Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Allgemein
Die Schadstoffe und die gefährlichen Eigenschaften von Glasabfällen sind zum einen durch die Zuschlagstoffe bestimmt. Dabei handelt es sich um funktionelle oder dekorative Glaszusätze (z. B. Metalloxide, Bortrioxid, Arsen, Phosphorpentoxid) oder funktionelle bzw. dekorative Glasbeschichtungen (z. B. Metallverbindungen wie Zinn- oder Titanchlorid). Quecksilber wird zum Beschichten von Spiegeln seit 1900 nicht mehr angewandt. Zum anderen entstehen Schadstoffe aufgrund der starken Emissionen in der Luft durch die Verbrennungsprodukte und Stickstoffoxide, die mittels einer Abgasbehandlungsanlage herausgefiltert werden und somit als Filterstäube, -schlämme anfallen.
Die Hauptbestandteile von Glas - Quarzsand, Pottasche (Kaliumcarbonat) und Soda (Natriumcarbonat) - sind nicht als Gefahrstoffe eingestuft.
Schwer- und Halbmetalle
Die Konzentrationen an Schwer- und Halbmetallen sind im Feststoff und im Eluat in der Regel nicht gefahrenrelevant. Insbesondere bei der Herstellung von Spezialgläsern können relevante Gehalte z. B. an Blei, Cadmium, Chrom, Arsen, Zinn, Kupfer, Nickel oder Quecksilber festgestellt werden. Schwermetalle wie Blei, Barium und Cadmium werden in Form von Oxiden in Gläsern eingesetzt, um sowohl die Verarbeitungseigenschaften der Glasschmelze gezielt zu beeinflussen als auch bestimmte Glaseigenschaften im Hinblick auf produktspezifische Anwendungen zu erhalten.
Von den Schwermetallen ist Blei als Bleioxid (PbO) am häufigsten in den Gläsern zu finden. Daneben enthalten Gläser auch oftmals Bariumoxid (BaO), da bei der Herstellung von Kristallglas zunehmend von Blei auf Barium umgestellt wird. Die Auslaugung von Barium aus Gläsern durch wässrige Medien ist geringer im Vergleich zu Blei und die tolerierbare Eluatgrenze liegt wegen der geringeren Toxizität höher.
Sonstige Schadstoffe
Emissionen von Halogeniden entstehen im Allgemeinen aus der Verflüchtigung der im Gemenge enthaltenen Fluoride und Chloride, die entweder als Verunreinigungen vorkommen oder absichtlich zur Erzeugung spezifischer Produkt- oder Verarbeitungseigenschaften des Glases zugegeben werden.
Die Schadstoffe und die gefährlichen Eigenschaften von Glasabfällen sind zum einen durch die Zuschlagstoffe bestimmt. Dabei handelt es sich um funktionelle oder dekorative Glaszusätze (z. B. Metalloxide, Bortrioxid, Arsen, Phosphorpentoxid) oder funktionelle bzw. dekorative Glasbeschichtungen (z. B. Metallverbindungen wie Zinn- oder Titanchlorid). Quecksilber wird zum Beschichten von Spiegeln seit 1900 nicht mehr angewandt. Zum anderen entstehen Schadstoffe aufgrund der starken Emissionen in der Luft durch die Verbrennungsprodukte und Stickstoffoxide, die mittels einer Abgasbehandlungsanlage herausgefiltert werden und somit als Filterstäube, -schlämme anfallen.
Die Hauptbestandteile von Glas - Quarzsand, Pottasche (Kaliumcarbonat) und Soda (Natriumcarbonat) - sind nicht als Gefahrstoffe eingestuft.
Schwer- und Halbmetalle
Die Konzentrationen an Schwer- und Halbmetallen sind im Feststoff und im Eluat in der Regel nicht gefahrenrelevant. Insbesondere bei der Herstellung von Spezialgläsern können relevante Gehalte z. B. an Blei, Cadmium, Chrom, Arsen, Zinn, Kupfer, Nickel oder Quecksilber festgestellt werden. Schwermetalle wie Blei, Barium und Cadmium werden in Form von Oxiden in Gläsern eingesetzt, um sowohl die Verarbeitungseigenschaften der Glasschmelze gezielt zu beeinflussen als auch bestimmte Glaseigenschaften im Hinblick auf produktspezifische Anwendungen zu erhalten.
