Abfallsteckbrief "1201 Strahlmittelabfälle"

 

120102 Eisenstaub und -teilchen
120116* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
120117 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Der Abfallsteckbrief beschränkt sich auf Strahlmittelabfälle, die bei der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen anfallen. Gebrauchte Strahlmittel, die bei der Oberflächenbehandlung von mineralischen Materialien anfallen, z. B. Mauerziegel, Beton oder Putze von Gebäuden, sind nicht berücksichtigt.

Weitere Abfälle der Gruppe 1201 sind in folgenden Abfallsteckbriefen beschrieben:
  • 1201 Bearbeitungsöle (Abfallschlüssel 120106 bis 10*, 120112, 120119*)
  • 1201 Bearbeitungsschlämme (Abfallschlüssel 120114*, 120115 und 120118*)

Zuordnung nach AVV


Kapitel 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
Gruppe 1201 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Entstehung von Strahlmittelabfällen (Quelle: ABAG-itm, 2010; LUBW 05.08.2011)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 4 )

Eisen- oder Stahlschrott (Quelle: IMPEL)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  BE - Berlin
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.03.2017 zur Einstufung von Strahlmitteln nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Allgemein

Strahlmittelabfälle entstehen bei der Oberflächenbehandlung von Werkstücken (Strahlgut) mit kornförmigen Materialien (Strahlmittel), die mit hoher Geschwindigkeit auf die zu behandelnden Flächen gestrahlt werden. Es gibt unterschiedliche Strahltechniken / -verfahren, die sich durch die Strahlanwendung (Strahlzweck), die Strahlmittelart und das Strahlsystem (technisches System zur Strahlmittelbeschleunigung) beschreiben lassen, zum Beispiel das Schleuderrad-Verfestigungsstrahlen mit Stahldrahtkorn.

Folgende Anwendungen werden nach dem primären Zweck des Strahlens unterschieden, wobei in der Praxis die einzelnen Anwendungen nicht immer klar voneinander abzugrenzen sind:
  • Reinigungsstrahlen zum
    • Putzen (z. B. Entfernen von Gießsand und Gießsandrückständen oder Entfernen von Schnitt- und Gussgraten)
    • Entzundern (Entfernen von Walz- und Schmiedezunder)
    • Entrosten (Entfernen von Rost)
    • Entschichten (Entfernen von Beschichtungen aller Art, z. B. Farben oder Anhaftungen wie Schmutz und Staub)
  • Strahlspanen zum
    • Abtragen (z. B. Entfernen von Schichten des Grundwerkstoffes)
    • Trennen (z. B. Zerteilen von Werkstücken)
    • Entgraten (Entfernen von Schnitt- und Gussgraten)
  • Oberflächenveredelungsstrahlen mit gezielter Veränderung der Oberflächenstruktur, z. B. zur Erzielung optischer oder haptischer Effekte sowie zur Verbesserung der Haftung nachfolgender Beschichtungen durch
    • Aufrauen
    • Mattieren
    • Glätten
    • Polieren
  • Kugelstrahlen zum
    • Verfestigen (Verfestigung/Verdichtung der Oberfläche zur Verbesserung der mechanischen Eigenschaften)
    • Umformen (Formgebung oder Richten von Werkstücken)
Der häufigste und abfallrelevanteste Anwendungsbereich ist das Reinigungsstrahlen, um das Werkstück für weitere Bearbeitungsschritte vorzubereiten, z. B. Lackierung oder elektrochemische Beschichtung.

Der Einsatz des Strahlmittels erfolgt in verschiedenen Strahlsystemen zumeist durch Druckluftstrahlen oder im Schleuderverfahren. Der gewünschte Effekt, z. B. der Abtrag von Verunreinigungen, wird durch die hohe kinetische Energie der Partikel erzielt. In der Praxis überwiegen die trockenen Auftragsverfahren, jedoch sind auch Nassauftragsverfahren (im Gemisch mit Wasser) möglich. Bei den Nassverfahren wird zwischen Feucht-, Nassdruckluft- und Schlämmstrahlen unterschieden. Staubbildung ist bei Nassverfahren nicht vorhanden. Um das anhaftende Strahlmittel zu entfernen, muss jedoch die gestrahlte Oberfläche nach der Bearbeitung mit frischem Wasser abgespült werden, Metallische Strahlmittel sind dabei mit Ausnahme von rostfreien Edelstahl ungeeignet, da diese bei Nässe korrodieren und verklumpen. Bei den kryogenen Verfahren führt die starke Abkühlung auf der Oberfläche des Werkstücks zur Versprödung und dem anschließenden Abplatzen der Oberflächenanhaftung.

