Abfallsteckbrief "0901 Abfälle aus der fotografischen Industrie"
090101* | Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis |
090102* | Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis |
090103* | Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis |
090104* | Fixierbäder |
090105* | Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder |
090106* | silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle |
090107 | Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten |
090108 | Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten |
090110 | Einwegkameras ohne Batterien |
090111* | Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen |
090112 | Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen |
090113* | wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen |
090199 | Abfälle a. n. g. |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Zudem fallen die so genannten Einwegkameras in dieses Unterkapitel.
Fotochemikalien aus dem privaten Bereich, Abfallschlüssel 200117*, die allgemein über die kommunale Schadstoffsammlung entsorgt werden, entsprechen in Art und Zusammensetzung grundsätzlich den hier beschriebenen Abfällen.
Zuordnung nach AVV
Kapitel 09 | Abfälle aus der fotografischen Industrie |
Gruppe 0901 | Abfälle aus der fotografischen Industrie |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 53 Fotografische Prozesse
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Abfälle der Untergruppe 0901 stammen aus folgenden Bereichen:
- Fotolabore, Film- und Fotostudios, z. B. Entwicklung von Schwarz-Weiß(SW)- und Farbnegativfilmen, Belichtung und Entwicklung von SW- und Farbbildern, Entwicklung von Diapositiven,
- Druckereibetriebe, Verlage und Repro-Anstalten, z. B. Erstellung von Druckvorlagen,
- Medizinisch-diagnostischer Bereich, z. B. Entwicklung von Röntgenaufnahmen in Krankenhäusern und Zahnkliniken,
- Textilindustrie, z. B. Erstellung von Druckvorlagen für Textildruck,
- Mikrofilmbetriebe, Bibliotheken und Archive, z. B. Mikroverfilmung,
- Materialprüfanstalten, z. B. Entwicklung von Filmen bildgebender Prüfverfahren,
- Kartografische Institute und Verlage, z. B. Vorlagen für den Druck von Karten,
- Halbleitertechnik, z. B. Herstellung von Leiterplatten mittels Fotolithografie und Herstellung von Mikrochips.
Abfälle aus privaten Fotolaboren werden meist über die kommunale Schadstoffsammlung unter dem Schlüssel 200117* entsorgt, ohne Differenzierung ihrer Eigenschaft. Sie entsprechen in Art und Zusammensetzung grundsätzlich den hier beschriebenen Abfällen.
Den wesentlichen Teil der Untergruppe 0901 bilden die verbrauchten flüssigen Fotochemikalien aus den Prozessbädern und aus der internen Aufbereitung, z. B. Entwicklerlösungen, Bleich- und Fixierbäder, Rückstände aus der Silberrückgewinnung. Bei den festen Abfällen sind insbesondere die Filme und fotografischen Papiere sowie die Einwegkameras (mit und ohne Batterien) zu nennen.
Die Verfahren der analogen fotografischen Prozesse sind weitgehend standardisiert, z. B. C41-Prozess für Farbnegative, E-6-Prozess für Diapositive und RA-4-Prozess für Farbabzüge. Allen gemeinsam ist die Bildgebung durch chemische Umwandlung der in der fotoaktiven Schicht des Negativfilms bzw. Fotopapiers eingelagerten Silberhalogenidverbindungen durch Licht.
Beim Schwarzweiß-Prozess durchläuft das Filmmaterial die Stufen Entwicklung und Fixierung, jeweils gefolgt von einem Spül- bzw. Wässerungsschritt. Im Entwicklerbad werden die Silberhalogenidteilchen, die das während der Belichtung gebildete latente Bild enthalten, zu Silber reduziert. Im Fixierbad werden unbelichtete und daher nicht entwickelte Silberverbindungen komplex gebunden und aus der Emulsionsschicht entfernt. Die Zwischenwässerung verhindert unerwünschte Verschleppungen, sie entfällt überwiegend bei Repro- und Röntgenprozessen. Bei der Schlusswässerung wird das entwickelte Filmmaterial von anhaftenden Badbestandteilen gereinigt. Es enthält in diesem Fall neben Fixierbadbestandteilen auch nicht unerhebliche Mengen an Silber.
