Abfallsteckbrief "1703 Bitumengemische und teerhaltige Produkte"
170301* | kohlenteerhaltige Bitumengemische |
170302 | Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen |
170303* | Kohlenteer und teerhaltige Produkte |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Der vorliegende Abfallsteckbrief beschränkt sich auf die Gruppe 1703 "Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte" des Kapitels 17 der Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Die Gruppe 1703 betrifft die beim Straßenbau und sonstigen Bautätigkeiten (z. B. Neubau, Abbruch, Sanierung) anfallenden kohlenteer-, pech- und/oder bitumenhaltigen Abfälle der Ab-fallarten 170301*, 170302 und 170303*.
Es ist bei der Abfallschlüsselzuordnung zu prüfen, ob diese Abfälle einem anderen, spezi-fischeren Abfallschlüssel des Kapitels 17 zugeordnet werden können, sofern Art und Menge der Nebenbestandteile bzw. Schadstoffe (z. B. Asbestanteile) dies erlauben oder notwendig machen.
Weitere Abfälle aus dem Kapitel 17 "Bau- und Abbruchabfälle" sind in den Abfallsteckbriefen der Gruppen
Es ist bei der Abfallschlüsselzuordnung zu prüfen, ob diese Abfälle einem anderen, spezi-fischeren Abfallschlüssel des Kapitels 17 zugeordnet werden können, sofern Art und Menge der Nebenbestandteile bzw. Schadstoffe (z. B. Asbestanteile) dies erlauben oder notwendig machen.
Weitere Abfälle aus dem Kapitel 17 "Bau- und Abbruchabfälle" sind in den Abfallsteckbriefen der Gruppen
- 17 01 mineralischer Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, und Keramik),
- 17 05 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter,
- 17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe und
- 17 09 sonstige Bau- und Abbruchabfälle
- Brandabfälle
- Altholz
Zuordnung nach AVV
Kapitel 17 | Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) |
Gruppe 1703 | Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- BE - Berlin
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- HE - Hessen
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Juni 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.11.2012 zur Einstufung von als Abfall zu entsorgenden Dachabdichtungsbahnen ("Dachpappen") nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.07.2010 zur Entsorgung von pechhaltigen Straßenaufbruch
- NW - Nordrhein-Westfalen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- SH - Schleswig-Holstein
- TH - Thüringen