Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Allgemein
Die zugelassenen mineralischen, metallischen und organischen Strahlmittel enthalten in ihrer Ausgangsform keine Schadstoffe in einstufungsrelevanten Konzentrationen. Art und Menge der Schadstoffe in einem gebrauchten Strahlmittel und damit dessen gefährliche Eigenschaften sind im Allgemein durch das abgetragene Material bestimmt. Dabei handelt es sich je nach Anwendungsfall um organische bzw. anorganische Schadstoffe, die dem abzustrahlenden Werkstück (Strahlgut) in Form von Beschichtungen, Verunreinigungen o. ä. anhaften oder aus dem Werkstück selbst stammen.
Aufgrund der vielfältigen Anwendungsfälle ist mit unterschiedlichsten Schadstoffen zu rechnen. Es ist daher stets der Einzelfall zu betrachten, um die gefährlichen Eigenschaften des Abfalls und dessen Entsorgung festlegen zu können. Da vielfach keine belastbaren Informationen über das abgestrahlte Material und dessen Eigenschaften vorliegen, sind ggf. analytische Untersuchungen erforderlich. Bei der Bewertung der Strahlmittelabfälle ist zu beachten, dass auch Gegenstände gestrahlt werden können, die vor längerer Zeit hergestellt bzw. beschichtet worden sind, so dass mit gefährlichen Stoffen zu rechnen ist, deren Einsatz heute verboten oder eingeschränkt ist.
Organische Schadstoffe
Beim Abtrag von älteren Beschichtungen (z. B. Teeren, Harzen) an Stahlbauwerken, Schiffskörpern und Tanks ist mit schädlichen organischen Stoffen zu rechnen, z. B. PAK (krebserzeugend) oder PCB (organschädigend, gewässergefährdend).
Die bei Schiffen verwendeten Antifoulinganstriche enthielten früher vielfach Tributylzinnoxid (giftig, gewässergefährdend). Heute können diese Anstriche fein verteiltes Kupfer (gewässergefährdend), Kupfer-I-oxid (gesundheitsschädlich, gewässergefährdend) und Biozide wie Diuron (seit 2008 verboten) oder Cybutryn (seit 2017 verboten) enthalten. Viele Biozide sind vermutlich krebserzeugend, giftig bzw. gesundheitsschädlich und gewässergefährdend.
Im Produktionsbereich angewandte Strahlmittel enthalten oftmals Mineralölkohlenwasserstoffe (gewässergefährdend).
Anorganische Schadstoffe
Bei den anorganischen Schadstoffen handelt es sich überwiegend um Metalle bzw. Metallverbindungen, die den abzustrahlenden Beschichtungen, z. B. Korrosionsschutzanstrichen, oder dem Werkstück, z. B. Spezialstählen, entstammen. Beschichtungen an Stahlbauwerken, Tanks oder Silos können Schadstoffe wie Bleimennige, Chromate (Chrom-VI-Verbindungen) von Blei, Zink und Strontium oder Carbonate von Cadmium und Blei enthalten. Viele dieser Metallverbindungen sind reproduktionstoxisch und/oder krebserzeugend, gesundheitsschädlich und gewässergefährdend.
Bei den Metallen und Metalllegierungen sind einige als reizend eingestuft. Insbesondere in feinkörniger bzw. staubiger Form liegen teilweise auch akut toxische, krebserzeugende sowie gewässergefährdende Eigenschaften vor, z. B. für Beryllium, Nickel, Kobalt.
In Einzelfällen, z. B. im Waggonbau, ist auch mit Asbestfasern (krebserzeugend) zu rechnen. Künstliche Mineralfasern, die vor 1996 eingebaut wurden, gelten gemäß TRGS 521 - "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" als krebserzeugend und können im Waggon- oder Ofenbau immer noch angetroffen werden.
Die zugelassenen mineralischen, metallischen und organischen Strahlmittel enthalten in ihrer Ausgangsform keine Schadstoffe in einstufungsrelevanten Konzentrationen. Art und Menge der Schadstoffe in einem gebrauchten Strahlmittel und damit dessen gefährliche Eigenschaften sind im Allgemein durch das abgetragene Material bestimmt. Dabei handelt es sich je nach Anwendungsfall um organische bzw. anorganische Schadstoffe, die dem abzustrahlenden Werkstück (Strahlgut) in Form von Beschichtungen, Verunreinigungen o. ä. anhaften oder aus dem Werkstück selbst stammen.
Aufgrund der vielfältigen Anwendungsfälle ist mit unterschiedlichsten Schadstoffen zu rechnen. Es ist daher stets der Einzelfall zu betrachten, um die gefährlichen Eigenschaften des Abfalls und dessen Entsorgung festlegen zu können. Da vielfach keine belastbaren Informationen über das abgestrahlte Material und dessen Eigenschaften vorliegen, sind ggf. analytische Untersuchungen erforderlich. Bei der Bewertung der Strahlmittelabfälle ist zu beachten, dass auch Gegenstände gestrahlt werden können, die vor längerer Zeit hergestellt bzw. beschichtet worden sind, so dass mit gefährlichen Stoffen zu rechnen ist, deren Einsatz heute verboten oder eingeschränkt ist.
Organische Schadstoffe
Beim Abtrag von älteren Beschichtungen (z. B. Teeren, Harzen) an Stahlbauwerken, Schiffskörpern und Tanks ist mit schädlichen organischen Stoffen zu rechnen, z. B. PAK (krebserzeugend) oder PCB (organschädigend, gewässergefährdend).
