IPA - Home > Abfallsteckbrief - 1608 Gebrauchte Katalysatoren, Stand 18.11.2022

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

 

 

Schadstoffe

Allgemein

Die gefährlichen Eigenschaften gebrauchter Katalysatoren resultieren aus
  • dem verwendeten Katalysatormaterial, z. B. toxische Metallverbindungen,
  • dem Trägermaterial und Washcoat, z. B. Mineralfasermatten (Quellmatten) der Kfz-Katalysatoren, oder
  • den anwendungsbedingten Verunreinigungen und Anhaftungen, z. B. Kohlenwasserstoffe und Ruß.
Beispiele für Katalysatoren in chemischen und petrochemischen Prozessen sind im Kapitel "Herkunft und charakteristische Zusammensetzung" beschrieben.

Metalle und Metallverbindungen

In Katalysatoren werden häufig Metallverbindungen verwendet, z. B. Oxide wie Vanadium(V)oxid, Sulfide wie Cobalt(IV)sulfid oder Chloride wie Platin(II)chlorid. Es handelt sich dabei in der Regel um Gefahrstoffe, die als akut toxisch, gesundheitsgefährlich, reizend, umweltgefährlich und/oder gewässergefährdend eingestuft sind. Neben den Metallverbindungen werden Metalle vielfach auch in metallischer Form eingesetzt, z. B. Iridium, Nickel, Palladium und Platin.

Die meisten Katalysatoren sind Misch- oder Mehrstoffkatalysatoren, sodass stets mit mehreren Metallen bzw. Metallverbindungen zu rechnen ist, z. B. Platin, Palladium und Rhodium in Kraftfahrzeugkatalysatoren.

Organische Schadstoffe

Bei den in der organischen Chemie häufig eingesetzten homogenen Katalysatoren handelt es sich um komplexe organische Verbindungen, z. B. Säuren, oder um in organische Lösemittel eingebettete organische Metallverbindungen. Diese Katalysatoren zur Herstellung von Polyolefinen gehen in das Produkt oder Nebenprodukt über und fallen nicht als Produktionsrückstand an.

Organische Schadstoffe treten zudem als gebrauchsbedingte Verunreinigungen oder Anhaftungen auf, z. B. Anhaftungen von Kraft- und Schmierstoffen oder Verunreinigung durch Ruß von Dieselmotoren.

Anorganische Schadstoffe

Hierunter fallen die oben erwähnten und als Katalysator verwendeten komplexen Verbindungen auf Metallbasis, z. B. Chloride, Sulfate und Sulfide. Sie sind überwiegend als Gefahrstoff eingestuft.

Ebenso können bei gebrauchten Katalysatoren produktionsbedingte Verunreinigungen oder Anhaftungen auftreten, z. B. anorganische Säuren.

Bauartbedingt können Katalysatoren anorganische Gefahrstoffe enthalten, z. B. kanzerogene Mineralfasermatten in Kraftfahrzeugkatalysatoren.

 

Hinweis
Aufgrund der großen Vielfalt der verwendeten Katalysatormaterialien und der Einsatzbereiche können keine allgemeinen Angaben zu Schadstoffgehalten in Katalysatoren gemacht werden. Es ist meist eine Einzelfallprüfung notwendig.

Dafür können z. B. Sicherheitsdatenblätter, Produktspezifikationen, Produktbeschreibungen, Technische Datenblätter der Hersteller bzw. Prozessbeschreibungen (einsatzbedingte ad-/absorbierte Schadstoffe) von den Anwendern, welche die Katalysatoren einsetzen, herangezogen werden. Angaben über einsatzbedingte ad-/absorbierte Schadstoffe ergeben sich aus der Prozessbeschreibung von den Anwendern.

Zur Einstufung der Gefährlichkeit von Stoffen kann in Stoffdatenbanken nachgesehen werden, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis.

