Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Allgemein
Die Abfallgruppe 1607 weist keinen speziellen Branchenbezug auf und umfasst Abfälle aus der Reinigung von Behältern, die stationär oder mobil zur Lagerung oder zum Transport verschiedener Güter eingesetzt werden. Zu diesen Behältern gehören z. B. Tanks, Silos, Fässer, Container oder Eisenbahnkesselwagen und Tankfahrzeuge. Ausgenommen sind jedoch Reinigungsabfälle aus den Branchen Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse gemäß Kapitel 05 im Abfallverzeichnis der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sowie aus dem Bereich der Ölabfälle gemäß AVV-Kapitel 13.
Die Abfälle entstehen bei der Reinigung von Behältern, die entleert worden sind, z. B. aufgrund einer anstehenden Wartung, Prüfung, Reparatur, Demontage oder beim Wechsel des Lager- bzw. Transportguts.
Die zu reinigenden Behälter können die unterschiedlichsten gefährlichen und nicht gefährlichen Substanzen enthalten. Überwiegend handelt es sich um pumpfähige flüssige oder pastöse Güter, z. B. Treibstoffe oder Heizöle, Chemikalien wie Säuren oder Laugen oder Lebens- und Genussmittel wie Wein oder Milch. Es können aber auch feste, pulverförmige oder rieselfähige Materialien (Siloware) sowie gasförmige Substanzen enthalten sein.
Die Behälter selbst können abhängig von den Inhaltsstoffen und den erforderlichen Lager- bzw. Transportbedingungen aus unterschiedlichen Materialien gefertigt sein, z. B. aus Stahl, Edelstahl, Polyethylen oder glasfaserverstärkten Kunststoffen. Außerdem gibt es Materialkombinationen, z. B. Stahlblech außen und Polyethylen innen, Beschichtungen aus Teflon oder Anstriche, die einen Kontakt der Inhaltsstoffe mit dem Behältermaterial verhindern sollen. Zum Beispiel wird Heizöl im privaten Umfeld hauptsächlich in Kunststoffbatterietanks oder standortgefertigten Stahltanks gelagert. Die Behälter können doppelwandig, mit mehreren Kammern oder mit Auffangwannen ausgestattet sein.
Mit Blick auf die Abfälle aus der Reinigung der oben genannten Behälter werden grundsätzlich stationäre und mobile Behälter unterschieden.
Stationäre Behälter
Stationäre Behälter sind ortsfeste Behälter zum Lagern, Puffern und Bereitstellen von Stoffen, z. B. Innen- oder Außentanks. Diese Behälter sind im gewerblich-industriellen und im privaten Bereich in unterschiedlichen Größen in Gebrauch, d. h. von < 1 m3 im Privathaushalt bis > 1.000 m3 in der Industrie. Es werden vielfältige Bauformen, z. B. offene und geschlossene Behälter, Druckbehälter, Flachbodentanks mit und ohne Schwimmdeckel eingesetzt. Stationäre Behälter sind in der Regel einem bestimmten Inhaltsstoff zugeordnet, z. B. im privaten Bereich dem Heizöl oder Erdgas.
Abfälle aus der Reinigung stationärer Behälter fallen vor Ort an. Kleinere Mengen werden mittels Saugwagen zu chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen gebracht. Bei häufig durchgeführten Reinigungsprozessen, z. B. in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie, werden die in der Regel wässrigen Reinigungsrückstände der betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt. Fallen die Rückstände wartungsbedingt in größeren Mengen an, z. B. bei der Reinigung großer Lagertanks, so werden sie vielfach vor Ort in mobilen Anlagen chemisch-physikalisch behandelt.