Die Art des Strahlmittels (Werkstoff) und die Sorte (Strahlmittelart, Korngröße und -form, Härte) werden dem Anwendungsfall entsprechend gewählt. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Strahlmittelsorten zur industriellen Nutzung, die je nach Anforderung hart, weich, kantig (abrasiv) oder kugelformig (verfestigend) sind. Am häufigsten werden mineralische und metallische Strahlmittel hoher Härte in Form von Perlen (z. B. Glas oder Keramik) oder gebrochenen Körnern/Granulat (z. B. Schlacke, Korund) genutzt. In bestimmten Bereichen sind weichere, organische Strahlmittelgranulate im Einsatz, z. B. Nussschalen, Maiskolbenschrot, Kunststoffduroplaste. Die Körnung der Strahlmittel reicht von < 0,1 mm bis über 2 mm.

Die gebräuchlichen Strahlmittel lassen sich grob in folgende Sorten einteilen:
  • metallisch
    • Stahlguss (rund oder kantig)
    • Stahldrahtkorn (rund oder zylindrisch)
  • mineralisch (natürlich und synthetisch)
    • Quarz-, Granat-, Olivinsande (kantig)
    • Schlacken (kantig)
    • Normal- und Edelkorund (kantig),
    • Glasperlen und Glasbruch (rund bzw. kantig)
    • Keramikperlen und -granulat (rund bzw. kantig)
  • organisch (natürlich und synthetisch)
    • Nussschalenschrot, Obstkernschrot, Maiskolbenschrot (kantig)
    • Kunststoffe (alle Kornformen)
Außerdem finden zunehmend kryogene Strahlmittel Verwendung, z. B. Kohlendioxidpellets oder flüssiger Stickstoff beim Kaltgasstrahlen. Mit kryogenen Verfahren können auch empfindliche Oberflächen ohne mechanische Beschädigung und abrasionsfrei gereinigt werden. In bestimmten Anwendungsfällen wird den Mitteln ein Kunststoffgranulat als Abrasionsmittel zugesetzt.

Strahlmittel werden stationär im Rahmen der industriell-gewerblichen Produktion von Metall- und Kunststoffteilen und mobil im Außenbereich auf Baustellen eingesetzt, z. B. bei der Reinigung / Instandhaltung von Leitungsmasten, Brücken, Fassadenabdeckungen. Es werden Umlauf- und Einfachstrahlmittel unterschieden.
Einfachstrahlmittel werden in der Regel nur für Reinigungsanwendungen im Außenbereich verwendet, wo das Auffangen und Rückführen des Strahlmittels technisch nicht realisierbar oder zumindest zu aufwendig ist. Der dabei anfallende Abfall ist ein Gemisch aus Strahlmittel (Hauptanteil) und einem mengenmäßig geringen Anteil von abgestrahlten Verunreinigungen.
Im Produktionsbereich werden mineralische und metallische Strahlmittel in der Regel im Kreislauf gefahren. Die abgetragenen Fremdstoffe und das Feinkorn werden entfernt und das gereinigte Strahlmittel wieder eingesetzt. Bei den Nassverfahren können bei der Aufbereitung des Strahlwassers und der -suspensionen zusätzlich Bearbeitungsschlämme AS 120114/15* anfallen, siehe hierzu den entsprechenden Abfallsteckbrief.
Kryogene Strahlmittel (z. B. Trockeneis) hinterlassen nur die abgestrahlten Verunreinigungen als Strahlmitttelreste, da sie nach Gebrauch als Gas oder Dampf in die Atmosphäre entweichen. Sofern sie ohne Zusatz weiterer Stoffe verwendet werden, bleibt als Rückstand lediglich das abgetragene Material zurück.

Die Abfallrelevanz der Strahlmittelanwendung ist somit durch folgende Faktoren bedingt:
  • Art und Menge des Abtrags (Verunreinigungen, alte Beschichtungen, Material des Werkstücks)
  • Verschleiß des Strahlmittels, d. h. die anwendungsbedingte Zerkleinerung der Strahlmittelpartikel und Entstehung eines unbrauchbaren Feinkornanteils

120102 Eisenstaub und -teile

Insbesondere bei der Oberflächenbehandlung von Metallen werden häufig Strahlmittel aus Eisen oder Stahl eingesetzt (umgangssprachlich auch Stahlkies genannt). Je nach Aufgabenstellung und Anwendungsbereich kommen Strahlmittel in unterschiedlichen Formen und Korngrößen sowie aus unterschiedlichen Werkstoffen zum Einsatz. Metallische Strahlmittel werden immer im Kreislauf gefahren. Je nach Anforderung genügt das Kreislaufmaterial nach einiger Zeit nicht mehr den prozesstechnischen Anforderungen und muss ausgetauscht werden. Das Austauschmaterial besteht in der Regel fast ausschließlich aus dem Strahlmittel und kann dem Abfallschlüssel 120102 zugeordnet werden. Unter diese Abfallarten fallen außerdem auch sonstige metallische Stäube und Teile aus der Metallverarbeitung.