Die bei Schiffen verwendeten Antifoulinganstriche enthielten früher vielfach Tributylzinnoxid (giftig, gewässergefährdend). Heute können diese Anstriche fein verteiltes Kupfer (gewässergefährdend), Kupfer-I-oxid (gesundheitsschädlich, gewässergefährdend) und Biozide wie Diuron (seit 2008 verboten) oder Cybutryn (seit 2017 verboten) enthalten. Viele Biozide sind vermutlich krebserzeugend, giftig bzw. gesundheitsschädlich und gewässergefährdend.
Im Produktionsbereich angewandte Strahlmittel enthalten oftmals Mineralölkohlenwasserstoffe (gewässergefährdend).
Anorganische Schadstoffe
Bei den anorganischen Schadstoffen handelt es sich überwiegend um Metalle bzw. Metallverbindungen, die den abzustrahlenden Beschichtungen, z. B. Korrosionsschutzanstrichen, oder dem Werkstück, z. B. Spezialstählen, entstammen. Beschichtungen an Stahlbauwerken, Tanks oder Silos können Schadstoffe wie Bleimennige, Chromate (Chrom-VI-Verbindungen) von Blei, Zink und Strontium oder Carbonate von Cadmium und Blei enthalten. Viele dieser Metallverbindungen sind reproduktionstoxisch und/oder krebserzeugend, gesundheitsschädlich und gewässergefährdend.
Bei den Metallen und Metalllegierungen sind einige als reizend eingestuft. Insbesondere in feinkörniger bzw. staubiger Form liegen teilweise auch akut toxische, krebserzeugende sowie gewässergefährdende Eigenschaften vor, z. B. für Beryllium, Nickel, Kobalt.
In Einzelfällen, z. B. im Waggonbau, ist auch mit Asbestfasern (krebserzeugend) zu rechnen. Künstliche Mineralfasern, die vor 1996 eingebaut wurden, gelten gemäß TRGS 521 - "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" als krebserzeugend und können im Waggon- oder Ofenbau immer noch angetroffen werden.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
120102 Eisenstaub und -teile | ||
i. d. R. keine gefährlichen Inhaltsstoffe in relevanten Mengen vorhanden | ||
120116* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten sowie 120117 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 120116* fallen | ||
Für alle Schadstoffe gilt, dass Art und Anteil im Abfall im Einzelfall zu betrachten sind, da sie stark von der jeweiligen Strahlanwendung abhängen | ||
Organische Schadstoffe, z. B. | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe, z. B. aus der Metallverarbeitung | häufig gewässergefährdend, meist WGK 1-2 | |
PAK in Teerprodukten, z. B. im Wasserbau | je nach Einzelverbindung krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend, meist WGK 3 | |
PCB, z. B. aus dem Bereich Korrosionsschutzbeschichtungen im Stahlbau | kann einzelne Organe schädigen, gewässergefährdend, WGK 3 | |
zinnorganische Verbindungen aus Antifoulingmitteln im Schiffsbau, z. B. Tributylzinnoxid | meist giftig, reizend und gewässergefährdend; WGK 3 | |
Biozide z.B. aus Antifoulingmitteln wie Diuron oder Cybutryn | Anteil im Abfall ist meist nicht einstufungsrelevant; häufig krebserzeugend, giftig bzw. gesundheitsschädlich und gewässergefährdend; WGK 3 | |
Anorganische Schadstoffe, z. B. | ||
Bleistaub, Bleimennige aus Beschichtungen an Stahlbauwerken, Tanks und Silos | reproduktionstoxisch, gesundheitsschädlich und gewässergefährdend; Bleimennige: WGK 3, Bleistaub nicht kolloidal gelöst: nicht wassergefährdend | |
Chromate (Chrom-VI-Verbindungen) von Blei, Zink und Strontium aus Beschichtungen an Stahlbauwerken, Tanks und Silos | krebserzeugend, gesundheitsschädlich (außer Bleichromat), gewässergefährdend; Bleichromat auch reproduktionstoxisch, Strontiumchromat auch brandfördernd; WGK 3 | |
Carbonate von Cadmium und Blei aus Beschichtungen an Stahlbauwerken, Tanks und Silos | krebserzeugend bzw. reproduktionstoxisch, gesundheitsschädlich und gewässergefährdend; WGK 3 | |
feinverteiltes Kupfer und Kupfer-I-oxid aus Antifoulinganstrichen | i.d.R. < 20% | gewässergefährdend, Kupfer-I-oxid zusätzlich gesundheitsschädlich |
Metalle, z. B. Beryllium, Cadmium, Cobalt, Nickel oder Blei, aus der abrasiven Strahlanwendung | je nach Metall, insbesondere im Feinstaub, akut toxisch, krebserzeugend, gewässergefährdend; WGK 1-3 | |
Asbest, KMF, z. B. aus dem Waggon- oder Ofenbau | krebserzeugend; KMF, die vor 1996 eingebaut wurden, gelten als krebserzeugend (TRGS 521) |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
120102 Eisenstaub und -teilchen | 24 | Analytik |
120116* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | 579 | Analytik |
120117 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen | 125 | Analytik |
Hinweis
Aufgrund der vielfältigen Anwendungen von Strahlmitteln liegen im einzelnen Strahlmittelabfall mögliche Schadstoffe in unterschiedlicher Art und Menge vor. Daher ist in der Regel jeder Strahlmittelabfall im Einzelfall zu bewerten und dabei sind die jeweiligen Strahlanwendungen zu berücksichtigen. Nähere Informationen zum Einzelfall können aus den jeweils relevanten Technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern der betroffenen Stoffe und Produkte sowie aus Stoffdatenbanken (siehe Quellenverzeichnis) gewonnen werden.
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
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- BY - Bayern
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