Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Allgemein
In vielen Bereichen in z. B. Krankenhäusern, Apotheken, Arztpraxen, Laboren, Schulen, Universitäten oder Unternehmen fallen Chemikalien in flüssiger oder fester Form bei Test-, Prüf-, Analysen- und Syntheseverfahren als Abfall an. Je nach Aufgabenstellung fallen diese Abfälle als verunreinigte Ausgangsmaterialien, gebrauchte Chemikalien oder Reaktions- bzw. Nebenprodukte an. Die Abfälle sind meist ein umfangreiches Gemisch, d. h. Art und Grad der Verunreinigung können sehr unterschiedlich sein. Die exakte Zusammensetzung der Abfälle, z. B. von Produktionsbetrieben, Handwerksunternehmen oder Laboren, ist nur im Einzelfall bekannt, wenn beispielsweise für wiederkehrende Arbeitsschritte die gleichen Chemikalien eingesetzt werden und hierdurch sehr ähnlich zusammengesetzte Abfälle anfallen.
Grob können Chemikalien bzw. chemische Inhaltsstoffe ihrer Gefährlichkeit nach in vier Gruppen unterteilt werden:
Eine detaillierte Beschreibung der Zusammensetzung ist in Laboren oder Prüfstellen meist nicht möglich. Nur in geringem Umfang fallen nicht verunreinigte Original-Chemikalien an, z. B. überlagerte oder nicht mehr einsatzfähige für Analysen bereitgestellte Mengen.
Auch Rückstellproben werden, sofern eine spezifischere und sachgerechtere Zuordnung nicht möglich ist, oftmals der Untergruppe 1605 zugeordnet.
160506* Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
Unter den Abfallschlüssel 160506* fallen reine, überlagerte oder für nicht durchgeführte Analytik bereitgestellte Laborchemikalien und deren Gemische wie z. B. Königswasser oder reine Mutterlaugen mit gefährlichen Eigenschaften.
Reine Laborchemikalien oder Gemische von reinen Stoffen fallen zumeist nur in kleineren Mengen an. Sind es Gefahrstoffe entsprechend der GefStoffV, werden sie dem Abfallschlüssel 160506* zugeordnet.
160507* gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
Dem Abfallschlüssel 160507* sind anorganische Chemikalienabfälle mit gefährlichen Eigenschaften zuzuordnen. Diese Abfälle fallen nach chemischen Reaktionen/Synthesen an und enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes. Darunter fallen z. B. folgende Abfälle/Abfallgemische mit gefährlichen Eigenschaften:
160508* gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
Dem Abfallschlüssel 160508* sind organische Chemikalienabfälle mit gefährlichen Eigenschaften zuzuordnen. Diese Abfälle fallen nach chemischen Reaktionen/Synthesen an und enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes. Darunter fallen z. B. folgende Abfälle/Abfallgemische mit gefährlichen Eigenschaften:
160509 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 160506, 160507 oder 160508 fallen
Hierunter fallen organische, anorganische und sonstige Chemikalienabfälle, die keine gefährlichen Eigenschaften aufweisen und somit nicht den vorstehenden Abfallschlüsseln 160506*, 160507* oder 160508* zugeordnet werden, z. B. Wachse, Kieselgur und Harze.
In vielen Bereichen in z. B. Krankenhäusern, Apotheken, Arztpraxen, Laboren, Schulen, Universitäten oder Unternehmen fallen Chemikalien in flüssiger oder fester Form bei Test-, Prüf-, Analysen- und Syntheseverfahren als Abfall an. Je nach Aufgabenstellung fallen diese Abfälle als verunreinigte Ausgangsmaterialien, gebrauchte Chemikalien oder Reaktions- bzw. Nebenprodukte an. Die Abfälle sind meist ein umfangreiches Gemisch, d. h. Art und Grad der Verunreinigung können sehr unterschiedlich sein. Die exakte Zusammensetzung der Abfälle, z. B. von Produktionsbetrieben, Handwerksunternehmen oder Laboren, ist nur im Einzelfall bekannt, wenn beispielsweise für wiederkehrende Arbeitsschritte die gleichen Chemikalien eingesetzt werden und hierdurch sehr ähnlich zusammengesetzte Abfälle anfallen.