Beim Farb-Prozess durchläuft das belichtete Filmmaterial die Schritte Farb-Entwickler, Bleichbad, Fixierbad und Schlussbad. Vor dem Fixieren und vor dem Schlussbad erfolgt jeweils eine Wässerung. Der Entwickler reduziert die Silberhalogenidteilchen, die das während der Belichtung gebildete latente Bild enthalten, zu Silber. An die Reaktion des Entwicklers mit dem belichteten Silberhalogenid ist eine farbstofferzeugende Reaktion angeschlossen: der oxidierte Entwickler reagiert mit den im Filmmaterial eingelagerten Verbindungen zum Farbstoff, wobei das Farbbild entsteht. Das beim Entwickeln ebenfalls entstehende Silberbild muss anschließend im Bleichbad entfernt werden, indem das metallische Silber wieder zum Silberion oxidiert und im Fixierbad entfernt wird.
An Bedeutung verloren hat der Schwarz-Weiß- und Farb-Umkehrprozess, bei dem ausgehend vom Negativfilm z. B. ein Diapositiv erzeugt wird. In einem mehrstufigen Prozess durchläuft der belichtete Film die Stufen Entwickeln und Fixieren, wobei der Farb-Umkehrprozess zusätzlich ein Umkehrbad enthält, in dem anstelle einer Zwischenbelichtung durch eine chemische Bildumkehrung das Negativbild in eine Positivdarstellung überführt wird.
Eingehende Beschreibungen zu den fotochemischen Prozessen können dem Branchengutachten "Vermeidung von Abfällen - Fotolabore und Röntgenabteilungen" entnommen werden, siehe Quellenverzeichnis.
Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis 090101*
Wichtigste Substanz eines Schwarz-Weiß-Entwicklers sind die Reduktionsmittel Hydrochinon und Phenidon. Farbentwickler enthalten als Reduktionsmittel z. B. p-Phenylendiaminderivate und komplexe Wirkstoffkombinationen. Bedeutende Nebenbestandteile sind Mittel zur pH-Einstellung, z. B. Sulfit und Carbonat, und Antischleiermittel, z. B. Thiocyanat und Bromid. Gebrauchsbedingt reichern sich in den Bädern Störstoffe an: umgewandelte Entwicklersubstanzen, z. B. Sulfate, Sulfonate, Chinon und Bromid, sowie Verunreinigungen, z. B. Silber, Gelatine, organische Sensibilisatoren.
Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis 090102*
Die Entwicklerlösungen bestehen überwiegend aus einem Gemisch von Alkalisilikat, Kali- oder Natronlauge und/oder einem Alkalimetasilikat. Sie können auch Entschäumer, Enthärter und Netzmittel, wie z.B. nicht-ionogene Tenside enthalten. Durch Gebrauch reichern sich Zersetzungs- und Umwandlungsprodukte sowie Verunreinigungen an.
Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis 090103*
Entwickler auf Lösemittelbasis fallen in der Fotolithografie an, z. B. Herstellung von Leiterplatten. Der eingesetzte Fotolack besteht z. B. aus Polymethylmethacrylat oder Epoxid-Harzen, versehen mit einem Lösemittel, z. B. Tetra-Methyl-Ammonium-Hydroxid, und einer fotoaktiven Komponente, z. B. Diazonverbindungen. Zur Entfernung des nach der Entwicklung anhaftenden Fotolacks werden u. a. Isopropanol oder Aceton verwendet.
Fixierbäder 090104*
Fixiersubstanz ist allgemein Ammoniumthiosulfat oder Natriumthiosulfat. Gebrauchte Fixierbäder enthalten zudem einen beträchtlichen Anteil an Silber, das als Thiosulfatkomplex vorliegt.
Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder 090105*
Wesentliche Wirksubstanzen der Bleichbäder in Farb-Prozessen sind z. B. dreiwertige Eisenverbindungen (Ammonium-Eisen-EDTA; Kaliumhexacyanoferrat), die im verbrauchten Bad zweiwertig vorliegen.
