Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Allgemein
Bilgenöl oder Bilgenwasser ist ein Öl-Wasser-Gemisch, bestehend aus Motor- und Schmieröl, Treibstoffen, Reinigungsmitteln, Reinigungs- und Kondenswasser und, z. B. aufgrund von unvermeidbaren Undichtigkeiten an der Antriebswelle oder Leckagen, eintretendem Wasser. Es sammelt sich im tiefsten Teil von Motorschiffen, in der sogenannten Bilge.
Die Zusammensetzung des Bilgenöls bzw. -wassers hängt von schiffs- und betriebsbedingten Faktoren ab. Maßgeblich für die Umweltrelevanz des Abfalls ist in erster Linie der Ölgehalt, der allgemein wenige Prozent beträgt. Höhere Gehalte, z. B. über 10 %, können durch eine unzulässige Beimischung von Altöl (Motoren- oder Schmieröl) bedingt sein. Bei Seeschiffen ist das Bilgenwasser zudem salzhaltig.
Das Gesetz zum internationalen Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt nennt für die Herkunft von Bilgenwasser über die eigentliche Bilge hinaus auch Pieks (durch Querschotte abgeteilter Raum an Bug und Heck zur Lagerung von Geräten u. ä.), Kofferdämme (Sicherheitsraum zwischen Maschinen- und Laderaum) und Wallgänge (Gang an der Innenseite der Bordwand). Die vorgenannten Räume weisen bei Regelbetrieb keine Wasseransammlung auf.
Die früher sorglos praktizierte Entsorgung der Bilgenöle bzw. -wässer durch direktes Abpumpen in das Gewässer führte zu erheblichen Verunreinigungen. Inzwischen ist für die See- und Binnenschifffahrt die umweltverträgliche Entsorgung in internationalen Abkommen (z. B. MARPOL) und in nationalen Vorgaben auf Bundes- und Länderebene verbindlich geregelt. Zusätzlich sind die jeweiligen Hafensatzungen zu beachten.
130401* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt
Abfälle mit dem Abfallschlüssel 130401* fallen in motorbetriebenen Fracht- und Fahrgastschiffen, sonstigen Transportschiffen und Freizeitbooten der Binnenschifffahrt an.
Die Zusammensetzung des Bilgenöls bzw. -wassers hängt von schiffs- und betriebsbedingten Faktoren ab. Die früher übliche Praxis, Motorenaltöl über die Bilge zu entsorgen, ist nicht zulässig.
130402* Bilgenöle aus Molenablaufkanälen
Molen können mit Ablaufkanälen versehen sein, um Niederschlagswasser, überkommendes Seewasser und nutzungsbedingte Verschmutzungen, z. B. von Be- und Entladevorgängen, aufzunehmen und abzuleiten. Die Ableitung dieser Abwässer, die sich in Herkunft, Art und Zusammensetzung von Bilgenölen aus Schiffen erheblich unterscheiden, ist einzelfallspezifisch geregelt. Eine Ableitung von Ölen aus Schiffsbilgen über Molenablaufkanäle ist nicht zulässig.
130403* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt
Abfälle mit dem Schlüssel 130403* fallen allgemein in motorbetriebenen Fracht- und Fahrgastschiffen, sonstigen Transportschiffen und Freizeitbooten der maritimen Schifffahrt an.
Bilgenöl oder Bilgenwasser ist ein Öl-Wasser-Gemisch, bestehend aus Motor- und Schmieröl, Treibstoffen, Reinigungsmitteln, Reinigungs- und Kondenswasser und, z. B. aufgrund von unvermeidbaren Undichtigkeiten an der Antriebswelle oder Leckagen, eintretendem Wasser. Es sammelt sich im tiefsten Teil von Motorschiffen, in der sogenannten Bilge.
Die Zusammensetzung des Bilgenöls bzw. -wassers hängt von schiffs- und betriebsbedingten Faktoren ab. Maßgeblich für die Umweltrelevanz des Abfalls ist in erster Linie der Ölgehalt, der allgemein wenige Prozent beträgt. Höhere Gehalte, z. B. über 10 %, können durch eine unzulässige Beimischung von Altöl (Motoren- oder Schmieröl) bedingt sein. Bei Seeschiffen ist das Bilgenwasser zudem salzhaltig.
Das Gesetz zum internationalen Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt nennt für die Herkunft von Bilgenwasser über die eigentliche Bilge hinaus auch Pieks (durch Querschotte abgeteilter Raum an Bug und Heck zur Lagerung von Geräten u. ä.), Kofferdämme (Sicherheitsraum zwischen Maschinen- und Laderaum) und Wallgänge (Gang an der Innenseite der Bordwand). Die vorgenannten Räume weisen bei Regelbetrieb keine Wasseransammlung auf.
