Abfallsteckbrief "0303 Zellstoffherstellung"

 

030301 Rinden- und Holzabfälle
030302 Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)
030309 Kalkschlammabfälle
030310 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
030311 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen

Erläuterung

Die Ausführungen beschränken sich auf die gängigen bei der Zellstoffherstellung mit dem Sulfat- und Sulfitverfahren anfallenden Abfallarten. Nicht berücksichtigt sind das mechanische Aufschlussverfahren und die typischen Nebenprozesse dieser Branche, z. B. Heizkraftwerke und die Verwertungsprozesse der bei der Zellstoffherstellung prinzipbedingt anfallenden Lignin-Abbauprodukte (z.B. Ligninsulfonsäuren).

Die bei der Herstellung von Papier, Karton und Pappe anfallenden Abfälle sind im Abfallsteckbrief 0303 Papierherstellung beschrieben.

Zuordnung nach AVV


Kapitel 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
Gruppe 0303 Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Entstehung von Abfällen aus der Zellstoffherstellung (Quelle: ABAG-itm, LUBW; IVV Fraunhofer)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 4 )

Papierschlamm (Quelle: HLUG, Wiesbaden)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
   Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Zellstoff- und Papierindustrie", UBA
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Allgemein
Die bei der Papierherstellung (siehe Abfallsteckbrief 0303 Papierherstellung) verwendeten Fasern werden auch Faserstoff genannt. Aus dem Rohstoff Holz wird je nach Holzaufschlussverfahren die Primärfaserstoffe Holzstoff oder Zellstoff gewonnen. Aus Altpapier wird der Sekundärfaserstoff bzw. Altpapierfaserstoff hergestellt. Bei der Zellstoffherstellung wird prinzipbedingt Lignin innerhalb der Cellulosematrix aufgespalten und gelöst. Daher fallen größere Mengen an Ligninabbauprodukten an, deren (thermische und chemische) Verwertungsprozesse in den Zellstoffherstellungsprozess integriert sind. Die Beschreibung dieser verfahrenstechnischen Prozesse ist nicht Gegenstand des Abfallsteckbriefes.

Mehr als 95 % des weltweit hergestellten Zellstoffs wird mit dem alkalischen Sulfatverfahren aufgeschlossen. Die weiteren Verfahren, das saure Sulfitverfahren und der mechanische Aufschluss (Holzstoffherstellung), sind weltweit eher von untergeordneter Bedeutung. Von den in Deutschland bestehenden fünf Zellstofffabriken (Stand 2011) sind aber drei Sulfitzellstoffwerke, diese sind integriert in Papierfabriken, d. h. es wird Zellstoff für die eigene Produktion hergestellt.

Beim Aufschluss wird das Holz stets in Gegenwart von Wasser in seine elementaren Bestandteile zerlegt. In der Zellstoffherstellung werden die nichtfaserigen Teile, z. B. Lignin, und Fremdstoffe, in einem Kochvorgang fast gänzlich von den Fasern gelöst.

Beim Sulfatzellstoffverfahren wird der Ligninabbau durch Hydrogensulfidionen (HS-) in basischem Milieu erreicht. Dies erfolgt durch den Einsatz von Natriumsulfid (Na2S) und Natronlauge (NaOH). Die Ablauge (Schwarzlauge) wird auf Wäschern von den Fasern getrennt. In einem weiteren mehrstufigen Verfahren (Eindampfen der Ablauge, Verbrennen der organischen Inhaltsstoffe, Auflösen der verbliebenen anorganischen Schmelze in Wasser, Rückgewinnung und Aktivierung der Wirkchemikalien in der Kaustifizierung) werden über 95 % der Chemikalien in Form der Weißlauge zurückgewonnen und zum Holzaufschluss wieder eingesetzt. Mit Sulfatzellstoff erhält man Papiere mit hohen Festigkeitsansprüchen, deshalb wird die Faser auch Kraftzellstoff und das Papier Kraftpapier genannt.

Beim Sulfitzellstoffverfahren wird das Lignin durch eine direkte Sulfonierung abgebaut. Dies erfolgt durch den Einsatz von Calcium- oder Magnesiumbisulfit und Schwefliger Säure. Entsprechend haben die Ablaugen auch eine andere Zusammensetzung als die Ablauge im Sulfatverfahren und bestehen zu einem hohen Prozentsatz aus Ligninsulfonsäuren, die nach Vakuumeindampfen als Brennmaterial zu innerbetrieblichen Heizzwecken verwendet oder als Ligninsulfonate aufgearbeitet werden können. Mit Sulfitzellstoff erhält man Papiere mit hohen Weißgrad- und geringen Festigkeitsansprüchen.