Mobile Behälter
Mobile Behälter sind ortsbewegliche Behälter und werden in der Regel zum Transport mittels Lkw, Bahn, Flugzeug sowie Binnen- und Seeschiff genutzt. Die Behälterkapazitäten reichen dabei von < 1 m3 zur Lkw-Beladung bis zu > 1.000 m3 bei Mehrkammertanks auf Seeschiffen. Es handelt sich durchweg um geschlossene Behälter, die drucklos oder insbesondere bei Gasen unter Druck stehend betrieben werden. Mobile Behälter sind oft nicht einem bestimmten Inhaltsstoff zugeordnet, sondern können - je nach Zulassung und den jeweiligen Sicherheits- und sonstigen Anforderungen - unterschiedliche Medien aufnehmen. Ein Wechsel der Inhaltsstoffe bedingt in der Regel eine vorherige Reinigung der Behälter. Eisenbahnkesselwagen und Tankfahrzeuge werden meist in speziell dafür ausgelegten Anlagen gereinigt, in denen fast ausschließlich wässrige Hochdruckreinigungsverfahren eingesetzt werden. Die Reinigungsrückstände werden im Allgemeinen in betriebseigenen oder mobilen Abwasserbehandlungsanlagen chemisch-physikalisch aufbereitet.
Behälterreinigung
Der Reinigung ist ggf. ein notwendiger Druckausgleich und eine Entleerung des Behälters vorgeschaltet. Restinhalte werden abgepumpt, i.d.R. separat gesammelt und eine Wiederverwendung wird stoffspezifisch geprüft. Besteht der Restinhalt aus gefährlichen Substanzen, die mit Luft gefährliche Gase bilden können, ist eine Spülung mit Inertgasen erforderlich. Diese Inertisierung kann im Druckwechselverfahren, auch im Vakuum, oder als Durchflussspülung erfolgen. Ablagerungen in den Behältern, z. B. Sedimente, werden mechanisch entfernt. Beispielsweise können sich bei Heizöl- oder Dieseltanks Sedimente infolge von Alterungsprozessen bilden, die zudem kondensiertes Wasser aus der Luft enthalten und korrosiv auf Stahltanks wirken können.
Für den anschließenden Reinigungsschritt stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung, die abhängig z. B. von Lagergut, Bauweise und Größe eines Tanks oder Behälters ausgewählt werden. Unter anderem kommen verschiedene Reinigungsverfahren unter Verwendung folgender Reinigungsmittel in wechselnden Konzentrationen zum Einsatz:
160708* Ölhaltige Abfälle
Reinigungsrückstände, die im Wesentlichen aus Ölen (langkettigen Kohlenwasserstoffen) bestehen, werden dem Abfallschlüssel 160708* zugeordnet. Die Ölanteile stammen dabei aus den Behälterinhalten und/oder den Reinigungsmitteln. In den meisten Fällen handelt es sich um mineralölhaltige wässrige Abfälle aus der Reinigung mobiler oder stationärer Heizöl- und Kraftstofftanks. Seltener handelt es sich um vegetabile (pflanzliche) Öle, die z. B. in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie und in geringerem Umfang auch in der Druckindustrie oder Metallbearbeitung anfallen können.
Aus den Behältern entfernte Ablagerungen, z. B. Sedimente aus Alterungs- und Korrosionsprozessen, oder ölhaltige Restinhalte ohne weitere Verwendungsmöglichkeit fallen ebenfalls unter den Abfallschlüssel 160708*.
160709* Abfälle, die sonstige gefährliche Abfälle enthalten
Die sonstigen, nicht ölhaltigen bzw. überwiegend nicht ölhaltigen Reinigungsrückstände werden dem Abfallschlüssel 160709* zugeordnet, wenn es sich dabei um gefährliche Stoffe handelt. Die Zusammensetzung dieser Abfälle kann, je nach Behälterinhalt und verwendeten Reinigungsmitteln, eine große Spannbereite an gefährlichen organischen und anorganischen Stoffen aufweisen. Reinigungsrückstände aus nicht gefährlichen Behälterinhalten, die jedoch gefährliche Reinigungsmedien enthalten, z. B. Säuren, Laugen oder organische Lösemittel, fallen in der Regel ebenfalls unter die gefährliche Abfallart 160709*.
Ablagerungen (Sedimente) aus Behältern, in denen gefährliche Stoffe (nicht ölhaltig) gelagert worden sind, sowie nicht mehr verwendbare Restinhalte dieser Behälter, sind ebenfalls dem Abfallschlüssel 160709* zuzuordnen.
