CLP-Tabelle 3.2

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Tabelle 3.2 des Anhangs VI der CLP-Verordnung zeigt eine Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe nach der Stoffrichtlinie (RL 67/548/EWG). Diese Liste wird während der Übergangsphase von Stoffrichtlinie zur CLP-Verordnung benötigt und soll daher Bestandteil des Hazard-Check sein.

 

Die Recherche in der Tabelle 3.2 erfolgt analog zur der in Tabelle 3.1 aus dem Anhang VI der CLP-Verordnung.

 

Im Unterschied zur Tabelle 3.1 wird Ihnen anstatt der Spalten "Kategorie" und "H-Satz" die Spalte "Einstufung" angezeigt. Die Inhalte bzw. Einstufungen basieren auf der Stoffrichtlinie (RL 67/548/EWG Anhang I und III). Diese Liste wird seit der 3. Änderungsverordnung zur CLP-Verordnung nicht mehr gepflegt.