Bleich-Fixier-Bäder verbinden die Eigenschaften von Bleich- und Fixierbädern, d.h. sie oxidieren das Silber zum Silberion und entfernen es anschließend durch Bildung eines Silberthiosulfatkomplexes. Vorteilhaft ist die kürzere Verarbeitungszeit. Hauptkomponenten in Bleichfixierbädern sind neben den o. g. Bleichsubstanzen die Fixiermaterialien, z. B. Ammoniumthiosulfat.
Silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle 090106*
Die silberhaltigen Prozessbäder, insbesondere die Fixier-, Bleichfixierbäder und deren Wässerungsbäder, werden entweder einer externen Verwertung zugeführt oder intern behandelt, um das Silber zurückzugewinnen und die entsilberte Prozessflüssigkeit wieder direkt ins Prozessbad zurückzuführen.
Als Verfahren für die Silberrückgewinnung stehen die Elektrolyse, der Ionenaustausch, die Zementation und die chemische Fällung zur Verfügung. Je nach Entsilberungsverfahren liegt das Silber zunächst gebunden an Elektrolysezellen, Trägermaterialien von Ionenaustauschern, Stahlwolle (Zementation) oder als Silbersulfid (Fällung) vor. Es bedarf einer entsprechenden Weiterbehandlung dieser silberhaltigen Abfälle (Trennung des Silbers von den Elektrolysezellen in Scheideanstalten, Verhüttung der mit Silber belegten Stahlwolle, Verbrennung belegter Austauscherharze und Lösen des Silbers aus der Asche, etc.), um das Silber in der angestrebten Reinheit zurückzugewinnen.
Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten 090107
Filmabfälle und verworfene fotografische Papiere fallen als Fehlchargen bei der Herstellung und als Ausschuss oder Schnittabfälle bei der Entwicklung fotografischer Materialien an. Negativ- und Diapositivfilme bestehen im wesentlichen aus einer transparenten Trägerfolie, z. B. Tri-Acetat oder Polyester, auf der die fotoaktive Schicht (Emulsion mit eingebetteten Silberhalogeniden und, bei Farbfilmen, Farbkuppler) aufgebracht ist. Ein grundsätzlich ähnlicher Aufbau ist beim Fotopapier gegeben, wobei das Trägermaterial allgemein aus Papier oder Kunststoff besteht.
Alle fotografischen Papiere und Filme enthalten Silber als lichtempfindliche Substanzen. Bei Farbfilmen und Farbabzügen werden die Silberverbindungen während der Fixierung vollständig aus dem Fotomaterial herausgelöst.
Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten 090108
Abfälle aus fixierten Farbfilmen und -abzügen sind silberfrei und fallen unter den Schlüssel 090108.
Einwegkameras ohne Batterien 090110
Für Schnappschüsse und im touristischen Bereich finden vielfach so genannte Einwegkameras Verwendung, bei denen der optische Apparat und der Film eine Einheit bilden. Die Kameras werden nach Belichtung des Films komplett an eine Entwicklungsanstalt geschickt oder beim Fachhandel abgegeben. In den Fotolaboren werden die Filme entnommen und entwickelt. In der Regel wird das Kameragehäuse dabei zerstört. Bei bestimmten Konstruktionen ist es möglich, die Kamera wieder mit einem Film zu bestücken und erneut in Verkehr zu bringen.
Bei Kameras ohne Blitzlicht ist meist keine Batterie eingebaut.
Einwegkameras mit Batterien, die unter 160601, 160602 oder 160603 fallen, 090111*
Bei allen Einwegkameras mit Blitzlicht sind Batterien eingebaut. Die Batterien befinden sich entweder im Gehäuse der Kamera oder direkt in der Blitzlichteinheit. Dem Schlüssel 090111* werden alle Einwegkameras zugeordnet, deren Batterien gefährliche Metalle bzw. Metallverbindungen enthalten, z. B. Blei, Nickel, Cadmium, Quecksilber.
Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 090111 fallen, 090112
Hierunter fallen alle Einwegkameras mit Batterien, die frei von Blei, Nickel, Cadmium und Quecksilber sind. In der Regel sind dies Alkalibatterien, die der Energieversorgung des Blitzlichts dienen.
