IPA - Home > Abfallsteckbrief - 1705 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Stand 22.07.2019

Abfallsteckbrief "1705 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter"

 

170503* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
170505* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
170506 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
170507* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
170508 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Die Ausführungen beziehen sich auf Böden im Sinne des § 2 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG), einschließlich der flüssigen und gasförmigen Bestandteile.

Gleisschotter (Altschotter) aus Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen ist der Abfallgruppe 1705 zugeordnet, weist aber aufgrund seiner Beschaffenheit und Herkunft andere abfallrelevante Aspekte als Boden und Baggergut auf.

Weitere Informationen zu Bau- und Abbruchabfällen können in den Steckbriefen
  • 17 01 mineralischer Bauschutt
  • 17 03 Bitumengemische und teerhaltige Produkte
  • 17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
  • 17 08 Baustoffe auf Gipsbasis
  • 17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
nachvollzogen werden.

 

 

Zuordnung nach AVV


Kapitel 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten)
Gruppe 1705 Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Herkunft und Zuordnung von Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter (Quelle: ABAG-itm 2008, bearbeitet Tauw 2019)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 12 )

Boden (Quelle: Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  BE - Berlin
  BB - Brandenburg
  HB - Bremen
  HH - Hamburg
  HE - Hessen
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 09.01.2013 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), hier: Natürliches Gesteinsmaterial
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.08.2015 zur Entsorgung von Baggergut, hier: abfallrechtliche Einstufung des als Konditionierungsmittel eingesetzten Vorwärmerkalk
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  NW - Nordrhein-Westfalen
  RP - Rheinland-Pfalz
  SL - Saarland
  SN - Sachsen
  ST - Sachsen-Anhalt
  SH - Schleswig-Holstein
  TH - Thüringen