Abfallsteckbrief "1003 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie"

 

100302 Anodenschrott
100304* Schlacken aus der Erstschmelze
100305 Aluminiumoxidabfälle
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
100316 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
100318 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
100320 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt
100321* andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten
100322 andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
100324 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen
100325* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
100326 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
100328 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen
100329* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen
100330 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Der Abfallsteckbrief berücksichtigt die in der Primär- und Sekundäraluminiumherstellung anfallenden Abfälle der Untergruppe 1003.

Informationen zu anderen Abfällen dieser Branche, insbesondere Abfälle aus der Verarbeitung von Bauxit und Auskleidungen von Schmelzöfen, sind den Abfallsteckbriefen der Abfallgruppe 1611 zu entnehmen.

Zuordnung nach AVV


Kapitel 10 Abfälle aus thermischen Prozessen
Gruppe 1003 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Vereinfachte Darstellung der Produktion von Primär- und Sekundäraluminium (Quelle: ABAG-itm, 2010; LUBW, 2011)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 8 )

Salzschlacke, krümelig, z.T.verbacken (Quelle: HLUG, Wiesbaden)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Nicht-Eisen-Metallindustrie", UBA
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Allgemein

Primäraluminiumherstellung

Primär- oder sog. Hüttenaluminium wird in einem mehrstufigen Prozess aus dem Rohstoff Bauxit erzeugt. Das gemahlene Bauxit wird zusammen mit eisenhaltigen Zuschlagstoffen in Druckbehältern bei 150 bis 200 °C in konzentrierter Natronlauge erhitzt, wobei das Aluminium als Aluminat in Lösung geht und anschließend vom eisenreichen Schlamm (Rotschlamm) abfiltriert wird. Aus der Aluminatlösung scheidet sich Aluminiumhydroxid durch Abkühlen, Verdünnen und Impfen mit feinen Aluminiumhydroxid-Kristallen ab und wird im Drehrohrofen bei ca. 1200 °C zu Aluminiumoxid Al2O3 umgewandelt. Das Aluminiumoxid wird in der Schmelzflusselektrolyse zusammen mit Kryolith bei ca. 1000 °C geschmolzen und das flüssige Aluminium in Gießformen abgegossen. Aus ca. 3.800 kg Bauxit werden ca. 1.000 kg Rohaluminium gewonnen.

Sekundäraluminiumherstellung

Sekundäraluminium wird aus sortierten, aufbereiteten Neuschrotten (Schrotte, die in Betrieben der Aluminiumverarbeitung anfallen) und Altschrotten (ausgediente Aluminiumprodukte, z. B. Haushaltsgeräte- oder Fahrzeugteile) erschmolzen. Gusslegierungen werden in Deutschland überwiegend in Drehtrommelöfen unter einer Decke von flüssigem Schmelzsalz erschmolzen. Knetlegierungen werden allgemein in Herdöfen hergestellt. Nach dem Schmelzprozess erfolgt zumeist eine Raffination zur Säuberung der Legierungen, bevor das flüssige Aluminium entweder zu Masseln vergossen oder als Flüssigaluminium direkt zur Gießerei gebracht wird.

100302 Anodenschrott

Anodenschrott fällt bei der Schmelzflusselektrolyse von Primäraluminium an. Durch die bei der Elektrolyse ablaufenden Oxidationsprozesse verbrauchen sich die aus gebrannten Sonderkoksen (Koks, Anthrazit und Graphit) bestehenden Anoden. Die Anodenreste, sog. Anodenstümpfe, bestehen weitgehend aus dem Ausgangsmaterial und müssen regelmäßig gegen neue Anoden ausgetauscht werden.

100304* Schlacken aus der Erstschmelze

Schlacken aus der Erstschmelze werden auch Weiße Krätzen genannt. Sie treten bei der Erstschmelze von Aluminium auf, wenn das Metall in Kontakt mit Luft kommt, während es sich im geschmolzenen Zustand befindet. Die Weiße Krätze besteht im wesentlichen aus metallischem und oxidiertem Aluminium sowie weiteren Aluminiumverbindungen, z. B. MgAl2O4, Ca3Al2O6. Je nach Prozess und Ausgangsmaterial können weitere Verunreinigungen enthalten sein.

100305 Aluminiumoxidabfälle

Aluminiumoxidabfälle können in verschiedenen Prozessstufen der Primär- und Sekundäraluminiumherstellung und in der Abgasreinigung anfallen. Sie sind, je nach Herkunft, stückig oder staubförmig und mit anderen Stoffen verunreinigt, z. B. Fluoridanreicherungen im Staub aus der trockenen Abgasreinigung. Fälschlicherweise werden in der Praxis manchmal auch Aluminiumabschöpfungen aus dem Schmelzprozess und Krätzen mit hohen Metallgehalten dem Abfallschlüssel 100305 zugeordnet.

100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze

Zur Rückgewinnung von Aluminium werden sortierte und aufbereitete Schrotte und weitere aluminiumhaltige Abfälle, z. B. Krätzen, in Drehtrommelöfen eingeschmolzen. Eine Abdeckung aus Schmelzsalz soll die Oxidation des Metalls möglichst gering halten. Die leicht lösliche Salzschlacke enthält neben dem Ausgangsmaterial (zumeist NaCl, KCl, und CaF2) bis zu 15 % Aluminium (in metallischer und/oder oxidierter Form) und sonstige aus den Schrotten aufgenommene anorganische und organische Verunreinigungen.