120116* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

Die zugelassenen mineralischen, metallischen und organischen Strahlmittel enthalten keine gefährlichen Stoffe in einstufungsrelevanten Konzentrationen (siehe Hinweis). Anwendungsbedingt können sie sich mit Schadstoffen anreichern und sind dem Abfallschlüssel 120116* zuzuordnen. Dies trifft insbesondere bei folgenden Anwendungsfällen zu:
  • Erneuerung des Korrosionsschutzes von Stahlbauwerken (Brücken, andere Stahlbauwerke, Schienenfahrzeuge), z. B.
    • Abtrag von Beschichtungsstoffen mit PCB-Anteilen
    • Abtrag von Beschichtungsstoffen, die Blei, Bleistaub, Bleimennige, Cadmiumcarbonat oder Blei- bzw. Strontiumchromat enthalten
  • Wasserbau und Wartung von Schiffen, z. B.
    • Abtrag von Teerepoxidharzen, Steinkohleteerpechen (PAK-haltig)
    • Abtrag von Antifoulingmitteln (zinnorganische Verbindungen) an Schiffskörpern und Unterwasserbauwerken
  • Tank- und Siloreinigung, z. B.
    • Abtrag von Blei/Bleiverbindungen (bleimennige-, bleicarbonathaltige Beschichtungen)
    • Abtrag von Zink-, Blei- und Strontiumchromaten in der Beschichtung
    • Abtrag von cadmiumcarbonathaltigen Altbeschichtungen
    • schädliche Verunreinigung des Strahlmittels durch organische oder anorganische Ablagerungen/Anhaftungen (Inhaltsstoffe) von Tank- und Silooberflächen
  • Zerspanende, abrasive Strahlanwendung, z. B.
    • Anfall von toxischen oder kanzerogenen Metallen in absorbierter Form (Absorption im Feinstaub), z. B. von Beryllium, Nickel, Kobalt, Cadmium, Antimon

Die Art und Menge der Schadstoffe im gebrauchten Strahlmittel hängen stark von der jeweiligen Anwendung des Strahlmittels ab. Bei Rückständen aus der Aufbereitung von Umlaufstrahlmitteln ist der Anteil an abgetragenem Material in der Regel bedeutend höher als bei den direkt im Strahlraum anfallenden Strahlmittelabfällen.
Die beim Strahlen mit kryogenen Strahlmitteln anfallenden gefährlichen Abfälle werden in der Regel nicht dem Abfallschlüssel 120116* zugeordnet, da das Strahlmittel verdampft ist. Die sachgerechte Abfallartenzuordnung richtet sich vielmehr nach dem abgetragenen Material. Zum Beispiel werden derart abgetragene Farben und Lacke der Abfallart 080117* (Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung) zugeordnet.

120117 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 120116* fallen

Dem Abfallschlüssel 120117 werden die Strahlmittelabfälle zugeordnet, die keine gefährlichen Stoffe aus der Strahlanwendung enthalten. Dies trifft insbesondere auf das Strahlen von Werkstücken aus Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallen sowie Kunststoffen zu, deren abgetragenes Material in der Regel nicht als Gefahrstoff einzustufen ist.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
120102 Eisenstaub und -teile
verbrauchte metallische Strahlmittel aus Eisen- und Stahllegierungen (Guss, Draht) 98 - 100 % nicht mehr verwendbares und daher ausgetauschtes Kreislaufstrahlmittel ohne wesentliche Verunreinigungen.
120116* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten sowie 120117 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 120116* fallen
Strahlmittel
Schmelzkammerschlacke: überwiegend Siliciumoxid mit hohen Anteilen an Aluminium- und Eisenoxid aus der Steinkohlefeuerung; Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
metallurgische Schlacken: meist Silikate, z. B. Eisensilikate ca. 90% Nebenbestandteile sind meist Oxide, z. B. von Aluminium, Magnesium, Calcium, Natrium und Kalium sowie Spurenelemente in oxidischen und sulfidischen Mineralphasen; Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
Normal- und Edelkorund: Aluminiumoxid > 95 bzw. 99 % Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
Mischkorund: Aluminiumoxid ca. 90% enthält neben Aluminiumoxid auch Siliciumoxid; Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
Glasperlen und -granulat: überwiegend Siliciumoxid mit Anteilen an Calcium- und Natriumoxid Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
Quarzsand: Siliciumdioxid < 2% berufsgenossenschaftliches Verbot für die Anwendung von Strahlmitteln mit einem Quarzsandanteil von mehr als 2% (BG 500)
Granatsand: überwiegend Eisen-, Aluminium- und Siliciumoxide Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
Olivinsand: überwiegend Magnesium-, Eisensilikate Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
Keramikperlen und -granulat zumeist auf Zirkonoxidbasis mit Anteilen an Silicium- und Aluminiumoxid Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
Gusseisen und Stähle Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
Edelstahlguss, -drahtkorn (Chrom-Nickel-Stähle, Chromstähle) Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
Aluminium-, Zinkgranulat, -drahtkorn Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
natürlich-organisches Material (Nussschalen, Maiskolben, Obstkerne) oder Kunststoffe (Duroplaste) Strahlmittelanteil im Abfall bestimmt durch anwendungsbedingte Abtragungen
Abgetragene Materialien (Material des Werkstücks, Anhaftungen, Beschichtungen etc.)
Metalle oder Metallverbindungen, z. B. Eisen, Blei, Bleimennige, Zinkchromat Art und Anteil vom Anwendungsfall abhängig
organische Anteile, z. B. Lacke, Kunststoffe, Mineralöle Art und Anteil vom Anwendungsfall abhängig
ggf. organische Schadstoffe wie Teere, PAK, Antifoulinganstriche und Korrosionsschutzmittel (Öle, Wachse, Lacke) Art und Anteil vom Anwendungsfall abhängig

