Abfallsteckbrief "1003 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie"
100302 | Anodenschrott |
100304* | Schlacken aus der Erstschmelze |
100305 | Aluminiumoxidabfälle |
100308* | Salzschlacken aus der Zweitschmelze |
100309* | schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze |
100315* | Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt |
100316 | Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt |
100317* | teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung |
100318 | Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen |
100319* | Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält |
100320 | Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt |
100321* | andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten |
100322 | andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen |
100323* | feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten |
100324 | feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen |
100325* | Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten |
100326 | Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen |
100327* | ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung |
100328 | Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen |
100329* | gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen |
100330 | Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Informationen zu anderen Abfällen dieser Branche, insbesondere Abfälle aus der Verarbeitung von Bauxit und Auskleidungen von Schmelzöfen, sind den Abfallsteckbriefen der Abfallgruppe 1611 zu entnehmen.
Zuordnung nach AVV
Kapitel 10 | Abfälle aus thermischen Prozessen |
Gruppe 1003 | Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Nicht-Eisen-Metallindustrie", UBA
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Primäraluminiumherstellung
Primär- oder sog. Hüttenaluminium wird in einem mehrstufigen Prozess aus dem Rohstoff Bauxit erzeugt. Das gemahlene Bauxit wird zusammen mit eisenhaltigen Zuschlagstoffen in Druckbehältern bei 150 bis 200 °C in konzentrierter Natronlauge erhitzt, wobei das Aluminium als Aluminat in Lösung geht und anschließend vom eisenreichen Schlamm (Rotschlamm) abfiltriert wird. Aus der Aluminatlösung scheidet sich Aluminiumhydroxid durch Abkühlen, Verdünnen und Impfen mit feinen Aluminiumhydroxid-Kristallen ab und wird im Drehrohrofen bei ca. 1200 °C zu Aluminiumoxid Al2O3 umgewandelt. Das Aluminiumoxid wird in der Schmelzflusselektrolyse zusammen mit Kryolith bei ca. 1000 °C geschmolzen und das flüssige Aluminium in Gießformen abgegossen. Aus ca. 3.800 kg Bauxit werden ca. 1.000 kg Rohaluminium gewonnen.
Sekundäraluminiumherstellung
Sekundäraluminium wird aus sortierten, aufbereiteten Neuschrotten (Schrotte, die in Betrieben der Aluminiumverarbeitung anfallen) und Altschrotten (ausgediente Aluminiumprodukte, z. B. Haushaltsgeräte- oder Fahrzeugteile) erschmolzen. Gusslegierungen werden in Deutschland überwiegend in Drehtrommelöfen unter einer Decke von flüssigem Schmelzsalz erschmolzen. Knetlegierungen werden allgemein in Herdöfen hergestellt. Nach dem Schmelzprozess erfolgt zumeist eine Raffination zur Säuberung der Legierungen, bevor das flüssige Aluminium entweder zu Masseln vergossen oder als Flüssigaluminium direkt zur Gießerei gebracht wird.
100302 Anodenschrott
Anodenschrott fällt bei der Schmelzflusselektrolyse von Primäraluminium an. Durch die bei der Elektrolyse ablaufenden Oxidationsprozesse verbrauchen sich die aus gebrannten Sonderkoksen (Koks, Anthrazit und Graphit) bestehenden Anoden. Die Anodenreste, sog. Anodenstümpfe, bestehen weitgehend aus dem Ausgangsmaterial und müssen regelmäßig gegen neue Anoden ausgetauscht werden.
100304* Schlacken aus der Erstschmelze
Schlacken aus der Erstschmelze werden auch Weiße Krätzen genannt. Sie treten bei der Erstschmelze von Aluminium auf, wenn das Metall in Kontakt mit Luft kommt, während es sich im geschmolzenen Zustand befindet. Die Weiße Krätze besteht im wesentlichen aus metallischem und oxidiertem Aluminium sowie weiteren Aluminiumverbindungen, z. B. MgAl2O4, Ca3Al2O6. Je nach Prozess und Ausgangsmaterial können weitere Verunreinigungen enthalten sein.
100305 Aluminiumoxidabfälle
Aluminiumoxidabfälle können in verschiedenen Prozessstufen der Primär- und Sekundäraluminiumherstellung und in der Abgasreinigung anfallen. Sie sind, je nach Herkunft, stückig oder staubförmig und mit anderen Stoffen verunreinigt, z. B. Fluoridanreicherungen im Staub aus der trockenen Abgasreinigung. Fälschlicherweise werden in der Praxis manchmal auch Aluminiumabschöpfungen aus dem Schmelzprozess und Krätzen mit hohen Metallgehalten dem Abfallschlüssel 100305 zugeordnet.
