Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Quecksilberhaltige Lampen können je nach Bautyp in unterschiedlicher Konzentration im Wesentlichen die folgenden Schadstoffe enthalten:
Im unzerstörten Zustand gehen von quecksilberhaltigen Lampen keine Gefahren aus.
Quecksilber
Quecksilber liegt in quecksilberhaltigen Lampen in metallischer, teils gasförmiger Form im Leuchtgas vor. Im Lauf der Nutzung diffundiert es in geringem Maße in das umliegende Glas und in den Leuchtstoff.
Quecksilber ist als sehr giftig (akut toxisch und reproduktionstoxisch) sowie umweltgefährlich (gewässergefährdend, WGK 3) eingestuft.
Der Quecksilbergehalt schwankt stark in Abhängigkeit von Bauart, Produktionsjahr und Produktionsland quecksilberhaltiger Lampen. Nachfolgend sind die Gehalte für einige Bauarten aufgeführt:
Blei
Bleiglas wurde für die Sockel der stabförmigen Leuchtstofflampen vor Inkrafttreten der Neufassung der RoHS-Richtlinie bzw. der deutschen Umsetzung ElektroStoffV im Jahr 2013 verwendet. Dies betrifft grob geschätzt 25 % der quecksilberhaltigen Lampen aus dem Zeitraum von vor 2013. Die ElektroStoffV beschränkt den Bleigehalt auf 0,1 % (die RoHS-Richtlinie im Glas von Leuchtstoffröhren auf 0,2 %).
Blei (massiv oder als Pulver) ist als toxisch, reproduktionstoxisch und umweltgefährlich (gewässergefährdend) eingestuft. Da Blei aber hier in Form von Bleiglas vorliegt, geht davon ohne thermische oder mechanische Beanspruchung keine Gefährdung aus.
Bromierte Flammschutzmittel (FSM)
Bromierte FSM können in den Leiterplatten der elektronischen Vorschaltgeräte (EVG) enthalten sein. Integrierte elektronische Vorschaltgeräte werden fast ausschließlich in Lampen mit Schraubsockel eingesetzt. Dies betrifft grob geschätzt ¼ der quecksilberhaltigen Lampen ohne Berücksichtigung der stabförmigen Leuchtstofflampen.
Die Anwendung bromierter Flammschutzmittel in Leiterplatten ist seit 2006 bis auf wenige Ausnahmen in der EU begrenzt. Laut ElektroStoffV liegen die Grenzwerte je homogenem Werkstoff für die Summe polybromierter Biphenyle (PBB) und für polybromierte Diphenylether (PBDE) bei je 0,1 %.
In einer Schweizer Studie wurden 2011 vor allem Tetrabrombisphenol A (TBBPA; gewässergefährdend, bioakummulierbar und persistent), Decabromdiphenylether (DecaBDE) und Decabromdiphenylethan (DBDPE) gefunden, in einem UBA-Hintergrundpapier von 2008 wird noch Hexabromcyclododecan (HBCD) genannt. Das Flammschutzmittel (DecaBDE) ist seit 1. Juli 2008 für neu auf den Markt kommende Produkte verboten. Es wurde durch halogenfreie organische und anorganische (z. B. organische Triaryl- und Biphosphate) ersetzt. Die Freisetzung von TBBPA, der am häufigsten eingesetzten Substanz, wird vor allem durch die Nutzung als „reaktives“ Flammschutzmittel reduziert, das heißt, es wird chemisch in der Leiterplatte gebunden.
- Quecksilber (Hg),
- Blei,
- bromierte Flammschutzmittel.
- Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) < 0,1 Gew. %
- Cadmium wird auf < 0,01 Gew. % begrenzt, ist jedoch für die Entladungslampen von geringerer Bedeutung
Im unzerstörten Zustand gehen von quecksilberhaltigen Lampen keine Gefahren aus.
Quecksilber
Quecksilber liegt in quecksilberhaltigen Lampen in metallischer, teils gasförmiger Form im Leuchtgas vor. Im Lauf der Nutzung diffundiert es in geringem Maße in das umliegende Glas und in den Leuchtstoff.
Quecksilber ist als sehr giftig (akut toxisch und reproduktionstoxisch) sowie umweltgefährlich (gewässergefährdend, WGK 3) eingestuft.
Der Quecksilbergehalt schwankt stark in Abhängigkeit von Bauart, Produktionsjahr und Produktionsland quecksilberhaltiger Lampen. Nachfolgend sind die Gehalte für einige Bauarten aufgeführt:
- Stabförmige Leuchtstoffröhren: 1,5 – 7 mg/Stück
- Kompaktleuchtstofflampen: 1 – 5 mg/Stück
- Xenon-Fahrzeugscheinwerferlampen: 0 – 0,5 mg/Stück (nur ältere Typen D1 und D2)
- Beamerlampen: 15 – 40 mg/Stück
- Hochdruckdampflampen können deutlich höhere Quecksilbergehalte aufweisen (Natriumdampfhochdrucklampen zulässige Höchstwerte bis 40 mg/Lampe, Metallhalogendampflampen – von RoHS-Richtlinie ausgenommen – bis in den Bereich von einigen Gramm Quecksilber pro Kilogramm Lampe, auch für Leuchtröhren in der Lichtwerbung (CCFL) gibt es keine Begrenzung, aber ebenfalls Gehalte von einigen Gramm Quecksilber pro Kilogramm Lampe).