Zellstoff wird in der Regel gebleicht. Mit elementarem Chlor gebleichte Zellstoffe (Chlorbleiche) werden im Europäischen Raum dabei kaum noch hergestellt, weil die Umweltbelastungen bei der Herstellung extrem hoch sind. Beim Sulfatzellstoffverfahren sind heute die elementar-chlorfrei-gebleichten (ECF) Sorten am häufigsten. Daneben gibt es beim Sulfatzellstoffverfahren auch total chlorfrei gebleichte Sorten (TCF). Bei der Bleiche des Sulfitzellstoffs kann der Einsatz chlorhaltiger Bleichchemikalien normalerweise vermieden werden, es kommt meist eine TCF-Bleiche zum Einsatz.

030301 Rinden- und Holzabfälle

Diese Abfälle entstehen bei der Entrindung des Holzes. Die Entrindung erfolgt in Trommelentrindern, in denen die Holzprügel intensiv in Wasser bewegt werden, wodurch die Rinde, lose Bestandteile und Fremdstoffe abgelöst und in das Wasser überführt werden. Die Abfälle bestehen überwiegend aus Rinde, Holzspänen, daneben enthalten sie auch Wasser, Pflanzenteile, Sand, Erde und andere Fremdstoffanhaftungen. Eine ähnliche Zusammensetzung haben auch Abfälle aus der Trockenentrindung.

030302 Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)

Beim Sulfatzellstoffverfahren wird zur Rückgegewinnung der verbrauchten Kochlauge die Prozessablauge mit ihrem hohen Ligninanteil eingedampft und verbrannt. Nach der Verbrennungsstufe Verbrennungsstufe wird den sich bei der Verbrennung bildenden Schmelzen verdünnte Weißlauge zugegeben. Aus der dabei entstehenden Grünlauge werden die Sulfitschlämme (engl. ‘green liquor sludge‘) als Verbrennungsrückstände bzw. Aschen anorganischer Natur abfiltriert.

030309 Kalkschlammabfälle

Bei der Rückgewinnung der verbrauchten Kochlauge im Sulfatzellstoffverfahren, der so genannten Kaustifizierung, wird Natriumsulfid durch die Kaustifizierung in Natriumcarbonat und anschließend wieder in Natriumhydroxid umgewandelt. Dabei fällt verunreinigter Kalkschlamm an. Kalkschlammabfälle können in geringen Mengen auch beim Sulfitaufschlussverfahren anfallen.

030310 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung

Nach dem Auflösen und Zerfasern des Holzes fallen faserhaltige Schlämme an, bei denen Spuckstoffe, Grobfasern und Holzreste die Hauptinhaltsstoffe sind.

030311 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen

Das Abwasser aus den einzelnen Prozessstufen der Entrindung, des Zellstoffaufschlusses inklusive Laugenkreislauf, der Zellstoffwäsche, der mechanischen Abtrennung und Bleiche wird im Allgemeinen gemeinsam in einer betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlage gereinigt. Die meisten Abfälle fallen - je nach Verfahren - als Schlämme in der Vorklärung und in der biologischen Stufe an. In der Vorklärung fällt ein Sedimentationsschlamm (Primärschlamm) an, der meist aus ungelösten, überwiegend organischen Stoffen besteht. Der Bioschlamm entsteht in der biologischen Stufe und ist in der Zusammensetzung vergleichbar mit dem Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen. Die Schlämme werden eingedickt und fallen in loser Schüttung mit einer Restfeuchte von 55 bis 70 % an. In wenigen Ausnahmefällen wird er auch thermisch getrocknet und fällt als Granulat mit bis zu 98 % Trockensubstanz an.

 

 

Im Abfallsteckbrief „0303 Papierherstellung“ sind weitere Darstellungen von dem vdp Verband Deutscher Papierfabriken e. V. dargestellt: Papiermaschine, Altpapier-Aufbereitung und Deinking. (Quelle: vdp Verband Deutscher Papierfabriken e. V.)