 

Hinweis
Anforderungen an die gebräuchlichsten Strahlmittel zur Behandlung von Stahloberflächen sind in der DIN EN ISO 11124-1 bis 4 (metallische Strahlmittel) und der DIN EN ISO 11126-1 bis 10 (nichtmetallische Strahlmittel) definiert.

Vorgaben für den Arbeitsschutz sind in der BG-Regel (BGR) 500, Kapitel 2.24 (Betreiben von Arbeitsmitteln - Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)) enthalten. In Strahlmitteln dürfen die im Folgenden genannten Stoffe und ihre Verbindungen folgende Werte nicht überschreiten (Metallverbindungen sind als Metalle, Chromate als Chromtrioxid zu berechnen):
  • Antimon, Blei, Cadmium, Zinn, Arsen, Beryllium, Chromate, Kobalt und Nickel in der Summe 2 Masse-%
  • Arsen, Beryllium, Chromate, Kobalt und Nickel in der Summe 0,2 Masse-%
  • Beryllium, Chromate, Kobalt, Cadmium einzeln 0,1 Masse-%
  • freie kristalline Kieselsäure nicht mehr als 2 Masse-% (als freie kristalline Kieselsäure werden die kristallinen SiO2- Modifikationen Quarz, Cristobalit und Tridymit bezeichnet)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BG-Regel (BGR) 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", BG Bau, 2008
  Merkblatt 212, Strahlen von Stahl, Stahlinformations-Zentrum Düsseldorf, 2010
  DIN EN ISO 11124-1, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an metallische Strahlmittel - Teil 1: Allgemeine Einleitung und Einteilung
  DIN EN ISO 11124-2, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an metallische Strahlmittel - Teil 2: Hartguß, kantig
  DIN EN ISO 11124-3, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an metallische Strahlmittel - Teil 3: Stahlguß mit hohem Kohlenstoffgehalt, kugelig und kantig
  DIN EN ISO 11124-4, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an metallische Strahlmittel - Teil 4: Stahlguß mit niedrigem Kohlenstoffgehalt, kugelig
  DIN EN ISO 11126-1, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 1: Allgemeine Einleitung und Einteilung
  DIN EN ISO 11126-3, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 3: Strahlmittel aus Kupferhüttenschlacke
  DIN EN ISO 11126-4, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 4: Strahlmittel aus Schmelzkammerschlacke
  DIN EN ISO 11126-5, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 5: Strahlmittel aus Nickelhüttenschlacke
  DIN EN ISO 11126-6, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 6: Strahlmittel aus Hochofenschlacke
  DIN EN ISO 11126-7, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 7: Elektrokorund
  DIN EN ISO 11126-8, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 8: Olivinsand
  DIN EN ISO 11126-10, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 10: Granat (Almandin)
  VDMA 24379, Strahltechnik - Anwendungen, Verfahren und Anlagen
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  BE - Berlin
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Effizient und schonend reinigen
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.03.2017 zur Einstufung von Strahlmitteln nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Allgemein

Die zugelassenen mineralischen, metallischen und organischen Strahlmittel enthalten in ihrer Ausgangsform keine Schadstoffe in einstufungsrelevanten Konzentrationen. Art und Menge der Schadstoffe in einem gebrauchten Strahlmittel und damit dessen gefährliche Eigenschaften sind im Allgemein durch das abgetragene Material bestimmt. Dabei handelt es sich je nach Anwendungsfall um organische bzw. anorganische Schadstoffe, die dem abzustrahlenden Werkstück (Strahlgut) in Form von Beschichtungen, Verunreinigungen o. ä. anhaften oder aus dem Werkstück selbst stammen.

