Abfallsteckbrief "1701 mineralischer Bauschutt"
170101 | Beton |
170102 | Ziegel |
170103 | Fliesen und Keramik |
170106* | Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten |
170107 | Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
- 1703 Bitumengemische und teerhaltige Produkte
- 1705 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter
- 1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
sowie in den Abfallsteckbriefen
- Brandabfälle
- Altholz
Zuordnung nach AVV
Kapitel 17 | Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) |
Gruppe 1701 | Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Regelungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, RC-Beton
- Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial (Dihlmann Erlass), April 2004
- Erlass (Ergänzung) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, August 2004
- Erlass (Fragen und Antworten) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Oktober 2004
- Erlass (Verlängerung der Gültigkeit bis 2023) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, September 2019
- Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Gebäuderückbau", LfU Bayern, 10/2018
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- Merkblatt 4 - Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, November 2010
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
- Brandenburger Leitfaden "Qualitätssicherung für RC-Baustoffe" vom 02.03.2018, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Kreislaufwirtschaft auf dem Bau
- Erlass zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 2020
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- SH - Schleswig-Holstein
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Bei Bautätigkeiten wie z. B Neubau, Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden (z. B. Wohn- und Bürogebäude, Fabrik-, Lager- und Ausstellungshallen) und anderen Bauwerken (z. B Brücken, Tunnel, Kanalisationsschächte) fällt mineralischer Bauschutt an. Er kann sortenrein aus Beton-, Ziegel-, Fliesen- und Keramikbruch oder auch aus Gemischen daraus bestehen und darf aber keine signifikanten, nicht-mineralischen Bestandteile enthalten. Eine möglichst sortenreine Erfassung bzw. eine vorausgehende Sortierung der mineralischen Baustoffe wird durch ein Sanierungs- / Rückbau- und Entsorgungskonzept erreicht. Aufgrund seiner physikalischen Merkmale ist mineralischer Bauschutt besonders gut geeignet, nach Aufbereitung (z. B. Brechen, Sieben und Sichten) wieder als Baustoff (sog. RC-Baustoff) eingesetzt zu werden.
170101 Beton
Beton ist ein Gemisch aus Kies/Sand (Gesteinskörnung), Zement (Bindemittel) und Wasser. Beton enthält meistens Betonzusatzmittel (z. B. Betonverflüssiger, Fließmittel, Stabilisierer, Luftporenbildner, Erstarrungs- und Erhärtungsbeschleuniger, Verzögerer, Dichtungsmittel) und Betonzusatzstoffe (z. B. Farbpigmente, Silicatstaub sowie Stahl-, Glas- oder Kunststofffasern für Faserbeton), die die Eigenschaften gezielt beeinflussen. Durch Brechen von unbelastetem Betonabbruch können Recycling-Baustoffe hergestellt werden.
170102 Ziegel
Ziegel werden aus Ton bzw. Lehm geformt und bei 900 bis 1.200 °C gebrannt. Es wird je nach Einsatzbereich zwischen Hintermauerziegeln (HMZ), welche durch ein ausgeklügeltes Lochsystem und durch eine Porosierung des Tonmaterials ausgezeichnete Wärmedämm-Eigenschaften erhalten, sowie Vormauerziegeln (VMZ) und Klinkern (Voll-Ziegel oder Blendziegel) als Sichtmauerziegel sowie Dachziegel unterschieden. Porosierten Leicht-Hochloch-Ziegeln werden vor dem Formen z. B. Schaumpolystyrol-Kügelchen, Papierschlämme oder Holzpartikel beigemischt, die beim Brennvorgang verglühen und somit Luftporen zurücklassen. Ziegel-Schutt ist recyclingfähig.
170103 Fliesen und Keramik
Zu den Keramiken gehören unter anderem Produkte von Schamotte-Steinen über keramische Fliesen bis hin zu Sanitärware, Isolatoren und Geschirr aus Porzellan. Der Hauptinhaltsstoff besteht je nach Erzeugnis aus verschiedenen Tonarten und weiteren mineralischen Zuschlagstoffen, die bei unterschiedlichen Brenntemperaturen hergestellt werden. Die wichtigsten Zuschlagstoffe sind Quarz, Kaolin und Feldspat. Je nach Anwendungszweck werden auch Kalzite, Dolomite, Flussspat oder Schamotte beigemischt.
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen.
Der Abfall, der unter diesen Abfallschlüssel fällt, wird umgangssprachlich auch als Bauschutt bezeichnet. Er besteht aus recyclingfähigen mineralischen Materialien von meist stückiger, fester Konsistenz mit einer Schüttdichte von 1,3 - 1,5 t/m³. Die Hauptbestandteile sind Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, jedoch können folgende weitere mineralische Materialien enthalten sein
- Natursteine, Sandstein, Kalkstein, Bimssteine, Pflastersteine, Blockstein, Naturschiefer und evtl. in geringen Mengen Erde, Sand, Bodenmaterial,
- Beton und Betonbruch, Mörtel und Mörtelreste, Putz, Zementreste, Estrich, Gips,
- Ziegel, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel, Klinkersteine, Backsteine, Mauerwerk,
- Keramik, Marmor, Toilettenschüsseln, Waschbecken, Pissoirs, Feinsteinzeug,
- Fliesen, Kacheln, Glasbausteine
- und eventuell Straßenbruch.
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
Schadstoffbelasteter Bauschutt und auch schadstoffbelastete getrennt anfallende Fraktionen von z. B. Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik werden unter diesem Abfallschlüssel eingestuft. Schadstoffe sind z. B. PAK (durch Teerbestandteile), Asbest, PCB (durch Kleb- und Dichtungsmassen), HBCD sowie KMF (in Dämmstoffen).
Die Art und der Grad der Schadstoffe sind herkunftsspezifisch und bedingt durch
- das Baumaterial, z. B. Beschichtungen mit PCB oder Asbest in Putz- und Spachtelmassen,
- das Bauwerk, z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen oder Asbest,
- die Nutzung, z. B. Kohlenwasserstoffe bei Tankstellen oder Metallsalze bei Galvanikbetrieben, und
- eingetretene Schadensereignisse, z. B. Brandfall oder Leckagen bei der Lagerung gefährlicher Stoffe.
