Abfallsteckbrief "1908 Behandlung von industriellem Abwasser"

 

190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Der Abfallsteckbrief bezieht sich auf Abfälle, die bei der Behandlung von anorganisch und organisch belastetem industriellen Abwasser anfallen und anderweitig in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) nicht genannt sind (Untergruppe 1908 „Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.“). Die Ausführungen beschränken sich auf die bei biologischen und chemischen bzw. chemisch-physikalischen Verfahren entstehenden Schlämme. Die evtl. in vorgelagerten Stufen, z. B. Fest- oder Leichtstoffabscheider, oder in der Nachbehandlung, z. B. Membranfiltration, anfallenden Abfälle sind in diesem Abfallsteckbrief nicht beschrieben. Informationen zu diesen Rückständen können den beiden Abfallsteckbriefen zu Abfallgruppe 1902 entnommen werden.

Ansonsten gibt es im Abfallverzeichnis der AVV spezielle Abfallschlüssel für Abwasserschlämme aus einigen Branchen bzw. Herkunftsbereichen, z. B.
  • Schlämme aus der Papierherstellung (03 03 02 „Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)“, 03 03 05 „De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling“ oder 03 03 11 „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen“) oder
  • Bearbeitungsschlämme aus der Metall- und Kunststoffindustrie (12 01 15 „Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen“) oder
  • Galvanikschlamm (11 01 09* „Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten“).
Für eine sachgerechte Deklaration der Abfälle ist immer die speziellere der allgemeineren Abfallart vorzuziehen. Es wird auf die jeweiligen Abfallsteckbriefe in IPA verwiesen.

Zuordnung nach AVV


Kapitel 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
Gruppe 1908 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Abfälle aus Behandlung von industriellem Abwasser (Quelle: ABAG-itm, Berghof Analytik u. Umweltengineering GmbH)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 6 )

Gefährlicher Hydroxidschlamm in einer Schuttmulde (Quelle: Berghof Analytik & Umweltengineering GmbH)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg - Industrieabwasser
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - Industrielle Abwasserbehandlung
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  BB - Brandenburg
  Informationsangebot des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zum Thema Abfall/Abfälle aus Gewerbe
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Informationsangebot des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema industrielles Abwasser
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Informationsangebot zu "Gefährliche Abfälle", Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - MUNLV
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Informationsangebot des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz zum Thema industrielles Abwasser
  SL - Saarland
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland - Abwasser aus Industrie und Gewerbe
  Informationsangebot "Gefährliche Abfälle",Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland, Dezember 2019
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Informationsangebot des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft - Industrieabwasser
  SH - Schleswig-Holstein
  Informationsangebot des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - Abwasser/GewerbIiches und industrielles Abwasser

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Behandlung von industriellem Abwasser

Die Zusammensetzung von Industrieabwasser ist branchen- und betriebsspezifisch. Sie ist in erster Linie vom Produktionsverfahren, den Nebeneinrichtungen (z. B. Abgasreinigung) sowie den verwendeten Einsatz- und Hilfsstoffen abhängig. Industrieabwässer können deshalb mit diversen Stoffen verunreinigt sein und müssen i. d. R vor der Einleitung in öffentliche Kläranlagen oder bei direkter Einleitung in Gewässer vorbehandelt werden. Indirekteinleiter und Direkteinleiter haben bei dieser Abwasserbeseitigung die wasserrechtlichen Regelungen nach Abschnitt 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten. Die herkunftsspezifischen Mindestanforderungen für das abzuleitende Abwasser sind in der Abwasserverordnung (AbwV) genannt. Anlagen, die Abwässer Dritter behandeln, haben dabei wechselnde Anforderungen zu beachten, die sich aus den unterschiedlichen Qualitäten der angelieferten Abwässer ergeben können.