160799 Abfälle a. n. g.
Dem Abfallschlüssel 160799 werden die bei der Behälterreinigung anfallenden Restinhalte und Reinigungsrückstände zugeordnet, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. Dazu gehören z. B. viele Restinhalte aus der Reinigung von Behältern der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie. Die Zusammensetzung der Abfälle hängt im Wesentlichen vom Behälterinhalt ab. Enthält der Abfall zusätzlich gefährliche Reinigungsmittel, z. B. Säuren und Laugen, ist der Abfall als gefährlich einzustufen und dem Abfallschlüssel 160709* zuzuordnen.
Die Abfallgruppe 1607 weist keinen speziellen Branchenbezug auf und umfasst Abfälle aus der Reinigung von Behältern, die stationär oder mobil zur Lagerung oder zum Transport verschiedener Güter eingesetzt werden. Zu diesen Behältern gehören z. B. Tanks, Silos, Fässer, Container oder Eisenbahnkesselwagen und Tankfahrzeuge. Ausgenommen sind jedoch Reinigungsabfälle aus den Branchen Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse gemäß Kapitel 05 im Abfallverzeichnis der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sowie aus dem Bereich der Ölabfälle gemäß AVV-Kapitel 13.
Die Abfälle entstehen bei der Reinigung von Behältern, die entleert worden sind, z. B. aufgrund einer anstehenden Wartung, Prüfung, Reparatur, Demontage oder beim Wechsel des Lager- bzw. Transportguts.
Die zu reinigenden Behälter können die unterschiedlichsten gefährlichen und nicht gefährlichen Substanzen enthalten. Überwiegend handelt es sich um pumpfähige flüssige oder pastöse Güter, z. B. Treibstoffe oder Heizöle, Chemikalien wie Säuren oder Laugen oder Lebens- und Genussmittel wie Wein oder Milch. Es können aber auch feste, pulverförmige oder rieselfähige Materialien (Siloware) sowie gasförmige Substanzen enthalten sein.
Die Behälter selbst können abhängig von den Inhaltsstoffen und den erforderlichen Lager- bzw. Transportbedingungen aus unterschiedlichen Materialien gefertigt sein, z. B. aus Stahl, Edelstahl, Polyethylen oder glasfaserverstärkten Kunststoffen. Außerdem gibt es Materialkombinationen, z. B. Stahlblech außen und Polyethylen innen, Beschichtungen aus Teflon oder Anstriche, die einen Kontakt der Inhaltsstoffe mit dem Behältermaterial verhindern sollen. Zum Beispiel wird Heizöl im privaten Umfeld hauptsächlich in Kunststoffbatterietanks oder standortgefertigten Stahltanks gelagert. Die Behälter können doppelwandig, mit mehreren Kammern oder mit Auffangwannen ausgestattet sein.
Mit Blick auf die Abfälle aus der Reinigung der oben genannten Behälter werden grundsätzlich stationäre und mobile Behälter unterschieden.
Stationäre Behälter
Stationäre Behälter sind ortsfeste Behälter zum Lagern, Puffern und Bereitstellen von Stoffen, z. B. Innen- oder Außentanks. Diese Behälter sind im gewerblich-industriellen und im privaten Bereich in unterschiedlichen Größen in Gebrauch, d. h. von < 1 m3 im Privathaushalt bis > 1.000 m3 in der Industrie. Es werden vielfältige Bauformen, z. B. offene und geschlossene Behälter, Druckbehälter, Flachbodentanks mit und ohne Schwimmdeckel eingesetzt. Stationäre Behälter sind in der Regel einem bestimmten Inhaltsstoff zugeordnet, z. B. im privaten Bereich dem Heizöl oder Erdgas.
Abfälle aus der Reinigung stationärer Behälter fallen vor Ort an. Kleinere Mengen werden mittels Saugwagen zu chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen gebracht. Bei häufig durchgeführten Reinigungsprozessen, z. B. in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie, werden die in der Regel wässrigen Reinigungsrückstände der betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt. Fallen die Rückstände wartungsbedingt in größeren Mengen an, z. B. bei der Reinigung großer Lagertanks, so werden sie vielfach vor Ort in mobilen Anlagen chemisch-physikalisch behandelt.