Wässrige, flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 090106 fallen, 090113*
Die Entsilberung fotografischer Prozessbäder erfolgt auf unterschiedliche Weise (siehe Anmerkungen zum Abfallschlüssel 090106). Die entsilberten Flüssigkeiten enthalten noch anorganische und organische Anteile, deren Konzentration und Zusammensetzung grundsätzlich der noch nicht entsilberten Prozessflüssigkeit, z. B. Fixierbad, entsprechen.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis 090101 | ||
Entwicklerwirksubstanzen, z. B. Hydrochinon, Phenidon, Metol | 4 - 10 % | Zusammensetzung abhängig vom Anwendungsbereich (SW- oder Farb-Fotografie, Röntgen etc.); in verbrauchten Entwicklern Umwandlungs- bzw. Zersetzungsprodukte der Wirksubstanzen |
Sonstige Bestandteile, z. B. Glykol, Carbonate | < 15 % | Zusammensetzung abhängig vom Anwendungsbereich (SW- oder Farb-Fotografie, Röntgen etc.); in verbrauchten Entwicklern Umwandlungs- bzw. Zersetzungsprodukte der Wirksubstanzen |
Wasser | Hauptbestandteil | |
Silber | bis 10 mg/l | |
CSB | bis 150.000 mg O2/l | Die CSB-Belastung in Entwicklerflüssigkeiten ist aufgrund des hohen Anteils von organischen Stoffen vergleichsweise hoch. |
BSB5 | 10.000 - 30.000 mg O2 /l | Die BSB5-Belastung in Entwicklerflüssigkeiten ist aufgrund des hohen Anteils von organischen Stoffen vergleichsweise hoch. |
pH-Wert | 9 - 13 | |
Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis 090102* | ||
Wirkstoff, z. B. Dinatriummetasilikat | < 10 % | Zusammensetzung abhängig vom Anwendungsbereich; in verbrauchten Entwicklern Umwandlungs- bzw. Zersetzungsprodukte der Wirksubstanzen |
Hilfsmittel, z. B. Tenside | < 2 % | |
Wasser | max. 90 % | |
Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis 090103* | ||
Verbindungen auf Alkoholbasis, z. B. 2-Methylaminoethanol | < 20 % | Zusammensetzung abhängig vom Anwendungsbereich; in verbrauchten Entwicklern Umwandlungs- bzw. Zersetzungsprodukte der Wirksubstanzen |
Sonstige Bestandteile, z. B. Hydrochinon | Zusammensetzung abhängig vom Anwendungsbereich; in verbrauchten Entwicklern Umwandlungs- bzw. Zersetzungsprodukte der Wirksubstanzen | |
Wasser | < 80 % | |
Fixierbäder 090104* | ||
Ammoniumthiosulfat | < 50 % | Zusammensetzung abhängig vom Anwendungsbereich (SW- oder Farb-Fotografie, Röntgen etc.); in verbrauchten Fixierbädern Umwandlungs- bzw. Zersetzungsprodukte der Wirksubstanzen |
Natriumsulfit | < 10 % | Zusammensetzung abhängig vom Anwendungsbereich (SW- oder Farb-Fotografie, Röntgen etc.); in verbrauchten Fixierbädern Umwandlungs- bzw. Zersetzungsprodukte der Wirksubstanzen |
Essigsäure | < 10 % | Zusammensetzung abhängig vom Anwendungsbereich (SW- oder Farb-Fotografie, Röntgen etc.); in verbrauchten Fixierbädern Umwandlungs- bzw. Zersetzungsprodukte der Wirksubstanzen |
Silber | < 2 % | |
CSB | < 150.000 in mg O2/l | Die CSB-Belastung in Fixierbäder ist aufgrund des hohen Anteils von organischen Stoffen vergleichsweise hoch. |
BSB5 in mg O2/l | < 25.000 in mg/O2/l | Die BSB5-Belastung in Fixierbäder ist aufgrund des hohen Anteils von organischen Stoffen vergleichsweise hoch. |
pH-Wert | 3,5 - 6 | |
Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder 090105* | ||
Oxidationsmittel, z. B. Ammonium-Fe-EDTA, Hexacyanoferrat, Dichromat, Permanganat | < 20 % | Zusammensetzung abhängig vom Anwendungsbereich (SW- oder Farb-Fotografie); in verbrauchten Bleich- und Bleich-Fixier-Bädern Umwandlungs- bzw. Zersetzungsprodukte der Wirksubstanzen |