Die Behandlung von industriellem Abwasser weist i. d. R. mehrere Stufen auf (siehe auch Abbildung 1) und kommt in unterschiedlichen Kombinationen vor:
  • In der primären Behandlung (mechanische Stufe/Vorreinigung) werden gröbere Feststoffe durch Rechen, Sandfang o. ä. sowie Leichtstoffe mittels Öl- und Fettabscheider o. ä. entfernt.
  • In der sekundären Behandlung (biologische Stufe) erfolgt die Entfernung bzw. Umwandlung organischer Anteile durch biologische Behandlung. Hierzu zählen z. B. Belebungsbecken, Biofiltration, Tropf- oder Tauchkörper. Es werden Kohlenstoffverbindungen abgebaut, Stickstoffverbindungen umgesetzt sowie das Auschleusen bzw. Rückgewinnen von Phosphorverbindungen möglich gemacht.
  • In der tertiären Stufe (chemische Stufe) werden anorganische und organische Verbindungen, die überwiegend in gelöster Form vorliegen, durch chemische oder kombiniert chemisch-physikalische Verfahren, z. B. Fällung, Flockung, Reduktion und Oxidation, in unlösliche Verbindungen umgewandelt und abgetrennt.
  • In der je nach Herkunftsbereich und Abwasserbehandlungsverfahren vielfach zur Sicherheit vorhandenen Nachbehandlungsstufe werden evtl. noch vorhandene Restverunreinigungen abgeschieden, z. B. durch Feinfiltration (Nanofiltration, Umkehrosmose) oder adsorptive Verfahren wie z. B. Aktivkohlefiltration.
Die Rückstände aus der Abwasserbehandlung fallen dabei als Abfall an.

190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen

Bei der biologischen Behandlung werden nahezu alle organischen Inhaltsstoffe von Mikroorganismen als Nahrung aufgenommen und für ihren Stoffwechsel genutzt. Beim Abbauvorgang im Belebungsbecken werden die Substrate zunächst an Biomasse adsorbiert, anschließend mikrobiell zu Kohlendioxid, Wasser und neuer Biomasse umgesetzt. Der Rohschlamm wird abgetrennt, z. B. durch Sedimentation im Nachklärbecken, Filtration etc., und in der Regel aerob im Eindicker oder anaerob im Faulturm stabilisiert (mineralisiert). Der Rohschlamm hat einen Trockensubstanzgehalt von ca. 50 g/l der stabilisierte Schlamm von ca.100 g/l. Die Schlämme werden, ggf. nach vorheriger Zugabe von Konditionierungsmitteln, mechanisch entwässert - z. B. mit einer Kammerfilterpresse - und weisen dann ca. 30 - 60 % Trockenrückstand auf. Je nach vorgesehenem Entsorgungsweg kann eine weitergehende Entwässerung sinnvoll sein, z. B. durch thermische Trocknung. Der Heizwert der Schlämme ist abhängig von der Trocknungsart, der Restfeuchte und dem organischen Anteil. Bei mechanisch entwässerten Schlämmen kann der Heizwert in der Regel mehr als 11.000 kJ/kg TS betragen.

Die Konsistenz und die Zusammensetzung der stabilisierten, entwässerten Schlämme ist vergleichbar mit Klärschlamm aus einer kommunalen Kläranlage. Ihr Trockenrückstand (TR) enthält im Wesentlichen – bezogen auf den Trockenmassenanteil - organisches Material (ca. 40 - 45 %) und mineralisches Material (ca. 55 - 60 %), mit herkunftsspezifischen Spurenbestandteilen, u. a. Metalle bzw. Metallverbindungen, Mineralölkohlenwasserstoffe und ggf. halogenfreie oder halogenhaltige organische Schadstoffe. Die Spurenbestandteile sind in der Regel maßgebend für die Abfalleinstufung und für die Entsorgung.

190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen

Die Schlämme entstehen im Allgemeinen bei der chemischen bzw. chemisch-physikalischen Behandlung von überwiegend anorganisch belastetem Abwasser, die spezifisch auf die herkunftsbedingten Verunreinigungen ausgerichtet ist. Je nach Herkunft und Zusammensetzung erfolgt eine Fällung der Metalle, in der Regel mit Natronlauge und/oder Kalkmilch, bei der schwerlösliche Hydroxide bzw. Oxidhydrate entstehen. Daneben finden sich - je nach Bedingungen des Einzelfalls - schwerlösliche Sulfate, Phosphate, Silikate und Fluoride im Schlamm. Vereinzelt werden Metalle auch als Metallsulfide gefällt. Da die Niederschläge zum Teil feindisperser Natur sind, werden oftmals Flockungsmittel oder Flockungshilfsmittel zugegeben, die sich im Schlamm wiederfinden. In geringen Konzentrationen können organische Verbindungen aus den vorgelagerten Produktionsprozessen enthalten sein, z. B. Mineralöle, Fette, Komplexbildner oder Glanzzusätze.

