Abfallsteckbrief "1608 Gebrauchte Katalysatoren"
160801 | gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07) |
160802* | gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten |
160803 | gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. |
160804 | gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07) |
160805* | gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten |
160806* | gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden |
160807* | gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
- gebrauchte Katalysatoren der chemischen (organisch und anorganisch) und pharmazeutischen Industrie,
- gebrauchte Katalysatoren aus industriellen Abgasreinigungsanlagen,
- gebrauchte Katalysatoren aus der Abgasreinigung von Kraftfahrzeugen,
- gebrauchte Katalysatoren aus Anlagen zur Wasserstoffgewinnung, Brennstoffzellen u. a.
Eine eindeutige Branchenzuordnung ist für die Abfalluntergruppe 1608 nicht gegeben.
(*) Begriffsbestimmung aus der Abfallverzeichnis-Verordnung zu AS 160802*/AS 160803: Übergangsmetalle im Sinne dieses Vorschrift sind Scandium, Vanadium, Mangan, Cobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirconium, Molybdän und Tantal. Wenn diese Metalle oder ihre Verbindungen als gefährliche Stoffe eingestuft wurden, werden Katalysatoren mit diesen Stoffen als gefährliche Abfälle behandelt.
Zuordnung nach AVV
Kapitel 16 | Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind |
Gruppe 1608 | Gebrauchte Katalysatoren |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Umweltpakt Bayern
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes zum Thema Gefährliche Abfälle
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- ST - Sachsen-Anhalt
- Datensammlung Sachsen-Anhalt – Einstufung von Abfällen anhand ihrer Gefährlichkeit, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt (MULE), Juli 2013
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt (MULE)
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen - Systematik der Zurordnung zum Abfallschlüssel, Thüringer Landesverwaltungsamt, 2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Katalysatoren besitzen die Eigenschaft, die Reaktionsgeschwindigkeit einer chemischen Reaktion zu beschleunigen, ohne dabei verbraucht zu werden. Dies geschieht durch Herab- oder Heraufsetzung der Aktivierungsenergie, was die Kinetik chemischer Reaktionen verändert, d. h. die Reaktionen laufen schneller oder langsamer ab. Das betrifft Hin- und Rückreaktionen gleichermaßen, weshalb das Gleichgewicht der chemischen Reaktion unverändert bleibt. Eine Beschleunigung einer Reaktion wird als positive Katalyse und eine Verlangsamung einer Reaktion, der gegenteilige Prozess, als negative Katalyse (auch Inhibition) bezeichnet. Katalysatoren wirken dabei selektiv, d. h. eine bestimmte gewünschte Reaktion benötigt einen bestimmten Katalysator. Etwa 80 % aller chemischen Produktionsprozesse haben mindestens einen katalytischen Schritt.
Es wird außerdem zwischen heterogener und homogener Katalyse unterschieden. Bei der homogenen Katalyse sind die Ausgangsstoffe und der Katalysator im gleichen Aggregatzustand (am häufigsten flüssig). Hierbei werden vielfach die Übergangsmetalle verwendet.
Die enzymatische Katalyse ist ein Sonderfall der homogenen Katalyse mit bioorganischen Komplexen als Katalysatoren (Biokatalysatoren), welche z. B. Enzyme sind.
Bei der heterogenen Katalyse liegen Katalysator und die Ausgangsstoffe einer chemischen Reaktion in unterschiedlichen Phasen, z. B. als Gas und Feststoff, Flüssigkeit und Feststoff oder als nicht mischbare Flüssigkeiten, vor. Am häufigsten mit ca. 80 – 85% der gesamten verwendeten Katalysatoren in Deutschland werden Feststoffkatalysatoren eingesetzt. Sie bestehen entweder vollständig aus der aktiven Komponente (Vollkatalysatoren) oder die katalytisch wirksame Komponente oder auch mehreren Komponenten ist/sind auf einem Trägermaterial aufgebracht (Trägerkatalysatoren).
Die Trägermaterialien sind:
- Formkörper wie Metalloxide in Form von Pellets oder Kugeln,
- offenporige waben- oder plattenförmige Keramikkörper aus Aluminiumoxid, Titandioxid, Zirconiumoxid, Cordierit, Zeolithe, Aktivkohle oder Siliziumoxid,
- Metallgitter, -folien bzw. –schwämme oder
- Membranen in Brennstoffzellen (MEA, Membrane Electrode Assembly).
Die Katalysatoren, insbesondere feste Katalysatoren, unterliegen einem sogenannten Alterungsprozess. Dieser Prozess ist gekennzeichnet durch:
- stoffliche Ablagerungen, wodurch Poren verstopfen, d. h. ein Durchströmen/-fließen der Ausgangsstoffe ist nicht mehr möglich,
- Brüche oder Veränderungen der Oberfläche durch z. B. Sintervorgänge infolge einer thermischen Beanspruchung,
- Maskieren oder Vergiften der aktiven katalytischen Schichten, sogenannte Katalysatorgifte verlangsamen/inhibieren häufig die gewünschte Reaktion, durch physikalische und chemische Einflüsse.