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze
Zur Rückgewinnung von Aluminium werden sortierte und aufbereitete Schrotte und weitere aluminiumhaltige Abfälle, z. B. Krätzen, in Drehtrommelöfen eingeschmolzen. Eine Abdeckung aus Schmelzsalz soll die Oxidation des Metalls möglichst gering halten. Die leicht lösliche Salzschlacke enthält neben dem Ausgangsmaterial (zumeist NaCl, KCl, und CaF2) bis zu 15 % Aluminium (in metallischer und/oder oxidierter Form) und sonstige aus den Schrotten aufgenommene anorganische und organische Verunreinigungen.
Salzschlacken enthalten selten reaktives Aluminium. Sie enthalten ggf. Spuren von Carbiden, Fluoriden, Nitriden und Phosphiden, die in Kontakt mit Wasser giftige bzw. entzündliche Gase bilden können.
Die anfallende Salzschlackenmenge wird wesentlich durch die Sortierung und Aufbereitung des Schrotts sowie durch verfahrenstechnische Aspekte bestimmt und beträgt pro Tonne produzierten Sekundäraluminiums ca. 160 bis 400 Kilogramm.
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze
Schwarze Krätzen entstehen in Sekundärschmelzen, wenn das flüssige Aluminiummetall nicht vollständig vor Luftzutritt geschützt werden kann, z. B. bei Schmelz-, Warmhalte- oder Gießvorgängen. Die sich bildende Oxidhaut muss von Zeit zu Zeit entfernt (abgekrätzt) werden. Das in Form von festen Partikeln oder flüssig abgezogene und nach dem Erstarren körnige bis klumpige Material besteht im Wesentlichen aus metallischem Aluminium und Aluminiumoxid Al2O3. Bedingt durch Verunreinigungen der Ausgangsschrotte, z. B. mit Ölen, Fetten, Lacken oder Kunststoffen, können die Krätzen Kohlenstoffverbindungen enthalten, die eine dunkle Einfärbung der Krätze bewirken (Schwarze Krätze).
Schwarze Krätzen können reaktives Aluminium enthalten. Sie können zudem ggf. Spuren von Carbiden, Fluoriden, Nitriden und Phosphiden enthalten, die in Kontakt mit Wasser giftige bzw. entzündliche Gase bilden.
Je nach Verfahren entstehen salzlose oder salzhaltige Krätzen. Letztere können Schmelzsalze in relevanten Mengen enthalten (bis zu 20 %).
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
Die o. g. Abfälle entstehen beim Einschmelzen und Weiterverarbeiten von Aluminium. Der poröse Abschaum besteht überwiegend aus einer metalloxidhaltigen, porösen Substanz (Schaum), die von der Oberfläche der Aluminiumschmelze abgezogen wird. Unter den Abfallschlüssel 100315* fallender Abschaum kann reaktives Aluminium und Spuren von Carbiden, Fluoriden, Nitriden und Phosphiden enthalten, die in Kontakt mit Wasser giftige bzw. entzündliche Gase bilden. Darüber hinaus kann der Abfall organische und anorganische Verunreinigungen beinhalten, die mit dem einzuschmelzenden Material eingeschleppt wurden.
Anmerkung: Der Abfall 100315* ist nicht zu verwechseln mit dem industriell hergestellten Aluminiumschaum, der als poröser, sehr leichter und formstabiler Werkstoff z. B. in der Automobilindustrie eingesetzt wird.
100316 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 100315 fällt
Bei der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 100316 handelt es sich um Aluminiumabschöpfungen aus der thermischen Aluminiummetallurgie, z. B. Schmelzen und Gießen. Die Abschöpfungen (Krätzen, Skimmings) weisen einen hohen Gehalt an metallischem Aluminium (mind. 45 %) auf. Gefahrenrelevante Stoffe, z. B. Carbide oder Phosphide, sind nicht enthalten. Darüber hinaus kann der Abfall organische und anorganische Verunreinigungen beinhalten, die mit dem einzuschmelzenden Material eingeschleppt wurden, wie z. B. Öle, Fette, Lacke oder Kunststoffe.
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
Die Anodenherstellung erfolgt auf Basis von kalziniertem Petrolkoks, Pech und gemahlenen Anodenresten. Allgemein wird zwischen den bei ca. 1.200 °C vorgebrannten festen, blockförmigen Anoden im sog. Prebake-Verfahren und den fließfähigen, selbstbackenden Anoden mit hohem Pechanteil im sog. Söderberg-Verfahren unterschieden.
Die Anoden aus der Prebake-Verfahren enthalten keine relevanten Mengen an PAK. Im Fertigungsverfahren können bei Verwendung von Teerpech PAK freigesetzt und in der Abgasreinigung zurückgehalten werden. Die Anoden für Söderberganlagen enthalten relevante Mengen an PAK. Der Gehalt ist von den Ausgangsstoffen und der evtl. Verwendung von Teer abhängig.
