschlagswasser durch Planen zu sichern. Ist eine Verbringung von kontaminiertem Bauschutt in eine Untertage-Deponie vorgesehen, so ist nach den dortigen Vorgaben zu verpacken, z. B.in Big Bags oder Fässer.

Mit Asbest verunreinigter Bauschutt ist bei einer Beseitigung auf einer oberirdischen Deponie ebenfalls in Big Bags zu verpacken (siehe LAGA Merkblatt M 23).

Die Handlungshilfen, Leitlinien und Informationsblätter der Länder bzw. der örtlichen Entsorgungsunternehmen sind zu berücksichtigen.

Um eine hochwertige, stoffliche Verwertung sicherzustellen, ist eine getrennte Erfassung von Porenbeton auf einer Baustelle sinnvoll. Dies gilt sowohl für die Monofraktion Porenbeton als auch für den übrigen Bauschutt.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Bereits bei der Erkundung und Erstellung des Abbruch- oder Sanierungsplanes sollte das Potenzial zur Wiederverwendung von Bauteilen geprüft werden. Die Wieder- und/oder Weiterverwendung von Bauteilen nimmt derzeit zwar quantitativ nur einen geringeren Umfang ein als das Materialrecycling, dennoch ist diese Nutzungsart die qualitativ höchste Recyclingoption. Bei einem differenzierten und selektiven Rückbau werden die wiederzuverwendenden Bauteile nach und nach demontiert. Nach dem Entkernen (u. a. Ausbau von Fenstern und Türen) und der Schadstoffentfrachtung werden die Rohbaukonstruktion demontiert und geeignete Bauelemente für eine sekundäre Nutzung ausgebaut. Es ist hochwertiger ganze Bauelemente für neue Bauvorhaben zu nutzen, statt Haufwerke mit Hilfe von Abbruchmaschinen zur Herstellung von RC-Baustoffen (z.B. RC-Beton) zu erhalten.

Die Bauteile sollten von Bauteilbörsen oder historischen Baustoffhändlern in Augenschein genommen werden, da bei einem Weiterverkauf somit eine Gewährleistung im Schadensfall geregelt ist. Es soll möglichst eine Wiederverwendung zum gleichen Zweck erreicht werden, das heißt in ihrer ursprünglichen Form und unter Ausnutzung der Materialeigenschaften. Beim Wiedereinbau sind die gültigen rechtlichen Verordnungen und Anforderungen an die Bauteile zubeachten, z. B. EnergieeinsparV, Schall- und Brandschutzauflagen, Statik. Dabei sollte auch ein Einbau in anderen Bereichen in Betracht gezogen werden (Weiterverwendung).

Verwertung

Die Verwertung von aufbereiteten RC-Materialien als Ersatzbaustoff in technischen Bauwerken setzt voraus, dass die genannten Vorgaben in den Hinweisen der jeweiligen Bundesländer eingehalten werden (siehe folgenden Hinweis). In einer bundeseinheitlichen Artikelverordnung, der sogenannten Mantelverordnung soll eine Ersatzbaustoffverordnung geschaffen sowie die bestehenden Verordnungen (Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Deponieverordnung (DepV) und Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)) harmonisiert werden. Ein Referentenentwurf der Mantelverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vom 06.02.2017 wurde zur Anhörung der Länder und Verbände bereitgestellt (nicht rechtsbindend).


Die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken setzt i.d.R. die Behandlung der unaufbereiteten Bauschuttmaterialien in Bauschuttbehandlungsanlagen, wo sie gebrochen, klassiert und gesiebt werden, voraus.

Hinweis

Hinsichtlich der Güteanforderungen sind bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung, die länderspezifischen Vorgaben zu beachten. Diese weichen in einzelnen Punkten von der LAGA Mitteilung M 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen" ab (siehe Hinweiskasten).