Salzschlacken enthalten selten reaktives Aluminium. Sie enthalten ggf. Spuren von Carbiden, Fluoriden, Nitriden und Phosphiden, die in Kontakt mit Wasser giftige bzw. entzündliche Gase bilden können.

Die anfallende Salzschlackenmenge wird wesentlich durch die Sortierung und Aufbereitung des Schrotts sowie durch verfahrenstechnische Aspekte bestimmt und beträgt pro Tonne produzierten Sekundäraluminiums ca. 160 bis 400 Kilogramm.

100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze

Schwarze Krätzen entstehen in Sekundärschmelzen, wenn das flüssige Aluminiummetall nicht vollständig vor Luftzutritt geschützt werden kann, z. B. bei Schmelz-, Warmhalte- oder Gießvorgängen. Die sich bildende Oxidhaut muss von Zeit zu Zeit entfernt (abgekrätzt) werden. Das in Form von festen Partikeln oder flüssig abgezogene und nach dem Erstarren körnige bis klumpige Material besteht im Wesentlichen aus metallischem Aluminium und Aluminiumoxid Al2O3. Bedingt durch Verunreinigungen der Ausgangsschrotte, z. B. mit Ölen, Fetten, Lacken oder Kunststoffen, können die Krätzen Kohlenstoffverbindungen enthalten, die eine dunkle Einfärbung der Krätze bewirken (Schwarze Krätze).

Schwarze Krätzen können reaktives Aluminium enthalten. Sie können zudem ggf. Spuren von Carbiden, Fluoriden, Nitriden und Phosphiden enthalten, die in Kontakt mit Wasser giftige bzw. entzündliche Gase bilden.

Je nach Verfahren entstehen salzlose oder salzhaltige Krätzen. Letztere können Schmelzsalze in relevanten Mengen enthalten (bis zu 20 %).

100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt

Die o. g. Abfälle entstehen beim Einschmelzen und Weiterverarbeiten von Aluminium. Der poröse Abschaum besteht überwiegend aus einer metalloxidhaltigen, porösen Substanz (Schaum), die von der Oberfläche der Aluminiumschmelze abgezogen wird. Unter den Abfallschlüssel 100315* fallender Abschaum kann reaktives Aluminium und Spuren von Carbiden, Fluoriden, Nitriden und Phosphiden enthalten, die in Kontakt mit Wasser giftige bzw. entzündliche Gase bilden. Darüber hinaus kann der Abfall organische und anorganische Verunreinigungen beinhalten, die mit dem einzuschmelzenden Material eingeschleppt wurden.

Anmerkung: Der Abfall 100315* ist nicht zu verwechseln mit dem industriell hergestellten Aluminiumschaum, der als poröser, sehr leichter und formstabiler Werkstoff z. B. in der Automobilindustrie eingesetzt wird.

100316 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 100315 fällt

Bei der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 100316 handelt es sich um Aluminiumabschöpfungen aus der thermischen Aluminiummetallurgie, z. B. Schmelzen und Gießen. Die Abschöpfungen (Krätzen, Skimmings) weisen einen hohen Gehalt an metallischem Aluminium (mind. 45 %) auf. Gefahrenrelevante Stoffe, z. B. Carbide oder Phosphide, sind nicht enthalten. Darüber hinaus kann der Abfall organische und anorganische Verunreinigungen beinhalten, die mit dem einzuschmelzenden Material eingeschleppt wurden, wie z. B. Öle, Fette, Lacke oder Kunststoffe.

100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung

Die Anodenherstellung erfolgt auf Basis von kalziniertem Petrolkoks, Pech und gemahlenen Anodenresten. Allgemein wird zwischen den bei ca. 1.200 °C vorgebrannten festen, blockförmigen Anoden im sog. Prebake-Verfahren und den fließfähigen, selbstbackenden Anoden mit hohem Pechanteil im sog. Söderberg-Verfahren unterschieden.

Die Anoden aus der Prebake-Verfahren enthalten keine relevanten Mengen an PAK. Im Fertigungsverfahren können bei Verwendung von Teerpech PAK freigesetzt und in der Abgasreinigung zurückgehalten werden. Die Anoden für Söderberganlagen enthalten relevante Mengen an PAK. Der Gehalt ist von den Ausgangsstoffen und der evtl. Verwendung von Teer abhängig.

100318 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 100317 fallen

Anoden auf reiner Kohlenstoffbasis, die ohne Verwendung von Teer hergestellt wurden und keine PAK enthalten, sind dem Abfallschlüssel 100318 zuzuordnen.

100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

Zur Reinigung der Abgase aus der Aluminiumherstellung werden zumeist trockene Abscheideverfahren eingesetzt, z. B. Gewebe- und Elektrofilter oder Adsorptionsverfahren. Die Stäube der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 100319* stammen aus unterschiedlichen Prozessstufen, jedoch mehrheitlich aus den Schmelz- und Gießprozessen. Menge und Zusammensetzung der Stäube sind herkunftsspezifisch.

Filterstäube aus der Primäraluminiumschmelze enthalten neben (reaktiven) Aluminiumpartikeln auch relevante Mengen an Tonerde und Kryolith sowie gefahrenrelevante Anteile Carbid, Fluorid, Nitrid, Phosphid und PAK.