Blei
Bleiglas wurde für die Sockel der stabförmigen Leuchtstofflampen vor Inkrafttreten der Neufassung der RoHS-Richtlinie bzw. der deutschen Umsetzung ElektroStoffV im Jahr 2013 verwendet. Dies betrifft grob geschätzt 25 % der quecksilberhaltigen Lampen aus dem Zeitraum von vor 2013. Die ElektroStoffV beschränkt den Bleigehalt auf 0,1 % (die RoHS-Richtlinie im Glas von Leuchtstoffröhren auf 0,2 %).
Blei (massiv oder als Pulver) ist als toxisch, reproduktionstoxisch und umweltgefährlich (gewässergefährdend) eingestuft. Da Blei aber hier in Form von Bleiglas vorliegt, geht davon ohne thermische oder mechanische Beanspruchung keine Gefährdung aus.
Bromierte Flammschutzmittel (FSM)
Bromierte FSM können in den Leiterplatten der elektronischen Vorschaltgeräte (EVG) enthalten sein. Integrierte elektronische Vorschaltgeräte werden fast ausschließlich in Lampen mit Schraubsockel eingesetzt. Dies betrifft grob geschätzt ¼ der quecksilberhaltigen Lampen ohne Berücksichtigung der stabförmigen Leuchtstofflampen.
Die Anwendung bromierter Flammschutzmittel in Leiterplatten ist seit 2006 bis auf wenige Ausnahmen in der EU begrenzt. Laut ElektroStoffV liegen die Grenzwerte je homogenem Werkstoff für die Summe polybromierter Biphenyle (PBB) und für polybromierte Diphenylether (PBDE) bei je 0,1 %.
In einer Schweizer Studie wurden 2011 vor allem Tetrabrombisphenol A (TBBPA; gewässergefährdend, bioakummulierbar und persistent), Decabromdiphenylether (DecaBDE) und Decabromdiphenylethan (DBDPE) gefunden, in einem UBA-Hintergrundpapier von 2008 wird noch Hexabromcyclododecan (HBCD) genannt. Das Flammschutzmittel (DecaBDE) ist seit 1. Juli 2008 für neu auf den Markt kommende Produkte verboten. Es wurde durch halogenfreie organische und anorganische (z. B. organische Triaryl- und Biphosphate) ersetzt. Die Freisetzung von TBBPA, der am häufigsten eingesetzten Substanz, wird vor allem durch die Nutzung als „reaktives“ Flammschutzmittel reduziert, das heißt, es wird chemisch in der Leiterplatte gebunden.
Hinweis
Eine Umweltgefährdung durch gefährliche Stoffe aus quecksilberhaltigen Lampen soll überwiegend durch die in Anlage 4 ElektroG vorgeschriebene Schadstoffentfrachtung vermieden werden. Vorgegebene Maßnahmen sind:
- Sicherung vor Bruch bei Lagerung und Transport,
- Entfernung des Quecksilbers durch thermische Verfahren,
- Entfernung der quecksilberhaltigen Hintergrundbeleuchtung aus Monitoren,
- Begrenzung des Quecksilbergehalts für Altglas zur Verwertung auf 5 mg/kg Altglas.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
200121* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle | ||
Quecksilber | < 0,1 % | metallisches Quecksilber ist als sehr giftig (toxisch und reproduktionstoxisch) und umweltgefährlich (gewässergefährdend) eingestuft; Mengenangabe als Obergrenze des Gehaltes in der Lampe nach ElektroStoffV |
Blei | < 0,1 % | Blei ist als massiv oder als Pulver toxisch, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend eingestuft; Mengenangabe als Obergrenze des Gehaltes im Bleiglas nach ElektroStoffV |
Bromierte Flammschutzmittel | < 0,1 % in der Leiterplatte | bromierte Flammschutzmittel sind als umweltgefährlich (da schwer abbaubar) und wassergefährdend eingestuft; aufgrund der Mittelvielfalt ist im Einzelfall auf das Sicherheitsdatenblatt zurückzugreifen |
160108* quecksilberhaltige Bauteile: Xenon-Fahrzeugscheinwerferlampen, 160215* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile: Leuchtstofflampen zur Hintergrundbeleuchtung | ||
Quecksilber | < 0,1 % | metallisches Quecksilber ist als sehr giftig (toxisch und reproduktionstoxisch) und umweltgefährlich (gewässergefährdend) eingestuft; Mengenangabe als Obergrenze des Gehaltes in der Lampe nach ElektroStoffV |
Blei | < 0,1 % | Blei ist in massiver Form oder als Pulver toxisch, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend eingestuft; Mengenangabe als Obergrenze des Gehaltes im Bleiglas nach ElektroStoffV |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
160215* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile | 5 | |
200121* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle | 22 | Analytik |