Beseitigung

Die Beseitigung von Bauschutt kommt nur dann in Betracht, wenn eine stoffliche Verwertung aufgrund der qualitativen oder bautechnischen Anforderungen nicht möglich ist. Dies kann auch nicht verunreinigten Bauschutt betreffen, wenn er z. B. nicht abtrennbare Anteile an Porenbeton, Bimsgestein oder Gipsplatten aufweist oder mit anderen Bauabfällen vermischt ist. Im Falle mangelnder Verwertung ist nicht verunreinigter Bauschutt auf Deponien (Zuordnungswerte der DepV beachten) abzulagern.


Verunreinigter Bauschutt 170106* ist, je nach Ergebnissen der Schadstoffanalysen, auf Deponieklasse III (DK III) oder - z. B. aufgrund erhöhter Auslaugbarkeit - in Untertage-Deponien (DK IV) zu entsorgen. Bei Einhaltung der Ablagerungsparameter, z. B. bei Anhaftungen von Asbest oder Teer, ist eine Ablagerung auf Deponien der Klasse I oder II (DK I oder DK II) möglich.


Eine Besonderheit stellen die bei Wohnungs-/Gebäudesanierung u. ä. anfallenden Kleinmengen an Bauschutt dar, die zumeist geringfügige Anteile an Fremdstoffen aufweisen, z. B. Holzleisten und -panels oder Tapetenreste. Diese Abfälle weisen in der Regel bei den Parametern DOC, Leitfähigkeit und Sulfat erhöhte Werte auf, die aus Präventionsgründen eine Ablagerung auf einer Deponie der Klasse II (DK II) erfordern.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
170101 Beton170102 Ziegel170103 Fliesen und Keramik170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
Die stoffliche Verwertung im bautechnischen Bereich ist nahezu ausnahmslos gegeben, sofern Qualitätsvorgaben eingehalten werden (Güteüberwachung RC-Baustoffe). mindestens DK I, sofern Verwertung nicht möglich
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
Es ist keine Verwertung im bautechnischen Bereich gegeben, sofern die Richtwerte überschritten werden. Ablagerung auf DK I; je nach Art und Grad der Verunreinigung ggf. Zuordnung zu DK II oder III; auf DK 0 dürfen keine gefährlichen Abfälle abgelagert werden; bei erhöhter Auslaugbarkeit von gefährlichen Stoffen Entsorgung in DK IV

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Ende der Abfalleigenschaft bei Recyclingbaustoffen
Hochwertige Recyclingbaustoffe können in einzelnen Ländern als gütegesicherter Sekundärrohstoff (Ende der Abfalleigenschaft gem. § 5 KrWG) eingestuft werden. Dies setzt voraus, dass die RC-Baustoffe
  • einen positiven Marktwert haben,
  • ihre Eigenschaften denen der zu substituierenden Primärrohstoffe, z. B. Schotter, entsprechen,
  • in einem der Gütegemeinschaft zugehörigen Betrieb hergestellt werden,
  • die Zuordnungswerte mindestens der Einbauklasse 1, also für den offenen Einbau ohne technische Sicherungsmaßnahmen, nach Landes-/Bundesrecht einhalten und
  • wie Primärbaustoffe deklariert sind.
Anwendung der LAGA-Mitteilung 20 in den Bundesländern
Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug bei der Verwertung mineralischer Abfälle zu ermöglichen, wurde die LAGA-Mitteilung 20 erstellt und 2003/2004 überarbeitet. Nur der allgemeine Teil I der Überarbeitung wurde von der LAGA veröffentlicht. Die Anwendung der weiteren überarbeiteten Teile wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Dies betrifft:
  • Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) (2004)
  • Teil III: Probenahme und Analytik (2004)
Die Länder haben hierzu verschiedene Regelungen im Internet veröffentlicht. Links zu diesen länderspezifischen Regelungen sind auf einer LAGA-Internetseite zusammengestellt (siehe Quellen - Bundesrepublik Deutschland). Die unterschiedliche Handhabung der überarbeiteten LAGA-Mitteilung 20 (Teile II und III) in den Ländern kann derzeit wie folgt zusammengefasst werden:
  • Veröffentlichung und Einführung in den Vollzug (ganz, teilweise oder mit kleinen Ergänzungen / Änderungen): Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
  • Einführung und Anwendung im Vollzug ohne gesonderte Veröffentlichung: Niedersachsen
  • keine Veröffentlichung oder eigene Regelung für den Vollzug: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen
  • keine Angaben im Internet: Hessen
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen

Eine Vermischung von nicht verwertbarem Bauschutt mit anderen Bauabfällen erhöht in der Regel die Deponiekosten bzw. macht vor Ablagerung eine Sortierung / Vorbehandlung erforderlich.

Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Spezielle Anmerkung zu Beton:

Beim Brechen von Beton wird kurzzeitig durch eine Hydratation im Zement die Freisetzung von nicht ausreagiertem Calciumhydroxid an den Bruchkanten hervorgerufen. Dadurch können bei einer Eluatanalyse hohe pH-Werte größer als 13 und stark überhöhte elektrische Leitfähigkeiten, ohne dass gleichzeitig erhöhte Werte für Chlorid und Sulfat vorliegen, gemessen werden.

Untersuchungen belegen jedoch, dass die gefahrenrelevanten Eigenschaften HP4 (reizend) oder HP8 (ätzend) unberücksichtigt bleiben können. Durch Luftkontakt erfolgt eine spontane Umsetzung mit Kohlendioxid zu schwer löslichem, ökotoxikologisch unbedenklichem Carbonat.

Der Parameter elektrische Leitfähigkeit, gemessen an frisch gebrochenem Beton darf deshalb nicht als Kriterium für die Zulässigkeit oder Ablehnung einer Verwertung, sofern alle anderen abzuprüfenden Parameter den jeweiligen Zuordnungswert einhalten und kein spezifischer Verdacht auf Verunreinigungen besteht, herangezogen werden.