Die bei der Fällung entstehenden Niederschläge sedimentieren zu einem Dünnschlamm mit ca. 3 – 5% Trockenrückstand (TR). Bei der mechanischen Entwässerung, z. B. mittels Kammerfilterpresse, entsteht ein stichfester Schlamm mit ca. 30 - 60 % Trockenrückstand (TR). Bei einer anschließenden thermischen Behandlung, z. B. mittels Warmlufttrocknung, können ca. 70-80% TR erreicht werden. Der Heizwert ist abhängig von der Trocknungsart, der Restfeuchte und dem organischen Anteil, meist liegt bei diesen mechanisch entwässerten Schlämme der Heizwert unter 11.000 kJ/kg TS.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten; 190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
Trockenrückstand (TR) im Sedimentationsschlamm ca. 3 - 5 %
Trockenrückstand (TR) im Schlamm aus Kammerfilterpresse ca. 30 - 60 % i. d. R. stichfest
Trockenrückstand (TR) im thermisch getrockneten Schlamm > 70 % i. d. R. trocken, bröckelig
Glühverlust der Trockensubstanz i. d. R. > 20 % große Bandbreite; Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise
Glührückstand der Trockensubstanz i. d. R. > 40 % bis ca. 60 % große Bandbreite; Gehalt abhängig von der Schlammbehandlung, z. B. stabilisierter Schlamm, ausgefaulter Schlamm etc.
TOC total organic carbon (gesamter organisch gebundener Kohlenstoff) ca. 5 – 30% große Bandbreite; Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise/Konditionierungsmittel
NE-Metalle (bezogen auf Trockensubstanz) gering Art und Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise
sonstige organische Anteile gering Art und Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise:
- leicht abbaubare Stoffe, z. B. Mineralölkohlenwasserstoffe
- nicht oder schwerabbaubare Stoffe, z. B. organische Zinnverbindungen, halogenhaltige persistente Stoffe
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten; 190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
Trockenrückstand (TR) im Sedimentationsschlamm ca. 3 - 5 %
Trockenrückstand (TR) im Schlamm aus Kammerfilterpresse ca. 30 - 60 % i. d. R. stichfest
Trockenrückstand (TR) im thermisch getrockneten Schlamm > 70 % i. d. R. trocken, bröckelig
Glühverlust der Trockensubstanz i. d. R. > 40 % große Bandbreite; Art und Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise
Glührückstand der Trockensubstanz i. d. R. < 50 % große Bandbreite, Gehalt in erster Linie abhängig vom Behandlungsverfahren
TOC total organic carbon (gesamter organisch gebundener Kohlenstoff) ca. 0,5 - 20 % große Bandbreite; Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise
NE-Metalle i. d. R. < 10 % große Bandbreite, Art und Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise; Metalle liegen i. d. R. als Hydroxide oder Sulfide vor; häufig sind Al, Cr, Cu, Ni, Zn vertreten
sonstige organische Anteile gering Art und Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise:
- leicht abbaubare Stoffe, z. B. Mineralölkohlenwasserstoffe
- nicht oder schwerabbaubare Stoffe, z. B. organische Zinnverbindungen, halogenhaltige persistente Stoffe

 

Hinweis
Da die Herkunftsbereiche und damit die Zusammensetzung der unter 190811*/12 bzw. 190813*/14 deklarierten Schlämme sehr unterschiedlich sind, ist eine einzelfallspezifische Betrachtung der Schlämme erforderlich, um die Umweltrelevanz und die Entsorgungswege zuverlässig beurteilen zu können.

Die technischen Verfahren und sonstigen Maßnahmen zur Behandlung von industriellem Abwasser sind branchenspezifisch in den BVT-Merkblättern "Beste Verfügbare Techniken - BVT" (engl. BREF) erläutert. Ein branchenübergreifendes, ausschließlich auf industrielles Abwasser ausgerichtetes BVT-Merkblatt ist derzeit nicht verfügbar.

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, UBA
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
  Informationsangebot des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) - Abwasser/Kläranlage-Kurzinfo
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Leitfaden zur PFAS-Bewertung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 2022
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg - Industrieabwasser
  Erlass zur Umsetzung des Leitfadens zu PFAS-Bewertung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
  BY - Bayern
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - Industrielle Abwasserbehandlung
  BE - Berlin
  Informationsangebot der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Berlin - Abwasser Indirekteinleiter
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Landeswassergesetz (LWG) Nordrhein-Westfalen
  Informationsangebot des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - LANUV: "AIDA" - Informationsplattform Abfall
  Broschüre des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Abwasser/Kapitel 8 Industrielles Abwasser
  Bewertungsmaßstäbe für PFAS, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
  SN - Sachsen
  Schriftenreihe des Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen - Gefährliche Stoffe in Kläranlagen, Heft 5/2010

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Allgemein

Die in den Schlämmen vorkommenden Schadstoffe werden wie folgt eingeteilt:
  • Organische Schadstoffe: mögliche organische Einzelverbindungen, die auch analytisch als diese erfasst werden können, wie z. B. BTEX, PAK, als auch Summenparameter wie MKW, Glühverlust und TOC, die als Summe aller vorhandenen organischen Schadstoffe im Schlamm bestimmt werden.
  • Anorganische Schadstoffe: hierbei wird zwischen den unten aufgeführten Nichteisen-Metalle und sonstigen anorganischen Stoffen unterschieden.