Grob können Chemikalien bzw. chemische Inhaltsstoffe ihrer Gefährlichkeit nach in vier Gruppen unterteilt werden:
- akut und/oder chronisch toxische Stoffe sowie CMR-Stoffe: z. B. Kaliumdichromat, Schwermetalle wie Blei oder Quecksilber,
- feste oder flüssige ätzende Stoffe: z. B. Natriumperoxid, Chlordioxid, Ätznatron, Baukalk, Phosphorsäure, Salpetersäure, Natronlauge,
- entzündliche und/oder explosive Chemikalien: z. B. Kohlenwasserstoffe, Lacke, Lösemittel, Öle,
- umweltgefährdende Stoffe: z. B. Schwefeltrioxid, Trichlormethan, Schwermetalle wie Blei oder Quecksilber.
Eine detaillierte Beschreibung der Zusammensetzung ist in Laboren oder Prüfstellen meist nicht möglich. Nur in geringem Umfang fallen nicht verunreinigte Original-Chemikalien an, z. B. überlagerte oder nicht mehr einsatzfähige für Analysen bereitgestellte Mengen.
Auch Rückstellproben werden, sofern eine spezifischere und sachgerechtere Zuordnung nicht möglich ist, oftmals der Untergruppe 1605 zugeordnet.
160506* Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
Unter den Abfallschlüssel 160506* fallen reine, überlagerte oder für nicht durchgeführte Analytik bereitgestellte Laborchemikalien und deren Gemische wie z. B. Königswasser oder reine Mutterlaugen mit gefährlichen Eigenschaften.
Reine Laborchemikalien oder Gemische von reinen Stoffen fallen zumeist nur in kleineren Mengen an. Sind es Gefahrstoffe entsprechend der GefStoffV, werden sie dem Abfallschlüssel 160506* zugeordnet.
160507* gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
Dem Abfallschlüssel 160507* sind anorganische Chemikalienabfälle mit gefährlichen Eigenschaften zuzuordnen. Diese Abfälle fallen nach chemischen Reaktionen/Synthesen an und enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes. Darunter fallen z. B. folgende Abfälle/Abfallgemische mit gefährlichen Eigenschaften:
- anorganische Rückstände/Verbindungen
- anorganische Salze mit Schwermetalle und deren Lösungen
- anorganische Salze ohne Schwermetalle und deren Lösungen
- verunreinigte anorganische Säuren und Laugen
- saure und alkalische Salzlösungen, z. B. Natronlauge oder andere Hydroxide
- Quecksilber und anorganische Quecksilbersalz-Rückstände.
160508* gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
Dem Abfallschlüssel 160508* sind organische Chemikalienabfälle mit gefährlichen Eigenschaften zuzuordnen. Diese Abfälle fallen nach chemischen Reaktionen/Synthesen an und enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes. Darunter fallen z. B. folgende Abfälle/Abfallgemische mit gefährlichen Eigenschaften:
- halogenfreie, organische Stoffe/Lösungen mit Wasser, z. B. halogenfreie Mutterlaugen
- halogenfreie, organische Stoffe/Lösungen ohne Wasser, z. B. halogenfreie Mutterlaugen
- halogenhaltige, organische Stoffe/Lösungen mit Wasser, z. B. halogenhaltige Mutterlaugen
- halogenhaltige, organische Stoffe/Lösungen ohne Wasser, z. B. Acetylbromid oder Benzoylchlorid
- organische Stoffe/Lösungen mit/ohne Wasser, z. B. Alkohole, Ketone, Ester, Ether, Kohlenwasserstoffe,
- halogenhaltige und/oder halogenhaltige Lösemittel, wie Hexanlösung mit 1,2-Dibrom-1-pheylethan (für Bromierung von Styrol)
- feste organische Rückstände,
- organische Salze mit/ohne Schwermetalle und deren Lösungen,
- organische Metallsalzabfälle sowie
- organische Säuren und Basen sowie saure und alkalische Salzlösungen, z. B. Carbonsäuren oder Fettsäuren.