Mobile Behälter
Mobile Behälter sind ortsbewegliche Behälter und werden in der Regel zum Transport mittels Lkw, Bahn, Flugzeug sowie Binnen- und Seeschiff genutzt. Die Behälterkapazitäten reichen dabei von < 1 m3 zur Lkw-Beladung bis zu > 1.000 m3 bei Mehrkammertanks auf Seeschiffen. Es handelt sich durchweg um geschlossene Behälter, die drucklos oder insbesondere bei Gasen unter Druck stehend betrieben werden. Mobile Behälter sind oft nicht einem bestimmten Inhaltsstoff zugeordnet, sondern können - je nach Zulassung und den jeweiligen Sicherheits- und sonstigen Anforderungen - unterschiedliche Medien aufnehmen. Ein Wechsel der Inhaltsstoffe bedingt in der Regel eine vorherige Reinigung der Behälter. Eisenbahnkesselwagen und Tankfahrzeuge werden meist in speziell dafür ausgelegten Anlagen gereinigt, in denen fast ausschließlich wässrige Hochdruckreinigungsverfahren eingesetzt werden. Die Reinigungsrückstände werden im Allgemeinen in betriebseigenen oder mobilen Abwasserbehandlungsanlagen chemisch-physikalisch aufbereitet.
Behälterreinigung
Der Reinigung ist ggf. ein notwendiger Druckausgleich und eine Entleerung des Behälters vorgeschaltet. Restinhalte werden abgepumpt, i.d.R. separat gesammelt und eine Wiederverwendung wird stoffspezifisch geprüft. Besteht der Restinhalt aus gefährlichen Substanzen, die mit Luft gefährliche Gase bilden können, ist eine Spülung mit Inertgasen erforderlich. Diese Inertisierung kann im Druckwechselverfahren, auch im Vakuum, oder als Durchflussspülung erfolgen. Ablagerungen in den Behältern, z. B. Sedimente, werden mechanisch entfernt. Beispielsweise können sich bei Heizöl- oder Dieseltanks Sedimente infolge von Alterungsprozessen bilden, die zudem kondensiertes Wasser aus der Luft enthalten und korrosiv auf Stahltanks wirken können.
Für den anschließenden Reinigungsschritt stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung, die abhängig z. B. von Lagergut, Bauweise und Größe eines Tanks oder Behälters ausgewählt werden. Unter anderem kommen verschiedene Reinigungsverfahren unter Verwendung folgender Reinigungsmittel in wechselnden Konzentrationen zum Einsatz:
- Warm- oder Kaltwasser
Für eine effiziente Reinigung wird häufig ein Strahl an Reinigungslösung erzeugt, der mit hohem Druck (bis 1800 bar) und hohen Durchflussmengen (bis 500 l/min) arbeitet. Je nach Tankinhalt wird dem Wasser ein geeignetes Reinigungsmittel, z. B. Tenside, zugesetzt. - saure oder alkalische Reiniger
In der Lebensmittelindustrie werden z. B. hochkonzentrierte Laugen zur Behälterreinigung verwendet. Dabei werden z. B. durch Hydrolyse Fette in eine wasserlösliche Form überführt. - kohlenwasserstoffhaltige Reiniger
Spezialreiniger enthalten u. a. Kohlenwasserstoffe, z. B. Toluol, als Lösemittel für öl- oder fetthaltige Inhaltsstoffe. - saure Latex- und Polymer-Dispersions-Reiniger
Der Behälterinhalt wird durch Anquellen und Aufweichen in Fetten abgelöst und kann anschließend aus dem gebrauchten Reinigungswasser als Schwimmschicht vor der Einleitung in die Abwasseraufbereitung abgetrennt werden. - Trockeneis-Granulat (festes Kohlenstoffdioxid)
Die Reinigung mit Trockeneis ist dem Sandstrahlen sehr ähnlich, wobei hier reiskorngroße Trockeneispellets anstelle von Sand eingesetzt werden. Neben der mechanischen Reinigung bewirkt auch die Thermospannung infolge der sehr niedrigen Temperatur des Trockeneises von – 78,5 °C einen Reinigungseffekt. Das Trockeneis verdampft nach dem Auftreffen als Gas, d. h. nur der zu entfernende Stoff bleibt zurück.