Filterstäube aus Sekundärschmelzen bestehen im Wesentlichen aus Partikeln des eingesetzten Schmelzsalzes (u. a. NaCl, KCl, CaF2) und Aluminiumstaub, mit Carbid, Fluorid, Nitrid und Phosphid als gefahrenrelevante Nebenbestandteile.

Bei den Filterrückständen aus der thermischen Vorbehandlung aus Altschrotten ist, je nach Art und Grad der Verunreinigungen (z. B. Lacke, Öle), mit gefahrenrelevanten Kohlenwasserstoffverbindungen, einschl. PAK, zu rechnen.

100320 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 100319 fällt

Filterstaub, der keine gefahrenrelevanten Bestandteile aufweist, stammt in der Regel nicht aus dem Schmelzprozess, sondern aus sonstigen Prozessstufen, z. B. mechanische Aufbereitung, Sortierung u. ä.

100321* andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten

Dem Abfallschlüssel 100321* werden in der Praxis oft Abfälle zugeordnet, die keine "hüttenspezifische" Herkunft haben, bei der Reinigung der Abluft aus der Vorbehandlungsstufe, z. B. Mahlen von Bauxit, oder aus der mechanischen Behandlung von Salzschlacken und Krätzen in Brechern und Mühlen, einschl. Reinigung der Abluft, stammen und gefährliche Stoffe enthalten.

Die Zusammensetzung ist demnach herkunftsspezifisch. Anteile an gefährlichen Stoffen können z. B. in Stäuben aus der Behandlung gebrauchter Schmelzsalze enthalten sein (z. B. reaktiver Aluminiumstaub, Carbide).

100322 Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 100321 fallen

Dem Abfallschlüssel 100322 werden in der Praxis oft Abfälle zugeordnet, die keine "hüttenspezifische" Herkunft haben, bei der Reinigung der Abluft aus der Vorbehandlungstufe, z. B. Mahlen von Bauxit, oder der mechanischen Behandlung von Salzschlacken und Krätzen stammen und keine gefährlichen Stoffe enthalten.

100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

Dem Abfallschlüssel sind die festen, nicht staubförmigen Abfälle aus der trockenen Reinigung von Abgasen, insbesondere aus den Schmelzprozessen, zuzuordnen, die gefahrenrelevante Bestandteile enthalten.

Die Zusammensetzung, z. B. reaktive Aluminiumbestandteile, Kryolith etc., ist herkunftsspezifisch. Weitere Angaben unter Abfallschlüssel 100319*.

100324 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100323 fallen

Dem Abfallschlüssel sind die festen, nicht staubförmigen Abfälle aus der trockenen Reinigung von Abgasen, insbesondere aus den dem Schmelzprozess vor- oder nachgelagerten Prozessstufen, zuzuordnen, die keine gefahrenrelevanten Bestandteile enthalten.

100325* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

Zum Teil werden zur Reinigung der Abgase aus den verschiedenen Prozessstufen der Aluminiumherstellung noch Nassabscheider eingesetzt, kombiniert mit Abtrennung fester Partikel in Form von Schlämmen oder Filterkuchen. Die Menge und Zusammensetzung der dabei entstehenden Schlämme und Filterkuchen ist herkunftsspezifisch. Schlämme/Filterkuchen der Abfallart 100325* stammen in erster Linie aus der Reinigung der Abgase aus dem Schmelzprozess (Primär- und Sekundärbetriebe) und thermischer Vorbehandlung von Altschrotten.

Schlämme und Filterkuchen aus Primärschmelzen enthalten keine reaktiven Aluminiumpartikel, Carbide, Fluoride, Nitride oder Phosphide. Sie können relevante Mengen an Tonerde und Kryolith und PAK enthalten.

Schlämme und Filterkuchen aus Sekundärschmelzen beinhalten im wesentlichen Schmelzsalz (u. a. NaCl, KCl, CaF2) und Aluminiumanteile. Ebenso können Carbid, Fluorid, Nitrid und Phosphid auftreten.

Sofern Nassabscheider bei der Reinigung von Abgasen aus der thermischen Vorbehandlung von Altschrotten eingesetzt werden, so ist je nach Art und Grad der Verunreinigungen (z. B. Lacke, Öle etc.) mit gefahrenrelevanten Kohlenwasserstoffverbindungen, einschließlich PAK, zu rechnen.

100326 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100325 fallen

Schlämme und Filterkuchen, die keine gefahrenrelevanten Bestandteile aufweisen, stammen in der Regel nicht aus dem Schmelzprozess, sondern aus sonstigen vor- oder nachgeschalteten Prozessstufen, z. B. mechanische Aufbereitung, Sortierung u. ä. die Zusammensetzung ist herkunftsspezifisch.

100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

Kühlwasser wird bei der Primär- und Sekundäraluminiumerzeugung in geringem Umfang eingesetzt. Anwendungsbereich sind die Energieerzeugung, Kühlung des gegossenen Metalls und Salzschlackeaufbereitung. Bei der Filtration oder periodischen Abschlämmung des Kühlkreislaufes fallen Schlämme bzw. Filterkuchen an, deren Zusammensetzung von dem zu kühlenden Medium abhängt.

Schlämme oder Filterkuchen aus der Behandlung von ölhaltigem Kühlwasser sind dem Abfallschlüssel 100327* zuzuordnen.

