Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Allgemein
Gebrauchte Entwickler-, Bleich- und Fixierchemikalien enthalten die Wirkstoffe des ursprünglichen Prozessbads sowie deren Umwandlungs- und Zersetzungsprodukte. Bei den Wirkstoffen handelt es sich um organische und anorganische Schadstoffe unterschiedlicher Art und Zusammensetzung, die spezifisch auf den jeweiligen fotochemischen Prozess abgestimmt sind, z. B. C41-Prozess (Farbnegativ-Entwicklung), E-6-Prozess (Herstellung von Diapositiven im Umkehrverfahren) und RA-4-Prozess (Entwicklung von Farb-Abzügen). Die Schadstoffe liegen grundsätzlich als Mischung in der Fotochemikalie vor und können wie folgt gruppiert werden:
Die Umwandlungs- und Zersetzungsprodukte sind nur in begrenztem Maße bekannt, z. B. komplexe Silberthiosulfatverbindungen in Fixierern und Borate in Umkehrbädern. Eindeutige Einstufungen dieser Reaktionsprodukte als Gefahrstoff sind daher nur in bestimmten Fällen möglich. Nachfolgende Anmerkungen beschränken sich auf die wesentlichen in unbenutzten Fotochemikalien enthaltenen Schadstoffe. In Einzelfällen ist auf die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zurückzugreifen.
Bei der Leiterplattenentwicklung fallen zudem verbrauchte organische Lösemittel an, die mit den Fotolackresten verunreinigt sind.
Bei den festen Abfällen sind insbesondere die in Einwegkameras enthaltenen Batterien relevant. Hierbei handelt es sich meist um Knopfzellen mit Schwermetallanteilen, u. a. Quecksilber.
Schwermetalle
Silber fällt überwiegend im Fixier- und Bleichfixierprozess an und liegt zunächst als Silberthiosulfatkomplex vor. Deutlich geringere Konzentrationen an Silber finden sich in der Schlusswässerung. In Bleichbädern entsteht Silberbromid. In der Abwasserbehandlung können insbesondere aus dem Thiosulfat weitere Silberverbindungen entstehen.
Elementares Silber, solange es nicht in Wasser gelöst oder in kolloidaler Form vorliegt, weist keine gefährlichen Eigenschaften auf. Silberbromid ist als schwach wassergefährdend (WGK I) eingestuft (WGK I). Silbersulfat ist als reizend und stark wassergefährdend (WGK III) eingestuft.
Quecksilber ist unabhängig von der vorliegenden Konzentration als akut toxisch, gewässergefährdend eingestuft sowie der WGK 3 zugeordnet.
Anorganische Schadstoffe
In Entwickler-, Fixier- und Bleichchemikalien sind u.a. Natriumhydroxid, Kaliumsulfit, Natriumdisulfit, Tri-Kaliumphosphat zu finden. Diese Stoffe sind meist als reizend und wassergefährdend (WGK 2) eingestuft.
Ammoniumthiosulfat ist als schwach wassergefährdend eingestuft und wird in der Abwasserbehandlung zu Sulfat und Nitrat abgebaut. Die Nitrate begünstigen ebenso wie die Phosphate die Eutrophierung der Gewässer.
Hydroxylaminsulfat ist in Farbentwicklern vorhanden. Diese Substanz ist als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft. Sie steht im Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
Organische Schadstoffe
Umweltrelevant ist hier insbesondere die SW-Entwicklersubstanz Hydrochinon. Sie ist als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft und der WGK 3 zugeordnet. Diese Substanz steht im Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. In Farbentwicklern befindet sich als aktive Komponente u.a. die alkalische Lösung von p-Phenylendiaminderivate, diese Stoffe sind als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft und ebenfalls WGK 3 zugeordnet.
Die organischen Schadstoffe insgesamt tragen zu einem hohen CSB der zu behandelnden fotografischen Abwässer bei.
Der in der Fotolithografie verwendete Fotolack ist in ausgehärteter Form nicht gefährlich, in nicht ausgehärtetem Zustand ist er in WGK 2 eingestuft. Die im Prozess verwendeten organischen Lösemittel, z. B. Tetra-Methyl-Ammonium-Hydroxid bei Positivlacksystemen und Xylol bei Negativlacken, sind als akut toxisch eingestuft.