Hinweis
Sortenreine Porenbetonsteine (umgangssprachlich auch Gasbeton oder Ytong genannt) können unter dem Abfallschlüssel 17 01 01 und der Zusatzangabe „Porenbeton“ entsorgt werden. Der Zusatz „Porenbeton“ macht deutlich, dass es sich nicht klassisch um Beton im Sinne der Begriffsdefinition handelt. Porenbeton enthält gegenüber Beton keine klassifizierten Gesteinskörnungen. Der im Porenbeton enthaltene fein vermahlene quarzhaltige Sand (Sandmehl), der als Rohstoff eingesetzt wird, wird zum Teil chemisch umgesetzt. Die Zusatzangabe „Porenbeton“ bzw. „enthält Porenbeton“ ist daher relevant für die Art der Behandlung und den weiteren Verwertungsweg, da die physikalischen Eigenschaften von Beton im herkömmlichen Sinne abweichen, der i. d. R. gebrochen und in Körnungsgruppen (Gesteinskörnungen) klassiert wird. Dies ist bei Porenbetonabfällen i. d. R. nicht möglich.
Wenn die Porenbetonabfälle mit weiteren mineralischen nicht gefährlichen Materialien vermischt sind, können diese unter dem Abfallschlüssel 17 01 07 mit dem Zusatz „enthält Porenbeton“ (bei relevanten Anteilen) entsorgt werden.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
170101 Beton170102 Ziegel170103 Fliesen und Keramik | ||
mineralische Hauptbestandteile | bis 100 % | Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik; ihr jeweiliger Anteil ist abhängig von der Art der verwendeten Baustoffe, vom Bauwerk und von der Sortierung/Vorbehandlung |
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen | ||
mineralische Hauptbestandteile | bis 100 % | Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik; ihr jeweiliger Anteil ist abhängig von der Art der verwendeten Baustoffe, vom Bauwerk und von der Sortierung / Vorbehandlung |
mineralische Nebenbestandteile | z. B. Mauermörtel, Estriche, Putze, Glas, mineralische Dämmstoffe, Gips | |
nicht-mineralische Nebenbestandteile | kleiner als sichtbarer Anteil | z. B. Holz, Metalle, Bitumen, Kunststoffe, Dämmstoffe |
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
mineralische Hauptbestandteile | bis 100 % | Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik; ihr jeweiliger Anteil ist abhängig von der Art der verwendeten Baustoffe, vom Bauwerk und von der Sortierung / Vorbehandlung |
mineralische Nebenbestandteile | z. B. Mauermörtel, Estriche, Putze, Glas, mineralische Dämmstoffe, Gips | |
nicht-mineralische Ne-benbestandteile | kleiner als sichtbarer Anteil | z. B. Holz, Metalle, Bitumen, Kunststoffe, Dämmstoffe |
Schadstoffe | materialbedingte Schadstoffe bzw. bauwerksbedingte Schadstoffe wie Asbest, KMF, Teer, PCB-haltige Dicht- und Klebmassen, HBCD oder nutzungsbedingte organische und anorganische Verunreinigungen, z. B. Kohlenwasserstoffe o. ä. |
Sofern Art und Grad der vorgenannten Nebenbestandteile und Schadstoffe signifikant sind, ist zu prüfen, ob die Abfälle einem anderen, treffenderen Abfallschlüssel des Kapitels 17 zuzuordnen sind.
Vielfach werden auch die bei der Aufbereitung / Klassierung von Bauschutt erzeugten Recycling-Baustoffe der Abfallgruppe 1701 zugeordnet.
Eine im rechtlichen Sinne verbindliche Definition für "mineralischen Bauschutt" besteht nicht.
Zu beachten sind die Handlungshilfen / Leitfäden / Erlasse einiger Länder zum Thema Gebäudeabbruch / Bauabfälle (siehe Quellen). Außerdem gibt es zum Teil Empfehlungen /Erlasse für die Einstufung von speziellen Bauschuttfraktionen: (Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit)
- Sachsen: "Einstufung von Kalksandsteinabfällen" (siehe Erlass)
- Bayern: "Einstufung von Abfällen aus Gas- und Porenbeton" (siehe Schreiben vom bay. StMUV)
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
- Merkblatt DWA-M 303, Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken – Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung, DWA-Regelwerk, 2012
- VDI 6210 Blatt 1: Abbruch von baulichen und technischen Anlagen, 02/2016
- VDI/GVSS 6202 Blatt 1: Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
- Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; Baustoffkatalog - Stoffkatalog umweltrelevante Baustoffe
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Recycling von Bauabfällen (Analytische Untersuchungen von Bauschuttrecyclingmaterial und Bodenaushub)
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Regelungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, RC-Beton
- Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial (Dihlmann Erlass), April 2004
- Erlass (Ergänzung) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, August 2004
- Erlass (Fragen und Antworten) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Oktober 2004
- Erlass (Verlängerung der Gültigkeit bis 2023) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, September 2019
- Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Gebäuderückbau", LfU Bayern, 10/2018
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
- Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
- BE - Berlin
- Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
- Merkblatt 4 - Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, November 2010
- Merkblatt 6 - Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, März 2012
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- BB - Brandenburg
- Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
- Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
- Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, 2015
- Brandenburger Leitfaden "Qualitätssicherung für RC-Baustoffe" vom 02.03.2018, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
- HE - Hessen
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Informationsangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zum Thema Bauabfälle
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- RP - Rheinland-Pfalz
- Leitfaden Bauabfälle des Landes Rheinland-Pfalz, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
- Erlass zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 2020
- SN - Sachsen
- Erlass „Einstufung von Kalksandsteinabfällen“, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 01. Juni 2015
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- ST - Sachsen-Anhalt
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Mit Ausnahme der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 170106* "Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten" sind die Abfälle der Untergruppe 1701 als nicht gefährliche Abfälle eingestuft. In mineralischem Bauschutt sind in der Regel keine Schadstoffe enthalten. Eine Belastung durch Schadstoffe kann durch Zusätze und Anhaftungen, um die Eigenschaften des Baustoffes zu verändern, sowie durch die Nutzung des Gebäudes oder auch Kontamination nach einem Schadensfall oder dem Gebäudeunterhalt (z. B. Reinigung) vorliegen.
