Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Mineralölkohlenwasserstoffe
Die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle der Abfallgruppe 1305 sind im Wesentlichen durch den Mineralölgehalt bedingt, z. B. Treibstoffe, Schmieröle. Die Ölanteile der einzelnen abgeschiedenen Fraktionen sind sehr unterschiedlich. Sie liegen bei allen infrage kommenden Abfällen dieser Gruppe oberhalb der in den Hinweisen zur Abfallverzeichnisverordnung (AVV) genannten Konzentrationsgrenze von 0,8 %. Mineralöle sind allgemein als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet. Treibstoffe sind zumeist gesundheitsschädlich und zum Teil akut toxisch. Darüber hinaus ist die Entzündbarkeit der Kohlenwasserstoffe zu beachten.
Sonstige organische Schadstoffe
Je nach Herkunftsbereich des Abwassers können neben Ölen weitere organische Schadstoffe eingetragen werden, z. B. Bremsflüssigkeit und Frostschutzmittel auf Schrottplätzen und in Autowerkstätten oder additivhaltige Schmier- und Schneidöle und sonstige flüssige Betriebsmittel in Gewerbebetrieben. Vielfach sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), sonstige organische Lösemittel (halogenfrei und -haltig) anzutreffen. Sie liegen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zumeist in geringen Konzentrationen vor.
Schwermetalle
Die Metallgehalte sind durch die Abwasserherkunft bedingt. In gewerblichen Betrieben der Metallbearbeitung können metallische Partikel aus Bohr-, Schneid- und Sägevorgängen in den abgeschiedenen Schlämmen enthalten sein. Bei Kfz-Betrieben kann Metallabrieb in die Abscheider gelangen, z. B. mit dem Motorenaltöl. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb sind die Metallgehalte gering.
Sonstige Schadstoffe
In den Schlämmen können herkunftsbedingt weitere Schadstoffe in geringen Konzentrationen enthalten sein, z. B. Reifen- und Bremsabrieb in Schlämmen aus Einlaufschächten von befahrenen Betriebsflächen. Sie sind jedoch in der Regel nicht einstufungsrelevant. Höhere und damit einstufungsrelevante Gehalte an Schadstoffen können bedingt sein durch Havarien oder unsachgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. cyanidhaltige Flüssigkeiten in Galvanikbetrieben. Der Sachverhalt ist im Einzelfall analytisch zu klären.
Die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle der Abfallgruppe 1305 sind im Wesentlichen durch den Mineralölgehalt bedingt, z. B. Treibstoffe, Schmieröle. Die Ölanteile der einzelnen abgeschiedenen Fraktionen sind sehr unterschiedlich. Sie liegen bei allen infrage kommenden Abfällen dieser Gruppe oberhalb der in den Hinweisen zur Abfallverzeichnisverordnung (AVV) genannten Konzentrationsgrenze von 0,8 %. Mineralöle sind allgemein als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet. Treibstoffe sind zumeist gesundheitsschädlich und zum Teil akut toxisch. Darüber hinaus ist die Entzündbarkeit der Kohlenwasserstoffe zu beachten.
Sonstige organische Schadstoffe
Je nach Herkunftsbereich des Abwassers können neben Ölen weitere organische Schadstoffe eingetragen werden, z. B. Bremsflüssigkeit und Frostschutzmittel auf Schrottplätzen und in Autowerkstätten oder additivhaltige Schmier- und Schneidöle und sonstige flüssige Betriebsmittel in Gewerbebetrieben. Vielfach sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), sonstige organische Lösemittel (halogenfrei und -haltig) anzutreffen. Sie liegen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zumeist in geringen Konzentrationen vor.
Schwermetalle
Die Metallgehalte sind durch die Abwasserherkunft bedingt. In gewerblichen Betrieben der Metallbearbeitung können metallische Partikel aus Bohr-, Schneid- und Sägevorgängen in den abgeschiedenen Schlämmen enthalten sein. Bei Kfz-Betrieben kann Metallabrieb in die Abscheider gelangen, z. B. mit dem Motorenaltöl. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb sind die Metallgehalte gering.