 

Hinweis
Die Papier- und Zellstoffindustrie gehört zu den Branchen, die eine hohe Umweltrelevanz aufweisen. Ungefähr jeder fünfte der weltweit gefällten Bäume landet in einem Zellstoffwerk. Daher kommt dem Einsatz ressourcenschonender Verfahren eine hohe ökologische und ökonomische Bedeutung zu.

Die Zellstoffindustrie hat die Stoffströme weitgehend geschlossen, so dass der Anteil der zu beseitigenden Abfälle außerordentlich gering ist.

 

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Allgemein

Das Endprodukt Zellstoff selbst ist schadstoffarm. Im Produktionsprozess fallen zahlreiche potentielle Schadstoffe an, die aber überwiegend nicht in den Abfall gelangen, da die Zellstoffindustrie die Stoffströme weitgehend geschlossen hat.

Schwermetalle

Der Schwermetallgehalt ist in allen vorgenannten Abfällen der Zellstoffherstellung gering. Die Metalle liegen in metallischer und oxidischer Form sowie zum Teil als Verbindung vor. Aufgrund der relativ geringen Konzentration sind sie für eine Gefährdungseinstufung nicht relevant, können jedoch maßgebend für die Verwertung sein.

Organische Schadstoffe

Die vorgenannten Abfälle weisen in der Regel prozessbedingt keine organischen Schadstoffe auf, die für eine Gefährdungseinstufung relevant wären. Organische Schadstoffe können jedoch maßgebend für die Beurteilung von Verwertungsmöglichkeiten sein.

Es ist anzumerken, dass die durch die Chlorbleiche gebildeten Gehalte an Polychlorierten Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF) durch den Einsatz von neuen Zellstoff-Bleicherfahren wie Elemental Chlorine Free (ECF) mit Chlordioxid und Totally Chlorine Free (TCF) Bleaching mit Ozon in den letzten zwei Jahrzehnten auf sehr niedrige Gehalte zurückgegangen sind. Die früher übliche Verwendung von Pentachlorphenol (PCP) und metallorganischen Verbindungen (von Hg, Sn, Cu) als Schleimbekämpfungsmittel ist ebenfalls nicht mehr gebräuchlich. Die moderne Zellstoffbleiche mit den Verfahren ECF und TCF führt zu Abfällen mit weitaus geringerem AOX-Gehalt (Adsorbierbare organisch gebundene Halogene), der aber die stofflichen Verwertungsmöglichkeiten trotzdem einschränkt.

Sonstige Schadstoffe

Sonstige Schadstoffe sind bei diesen Abfällen nicht einstufungsrelevant. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass während des Produktionsprozesses eine Vielzahl an Chemikalien wie z. B. Lösungen aus Natriumhydroxid und Natriumsulfid (Weißlauge) eingesetzt werden, deren Verbleib im geschlossenen Kreislauf des Produktionsprozesses sichergestellt werden muss.

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
030309  Kalkschlammabfälle 1
030310  Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung 184   Analytik
030311  Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen 6

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Referenzdokument über die besten verfügbaren Technicken, hier "Zellstoff- und Papierindustrie", UBA
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton
  Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Merkblatt DWA-M 731 – Abwasser und Abfälle aus der Papierherstellung, DWA, 7/2011
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
  Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Leitfaden zur PFAS-Bewertung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 2022
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Einführung eines Energie- und Stoffstrommanagementsystems bei der Firma Kappa Badenkarton, LUBW, 2001
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  Erlass zur Umsetzung des Leitfadens zu PFAS-Bewertung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
  BY - Bayern
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  NI - Niedersachsen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Enerige, Bauen und Klimaschutz vom 06.04.2017 zum Ende der Abfalleigenschaft von Altpapier - Anwendbarkeit der Vereinbarung vom 23.02.1998
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Bewertungsmaßstäbe für PFAS, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Abfallvermeidung