Organische Inhaltsstoffe

Art und Gehalte organischer Schadstoffe in den Schlämmen aus der biologischen Abwasserbehandlung, die dem Abfallschlüssel 190811*/12 zugeordnet werden, und in den Schlämmen aus anderer Behandlung, die dem Abfallschlüssel 190813*/14 zugeordnet werden, sind herkunftsspezifisch und müssen im Einzelfall bestimmt werden.

Die bei der biologischen Behandlung anfallenden Schlämme, die dem Abfallschlüssel 190811*/12 zugeordnet werden, weisen herkunftsbedingt einen hohen Gehalt an Biomasse auf . Außerdem sind organische Schadstoffe, z. B. MKW, BTEX, LHKW, PAK, PCB, PFAS, in der Regel so gering, sodass eine Einstufung als gefährlicher Abfall nicht gegeben ist.

Die bei der anderen Behandlung anfallenden Schlämme, die dem Abfallschlüssel 190813*/14 zugeordnet werden, weisen herkunfts- und verfahrensbedingt einen geringeren Organikgehalt auf. Bei den organischen Schadstoffen kann der Gehalt an Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) im Einzelfall für die Abfalleinstufung relevant sein. Hingegen sind die Anteile sonstiger organischer Schadstoffe, z. B. PAK, PCB, in der Regel so gering, dass dadurch eine Einstufung als gefährlicher Abfall nicht gegeben ist. Umweltrelevante Auswirkungen durch organische Fällungsmittel auf Schlamm und Abwasser (z. B. Organosulfide) können nicht ausgeschlossen werden.

Im Einzelfall kann bei der Deklarationsanalyse des Schlamms nach der Deponieverordnung (DepV) der TOC sowie der DOC im Eluat zuordnungsrelevant sein. Ursache hierfür können insbesondere organische Fällungs- und Flockungshilfsmittel sowie gut wasserlösliche organische Stoffe, z. B. Alkohole, Glykole, sein.

Bei Einsatz bzw. Verdacht auf PFAS-haltige Stoffe im zu behandelnden Abwasser (z. B. aus der Galvanotechnik, Papierindustrie, Halbleitertechnik, Textilindustrie sowie bei Brandschäden mit Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln, die ins industrielle Abwasser gelangen) ist der Schlamm der industriellen Abwasseraufbereitung auch auf PFAS zu untersuchen.

Anorganische Schadstoffe

Nichteisen-Metalle (NE-Metalle)

Die Nichteisen-Metallgehalte in den Schlämmen aus der biologischen Behandlung mit dem Abfallschlüssel 190811*/12 und in den Schlämmen aus anderer Behandlung mit dem Abfallschlüssel 190813*/14 sind herkunftsspezifisch und müssen im Einzelfall bestimmt werden.

In der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 190811*/12 sind i. d. R. Blei, Chrom, Kupfer, Nickel und Zink vorherrschend. In vielen Fällen liegt die Summe der Nichteisen-Metallgehalte – analog zu kommunalem Klärschlamm – deutlich unter 1 %.

In der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 190813*/14 sind ebenfalls Blei, Chrom, Kupfer, Nickel und Zink, seltener auch Zinn, vorherrschend. Sie liegen, abhängig vom Fällungsverfahren und Fällungsmittel, als Verbindung vor, insbesondere als Hydroxide oder Sulfide. Eisen- und Aluminiumsalze sind weit verbreitete Fällungs- und Flockungsmittel und können daher auch zu erhöhten Gehalten im Schlamm führen.

Zur Abfalldeklaration in Bezug auf die Gefährlichkeitseinstufung oder die Ablagerung der Abfälle sind die Metallgehalte im Feststoff bzw. im Eluat des Schlamms zu bestimmen.