- Zusatzstoffe: z. B. Asbest
- Anhaftungen, z. B. PCB-haltige Dichtmassen, HBCD- oder KMF-haltige Dämmstoffe, Kleber, schwermetallhaltige Farben, Hohlkammerziegel mit Wärmedämmfüllung, teerhaltige Beschichtungen
- Nutzungsbedingt, z. B. Ruß in Kaminen, Kohlenwasserstoffe bei Tankstellen, Metallsalze bei Galvanikbetrieben
- Kontamination, z. B. Ruß oder Verbrennungsrückstände bei Brandfällen (schadensbedingt), z. B. Insektizide durch Schädlingsbekämpfung (Gebäudeunterhalt)
Asbest
Im Baubereich ist Asbest ein häufig anzutreffender Schadstoff. Asbest ist krebserzeugend und darf in Deutschland seit 1993 nicht mehr hergestellt und verarbeitet werden. In bestehenden Gebäuden sind immer noch Asbestprodukte verbaut. Im Baubereich wird unterschieden:
- festgebundene Asbestprodukte: Anteil kleiner gleich 15 Gew.-% und Raumgewicht in der Regel über 1500 kg/m³, aber stets deutlich über 1000 kg/m³
- schwach gebundene Asbestprodukte: Anteil größer gleich 60 Gew.-% und Raumgewicht in der Regel unter 1000 kg/m³
- Brandschutz - Spritzmassen, Anstriche, Reste von verklebten Brandschutzmatten
- Wärmeisolierung - Spritzmassen, Verfüllungen von Fugen und Hohlräumen
- Elektroinstallation - Reste von Kabeln und Drähten
- Dichtungen - Flachdichtungen, Dichtungsmassen
- Asbestzement - Reste und Anhaftungen von Platten sowie Rohre aus Asbestzement
- chemische Produkte - Spritzmassen, Anstriche, Klebstoffe, Dichtungsmassen, Putze, Spachtelmassen
Künstliche Mineralfasern KMF
Künstliche Mineralfasern (KMF) besitzen ähnliche Eigenschaften wie Asbest im Bereich der thermischen bzw. biologischen Stabilität (Unbrennbarkeit) sowie der Wärme- und Schallisolierung. Sie werden als Dämmstoffe, Trockenwände und als abgehängte Decken eingesetzt. In Deutschland dürfen seit Juni 2000 nur noch Produkte, die als nicht krebserregend eingestuft werden, hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden. Bereits seit 1995 gibt es ein RAL-Gütezeichen für diese Produkte.
Jedoch sollten in der Untergruppe 1701 nur die mineralischen Bauabfälle enthalten sein, die nur geringe Anhaftungen von KMF-haltigen Produkten aufweisen, da sonst die AS 170603* "anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält", AS 170604 "Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt" oder AS 170903* "sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten" sowie 170904 "gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen" einschlägig sind und somit gewählt werden sollten.
Schwermetalle
In dieser Abfallgruppe 1701 können folgende Schwermetalle vor allem durch Anstriche und Anhaftungen vorkommen:
- Blei in Rostschutzanstrichen (Blei(II,IV)-oxid, auch Mennige, Verbot seit 2012), z. B. bei Fehlanstrichen neben Eisenrohren, in Malerfarben (Bleiweiß und Bleigelb (Blei(II)-oxid, Massicotit), Verbot seit 1989, jedoch bei Restaurierung historischer Gebäude zulässig), ältere Rohrinstallationen
- Cadmium durch Tabakrauch, PVC, Kunststoff- und Farbpigmente
- Chrom in Farbpigmenten, Zement (seit 2000 in Deutschland chromatarme Zementprodukte) und Holzschutzmitteln (Imprägniersalze), Chrom(VI)-Verbindungen (Chromate) sind toxischer als die häufigeren Chrom(III)-Verbindungen
- Quecksilber in Holzschutzmitteln, das z. B. durch Fehlanstriche auch auf dem mineralischen Bauschutt vorhanden sein kann
- ebenfalls relevant: Kupfer, Arsen, Nickel
Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW)
Mit nutzungsbedingten Kontaminationen von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW), die als gewässergefährdend einzustufen sind, ist z. B. bei Garagen, Autowerkstätten, Tankstellen und Lagereinrichtungen für Heizöl sowie bei ölverschmierter Bodenplatte im Bereich eines Maschinenstandorts zu rechnen.
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Eine Belastung mit Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), die als krebserzeugend, gewässergefährdend und akut toxisch einzustufen sind, kann z. B. durch folgende Baustoffe, die früher verwendet wurden, vorliegen:
- Teer- und pechhaltige Klebstoffe unter Holzparkett
- Bautenschutz: wasserfeste Schutzanstriche aus Bitumenlösungen, -emulsionen, -vergussmassen
- Steinkohlenteeröle als Holzschutzmittel (durch Fehlanstriche auch auf dem mineralischen Bauschutt)
- Reste von Asphalt-Fußbodenbelägen, bituminierten Dichtungs- und Dachbahnen, Teerkork zur Dämmung
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Durch Anhaftungen von folgenden, früher verwendeten PCB-haltigen Baustoffen kann der Bauschutt eine gefährliche Abfallfraktion sein (PCB ist als organschädigend und gewässergefährdend eingestuft):
- dauerelastische Fugenmassen
- Fugendichtungsmassen, Kitte und Klebstoffe
- Lacke und Farben mit Flammschutz-Zusatz
- Reste von Kabelummantelungen
Seit 1989 gilt ein Verbot der Verwendung und Herstellung von PCB in Deutschland (PCB-Verbotsverordnung (PCB-VerbotsV ), seit 2010 Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung)). Die Entsorgung und der Umgang mit PCB-haltigen Abfällen sind in der EU-Richtlinie 96/59/EG geregelt. Die PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV) setzt die EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Speziell für PCB-haltige Bauabfälle wird darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und Beseitigung durch eine konsequente getrennte Erfassung schadstoffhaltiger Sortimente sichergestellt sein muss. Abfälle mit einem PCB-Gehalt über 50 mg/kg müssen beseitigt werden und dürfen nicht verwertet werden. PCB-haltige Fraktionen sind zu entfernen und getrennt zu beseitigen (soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar). In der Richtlinie werden zusätzlich noch Hinweise für die gesundheitliche Bewertung, Sanierungen, Schutzmaßnahmen, Entsorgung von Abwässern und Abfällen gegeben.