Aufgrund der vielfältigen Anwendungsfälle ist mit unterschiedlichsten Schadstoffen zu rechnen. Es ist daher stets der Einzelfall zu betrachten, um die gefährlichen Eigenschaften des Abfalls und dessen Entsorgung festlegen zu können. Da vielfach keine belastbaren Informationen über das abgestrahlte Material und dessen Eigenschaften vorliegen, sind ggf. analytische Untersuchungen erforderlich. Bei der Bewertung der Strahlmittelabfälle ist zu beachten, dass auch Gegenstände gestrahlt werden können, die vor längerer Zeit hergestellt bzw. beschichtet worden sind, so dass mit gefährlichen Stoffen zu rechnen ist, deren Einsatz heute verboten oder eingeschränkt ist.

Organische Schadstoffe

Beim Abtrag von älteren Beschichtungen (z. B. Teeren, Harzen) an Stahlbauwerken, Schiffskörpern und Tanks ist mit schädlichen organischen Stoffen zu rechnen, z. B. PAK (krebserzeugend) oder PCB (organschädigend, gewässergefährdend).
Die bei Schiffen verwendeten Antifoulinganstriche enthielten früher vielfach Tributylzinnoxid (giftig, gewässergefährdend). Heute können diese Anstriche fein verteiltes Kupfer (gewässergefährdend), Kupfer-I-oxid (gesundheitsschädlich, gewässergefährdend) und Biozide wie Diuron (seit 2008 verboten) oder Cybutryn (seit 2017 verboten) enthalten. Viele Biozide sind vermutlich krebserzeugend, giftig bzw. gesundheitsschädlich und gewässergefährdend.
Im Produktionsbereich angewandte Strahlmittel enthalten oftmals Mineralölkohlenwasserstoffe (gewässergefährdend).

Anorganische Schadstoffe

Bei den anorganischen Schadstoffen handelt es sich überwiegend um Metalle bzw. Metallverbindungen, die den abzustrahlenden Beschichtungen, z. B. Korrosionsschutzanstrichen, oder dem Werkstück, z. B. Spezialstählen, entstammen. Beschichtungen an Stahlbauwerken, Tanks oder Silos können Schadstoffe wie Bleimennige, Chromate (Chrom-VI-Verbindungen) von Blei, Zink und Strontium oder Carbonate von Cadmium und Blei enthalten. Viele dieser Metallverbindungen sind reproduktionstoxisch und/oder krebserzeugend, gesundheitsschädlich und gewässergefährdend.

Bei den Metallen und Metalllegierungen sind einige als reizend eingestuft. Insbesondere in feinkörniger bzw. staubiger Form liegen teilweise auch akut toxische, krebserzeugende sowie gewässergefährdende Eigenschaften vor, z. B. für Beryllium, Nickel, Kobalt.

In Einzelfällen, z. B. im Waggonbau, ist auch mit Asbestfasern (krebserzeugend) zu rechnen. Künstliche Mineralfasern, die vor 1996 eingebaut wurden, gelten gemäß TRGS 521 - "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" als krebserzeugend und können im Waggon- oder Ofenbau immer noch angetroffen werden.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
120102 Eisenstaub und -teile
i. d. R. keine gefährlichen Inhaltsstoffe in relevanten Mengen vorhanden
120116* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten sowie 120117 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 120116* fallen
Für alle Schadstoffe gilt, dass Art und Anteil im Abfall im Einzelfall zu betrachten sind, da sie stark von der jeweiligen Strahlanwendung abhängen
Organische Schadstoffe, z. B.
Mineralölkohlenwasserstoffe, z. B. aus der Metallverarbeitung häufig gewässergefährdend, meist WGK 1-2
PAK in Teerprodukten, z. B. im Wasserbau je nach Einzelverbindung krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend, meist WGK 3
PCB, z. B. aus dem Bereich Korrosionsschutzbeschichtungen im Stahlbau kann einzelne Organe schädigen, gewässergefährdend, WGK 3
zinnorganische Verbindungen aus Antifoulingmitteln im Schiffsbau, z. B. Tributylzinnoxid meist giftig, reizend und gewässergefährdend; WGK 3
Biozide z.B. aus Antifoulingmitteln wie Diuron oder Cybutryn Anteil im Abfall ist meist nicht einstufungsrelevant; häufig krebserzeugend, giftig bzw. gesundheitsschädlich und gewässergefährdend; WGK 3
Anorganische Schadstoffe, z. B.
Bleistaub, Bleimennige aus Beschichtungen an Stahlbauwerken, Tanks und Silos reproduktionstoxisch, gesundheitsschädlich und gewässergefährdend; Bleimennige: WGK 3, Bleistaub nicht kolloidal gelöst: nicht wassergefährdend
Chromate (Chrom-VI-Verbindungen) von Blei, Zink und Strontium aus Beschichtungen an Stahlbauwerken, Tanks und Silos krebserzeugend, gesundheitsschädlich (außer Bleichromat), gewässergefährdend; Bleichromat auch reproduktionstoxisch, Strontiumchromat auch brandfördernd; WGK 3
Carbonate von Cadmium und Blei aus Beschichtungen an Stahlbauwerken, Tanks und Silos krebserzeugend bzw. reproduktionstoxisch, gesundheitsschädlich und gewässergefährdend; WGK 3
feinverteiltes Kupfer und Kupfer-I-oxid aus Antifoulinganstrichen i.d.R. < 20% gewässergefährdend, Kupfer-I-oxid zusätzlich gesundheitsschädlich
Metalle, z. B. Beryllium, Cadmium, Cobalt, Nickel oder Blei, aus der abrasiven Strahlanwendung je nach Metall, insbesondere im Feinstaub, akut toxisch, krebserzeugend, gewässergefährdend; WGK 1-3
Asbest, KMF, z. B. aus dem Waggon- oder Ofenbau krebserzeugend; KMF, die vor 1996 eingebaut wurden, gelten als krebserzeugend (TRGS 521)