sonstige Bestandteile: Bromid, Polyethylenglykol, Phosphate, Essig- oder Schwefelsäure | < 20 % | Zusammensetzung abhängig vom Anwendungsbereich (SW- oder Farb-Fotografie); in verbrauchten Bleich- und Bleich-Fixier-Bädern Umwandlungs- bzw. Zersetzungsprodukte der Wirksubstanzen |
Wasser | > 60 % | |
Filme und photographische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten 090107 | ||
Triacetylcellulose | 80 - 90 % | |
Gelatine | 5 -10 % | |
Silberhalogenide | 1 - 10 % | Nicht entwickelter Film |
Additive | 1 - 5 % | |
Wässrige, flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 090106 fallen, 090113* | ||
Art und Konzentration der Inhaltsstoffe entsprechen, abgesehen vom Silbergehalt, weitgehend der Zusammensetzung der nicht entsilberten flüssigen Abfälle. |
Die konkrete Zusammensetzung der in der Fotochemie eingesetzten Badflüssigkeiten kann den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern der Hersteller entnommen werden.
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 53 Fotografische Prozesse
- Anhang 53 - Fotografische Prozesse (Silberhalogenid-Fotografie), Ergänzende Hinweise und Erläuterungen zu den Hinweisen und Erläuterungen (Hintergrundpapier) des Bundesumweltministeriums und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, 2006
- Arbeits- und Umweltschutz bei der photographischen Verarbeitung, Fachverband der Photografischen Industrie, 2001
- Emission Scenario Document Photographic Industry, Umweltbundesamt, 2001
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Vermeidung von Abfällen durch abfallarme Produktionsverfahren - Fotolabore und Röntgenabteilungen, ABAG-itm, 1997
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Gebrauchte Entwickler-, Bleich- und Fixierchemikalien enthalten die Wirkstoffe des ursprünglichen Prozessbads sowie deren Umwandlungs- und Zersetzungsprodukte. Bei den Wirkstoffen handelt es sich um organische und anorganische Schadstoffe unterschiedlicher Art und Zusammensetzung, die spezifisch auf den jeweiligen fotochemischen Prozess abgestimmt sind, z. B. C41-Prozess (Farbnegativ-Entwicklung), E-6-Prozess (Herstellung von Diapositiven im Umkehrverfahren) und RA-4-Prozess (Entwicklung von Farb-Abzügen). Die Schadstoffe liegen grundsätzlich als Mischung in der Fotochemikalie vor und können wie folgt gruppiert werden:
- Schwermetalle, vor allem Silber und seine Verbindungen
- Organische Schadstoffe, vor allem Entwicklersubstanzen, z. B. Hydrochinon, Phenidon, p-Phenylendiaminderivate und Komplexbildner, z.B. EDTA, PDTA, ADA
- Anorganische Schadstoffe, z. B. Ammoniumthiosulfat, Natriumdisulfit
Die Umwandlungs- und Zersetzungsprodukte sind nur in begrenztem Maße bekannt, z. B. komplexe Silberthiosulfatverbindungen in Fixierern und Borate in Umkehrbädern. Eindeutige Einstufungen dieser Reaktionsprodukte als Gefahrstoff sind daher nur in bestimmten Fällen möglich. Nachfolgende Anmerkungen beschränken sich auf die wesentlichen in unbenutzten Fotochemikalien enthaltenen Schadstoffe. In Einzelfällen ist auf die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zurückzugreifen.
Bei der Leiterplattenentwicklung fallen zudem verbrauchte organische Lösemittel an, die mit den Fotolackresten verunreinigt sind.
Bei den festen Abfällen sind insbesondere die in Einwegkameras enthaltenen Batterien relevant. Hierbei handelt es sich meist um Knopfzellen mit Schwermetallanteilen, u. a. Quecksilber.