Von den Schwermetallen ist Blei als Bleioxid (PbO) am häufigsten in den Gläsern zu finden. Daneben enthalten Gläser auch oftmals Bariumoxid (BaO), da bei der Herstellung von Kristallglas zunehmend von Blei auf Barium umgestellt wird. Die Auslaugung von Barium aus Gläsern durch wässrige Medien ist geringer im Vergleich zu Blei und die tolerierbare Eluatgrenze liegt wegen der geringeren Toxizität höher.
Sonstige Schadstoffe
Emissionen von Halogeniden entstehen im Allgemeinen aus der Verflüchtigung der im Gemenge enthaltenen Fluoride und Chloride, die entweder als Verunreinigungen vorkommen oder absichtlich zur Erzeugung spezifischer Produkt- oder Verarbeitungseigenschaften des Glases zugegeben werden.
Hinweis
Das bei Wirtschaftsgläsern vielfach verwendete bleioxidhaltige Bleikristall wurde zwischenzeitlich durch das unschädliche bariumoxidhaltige Kristallglas ersetzt. Technische Gläser, z. B. Bild- oder Kathodenstrahlröhren, enthalten jedoch nach wie vor einen hohen Bleianteil.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
101109* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen | ||
Schwer- und Halbmetalle | Konzentrationen im Feststoff und im Eluat in der Regel nicht gefahrenrelevant; kritische Parameter sind Blei, Cadmium, Chrom, Arsen und Quecksilber (akut toxisch und gewässergefährdend); Einzelfallprüfung erforderlich. | |
101111* Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Elektronenstrahlröhren) | ||
Schwer- und Halbmetalle | Kritische Parameter sind Blei, Cadmium, Chrom, und Quecksilber (akut toxisch und gewässergefährdend); Einzelfallprüfung erforderlich. | |
101113* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Schwer- und Halbmetalle | Kritische Parameter sind Blei, Cadmium (akut toxisch und gewässergefährdend) und Zinn; Einzelfallprüfung erforderlich. | |
Fluorid | Einzelfallprüfung erforderlich | |
101115* Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Schwer- und Halbmetalle | Kritische Parameter sind Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Arsen und Quecksilber (akut toxisch und gewässergefährdend); Einzelfallprüfung erforderlich. | |
Fluorid | Einzelfallprüfung erforderlich | |
Halogene | Ads. org. geb. Halogene (Cl, Br, J); Einzelfallprüfung erforderlich | |
101117* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Schwer- und Halbmetalle | Kritische Parameter sind Blei, Cadmium, Chrom, Arsen und Quecksilber (akut toxisch und gewässergefährdend); aufgrund der geringen Konzentrationen nicht gefahrenrelevant, deshalb Einzelfallprüfung erforderlich. | |
Anorganische Stoffe | Kritische Parameter sind Stickstoffoxide NOx, Schwefeloxide SOx, aufgrund ihrer oxidischen Bindung nicht gefahrenrelevant | |
Fluoride und andere Halogenide | Kritisch sind insbesondere Fluoride, z. B. aus Rohstoffen in der Endlosglasfaserherstellung; Einzelfallprüfung erforderlich. | |
101119* Feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
Schwer- und Halbmetalle | Kritischer Parameter ist Blei (akut toxisch und gewässergefährdend); Einzelfallprüfung erforderlich. | |
Organische Stoffe | Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW); Art und Anteil vom Einzelfall abhängig, Einzelfallprüfung erforderlich. Die gängigen Kohlenwasserstoffe sind als gewässergefährdend eingestuft. |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
101103 Glasfaserabfall | 5 | |
101105 Teilchen und Staub | 1 | |
101109* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen | 24 | Analytik |
101110 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt | 6 | |
101111* Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Kathodenstrahlröhren) | 8 | |
101112 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt | 51 | Analytik |
101113* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten | 27 | Analytik |
101114 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen | 25 | Analytik |
101115* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 98 | Analytik |
101116 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen | 36 | Analytik |
101117* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 1 | |
101119* feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 9 | |
101120 feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen | 1 |
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- BE - Berlin
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- HE - Hessen
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- TH - Thüringen