Sonstige Schadstoffe
In den Schlämmen können herkunftsbedingt weitere Schadstoffe in geringen Konzentrationen enthalten sein, z. B. Reifen- und Bremsabrieb in Schlämmen aus Einlaufschächten von befahrenen Betriebsflächen. Sie sind jedoch in der Regel nicht einstufungsrelevant. Höhere und damit einstufungsrelevante Gehalte an Schadstoffen können bedingt sein durch Havarien oder unsachgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. cyanidhaltige Flüssigkeiten in Galvanikbetrieben. Der Sachverhalt ist im Einzelfall analytisch zu klären.
Hinweis
Wesentlich für die Zuordnung eines Abfallschlüssels ist die Art der Entleerung und Reinigung der Abscheider. Mit einem Einkammersaugwagen werden alle drei Phasen, Fest-, Öl- und Wasserphase gemeinsam entsorgt und müssen anschließend in einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage (CPB) wieder aufgetrennt werden. Das Gemisch wird zunächst unter dem AS 130508* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern eingestuft. Bei der Entnahme über einem Mehrkammersaugwagen werden die Phasen getrennt erfasst und können direkt einer spezifischen Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt werden.
Zur Bestimmung und Optimierung der Behandlungsmöglichkeiten und -verfahren ist eine herkunfts- und stoffbezogene Analyse der typischen Verunreinigungen erforderlich. Der Umfang muss auf den Einzelfall abgestimmt werden. Auf die starke Abhängigkeit der Schadstoffgehalte von der Korngröße wird hingewiesen.
Informationen über die Gefahrstoffe und deren Einstufung sind über die GESTIS Stoffdatenbank erhältlich.
Für die Gefährlichkeitsbewertung von Schlämmen ist zu beachten, dass bei einem Grenzwertabgleich die Konzentration des gemessenen Parameters auf die Orginalsubstanz (mg/kg OS) und in Analysenberichten die Angaben auf die Trockensubstanz bezogen (mg/kg TS) ist, so dass die gemessene Konzentration mit dem Wassergehalt umgerechnet werden muss.
Zur Bestimmung und Optimierung der Behandlungsmöglichkeiten und -verfahren ist eine herkunfts- und stoffbezogene Analyse der typischen Verunreinigungen erforderlich. Der Umfang muss auf den Einzelfall abgestimmt werden. Auf die starke Abhängigkeit der Schadstoffgehalte von der Korngröße wird hingewiesen.
Informationen über die Gefahrstoffe und deren Einstufung sind über die GESTIS Stoffdatenbank erhältlich.
Für die Gefährlichkeitsbewertung von Schlämmen ist zu beachten, dass bei einem Grenzwertabgleich die Konzentration des gemessenen Parameters auf die Orginalsubstanz (mg/kg OS) und in Analysenberichten die Angaben auf die Trockensubstanz bezogen (mg/kg TS) ist, so dass die gemessene Konzentration mit dem Wassergehalt umgerechnet werden muss.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
130501* feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern | ||
Mineralöle | variiert; 1 - 5 %, evtl. bis 20% | Der Ölgehalt variiert insbesondere in Abhängigkeit von der Feinheit der Feststoffpartikel, bei gröberem Material 1 - 5 % und bei schluffigem Material bis 20 % möglich. Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet; Treibstoffe sind als gesundheitsschädlich und ggf. als akut toxisch eingestuft. |
Sonstige organische Schadstoffe | Bei bestimmungsgemäßem Betrieb sind sonstige organische Schadstoffe nicht in einstufungsrelevanten Konzentrationen vorhanden. | |
Schwermetalle | Metalle liegen in metallischer, evtl. feindisperser oder oxidischer Form vor. Als gewässergefährdend sowie einer WGK zugeordnet sind vor allem Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber sowie Zink eingestuft. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb sind Metalle nicht in einstufungsrelevanten Konzentrationen vorhanden. | |
130502* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern | ||
Mineralöle | variiert; 1 - 5 %, evtl. bis 20% | Der Ölgehalt variiert insbesondere in Abhängigkeit von der Feinheit der Feststoffpartikel, bei gröberem Material 1 - 5 % und bei schluffigem Material bis 20 % möglich. Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet; Treibstoffe sind als gesundheitsschädlich und ggf. als akut toxisch eingestuft. |
Sonstige organische Schadstoffe | Bei bestimmungsgemäßem Betrieb sind sonstige organische Schadstoffe nicht in einstufungsrelevanten Konzentrationen vorhanden. | |