Schwermetalle
Silber fällt überwiegend im Fixier- und Bleichfixierprozess an und liegt zunächst als Silberthiosulfatkomplex vor. Deutlich geringere Konzentrationen an Silber finden sich in der Schlusswässerung. In Bleichbädern entsteht Silberbromid. In der Abwasserbehandlung können insbesondere aus dem Thiosulfat weitere Silberverbindungen entstehen.
Elementares Silber, solange es nicht in Wasser gelöst oder in kolloidaler Form vorliegt, weist keine gefährlichen Eigenschaften auf. Silberbromid ist als schwach wassergefährdend (WGK I) eingestuft (WGK I). Silbersulfat ist als reizend und stark wassergefährdend (WGK III) eingestuft.
Quecksilber ist unabhängig von der vorliegenden Konzentration als akut toxisch, gewässergefährdend eingestuft sowie der WGK 3 zugeordnet.
Anorganische Schadstoffe
In Entwickler-, Fixier- und Bleichchemikalien sind u.a. Natriumhydroxid, Kaliumsulfit, Natriumdisulfit, Tri-Kaliumphosphat zu finden. Diese Stoffe sind meist als reizend und wassergefährdend (WGK 2) eingestuft.
Ammoniumthiosulfat ist als schwach wassergefährdend eingestuft und wird in der Abwasserbehandlung zu Sulfat und Nitrat abgebaut. Die Nitrate begünstigen ebenso wie die Phosphate die Eutrophierung der Gewässer.
Hydroxylaminsulfat ist in Farbentwicklern vorhanden. Diese Substanz ist als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft. Sie steht im Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
Organische Schadstoffe
Umweltrelevant ist hier insbesondere die SW-Entwicklersubstanz Hydrochinon. Sie ist als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft und der WGK 3 zugeordnet. Diese Substanz steht im Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. In Farbentwicklern befindet sich als aktive Komponente u.a. die alkalische Lösung von p-Phenylendiaminderivate, diese Stoffe sind als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft und ebenfalls WGK 3 zugeordnet.
Die organischen Schadstoffe insgesamt tragen zu einem hohen CSB der zu behandelnden fotografischen Abwässer bei.
Der in der Fotolithografie verwendete Fotolack ist in ausgehärteter Form nicht gefährlich, in nicht ausgehärtetem Zustand ist er in WGK 2 eingestuft. Die im Prozess verwendeten organischen Lösemittel, z. B. Tetra-Methyl-Ammonium-Hydroxid bei Positivlacksystemen und Xylol bei Negativlacken, sind als akut toxisch eingestuft.
Sonstige organische Schadstoffe
In den Fotochemikalien sind in kleinen Mengen Komplexbildner als Kalkbindemittel enthalten. Für den Bleichprozess wichtig sind Eisenkomplexe, wie z. B. Ammonium-Eisen-EDTA. Dieser Komplex ist biologisch nicht abbaubar und wird auch durch Ultrafiltration und Adsorption an Aktivkohle nur unzureichend aus dem Abwasser entfernt.
Bei der Einleitung von Abwasser sind die Vorgaben von Anhang 53 der Abwasserverordnung (AbwV) zu beachten. Die Prozessbäder müssen i. d. R. einer Abwasserbehandlung unterzogen werden. Meist erfolgt die Behandlung von Prozesslösungen extern.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis 090101* | ||
Entwicklerwirksubstanzen, z. B. Hydrochinon, Phenidon, Metol bzw. deren gebrauchsbedingte Umwandlungsprodukte | 4 - 10 % | Als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft |
Sonstige Bestandteile, z. B. Diethylenglykol | Bis 5 % | Als gesundheitsschädlich eingestuft |
Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis 090102* | ||
Alkalihydroxide | 1 - 5 % | Enthalten in Plattenentwickler. Als reizend eingestuft und der WGK 1 zugeordnet |
Silikate, z. B. Dinatriummetasilikat | ||
Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis 090103* | ||
z. B. Tetra-Methyl-Ammonium-Hydroxid | 2 - 4 % | Dieser Stoff ist als akut toxisch eingestuft und wirkt ätzend, zusätzlich der WGK I zugeordnet. |
Fixierbäder, Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder 090104* / 090105* | ||
z. B. Natrium- und Ammoniumthiosulfat | 5 - 15 % | Dieser Stoff ist nicht gefährlich und mit WGK I eingestuft |