In dem Forschungsbericht UBA-Texte 18/03 "Stand der Verwertung von verbrauchten Katalysatoren aus der chemischen Industrie sowie Einflussfaktoren zur Verbesserung der Kreislaufführung" werden die unterschiedlichen Katalysatoren, deren Einsatz, die entstehenden Produkte sowie Schadstoffe und das Recycling im Besonderen beschrieben.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
160801 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 160807)
Edelmetalle in kompakter Form (massiv oder stückig) bauartbedingt Palladium und Iridium sind reizend bzw. gesundheitsgefährlich (Kontaktallergene), die übrigen Edelmetalle sind in kompakter Form nicht gefährlich
Edelmetalle als Pulver oder Staub (z. B. Abrieb) außer Gold und Silber sind Edelmetalle in dieser Form entzündbar; Silber ist umweltgefährlich; Palladium und Iridium sind gesundheitsgefährlich bzw. reizend (Kontaktallergene); ggf. Entsorgung als AS 160807*
Mineralfasern bauartbedingt bei Zerlegung der Katalysatoren können staubartige Fasern kanzerogen und/oder reizend wirken
160802* gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten
Übergangsmetalle in metallischer, kompakter Form (massiv oder stückig) bauartbedingt in metallischer kompakter Form sind Vanadium, Mangan und Cobalt gesundheitsgefährlich; Nickel ist reizend (Kontaktallergen), kanzerogen, gesundheitsgefährlich und umweltgefährlich
Übergangsmetalle als Pulver oder Staub (z. B. Abrieb) Scandium, Vanadium, Mangan, Cobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Nickel, Zink, Zirconium, Titan und Tantal sind entzündbar; Cobalt, Kupfer; Nickel und Zink sind umweltgefährlich; Cobalt ist außerdem akut toxisch und gesundheitsgefährlich, Nickel ist gesundheitsgefährlich und reizend (Kontaktallergen), Vanadium und Mangan sind gesundheitsgefährlich (Anreicherung im Körper führt zu einer Vergiftung)
Oxide der Übergangsmetalle Oxide von Vanadium, Cobalt, Kupfer, Chrom-VI und Zink sind umweltgefährlich; Oxide von Vanadium, Mangan (außer Mangan-II und -VII-oxide), Cobalt, Kupfer, Niob und Nickel weisen darüber hinaus noch weitere Gefährlichkeitsmerkmale auf, z. B. Vanadium-V-oxid ist reizend und gesundheitsgefährlich
Sulfide, Sulfate, Chloride der Übergangsmetalle diese Verbindungen haben in der Regel gefährliche Eigenschaften; z. B. Cobalt-IV-sulfid ist umweltgefährlich; Platin-II-chlorid ist reizend und beide sind auch gesundheitsgefährlich
je nach Einsatzbereich Anreicherung mit Schadstoffen möglich, z. B. Lösemittel oder Rußpartikel Ad- bzw. Absorption von Schadstoffen, z. B. Anhaftungen von halogenierten, entzündlichen Lösemitteln oder Kraft- und Schmierstoffen; diese Stoffe sind i. Allg. gesundheitsgefährlich und umweltgefährlich
160803 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.
Übergangsmetalle in metallischer, kompakter Form (massiv oder stückig) bauartbedingt in metallischer kompakter Form sind bis auf Vanadium, Mangan, Cobalt und Nickel alle Übergangsmetalle keine gefährlichen Stoffe
Übergangsmetalle als Pulver oder Staub (z. B. bauartbedingt anhaftend) sehr gering Scandium, Vanadium, Mangan, Cobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Nickel, Zink, Zirconium, Titan und Tantal sind entzündbar; Cobalt, Kupfer und Zink sind umweltgefährlich; Kobalt ist außerdem akut toxisch und gesundheitsgefährlich; Nickel ist gesundheitsgefährlich und reizend (Kontaktallergen); Vanadium und Mangan sind gesundheitsgefährlich (Anreicherung im Körper führt zu einer Vergiftung)
Oxide der Übergangsmetalle sehr gering Oxide von Vanadium, Cobalt, Kupfer, Chrom-VI und Zink sind umweltgefährlich; Oxide von Vanadium, Mangan (außer Mangan-II und –VII-oxide), Cobalt, Kupfer, Niob, und Nickel weisen darüber noch weitere Gefährlichkeitsmerkmale auf, z. B. Vanadium-V-oxid ist reizend und gesundheitsgefährlich
Sulfide, Sulfate, Chloride der Übergangsmetalle sehr gering diese Verbindungen haben in der Regel gefährliche Eigenschaften, z. B. Cobalt-IV-sulfid ist umweltgefährlich; Platin-II-chlorid ist reizend und beide sind auch gesundheitsgefährlich
160804 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 160807)
Edelmetalle Ruthenium, Rhodium, Palladium und Platin sind als Pulver entzündlich, in metallischer kompakter Form (massiv oder stückig) sind sie nicht gefährlich; ggf. Entsorgung als AS 160807*
Übergangsmetalle Eisen, Wolfram und Molybdän sind in metallischer Form nicht gefährlich; Wolfram ist als Pulver entzündbar; Nickel ist als Pulver reizend (Kontaktallergen), kanzerogen, gesundheitsgefährlich und umweltgefährlich; Cobaltsulfide sind keine gefährlichen Stoffe; ggf. Entsorgung als AS 160807*
je nach Einsatzbereich Anreicherung mit Schadstoffen möglich, z. B. Lösemittel oder Rußpartikel Ad- bzw. Absorption von Schadstoffen, z. B. Anhaftungen von halogenierten, entzündlichen Lösemitteln oder Ölen, die gefährliche Eigenschaften besitzen; ggf. Entsorgung als AS 160807*
160805* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten
Phosphorsäure als katalytisches Imprägniermittel von mineralischem Trägermaterial, ätzend und gesundheitsgefährlich
Kohlenwasserstoffe, z. B. Alkylhalogenide oder -aromaten als Promotor, Zwischenprodukt oder Verunreinigung, gesundheitsgefährlich, umweltgefährlich und/oder kanzerogen
160806* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
organische Säuren z. B. Aminosäuren sind ätzend und/oder reizend
Kohlenwasserstoffe z. B. Halogene als Hydrierungsrückstände sind gesundheitsgefährlich bzw. umweltgefährlich
je nach Einsatzbereich Anreicherung mit Schadstoffen möglich, z. B. Schwermetalle oder Rußpartikel z. B. Schwermetalle wie Nickel, Molybdän oder Chrom aus verunreinigten Rohöl beim Hydrotreating sind u. a. umweltgefährlich und gesundheitsgefährlich; Ruß bei Dieselmotoren ist kanzerogen
160807* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Kohlenwasserstoffe z. B. PAK, angelagert an Ruß, oder Zwischenprodukte des Prozesses sind gesundheitsgefährlich und/oder kanzerogen
Edelmetalle in kompakter Form (massiv oder stückig) bauartbedingt Palladium und Iridium sind reizend bzw. gesundheitsgefährlich (Kontaktallergene), die übrigen Edelmetalle sind in kompakter Form nicht gefährlich
Edelmetalle als Pulver oder Staub (z. B. Abrieb) außer Gold und Silber sind Edelmetalle in dieser Form entzündbar; Silber ist umweltgefährlich; Palladium und Iridium sind gesundheitsgefährlich bzw. reizend (Kontaktallergene)
Übergangsmetalle in metallischer, kompakter Form (massiv oder stückig) gering in metallischer kompakter Form sind fast alle Übergangsmetalle keine gefährlichen Stoffe; Vanadium, Mangan und Cobalt sind gesundheitsgefährlich; Nickel ist reizend (Kontaktallergen), kanzerogen, gesundheitsgefährlich und umweltgefährlich
Übergangsmetalle als Pulver oder Staub (z. B. Abrieb) Scandium, Vanadium, Mangan, Cobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Nickel, Zink, Zirconium; Titan und Tantal sind entzündbar; Cobalt, Kupfer und Zink sind umweltgefährlich; Cobalt ist außerdem akut toxisch und gesundheitsgefährlich; Nickel ist gesundheitsgefährlich und reizend (Kontaktallergen); Vanadium und Mangan sind gesundheitsgefährlich (Anreicherung im Körper führt zu einer Vergiftung)
Oxide der Übergangsmetalle gering Oxide von Vanadium, Cobalt, Kupfer, Chrom-VI und Zink sind umweltgefährlich; Oxide von Vanadium, Mangan (außer Mangan-II und -VII-oxide), Cobalt, Kupfer, Niob und Nickel weisen darüber hinaus noch weitere Gefährlichkeitsmerkmale auf, z. B. Vanadium-V-oxid ist reizend und gesundheitsgefährlich
Mineralfasern bauartbedingt bei Zerlegung der Katalysatoren können staubartige Fasern kanzerogen und/oder reizend wirken

