Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Allgemein
Wärmeträger- und Isolieröle können herstellungsbedingt Schadstoffe enthalten, z. B. PCB und chlorierte Paraffine oder Olefine. Anwendungsbedingt können bei den Ölen Zersetzungs-/Crackprodukte auftreten und durch thermische Beanspruchung können persistente Schadstoffe entstehen, z. B. PCDD/PCDF. Die Problematik wie bei anderen Ölprodukten, beispielsweise Schmierölen, dass vielfältige Additive (u. a. Antioxidantien, Hochdruck- und Verschleißzusätze) zugesetzt werden, ist bei den Isolier- und Wärmeübertragungsölen nicht gegeben.
PCB und andere chlororganische Verbindungen
Polychlorirerte Biphenyle PCB liegen in den Ölen als definierte Isomere oder als Isomerengemisch vor. PCB sind Gefahrstoffe und als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft sowie der WGK III zugeordnet. Die Stoffe weisen eine hohe Persistenz und aufgrund der Fettlöslichkeit eine kumulative Wirkung im Körper auf. Gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 905 - "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" (TRGS 905) stehen PCB in Verdacht krebserzeugend zu sein (Kategorie 2) und gelten als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B).
Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf mineralischer und synthetischer Basis können chlororganische Zusätze, z. B. Chlorparaffine, Trichlorbenzol enthalten. Diese chlororganischen Verbindungen sind häufig als Gefahrstoffe eingestuft und können gesundheitsschädlich und gewässergefährdend (bioakkumulierbar, Zuordnung zu einer WGK) sein. Zum Teil besteht der Verdacht, dass diese Verbindungen auch krebserzeugend sind.
Organische Schadstoffe
Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und je nach Destillat der WGK I bis III zugeordnet. Als synthetische Öle können sie z.B. aus Dibenzyltoluol und Polyalphaolefin bestehen. Dibenzyltoluol ist als gewässergefährdend (zusätzlich Zuordnung zur WGK II) und Polyalphaolefin mit der WGK II eingestuft.
Wesentliche Verunreinigungen der Öle können aus thermischen und elektrochemischen Zersetzungsprozessen stammen, die zu kurzkettigen Reaktionsprodukten (Leichtsiedern) und zu Verkokungen führen, die je nach Produkt, gewässergefährdend und einer WGK zugeordnet sein können. Bei Anwesenheit von Chlor, insbesondere bei Ölen auf PCB-Basis, können PCDD/PCDF entstehen.
Bei Anwesenheit von Aromaten, die nur durch Verunreinigungen der Öle eingetragen werden, können diese Öle auch krebserzeugend sein.
Verbrauchte Isolier- und Wärmeträgeröle auf pflanzlicher Basis sind biologisch leicht abbaubar und meist nur schwach wassergefährdend (WGK I).
Schwermetalle
Aus den Wandungen metallischer Rohre und Behälter können in geringem Maße Legierungselemente in das Öl übergehen. Schwermetalle sind in Isolier- und Wärmeübertragungsölen nur in Ausnahmefällen in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg enthalten und für die Einstufung als Gefahrstoff nicht relevant.
Wärmeträger- und Isolieröle können herstellungsbedingt Schadstoffe enthalten, z. B. PCB und chlorierte Paraffine oder Olefine. Anwendungsbedingt können bei den Ölen Zersetzungs-/Crackprodukte auftreten und durch thermische Beanspruchung können persistente Schadstoffe entstehen, z. B. PCDD/PCDF. Die Problematik wie bei anderen Ölprodukten, beispielsweise Schmierölen, dass vielfältige Additive (u. a. Antioxidantien, Hochdruck- und Verschleißzusätze) zugesetzt werden, ist bei den Isolier- und Wärmeübertragungsölen nicht gegeben.
PCB und andere chlororganische Verbindungen
Polychlorirerte Biphenyle PCB liegen in den Ölen als definierte Isomere oder als Isomerengemisch vor. PCB sind Gefahrstoffe und als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft sowie der WGK III zugeordnet. Die Stoffe weisen eine hohe Persistenz und aufgrund der Fettlöslichkeit eine kumulative Wirkung im Körper auf. Gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 905 - "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" (TRGS 905) stehen PCB in Verdacht krebserzeugend zu sein (Kategorie 2) und gelten als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B).
Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf mineralischer und synthetischer Basis können chlororganische Zusätze, z. B. Chlorparaffine, Trichlorbenzol enthalten. Diese chlororganischen Verbindungen sind häufig als Gefahrstoffe eingestuft und können gesundheitsschädlich und gewässergefährdend (bioakkumulierbar, Zuordnung zu einer WGK) sein. Zum Teil besteht der Verdacht, dass diese Verbindungen auch krebserzeugend sind.