Silberverbindungen | < 1% | Silber wirkt in fein verteilter Form bakterizid; Silberverbindungen können ätzend sein |
Komplexbildner, z. B. Ammonium-Eisen-EDTA | 15 - 20 % | Metallkomplexe können nur schwer aus dem Abwasser entfernt werden; EDTA ist als reizend eingestuft |
silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle, Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten, 090106* / 090107 | ||
Silberverbindungen | Silber wirkt in fein verteilter Form bakterizid. Silberverbindungen können ätzend sein. | |
Einwegkameras mit Batterien, die unter 160601, 160602 oder 160603 fallen, 090111* | ||
Quecksilber in der Batterie | Bis 44 % (Batteriegewicht) | Quecksilber ist akut toxisch, gewässergefährdend sowie der WGK 3 zugeordnet |
wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 090106 fallen, 090113* | ||
Komplexbildner, z. B. Ammonium-Eisen-EDTA | schwer aus dem Abwasser entfernt werden; EDTA ist als reizend eingestuft |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
090101* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis | 64 | Analytik |
090102* Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis | 69 | Analytik |
090103* Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis | 1 | |
090104* Fixierbäder | 44 | Analytik |
090105* Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder | 12 | Analytik |
090106* silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle | 2 | |
090108 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten | 2 |
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 53 Fotografische Prozesse
- Arbeits- und Umweltschutz bei der photographischen Verarbeitung, Fachverband der Photografischen Industrie, 2001
- Emission Scenario Document Photographic Industry, Umweltbundesamt, 2001
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Vermeidung von Abfällen durch abfallarme Produktionsverfahren - Fotolabore und Röntgenabteilungen, ABAG-itm, 1997
- Branchenspezifische Checkliste - Fotolabore und Röntgenabteilungen, ABAG
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Flüssige Abfälle aus dem Fotoprozess sind im Wesentlichen bedingt durch abgearbeitete ("verbrauchte") Prozessbadflüssigkeiten und durch Verschleppungen von Prozesslösungen in Spül- und Stoppbäder. Verschleppungen können durch ausreichende Abtropfzeiten sowie mechanische Maßnahmen (z. B. Abstreifen, Abrollen oder Abquetschen der Papiere und Filme) vermindert werden. Eine prozessintegrierte Aufarbeitung ermöglicht eine Standzeitverlängerung der Badflüssigkeiten. Dabei werden Verschmutzungen und Umsetzungsprodukte, z. B. Bromide und Carbonate, abgetrennt und die Prozessbäder durch Wirkmittelzugabe (sogenannte Regenerate) nachgeschärft.
Der Filmabfall aus Reproarbeiten in Druckereien kann durch filmlose Verfahren, insbesondere das Computer-to-plate Verfahren, minimiert oder ganz vermieden werden.
Sammlung und Bereitstellung
Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.
Vebrauchte Entwicklerlösungen sind Laugen, Fixierbäder sind Säuren. Die Flüssigkeiten sind teilweise wassergefährdend und gelten als Gefahrgut. Sie sind in geeigneten verschließbaren Behältern zu sammeln, z. B. verschließbare Kunststoffgebinde. Lagerung, Sammlung und Transport der flüssigen Abfälle müssen in nach Wasserrecht bzw. Gefahrgutrecht zugelassenen und gekennzeichneten Behältnissen erfolgen, z. B. ASK-Behälter. In der Regel werden die Behälter durch die auf die Verwertung und Behandlung von fotochemischen Flüssigkeiten spezialisierten Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos -> Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Silberhaltige flüssige Abfälle: Fixierbäder und Bleichfixierbäder 090104*, 090105*
Silberhaltige Bäder werden in fast allen Fällen verwertet. Bei der Verwertung wird ausschließlich das in den Bädern enthaltene Silber zurückgewonnen. Die Silbergehalte dieser Bäder bewegen sich zwischen 2 und 20 g/l. Die Silberrückgewinnung erfolgt prozessintegriert oder extern in spezialisierten Unternehmen.