100318 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 100317 fallen
Anoden auf reiner Kohlenstoffbasis, die ohne Verwendung von Teer hergestellt wurden und keine PAK enthalten, sind dem Abfallschlüssel 100318 zuzuordnen.
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
Zur Reinigung der Abgase aus der Aluminiumherstellung werden zumeist trockene Abscheideverfahren eingesetzt, z. B. Gewebe- und Elektrofilter oder Adsorptionsverfahren. Die Stäube der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 100319* stammen aus unterschiedlichen Prozessstufen, jedoch mehrheitlich aus den Schmelz- und Gießprozessen. Menge und Zusammensetzung der Stäube sind herkunftsspezifisch.
Filterstäube aus der Primäraluminiumschmelze enthalten neben (reaktiven) Aluminiumpartikeln auch relevante Mengen an Tonerde und Kryolith sowie gefahrenrelevante Anteile Carbid, Fluorid, Nitrid, Phosphid und PAK.
Filterstäube aus Sekundärschmelzen bestehen im Wesentlichen aus Partikeln des eingesetzten Schmelzsalzes (u. a. NaCl, KCl, CaF2) und Aluminiumstaub, mit Carbid, Fluorid, Nitrid und Phosphid als gefahrenrelevante Nebenbestandteile.
Bei den Filterrückständen aus der thermischen Vorbehandlung aus Altschrotten ist, je nach Art und Grad der Verunreinigungen (z. B. Lacke, Öle), mit gefahrenrelevanten Kohlenwasserstoffverbindungen, einschl. PAK, zu rechnen.
100320 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 100319 fällt
Filterstaub, der keine gefahrenrelevanten Bestandteile aufweist, stammt in der Regel nicht aus dem Schmelzprozess, sondern aus sonstigen Prozessstufen, z. B. mechanische Aufbereitung, Sortierung u. ä.
100321* andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten
Dem Abfallschlüssel 100321* werden in der Praxis oft Abfälle zugeordnet, die keine "hüttenspezifische" Herkunft haben, bei der Reinigung der Abluft aus der Vorbehandlungsstufe, z. B. Mahlen von Bauxit, oder aus der mechanischen Behandlung von Salzschlacken und Krätzen in Brechern und Mühlen, einschl. Reinigung der Abluft, stammen und gefährliche Stoffe enthalten.
Die Zusammensetzung ist demnach herkunftsspezifisch. Anteile an gefährlichen Stoffen können z. B. in Stäuben aus der Behandlung gebrauchter Schmelzsalze enthalten sein (z. B. reaktiver Aluminiumstaub, Carbide).
100322 Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 100321 fallen
Dem Abfallschlüssel 100322 werden in der Praxis oft Abfälle zugeordnet, die keine "hüttenspezifische" Herkunft haben, bei der Reinigung der Abluft aus der Vorbehandlungstufe, z. B. Mahlen von Bauxit, oder der mechanischen Behandlung von Salzschlacken und Krätzen stammen und keine gefährlichen Stoffe enthalten.
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Dem Abfallschlüssel sind die festen, nicht staubförmigen Abfälle aus der trockenen Reinigung von Abgasen, insbesondere aus den Schmelzprozessen, zuzuordnen, die gefahrenrelevante Bestandteile enthalten.
Die Zusammensetzung, z. B. reaktive Aluminiumbestandteile, Kryolith etc., ist herkunftsspezifisch. Weitere Angaben unter Abfallschlüssel 100319*.
100324 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100323 fallen
Dem Abfallschlüssel sind die festen, nicht staubförmigen Abfälle aus der trockenen Reinigung von Abgasen, insbesondere aus den dem Schmelzprozess vor- oder nachgelagerten Prozessstufen, zuzuordnen, die keine gefahrenrelevanten Bestandteile enthalten.
100325* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Zum Teil werden zur Reinigung der Abgase aus den verschiedenen Prozessstufen der Aluminiumherstellung noch Nassabscheider eingesetzt, kombiniert mit Abtrennung fester Partikel in Form von Schlämmen oder Filterkuchen. Die Menge und Zusammensetzung der dabei entstehenden Schlämme und Filterkuchen ist herkunftsspezifisch. Schlämme/Filterkuchen der Abfallart 100325* stammen in erster Linie aus der Reinigung der Abgase aus dem Schmelzprozess (Primär- und Sekundärbetriebe) und thermischer Vorbehandlung von Altschrotten.
Schlämme und Filterkuchen aus Primärschmelzen enthalten keine reaktiven Aluminiumpartikel, Carbide, Fluoride, Nitride oder Phosphide. Sie können relevante Mengen an Tonerde und Kryolith und PAK enthalten.