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
160801  gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07) 1
160802* gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten 262   Analytik
160803  gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. 10   Analytik
160805* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten 1
160806* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden 12   Analytik
160807* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 46   Analytik

 

 

Glossar
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich
  Edelmetallechemische Elemente, die besonders korrosionsbeständig sind (chemisch stabil unter Einwirkung von Luft und Wasser) und daher oft gediegen (rein) vorkommen, z. B. Gold, Silber, Platin und Kupfer
  ÜbergangsmetalleElemente zwischen zweiter und dritter Hauptgruppe des Periodensystems; im Sinne der AVV: Scandium, Vanadium, Mangan, Kobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirconium, Molybdän und Tantal
  Schwermetallenach gängiger Definition Metalle mit einer Dichte größer 5 g/cm3; einige sind für den Menschen in kleinen Dosen essentiell (sogenannte Spurenelemente wie Eisen, Kobalt, Kupfer, Nickel und Zink), aber viele sind in höheren Konzentrationen gesundheitsschädlich, giftig, karzinogen oder gewässergefährdend; gelangen sie ins Grundwasser, können sie über die Nahrungskette physiologische Schäden verursachen 
  Rußelementarer Kohlenstoff als Verbrennungsbestandteil, untrennbar mit weiteren organischen Schadstoffen (insbesondere PAK) verbunden und als karzinogen eingestuft
  PolyolefineKunststoffgruppe; Polymere, die aus Kohlenwasserstoff-Monomeren mit einer Doppelbindung (z. B. Ethylen, Propylen) aufgebaut sind und teilkristalline Thermoplaste darstellen, die sich leicht verarbeiten lassen (z. B. Polyethylen, Polypropylen)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  BY - Bayern
  BE - Berlin
  BB - Brandenburg
  HB - Bremen
  HE - Hessen
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  NI - Niedersachsen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  RP - Rheinland-Pfalz
  SL - Saarland
  SN - Sachsen
  ST - Sachsen-Anhalt
  TH - Thüringen