Sonstige organische Schadstoffe
In den Fotochemikalien sind in kleinen Mengen Komplexbildner als Kalkbindemittel enthalten. Für den Bleichprozess wichtig sind Eisenkomplexe, wie z. B. Ammonium-Eisen-EDTA. Dieser Komplex ist biologisch nicht abbaubar und wird auch durch Ultrafiltration und Adsorption an Aktivkohle nur unzureichend aus dem Abwasser entfernt.
Gebrauchte Entwickler-, Bleich- und Fixierchemikalien enthalten die Wirkstoffe des ursprünglichen Prozessbads sowie deren Umwandlungs- und Zersetzungsprodukte. Bei den Wirkstoffen handelt es sich um organische und anorganische Schadstoffe unterschiedlicher Art und Zusammensetzung, die spezifisch auf den jeweiligen fotochemischen Prozess abgestimmt sind, z. B. C41-Prozess (Farbnegativ-Entwicklung), E-6-Prozess (Herstellung von Diapositiven im Umkehrverfahren) und RA-4-Prozess (Entwicklung von Farb-Abzügen). Die Schadstoffe liegen grundsätzlich als Mischung in der Fotochemikalie vor und können wie folgt gruppiert werden:
- Schwermetalle, vor allem Silber und seine Verbindungen
- Organische Schadstoffe, vor allem Entwicklersubstanzen, z. B. Hydrochinon, Phenidon, p-Phenylendiaminderivate und Komplexbildner, z.B. EDTA, PDTA, ADA
- Anorganische Schadstoffe, z. B. Ammoniumthiosulfat, Natriumdisulfit
Die Umwandlungs- und Zersetzungsprodukte sind nur in begrenztem Maße bekannt, z. B. komplexe Silberthiosulfatverbindungen in Fixierern und Borate in Umkehrbädern. Eindeutige Einstufungen dieser Reaktionsprodukte als Gefahrstoff sind daher nur in bestimmten Fällen möglich. Nachfolgende Anmerkungen beschränken sich auf die wesentlichen in unbenutzten Fotochemikalien enthaltenen Schadstoffe. In Einzelfällen ist auf die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zurückzugreifen.
Bei der Leiterplattenentwicklung fallen zudem verbrauchte organische Lösemittel an, die mit den Fotolackresten verunreinigt sind.
Bei den festen Abfällen sind insbesondere die in Einwegkameras enthaltenen Batterien relevant. Hierbei handelt es sich meist um Knopfzellen mit Schwermetallanteilen, u. a. Quecksilber.
Schwermetalle
Silber fällt überwiegend im Fixier- und Bleichfixierprozess an und liegt zunächst als Silberthiosulfatkomplex vor. Deutlich geringere Konzentrationen an Silber finden sich in der Schlusswässerung. In Bleichbädern entsteht Silberbromid. In der Abwasserbehandlung können insbesondere aus dem Thiosulfat weitere Silberverbindungen entstehen.
Elementares Silber, solange es nicht in Wasser gelöst oder in kolloidaler Form vorliegt, weist keine gefährlichen Eigenschaften auf. Silberbromid ist als schwach wassergefährdend (WGK I) eingestuft (WGK I). Silbersulfat ist als reizend und stark wassergefährdend (WGK III) eingestuft.
Quecksilber ist unabhängig von der vorliegenden Konzentration als akut toxisch, gewässergefährdend eingestuft sowie der WGK 3 zugeordnet.
Anorganische Schadstoffe
In Entwickler-, Fixier- und Bleichchemikalien sind u.a. Natriumhydroxid, Kaliumsulfit, Natriumdisulfit, Tri-Kaliumphosphat zu finden. Diese Stoffe sind meist als reizend und wassergefährdend (WGK 2) eingestuft.
Ammoniumthiosulfat ist als schwach wassergefährdend eingestuft und wird in der Abwasserbehandlung zu Sulfat und Nitrat abgebaut. Die Nitrate begünstigen ebenso wie die Phosphate die Eutrophierung der Gewässer.
Hydroxylaminsulfat ist in Farbentwicklern vorhanden. Diese Substanz ist als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft. Sie steht im Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
Organische Schadstoffe
Umweltrelevant ist hier insbesondere die SW-Entwicklersubstanz Hydrochinon. Sie ist als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft und der WGK 3 zugeordnet. Diese Substanz steht im Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. In Farbentwicklern befindet sich als aktive Komponente u.a. die alkalische Lösung von p-Phenylendiaminderivate, diese Stoffe sind als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft und ebenfalls WGK 3 zugeordnet.