HBCD wird als Flammschutzmittel vor allem in Dämmstoffen aus Polystyrol verwendet, so dass dies bei Anhaftungen von Dämmstoffen zu berücksichtigen ist (siehe Abfallsteckbrief 17 06 "Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe"). Der Stoff HBCD ist persistent, bioakkumulierend und besitzt ein hohes Ferntransportpotential. Darüber hinaus steht HBCD in Verdacht, die Fortpflanzung zu beeinträchtigen, und wird von einigen Herstellern als gewässergefährdend eingestuft (seit 2016 in der POP-Verordnung, siehe hierzu "Aktuelles zur AVV").
Sonstige organische Schadstoffe
CKW Chlorkohlenwasserstoffe
Es werden leicht (LCKW)- und schwerflüchtige Chlorkohlenwasserstoffe unterschieden.
LCKW wurden und werden angewendet als Lösungsmittel und Entfettungsmittel, z.B. Tetrachlorethen (Per), Trichlorethen (Tri), Vinylchlorid und Chloroform. Einige LCKW sind karzinogen bzw. krebsfördernd. Nutzungsbedingte Kontaminationen können z. B. in Wäschereien, Tankstellen, Elektronikindustrie (Leiterplatten- und Chip-Herstellung) und bei weiteren Verbrauchern von Lösungsmitteln auftreten.
Eine Teilgruppe sind die FCKW (Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe), die als Kältemittel oder als Triebmittel in Montageschäumen (z. B. PUR-Schäume, es verbleiben bis zu 15% Massenanteil (wi) im Produkt) verwendet wurden.
Zu den schwerflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen zählen z. B. die Polychlorierten Biphenyle (PCB), die Chlorphenole (PCP) sowie viele Pestizide wie Lindan, DDT, Chlornaphthaline, Tributylzinnverbindungen (TBT), Chlorthalonil sowie Endosulfan. Diese sind im Baubereich vor allem durch Holzschutzmittel vorhanden. PCP, Lindan und DDT sind heutzutage nicht mehr oder nur eingeschränkt zugelassen (Stoffbeschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung), Anhang XVII).
PCP (Pentachlorphenol) , das als gewässergefährdend und akut toxisch einzustufen ist, wurde im Baubereich in Holzschutzmitteln, Fugendichtungsmitteln, Spachtel- und Vergussmassen, Klebern, Lacken und Farben eingesetzt. Hierdurch kann eine Kontaktkontamination eingetreten sein. Da PCP aus den eingesetzten Materialien verdampft, lagert es sich an andere Oberflächen an, z. B. Putz (Sekundärkontamination).
- Industrieanlagen: Anlagen in denen gefährliche Stoffe oder Zubereitungen eingesetzt werden oder entstehen; Stahlwerke, Metallverarbeitungs- und Galvanikanlagen; Werkzeugmaschinenbau; Anlagen zur Herstellung und Lagerung von Lacken und Farben; Kokereien, Gaswerke und Brikettfabriken; Anlagen der Textilreinigung; Anlagen von Gerbereien und der Lederverarbeitung, Holzimprägnierwerke; Betriebe der Chemischen Industrie
- Anlagen des Kraftfahrzeuggewerbes: Werkstätten zur Reparatur und Vulkanisierung Vulkanisation; Batterieauffüllstationen; Tankstellen, Waschgruben und Tanklager,
- gewerbliche Feuerungsanlagen: Rauchzüge, Kamine und Essen,
- Anlagen der Eisenbahn: Bahnbetriebswerke, Verladerampen und Reparaturwerkstätten; Öllager; Waschstraßen und
- Landwirtschaftliche Betriebe: Lager für Düngemittel und Pestizide.
Die Prüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften muss auf den Einzelfall abgestimmt werden und setzt eine herkunfts- und stoffbezogene Analyse der typischen Verunreinigungen voraus, ergänzt durch eine Beurteilung der Abfallinhaltsstoffe anhand ihrer stoffrechtlichen Einstufung . Je nach Einzelfall sind bei der Beurteilung in erster Linie die Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft HP15 sowie die Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe bedeutend. Auf die Abhängigkeit der Schadstoffgehalte von der Korngröße sei an dieser Stelle hingewiesen.
Besonderheit bei der Einstufung von Beton:
Beim Brechen von Beton wird kurzzeitig durch die Hydratation im Zement eine Freisetzung von nicht ausreagiertem Calciumhydroxid an den Bruchkanten hervorgerufen. Dadurch können bei einer Eluatanalyse hohe pH-Werte größer als 13 und stark überhöhte elektrische Leitfähigkeiten, ohne dass gleichzeitig erhöhte Werte für Chlorid und Sulfat vorliegen, gemessen werden.
Untersuchungen belegen jedoch, dass die gefahrenrelevanten Eigenschaften HP4 (reizend) oder HP8 (ätzend) unberücksichtigt bleiben können. Durch Luftkontakt erfolgt eine spontane Umsetzung mit Kohlendioxid zu schwer löslichem, ökotoxikologisch unbedenklichem Carbonat.