Die Zellstoffindustrie hat die Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung des Abfallaufkommens aus umweltrechtlichen, ökologischen und ökonomischen Gründen bereits weitgehend umgesetzt. In sogenannten BREF-Dokumenten werden die besten verfügbaren Techniken (BVT) branchenbezogen konkretisiert.
In dem BREF-Dokument "Referenzdokument über die Besten Verfügbaren Techniken in der Zellstoff- und Papierindustrie" stehen anlagentechnisch folgende Maßnahmen im Vordergrund:
  • verstärkte Entfernung des Lignins vor der Verarbeitung in der Bleichanlage durch ein verlängertes bzw. modifiziertes Kochen und zusätzliche Sauerstoffstufen,
  • hocheffizientes Waschen des ungewaschenen Zellstoffs sowie Sortieren des ungewaschenen Zellstoffs im geschlossenen Kreislauf,
  • elementarchlorfreies Bleichen (ECF-Bleichen) mit geringem AOX-Gehalt bzw. total chlorfreies Bleichen (TCF-Bleichen),
  • teilweises Recycling des hauptsächlich alkalischen Prozesswassers aus der Bleichanlage,
  • Einsatz eines wirksamen Überwachungs-, Sicherungs- und Wiedergewinnungssystems für das Leckagewasser,
  • Strippung und Wiederverwendung des Kondensats aus der Eindampfanlage,
  • Bereitstellung ausreichender Kapazitäten in der Schwarzlaugeneindampfanlage und beim Laugenrückgewinnungskessel zum Zwecke der Aufnahme der zusätzlichen Laugen- und Feststoffbelastungen,
  • Auffangen und Wiederverwenden des sauberen Kühlwassers,
  • Bereitstellung ausreichend großer Pufferbehälter zur Speicherung aufgefangener Koch- und Aufbereitungslösungen und des verschmutzten Kondensats mit dem Ziel der Vermeidung von plötzlich auftretenden Belastungsspitzen und gelegentlichen Störungen in der externen Abwasserbehandlungsanlage.

Die Minimierung von festen Abfällen zur Entsorgung besteht in der Vermeidung von Abfällen und in Recyclingtätigkeiten durch eine Kombination der folgenden Techniken:
  • Rückgewinnung von Fasern und Füllstoffen und Behandlung des Kreislaufwassers,
  • System zur Ausschuss-Rückführung,
  • Rückgewinnung von Streichfarben/Wiederverwendung von Pigmenten,
  • Wiederverwendung des Faserschlamms aus der primären Abwasserbehandlung.
Neben den prozessintegrierten Maßnahmen zählen auch primäre und biologische Abwasserbehandlungsverfahren zu den besten verfügbaren Techniken für Sulfatzellstoffanlagen.

Für die Sulfitzellstoffanlagen, die normalerweise in die Papiererzeugung eingebunden sind, werden analoge Vorkehrungen empfohlen. Für sie gelten zudem die folgenden Empfehlungen:
  • Modifizierung der Kochung vor der Bleiche,
  • Verdampfung von Abwässern aus der Heiß-Alkaliextraktion und Verbrennung von Konzentraten zur energetischen Nutzung,
  • Verbesserungen bei der Bleiche (TCF-Bleiche, geschlossener Kreislauf, Vorbleiche auf MgO-Basis),
  • Verbesserungen vor/in der Eindampfanlage (Neutralisierung der Schwachlauge, anaerobe Behandlung der Kondensate und/oder Strippung und Rückgewinnung von SO2 aus den Kondensaten der Eindampfanlage),
  • wirksames Leckageüberwachungs- und Rückhaltesystem, kombiniert mit Chemikalien- und Energierückgewinnungssystem.

Sammlung und Bereitstellung

Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.

Bei den Rückständen handelt es sich grundsätzlich um feuchte Abfälle mit einem unterschiedlichen Wassergehalt, je nach Art und Grad der Vorbehandlung. Sie sollten daher in flüssigkeitsdichten Containern gelagert und transportiert werden. Weitere Vorsichtsmaßnahmen sind aufgrund des geringen Umweltgefährdungspotenzials nicht erforderlich.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos -> Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Abfällen erfolgt meist ausschließlich innerhalb der geschlossenen Produktionskreisläufe. Zum Beispiel kann der aus primären Abwasserbehandlung stammende Schlamm mit hohem Faseranteil im Produktionsprozess wiederverwendet werden.

Die überwiegend organischen Rückstände können beim Sulfatverfahren weitgehend im Prozess wieder eingesetzt werden (Kreislaufführung), z. B. Schwarzlauge. Die sonstigen Abfälle werden zumeist in betriebseigenen Nebenprozessen oder, sofern dies nicht möglich ist, in externen Anlagen stofflich oder energetisch verwertet.