Schlämme und Filterkuchen aus Sekundärschmelzen beinhalten im wesentlichen Schmelzsalz (u. a. NaCl, KCl, CaF2) und Aluminiumanteile. Ebenso können Carbid, Fluorid, Nitrid und Phosphid auftreten.
Sofern Nassabscheider bei der Reinigung von Abgasen aus der thermischen Vorbehandlung von Altschrotten eingesetzt werden, so ist je nach Art und Grad der Verunreinigungen (z. B. Lacke, Öle etc.) mit gefahrenrelevanten Kohlenwasserstoffverbindungen, einschließlich PAK, zu rechnen.
100326 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100325 fallen
Schlämme und Filterkuchen, die keine gefahrenrelevanten Bestandteile aufweisen, stammen in der Regel nicht aus dem Schmelzprozess, sondern aus sonstigen vor- oder nachgeschalteten Prozessstufen, z. B. mechanische Aufbereitung, Sortierung u. ä. die Zusammensetzung ist herkunftsspezifisch.
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Kühlwasser wird bei der Primär- und Sekundäraluminiumerzeugung in geringem Umfang eingesetzt. Anwendungsbereich sind die Energieerzeugung, Kühlung des gegossenen Metalls und Salzschlackeaufbereitung. Bei der Filtration oder periodischen Abschlämmung des Kühlkreislaufes fallen Schlämme bzw. Filterkuchen an, deren Zusammensetzung von dem zu kühlenden Medium abhängt.
Schlämme oder Filterkuchen aus der Behandlung von ölhaltigem Kühlwasser sind dem Abfallschlüssel 100327* zuzuordnen.
100328 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen
Die Herstellung von Aluminium ist ein inhärent trockener Prozess. Kühlwasser wird bei der Anodenherstellung sowie der Primär- und Sekundäraluminiumerzeugung in geringem Umfang eingesetzt. Anwendungsbereich sind die Energieerzeugung, Kühlung des gegossenen Metalls und Salzschlackeaufbereitung. Bei der Filtration oder periodischen Abschlämmung des Kühlkreislaufes fallen Schlämme bzw. Filterkuchen an, deren Zusammensetzung von dem zu kühlenden Medium abhängt.
Schlämme oder Filterkuchen aus der Behandlung von Kühlwasser, das keine gefahrenrelevanten Bestandteile aufweist, sind dem Abfallschlüssel 100328 zuzuordnen.
100329* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen
Für die Aufbereitung von Salzschlacken und Krätzen stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Es handelt sich im Allgemeinen um die Schritte mechanische Zerkleinerung, Metallabtrennung, Auswaschen der Salzkomponenten mit Wasser, Abfiltrieren des wasserunlöslichen Anteils und Auskristallisieren des Recycling-Salzes.
Bei der mechanischen Vorbehandlung fallen Stäube, deren Zusammensetzung der Abfallart Filterstaub 100319* aus Sekundärschmelzen entspricht, und die Bestandteile des Schmelzsalzes (u. a. NaCl, KCl, CaF2), reaktiver Aluminiumstaub sowie Carbid, Fluorid, Nitrid und Phosphid an.
Bei der Nassaufbereitung kann Wasserstoff und Ammonik entstehen. Wasserstoff bildet sich, wenn mechanisch nicht abgetrenntes, feinkörniges Restaluminium mit Wasser reagiert. Ammonik entsteht, wenn Aluminiumnitrid mit Wasser reagiert. Das Aluminiumnitrid in der Salzschlacke entsteht dadurch, dass Aluminium beim Schmelzen an der Luft nicht nur mit dem Sauerstoff, sondern in geringem Umfang auch mit dem Stickstoff der Luft reagiert. Die Rückstände aus dem Löse-, Auswasch- und Kristallisationsprozess enthalten in der Regel keine gefahrenrelevanten Bestandteile mehr. Der wasserunlösliche Anteil enthält neben Aluminiumoxid Al203 geringe Mengen an Silizium-, Magnesium- und Calciumoxid. Der wasserlösliche Anteil (Recycling-Salz) entspricht in der Zusammensetzung dem ursprünglich eingesetzten Schmelzsalz.
Die Salzschlacken und Krätzen werden entweder gemeinsam oder in getrennten Prozessen behandelt.