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
120102  Eisenstaub und -teilchen 24   Analytik
120116* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 579   Analytik
120117  Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen 125   Analytik

 

 

Hinweis
Aufgrund der vielfältigen Anwendungen von Strahlmitteln liegen im einzelnen Strahlmittelabfall mögliche Schadstoffe in unterschiedlicher Art und Menge vor. Daher ist in der Regel jeder Strahlmittelabfall im Einzelfall zu bewerten und dabei sind die jeweiligen Strahlanwendungen zu berücksichtigen. Nähere Informationen zum Einzelfall können aus den jeweils relevanten Technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern der betroffenen Stoffe und Produkte sowie aus Stoffdatenbanken (siehe Quellenverzeichnis) gewonnen werden.

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BG-Regel (BGR) 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", BG Bau, 2008
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe, 2005
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Ökotoxikologische Charakterisierung von Abfall - Verfahrensentwicklung für die Festlegung des Gefährlichkeitskriteriums "ökotoxisch (H14)", LUBW, 2004
  Ökotoxikologische Charakterisierung von Abfall - Literaturstudie, LUBW, 2004
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Vollzugshinweise zur Entsorgung gebrauchter Strahlmittel, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.21
  Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
  NI - Niedersachsen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.03.2017 zur Einstufung von Strahlmitteln nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  NW - Nordrhein-Westfalen
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Vermeidung

Der Anfall von gebrauchten Strahlmitteln kann durch alternative Verfahren vermieden werden. In Betracht kommen kryogene Abtragsverfahren (Kohlendioxid, Stickstoff), Hochdruckwasserstrahlen und Fräsen. Die Eignung dieser Verfahren ist im Einzelfall zu prüfen.

Umlaufstrahlmittel sind meist mineralische oder metallische Strahlmittelsorten und werden nach der Aufbereitung wiederverwendet, so dass im Gegensatz zu Einwegstrahlmitteln Strahlmittelabfälle vermieden bzw. reduziert werden. Das gebrauchte Strahlmittel wird betriebsintern oder durch externe Anbieter in Anlagen mechanisch entstaubt. Mit dem Staub wird ein Großteil des abgetragenen Materials entfernt, z. B. Farbpartikel, Zunder, Quarzsandstaub von Formsanden. Vielfach erfolgt im zweiten Schritt eine thermische Behandlung, in der noch vorhandene organische Anhaftungen entfernt werden. Bei der abschließenden Reklassierung wird das Material mit Neukorn aufgefrischt.

Einwegstrahlmittel sind zumeist mineralische Mittel, z. B. Schlacken. Eine Aufbereitung ist nicht möglich, wenn das Material beim Auftreffen auf das Strahlgut zu stark zersplittert und ein hoher Feinkornanteil entsteht. Auch bei anwendungsbedingt übermäßig verunreinigten Strahlmitteln ist eine wirtschaftliche Aufarbeitung oftmals nicht gegeben.

Strahlmittel auf organischer Basis können, je nach Anwendungsfall sowie Art und Grad der Verschmutzung, wässerig oder mittels organischen Lösemitteln gereinigt und nach Reklassierung wieder verwendet werden.

Sammlung und Bereitstellung

Gebrauchte Strahlmittel können mit gewässergefährdenden Stoffen, z. B. Ölen und Fetten, verunreinigt sein. Bei Strahlmitteln aus der trockenen Anwendung ist eine Verwehung von Stäuben und bei Strahlmitteln aus der nassen Anwendung ein möglicher Austritt von Flüssigkeiten zu verhindern. Für die Sammlung und Bereitstellung der Strahlmittelabfälle ist daher zu beachten:

  • Trennung der Abfälle nach Abfallarten sowie der vorgesehenenVerwertungs- bzw. Beseitigungswege
  • Verwendung geeigneter flüssigkeitsdichter Behälter, z. B. gefahrgutrechtlich zugelassene ASP-Behälter bzw. staubdichte Behältnisse, z. B. Big Bags für trockene Strahlmittelabfälle
  • Kennzeichnung der Sammel- und Bereitstellungsbehälter mit der Abfallbezeichnung, dem Abfallschlüssel und ggf. den Gefahrenpiktogrammen