Die früher sorglos praktizierte Entsorgung der Bilgenöle bzw. -wässer durch direktes Abpumpen in das Gewässer führte zu erheblichen Verunreinigungen. Inzwischen ist für die See- und Binnenschifffahrt die umweltverträgliche Entsorgung in internationalen Abkommen (z. B. MARPOL) und in nationalen Vorgaben auf Bundes- und Länderebene verbindlich geregelt. Zusätzlich sind die jeweiligen Hafensatzungen zu beachten.
130401* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt
Abfälle mit dem Abfallschlüssel 130401* fallen in motorbetriebenen Fracht- und Fahrgastschiffen, sonstigen Transportschiffen und Freizeitbooten der Binnenschifffahrt an.
Die Zusammensetzung des Bilgenöls bzw. -wassers hängt von schiffs- und betriebsbedingten Faktoren ab. Die früher übliche Praxis, Motorenaltöl über die Bilge zu entsorgen, ist nicht zulässig.
130402* Bilgenöle aus Molenablaufkanälen
Molen können mit Ablaufkanälen versehen sein, um Niederschlagswasser, überkommendes Seewasser und nutzungsbedingte Verschmutzungen, z. B. von Be- und Entladevorgängen, aufzunehmen und abzuleiten. Die Ableitung dieser Abwässer, die sich in Herkunft, Art und Zusammensetzung von Bilgenölen aus Schiffen erheblich unterscheiden, ist einzelfallspezifisch geregelt. Eine Ableitung von Ölen aus Schiffsbilgen über Molenablaufkanäle ist nicht zulässig.
130403* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt
Abfälle mit dem Schlüssel 130403* fallen allgemein in motorbetriebenen Fracht- und Fahrgastschiffen, sonstigen Transportschiffen und Freizeitbooten der maritimen Schifffahrt an.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
130401* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt | ||
Wasser | 85 % - 95 % | Wasseranteil ist von schiffs- und betriebsbedingten Faktoren abhängig. |
Kohlenwasserstoffe | 5 % - 15 % | Kohlenwasserstoffe mineralischer Art, z. B. Treibstoffe, Schmier- und Hydrauliköle in nicht emulgierter Form; ggf. synthetische Öle (z. B. aus Getriebeöl) |
Sonstige Stoffe | gering | Schmutzteilchen (z. B. Rost, Metallabrieb), Reinigungsmittel (z. B. Tenside, organische Lösemittel), Wasserzusätze (z. B. Korrosionsschutzmittel aus Kühlwasser), u. ä. |
130402* Bilgenöle aus Molenablaufkanälen | ||
Im Einzelfall sehr variierende, mit anderen Flüssigkeiten gemischte und nicht allgemein zu beschreibende Zusammensetzung | ||
130403* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt | ||
Wasser | Ca. 80 % | Wasseranteil ist von schiffs- und betriebsbedingten Faktoren abhängig. |
Kohlenwasserstoffe | Allgemein < 10 % | Kohlenwasserstoffe mineralischer Art, z. B. Treibstoffe, Schmier- und Hydrauliköle in nicht emulgierter Form; ggf. synthetische Öle (z. B. Getriebeöl). |
Sonstige Stoffe | gering | Schmutzteilchen (z. B. Rost, Metallabrieb), Reinigungsmittel (z. B. Tenside, organische Lösemittel), Wasserzusätze (z. B. Korrosionsschutzmittel aus Kühlwasser), u. ä. |
Salze | < 3 % | Bei Seeschiffen |
Hinweis
Informationen zum Schutz der Meere vor Verunreinigungen sind bei der International Maritime Organization (IMO), sowie bei dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BHS) und beim Umweltbundesamt (UBA) erhältlich. Dies betrifft insbesondere die International Convention for the Prevention of Pollution from Ships (MARPOL), einschl. deren Ergänzungen und Aktualisierungen.
Für den Bereich der Binnenschifffahrt sind weitergehende Informationen bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und beim Bilgenentwässerungsverband (BEV) erhältlich.
Für den Bereich der Binnenschifffahrt sind weitergehende Informationen bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und beim Bilgenentwässerungsverband (BEV) erhältlich.
Mole | stabiles Bauwerk (Damm aus Steinen und Beton) zum Schutz des Hafens gegen Wellen, Strömung, Eis und Versandung |