Organische Schadstoffe
Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und je nach Destillat der WGK I bis III zugeordnet. Als synthetische Öle können sie z.B. aus Dibenzyltoluol und Polyalphaolefin bestehen. Dibenzyltoluol ist als gewässergefährdend (zusätzlich Zuordnung zur WGK II) und Polyalphaolefin mit der WGK II eingestuft.
Wesentliche Verunreinigungen der Öle können aus thermischen und elektrochemischen Zersetzungsprozessen stammen, die zu kurzkettigen Reaktionsprodukten (Leichtsiedern) und zu Verkokungen führen, die je nach Produkt, gewässergefährdend und einer WGK zugeordnet sein können. Bei Anwesenheit von Chlor, insbesondere bei Ölen auf PCB-Basis, können PCDD/PCDF entstehen.
Bei Anwesenheit von Aromaten, die nur durch Verunreinigungen der Öle eingetragen werden, können diese Öle auch krebserzeugend sein.
Verbrauchte Isolier- und Wärmeträgeröle auf pflanzlicher Basis sind biologisch leicht abbaubar und meist nur schwach wassergefährdend (WGK I).
Schwermetalle
Aus den Wandungen metallischer Rohre und Behälter können in geringem Maße Legierungselemente in das Öl übergehen. Schwermetalle sind in Isolier- und Wärmeübertragungsölen nur in Ausnahmefällen in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg enthalten und für die Einstufung als Gefahrstoff nicht relevant.
Hinweis
PCB-haltige Geräte und Bauteile sind entsprechend der Vorgaben des Merkblatts aus der LAGA - Mitteilung 24" Reinigung und Entsorgung von Transformatoren mit PCB-haltiger und PCB-kontaminierter mineralölhaltiger oder synthtischer Isolierflüssigkeit" zu behandeln. Eine gemeinsame Entsorgung mit anderen Abfällen ist nicht zulässig. Bei größeren Geräten ist ein Separierung gereinigter Bauteile zulässig. Kleine Geräte werden meist als Ganzes untertägig oder über die Verbrennung beseitigt.
Wesentliche Informationen zur Zusammensetzung der Öle und zu den aus der Handhabung resultierenden möglichen Gefährdungen können aus den Sicherheitsdatenblättern oder den Technischen Produktbeschreibungen der Hersteller entnommen werden. Zur Einstufung von Gefahrstoffen kann zudem auf das Informationssystem GESTIS zurückgegriffen werden.
Wesentliche Informationen zur Zusammensetzung der Öle und zu den aus der Handhabung resultierenden möglichen Gefährdungen können aus den Sicherheitsdatenblättern oder den Technischen Produktbeschreibungen der Hersteller entnommen werden. Zur Einstufung von Gefahrstoffen kann zudem auf das Informationssystem GESTIS zurückgegriffen werden.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
130301* PCB-haltige Isolier- und Wärmeübertragungsöle | ||
Mineralöle | Ölgehalt in der Regel > 95 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet. |
Polychlorierte Biphenyle (PCB) | > 50 ppm | PCB sind Schadstoffe mit hoher Persistenz und als gewässergefährdend und gesundheitsschädlich eingestuft. Nach TRGS 905 sind PCB auch als krebserzeugend (Kategorie 2) und reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) einzuordnen. |
Schwermetalle | gering | Nicht relevant |
130306* Chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen | ||
Mineralöle | Ölgehalt in der Regel > 95 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet. |
Chlororganische Verbindungen | Prozentbereich | Chlororganische Verbindungen können in vielfältiger Form vorliegen. Sie sind, je nach Typ, als akut toxisch, gewässergefährdend und krebserzeugend eingestuft. |
Schwermetalle | geringe Konzentrationen < 0,01% | Verunreinigungen durch z. B. Blei, Quecksilber, Chrom und teilweise Cadmium aus elektrischen Anwendungen und Auslösungen. |
130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis | ||
Mineralöle | > 90 % | Die gängigen Kohlenwasserstoffe sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwermetalle | gering | Nicht relevant |
130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle | ||
Kohlenwasserstoffe | > 90 % | Die gängigen Kohlenwasserstoffe sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwermetalle | gering | Nicht relevant |
130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle | ||
Ester auf Rapsölbasis | > 90 % | Ester auf Pflanzenölbasis sind mit WGK I eingestuft. |
Schwermetalle | gering | Nicht relevant |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
130301* Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten | 31 | Analytik |
130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis | 484 | Analytik |
130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle | 10 | Analytik |
130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle | 2 |
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Altölverordnung (AltölV)
- Mitteilungen der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Technische Regel für Gefahrstoffe 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe, 2005
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- HE - Hessen
- NI - Niedersachsen
- NW - Nordrhein-Westfalen