100328 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen

Die Herstellung von Aluminium ist ein inhärent trockener Prozess. Kühlwasser wird bei der Anodenherstellung sowie der Primär- und Sekundäraluminiumerzeugung in geringem Umfang eingesetzt. Anwendungsbereich sind die Energieerzeugung, Kühlung des gegossenen Metalls und Salzschlackeaufbereitung. Bei der Filtration oder periodischen Abschlämmung des Kühlkreislaufes fallen Schlämme bzw. Filterkuchen an, deren Zusammensetzung von dem zu kühlenden Medium abhängt.

Schlämme oder Filterkuchen aus der Behandlung von Kühlwasser, das keine gefahrenrelevanten Bestandteile aufweist, sind dem Abfallschlüssel 100328 zuzuordnen.

100329* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen

Für die Aufbereitung von Salzschlacken und Krätzen stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Es handelt sich im Allgemeinen um die Schritte mechanische Zerkleinerung, Metallabtrennung, Auswaschen der Salzkomponenten mit Wasser, Abfiltrieren des wasserunlöslichen Anteils und Auskristallisieren des Recycling-Salzes.

Bei der mechanischen Vorbehandlung fallen Stäube, deren Zusammensetzung der Abfallart Filterstaub 100319* aus Sekundärschmelzen entspricht, und die Bestandteile des Schmelzsalzes (u. a. NaCl, KCl, CaF2), reaktiver Aluminiumstaub sowie Carbid, Fluorid, Nitrid und Phosphid an.

Bei der Nassaufbereitung kann Wasserstoff und Ammonik entstehen. Wasserstoff bildet sich, wenn mechanisch nicht abgetrenntes, feinkörniges Restaluminium mit Wasser reagiert. Ammonik entsteht, wenn Aluminiumnitrid mit Wasser reagiert. Das Aluminiumnitrid in der Salzschlacke entsteht dadurch, dass Aluminium beim Schmelzen an der Luft nicht nur mit dem Sauerstoff, sondern in geringem Umfang auch mit dem Stickstoff der Luft reagiert. Die Rückstände aus dem Löse-, Auswasch- und Kristallisationsprozess enthalten in der Regel keine gefahrenrelevanten Bestandteile mehr. Der wasserunlösliche Anteil enthält neben Aluminiumoxid Al203 geringe Mengen an Silizium-, Magnesium- und Calciumoxid. Der wasserlösliche Anteil (Recycling-Salz) entspricht in der Zusammensetzung dem ursprünglich eingesetzten Schmelzsalz.

Die Salzschlacken und Krätzen werden entweder gemeinsam oder in getrennten Prozessen behandelt.

100330 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100329 fallen

Bei der Abfallart 100330 handelt es sich um feste Rückstände aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen, die keine gefahrenrelevanten Bestandteile aufweisen: Stäube aus der mechanischen Vorbehandlung und feste, evtl. schlammförmige, Rückstände aus dem Löse-/Kristallisationsprozess.

 

 

Schema einer Schmelzflusselektrolyse zur Hertstellung von Primäraluminium (Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schmelzflusselektrolyse_von_Aluminium.svg?uselang=de, Urheber = 1993: Andreas Schmidt, upload 26.03.2009 Cephiden, Lizenz: GNU-Lizenz für freie Dokumentation siehe Quellenverzeichnis)