Sonstige anorganische Schadstoffe

Nicht oder unvollständig entgiftete Schlämme, die dem Abfallschlüssel 190811*/12 und 190813*/14 zugeordnet sind, können beispielsweise Chrom-VI- oder Cyanid-Verbindungen enthalten,. Die Verbindungen sind als akut toxisch und gewässergefährdend einzustufen.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten; 190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
NE-Metalle deutlich < 1 % aufgrund allgemein geringer Anteile keine Relevanz; Einzelfallbetrachtung in Abhängigkeit der Abwasserherkunft
organische Schadstoffe gering aufgrund allgemein geringer Anteile keine Relevanz; Einzelfallbetrachtung in Abhängigkeit der Abwasserherkunft
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten; 190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
NE-Metalle < 10 % aufgrund allgemein geringer Anteile meist keine Relevanz; Ausnahmen sind Blei- und Cadmiumverbindungen, Sulfate und Sulfide der Metalle Blei, Cadmium, Kobalt und Nickel sowie Chrom-VI-Verbindungen und Nickeldihydroxid
organische Schadstoffe aufgrund allgemein geringer Anteile keine Relevanz; Einzelfallbetrachtung in Abhängigkeit der Abwasserherkunft

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 66   Analytik
190812  Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen 6
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 198   Analytik
190814  Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen 412   Analytik

 

Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) enthält 842 Abfallarten, davon sind 408 als gefährlich eingestuft und mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Allerdings wird nur ein Teil dieser Abfallarten als absolut gefährlich eingestuft. Bei 180 dieser gefährlichen Abfallarten kann alternativ auch eine als nicht gefährlich gekennzeichnete Abfallart ausgewählt werden, wobei dann von so genannten Spiegeleinträgen gesprochen wird.

Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.

Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft

Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.

Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
NW - Nordrhein-Westfalen
  Hazard-Check

 

 

Hinweis
Aufgrund der vielfältigen Herkunftsmöglichkeiten industrieller Abwässer können die Schlämme eine große Bandbreite an gefährlichen Stoffen in unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten. Für die Beurteilung der Umweltrelevanz der Schlämme ist daher der Einzelfall zu betrachten, insbesondere die produktionstechnischen Aspekte (Verfahren, eingesetzte Stoffe) sowie die technische Ausstattung und Betriebsweise der Abwasserbehandlungsanlage.

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  PFAS - Gekommen um zu bleiben, Das Magazin des Umweltbundesamt - Schwerpunkt, PFAS, Heft 1/2020, Juni 2020
  Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS-Kontaminationen - Abschlussbericht, Umweltbundesamt, Texte 137/2020, November 2019
  Ableitung von Geringfügigkeitsschwellen für das Grundwasser - Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC), LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser - Ableitung von Geringfügigkeitsschwellen für PFC, Junli 2017
  Leitfaden zur PFAS-Bewertung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 2022
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Erlass zur Umsetzung des Leitfadens zu PFAS-Bewertung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Informationsangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zum Thema Gefährliche Abfälle
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - PFC-Belastungen in Abwasser und Klärschlamm
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz: Behandlung gefährlicher Abfälle
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  NI - Niedersachsen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Informationsangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: Sonderabfall
  Info-Reihe des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz - Perfluorierte Tensinde (PFT) im Gewässer, Abwasser und Klärschlamm in Niedersachsen, 2009
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Informationsangebot des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - LANUV: "AIDA" - Informationsplattform Abfall
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  Bewertungsmaßstäbe für PFAS, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
  Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle, Informationsblatt Abfall, Merkblatt Nr. 4, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, 07/2013

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Vermeidung

Der Anfall der Schlämme von industriellem Abwasser kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden. Aus umweltrechtlichen, ökologischen und ökonomischen Gründen ist dies anzustreben. Zum Beispiel sind in dem BVT-Merkblatt „Abwasser- und Abgasbehandlung/-management in der chemischen Industrie“ hierzu die besten verfügbaren Techniken branchenbezogen konkretisiert, wobei generell folgende Maßnahmen genannt werden:
  • regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsdatenblätter aller im Prozess eingesetzten Stoffe auf Änderungen der Angaben im Bezug auf die Einstufung nach REACH; eine jährliche Überprüfung wird empfohlen,
  • Überprüfung möglicher Substitution von „gefährlichen“ Einsatzstoffen, die dann nicht mehr durch aufwendige Abwasserbehandlungstechnik entfernt werden müssen,
  • Rückgewinnung von Inhaltsstoffen, z. B. Metalle, aus dem Abwasser/Schlamm und
  • Prüfung mit dem Ziel der Optimierung der Kreislaufwasserführung.
Sammlung und Bereitstellung

