Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Allgemein
Für eine erste Einschätzung der möglicherweise in den Abfällen vorhandenen Schadstoffe sind Kenntnisse über die Materialien und Substanzen, mit denen im jeweiligen Herkunftsbereich umgegangen wurde, hilfreich. Entsprechende Informationen bieten z. B. die verfügbaren Sicherheitsdatenblätter bzw. Produktkennblätter der jeweiligen Behälterinhalte. Informationen zur Gefährlichkeit von Stoffen können in Stoffdatenbanken recherchiert werden, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis.
Schadstoffe in Rückständen aus der Behälterreinigung gehen im Wesentlichen auf ehemalige Füllgüter der gereinigten Behälter und auf die jeweils eingesetzten Reinigungsmittel zurück.
Eine vollständige Beschreibung der organischen und anorganischen Stoffe sowie ihrer gefährlichen Eigenschaften ist aufgrund der Vielfalt möglicher Behälterinhalte und Reinigungsverfahren im Rahmen dieses Abfallsteckbriefs im Detail nicht möglich.
Je nach Reinigungsverfahren können die Abfälle jedoch eine Schadstoffcharakteristik aufgrund des eingesetzten Reinigungsverfahrens/-mittels aufweisen, wobei i.d.R. immer Reste der jeweiligen Behälterinhalte vorhanden sein können:
Kohlenwasserstoffe
Ölhaltige Abfälle AS 160708* enthalten überwiegend mineralische oder vegetabile Kohlenwasserstoffe. Art und Anteil sind vom Behälterinhalt und dem eingesetzten Reinigungsmittel abhängig. Behälterinhalte können Mineralölprodukte, z. B. Heizöl, Diesel, Schweröl oder Otto-Kraftstoffe wie Benzin sein. Auch Produkte wie Biodiesel und vegetabile Öle wie Speiseöle können als Abfall anfallen. Außerdem können Kohlenwasserstoffe aus den Reinigungsmitteln stammen, z. B. Polymer-Dispersionen oder aromatische Verbindungen wie Toluol und Xylol. Diese Behälterinhalte liegen entweder in reiner Form vor, z. B. aus der Restentleerung oder Reinigung mit Trockeneis, oder vermischt mit Reinigungsmitteln, z. B. als wässrige Abfälle. Ein Großteil der in Betracht kommenden Kohlenwasserstoffe sind u. a. als entzündbar, akut toxisch bzw. gewässergefährdend eingestuft.
Sonstige organische Schadstoffe
Sonstige organische Schadstoffe sind überwiegend auf den Behälterinhalt und nur selten auf das Reinigungsmittel zurückzuführen. Zu ihnen gehören z. B. Chemikalien wie Lösemittel oder Pestizide, die u. a. akut toxisch und gewässergefährdend sein können.
Anorganische Schadstoffe
Feste oder flüssige anorganische Schadstoffe sind auf das Reinigungsmittel, z. B. Säuren oder Laugen und/oder auf die Restinhalte der Behälter zurückzuführen. Dabei kann eine breite Palette an Substanzen als Abfall anfallen, die z. B. als akut toxisch bzw. gewässergefährdend eingestuft sind. Säuren und Laugen wirken außerdem je nach Konzentration und Stärke (protochemische Spannungsreihe) reizend oder ätzend.
Für eine erste Einschätzung der möglicherweise in den Abfällen vorhandenen Schadstoffe sind Kenntnisse über die Materialien und Substanzen, mit denen im jeweiligen Herkunftsbereich umgegangen wurde, hilfreich. Entsprechende Informationen bieten z. B. die verfügbaren Sicherheitsdatenblätter bzw. Produktkennblätter der jeweiligen Behälterinhalte. Informationen zur Gefährlichkeit von Stoffen können in Stoffdatenbanken recherchiert werden, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis.
Schadstoffe in Rückständen aus der Behälterreinigung gehen im Wesentlichen auf ehemalige Füllgüter der gereinigten Behälter und auf die jeweils eingesetzten Reinigungsmittel zurück.
Eine vollständige Beschreibung der organischen und anorganischen Stoffe sowie ihrer gefährlichen Eigenschaften ist aufgrund der Vielfalt möglicher Behälterinhalte und Reinigungsverfahren im Rahmen dieses Abfallsteckbriefs im Detail nicht möglich.