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
100302 Anodenschrott
kalzinierter Petrolkoks frei von Ölen und sonstigen organischen Verunreinigungen
100304* Schlacken aus der Erstschmelze
Aluminium und Alumniumoxid bis 80 % Anteil prozessbedingt
Sonstige Aluminiumverbindungen
Sonstige Verunreinigungen Art und Anteil bedingt durch Prozess und Ausgangsmaterial
100305 Aluminiumoxidabfälle
Aluminiumoxid > 60 %
Verunreinigungen Art und Menge herkunftsspezifisch, z. B. Fluoride, Schmelzsalze
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze
Schmelzsalzmischung, NaCl, KCl, CaF2 > 85 % Zusammensetzung herkunftsspezifisch
Aluminium < 15 % In metallischer oder oxidierter Form
Verunreinigungen Art und Menge herkunftsspezifisch
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze
Aluminium > 80 % In metallischer oder oxidierter Form; ggf. reaktives Aluminium
Abdeck-/Schmelzsalze bis 20 % Menge ist verfahrensspezifisch
Verunreinigungen Thermische Zersetzungsprodukte organischen Ursprungs, z. B. Öle, Fette, Lacke
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
Aluminium, gesamt > 95 % Aluminium als Summe aus metallischem Aluminium und meist oxidisch gebundenen Anteilen, ggf. reaktives Aluminium
Verunreinigungen Art und Menge herkunfts-/verfahrensspezifisch, z. B. Carbide, Nitride, Phosphide
100316 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 100315 fällt
Aluminium, metallisch > 45 % Aluminiumgehalt resultiert überwiegend aus metallischem Aluminium in nicht reaktiver Form
Organische und/oder anorganische Verunreinigungen Art und Menge vom Ausgangsmaterial abhängig (nicht reaktiv)
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
kalzinierter Petrolkoks Hauptbestandteil
Pech Anteil anwendungsspezifisch
Organische Verunreinigungen PAK, mögl. bei Verwendung von Produktionsstoffen auf Teerbasis
100318 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 100317 fallen
kalzinierter Petrolkoks 100 %
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
Aluminium In metallischer oder oxidierter Form; ggf. reaktives Aluminium; Anteil herkunftsspezifisch
Kryolith Anteil herkunftsspezifisch
Schmelzsalze NaCl, KCl, CaF2, Anteile herkunftsspezifisch
Anorganische Verunreinigungen z. B. Carbid, Fluorid, Nitrid; Anteil herkunftsspezifisch
Organische Verunreinigungen z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch
100320 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 100319 fällt
Art und Menge der Zusammensetzung verfahrens- bzw. prozessstufenspezifisch
100321* andere Teilchen und Staub (einschl. Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten
Art und Menge der Inhaltsstoffe ist herkunftsspezifisch
100322 andere Teilchen und Staub (einschl. Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 100321 fallen
Art und Menge der Inhaltsstoffe ist herkunftsspezifisch
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Aluminium In metallischer oder oxidierter Form; ggf. reaktives Aluminium; Anteil ist herkunftsspezifisch
Kryolith Anteil herkunftsspezifisch
Schmelzsalze NaCl, KCl, CaF2, Anteile herkunftsspezifisch
Anorganische Verunreinigungen z. B. Carbid, Fluorid, Nitrid; Anteil herkunftsspezifisch
Organische Verunreinigungen z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch
100324 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100323 fallen
Aluminium In metallischer oder oxidierter Form (nicht reaktiv); Anteil ist herkunftsspezifisch
Kryolith Anteil herkunftsspezifisch
Schmelzsalze NaCl, KCl, CaF2, Anteile herkunftsspezifisch
100325* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Aluminium In metallischer oder oxidierter Form (nicht reaktiv); Anteil ist herkunftsspezifisch
Kryolith Anteil herkunftsspezifisch
Schmelzsalze NaCl, KCl, CaF2, Anteile herkunftsspezifisch
Anorganische Verunreinigungen z. B. Carbid, Fluorid, Nitrid; Anteil herkunftsspezifisch
Organische Verunreinigungen z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch
100326 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100325 fallen
Art und Menge der Inhaltsstoffe ist herkunftsspezifisch
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Organische Verunreinigungen Kohlenwasserstoffe (Öle und Schmierstoffe)
100328 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100327 fallen
Art und Menge der Inhaltsstoffe abhängig vom Kühlwasserbehandlungsverfahren
100329* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen
Aluminium In metallischer oder oxidierter Form; ggf. reaktives Aluminium; Anteil herkunftsspezifisch
Kryolith Anteil herkunftsspezifisch
Schmelzsalze NaCl, KCl, CaF2, Anteile herkunftsspezifisch
Anorganische Verunreinigungen z. B. Carbid, Fluorid, Nitrid; Anteil herkunftsspezifisch
100330 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100329 fallen
Art und Menge der Inhaltsstoffe abhängig vom Ausgangsmaterial (Schlacken, Krätzen) und dem Behandlungsverfahren

 

Hinweis
Für die bei Schmelz-, Warmhalte- und Gießvorgängen sich bildende Aluminiumoxidhaut werden oft unterschiedliche Begriffe verwandt, z. B. Abschöpfungen (Skimmings), Krätzen, Abschaum evtl. sogar Schlacken. Die verwendeten Begriffe spiegeln z. T. nicht ausreichend die Herkunft und damit die potenziellen Eigenschaften des Materials wieder. Dies kann eine falsche oder zumindest missverständliche Zuordnung von Abfallschlüsseln zur Folge haben.

 

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Aluminium

Aluminium kann an der Luft von selbst entzündet. Die Zündbereitschaft hängt von der Partikelgröße und dem Verteilungsgrad ab.

Aluminiumverbindungen

Trockene Abfälle, insbesondere Filterstäube und Krätzen, können Aluminiumverbindungen enthalten, die in Verbindung mit anderen Stoffen oder Wasser ggf. leichtentzündbare bzw. akut toxische Gase (z. B. Ammoniak, Phosphin) erzeugen. In der Praxis maßgebend sind, je nach Herkunftsbereich, Aluminiumcarbid (leichtentzündbar, reizend), Aluminiumfluorid (gesundheitsschädlich), und Aluminiumphosphid (leichtentzündbar, akut toxisch, gewässergefährdend)

Kryolith (Aluminiumtrinatriumhexafluorid) ist als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft. Ein Gefährdungspotenzial ist insbesondere dann gegeben, wenn Kryolithstäube eingeatmet werden.

Organische Schadstoffe

In Abfällen aus der Abgasreinigung (Stäube und Schlämme) können polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und thermische Zersetzungsprodukte auftreten. Viele PAK sind als krebserzeugend eingestuft. Art und Menge der Schadstoffe sind herkunftsspezifisch zu beurteilen. Bei der Primäraluminium-Industrie treten PAK-Emissionen vor allem beim Söderberg-Verfahren auf. Im Prebake-Verfahren entstehen die PAK-Emissionen bereits bei der Herstellung der Elektroden. Bei der Sekundäraluminiumherstellung können PAK Emissionen vor allem durch die thermische Zersetzung von Lacken, Kunststoffen usw. auftreten.