Der Parameter elektrische Leitfähigkeit, gemessen an frisch gebrochenem Beton darf deshalb nicht als Kriterium für die Zulässigkeit oder Ablehnung einer Verwertung, sofern alle anderen abzuprüfenden Parameter den jeweiligen Zuordnungswert einhalten und kein spezifischer Verdacht auf Verunreinigungen besteht, herangezogen werden.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
170101 Beton170102 Ziegel170103 Fliesen und Keramik170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen | ||
keine wesentlichen gefährlichen Inhaltsstoffe / Verunreinigungen vorhanden | ||
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Nutzungsbedingt kommen Kontaminationen mit vielfältigen Stoffen in Betracht, die einzelfallspezifisch zu betrachten sind. Im Vordergrund stehen: | ||
Schwermetalle, z. B. Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber | in erster Linie Metallverbindungen, die als nutzungsbedingte Kontamination auftreten können und je nach Metall als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft sind und Anlass für eine Einstufung als gefährlicher Abfall geben | |
Asbest, künstliche Mineralfasern | krebserzeugend; KMF-haltige Baustoffe, die vor 2000 eingebaut wurden, gelten als krebserzeugend (TRGS 905; TRGS 521 und TRGS 519) | |
Kohlenwasserstoffe, z. B. Kraftstoffe, Heizöl, Schmieröl | häufig gewässergefährdend, meist WGK 1-2 | |
PAK | karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend, meist WGK 3 | |
PCB | kann einzelne Organe schädigen, gewässergefährdend, WGK 3 | |
HBCD | persistent und bioakkumulierend, gewässergefährdend und vermutlich reproduktionstoxisch | |
FCKW | als gewässergefährdend eingestuft und wegen ihrer die Ozonschicht schädigenden Wirkung verboten | |
LCKW | meistens gesundheitsgefährdend und Ozonschicht schädigend | |
PCP | karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend, meist WGK 3 |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
170101 Beton | 125 | Analytik |
170102 Ziegel | 5 | |
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten | 3164 | Analytik |
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen | 792 | Analytik |
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg, LUBW, 2006
- Steckbrief "Brandabfälle", LUBW, 2017
- Steckbrief "Kleinmengen von mineralischem Bauschutt", LUBW, 2017
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; Baustoffkatalog - Stoffkatalog umweltrelevante Baustoffe
- Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
- Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
- Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Recycling von Bauabfällen (Analytische Untersuchungen von Bauschuttrecyclingmaterial und Bodenaushub)
- Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
- Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- Merkblatt 6 - Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, März 2012
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
- Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
- Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
- Merkblatt 4 - Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, November 2010
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, 2015
- Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Information zur Entsorgung von Abfällen, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen, Oktober 2016
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Oktober 2022
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Ergänzende Hinweise zur Einstufung von Bodenmaterial, Baggergut und Bauschutt nach der Gefährlichkeit im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Nach Ersatzbaustoffverordnung untersuchte Materialien, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Nov 2022
- Erlass des Niedersächsichen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 01.06.2017 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2020
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- Informationsangebot des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz (MALBO16): Mobilität und Mobilisierbarkeit von eisenkomplexierten Cyaniden (2003)
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Leitfaden Bauabfälle des Landes Rheinland-Pfalz, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
- Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
- Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Informationsangebot des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema: Abbauverhalten von komplexen Cyanidverbindungen (2001)
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- SH - Schleswig-Holstein
- Anwendungshinweise des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein vom 18.01.2006 zur Einführung der LAGA-Mitteilung 20
- Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016
- Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle, Informationsblatt Abfall, Merkblatt Nr. 4, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, 07/2013
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Der Anfall von mineralischem Bauschutt sollte bereits im Voraus im Rahmen der Bauorganisation (Bau-, Abbruch-, Umbau- oder Sanierungsplan) vermieden werden. Dazu gehören unter anderem
- die Prüfung, ob eine Sanierung möglich bzw. ein Abriss unabdingbar ist,
- die Entscheidung zu einem möglichst selektiven Rückbau, damit sortenreiner Bauschutt, wie z. B. Ziegel, Steine, Beton, anfällt oder sogar komplette Bauteile zur Wiederverwendung gewonnen werden,
- bei einer möglichen Schadstoffbelastung die Erstellung eines Schadstoffkatasters, das im Entsorgungskonzept berücksichtigt wird und
- bei einem Neubau evtl. die Anwendungen von vorgefertigten und nachnutzbaren Bauteilen und die Wiederverwendung von Baumaterialien, z. B. Schalmaterial.
Auf die diesbezüglichen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wird hingewiesen.
Eine Abfallentsorgung auf der Baustelle ist unter Berücksichtigung der voraussichtlich anfallenden Abfallmengen sowie der regionalen Entsorgungsmöglichkeiten im Voraus zu planen. Bei größeren Baumaßnahmen sollte immer ein Entsorgungskonzept erstellt werden. Dieses beinhaltet z. B. Angaben über die zu erwartenden Abfallmengen der einzelnen Abfallarten, sowie deren kurze Beschreibung nach Beschaffenheit und Vorkommen (Raum- bzw. Flächenzuordnung). Im Entsorgungskonzept sind den anfallenden Abfallmengen entsprechende Entsorgungs(fach)betriebe / -betriebsstätten verbindlich zuzuordnen, im Bedarfsfall mit Angabe der Annahmekriterien der potenziellen Entsorger. Darüber hinaus sind im Entsorgungskonzept die eingebundenen Transport- und Beförderungsunternehmen konkret zu benennen.
Bei Abriss- oder Rückbaumaßnahmen ist mit Hilfe der Ergebnisse einer Schadstofferkundung, die bereits im Vorfeld der Abrissplanung erfolgen sollte, ein Abfallkataster zu erstellen, in dem die schadstoffbelasteten Bauteile nach der Beschaffenheit und der Gefährdungseinstufung beschrieben und den jeweiligen Abfallschlüsseln zugeordnet werden. Im Entsorgungskonzept (bzw. Rückbaukonzept) ist dies zu berücksichtigen, in dem entsprechend der Schadstoffbelastung der geplante Entsorgungsweg genannt ist. Auf die erforderliche Abstimmung mit dem potentiellen Entsorger wird hingewiesen.
Bau- und Abbruchabfälle, die Asbest, gefährliche KMF-Abfälle, PCB- und HBCD-haltige Abfälle enthalten, sind auf Basis von speziellen gesetzlichen Regelungen grundsätzlich getrennt gehalten und nach den jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften separat zu entsorgt.