Verwertung

Eine stoffliche Verwertung der bei der Zellstoffherstellung anfallenden Rinden- und Holzabfälle ist im Prinzip im Garten- und Landschaftsbau möglich. Die Abfälle bestehen überwiegend aus Rinden und Holzspänen, daneben auch aus Sand, Erde und anderen Fremdstoffanhaftungen. Für eine stoffliche Verwertung der Rinden- und Holzabfälle z. B. aus dem Trommelentrinder ist allerdings sicherzustellen, dass es sich bei dem verarbeiteten Holz um naturbelassenes Holz handelt und bei der Lagerung des Holzes keine metallorganischen Verbindungen (z. B. von Hg, Sn, Cu), Halogenphenole, organische Brom- und Schwefel-Verbindungen oder andere umweltgefährdende Substanzen zur Konservierung eingesetzt wurden.

Schlämme aus der Abwasserbehandlung können als Zuschlag in der Zementherstellung und bei ausreichend hohem organischem Anteil als Porosierungsmittel bei der Ziegelherstellung verwendet werden. Eine bodenbezogene Verwertung der Schlämme ist trotz der über die Jahre gesunkenen AOX-Gehalte keine Option, da diese mit weiteren Schadstoffen belastet sein können. Ausnahmen sind gegebenenfalls im Bereich der Sulfitzellstoffherstellung möglich. Hier wird der Einsatz chlorhaltiger Bleichchemikalien normalerweise komplett vermieden. Aus diesem Grund enthalten Abwässer und Schlämme aus diesen Anlagen in der Regel keine größeren Mengen an organischen Chlorverbindungen. An Standorten mit kombinierter Zellstoff- und Papierproduktion können Papierchemikalien wie z. B. PFAS in den Abwasserstrom gelangen, die für eine bodenbezogene Verwertung nicht geeignet sind.

Die Energetische Verwertung erfolgt überwiegend betriebsintern.

Beseitigung

Die Beseitigung der Schlämme setzt voraus, dass eine Verwertung nachgewiesenermaßen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies gilt u. a. für die Sulfitschlämme, für die die Deponierung (nach Entwässerung) zu empfehlen ist. Kalkschlammabfälle aus der Kaustifizierung können ggfs. als Zuschlagstoff verwendet werden, in der Regel ist für diese Abfälle ebenfalls die Deponierung (nach Entwässerung) zu empfehlen.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
030301 Rinden- und Holzabfälle
Garten- und Landschaftsbau; energetische Verwertung (überwiegend betriebsintern) Verbrennung
030302 Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)
keine wertschöpfenden Verfahren bekannt Deponierung (nach Entwässerung)
030309 Kalkschlammabfälle
stoffliche Verwertung als Zuschlagstoff möglich Deponierung (nach Entwässerung)
030310 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
energetische Verwertung (überwiegend betriebsintern) Verbrennung
030311 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen
Zuschlag bei der Klinkerherstellung in Zementwerken; bei ausreichend hohem organischen Anteil als Porosierungsmittel bei der Ziegelherstellung; energetische Verwertung (überwiegend betriebsintern) Verbrennung

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Referenzdokument über die besten verfügbaren Technicken, hier "Zellstoff- und Papierindustrie", UBA
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Informationsangebot des Verbands der Deutschen Papierfabriken e. V.
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  BW - Baden-Württemberg
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Einführung eines Energie- und Stoffstrommanagementsystems bei der Firma Kappa Badenkarton, LUBW, 2001
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert

 

 