Das Gefährdungspotenzial der thermischen Zersetzungsprodukte hängt von der Zusammensetzung des Ausgangsmaterials (z. B. Anhaftungen von Kunststoffen, Lacken, Öle) und dem Entstehungsprozess ab. Bei der thermischen Vorbehandlung (z. B. Pyrolyse) und der Einschmelzung von organisch belasteten Altaluminiumschrotten (z. B. Anhaftungen von Kunststoffen, Lacken, Ölen) ist mit der Entstehung von thermischen Zersetzungsprodukten zu rechnen, deren Gefährdungspotenzial mit dem Summenparameter Gesamt-Kohlenstoff nur unzureichend erfasst wird. Je nach Ausgangsmaterial und Entstehungsprozess sind spezifische Untersuchungen auf krebserzeugende Stoffe erforderlich, z. B. auf PCDD/TCDD.

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung (Abfallschlüssel 100327*) enthalten Mineralöl-Kohlenwasserstoffe. Sie sind als gewässergefährdend eingestuft.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
100304* Schlacken aus der Erstschmelze
reaktives Aluminium entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich
Schädliche Verunreinigungen, z. B. Aluminiumfluorid der WGK I zugeordnet
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze
reaktives Aluminium < 15% entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze
reaktives Aluminium entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich
Aluminiumcarbid bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, reizend, der WGK I zugeordnet
Aluminiumfluorid der WGK I zugeordnet
Aluminiumphosphid bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
reaktives Aluminium entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich
Aluminiumcarbid bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, reizend, der WGK I zugeordnet
Aluminiumfluorid der WGK I zugeordnet
Aluminiumphosphid bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet
Aluminium In metallischer oder oxidierter Form, ggf. reaktives Aluminium
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
PAK auf Steinkohlenbasis, z. B. Benzo(a)pyren krebserzeugend
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
reaktives Aluminium entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich
Aluminiumcarbid bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet
Aluminiumfluorid der WGK I zugeordnet
Aluminiumphosphid bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet
Kryolith akut toxisch, gewässergefährdend
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
reaktives Aluminium entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich
Aluminiumcarbid bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet
Aluminiumfluorid der WGK I zugeordnet
Aluminiumphosphid bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet
Kryolith akut toxisch, gewässergefährdend
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Kohlenwasserstoffe auf Mineralölbasis gewässergefährdend
100329* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen
reaktives Aluminium entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich
Aluminiumcarbid bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet
Aluminiumfluorid der WGK I zugeordnet
Aluminiumphosphid bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet
Kryolith akut toxisch, gewässergefährdend
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
100304* Schlacken aus der Erstschmelze 3
100305  Aluminiumoxidabfälle 10   Analytik
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze 50   Analytik
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze 2
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt 32   Analytik
100316  Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt 1
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung 16   Analytik
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 72   Analytik
100321* andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten 34   Analytik
100322  andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen 3
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 120   Analytik
100324  feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen 1
100325* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 8
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 2

 

 

Hinweis
Die Art und Menge der in den Abfällen enthaltenen Schadstoffe sind im Wesentlichen durch die Ausgangsmaterialien sowie die Herkunft (Art des Verfahrens bzw. der Verfahrensstufe) bestimmt. Das Gefährdungspotenzial kann daher bei Abfällen mit gleichem Abfallschlüssel sehr unterschiedlich sein, so dass dessen Bestimmung eine einzelfallspezifische Analyse des Abfalls und ggf. seines Eluats erfordert.

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Nicht-Eisen-Metallindustrie", UBA
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Informationsangebot des Gesamtverbands der Aluminiumindustrie e.V.
  Informationsangebot des Verbands der Aluminiumrecycling-Industrie e.V.
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Vermeidung von Abfällen und Emissionen bei der Sekundär-Aluminium-Herstellung im Produktionsmaßstab
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
  NI - Niedersachsen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Vermeidung

Der wesentlichste, allgemeine Ansatz zur Vermeidung von Abfällen aus der Aluminiumproduktion ist die Verwertung von Aluminiumabfällen (Neuschrotte und Altaluminiumschrotte). Bei der Sekundäraluminiumproduktion ist der Energiebedarf mit ca. 12.000 MJ/t fast 95% niedriger als bei der Primärherstellung (ca. 218.000 MJ/t).

Die in Deutschland hergestellte Jahresmenge an Rohaluminium beträgt ca. 1.064 Tausend Tonnen (Mittelwert der Jahre 2008 bis 2011, Quelle GDA). Davon entfallen auf die Primäraluminiumproduktion 433 Tausend Tonnen pro Jahr (ca. 40 %) und auf die Sekundäraluminiumproduktion 632 Tausend Tonnen pro Jahr (ca. 60 %). Der Anteil der Sekundärproduktion wird weiter zunehmen, da hierbei der Ressourcenverbrauch insgesamt (Energie und Rohstoffe) sowie der Anfall von produktionsspezifischen Abfällen bedeutend niedriger ist als bei der Primärherstellung.

Die Prozesse der Primär- und Sekundärherstellung sollten allgemein so gefahren werden, dass der Anfall von Abfällen möglichst gering und zudem sortenrein ist. Dies wird erreicht durch Aufbereitung, Wiederverwendung von Prozessabfällen (Neuschrotte, Schlacken, Krätze, Abschaum sowie Rückstände aus der Abgasreinigung) und durch Schließen interner Stoffkreisläufe. Dies kann z. B. erreicht werden durch Optimierung der Prozesstechnologie bei der Schmelzflusselektrolyse, der Prozesssteuerung und Rückführung der Filterstäube usw.