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Informationsangebot zu Recycling-Baustoffe, Bundesverband der Recycling-Baustoffe - BRB
  Recycling-Baustoffe nach Europäischen Normen - Leitfaden für die Überwachung und Zertifizierung, Kennzeichnung und Lieferung, Bundesverband der Recycling-Baustoffe - BRB, 2005
  Musterhandbuch - Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) für Hersteller von Recycling-Baustoffen, Bundesverband Recycling-Baustoff - BRB, 2006
  DIN 19528 Elution von Feststoffen - Perkolationsverfahren zur gemeinsamen Untersuchung des Elutionsverhaltens von anorganischen und organischen Stoffen, 2009
  Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Optimierung des Rückbaus/Abbruchs von Gebäuden zur Rückgewinnung und Aufbereitung von Baustoffen unter Schadstoffentfrachtung (insbes. Sulfat) des RC-Materials sowie ökobilanzieller Vergleich von Primär- und Sekundärrohstoffeinsatz inkl. Wiederverwertung, UBA - Texte 05/2013
  Bauteilnetz, Händler von gebrauchten Bauteilen
  Instrumente zur Wiederverwendung von Bauteilen und hochwertigen Verwertung von Baustoffen, UBA-Texte 93/2015), 2015
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  Steckbrief "Brandabfälle", LUBW, 2017
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; Baustoffkatalog - Stoffkatalog umweltrelevante Baustoffe
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
  Abfallvermeidung in der Baubranche, Umweltministerium Baden-Württemberg / LUBW, November 2016
  Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
  Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
  Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
  Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Recycling von Bauabfällen (Analytische Untersuchungen von Bauschuttrecyclingmaterial und Bodenaushub)
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Regelungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, RC-Beton
  Stoffkreisläufe von RC-Beton, Umweltministerium Baden-Württemberg, Dezember 2013
  Der Einsatz von Recyclingbaustoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, August 2013
  Leitfaden zum Einsatz von R-Beton, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, September 2017
  Erlass (Verlängerung der Gültigkeit bis 2023) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, September 2019
  Hinweise zum forst- und naturschutzrechtlich konformen Vorgehen bei Erschließungsmaßnahmen im Wald, Forst BW Praxis, 2017
  Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
  Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
  Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial (Dihlmann Erlass), April 2004
  Erlass (Ergänzung) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, August 2004
  Erlass (Fragen und Antworten) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Oktober 2004
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Abfallverwertungskonzept
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken", Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Juni 2005
  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005, ZTV wwG-StB By 05
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Gebäuderückbau", LfU Bayern, 10/2018
  Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
  Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
  Merkblatt, Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen - Umgang mit Kleinmengen, LfU Bayern, 04/2016
  Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
  BE - Berlin
  Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
  Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
  Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
  Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
  Merkblatt 4 - Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, November 2010
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
  BB - Brandenburg
  Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
  Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, 2015
  Brandenburger Leitfaden "Qualitätssicherung für RC-Baustoffe" vom 02.03.2018, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
  Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
  HB - Bremen
  Information zur Entsorgung von Abfällen, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen, Oktober 2016
  HE - Hessen
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
   Richtlinie für die Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen sonstiger Abgrabungen, HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ vom 3. März 2014, S. 211 ff
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.08.2015 zur Entsorgung von Bohrklein und Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Informationsangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zum Thema Bauabfälle
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  Ergänzende Hinweise zur Einstufung von Bodenmaterial, Baggergut und Bauschutt nach der Gefährlichkeit im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Nach Ersatzbaustoffverordnung untersuchte Materialien, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Nov 2022
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
  Leitfaden zum Thema Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Stand: Oktober 2015
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
  Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Leitfaden für öffentliche Verwaltungen, RC-Baustoffe-Produzenten und Bauherren, Stand 10/2015
  RP - Rheinland-Pfalz
  Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
  Erlass zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 2020
  SN - Sachsen
  Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
  Erlass "Verwertung von mineralischen Abfällen; hier Porenbeton", Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 08. Oktober 2009
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  ST - Sachsen-Anhalt
  Studie zur aktuellen und künftigen Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, Kurzfassung Oktober 2013
  Monitoring und Verifizierung der Grundaussagen des Gutachtens über die Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, August 2015
  Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  SH - Schleswig-Holstein
  Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017
  Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
  TH - Thüringen
  Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016

 

 