Die Schlämme von industriellen Abwässern (AS 190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten, AS 190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen und AS 190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten sowie AS 190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen) können ggf. schädliche anorganische und organische Bestandteile enthalten, die als wassergefährdend einzustufen sind und eine Gefährdung des Bodens und der Gewässer darstellen. Beim Umgang ist daher zu beachten:
  • Sammlung und Bereitstellung in flüssigkeitsdichten Metall- oder Kunststoffbehältern, Fässer, Mulden, Containern, ASP-Behälter, die auch für den Transport zugelassen sind,
  • deutliche lesbare Kennzeichnung der Behälter mit Stoffnamen, Gefahrenpiktogrammen und Abfallschlüssel.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos -> Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Vorbereitung zur Wiederverwendung
Eine Wiederverwendung des angefallenen Endschlammes von industriellen Abwässern ist normalerweise nicht möglich.

Durch die Industrieabwasserbehandlung ist jedoch je nach Einsatz verschiedener Prozess- und Filtertechnologien ggf. eine Wiederverwendung der gereinigten Abwässer möglich. Hierfür gibt es in der Praxis viele unterschiedliche Beispiele.

Je nach Einsatz der Abwasserbehandlungsstufen fällt Belebtschlamm an, der als Rücklaufschlamm (Konditionierungsmittel) wieder der 2. (biologischen) Stufe, dem Belebungsbecken, zugeführt werden kann. Damit wird sichergestellt, dass die Belebtschlammkonzentration für eine ausreichende Reinigung aufrechterhalten werden kann.

Verwertung

190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen

Die Schlämme der Abfallart mit dem AS 190811*/12 werden vorwiegend energetisch in Kraftwerken und Feuerungsanlagen verwertet.

190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen

Schlämme der Abfallart mit dem AS 190813*/14 weisen in der Regel keine für die Verwertung ausreichenden Metallgehalte auf. Ausnahmen bilden Anlagen, in denen Abwässer mit hohen Metallgehalten – ggf. im Teilstrom – behandelt werden. In einem solchen Fall kommt die Rückgewinnung der Metalle mittels Pyrometallurgie (Schmelzöfen oder Hütten) oder Hydrometallurgie (Rücklösung und selektive Extraktion bzw. Abscheidung der Metalle) in Betracht.

Die Verwertung in Form von Bergversatz ist eine praktizierte, unter Nachhaltigkeitskriterien aber untergeordnete Möglichkeit. Die Entsorgung unter Tage setzt in der Regel nach Prüf- und Genehmigungsverfahren eine zusätzliche Aufbereitung je nach Anforderungen voraus, wie z.B. Riesel- und Pumpfähigkeit, Verfestigung und ggf. eine aufwändige Verpackung.

Beseitigung

190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen

Für entwässerte Schlämme der Abfallart 190811*/12 kommt aufgrund des hohen organischen Anteils nur die Verbrennung in Frage, wobei je nach Schadstoffgehalt und Annahmekriterien die HMV oder SAV in Betracht zu ziehen ist.

Im Einzelfall kann vor der Verbrennung eine Konditionierung erforderlich sein.

190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen

Mechanisch entwässerte Filterschlämme mit ausreichender Festigkeit können auf obertägigen Deponien abgelagert werden. Die Deponieklasse richtet sich nach der Schadstoffbelastung sowie dem Organikgehalt des Schlamms. In der Regel erfolgt die Ablagerung auf Deponien der Klasse DK II oder DK III.
Sofern die Zuordnungswerte der Deponieverordnung (DepV) für obertägige Deponien nicht eingehalten werden können, z. B. bei nicht oder schlecht entgifteten Schlämmen, kommt die Ablagerung in untertägigen Deponien der Klasse DK IV oder die Rücklösung und erneute nasschemische Behandlung in einer CPB in Betracht.

Bei einer Verbrennung kann im Einzelfall zuvor eine Konditionierung oder sogar Behandlung in einer CPB erforderlich sein.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
energetische Verwertung Verbrennung HMV oder SAV
190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
energetische Verwertung Verbrennung HMV
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
Pyrometallurgie; Hydrometallurgie; Bergversatz ggf. CPB; Ablagerung DK III, Ablagerung DK IV
190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
Rücklösung in CPB; Pyrometallurgie; Hydrometallurgie; Bergversatz ggf. CPB und Verbrennung; Ablagerung DK II