Für die Rückgewinnung werden folgende Verfahren angewandt:
- Elektrolyse ist das Standardverfahren zur Rückgewinnung von Silber; das Silber wird an der Kathode in metallischer Form abgeschieden.
- Ionenaustausch wird bei geringen Silberkonzentrationen angewendet; dabei wird das Silber an der Ionenaustauschermasse abgelagert.
- Durch Fällungsverfahren kann das Silber als Sulfid aus der Flüssigkeit abgetrennt werden, z. B. Kaliumsulfid und Natriumsulfid.
Silberhaltige Filmmaterialien 090107
Reste von silberhaltigen Filmen und Papieren werden in Spezialbetrieben verascht, um den Silberanteil zurückzugewinnen.
Filme, insbesondere Röntgenfilme können auch "entschichtet" werden. Dabei wird die silberhaltige Fotoschicht mittels eines Reaktionsmittels von dem Kunststoff-Trägermaterial getrennt. Das Silber wird anschließend in Scheideanstalten zurückgewonnen, während dasTrägermaterial wiederverwendet werden kann.
Einwegkameras mit und ohne Batterien 090110 / 11* / 12
Einwegkameras werden als ganzes ins Fotolabor gegeben, wo der Film zum Entwickeln entnommen wird. Je nach Konstruktionstyp muss dabei das Gehäuse zerstört werden oder kann, nach erneuter Bestückung mit Film, Batterien etc., wiederverwendet werden.
Beseitigung
Flüssige fotochemische Abfälle 090101 / 02 / 04 / 05 / 13
Entwickler und entsilberte Fixier- und Bleichbäder sowie die Wässerungsbäder werden in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen entsorgt.
Die Abfälle können auch, nach Eindampfen um 80 bis 90 %, z. B. im Vakuumverdampfer, in der Sondermüllverbrennung thermisch beseitigt werden.
Die Nassoxidation, bei der flüssige Rückstände in einem Reaktor bei Temperaturen von 200 bis 300 °C und einem Druck von 50 bis 200 bar mit Luftsauerstoff oxidiert werden, findet zumeist bei Halbkonzentraten und Spülwässern Anwendung. Die Abbaurate für organische Moleküle liegt bei 99 %.
Filme und Papierabfälle
Film- und Papierabfälle, die kein rückgewinnbares Silber mehr enthalten, werden verbrannt.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
Fixierbäder / Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder 090104* / 090105* | |
Rückgewinnung des Silbers, z. B. Elektrolyse, Sulfidfällung, Ionenaustausch | entsilberte Bäder: Behandlung in CPB, Volumenreduzierung durch Verdampfen oder Nassoxidation, Verbrennung der Konzentrate in SAV |
Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis 090101*, Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis, wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen 090101* / 090102* / 090113* | |
Behandlung in CPB, Volumenreduzierung durch Verdampfen oder Nassoxidation, Verbrennung der Konzentrate in SAV | |
silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle 090106* | |
Rückgewinnung des Silbers in der Scheideanstalt | |
Einwegkameras mit und ohne Batterien 090110 / 11* / 12 | |
Wiederbefüllung der Kameras mit Filmen Stoffliche oder energetische Verwertung der Kunststoffe Quecksilberbatterien: Stoffliche Verwertung, Rückgewinnung von Quecksilber durch Destillation |
Deponierung der Hg-Batterien auf DK III oder DK IV |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 53 Fotografische Prozesse
- Arbeits- und Umweltschutz bei der photographischen Verarbeitung, Fachverband der Photografischen Industrie, 2001
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- BW - Baden-Württemberg
- Vermeidung von Abfällen durch abfallarme Produktionsverfahren - Fotolabore und Röntgenabteilungen, ABAG-itm, 1997
- Branchenspezifische Checkliste - Fotolabore und Röntgenabteilungen, ABAG
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 53 Fotografische Prozesse
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Anhang 53 - Fotografische Prozesse (Silberhalogenid-Fotografie), Ergänzende Hinweise und Erläuterungen zu den Hinweisen und Erläuterungen (Hintergrundpapier) des Bundesumweltministeriums und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, 2006
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- BY - Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
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Ersterstellung | ||
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Datum | Herausgeber | Ersteller |
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