Je nach Reinigungsverfahren können die Abfälle jedoch eine Schadstoffcharakteristik aufgrund des eingesetzten Reinigungsverfahrens/-mittels aufweisen, wobei i.d.R. immer Reste der jeweiligen Behälterinhalte vorhanden sein können:
- wässrige Lösungen: mit sauren oder alkalischen Reinigungsmitteln, die als reizend und z. T. als gewässergefährdend eingestuft sind
- konzentrierte anorganische Reinigungssäuren oder –laugen: als ätzend und gewässergefährdend eingestuft
- Lösungen mit organischen Reinigungsmitteln: Kohlenwasserstoffe, die als entzündbar, akut toxisch bzw. gewässergefährdend eingestuft sein können
- rückstandslose Reinigungsmittel, z. B. Trockeneis: Schadstoffcharakteristik ausschließlich von Behälterinhalten bestimmt
Kohlenwasserstoffe
Ölhaltige Abfälle AS 160708* enthalten überwiegend mineralische oder vegetabile Kohlenwasserstoffe. Art und Anteil sind vom Behälterinhalt und dem eingesetzten Reinigungsmittel abhängig. Behälterinhalte können Mineralölprodukte, z. B. Heizöl, Diesel, Schweröl oder Otto-Kraftstoffe wie Benzin sein. Auch Produkte wie Biodiesel und vegetabile Öle wie Speiseöle können als Abfall anfallen. Außerdem können Kohlenwasserstoffe aus den Reinigungsmitteln stammen, z. B. Polymer-Dispersionen oder aromatische Verbindungen wie Toluol und Xylol. Diese Behälterinhalte liegen entweder in reiner Form vor, z. B. aus der Restentleerung oder Reinigung mit Trockeneis, oder vermischt mit Reinigungsmitteln, z. B. als wässrige Abfälle. Ein Großteil der in Betracht kommenden Kohlenwasserstoffe sind u. a. als entzündbar, akut toxisch bzw. gewässergefährdend eingestuft.
Sonstige organische Schadstoffe
Sonstige organische Schadstoffe sind überwiegend auf den Behälterinhalt und nur selten auf das Reinigungsmittel zurückzuführen. Zu ihnen gehören z. B. Chemikalien wie Lösemittel oder Pestizide, die u. a. akut toxisch und gewässergefährdend sein können.
Anorganische Schadstoffe
Feste oder flüssige anorganische Schadstoffe sind auf das Reinigungsmittel, z. B. Säuren oder Laugen und/oder auf die Restinhalte der Behälter zurückzuführen. Dabei kann eine breite Palette an Substanzen als Abfall anfallen, die z. B. als akut toxisch bzw. gewässergefährdend eingestuft sind. Säuren und Laugen wirken außerdem je nach Konzentration und Stärke (protochemische Spannungsreihe) reizend oder ätzend.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
160708* Ölhaltige Abfälle | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | Art und Konzentration vom Behälterinhalt bzw. Reinigungsverfahren abhängig | |
z. B. Heizöl und Diesel | u. a. als entzündbar, akut toxisch, reizend, karzinogen und gewässergefährdend eingestuft, Gefahr der Aspiration besteht, WGK2 | |
z. B. Otto-Kraftstoffe wie Benzin | u. a. als entzündbar, akut toxisch, reizend, mutagen, karzinogen, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend eingestuft, Gefahr der Aspiration besteht, WGK2/3 | |
z. B. Schweröl | u. a. als akut toxisch, karzinogen, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend eingestuft, WGK3 | |
Biodiesel, Fettsäuremethylester (FAME) | besteht hauptsächlich aus gesättigten und ungesättigten Fettsäuremethylestern der Kettenlänge C16 - C18 pflanzlicher Herkunft, kein gefährlicher Stoff nach CLP-Verordnung; weder entzündbar noch gewässergefährdend; ggf. liegen gefährliche Eigenschaften aufgrund der jeweils verwendeten Reinigungsmittel vor, WGK 1 | |
vegetabile Öle, z. B. Speiseöle | pflanzliche Öle i.d.R. ohne gefährliche Eigenschaften; i.d.R. nicht wassergefährdend; ggf. liegen gefährliche Eigenschaften aufgrund der jeweils verwendeten Reinigungsmittel vor | |
sonstige Inhaltsstoffe | z. B. ölhaltige Sedimente (Alterungsprodukte von mineralischen und vegetabilen Ölen); z. B. Reinigungsmittel wie Säuren, Laugen Lösemittel; Art und Konzentration vom Behälterinhalt und dem Reinigungsverfahren abhängig; Einzelfallprüfung erforderlich |
|
160709* Abfälle, die sonstige gefährliche Abfälle enthalten | ||
anorganische Schadstoffe | Art und Konzentrationen vom Behälterinhalt und dem Reinigungsverfahren abhängig, Einzelfallprüfung erforderlich, z. B. sind Säuren und Laugen u. a. reizend oder ätzend | |
organische Schadstoffe | Art und Konzentrationen vom Behälterinhalt und dem Reinigungsverfahren abhängig, Einzelfallprüfung; z. B. Chemikalien wie Lösemittel, Pestizide sind u. a. akut toxisch und gewässergefährdend | |
160799 Abfälle a.n.g. | ||
organische und anorganische Inhaltsstoffe | z. B. Lebens- und Futtermittelreste; i.d.R. keine gefährlichen Inhaltsstoffe in relevanten Konzentrationen; siehe Sicherheitsdatenblatt bzw. Produktkennblatt |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
160708* ölhaltige Abfälle | 246 | Analytik |
160709* Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten | 86 | Analytik |
160799 Abfälle a. n. g. | 1 |
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- BE - Berlin
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- HE - Hessen
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- SH - Schleswig-Holstein
- TH - Thüringen