Die Bereitstellung und der Transport von Bauschutt erfolgt in Absetz- oder Abrollcontainern und in Mulden. Die offenen Behältnisse sind gegen Staubverwehung und bei verunreinigtem Bauschutt auch gegen den Eintritt von Niederschlagswasser durch Planen zu sichern. Ist eine Verbringung von kontaminiertem Bauschutt in eine Untertage-Deponie vorgesehen, so ist nach den dortigen Vorgaben zu verpacken, z. B.in Big Bags oder Fässer.
Mit Asbest verunreinigter Bauschutt ist bei einer Beseitigung auf einer oberirdischen Deponie ebenfalls in Big Bags zu verpacken (siehe LAGA Merkblatt M 23).
Die Handlungshilfen, Leitlinien und Informationsblätter der Länder bzw. der örtlichen Entsorgungsunternehmen sind zu berücksichtigen.
Um eine hochwertige, stoffliche Verwertung sicherzustellen, ist eine getrennte Erfassung von Porenbeton auf einer Baustelle sinnvoll. Dies gilt sowohl für die Monofraktion Porenbeton als auch für den übrigen Bauschutt.
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Bereits bei der Erkundung und Erstellung des Abbruch- oder Sanierungsplanes sollte das Potenzial zur Wiederverwendung von Bauteilen geprüft werden. Die Wieder- und/oder Weiterverwendung von Bauteilen nimmt derzeit zwar quantitativ nur einen geringeren Umfang ein als das Materialrecycling, dennoch ist diese Nutzungsart die qualitativ höchste Recyclingoption. Bei einem differenzierten und selektiven Rückbau werden die wiederzuverwendenden Bauteile nach und nach demontiert. Nach dem Entkernen (u. a. Ausbau von Fenstern und Türen) und der Schadstoffentfrachtung werden die Rohbaukonstruktion demontiert und geeignete Bauelemente für eine sekundäre Nutzung ausgebaut. Es ist hochwertiger ganze Bauelemente für neue Bauvorhaben zu nutzen, statt Haufwerke mit Hilfe von Abbruchmaschinen zur Herstellung von RC-Baustoffen (z.B. RC-Beton) zu erhalten.
Die Bauteile sollten von Bauteilbörsen oder historischen Baustoffhändlern in Augenschein genommen werden, da bei einem Weiterverkauf somit eine Gewährleistung im Schadensfall geregelt ist. Es soll möglichst eine Wiederverwendung zum gleichen Zweck erreicht werden, das heißt in ihrer ursprünglichen Form und unter Ausnutzung der Materialeigenschaften. Beim Wiedereinbau sind die gültigen rechtlichen Verordnungen und Anforderungen an die Bauteile zubeachten, z. B. EnergieeinsparV, Schall- und Brandschutzauflagen, Statik. Dabei sollte auch ein Einbau in anderen Bereichen in Betracht gezogen werden (Weiterverwendung).
Verwertung
Die Verwertung von aufbereiteten RC-Materialien als Ersatzbaustoff in technischen Bauwerken setzt voraus, dass die genannten Vorgaben in den Hinweisen der jeweiligen Bundesländer eingehalten werden (siehe folgenden Hinweis). In einer bundeseinheitlichen Artikelverordnung, der sogenannten Mantelverordnung soll eine Ersatzbaustoffverordnung geschaffen sowie die bestehenden Verordnungen (Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Deponieverordnung (DepV) und Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)) harmonisiert werden. Ein Referentenentwurf der Mantelverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vom 06.02.2017 wurde zur Anhörung der Länder und Verbände bereitgestellt (nicht rechtsbindend).
Die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken setzt i.d.R. die Behandlung der unaufbereiteten Bauschuttmaterialien in Bauschuttbehandlungsanlagen, wo sie gebrochen, klassiert und gesiebt werden, voraus.
Hinweis
Hinsichtlich der Güteanforderungen sind bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung, die länderspezifischen Vorgaben zu beachten. Diese weichen in einzelnen Punkten von der LAGA Mitteilung M 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen" ab (siehe Hinweiskasten).
Beseitigung
Die Beseitigung von Bauschutt kommt nur dann in Betracht, wenn eine stoffliche Verwertung aufgrund der qualitativen oder bautechnischen Anforderungen nicht möglich ist. Dies kann auch nicht verunreinigten Bauschutt betreffen, wenn er z. B. nicht abtrennbare Anteile an Porenbeton, Bimsgestein oder Gipsplatten aufweist oder mit anderen Bauabfällen vermischt ist. Im Falle mangelnder Verwertung ist nicht verunreinigter Bauschutt auf Deponien (Zuordnungswerte der DepV beachten) abzulagern.
Verunreinigter Bauschutt 170106* ist, je nach Ergebnissen der Schadstoffanalysen, auf Deponieklasse III (DK III) oder - z. B. aufgrund erhöhter Auslaugbarkeit - in Untertage-Deponien (DK IV) zu entsorgen. Bei Einhaltung der Ablagerungsparameter, z. B. bei Anhaftungen von Asbest oder Teer, ist eine Ablagerung auf Deponien der Klasse I oder II (DK I oder DK II) möglich.
Eine Besonderheit stellen die bei Wohnungs-/Gebäudesanierung u. ä. anfallenden Kleinmengen an Bauschutt dar, die zumeist geringfügige Anteile an Fremdstoffen aufweisen, z. B. Holzleisten und -panels oder Tapetenreste. Diese Abfälle weisen in der Regel bei den Parametern DOC, Leitfähigkeit und Sulfat erhöhte Werte auf, die aus Präventionsgründen eine Ablagerung auf einer Deponie der Klasse II (DK II) erfordern.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
170101 Beton170102 Ziegel170103 Fliesen und Keramik170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen | |
Die stoffliche Verwertung im bautechnischen Bereich ist nahezu ausnahmslos gegeben, sofern Qualitätsvorgaben eingehalten werden (Güteüberwachung RC-Baustoffe). | mindestens DK I, sofern Verwertung nicht möglich |
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten | |
Es ist keine Verwertung im bautechnischen Bereich gegeben, sofern die Richtwerte überschritten werden. | Ablagerung auf DK I; je nach Art und Grad der Verunreinigung ggf. Zuordnung zu DK II oder III; auf DK 0 dürfen keine gefährlichen Abfälle abgelagert werden; bei erhöhter Auslaugbarkeit von gefährlichen Stoffen Entsorgung in DK IV |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Hochwertige Recyclingbaustoffe können in einzelnen Ländern als gütegesicherter Sekundärrohstoff (Ende der Abfalleigenschaft gem. § 5 KrWG) eingestuft werden. Dies setzt voraus, dass die RC-Baustoffe
- einen positiven Marktwert haben,
- ihre Eigenschaften denen der zu substituierenden Primärrohstoffe, z. B. Schotter, entsprechen,
- in einem der Gütegemeinschaft zugehörigen Betrieb hergestellt werden,
- die Zuordnungswerte mindestens der Einbauklasse 1, also für den offenen Einbau ohne technische Sicherungsmaßnahmen, nach Landes-/Bundesrecht einhalten und
- wie Primärbaustoffe deklariert sind.
Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug bei der Verwertung mineralischer Abfälle zu ermöglichen, wurde die LAGA-Mitteilung 20 erstellt und 2003/2004 überarbeitet. Nur der allgemeine Teil I der Überarbeitung wurde von der LAGA veröffentlicht. Die Anwendung der weiteren überarbeiteten Teile wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Dies betrifft:
- Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) (2004)
- Teil III: Probenahme und Analytik (2004)
- Veröffentlichung und Einführung in den Vollzug (ganz, teilweise oder mit kleinen Ergänzungen / Änderungen): Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
- Einführung und Anwendung im Vollzug ohne gesonderte Veröffentlichung: Niedersachsen
- keine Veröffentlichung oder eigene Regelung für den Vollzug: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen
- keine Angaben im Internet: Hessen
Eine Vermischung von nicht verwertbarem Bauschutt mit anderen Bauabfällen erhöht in der Regel die Deponiekosten bzw. macht vor Ablagerung eine Sortierung / Vorbehandlung erforderlich.
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).
Spezielle Anmerkung zu Beton:
Beim Brechen von Beton wird kurzzeitig durch eine Hydratation im Zement die Freisetzung von nicht ausreagiertem Calciumhydroxid an den Bruchkanten hervorgerufen. Dadurch können bei einer Eluatanalyse hohe pH-Werte größer als 13 und stark überhöhte elektrische Leitfähigkeiten, ohne dass gleichzeitig erhöhte Werte für Chlorid und Sulfat vorliegen, gemessen werden.
Untersuchungen belegen jedoch, dass die gefahrenrelevanten Eigenschaften HP4 (reizend) oder HP8 (ätzend) unberücksichtigt bleiben können. Durch Luftkontakt erfolgt eine spontane Umsetzung mit Kohlendioxid zu schwer löslichem, ökotoxikologisch unbedenklichem Carbonat.
Der Parameter elektrische Leitfähigkeit, gemessen an frisch gebrochenem Beton darf deshalb nicht als Kriterium für die Zulässigkeit oder Ablehnung einer Verwertung, sofern alle anderen abzuprüfenden Parameter den jeweiligen Zuordnungswert einhalten und kein spezifischer Verdacht auf Verunreinigungen besteht, herangezogen werden.
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Informationsangebot zu Recycling-Baustoffe, Bundesverband der Recycling-Baustoffe - BRB
- Recycling-Baustoffe nach Europäischen Normen - Leitfaden für die Überwachung und Zertifizierung, Kennzeichnung und Lieferung, Bundesverband der Recycling-Baustoffe - BRB, 2005
- Musterhandbuch - Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) für Hersteller von Recycling-Baustoffen, Bundesverband Recycling-Baustoff - BRB, 2006
- DIN 19528 Elution von Feststoffen - Perkolationsverfahren zur gemeinsamen Untersuchung des Elutionsverhaltens von anorganischen und organischen Stoffen, 2009
- Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Optimierung des Rückbaus/Abbruchs von Gebäuden zur Rückgewinnung und Aufbereitung von Baustoffen unter Schadstoffentfrachtung (insbes. Sulfat) des RC-Materials sowie ökobilanzieller Vergleich von Primär- und Sekundärrohstoffeinsatz inkl. Wiederverwertung, UBA - Texte 05/2013
- Bauteilnetz, Händler von gebrauchten Bauteilen
- Instrumente zur Wiederverwendung von Bauteilen und hochwertigen Verwertung von Baustoffen, UBA-Texte 93/2015), 2015
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- Steckbrief "Brandabfälle", LUBW, 2017
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; Baustoffkatalog - Stoffkatalog umweltrelevante Baustoffe
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Abfallvermeidung in der Baubranche, Umweltministerium Baden-Württemberg / LUBW, November 2016
- Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
- Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
- Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
- Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Recycling von Bauabfällen (Analytische Untersuchungen von Bauschuttrecyclingmaterial und Bodenaushub)
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Regelungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, RC-Beton
- Stoffkreisläufe von RC-Beton, Umweltministerium Baden-Württemberg, Dezember 2013
- Der Einsatz von Recyclingbaustoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, August 2013
- Leitfaden zum Einsatz von R-Beton, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, September 2017
- Erlass (Verlängerung der Gültigkeit bis 2023) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, September 2019
- Hinweise zum forst- und naturschutzrechtlich konformen Vorgehen bei Erschließungsmaßnahmen im Wald, Forst BW Praxis, 2017
- Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
- Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial (Dihlmann Erlass), April 2004
- Erlass (Ergänzung) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, August 2004
- Erlass (Fragen und Antworten) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Oktober 2004
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Abfallverwertungskonzept
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken", Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Juni 2005
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005, ZTV wwG-StB By 05
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Gebäuderückbau", LfU Bayern, 10/2018
- Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
- Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
- Merkblatt, Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen - Umgang mit Kleinmengen, LfU Bayern, 04/2016
- Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
- BE - Berlin
- Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
- Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
- Merkblatt 4 - Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, November 2010
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
- BB - Brandenburg
- Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
- Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, 2015
- Brandenburger Leitfaden "Qualitätssicherung für RC-Baustoffe" vom 02.03.2018, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
- Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
- HB - Bremen
- Information zur Entsorgung von Abfällen, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen, Oktober 2016
- HE - Hessen
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
- Richtlinie für die Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen sonstiger Abgrabungen, HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ vom 3. März 2014, S. 211 ff
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.08.2015 zur Entsorgung von Bohrklein und Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Informationsangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zum Thema Bauabfälle
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Ergänzende Hinweise zur Einstufung von Bodenmaterial, Baggergut und Bauschutt nach der Gefährlichkeit im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Nach Ersatzbaustoffverordnung untersuchte Materialien, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Nov 2022
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
- Leitfaden zum Thema Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Stand: Oktober 2015
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
- Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Leitfaden für öffentliche Verwaltungen, RC-Baustoffe-Produzenten und Bauherren, Stand 10/2015
- RP - Rheinland-Pfalz
- Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
- Erlass zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 2020
- SN - Sachsen
- Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
- Erlass "Verwertung von mineralischen Abfällen; hier Porenbeton", Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 08. Oktober 2009
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- ST - Sachsen-Anhalt
- Studie zur aktuellen und künftigen Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, Kurzfassung Oktober 2013