100330 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100329 fallen
Bei der Abfallart 100330 handelt es sich um feste Rückstände aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen, die keine gefahrenrelevanten Bestandteile aufweisen: Stäube aus der mechanischen Vorbehandlung und feste, evtl. schlammförmige, Rückstände aus dem Löse-/Kristallisationsprozess.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
100302 Anodenschrott | ||
kalzinierter Petrolkoks | frei von Ölen und sonstigen organischen Verunreinigungen | |
100304* Schlacken aus der Erstschmelze | ||
Aluminium und Alumniumoxid | bis 80 % | Anteil prozessbedingt |
Sonstige Aluminiumverbindungen | ||
Sonstige Verunreinigungen | Art und Anteil bedingt durch Prozess und Ausgangsmaterial | |
100305 Aluminiumoxidabfälle | ||
Aluminiumoxid | > 60 % | |
Verunreinigungen | Art und Menge herkunftsspezifisch, z. B. Fluoride, Schmelzsalze | |
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze | ||
Schmelzsalzmischung, NaCl, KCl, CaF2 | > 85 % | Zusammensetzung herkunftsspezifisch |
Aluminium | < 15 % | In metallischer oder oxidierter Form |
Verunreinigungen | Art und Menge herkunftsspezifisch | |
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze | ||
Aluminium | > 80 % | In metallischer oder oxidierter Form; ggf. reaktives Aluminium |
Abdeck-/Schmelzsalze | bis 20 % | Menge ist verfahrensspezifisch |
Verunreinigungen | Thermische Zersetzungsprodukte organischen Ursprungs, z. B. Öle, Fette, Lacke | |
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt | ||
Aluminium, gesamt | > 95 % | Aluminium als Summe aus metallischem Aluminium und meist oxidisch gebundenen Anteilen, ggf. reaktives Aluminium |
Verunreinigungen | Art und Menge herkunfts-/verfahrensspezifisch, z. B. Carbide, Nitride, Phosphide | |
100316 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 100315 fällt | ||
Aluminium, metallisch | > 45 % | Aluminiumgehalt resultiert überwiegend aus metallischem Aluminium in nicht reaktiver Form |
Organische und/oder anorganische Verunreinigungen | Art und Menge vom Ausgangsmaterial abhängig (nicht reaktiv) | |
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung | ||
kalzinierter Petrolkoks | Hauptbestandteil | |
Pech | Anteil anwendungsspezifisch | |
Organische Verunreinigungen | PAK, mögl. bei Verwendung von Produktionsstoffen auf Teerbasis | |
100318 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 100317 fallen | ||
kalzinierter Petrolkoks | 100 % | |
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält | ||
Aluminium | In metallischer oder oxidierter Form; ggf. reaktives Aluminium; Anteil herkunftsspezifisch | |
Kryolith | Anteil herkunftsspezifisch | |
Schmelzsalze | NaCl, KCl, CaF2, Anteile herkunftsspezifisch | |
Anorganische Verunreinigungen | z. B. Carbid, Fluorid, Nitrid; Anteil herkunftsspezifisch | |
Organische Verunreinigungen | z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch | |
100320 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 100319 fällt | ||
Art und Menge der Zusammensetzung verfahrens- bzw. prozessstufenspezifisch | ||
100321* andere Teilchen und Staub (einschl. Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Art und Menge der Inhaltsstoffe ist herkunftsspezifisch | ||
100322 andere Teilchen und Staub (einschl. Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 100321 fallen | ||
Art und Menge der Inhaltsstoffe ist herkunftsspezifisch | ||
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Aluminium | In metallischer oder oxidierter Form; ggf. reaktives Aluminium; Anteil ist herkunftsspezifisch | |
Kryolith | Anteil herkunftsspezifisch | |
Schmelzsalze | NaCl, KCl, CaF2, Anteile herkunftsspezifisch | |
Anorganische Verunreinigungen | z. B. Carbid, Fluorid, Nitrid; Anteil herkunftsspezifisch | |
Organische Verunreinigungen | z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch | |
100324 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100323 fallen | ||
Aluminium | In metallischer oder oxidierter Form (nicht reaktiv); Anteil ist herkunftsspezifisch | |
Kryolith | Anteil herkunftsspezifisch | |
Schmelzsalze | NaCl, KCl, CaF2, Anteile herkunftsspezifisch | |
100325* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Aluminium | In metallischer oder oxidierter Form (nicht reaktiv); Anteil ist herkunftsspezifisch | |
Kryolith | Anteil herkunftsspezifisch | |
Schmelzsalze | NaCl, KCl, CaF2, Anteile herkunftsspezifisch | |
Anorganische Verunreinigungen | z. B. Carbid, Fluorid, Nitrid; Anteil herkunftsspezifisch | |
Organische Verunreinigungen | z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch | |
100326 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100325 fallen | ||
Art und Menge der Inhaltsstoffe ist herkunftsspezifisch | ||
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung | ||
Organische Verunreinigungen | Kohlenwasserstoffe (Öle und Schmierstoffe) | |
100328 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100327 fallen | ||
Art und Menge der Inhaltsstoffe abhängig vom Kühlwasserbehandlungsverfahren | ||
100329* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen | ||
Aluminium | In metallischer oder oxidierter Form; ggf. reaktives Aluminium; Anteil herkunftsspezifisch | |
Kryolith | Anteil herkunftsspezifisch | |
Schmelzsalze | NaCl, KCl, CaF2, Anteile herkunftsspezifisch | |
Anorganische Verunreinigungen | z. B. Carbid, Fluorid, Nitrid; Anteil herkunftsspezifisch | |
100330 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100329 fallen | ||
Art und Menge der Inhaltsstoffe abhängig vom Ausgangsmaterial (Schlacken, Krätzen) und dem Behandlungsverfahren |
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Nicht-Eisen-Metallindustrie", UBA
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Informationsangebot des Gesamtverbands der Aluminiumindustrie e.V.