Glossar
  RC-Baustoff Recycling-Baustoff aus Sekundärrohstoffen, gewonnen durch Aufbereitung von Abfällen, die bei Bautätigkeiten angefallen sind und als natürliche oder künstliche mineralische Baustoffe in gebundener oder ungebundener Form im Hoch- und Tiefbau eingesetzt waren
  Schamottekünstlich hergestelltes feuerfestes Material auf Basis von Tonerde (Al2O3) und Kieselsäure (SiO2) zur Herstellung von Schamottesteinen, z. B. für Hochöfen, Winderhitzer, Gießereien, Koks- und Gasöfen, Glasindustrie
  Quarzgesteinsbildendes Mineral aus SiO2; das häufigste Mineral der Erdkruste
  KaolinitSchichtsilikat und typischer Vertreter der Tonminerale, das u. a. zur Herstellung von Porzellan verwendet wird
  Dolomitgesteinsbildendes Mineral aus CaCO3 und MgCO2 zur Verwendung als feuerfester Bausstoff zur Auskleidung metallurgischer Öfen
  KMFkünstliche Mineralfasern, synthetische, anorganische Fasern, kristallin oder glasartig, wie z. B. Dämmwolle aus Glas oder Gestein, Endlosglasfasern, Keramikfasern; biobeständige und lungengängige Fasern können Krebs erzeugen
  GalvanikVeredelungsverfahren, bei dem in einem elektrolytischen Bad mit Hilfe von Strom metallische Überzüge auf meist ebenfalls metallischen Bauteilen abgeschieden werden
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  Asbest Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die beim Einatmen karzinogen sein können, z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Anthophyllit, Aktinolith und Tremolit
  PCBpolychlorierte Biphenyle, Stoffgruppe mit 209 Verbindungen, die früher u. a. in Trafo-, Wärmeträger- und Hydraulikölen sowie Weichmachern enthalten waren, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt), da sie chronisch toxisch, bioakkumulierbar und persistent sind
  RALDeutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (Abk. für Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen), eine unabhängige Organisation, die RAL-Gütezeichen für Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich technischer und vor allem qualitätstechnischer Anforderungen vergibt
  Bleimennigeeine Blei-Komplexverbindung Pb<Sonderzeichen>2</Sonderzeichen>[PbO<Sonderzeichen>4</Sonderzeichen>], Verwendung als Pigment und Rostschutzmittel
  Pigmentefarbgebende Substanzen, im Anwendungsmedium (z. B. Lack oder Kunststoff) unlöslich
  MKWMineralölkohlenwasserstoffe, Summenparameter für Kettenlängen C10 - C 40 in der Abfallanalytik, enthalten in Benzin, Diesel, Heizöl und Schmierölen, auch als KW abgekürzt
  Teerölauch Carbolineum genannt; wasserunlösliches Produkt aus höhersiedenden Fraktionen von Steinkohlenteer, das fäulnishemmend und desinfizierend wirkt, aber große Mengen an krebserregenden polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthält
  Farbenmeint in erster Linie das Farbmittel (Farbstoff, Pigment), umgangssprachlich wird der Begriff oft für Dispersionsanstriche oder als Synonym für Lack verwendet
  HydraulikölÖl zur Signal-, Kraft- und Energie-Übertragung in hydraulischen Anlagen, meist auf Mineralölbasis, teilweise auch als natürliche oder synthetische Esteröle
  POPpersistent organic pullutants (langlebige organische Schadstoffe), schwer abbaubare organische Verbindungen, die sich in der Umwelt anreichern, deren Herstellung und Verwendung im Rahmen der Stockholmer Konvention eingeschränkt oder verboten sind (POP-Verordnung)
  PCTpolychlorierte Terphenyle, chemische Substanzen mit drei chlorierten Benzol-Ringen, die ähnliche Eigenschaften wie polychlorierte Biphenyle (PCB) aufweisen und z. T. mit PCB als Gemisch verwendet werden
  PCPPentachlorphenol, chlorierter, aromatischer Kohlenwasserstoff, der vor allem in Holzschutzmitteln als Fungizid (Gift gegen Pilzbefall) eingesetzt wurde, im Anhang I bzw. IV der POP-Vordnung aufgeführt
  karzinogen(auch carcinogen, kanzerogen oder cancerogen) Krebs erzeugend oder fördernd
  FCKWFluorchlorkohlenwasserstoffe, halogenierte organische Verbindungen, die als Treibgase oder Kältemittel eingesetzt wurden und ein hohes klimaschädigendes Potenzial (Abbau der Ozonschicht sowie Treibhauseffekt) besitzen und deren Verwendung Beschränkungen und Verboten unterliegt
  PURbzw. PU, Polyurethane, Kunststoffe oder Kunstharze mit Urethan-Gruppen, die hart und spröde, weich und elastisch sein können, was bei der Polymersynthese über Ausgangsstoffe, Additive und Vernetzungsgrad gesteuert wird; in aufgeschäumter Form als Schaumstoff für Polster oder auch als aushärtender Montageschaum bekannt
  DDTDichlordiphenyltrichlorethan, synthetischer, chlorierter Kohlenwasserstoff, Einsatz als Insektizid, giftig, fettlöslich und bioakkumulierbar, gehört zu den persistenten organischen Schadstoffen (POPs), seit der Stockholmer Konvention 2004 nur noch gegen krankheitsübertragende Insekten im Rahmen der Seuchenbekämpfung zulässig, im Anhang I bzw. IV der POP-Vordnung aufgeführt
  REACHRegistration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)
  CarbonateSalze und Ester der Kohlensäure H2CO3
  mutagendas Erbgut eines Organismus verändernd
  reproduktionstoxischumfasst sowohl die Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit bzw. Fruchtbarkeit als auch die Schädigung des Kindes im Mutterleib (teratogen)
  HolzschutzmittelStoffe mit biozider Wirkung gegen Holz zerstörende Insekten oder Pilze sowie Holz verfärbende Pilze, ferner Stoffe zur Herabsetzung der Entflammbarkeit von Holz
  HBCDHexabromcyclododecan, auch HBCDD abgekürzt, ringförmiger, bromierter Kohlenwasserstoff mit 16 Isomeren, als additives Flammschutzmittel überwiegend in Polystyrolschaum (z. B. in Dämmstoffen) verwendet, aufgenommen in der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt)
  LCKWleichtflüchtige Chlorkohlenwasserstoffe, also chlorierte Derivate von Methan, Ethan und Ethen, die vor allem als Lösungs- und Entfettungsmittel sowie als Ausgangsstoffe bei der Kunststoffproduktion verwendet werden
  Pestizideallgemeine Bezeichnung für chemische Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, z.B. Herbizide, Insektizide, Fungizide, Biozide
  VulkanisationVerfahren, mit dem Kautschuk in einen elastischen Zustand (Gummi) überführt wird
  HydratationAnlagerung von Wassermolekülen an gelöste Ionen oder polare Moleküle (als Hydrathülle) oder in Festkörpern (als Kristallwasser)
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich
  Lindanγ-Hexachlorcyclohexan, akut toxsich, gewässergefährdend, persistent, wurde vorwiegend als Insektizid und Holzschutzmittel eingesetzt, unterfällt der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt)
  Big Bagszu Deutsch: große Säcke, d.h. flexible Schüttgutbehälter aus Kunststoffgewebe für Befüllungen bis zu 2 m3; oder 2 t
  LAGABund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
  DOCdissolved organic carbon (gelöster organischer Kohlenstoff), der Teil des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs (TOC), der bei Eluierung in Lösung geht
  Porenbetonkein Beton im herkömmlichen Sinn, dampfgehärteter Baustoff, hergestellt aus Branntkalk, Zement und fein vermahlenem Quarzsand unter Zugabe von Wasser und einer geringen Menge an metallischem Aluminiumpulver, in der alkalischen Suspension Wasserstoffgas bildend, auch Gasbeton genannt
  Eluatanalyseverschiedene Verfahren zur Bestimmung der gelösten (eluierten) Bestandteile eines (meist) wässrigen Probenauszugs (Eluats) einer Feststoffprobe
  DK IDeponie der Klasse I, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse I einhalten
  DK IIDeponie der Klasse II, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten
  DK IIIDeponie der Klasse III, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse III einhalten
  DK IVDeponie der Klasse IV, Untertagedeponie für (gefährliche) Abfälle