Sammlung und Bereitstellung

Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen. Viele der bei der Primär- und Sekundärproduktion entstehenden Abfälle beinhalten ein Gefährdungspotenzial, das bei der Sammlung, Lagerung und Bereitstellung zur Entsorgung zu beachten ist.

Stäube aus der Abgasreinigung, Salzschlacken und Krätzen enthalten lösliche Anteile und können beim Transport insbesondere in Kontakt mit Wasser entzündliche und ggf. giftige Gase freisetzen. Sie sollten daher in abgedeckten und flüssigkeitsdichten Containern oder ggf. in Big-Bags gelagert und transportiert werden. Auf die Brandgefahr bei aluminiumhaltigen Krätzen und Stäuben wird hingewiesen.

Schlämme oder sonstige Rückstände aus der nassen Abgasreinigung oder der Behandlung von Ab- bzw. Kühlwässern sind in flüssigkeitsdichten Containern zu lagern, um ein Austreten von Flüssigkeit zu vermeiden.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Verwertung

Die überwiegend trockenen, mineralischen Rückstände - Schlacken, Krätzen und Filterstäube - können grundsätzlich intern (Kreislaufführung) oder extern (Aufbereitung und Rückgewinnung der Ausgangsmaterialien) stofflich verwertet werden. Begrenzende Faktoren bilden die Zusammensetzung, z. B. Störstoffe und Verunreinigungen.

Beseitigung

Die Beseitigung der Abfälle setzt voraus, dass eine Verwertung nachgewiesenermaßen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Für die Ablagerung auf Deponien sind die Zuordnungskriterien und Ablagerungshinweise der Deponieverordnung (DepV), die länderspezifischen Regelungen sowie die anlagenspezifischen Genehmigungswerte zu beachten. Einige Abfälle, die sich im Kontakt mit Luft entzünden oder die bei Zutritt von Wasser entzündliche oder giftige Gase entwickeln, sind vorzubehandeln.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
100302 Anodenschrott
Verwertung in der Anodenproduktion Ablagerung DK II, falls Verwertung nicht möglich
100304*Schlacken aus der Erstschmelze
Verwertung (Rückgewinnung des Aluminiums) Ablagerung DK III, falls Verwertung nicht möglich
100305 Aluminiumoxidabfälle
Verwertung Sekundärproduktion Ablagerung DK I, DK II, falls Verwertung nicht möglich
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze
Verwertung (Rückgewinnung von Aluminium, Salzen und mineralischen Anteilen) Ablagerung DK IV
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze
Verwertung (Rückgewinnung von Aluminium und Salzen) Ablagerung DK IV
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
Verwertung (Metallrückgewinnung, nach stabilisierender Vorbehandlung) Ablagerung DK III, falls Verwertung nicht möglich; Vorbehandlung (Entgasung) erforderlich
100316 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 100315 fällt
Verwertung (Metallrückgewinnung) Ablagerung DK II, falls Verwertung nicht möglich
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
Stoffliche Verwertung (Herstellung von Anodenmaterial), energetische Verwertung (Verbrennung) Verbrennung SAV
100318 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 100317 fallen
Stoffliche Verwertung (Herstellung von Anodenmaterial), energetische Verwertung (Verbrennung) Verbrennung HMV
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
Derzeit keine Verwertungsmöglichkeit bekannt Ablagerung DK III nach Vorbehandlung (Entgasung); ggf. DK IV
100320 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 100319 fällt
Ggf. Wiedereinsatz im Prozess, keine sonstige Verwertungsmöglichkeit bekannt Ablagerung DK II; bei erhöhter Löslichkeit in DK IV
100321* andere Teilchen und Staub (einschl. Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten
Verwertungsmöglichkeit herkunftsbedingt; ggf. Wiedereinsatz im Prozess Entscheidung des Beseitigungswegs auf Basis einer Analyse
100322 andere Teilchen und Staub (einschl. Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 100321 fallen
Interne bzw. externe Verwertungsmöglichkeit im Einzelfall gegeben (herkunftsbedingt) Entscheidung des Beseitigungswegs auf Basis einer Analyse
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Ggf. Wiedereinsatz im Prozess, keine sonstige Verwertungsmöglichkeit bekannt Ablagerung DK III, Vorbehandlung (Entgasung) erforderlich
100324 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100323 fallen
Ggf. Wiedereinsatz im Prozess, keine sonstige Verwertungsmöglichkeit bekannt Ablagerung DK II, Vorbehandlung (Entgasung) erforderlich
100325* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Derzeit keine Verwertungsmöglichkeit bekannt Ablagerung DK III, ggf. Vorbehandlung (Verfestigung) erforderlich
100326 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100325 fallen
Ggf. Wiedereinsatz im Prozess, keine sonstige Verwertungsmöglichkeit bekannt Ablagerung DK II, ggf. Vorbehandlung (Verfestigung) erforderlich
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Energetische Verwertung (bei ausreichend hohem Kohlenwasserstoffgehalt) Verbrennung SAV oder HMV
100328 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100327 fallen
Derzeit keine Verwertungsmöglichkeit bekannt Beseitigung abhängig vom Abwasserbehandlungsverfahren und Zusammensetzung
100329* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen
Derzeit keine Verwertungsmöglichkeit bekannt Beseitigung abhängig vom Behandlungsverfahren und Zusammensetzung
100330 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100329 fallen
Derzeit keine Verwertungsmöglichkeit bekannt Beseitigung abhängig vom Behandlungsverfahren und Zusammensetzung