Schwermetalle | Metalle liegen in metallischer, evtl. feindisperser oder oxidischer Form vor. Als gewässergefährdend sowie einer WGK zugeordnet sind vor allem Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber sowie Zink eingestuft. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb sind Metalle nicht in einstufungsrelevanten Konzentrationen vorhanden. | |
130503* Schlämme aus Einlaufschächten | ||
Mineralöle | variiert; 1 - 5 %, evtl. bis 20% | Der Ölgehalt variiert insbesondere in Abhängigkeit von der Feinheit der Feststoffpartikel, bei gröberem Material 1 - 5 % und bei schluffigem Material bis 20 % möglich. Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet; Treibstoffe sind als gesundheitsschädlich und ggf. als akut toxisch eingestuft. |
Sonstige organische Schadstoffe | Bei bestimmungsgemäßem Betrieb sind sonstige organische Schadstoffe nicht in einstufungsrelevanten Konzentrationen vorhanden. | |
Schwermetalle | Metalle liegen in metallischer, evtl. feindisperser oder oxidischer Form vor. Als gewässergefährdend sowie einer WGK zugeordnet sind vor allem Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber sowie Zink eingestuft. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb sind Metalle nicht in einstufungsrelevanten Konzentrationen vorhanden. | |
130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern | ||
Mineralöle | Mineralölgehalt bis 90 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet; Treibstoffe sind als gesundheitsschädlich und ggf. als akut toxisch eingestuft. Bei höheren Gehalten ist die Entzündlichkeit zu beachten. |
Sonstige organische Schadstoffe | Gering, herkunftsbedingt | Bei Werkstätten, Schrottplätzen und metallverarbeitenden Betrieben können z. B. chlorierte und aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten sein. Bei bestimmungs-gemäßem Betrieb sind keine einstufungsrelevanten Konzentrationen gegeben. |
130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern | ||
Mineralöle | Keine Angabe möglich | Ableitungsgrenzwert 20mg/l Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet; Treibstoffe sind als gesundheitsschädlich und ggf. als akut toxisch eingestuft. |
Schwermetalle | Metalle liegen in metallischer, evtl. feindisperser oder oxidischer Form vor. Als gewässergefährdend sowie einer WGK zugeordnet sind vor allem Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber sowie Zink eingestuft. | |
Sonstige Schadstoffe | Anteil je nach Nutzung des entwässerten Areals. Bei Werkstätten, Schrottplätzen und metallverarbeitenden Betrieben können auch chlorierte und aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten sein. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb liegen keine einstufungsrelevanten Konzentrationen vor. |
|
130508* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern | ||
Mineralöle | In der Regel < 2 % | Bei Gesamtentnahme sind höhere Mineralölgehalte möglich. Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet. Treibstoffe sind als gesundheitsschädlich und ggf. als akut toxsich eingestuft. |
Schwermetalle | Metalle liegen in metallischer, evtl. feindisperser oder oxidischer Form vor. Als gewässergefährdend sowie einer WGK zugeordnet sind vor allem Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber sowie Zink eingestuft. | |
Sonstige Schadstoffe | Anteil je nach Nutzung des entwässerten Areals. Bei Werkstätten, Schrottplätzen und metallverarbeitenden Betrieben können auch chlorierte und aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten sein. |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
130501* feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern | 93 | Analytik |
130502* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern | 313 | Analytik |
130503* Schlämme aus Einlaufschächten | 197 | Analytik |
130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern | 2 | |
130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern | 151 | Analytik |
130508* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern | 565 | Analytik |
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Altölverordnung (AltölV)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 49 Mineralölhaltiges Abwasser
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- NI - Niedersachsen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SN - Sachsen