- Informationsangebot des Verbands der Aluminiumrecycling-Industrie e.V.
- GNU Free Documentation License Version 1.2, Free Software Foundation, 2002
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Vermeidung von Abfällen und Emissionen bei der Sekundär-Aluminium-Herstellung im Produktionsmaßstab
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Aluminium kann an der Luft von selbst entzündet. Die Zündbereitschaft hängt von der Partikelgröße und dem Verteilungsgrad ab.
Aluminiumverbindungen
Trockene Abfälle, insbesondere Filterstäube und Krätzen, können Aluminiumverbindungen enthalten, die in Verbindung mit anderen Stoffen oder Wasser ggf. leichtentzündbare bzw. akut toxische Gase (z. B. Ammoniak, Phosphin) erzeugen. In der Praxis maßgebend sind, je nach Herkunftsbereich, Aluminiumcarbid (leichtentzündbar, reizend), Aluminiumfluorid (gesundheitsschädlich), und Aluminiumphosphid (leichtentzündbar, akut toxisch, gewässergefährdend)
Kryolith (Aluminiumtrinatriumhexafluorid) ist als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft. Ein Gefährdungspotenzial ist insbesondere dann gegeben, wenn Kryolithstäube eingeatmet werden.
Organische Schadstoffe
In Abfällen aus der Abgasreinigung (Stäube und Schlämme) können polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und thermische Zersetzungsprodukte auftreten. Viele PAK sind als krebserzeugend eingestuft. Art und Menge der Schadstoffe sind herkunftsspezifisch zu beurteilen. Bei der Primäraluminium-Industrie treten PAK-Emissionen vor allem beim Söderberg-Verfahren auf. Im Prebake-Verfahren entstehen die PAK-Emissionen bereits bei der Herstellung der Elektroden. Bei der Sekundäraluminiumherstellung können PAK Emissionen vor allem durch die thermische Zersetzung von Lacken, Kunststoffen usw. auftreten.
Das Gefährdungspotenzial der thermischen Zersetzungsprodukte hängt von der Zusammensetzung des Ausgangsmaterials (z. B. Anhaftungen von Kunststoffen, Lacken, Öle) und dem Entstehungsprozess ab. Bei der thermischen Vorbehandlung (z. B. Pyrolyse) und der Einschmelzung von organisch belasteten Altaluminiumschrotten (z. B. Anhaftungen von Kunststoffen, Lacken, Ölen) ist mit der Entstehung von thermischen Zersetzungsprodukten zu rechnen, deren Gefährdungspotenzial mit dem Summenparameter Gesamt-Kohlenstoff nur unzureichend erfasst wird. Je nach Ausgangsmaterial und Entstehungsprozess sind spezifische Untersuchungen auf krebserzeugende Stoffe erforderlich, z. B. auf PCDD/TCDD.
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung (Abfallschlüssel 100327*) enthalten Mineralöl-Kohlenwasserstoffe. Sie sind als gewässergefährdend eingestuft.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
100304* Schlacken aus der Erstschmelze | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Schädliche Verunreinigungen, z. B. Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze | ||
reaktives Aluminium | < 15% | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich |
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Aluminiumcarbid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, reizend, der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumphosphid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch | Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK | |
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Aluminiumcarbid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, reizend, der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumphosphid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Aluminium | In metallischer oder oxidierter Form, ggf. reaktives Aluminium | |
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung | ||
PAK auf Steinkohlenbasis, z. B. Benzo(a)pyren | krebserzeugend | |
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Aluminiumcarbid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumphosphid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Kryolith | akut toxisch, gewässergefährdend | |
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch | Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK | |
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Aluminiumcarbid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumphosphid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Kryolith | akut toxisch, gewässergefährdend | |
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch | Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK | |
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung | ||
Kohlenwasserstoffe auf Mineralölbasis | gewässergefährdend | |
100329* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen | ||
reaktives Aluminium | entzündet sich bei Brührung mit Luft von selbst, bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich | |
Aluminiumcarbid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Aluminiumfluorid | der WGK I zugeordnet | |
Aluminiumphosphid | bei Berührung mit Wasser Entwicklung entzündbarer Gase möglich, akut toxisch, gewässergefährdend, der WGK II zugeordnet | |
Kryolith | akut toxisch, gewässergefährdend | |
z. B. thermische Zersetzungsprodukte von Lacken, Ölen, Kunststoffen; Anteil herkunftsspezifisch | Art und Menge abhängig vom Schmelzgut; ggf. TCDD/PCDD, PAK |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
100304* Schlacken aus der Erstschmelze | 3 | |
100305 Aluminiumoxidabfälle | 10 | Analytik |
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze | 50 | Analytik |
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze | 2 | |
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt | 32 | Analytik |
100316 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt | 1 | |
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung | 16 | Analytik |
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält | 72 | Analytik |
100321* andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten | 34 | Analytik |
100322 andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen | 3 | |
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 120 | Analytik |
100324 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen | 1 | |
100325* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 8 | |
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung | 2 |
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Nicht-Eisen-Metallindustrie", UBA
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Informationsangebot des Gesamtverbands der Aluminiumindustrie e.V.