Glossar
  LigninBiopolymer aus aromatischen Kohlenwasserstoffverbindungen, das in die pflanzliche Zellwand eingelagert wird und dadurch die Verholzung der Zelle bewirkt
  KaustifizierungVerfahren der Technischen Chemie zur Herstellung der Alkalien Natriumhydroxid und Kaliumhydroxid
  Spuckstoffzellstoff- bzw. papierfaserfremde Stoffe anorganischer und organischer Art, die hauptsächlich beim Auflösen von Altpapier in der Papierfabrik entstehen
  Sulfonierungchemische Reaktion, bei der eine Sulfonsäuregruppe in eine organische Verbindung eingeführt wird
  Chlorbleichemit elementarem Chlor durchgeführte Bleiche des Zellstoffs; da hierbei krebserzeugende Stoffe wie PCDD/PCDF entstehen können, wird dieses Verfahren in Europa kaum mehr angewandt
  SulfitSalze und Ester der Schwefligen Säure H2SO3
  SulfatSalze oder Ester der Schwefelsäure H2SO4
  MagnesiumbisulfitMg(HSO3)2; Magnesiumhydrogensulfit
  HydrogensulfidionenHS¬; Salze des Schwefelwasserstoffes
  HolzstoffFaserstoff, der durch die mechanische Zerfaserung von Holz gewonnen wird (durch mechanischen Holzaufschluss, evtl. mit thermischer und/oder chemischer Vorbehandlung)
  PCDD/PCDFpolychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane, Sammelbezeichnung für ähnlich aufgebaute, chlorierte organische Verbindungen, die hauptsächlich bei thermischen Prozessen von organischen Materialien anfallen, giftig (u. a. krebserzeugend), fettlöslich, bioakkumulierbar, persistent, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang IV aufgeführt)
  PCPPentachlorphenol, chlorierter, aromatischer Kohlenwasserstoff, der vor allem in Holzschutzmitteln als Fungizid (Gift gegen Pilzbefall) eingesetzt wurde, im Anhang I bzw. IV der POP-Vordnung aufgeführt
  Weißlaugefür die Papierproduktion im Sulfatprozess eingesetzte stark alkalische wässrige Lösung aus Natriumhydroxid und Natriumsulfid, die anschließend aus der Schwarzlauge auf chemischem Wege zurückgewonnen und wieder eingesetzt werden kann
  AOXadsorbierbare organisch gebundene Halogene, Gruppenparameter der chemischen Analytik, erfasst Chlor-, Brom- und Iodverbindungen durch Adsorption an Aktivkohlefiltern, zur Beurteilung von Wasser, Abwasser und Klärschlamm
  BREFbest available technique reference document (siehe BVT)
  BVTbeste verfügbare Technik, die gemäß der Industrieemissionsrichtlinie (IED) den Stand der Technik zur Emissionsminderung für bestimmte Industrieanlagen in BVT-Merkblättern (BREF) konkretisiert
  Schwarzlaugeligninreiches Nebenprodukt der Zelluloseherstellung nach dem Sulfat-Verfahren, das bei der Trennung des Lignins vom Zellstoff entsteht (Lignin: phenolhaltige Biopolymere, die der Verholzung von pflanzlichen Zellen dienen)
  PFASper- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, auch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) und früher perfluorierte Tenside (PFT) genannt, zu denen auch PFOS und PFOA gehören; industriell hergestellte organische Fluorverbindungen, wasser-, fett- und schmutzabweisend, persistent, meistens bioakkumulativ und toxisch
  ECFelementary chlorine free, Bezeichnung für Zellstoff, der statt mit Chlor mit Chlordioxid gebleicht wurde
  TCFtotally chlorine free, Bezeichnung für Zellstoff, der statt mit Chlor mit Wasserstoffperoxid oder Ozon gebleicht wurde
  Strippungphysikalisches Trennverfahren, Stoffe werden aus einer flüssigen Phase in die Gasphase

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
   Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Zellstoff- und Papierindustrie", UBA
  Referenzdokument über die besten verfügbaren Technicken, hier "Zellstoff- und Papierindustrie", UBA
  Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
  Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Leitfaden zur PFAS-Bewertung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 2022
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  Papier ABC, Verband Deutscher Papierfabriken e.V. (VDP), 11/2015
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Erlass zur Umsetzung des Leitfadens zu PFAS-Bewertung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  Einführung eines Energie- und Stoffstrommanagementsystems bei der Firma Kappa Badenkarton, LUBW, 2001
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Enerige, Bauen und Klimaschutz vom 06.04.2017 zum Ende der Abfalleigenschaft von Altpapier - Anwendbarkeit der Vereinbarung vom 23.02.1998
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Enerige, Bauen und Klimaschutz vom 06.04.2017 zum Ende der Abfalleigenschaft von Altpapier - Anwendbarkeit der Vereinbarung vom 23.02.1998
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Bewertungsmaßstäbe für PFAS, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

Überarbeitung
Datumim Auftrag vonBearbeitet durch
22.07.2020Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Hertzstr. 173
76231 Karlsruhe
IPA@lubw.bwl.de
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV
Giggenhauser Straße 35
85354 Freising
www.ivv.fraunhofer.de
Ersterstellung
DatumHerausgeberErsteller
19.11.2008Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Hertzstr. 173
76231 Karlsruhe
IPA@lubw.bwl.de
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
ABAG-itm GmbH
Hauptstraße 4
75335 Dobel
info@abag-itm.de
www.abag-itm.de
07083 / 52774-60

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