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Nicht-Eisen-Metallindustrie", UBA
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Informationsangebot des Gesamtverbandes der Aluminiumindustrie e.V. (GDA) zu Statistiken, hier: Produktion und Bedarf
  Informationsangebot des Gesamtverbands der Aluminiumindustrie e.V.
  Informationsangebot des Verbands der Aluminiumrecycling-Industrie e.V.
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Vermeidung von Abfällen und Emissionen bei der Sekundär-Aluminium-Herstellung im Produktionsmaßstab
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)

 

 

Glossar
  BauxitAluminiumerz zur Aluminiumgewinnung, das aus verschiedenen Aluminiumoxiden und -hydroxiden besteht und Eisen- und Titanoxide sowie Silicate enthalten kann
  Masselnkleine gegossene Barren aus erstarrten Metallschmelzen
  Petrolkoksaus Erdöl gewonnener Koks, porös, stark kohlenstoffhaltig (87 - 99 Prozent); Verwendung als Brennstoff, Elektroden und Bremsbeläge
  Pechschwarzer, sehr zäher, klebriger Rückstand der zersetzenden thermischen Behandlung organischer Naturprodukte (Holz, Steinkohle, Erdöl etc.), mit gefährlichen Bestandteilen wie PAK
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  reaktives Aluminiumfeine Aluminium-Partikel (kleiner als 500 Mikrometer), die spontan zur Oxidation (exotherme Reaktion) neigen
  Abschaumvon der Oberfläche der Metallschmelze entfernte Krätze- oder Schlackeschichten
  Krätzebeim Schmelzen von Metallen, Legierungen oder Erzen entstehendes Gemenge aus Verunreinigungen (als Oxide) und Verbrennungsprodukten des Ausgangsmaterials, wobei die Krätze aufgrund geringerer Dichte auf der metallischen Schmelze schwimmt und dort abgekrätzt wird; bei der Roheisenherstellung im Hochofen auch Schlacke genannt
  Schlackenin der Metallurgie: glasig oder kristallin erstarrter Schmelzrückstand nichtmetallischer Art; in der Feuerungstechnik: Asche, deren Schmelztemperatur überschritten wurde und nicht mehr feinkörnig oder pulverig vorliegt, sondern (zäh)flüssig wird und nach dem Abkühlen in fester, stückiger Form anfällt
  Drehrohrofenspezieller Ofentyp, in dem die Verbrennung in einem geneigten und rotierenden Rohr mit unterschiedlichen Temperaturzonen stattfindet
  KristallisationAbscheidung einer kristallinen Phase aus einer zuvor homogenen Lösung
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  PCDD/PCDFpolychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane, Sammelbezeichnung für ähnlich aufgebaute, chlorierte organische Verbindungen, die hauptsächlich bei thermischen Prozessen von organischen Materialien anfallen, giftig (u. a. krebserzeugend), fettlöslich, bioakkumulierbar, persistent, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang IV aufgeführt)
  KryolithAluminiumtrinatriumhexafluorid Na3[AlF6], das u. a. zur Schmelzpunktserniedrigung in der Aluminiumelektrolyse eingesetzt wird
  Prebake-VerfahrenVerfahren zur Herstellung von fertig graphitierten Elektroden, die als Anoden bei der Primäraluminiumerzeugung eingesetzt werden
  Söderberg-VerfahrenElektrolyseverfahren zur Aluminiumherstellung mit speziellen (teerhaltigen) Elektroden, die in pastösem Zustand in die Elektrolyse-Zelle gelangen und dort graphitieren, wobei relevante Mengen an PAK freigesetzt werden
  WGKWassergefährdungsklasse; Potential von Stoffen und Gemischen, die Eigenschaft von Wasser nachteilig zu ändern; gemäß AwSV: nicht wassergefährdend (nwg), allgemein wassergefährdend (awg), WGK 1 = schwach wassergefährdend, WGK 2 = deutlich wassergefährdend, WGK 3 = stark wassergefährdend
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich
  Big Bagszu Deutsch: große Säcke, d.h. flexible Schüttgutbehälter aus Kunststoffgewebe für Befüllungen bis zu 2 m3; oder 2 t
  DK IDeponie der Klasse I, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse I einhalten
  DK IIDeponie der Klasse II, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten
  DK IIIDeponie der Klasse III, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse III einhalten
  DK IVDeponie der Klasse IV, Untertagedeponie für (gefährliche) Abfälle
  SAVVerbrennungsanlage für gefährliche Abfälle (Sonderabfallverbrennungsanlage)
  HMVHausmüllverbrennungsanlage
  Neuschrottein der metallverarbeitenden Industrie anfallende Reste ohne nachteilige Verunreinigung, z. B. Stanz- und Schnittreste, die aufgrund der Kenntnis der Zusammensetzung direkt wieder eingeschmolzen werden können

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Nicht-Eisen-Metallindustrie", UBA
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

Ersterstellung
DatumHerausgeberErsteller
11.05.2012Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Hertzstr. 173
76231 Karlsruhe
IPA@lubw.bwl.de
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
ABAG-itm GmbH
Hauptstraße 4
75335 Dobel
info@abag-itm.de
www.abag-itm.de
07083 / 52774-60

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