160708* Ölhaltige Abfälle
Reinigungsrückstände, die im Wesentlichen aus Ölen (langkettigen Kohlenwasserstoffen) bestehen, werden dem Abfallschlüssel 160708* zugeordnet. Die Ölanteile stammen dabei aus den Behälterinhalten und/oder den Reinigungsmitteln. In den meisten Fällen handelt es sich um mineralölhaltige wässrige Abfälle aus der Reinigung mobiler oder stationärer Heizöl- und Kraftstofftanks. Seltener handelt es sich um vegetabile (pflanzliche) Öle, die z. B. in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie und in geringerem Umfang auch in der Druckindustrie oder Metallbearbeitung anfallen können.
Aus den Behältern entfernte Ablagerungen, z. B. Sedimente aus Alterungs- und Korrosionsprozessen, oder ölhaltige Restinhalte ohne weitere Verwendungsmöglichkeit fallen ebenfalls unter den Abfallschlüssel 160708*.
160709* Abfälle, die sonstige gefährliche Abfälle enthalten
Die sonstigen, nicht ölhaltigen bzw. überwiegend nicht ölhaltigen Reinigungsrückstände werden dem Abfallschlüssel 160709* zugeordnet, wenn es sich dabei um gefährliche Stoffe handelt. Die Zusammensetzung dieser Abfälle kann, je nach Behälterinhalt und verwendeten Reinigungsmitteln, eine große Spannbereite an gefährlichen organischen und anorganischen Stoffen aufweisen. Reinigungsrückstände aus nicht gefährlichen Behälterinhalten, die jedoch gefährliche Reinigungsmedien enthalten, z. B. Säuren, Laugen oder organische Lösemittel, fallen in der Regel ebenfalls unter die gefährliche Abfallart 160709*.
Ablagerungen (Sedimente) aus Behältern, in denen gefährliche Stoffe (nicht ölhaltig) gelagert worden sind, sowie nicht mehr verwendbare Restinhalte dieser Behälter, sind ebenfalls dem Abfallschlüssel 160709* zuzuordnen.
160799 Abfälle a. n. g.
Dem Abfallschlüssel 160799 werden die bei der Behälterreinigung anfallenden Restinhalte und Reinigungsrückstände zugeordnet, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. Dazu gehören z. B. viele Restinhalte aus der Reinigung von Behältern der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie. Die Zusammensetzung der Abfälle hängt im Wesentlichen vom Behälterinhalt ab. Enthält der Abfall zusätzlich gefährliche Reinigungsmittel, z. B. Säuren und Laugen, ist der Abfall als gefährlich einzustufen und dem Abfallschlüssel 160709* zuzuordnen.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
160708* Ölhaltige Abfälle | ||
Mineralöle | 80 – 90% | entspricht dem Behälterinhalt, Detailinformationen zu den Stoffen siehe Sicherheitsdatenblatt bzw. Produktkennblatt; z. B. Heizöl und Kraftstoffe |
vegetabile Öle | 80 – 90% | entspricht dem Behälterinhalt, Detailinformationen zu den Stoffen siehe Sicherheitsdatenblatt bzw. Produktkennblatt; z. B. Speiseöle oder Mandelöl für Kosmetika |
wässrige ölhaltige Lösungen | bis 10% | Zusammensetzung abhängig vom ölhaltigen Behälterinhalt und Reinigungsmittel, z. B. Säuren, Laugen, Polymere, Latex oder auch Kohlenwasserstoffe; siehe Sicherheitsdatenblatt bzw. Produktkennblatt |
ölhaltige Sedimente | bis 5% | feste ölhaltige Ablagerungen aus Behältern, z. B. als Alterungsprodukte der Mineralölprodukte, des vegetabilen Öls |
160709* Abfälle, die sonstige gefährliche Abfälle enthalten | ||
nicht ölhaltige Behälterinhalte | entspricht den jeweils als gefährlich eingestuften, nicht ölhaltigen Behälterinhaltsstoffen; siehe Sicherheitsdatenblatt bzw. Produktkennblatt | |
nicht ölhaltige Reinigungsrückstände, -lösungen | Zusammensetzung abhängig von nicht ölhaltigen Behälterinhalten und den verwendeten Reinigungsmitteln, z. B. gefährlichen Stoffen wie Säuren, Laugen und Lösemitteln; siehe Sicherheitsdatenblatt bzw. Produktkennblatt | |
nicht ölhaltige Sedimente | feste Ablagerungen, z. B. Alterungsprodukte von Behälterinhaltsstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten, oder Reste von festen Behälterinhalten (alle nicht ölhaltig) | |
160799 Abfälle a.n.g. | ||
Behälterinhalte | Reste fester, flüssiger oder pastöser Behälterinhaltsstoffe, die keine gefährlichen Stoffe enthalten; siehe Sicherheitsdatenblatt bzw. Produktkennblatt | |