- Informationsangebot des Verbands der Aluminiumrecycling-Industrie e.V.
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Vermeidung von Abfällen und Emissionen bei der Sekundär-Aluminium-Herstellung im Produktionsmaßstab
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Der wesentlichste, allgemeine Ansatz zur Vermeidung von Abfällen aus der Aluminiumproduktion ist die Verwertung von Aluminiumabfällen (Neuschrotte und Altaluminiumschrotte). Bei der Sekundäraluminiumproduktion ist der Energiebedarf mit ca. 12.000 MJ/t fast 95% niedriger als bei der Primärherstellung (ca. 218.000 MJ/t).
Die in Deutschland hergestellte Jahresmenge an Rohaluminium beträgt ca. 1.064 Tausend Tonnen (Mittelwert der Jahre 2008 bis 2011, Quelle GDA). Davon entfallen auf die Primäraluminiumproduktion 433 Tausend Tonnen pro Jahr (ca. 40 %) und auf die Sekundäraluminiumproduktion 632 Tausend Tonnen pro Jahr (ca. 60 %). Der Anteil der Sekundärproduktion wird weiter zunehmen, da hierbei der Ressourcenverbrauch insgesamt (Energie und Rohstoffe) sowie der Anfall von produktionsspezifischen Abfällen bedeutend niedriger ist als bei der Primärherstellung.
Die Prozesse der Primär- und Sekundärherstellung sollten allgemein so gefahren werden, dass der Anfall von Abfällen möglichst gering und zudem sortenrein ist. Dies wird erreicht durch Aufbereitung, Wiederverwendung von Prozessabfällen (Neuschrotte, Schlacken, Krätze, Abschaum sowie Rückstände aus der Abgasreinigung) und durch Schließen interner Stoffkreisläufe. Dies kann z. B. erreicht werden durch Optimierung der Prozesstechnologie bei der Schmelzflusselektrolyse, der Prozesssteuerung und Rückführung der Filterstäube usw.
Sammlung und Bereitstellung
Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen. Viele der bei der Primär- und Sekundärproduktion entstehenden Abfälle beinhalten ein Gefährdungspotenzial, das bei der Sammlung, Lagerung und Bereitstellung zur Entsorgung zu beachten ist.
Stäube aus der Abgasreinigung, Salzschlacken und Krätzen enthalten lösliche Anteile und können beim Transport insbesondere in Kontakt mit Wasser entzündliche und ggf. giftige Gase freisetzen. Sie sollten daher in abgedeckten und flüssigkeitsdichten Containern oder ggf. in Big-Bags gelagert und transportiert werden. Auf die Brandgefahr bei aluminiumhaltigen Krätzen und Stäuben wird hingewiesen.
Schlämme oder sonstige Rückstände aus der nassen Abgasreinigung oder der Behandlung von Ab- bzw. Kühlwässern sind in flüssigkeitsdichten Containern zu lagern, um ein Austreten von Flüssigkeit zu vermeiden.
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Die überwiegend trockenen, mineralischen Rückstände - Schlacken, Krätzen und Filterstäube - können grundsätzlich intern (Kreislaufführung) oder extern (Aufbereitung und Rückgewinnung der Ausgangsmaterialien) stofflich verwertet werden. Begrenzende Faktoren bilden die Zusammensetzung, z. B. Störstoffe und Verunreinigungen.