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallbehandlungsanlagen", UBA
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, UBA
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - PFC-Belastungen in Abwasser und Klärschlamm
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz: Behandlung gefährlicher Abfälle
  BB - Brandenburg
  Informationsangebot des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zum Thema wassergefährdende Stoffe
  HE - Hessen
  Informationsangebot des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema wassergefährdende Stoffe
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - Verwaltungsvorschrift -VVAwS) Mecklenburg-Vorpommern
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Info-Reihe des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz - Perfluorierte Tensinde (PFT) im Gewässer, Abwasser und Klärschlamm in Niedersachsen, 2009
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Informationsangebot des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - LANUV: "AIDA" - Informationsplattform Abfall
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) des Landes Rheinland-Pfalz - Wassergefährdende Stoffe
  SL - Saarland
  Informationsangebot der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord des Landes Saarland - Wassergefährdende Stoffe
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt - Wassergefährdende Stoffe
  SH - Schleswig-Holstein
  Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) für Schleswig-Holstein
  Informationsangebot des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein: Wassergefährdende Stoffe
  TH - Thüringen
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz des Freistaates Thüringen - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

 

 

Glossar
  DirekteinleiterAbwasserproduzenten, die ihre gereinigten Abwässer über eigene Kanalisationen und ggf. Abwasserbehandlungsanlagen direkt in ein Gewässer einleiten; eine wasserrechtliche Erlaubnis ist i. d. R.  erforderlich
  IndirekteinleiterAbwasserproduzenten, die ihre Abwässer i. d. R ungereinigt bzw. in seltenen Fällen vorgereinigt über die öffentliche  Kanalisation und somit i. d. R. über eine kommunale Kläranlage indirekt in ein Gewässer einleiten
  Konditionierungsmittelgeeignete chemische Substanzen, die die Eigenschaften einer Lösung oder Suspension beeinflussen sollen oder unerwünschte Nebenreaktionen unterdrücken sollen, z. B. Komplexbildner zur Verhinderung der Fällung schwerlöslicher Salze oder Flockungsmittel zur Sedimentation bzw. Filtration von feinverteilten Teilchen
  OxidationTeil der Redoxreaktion, bei der ein Reaktionspartner Elektronen abgibt; früher: chemische Reaktion eines Stoffes mit Sauerstoff wie die Korrosion von Eisen zu Rost
  ReduktionTeil der Redoxreaktion, bei der ein Reaktionspartner Elektronen aufnimmt; früher: Abgabe einer Verbindung von Sauerstoff oder Aufnahme einer Verbindung von Wasserstoff
  FällungÜberführung löslicher Verbindungen durch Zugabe eines Fällungsmittels in unlösliche Fällungsprodukte (Niederschlag), z. B. Metallhydroxide oder -sulfide, die physikalisch mittels Sedimentation oder Filtration von der Flüssigkeit abgetrennt werden können
  FlockungshilfsmittelHilfsmittel zur Verstärkung oder Beschleunigung der Flockung zu größeren Flocken
  FlockungVerfahren zur Fest-Flüssig-Trennung durch Zugabe eines Flockungsmittels, wobei sich die entstehenden Flocken entweder absetzen (Sedimentation) oder abfiltrieren lassen
  aerobStoffwechselprozesse von Zellen oder Organismen, die nur in Gegenwart von Sauerstoff ablaufen
  anaerobStoffwechselprozesse von Zellen oder Organismen, die unter Ausschluss von Sauerstoff ablaufen
  Glanzzusätzewerden zusammen mit Glanzträgern in der Galvanik verwendet, wobei die abgeschiedenen Kristallite zerkleinert werden und eine glatte Metalloberfläche mit hohem Reflexionsgrad entsteht
  GlührückstandGR, mineralischer Anteil einer Probe [%], der nach längerem Erhitzen der Probe bei über 500° C unter Sauerstoffeinfluss (Veraschen) verbleibt (organische Bestandteile verflüchtigen sich)
  GlühverlustGV, organischer Anteil einer Probe [%], der nach längerem Erhitzen der Probe bei über 500° C unter Sauerstoffeinfluss (Veraschen) verflüchtigt (Masseverlust der Probe)
  TrockensubstanzTS, auch Trockenmasse (TM), nach einem festgelegten Trocknungsverfahren erhaltene Masse an fester Substanz; z. B. in g oder kg angegeben (DIN EN 12880)
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  PCBpolychlorierte Biphenyle, Stoffgruppe mit 209 Verbindungen, die früher u. a. in Trafo-, Wärmeträger- und Hydraulikölen sowie Weichmachern enthalten waren, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt), da sie chronisch toxisch, bioakkumulierbar und persistent sind