Stäube aus der Trockenbearbeitung oder Strahleinrichtungen werden abgesaugt (Maschinenabsaugung) und sind getrennt zu erfassen. Die Stäube sind als nicht gewässergefährdend eingestuft. Sie sind in dichten Behältnissen mit entsprechender Kennzeichnung zu sammeln, um eine Freisetzung von Partikeln und die damit verbundene Gefährdung zu vermeiden, insbesondere wenn sie gemeinsam mit Filterstäuben aus der Abluftreinigung entsorgt werden. Zu beachten sind weitere Abfälle, z. B. Bearbeitungsschlämme, die bei der Aufbereitung von Strahlwasser und -suspensionen bei den Nassverfahren anfallen. Detaillierter Informationen sind im Steckbrief_1201 Bearbeitungsschlämme nachzuvollziehen.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos -> Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Verwertung

120102 Eisenstaub und -teile

Unbrauchbar gewordene Strahlmittel aus Eisen oder Stahl, die aus dem Strahlmittelkreislauf ausgeschleust werden mussten und die nicht verunreinigt sind, können in der Sekundärmetallurgie recycelt werden.

120116* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
120117 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 120116* fallen

Alle metallischen und einige mineralische Strahlmittel können nach Gebrauch und einer Aufbereitung wieder als Strahlmittel eingesetzt werden. Aber auch nicht aufbereitete Strahlmittel sowie der abgetrennte Feinanteil aus der Strahlmittelaufbereitung können stofflich verwertet werden, sofern die Schadstoffgehalte den evtl. zu beachtenden Grenzwerten oder den sonstigen Vorgaben der Anlagenbetreiber entsprechen. Metallische Strahlmittel mit einem hohen Eisen- oder Nichteisenmetallgehalt können in der Metallurgie und mineralische Strahlmittel als Zuschlagstoff in der Schlacken- und Baustoffindustrie verwertet werden.

Bei organischen Strahlmitteln ist eine energetische Verwertung möglich. Darüber hinaus können Strahlmittel auf Kunststoffbasis ggf. stofflich verwertet werden.

Beseitigung

120116* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

Der Beseitigungsweg wird von der Art und dem Grad der Verunreinigung bestimmt. Mineralische Strahlmittel mit überwiegend anorganischen Schadstoffen werden in der Regel deponiert, während bei Belastungen mit organischen Stoffen thermische Verfahren im Vordergrund stehen.

Bei metallischen Strahlmitteln besteht allgemein kein Beseitigungserfordernis, da sie fast ausschließlich stofflich verwertet werden können.

Für organische Strahlmittel kommt die Verbrennung in Hausmüll- oder Sonderabfallverbrennungsanlagen in Betracht.

120117 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 120116* fallen

Mineralische Strahlmittelabfälle, die einen geringen Verschmutzungsgrad aufweisen und nicht verwertet werden können, werden deponiert. Bei metallischen Strahlmitteln besteht kein Beseitigungserfordernis, da sie im Allgemeinen stofflich verwertet werden.

Gering verunreinigte organische Strahlmittelabfälle können, sofern keine Verwertung möglich ist, in Hausmüllverbrennungsanlagen beseitigt werden.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
120102 Eisenstaub und -teile
stoffliche Verwertung (Metallurgie) in der Regel keine Beseitigung erforderlich
120116* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
mineralisch: stoffliche Verwertung (z. B. Zuschlagstoff Zementindustrie) Ablagerung DK III; Hausmüll-/Sonderabfallverbrennung
metallisch: stoffliche Verwertung (Metallurgie) in der Regel keine Beseitigung erforderlich
organisch: stoffliche oder energetische Verwertung Hausmüll-/Sonderabfallverbrennung
120117 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 120116* fallen
mineralisch: stoffliche Verwertung (z. B. Zuschlagstoff Zementindustrie) Ablagerung DK I oder DK II
metallisch: stoffliche Verwertung (Metallurgie) in der Regel keine Beseitigung erforderlich
organisch: stoffliche oder energetische Verwertung Hausmüllverbrennungsanlage

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510), 2013
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  BW - Baden-Württemberg
  Ökotoxikologische Charakterisierung von Abfall - Verfahrensentwicklung für die Festlegung des Gefährlichkeitskriteriums "ökotoxisch (H14)", LUBW, 2004
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  Ökotoxikologische Charakterisierung von Abfall - Literaturstudie, LUBW, 2004
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  BE - Berlin
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Effizient und schonend reinigen
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert

 

 

Glossar
  AbsorptionAufnahme oder Lösen eines Stoffes im freien Volumen einer anderen Phase
  kryogenBegriff für Stoffe, Prozesse und Eigenschaften im Zusammenhang mit extrem niedrigen Temperaturen
  Korundhäufig vorkommendes, sehr hartes Mineral mit der chemischen Formel Al2O3
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  PCBpolychlorierte Biphenyle, Stoffgruppe mit 209 Verbindungen, die früher u. a. in Trafo-, Wärmeträger- und Hydraulikölen sowie Weichmachern enthalten waren, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt), da sie chronisch toxisch, bioakkumulierbar und persistent sind
  Bleimennigeeine Blei-Komplexverbindung Pb<Sonderzeichen>2</Sonderzeichen>[PbO<Sonderzeichen>4</Sonderzeichen>], Verwendung als Pigment und Rostschutzmittel
  Antifoulinganstrichebiozidhaltige Schiffsanstriche, die der Besiedelung und dem Anwuchs durch festsitzende Wasserorganismen an Schiffsrümpfen entgegenwirken, meist Kupfer- oder Tributylzinnverbindungen
  Asbest Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die beim Einatmen karzinogen sein können, z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Anthophyllit, Aktinolith und Tremolit
  KMFkünstliche Mineralfasern, synthetische, anorganische Fasern, kristallin oder glasartig, wie z. B. Dämmwolle aus Glas oder Gestein, Endlosglasfasern, Keramikfasern; biobeständige und lungengängige Fasern können Krebs erzeugen
  abrasivvon reibender, schleifender Wirkung und dadurch glättend, reinigend oder abnutzend
  WGKWassergefährdungsklasse; Potential von Stoffen und Gemischen, die Eigenschaft von Wasser nachteilig zu ändern; gemäß AwSV: nicht wassergefährdend (nwg), allgemein wassergefährdend (awg), WGK 1 = schwach wassergefährdend, WGK 2 = deutlich wassergefährdend, WGK 3 = stark wassergefährdend
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  POPpersistent organic pullutants (langlebige organische Schadstoffe), schwer abbaubare organische Verbindungen, die sich in der Umwelt anreichern, deren Herstellung und Verwendung im Rahmen der Stockholmer Konvention eingeschränkt oder verboten sind (POP-Verordnung)
  ASP-BehälterAbfall-Sammelbehälter für feste und pastöse Stoffe, auch zum Transport geeignet
  Big Bagszu Deutsch: große Säcke, d.h. flexible Schüttgutbehälter aus Kunststoffgewebe für Befüllungen bis zu 2 m3; oder 2 t
  DK IDeponie der Klasse I, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse I einhalten
  DK IIDeponie der Klasse II, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten
  DK IIIDeponie der Klasse III, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse III einhalten

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe, 2005
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  BG-Regel (BGR) 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", BG Bau, 2008
  DIN EN ISO 11124-1, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an metallische Strahlmittel - Teil 1: Allgemeine Einleitung und Einteilung
  DIN EN ISO 11124-2, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an metallische Strahlmittel - Teil 2: Hartguß, kantig
  DIN EN ISO 11124-3, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an metallische Strahlmittel - Teil 3: Stahlguß mit hohem Kohlenstoffgehalt, kugelig und kantig
  DIN EN ISO 11124-4, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an metallische Strahlmittel - Teil 4: Stahlguß mit niedrigem Kohlenstoffgehalt, kugelig
  DIN EN ISO 11126-1, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 1: Allgemeine Einleitung und Einteilung
  DIN EN ISO 11126-3, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 3: Strahlmittel aus Kupferhüttenschlacke
  DIN EN ISO 11126-4, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 4: Strahlmittel aus Schmelzkammerschlacke
  DIN EN ISO 11126-5, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 5: Strahlmittel aus Nickelhüttenschlacke
  DIN EN ISO 11126-6, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 6: Strahlmittel aus Hochofenschlacke
  DIN EN ISO 11126-7, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 7: Elektrokorund
  DIN EN ISO 11126-8, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 8: Olivinsand
  DIN EN ISO 11126-10, Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel - Teil 10: Granat (Almandin)
  VDMA 24379, Strahltechnik - Anwendungen, Verfahren und Anlagen
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Technische Regel für Gefahrstoffe 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510), 2013
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Ökotoxikologische Charakterisierung von Abfall - Literaturstudie, LUBW, 2004
  Ökotoxikologische Charakterisierung von Abfall - Verfahrensentwicklung für die Festlegung des Gefährlichkeitskriteriums "ökotoxisch (H14)", LUBW, 2004
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
  Vollzugshinweise zur Entsorgung gebrauchter Strahlmittel, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.21
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.03.2017 zur Einstufung von Strahlmitteln nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

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Datumim Auftrag vonBearbeitet durch
02.07.2015Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Hertzstr. 173
76231 Karlsruhe
IPA@lubw.bwl.de
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info.moers@tauw.com
www.tauw.de
0241 14 90 0
Ersterstellung
DatumHerausgeberErsteller
13.07.2010Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Hertzstr. 173
76231 Karlsruhe
IPA@lubw.bwl.de
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
ABAG-itm GmbH
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