Beseitigung
Die Beseitigung der Abfälle setzt voraus, dass eine Verwertung nachgewiesenermaßen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Für die Ablagerung auf Deponien sind die Zuordnungskriterien und Ablagerungshinweise der Deponieverordnung (DepV), die länderspezifischen Regelungen sowie die anlagenspezifischen Genehmigungswerte zu beachten. Einige Abfälle, die sich im Kontakt mit Luft entzünden oder die bei Zutritt von Wasser entzündliche oder giftige Gase entwickeln, sind vorzubehandeln.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
100302 Anodenschrott | |
Verwertung in der Anodenproduktion | Ablagerung DK II, falls Verwertung nicht möglich |
100304*Schlacken aus der Erstschmelze | |
Verwertung (Rückgewinnung des Aluminiums) | Ablagerung DK III, falls Verwertung nicht möglich |
100305 Aluminiumoxidabfälle | |
Verwertung Sekundärproduktion | Ablagerung DK I, DK II, falls Verwertung nicht möglich |
100308* Salzschlacken aus der Zweitschmelze | |
Verwertung (Rückgewinnung von Aluminium, Salzen und mineralischen Anteilen) | Ablagerung DK IV |
100309* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze | |
Verwertung (Rückgewinnung von Aluminium und Salzen) | Ablagerung DK IV |
100315* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt | |
Verwertung (Metallrückgewinnung, nach stabilisierender Vorbehandlung) | Ablagerung DK III, falls Verwertung nicht möglich; Vorbehandlung (Entgasung) erforderlich |
100316 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 100315 fällt | |
Verwertung (Metallrückgewinnung) | Ablagerung DK II, falls Verwertung nicht möglich |
100317* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung | |
Stoffliche Verwertung (Herstellung von Anodenmaterial), energetische Verwertung (Verbrennung) | Verbrennung SAV |
100318 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 100317 fallen | |
Stoffliche Verwertung (Herstellung von Anodenmaterial), energetische Verwertung (Verbrennung) | Verbrennung HMV |
100319* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält | |
Derzeit keine Verwertungsmöglichkeit bekannt | Ablagerung DK III nach Vorbehandlung (Entgasung); ggf. DK IV |
100320 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 100319 fällt | |
Ggf. Wiedereinsatz im Prozess, keine sonstige Verwertungsmöglichkeit bekannt | Ablagerung DK II; bei erhöhter Löslichkeit in DK IV |
100321* andere Teilchen und Staub (einschl. Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten | |
Verwertungsmöglichkeit herkunftsbedingt; ggf. Wiedereinsatz im Prozess | Entscheidung des Beseitigungswegs auf Basis einer Analyse |
100322 andere Teilchen und Staub (einschl. Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 100321 fallen | |
Interne bzw. externe Verwertungsmöglichkeit im Einzelfall gegeben (herkunftsbedingt) | Entscheidung des Beseitigungswegs auf Basis einer Analyse |
100323* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | |
Ggf. Wiedereinsatz im Prozess, keine sonstige Verwertungsmöglichkeit bekannt | Ablagerung DK III, Vorbehandlung (Entgasung) erforderlich |
100324 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100323 fallen | |
Ggf. Wiedereinsatz im Prozess, keine sonstige Verwertungsmöglichkeit bekannt | Ablagerung DK II, Vorbehandlung (Entgasung) erforderlich |
100325* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | |
Derzeit keine Verwertungsmöglichkeit bekannt | Ablagerung DK III, ggf. Vorbehandlung (Verfestigung) erforderlich |
100326 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100325 fallen | |
Ggf. Wiedereinsatz im Prozess, keine sonstige Verwertungsmöglichkeit bekannt | Ablagerung DK II, ggf. Vorbehandlung (Verfestigung) erforderlich |
100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung | |
Energetische Verwertung (bei ausreichend hohem Kohlenwasserstoffgehalt) | Verbrennung SAV oder HMV |
100328 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100327 fallen | |
Derzeit keine Verwertungsmöglichkeit bekannt | Beseitigung abhängig vom Abwasserbehandlungsverfahren und Zusammensetzung |
100329* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen | |
Derzeit keine Verwertungsmöglichkeit bekannt | Beseitigung abhängig vom Behandlungsverfahren und Zusammensetzung |
100330 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100329 fallen | |
Derzeit keine Verwertungsmöglichkeit bekannt | Beseitigung abhängig vom Behandlungsverfahren und Zusammensetzung |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Nicht-Eisen-Metallindustrie", UBA
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Informationsangebot des Gesamtverbandes der Aluminiumindustrie e.V. (GDA) zu Statistiken, hier: Produktion und Bedarf
- Informationsangebot des Gesamtverbands der Aluminiumindustrie e.V.
- Informationsangebot des Verbands der Aluminiumrecycling-Industrie e.V.
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Vermeidung von Abfällen und Emissionen bei der Sekundär-Aluminium-Herstellung im Produktionsmaßstab
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Nicht-Eisen-Metallindustrie", UBA
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- BW - Baden-Württemberg
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief
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Datum | Herausgeber | Ersteller |
11.05.2012 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | ABAG-itm GmbH Hauptstraße 4 75335 Dobel info@abag-itm.de www.abag-itm.de 07083 / 52774-60 |
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