Die organischen Schadstoffe insgesamt tragen zu einem hohen CSB der zu behandelnden fotografischen Abwässer bei.
Der in der Fotolithografie verwendete Fotolack ist in ausgehärteter Form nicht gefährlich, in nicht ausgehärtetem Zustand ist er in WGK 2 eingestuft. Die im Prozess verwendeten organischen Lösemittel, z. B. Tetra-Methyl-Ammonium-Hydroxid bei Positivlacksystemen und Xylol bei Negativlacken, sind als akut toxisch eingestuft.
Sonstige organische Schadstoffe
In den Fotochemikalien sind in kleinen Mengen Komplexbildner als Kalkbindemittel enthalten. Für den Bleichprozess wichtig sind Eisenkomplexe, wie z. B. Ammonium-Eisen-EDTA. Dieser Komplex ist biologisch nicht abbaubar und wird auch durch Ultrafiltration und Adsorption an Aktivkohle nur unzureichend aus dem Abwasser entfernt.
Hinweis
Aufgrund der Zusammensetzung sind fast alle Entwicklerflüssigkeiten als gesundheitsschädlich, gewässergefährdend und teilweise als ätzend eingestuft. Fixier-, Bleich- und Bleichfixierbäder weisen ein geringeres Gefahrenpotenzial auf, jedoch sind einige als ätzend und reizend eingestuft. Im Einzelfall ist auf die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zurückzugreifen.
Bei der Einleitung von Abwasser sind die Vorgaben von Anhang 53 der Abwasserverordnung (AbwV) zu beachten. Die Prozessbäder müssen i. d. R. einer Abwasserbehandlung unterzogen werden. Meist erfolgt die Behandlung von Prozesslösungen extern.
Bei der Einleitung von Abwasser sind die Vorgaben von Anhang 53 der Abwasserverordnung (AbwV) zu beachten. Die Prozessbäder müssen i. d. R. einer Abwasserbehandlung unterzogen werden. Meist erfolgt die Behandlung von Prozesslösungen extern.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis 090101* | ||
Entwicklerwirksubstanzen, z. B. Hydrochinon, Phenidon, Metol bzw. deren gebrauchsbedingte Umwandlungsprodukte | 4 - 10 % | Als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft |
Sonstige Bestandteile, z. B. Diethylenglykol | Bis 5 % | Als gesundheitsschädlich eingestuft |
Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis 090102* | ||
Alkalihydroxide | 1 - 5 % | Enthalten in Plattenentwickler. Als reizend eingestuft und der WGK 1 zugeordnet |
Silikate, z. B. Dinatriummetasilikat | ||
Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis 090103* | ||
z. B. Tetra-Methyl-Ammonium-Hydroxid | 2 - 4 % | Dieser Stoff ist als akut toxisch eingestuft und wirkt ätzend, zusätzlich der WGK I zugeordnet. |
Fixierbäder, Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder 090104* / 090105* | ||
z. B. Natrium- und Ammoniumthiosulfat | 5 - 15 % | Dieser Stoff ist nicht gefährlich und mit WGK I eingestuft |
Silberverbindungen | < 1% | Silber wirkt in fein verteilter Form bakterizid; Silberverbindungen können ätzend sein |
Komplexbildner, z. B. Ammonium-Eisen-EDTA | 15 - 20 % | Metallkomplexe können nur schwer aus dem Abwasser entfernt werden; EDTA ist als reizend eingestuft |
silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle, Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten, 090106* / 090107 | ||
Silberverbindungen | Silber wirkt in fein verteilter Form bakterizid. Silberverbindungen können ätzend sein. | |
Einwegkameras mit Batterien, die unter 160601, 160602 oder 160603 fallen, 090111* | ||
Quecksilber in der Batterie | Bis 44 % (Batteriegewicht) | Quecksilber ist akut toxisch, gewässergefährdend sowie der WGK 3 zugeordnet |
wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 090106 fallen, 090113* | ||
Komplexbildner, z. B. Ammonium-Eisen-EDTA | schwer aus dem Abwasser entfernt werden; EDTA ist als reizend eingestuft |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
090101* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis | 65 | Analytik |
090102* Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis | 69 | Analytik |
090103* Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis | 1 | |
090104* Fixierbäder | 44 | Analytik |
090105* Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder | 12 | Analytik |
090106* silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle | 2 | |
090108 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten | 2 |
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- NW - Nordrhein-Westfalen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- TH - Thüringen