Abfallsteckbrief "1605 und 1501 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien - Gase"
150110* | Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
150111* | Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse |
160504* | gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) |
160505 | Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Die Ausführungen im Abfallsteckbrief beschränken sich auf Gase mit und ohne gefährliche Eigenschaften (z. B. explosiv, entzündlich, akut toxisch), sofern diese in ortsbeweglichen Druckgasbehältern oder Druckgaspackungen anfallen. Zusätzlich werden Gase behandelt, denen gefährliche Stoffe zugesetzt sind.
Hierzu zählen insgesamt z. B. Druckgaspackungen wie Sprüh-, Spray- und Aerosoldosen oder Druckgaskartuschen und Druckgasflaschen. Ortsfeste Druckbehälter sind nicht berücksichtigt. Unter dem Abfallschlüssel 150111* werden Acetylengasflaschen eingestuft. Polyurethan (PUR) -Schaumdosen und andere Sprühdosen fallen unter dem Abfallschlüssel 150110*.
Restentleerte Flüssiggasbehälter aus Kraftfahrzeugen fallen unter den Abfallschlüssel 160116 „Flüssiggasbehälter“ (siehe Abfallsteckbrief "1601 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger").
Unter Druck befindliche Gase in sonstigen Anlagen oder Aggregaten, z. B. Klimageräte, sind nicht der Untergruppe 1605 zuzuordnen.
Hierzu zählen insgesamt z. B. Druckgaspackungen wie Sprüh-, Spray- und Aerosoldosen oder Druckgaskartuschen und Druckgasflaschen. Ortsfeste Druckbehälter sind nicht berücksichtigt. Unter dem Abfallschlüssel 150111* werden Acetylengasflaschen eingestuft. Polyurethan (PUR) -Schaumdosen und andere Sprühdosen fallen unter dem Abfallschlüssel 150110*.
Restentleerte Flüssiggasbehälter aus Kraftfahrzeugen fallen unter den Abfallschlüssel 160116 „Flüssiggasbehälter“ (siehe Abfallsteckbrief "1601 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger").
Unter Druck befindliche Gase in sonstigen Anlagen oder Aggregaten, z. B. Klimageräte, sind nicht der Untergruppe 1605 zuzuordnen.
Zuordnung nach AVV
Kapitel 15 | Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.) |
Gruppe 1501 | Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) |
Kapitel 16 | Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind |
Gruppe 1605 | Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- HE - Hessen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- Informationsangebot "Gefährliche Abfälle",Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland, Dezember 2019
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- TH - Thüringen