Reinigungsrückstände, -lösungen | Zusammensetzung abhängig von Behälterinhalten und verwendeten Reinigungsmitteln, die keine gefährlichen Stoffe enthalten; siehe Sicherheitsdatenblatt bzw. Produktkennblatt | |
Sedimente | feste Ablagerungen, z. B. Alterungsprodukte von Behälterinhaltsstoffen, die keine gefährlichen Stoffe enthalten; siehe Sicherheitsdatenblatt bzw. Produktkennblatt |
Hinweis
Allgemeine Anforderungen für die Behälterreinigung
Aufgrund der verschiedenen Prüf- und Wartungspflichten für bestimmte Behälter ist meist eine Entleerung und Reinigung der Behälter erforderlich. Bei den Reinigungsmaßnahmen sind Vorgaben zu beachten, die u. a. von der Branche, dem Transportmittel und dem Behälterinhalt abhängig sind. Hierzu zählen z. B. Hygienevorschriften in der Lebensmittelindustrie, Gefahrstoff- und Sicherheitsregelungen in der chemischen Industrie, Anforderungen nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB.
Im Sinne des Arbeitsschutzes sind bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und bei Verwendung bestimmter Arbeitsmittel bzw. zum Schutz im Gefahrenbereich bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen (z. B. Druckbehälter) die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) zu beachten. Die Anforderungen der GefStoffV werden u. a. durch die Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) und die der BetrSichV u. a. durch die Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)veröffentlicht jeweils eine entsprechende Übersicht der geltenden Technischen Regeln und Beschlüsse (siehe Quellenverzeichnis). Auch ergänzende bzw. erläuternde Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) sind zu beachten, z. B. die DGUV Regel 113-004, Teil 1 zu Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen.
Viele Arbeiten im Bereich der Behälterreinigung dürfen nur durch entsprechend zugelassene Betriebe bzw. Personen ausgeführt werden, z. B. nur durch Fachbetriebe nach Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz – WHG und Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV), die durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft zertifiziert sind oder durch befähigte Personen bzw. zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) für Arbeiten an bestimmten Druckbehältern.
Aufgrund der verschiedenen Prüf- und Wartungspflichten für bestimmte Behälter ist meist eine Entleerung und Reinigung der Behälter erforderlich. Bei den Reinigungsmaßnahmen sind Vorgaben zu beachten, die u. a. von der Branche, dem Transportmittel und dem Behälterinhalt abhängig sind. Hierzu zählen z. B. Hygienevorschriften in der Lebensmittelindustrie, Gefahrstoff- und Sicherheitsregelungen in der chemischen Industrie, Anforderungen nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB.
Im Sinne des Arbeitsschutzes sind bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und bei Verwendung bestimmter Arbeitsmittel bzw. zum Schutz im Gefahrenbereich bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen (z. B. Druckbehälter) die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) zu beachten. Die Anforderungen der GefStoffV werden u. a. durch die Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) und die der BetrSichV u. a. durch die Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)veröffentlicht jeweils eine entsprechende Übersicht der geltenden Technischen Regeln und Beschlüsse (siehe Quellenverzeichnis). Auch ergänzende bzw. erläuternde Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) sind zu beachten, z. B. die DGUV Regel 113-004, Teil 1 zu Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen.
Viele Arbeiten im Bereich der Behälterreinigung dürfen nur durch entsprechend zugelassene Betriebe bzw. Personen ausgeführt werden, z. B. nur durch Fachbetriebe nach Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz – WHG und Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV), die durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft zertifiziert sind oder durch befähigte Personen bzw. zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) für Arbeiten an bestimmten Druckbehältern.