  Komplexbildnerbinden Metallionen, so dass sich deren Verhalten (z. B. Reaktions- und Lösungseigenschaften) verändert
  EDTAEthylendiamintetraacetat, ein Komplexbildner
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich
  TOCtotal organic carbon (gesamter organisch gebundener Kohlenstoff), Analytik-Parameter, der den Gehalt an organischen Inhaltsstoffen in einer Probe kennzeichnet
  NE-MetalleNichteisen-Metalle, alle Metalle außer Eisen sowie Legierungen, in denen Eisen nicht als Hauptelement enthalten ist (z. B. Kupfer, Zink, Aluminium, Gold, Bronze, Messing)
  PFASper- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, auch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) und früher perfluorierte Tenside (PFT) genannt, zu denen auch PFOS und PFOA gehören; industriell hergestellte organische Fluorverbindungen, wasser-, fett- und schmutzabweisend, persistent, meistens bioakkumulativ und toxisch
  PFOSperfluorooctanesulfonic acid (Perfluoroctansulfonsäure), gehört zu den perfluorierten Kohlenwasserstoffen, ein PBT-Stoff   (persistent, bioakkumulativ und toxisch), dessen Verwendung auf bestimmte Einsatzbereiche beschränkt ist (POP-Verordnung)
  DOCdissolved organic carbon (gelöster organischer Kohlenstoff), der Teil des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs (TOC), der bei Eluierung in Lösung geht
  BTEXKurzwort für die leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffe: Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol
  LHKWleichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, niedrigsiedende halogenierte organische Verbindungen aus maximal 2 Kohlenstoffatomen, Oberbegriff für die Stoffgruppen der LCKW (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe) und LFKW (leichtflüchtige fluorierte Kohlenwasserstoffe)
  TrockenrückstandTR, Massenanteil einer Probe, der zurückbleibt, wenn die Probe unter festgelegten Bedingungen einem Trocknungsvorgang unterzogen wird; z. B. in % oder g/kg angegeben (DIN EN 15934)
  TrockensubstanzgehaltTSR, die in einem bestimmten Volumen erhaltene Trockenmasse; z. B. in g/l oder kg/m³ angegeben (DIN 4045)
  CPBchemisch-physikalische Behandlungsanlage
  DK IIDeponie der Klasse II, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten
  DK IIIDeponie der Klasse III, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse III einhalten
  DK IVDeponie der Klasse IV, Untertagedeponie für (gefährliche) Abfälle
  SAVVerbrennungsanlage für gefährliche Abfälle (Sonderabfallverbrennungsanlage)
  HMVHausmüllverbrennungsanlage
  PyrometallurgieAufbereitung und Gewinnung von Metallen unter Einsatz thermischer Energie, z. B. Schmelzen im Hochofen
  HydrometallurgieGewinnung von Metallen (insbesondere Nichteisenmetallen) mittels Aufschließen durch Säuren oder Basen
  ASP-BehälterAbfall-Sammelbehälter für feste und pastöse Stoffe, auch zum Transport geeignet
  REACHRegistration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)
  KonditionierungVerbesserung oder Herbeiführung von bestimmten Eigenschaften, in der Abfallwirtschaft z. B. Verpressen, Trocknen, Zementieren, Kalken

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallbehandlungsanlagen", UBA
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, UBA
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Leitfaden zur PFAS-Bewertung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 2022
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Erlass zur Umsetzung des Leitfadens zu PFAS-Bewertung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - Verwaltungsvorschrift -VVAwS) Mecklenburg-Vorpommern
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Landeswassergesetz (LWG) Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  Bewertungsmaßstäbe für PFAS, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  SH - Schleswig-Holstein
  Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) für Schleswig-Holstein
  TH - Thüringen
  Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle, Informationsblatt Abfall, Merkblatt Nr. 4, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, 07/2013

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

Überarbeitung
Datumim Auftrag vonBearbeitet durch
30.11.2021Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Hertzstr. 173
76231 Karlsruhe
IPA@lubw.bwl.de
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Berghof Analytik & Umweltengineering GmbH
Ob dem Himmelreich 9
72074 Tübingen
analytik.tuebingen@berghof.com
www.berghof-analytik.com
07071/9878-0
Ersterstellung
DatumHerausgeberErsteller
04.03.2009Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
www.lanuv.nrw.de
ABAG-itm GmbH
Hauptstraße 4
75335 Dobel
info@abag-itm.de
www.abag-itm.de
07083 / 52774-60

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