IPA - Home > Abfallsteckbrief - Aufbereitung und Entsorgung quecksilberhaltiger Lampen, Stand 01.04.2022

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

 

 

Schadstoffe

Quecksilberhaltige Lampen können je nach Bautyp in unterschiedlicher Konzentration im Wesentlichen die folgenden Schadstoffe enthalten:
  • Quecksilber (Hg),
  • Blei,
  • bromierte Flammschutzmittel.
Durch die Neufassung der RoHS-Richtlinie und die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) wird das Inverkehrbringen von Produkten nur bei Einhaltung bestimmter Grenzwerte für schädliche Stoffe zugelassen:
  • Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) < 0,1 Gew. %
  • Cadmium wird auf < 0,01 Gew. % begrenzt, ist jedoch für die Entladungslampen von geringerer Bedeutung
Ausnahmen wie z. B. für Entladungslampen sind der europäischen RoHS-Richtlinie zu entnehmen.

Im unzerstörten Zustand gehen von quecksilberhaltigen Lampen keine Gefahren aus.

Quecksilber

Quecksilber liegt in quecksilberhaltigen Lampen in metallischer, teils gasförmiger Form im Leuchtgas vor. Im Lauf der Nutzung diffundiert es in geringem Maße in das umliegende Glas und in den Leuchtstoff.

Quecksilber ist als sehr giftig (akut toxisch und reproduktionstoxisch) sowie umweltgefährlich (gewässergefährdend, WGK 3) eingestuft.

Der Quecksilbergehalt schwankt stark in Abhängigkeit von Bauart, Produktionsjahr und Produktionsland quecksilberhaltiger Lampen. Nachfolgend sind die Gehalte für einige Bauarten aufgeführt:
  • Stabförmige Leuchtstoffröhren: 1,5 – 7 mg/Stück
  • Kompaktleuchtstofflampen: 1 – 5 mg/Stück
  • Xenon-Fahrzeugscheinwerferlampen: 0 – 0,5 mg/Stück (nur ältere Typen D1 und D2)
  • Beamerlampen: 15 – 40 mg/Stück
  • Hochdruckdampflampen können deutlich höhere Quecksilbergehalte aufweisen (Natriumdampfhochdrucklampen zulässige Höchstwerte bis 40 mg/Lampe, Metallhalogendampflampen – von RoHS-Richtlinie ausgenommen – bis in den Bereich von einigen Gramm Quecksilber pro Kilogramm Lampe, auch für Leuchtröhren in der Lichtwerbung (CCFL) gibt es keine Begrenzung, aber ebenfalls Gehalte von einigen Gramm Quecksilber pro Kilogramm Lampe).

Blei

Bleiglas wurde für die Sockel der stabförmigen Leuchtstofflampen vor Inkrafttreten der Neufassung der RoHS-Richtlinie bzw. der deutschen Umsetzung ElektroStoffV im Jahr 2013 verwendet. Dies betrifft grob geschätzt 25 % der quecksilberhaltigen Lampen aus dem Zeitraum von vor 2013. Die ElektroStoffV beschränkt den Bleigehalt auf 0,1 % (die RoHS-Richtlinie im Glas von Leuchtstoffröhren auf 0,2 %).

Blei (massiv oder als Pulver) ist als toxisch, reproduktionstoxisch und umweltgefährlich (gewässergefährdend) eingestuft. Da Blei aber hier in Form von Bleiglas vorliegt, geht davon ohne thermische oder mechanische Beanspruchung keine Gefährdung aus.

Bromierte Flammschutzmittel (FSM)

Bromierte FSM können in den Leiterplatten der elektronischen Vorschaltgeräte (EVG) enthalten sein. Integrierte elektronische Vorschaltgeräte werden fast ausschließlich in Lampen mit Schraubsockel eingesetzt. Dies betrifft grob geschätzt ¼ der quecksilberhaltigen Lampen ohne Berücksichtigung der stabförmigen Leuchtstofflampen.

Die Anwendung bromierter Flammschutzmittel in Leiterplatten ist seit 2006 bis auf wenige Ausnahmen in der EU begrenzt. Laut ElektroStoffV liegen die Grenzwerte je homogenem Werkstoff für die Summe polybromierter Biphenyle (PBB) und für polybromierte Diphenylether (PBDE) bei je 0,1 %.

In einer Schweizer Studie wurden 2011 vor allem Tetrabrombisphenol A (TBBPA; gewässergefährdend, bioakummulierbar und persistent), Decabromdiphenylether (DecaBDE) und Decabromdiphenylethan (DBDPE) gefunden, in einem UBA-Hintergrundpapier von 2008 wird noch Hexabromcyclododecan (HBCD) genannt. Das Flammschutzmittel (DecaBDE) ist seit 1. Juli 2008 für neu auf den Markt kommende Produkte verboten. Es wurde durch halogenfreie organische und anorganische (z. B. organische Triaryl- und Biphosphate) ersetzt. Die Freisetzung von TBBPA, der am häufigsten eingesetzten Substanz, wird vor allem durch die Nutzung als „reaktives“ Flammschutzmittel reduziert, das heißt, es wird chemisch in der Leiterplatte gebunden.