- Monitoring und Verifizierung der Grundaussagen des Gutachtens über die Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, August 2015
- Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- SH - Schleswig-Holstein
- Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017
- Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
- TH - Thüringen
- Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)
- Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Merkblatt DWA-M 303, Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken – Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung, DWA-Regelwerk, 2012
- VDI 6210 Blatt 1: Abbruch von baulichen und technischen Anlagen, 02/2016
- VDI/GVSS 6202 Blatt 1: Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Optimierung des Rückbaus/Abbruchs von Gebäuden zur Rückgewinnung und Aufbereitung von Baustoffen unter Schadstoffentfrachtung (insbes. Sulfat) des RC-Materials sowie ökobilanzieller Vergleich von Primär- und Sekundärrohstoffeinsatz inkl. Wiederverwertung, UBA - Texte 05/2013
- Bauteilnetz, Händler von gebrauchten Bauteilen
- Instrumente zur Wiederverwendung von Bauteilen und hochwertigen Verwertung von Baustoffen, UBA-Texte 93/2015), 2015
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
- Technische Regel für Gefahrstoffe 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- BW - Baden-Württemberg
- Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Regelungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Recycling von Bauabfällen (Analytische Untersuchungen von Bauschuttrecyclingmaterial und Bodenaushub)
- Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, RC-Beton
- Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
- Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; Baustoffkatalog - Stoffkatalog umweltrelevante Baustoffe
- Abfallvermeidung in der Baubranche, Umweltministerium Baden-Württemberg / LUBW, November 2016
- Stoffkreisläufe von RC-Beton, Umweltministerium Baden-Württemberg, Dezember 2013
- Der Einsatz von Recyclingbaustoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, August 2013
- Leitfaden zum Einsatz von R-Beton, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, September 2017
- Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial (Dihlmann Erlass), April 2004
- Erlass (Ergänzung) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, August 2004
- Erlass (Fragen und Antworten) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Oktober 2004
- Erlass (Verlängerung der Gültigkeit bis 2023) des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, September 2019
- Hinweise zum forst- und naturschutzrechtlich konformen Vorgehen bei Erschließungsmaßnahmen im Wald, Forst BW Praxis, 2017
- Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
- Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
- Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
- Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken", Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Juni 2005
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005, ZTV wwG-StB By 05
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Gebäuderückbau", LfU Bayern, 10/2018
- Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
- Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
- Merkblatt, Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen - Umgang mit Kleinmengen, LfU Bayern, 04/2016
- BE - Berlin
- Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
- Merkblatt 4 - Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, November 2010
- Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
- Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- Merkblatt 6 - Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, März 2012
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
- Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
- Brandenburger Leitfaden "Qualitätssicherung für RC-Baustoffe" vom 02.03.2018, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
- Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, 2015
- Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
- HB - Bremen
- Information zur Entsorgung von Abfällen, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen, Oktober 2016
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Oktober 2022
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- Richtlinie für die Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen sonstiger Abgrabungen, HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ vom 3. März 2014, S. 211 ff
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.08.2015 zur Entsorgung von Bohrklein und Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass des Niedersächsichen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 01.06.2017 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2020
- Ergänzende Hinweise zur Einstufung von Bodenmaterial, Baggergut und Bauschutt nach der Gefährlichkeit im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Nach Ersatzbaustoffverordnung untersuchte Materialien, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Nov 2022
- Informationsangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zum Thema Bauabfälle
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
- Leitfaden zum Thema Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Stand: Oktober 2015
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
- Informationsangebot des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz (MALBO16): Mobilität und Mobilisierbarkeit von eisenkomplexierten Cyaniden (2003)
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Leitfaden für öffentliche Verwaltungen, RC-Baustoffe-Produzenten und Bauherren, Stand 10/2015
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Erlass zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 2020
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- Leitfaden Bauabfälle des Landes Rheinland-Pfalz, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Kreislaufwirtschaft auf dem Bau
- Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
- Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Erlass "Verwertung von mineralischen Abfällen; hier Porenbeton", Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 08. Oktober 2009
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- Informationsangebot des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema: Abbauverhalten von komplexen Cyanidverbindungen (2001)
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- Erlass „Einstufung von Kalksandsteinabfällen“, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 01. Juni 2015
- ST - Sachsen-Anhalt
- Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- Studie zur aktuellen und künftigen Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, Kurzfassung Oktober 2013
- Monitoring und Verifizierung der Grundaussagen des Gutachtens über die Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, August 2015
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- SH - Schleswig-Holstein
- Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
- Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017
- Anwendungshinweise des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein vom 18.01.2006 zur Einführung der LAGA-Mitteilung 20
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle, Informationsblatt Abfall, Merkblatt Nr. 4, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, 07/2013
Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief
Überarbeitung | ||
---|---|---|
Datum | im Auftrag von | Bearbeitet durch |
21.12.2017 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de |
Ersterstellung | ||
Datum | Herausgeber | Ersteller |
11.09.2008 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | ABAG-itm GmbH Hauptstraße 4 75335 Dobel info@abag-itm.de www.abag-itm.de 07083 / 52774-60 |
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