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)
  Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
  Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Merkblatt DWA-M 303, Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken – Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung, DWA-Regelwerk, 2012
  VDI 6210 Blatt 1: Abbruch von baulichen und technischen Anlagen, 02/2016
  VDI/GVSS 6202 Blatt 1: Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  Optimierung des Rückbaus/Abbruchs von Gebäuden zur Rückgewinnung und Aufbereitung von Baustoffen unter Schadstoffentfrachtung (insbes. Sulfat) des RC-Materials sowie ökobilanzieller Vergleich von Primär- und Sekundärrohstoffeinsatz inkl. Wiederverwertung, UBA - Texte 05/2013
  Bauteilnetz, Händler von gebrauchten Bauteilen
  Instrumente zur Wiederverwendung von Bauteilen und hochwertigen Verwertung von Baustoffen, UBA-Texte 93/2015), 2015
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
  Technische Regel für Gefahrstoffe 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
  Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Regelungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Recycling von Bauabfällen (Analytische Untersuchungen von Bauschuttrecyclingmaterial und Bodenaushub)
  Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, RC-Beton
  Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
  Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; Baustoffkatalog - Stoffkatalog umweltrelevante Baustoffe
  Abfallvermeidung in der Baubranche, Umweltministerium Baden-Württemberg / LUBW, November 2016
  Stoffkreisläufe von RC-Beton, Umweltministerium Baden-Württemberg, Dezember 2013
  Der Einsatz von Recyclingbaustoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, August 2013
  Leitfaden zum Einsatz von R-Beton, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, September 2017
  Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial (Dihlmann Erlass), April 2004
  Erlass (Ergänzung) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, August 2004
  Erlass (Fragen und Antworten) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Oktober 2004
  Erlass (Verlängerung der Gültigkeit bis 2023) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, September 2019
  Hinweise zum forst- und naturschutzrechtlich konformen Vorgehen bei Erschließungsmaßnahmen im Wald, Forst BW Praxis, 2017
  Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
  Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
  Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
  Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
  Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken", Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Juni 2005
  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005, ZTV wwG-StB By 05
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Gebäuderückbau", LfU Bayern, 10/2018
  Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
  Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
  Merkblatt, Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen - Umgang mit Kleinmengen, LfU Bayern, 04/2016
  BE - Berlin
  Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
  Merkblatt 4 - Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, November 2010
  Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
  Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
  Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
  Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
  Merkblatt 6 - Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, März 2012
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
  Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
  Brandenburger Leitfaden "Qualitätssicherung für RC-Baustoffe" vom 02.03.2018, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
  Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, 2015
  Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
  HB - Bremen
  Information zur Entsorgung von Abfällen, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen, Oktober 2016
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
   Richtlinie für die Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen sonstiger Abgrabungen, HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ vom 3. März 2014, S. 211 ff
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.08.2015 zur Entsorgung von Bohrklein und Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass des Niedersächsichen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 01.06.2017 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2020
  Ergänzende Hinweise zur Einstufung von Bodenmaterial, Baggergut und Bauschutt nach der Gefährlichkeit im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Nach Ersatzbaustoffverordnung untersuchte Materialien, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Nov 2022
  Informationsangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zum Thema Bauabfälle
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
  Leitfaden zum Thema Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Stand: Oktober 2015
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
  Informationsangebot des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz (MALBO16): Mobilität und Mobilisierbarkeit von eisenkomplexierten Cyaniden (2003)
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Leitfaden für öffentliche Verwaltungen, RC-Baustoffe-Produzenten und Bauherren, Stand 10/2015
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Erlass zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 2020
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
  Leitfaden Bauabfälle des Landes Rheinland-Pfalz, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Kreislaufwirtschaft auf dem Bau
  Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
  Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Erlass "Verwertung von mineralischen Abfällen; hier Porenbeton", Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 08. Oktober 2009
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  Informationsangebot des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema: Abbauverhalten von komplexen Cyanidverbindungen (2001)
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  Erlass „Einstufung von Kalksandsteinabfällen“, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 01. Juni 2015
  ST - Sachsen-Anhalt
  Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  Studie zur aktuellen und künftigen Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, Kurzfassung Oktober 2013
  Monitoring und Verifizierung der Grundaussagen des Gutachtens über die Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, August 2015
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  SH - Schleswig-Holstein
  Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
  Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017
  Anwendungshinweise des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein vom 18.01.2006 zur Einführung der LAGA-Mitteilung 20
  Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
  TH - Thüringen
  Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
  Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle, Informationsblatt Abfall, Merkblatt Nr. 4, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, 07/2013

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

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21.12.2017Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
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DatumHerausgeberErsteller
11.09.2008Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
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