 

Hinweis
Eine Umweltgefährdung durch gefährliche Stoffe aus quecksilberhaltigen Lampen soll überwiegend durch die in Anlage 4 ElektroG vorgeschriebene Schadstoffentfrachtung vermieden werden. Vorgegebene Maßnahmen sind:
  • Sicherung vor Bruch bei Lagerung und Transport,
  • Entfernung des Quecksilbers durch thermische Verfahren,
  • Entfernung der quecksilberhaltigen Hintergrundbeleuchtung aus Monitoren,
  • Begrenzung des Quecksilbergehalts für Altglas zur Verwertung auf 5 mg/kg Altglas.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
200121* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
Quecksilber < 0,1 % metallisches Quecksilber ist als sehr giftig (toxisch und reproduktionstoxisch) und umweltgefährlich (gewässergefährdend) eingestuft; Mengenangabe als Obergrenze des Gehaltes in der Lampe nach ElektroStoffV
Blei < 0,1 % Blei ist als massiv oder als Pulver toxisch, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend eingestuft; Mengenangabe als Obergrenze des Gehaltes im Bleiglas nach ElektroStoffV
Bromierte Flammschutzmittel < 0,1 % in der Leiterplatte bromierte Flammschutzmittel sind als umweltgefährlich (da schwer abbaubar) und wassergefährdend eingestuft; aufgrund der Mittelvielfalt ist im Einzelfall auf das Sicherheitsdatenblatt zurückzugreifen
160108* quecksilberhaltige Bauteile: Xenon-Fahrzeugscheinwerferlampen, 160215* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile: Leuchtstofflampen zur Hintergrundbeleuchtung
Quecksilber < 0,1 % metallisches Quecksilber ist als sehr giftig (toxisch und reproduktionstoxisch) und umweltgefährlich (gewässergefährdend) eingestuft; Mengenangabe als Obergrenze des Gehaltes in der Lampe nach ElektroStoffV
Blei < 0,1 % Blei ist in massiver Form oder als Pulver toxisch, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend eingestuft; Mengenangabe als Obergrenze des Gehaltes im Bleiglas nach ElektroStoffV

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
160215* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile 5
200121* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle 22   Analytik

 

 

Glossar
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  WGKWassergefährdungsklasse; Potential von Stoffen und Gemischen, die Eigenschaft von Wasser nachteilig zu ändern; gemäß AwSV: nicht wassergefährdend (nwg), allgemein wassergefährdend (awg), WGK 1 = schwach wassergefährdend, WGK 2 = deutlich wassergefährdend, WGK 3 = stark wassergefährdend
  PBBpolybromierte Biphenyle, eine Stoffklasse, die als Ersatz für polychlorierte Biphenyle (PCB) in Flammschutzmitteln und als Weichmacher in Kunststoffen dient, aber im Verdacht steht, toxisch, persistent und bioakkumulierbar zu sein, Stoff Hexabrombiphenyl in POP-Verordnung
  PBDEpolybromierte Diphenylether, Stoffklasse, werden als Flammschutzmittel z. B. Kunststoffen und Textilien zugesetzt und haben u. a. persistente Eigenschaften, einige Stoffe unterfallen der POP-Verordnung
  Vorschaltgerätgibt den für die Gasentladung bei Entladungslampen erforderlichen Zündimpuls beim Einschalten der Lampe und begrenzt anschließend den Entladungsstrom beim Weiterbetrieb; kann separat oder integriert verbaut sein
  CCFLcold cathode fluorescent lamp, Kaltkathoden-Fluoreszenzlampe, eine Niederdruck-Entladungslampe, auch Gasentladungsröhre, Leuchtröhre oder Neonröhre genannt; mit Gas gefüllte Röhre, die durch Elektronen einer Kathode zum Leuchten angeregt wird, wobei die Art des Gases die Farbe bestimmt
  Entladungslampeauch Gasentladungslampe, in der es durch Anlegen einer Mindestspannung an Kathode und Anode in einer gasgefüllten Glasröhre zu einer Gasentladung unter Aussendung von Licht kommt; Unterteilung u. a. in Niederdruck-Entladungslampen (z. B. Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhre) bzw. Hochdruck-Entladungslampen (z. B. Quecksilberdampflampen)
  Kompaktleuchtstofflampekleine Leuchtstofflampe, gehört zu den Niederdruck-Entladungslampen, mit oder ohne integriertem Vorschaltgerät, meist mit Schraub- oder Stecksockel; seit Ende 2018 ist die Aus- und Einfuhr sowie Herstellung innerhalb der Europäischen Union nach der EU-Quecksilberverordnung unzulässig; ein Vermarktungsname war Energiesparlampe, wobei dieser Begriff auch andere energiesparende Leuchtmittel umfasste
  LampeEinrichtung zur Erzeugung von Licht (Definition aus ElektroG), Bauteil einer Leuchte
  Leuchtstoffröhrestabförmige Niederdruck-Entladungslampe (auch als Leuchtstofflampe bezeichnet), wobei Quecksilberdampf bei Anregung durch Elektronen UV-Licht aussendet, welches durch eine Leuchtstoffschicht auf der Glaskolbeninnenwand in sichtbares Licht umgewandelt wird; dabei bestimmt die chemische Zusammensetzung des Leuchtstoffs Lichtfarbe und Farbwiedergabe
  EnergiesparlampeNiederdruck-Entladungslampe mit Vorschaltgerät und Schraubsockel; Dimensionierung in Anlehnung an Glühlampe

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  BY - Bayern
  BE - Berlin
  BB - Brandenburg
  HB - Bremen
  HE - Hessen
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  NI - Niedersachsen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  RP - Rheinland-Pfalz
  SL - Saarland
  SN - Sachsen
  TH - Thüringen