160509 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 160506, 160507 oder 160508 fallen
Hierunter fallen organische, anorganische und sonstige Chemikalienabfälle, die keine gefährlichen Eigenschaften aufweisen und somit nicht den vorstehenden Abfallschlüsseln 160506*, 160507* oder 160508* zugeordnet werden, z. B. Wachse, Kieselgur und Harze.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
160506* Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien | ||
Laborchemikalien | bis 100% | reine Stoffe oder Stoffgemische aus reinen Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften, z. B. Tensid-Rest wie Natriumlaurylsulfat, überlagerte Schwefelsäure, Aceton zum Reinigen, nicht für Aufschluss der Schwermetalle verwendetes Königswasser, Emulsionsöl oder abgelaufene Katalysatoren-Tabletten für Bestimmung des Totalen Kjehldahl Stickstoffs (TKN); Prüfung der relevanten Sicherheitsdatenblätter |
160507* gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten | ||
anorganische Säuren | keine reinen Säuren oder -gemische, enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes, z. B. Salzsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure, Phosphorsäure; Prüfung der relevanten Sicherheitsdatenblätter | |
anorganische Laugen | keine reinen Laugen oder -gemische, enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes, z. B. Natronlauge, Kaliumhydroxid, Kaliumhypochlorit, Ammoniak, Kalkwasser mit Calciumhydroxid oder Calciumoxid; Prüfung der relevanten Sicherheitsdatenblätter | |
anorganische Schwermetallsalze | keine reinen Schwermetallsalze oder -gemische, enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes, z. B. sulfidische Mineralsalze mit Kupfer, Zink, Eisen, Blei, Molybdän, Antimon oder Quecksilber; quecksilber-, cadmium- oder cyanidhaltige Abfälle werden ohne Ausnahme separat gesammelt; Prüfung relevanter Sicherheitsdatenblätter | |
anorganische Lösemittel | keine reinen Lösemittel oder -gemische, enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes, z. B. flüssiger Ammoniak, Sulfonylchlorid, Thionylchlorid, flüssiger Fluorwasserstoff; Prüfung relevanter Sicherheitsdatenblätter | |
160508* gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten | ||
organische Säuren | keine reinen Säuren oder -gemische, enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes, z. B. Weinsäure, Essigsäure, Milchsäure, Zitronensäure, Ameisensäure; Prüfung relevanter Sicherheitsdatenblätter | |
organische Basen | keine reinen Basen oder -gemische, enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes, z. B. Aminoalkohole wie Ethanolamin und Dimethylamin, Anilin, Piperidin, Pyridin, Pyrimidin, Histidin; Prüfung relevanter Sicherheitsdatenblätter | |
organische Schwermetallsalze | keine reinen Schwermetallsalze oder -gemische, enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes, z. B. Cobalt(II)-acetat organische Metallkomplexe wie Ferrocen, Carboplatin oder EDTA mit Cu, Pb, Hg usw.; Prüfung relevanter Sicherheitsdatenblätter | |
organische Lösemittel | keine reinen Lösemittel oder -gemische, enthalten Zwischenprodukte oder Reste des Endproduktes, Alkohole wie Methanol, Carbonsäureester wie Ethylacetat, Ether, Ketone wie Aceton, aromatische Kohlenwasserstoffe wie Toluol oder auch halogenierte, aliphatische Kohlenwasserstoffe; Prüfung relevanter Sicherheitsdatenblätter | |
160509 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 160506*, 160507* oder 160508* fallen | ||
organische Chemikalien | z. B. Cellulose, Glucose, Asparagin, Proteine oder natürliche Fette; Prüfung relevanter Sicherheitsdatenblätter | |
anorganische Chemikalien | z. B. Natrium-, Kaliumchlorid, Magnesiumcarbonat oder Eisen(III)-oxid; Prüfung relevanter Sicherheitsdatenblätter |
Hinweis
Allgemein sind die als Abfälle anfallenden Chemikalien von Laboren eine Mischung von sehr unterschiedlichen Stoffen, d. h. die chemischen Eigenschaften von angegebenen Einzelstoffen sind i. d. R. verändert. Eine Analyse von Leitparametern, z. B. pH-Wert; Chrom, POP oder Quecksilber, zur Einstufung der Gefährlichkeit sollte durchgeführt werden.
Bei anfallenden, überlagerten, zu entsorgenden originalverpackten Chemikalien, deren Zusammensetzung bzw. Eigenschaften durch Sicherheitsdatenblätter/Produktkennblätter bekannt ist, erfolgt eine Entsorgung ab 5 Liter (Kanistergröße) mit dem stoffspezifischen Abfallschlüssel entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung. Kleinere Mengen werden unter dem Abfallschlüssel 160506* entsorgt.
Bei anfallenden, überlagerten, zu entsorgenden originalverpackten Chemikalien, deren Zusammensetzung bzw. Eigenschaften durch Sicherheitsdatenblätter/Produktkennblätter bekannt ist, erfolgt eine Entsorgung ab 5 Liter (Kanistergröße) mit dem stoffspezifischen Abfallschlüssel entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung. Kleinere Mengen werden unter dem Abfallschlüssel 160506* entsorgt.
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- HB - Bremen
- HE - Hessen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt