Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle enthalten als Hauptkomponente Mineralöle, synthetische Öle oder Mischungen daraus, die bereits ein Gefährdungspotential für die Umwelt beinhalten. Auch Additive, die diesen Ölen zugesetzt werden, um bestimmte Produkteigenschaften zu erzielen, können Mensch und Umwelt gefährden. Außerdem bilden sich während des Gebrauchs Verunreinigungen, z. B. Schwermetalle durch Abrieb von bewegten Metallteilen. Im Wesentlichen treten folgende Schadstoffe auf.
Mineralölkohlenwasserstoffe und synthetische Kohlenwasserstoffe
Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis sind als gewässergefährdend eingestuft und je nach Raffinat der WGK 1 bis 3 zugeordnet. Synthetische Öle können aus Polyalphaolefinen, synthetischen Estern oder Polyglykolen bestehen oder diese anteilig enthalten. Beispielsweise können Polyalphaolefine schwach wassergefährdend (WGK 1) sein.
Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis mit niedriger Viskosität bestehen vorwiegend aus paraffinbasischen Kohlenwasserstoffen. Sorten mit höherer Viskosität enthalten bei geringerer Produktqualität meist höhere Anteile an aromatischen und naphthenbasisch Kohlenwasserstoffen. Aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend eingestuft.
Verbrauchte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf pflanzlicher Basis sind biologisch leicht abbaubar und meist nur schwach wassergefährdend (WGK 1), jedoch ist anwendungsbedingt mit einer Schadstoffanreicherung zu rechnen.
Additive
Zusätzliche gefährliche Stoffe können in den zur Verbesserung der Schmierstoffeigenschaften zugesetzten Additiven enthalten sein, z. B. Detergentien, Antischaummittel oder organische Zinkverbindungen in Hochdruckzusätzen (EP-Additive).
Chlororganische Additive
Heute werden auf dem deutschen Markt Öle keine Maschinen- und Getriebeöle mit chlororganischen Additiven angeboten. Chlororganische Zusätze wie z.B. Chlorparaffine können in Schmierölen für sehr spezifische Anwendungen enthalten sein und sind als gewässergefährdend (bioakkumulierend, einer WGK zugeordnet) eingestuft. Zum Teil besteht der Verdacht, dass diese Verbindungen auch krebserzeugend sind.
Verunreinigungen durch unzulässige Vermischungen mit PCB
Relevante Gehalte an PCB oder anderen chlororganischen Substanzen in Altölen können nur durch unzulässigen Vermischungen mit PCB- oder chlorhaltigen Altölen aus anderen Anwendungsbereichen in Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle gelangen. PCB-haltige Abfälle sind gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) ab einem Gehalt von 50 mg/kg PCB zu beseitigen. PCB sind Gefahrstoffe und werden als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft und der WGK III zugeordnet . Die Stoffe weisen eine hohe Persistenz und aufgrund der Fettlöslichkeit eine kumulative Wirkung im Körper auf. Gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 905 - "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" (TRGS 905) stehen PCB in Verdacht krebserzeugend zu sein (Kategorie 2) und gelten als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B).
Verunreinigungen durch Verbrennungsrückstände
Durch die Verbrennung entstehen Crackprodukte im Motorenöl mit gefährlichen Eigenschaften, die sich im Motorenöl anreichern. Zugesetzte Additive, die z.B. saure Verbrennungsrückstände neutralisieren, oder die Ablagerung von festen Verbrennungsrückständen verhindern, verbrauchen sich.
Verunreinigungen durch Metallabrieb
Ein weiterer Eintragspfad für Schadstoffe sind feinste Abriebpartikel insbesondere von bewegten Systemkomponenten (z. B. Getriebe, Lager von Turbinen) über die Metalle in die Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle eingetragen werden. Je nach Werkstoff, z. B. Messing (Kupfer-Zink-Legierung), gelangen damit auch Schwermetalle in die Öle.
Schwermetalle sind in Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen nur in Ausnahmefällen in Konzentrationen von mehr als 1.000 mg/kg enthalten und daher für die Einstufung als gefährliche Abfälle in der Regel nicht relevant.
Mineralölkohlenwasserstoffe und synthetische Kohlenwasserstoffe
Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis sind als gewässergefährdend eingestuft und je nach Raffinat der WGK 1 bis 3 zugeordnet. Synthetische Öle können aus Polyalphaolefinen, synthetischen Estern oder Polyglykolen bestehen oder diese anteilig enthalten. Beispielsweise können Polyalphaolefine schwach wassergefährdend (WGK 1) sein.
Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis mit niedriger Viskosität bestehen vorwiegend aus paraffinbasischen Kohlenwasserstoffen. Sorten mit höherer Viskosität enthalten bei geringerer Produktqualität meist höhere Anteile an aromatischen und naphthenbasisch Kohlenwasserstoffen. Aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend eingestuft.
Verbrauchte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf pflanzlicher Basis sind biologisch leicht abbaubar und meist nur schwach wassergefährdend (WGK 1), jedoch ist anwendungsbedingt mit einer Schadstoffanreicherung zu rechnen.
Additive
Zusätzliche gefährliche Stoffe können in den zur Verbesserung der Schmierstoffeigenschaften zugesetzten Additiven enthalten sein, z. B. Detergentien, Antischaummittel oder organische Zinkverbindungen in Hochdruckzusätzen (EP-Additive).
Chlororganische Additive
Heute werden auf dem deutschen Markt Öle keine Maschinen- und Getriebeöle mit chlororganischen Additiven angeboten. Chlororganische Zusätze wie z.B. Chlorparaffine können in Schmierölen für sehr spezifische Anwendungen enthalten sein und sind als gewässergefährdend (bioakkumulierend, einer WGK zugeordnet) eingestuft. Zum Teil besteht der Verdacht, dass diese Verbindungen auch krebserzeugend sind.
Verunreinigungen durch unzulässige Vermischungen mit PCB
Relevante Gehalte an PCB oder anderen chlororganischen Substanzen in Altölen können nur durch unzulässigen Vermischungen mit PCB- oder chlorhaltigen Altölen aus anderen Anwendungsbereichen in Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle gelangen. PCB-haltige Abfälle sind gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) ab einem Gehalt von 50 mg/kg PCB zu beseitigen. PCB sind Gefahrstoffe und werden als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft und der WGK III zugeordnet . Die Stoffe weisen eine hohe Persistenz und aufgrund der Fettlöslichkeit eine kumulative Wirkung im Körper auf. Gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 905 - "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" (TRGS 905) stehen PCB in Verdacht krebserzeugend zu sein (Kategorie 2) und gelten als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B).
Verunreinigungen durch Verbrennungsrückstände
Durch die Verbrennung entstehen Crackprodukte im Motorenöl mit gefährlichen Eigenschaften, die sich im Motorenöl anreichern. Zugesetzte Additive, die z.B. saure Verbrennungsrückstände neutralisieren, oder die Ablagerung von festen Verbrennungsrückständen verhindern, verbrauchen sich.
Verunreinigungen durch Metallabrieb
Ein weiterer Eintragspfad für Schadstoffe sind feinste Abriebpartikel insbesondere von bewegten Systemkomponenten (z. B. Getriebe, Lager von Turbinen) über die Metalle in die Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle eingetragen werden. Je nach Werkstoff, z. B. Messing (Kupfer-Zink-Legierung), gelangen damit auch Schwermetalle in die Öle.
Schwermetalle sind in Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen nur in Ausnahmefällen in Konzentrationen von mehr als 1.000 mg/kg enthalten und daher für die Einstufung als gefährliche Abfälle in der Regel nicht relevant.
Hinweis
Gemäß Abfallverzeichnisverordnung sind alle gebrauchten bzw. zur Entsorgung anstehenden Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle generell als gefährlicher Abfall eingestuft!
Wenn Hersteller und Typ der eingesetzten Maschinen- Getriebe- und Schmieröle bekannt sind, so können wesentliche Informationen zur Zusammensetzung der Öle und zu den aus der Handhabung resultierenden möglichen Gefährdungen aus den Sicherheitsdatenblättern oder den Technischen Produktbeschreibungen der Hersteller entnommen werden.
Wenn Hersteller und Typ der eingesetzten Maschinen- Getriebe- und Schmieröle bekannt sind, so können wesentliche Informationen zur Zusammensetzung der Öle und zu den aus der Handhabung resultierenden möglichen Gefährdungen aus den Sicherheitsdatenblättern oder den Technischen Produktbeschreibungen der Hersteller entnommen werden.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
130204* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | 80 - 90 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Additive | 2 - 20 % | Oxidationsinhibitoren und EP-Additive, z. B. Zinkdialkyl-Dithiophosphate, Phosphor- und Schwefelverbindungen Viele Additive sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Chlororganische Verbindungen, z. B. Chlorparaffine, Trichlorbenzol | 1 - 5 % | EP-Additive: chlorhaltige Hartparaffine. Chlororganische Verbindungen können in vielfältiger Form enthalten sein. Sie sind je nach Typ als akut toxisch, gewässergefährdend und möglicherweise als krebserzeugend eingestuft. |
Schwermetalle (z. B. Zn, Cu, Pb, Sn) in feindisperser Form | i. d. R. < 0,1% | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe, inkl. Crackprodukte | 50 - 90 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Kohlenwasserstoffe | bis 50 % | Synthetische Kohlenwasserstoffe sind teilweise als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet. |
Additive | 5 - 30 % | Oxidationsinhibitoren und EP-Additive, z. B. Zinkdialkyl-Dithiophosphate, Phosphor- und Schwefelverbindungen. Viele Additive sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet. |
Schwermetalle (z. B. Zn, Cu, Pb, Sn) in feindisperser Form | i. d. R. < 0,1% | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle | ||
Kohlenwasserstoffe inkl. Crackprodukte | 70 - 90 % | Synthetische Kohlenwasserstoffe sind teilweise als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet. |
Mineralölkohlenwasserstoffe | bis 30 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Additive | 5 - 20 % | Oxidationsinhibitoren und EP-Additive, z. B. Zinkdialkyl-Dithiophosphate, Phosphor- und Schwefelverbindungen. Viele Additive sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwermetalle (z. B. Zn, Cu, Pb, Sn) in feindisperser Form | i. d. R. < 0,1% | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle | ||
Metalle (z. B. Fe, Cu, Zn, Cr, Ni) in feindisperser Form | i. d. R. < 0,1% | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
Additive | 5 - 20 % | z. B. Oxidationsinhibitoren Viele Additive sind als als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet. |
130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe inkl. Crackprodukte | unbestimmt | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwermetalle (z. B. Zn, Cu, Pb, Sn) in feindisperser Form | i. d. R. < 0,1% | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
130204* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis | 13 | Analytik |
130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis | 234 | Analytik |
130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle | 1 | |
130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle | 34 | Analytik |
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- NI - Niedersachsen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)