Hauptsächlich feste Katalysatoren werden je nach Art und Einsatzbereich regeneriert, wiederverwendet oder werkstofflich verwertet.
Biokatalysatoren
In der organischen Chemie und in der Pharmaindustrie werden zunehmend Biokatalysatoren (bioorganische Katalysatoren) eingesetzt. Es sind Biopolymere, die biochemische Reaktionen beschleunigen, z. B. Hefepilze, Ribonukleinsäuren oder Enzyme. Sie spielen bei sehr vielen Stoffwechselreaktionen in tierischen sowie pflanzlichen Organismen eine Rolle und werden auf diesen Kenntnissen aufbauend bei biotechnologischen Prozessen verwendet. Sie werden mit Hilfe von i. d. R. gentechnisch veränderten Mikroorganismen wie Bakterien (z. B. Bacillus) und Pilzkulturen (z. B. Aspergillus, Fusarium) hergestellt. Biokatalysatoren werden z. B. bei Wasch- und Reinigungsmitteln zur Verbesserung der Waschwirkung bei niedrigen Temperaturen oder als Ersatz für Chlorbleiche bei der Papier- und Zellstoffherstellung verwendet. Sie lassen sich bei sehr vielen Prozessen nicht mehr rückgewinnen, sondern sind in Nebenprodukten enthalten. Gebrauchte Biokatalysatoren fallen daher im Allgemeinen nicht unter die Abfalluntergruppe 1608, sondern als Inhaltsstoff von z. B. Schlämmen unter AS 190206 „Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung“.
Katalysatoren in der chemischen und petrochemischen Industrie
Katalysatoren werden industriell u. a. bei der Erdölverarbeitung, chemischen Produktionsprozessen oder Polymerisation eingesetzt. Sie werden nach der Katalysatorart in Edelmetallkatalysatoren, Nichtedelmetallkatalysatoren, Säure-Basen-Katalysatoren und Mineralsäuren unterteilt.
In der Petrochemie sind die gebräuchlichen katalytischen Prozesse:
- Cracken bzw. Hydrocracken
- Reforming und
- Hydrotreating.
Bei der Herstellung von Feinchemikalien haben die katalytischen Prozesse nur einen geringen Anteil, wobei vor allem Edel- und Nichtedelmetallkatalysatoren (z. B. zur Verbindung von zwei Kohlenstoffatomen mit löslichen Palladiumkatalysatoren, Rhodium-katalytische Hydroformylierung bei der Synthese von Aldehyden oder Hybrid-Katalysatoren mit Eisen und Barium, Magnesium oder Calcium) verwendet werden. Ursache für die geringe Verwendung ist die meist sehr aufwändige Abtrennung der Katalysatoren vom Lösungsmittel.
In der Polymerindustrie werden überwiegend Katalysatoren für die Herstellung von Polyolefinen als Initiatoren (Starter) eingesetzt, z. B. für die Herstellung von HDPE Ziegler-Natta-Katalysatoren (mit Titan- oder Vanadium- und Aluminiumverbindungen) oder von LDPE Metallocenkatalysatoren (mit u. a. Zirconium) oder von PUR Metallsalzkatalysatoren bzw. organischen Katalysatoren (mit Stickstoff). Die Polymerisationskatalysatoren werden in kleineren Mengen eingesetzt und verbleiben im Produkt oder in Nebenprodukten.
Für die Wasserstoffherstellung werden bei der dafür notwendigen Spaltung des Wassers in den Elektrolyse-Einheiten Katalysatoren mit z. B. Iridium oder Rhodium als aktiver Komponente auf oxidischem Trägermaterial (komplexe Verbindungen der Elemente Barium, Strontium, Cobalt, Eisen und Sauerstoff) oder Calciumtitanoxid (Perowskit) verwendet.
Phosphorsäure wird auch als flüssiger/gelartiger Katalysator bei der Synthese von Aspirin verwendet. Orthophosphorsäure wird als Elektrolyt und Katalysator in Brennstoffzellen eingesetzt.
Tabelle: Beispiele für Katalysatoren in chemischen und petrochemischen Prozessen. Diese Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Verfahren/Prozess | Katalysator bzw. deren Bestandteile (herkömmlich) | Katalysator bzw. deren Bestandteile (zukünftig,tendenziell) | Katalysatorgift/Inhibitor (Bestandteile/Verbindungen von bzw. mit) |
---|---|---|---|
Chemische Industrie | |||
Herstellung von Wasserstoff und Ammoniak, Dampfreforming, Methanisierung | rein oder Verbindungen von Nickel, Eisen, Ruthenium (selten Zirconium oder Aluminium) | Perowskite (enthalten u. a. Calcium und Titan), Iridium, Magnesiumoxid und/oder modifizierte Zeolithe oder ähnliches, Bornitrid, Metallorganika | Verbindungen von Schwefel, Phosphor, Arsen und Chlor |
Hydrierungen z. B. von Speisefetten und Mineralölen, Hydrierung von Olefinen | modifizierte Zeolithe mit Platin und/oder Palladium; rein oder Verbindungen von Nickel, Eisen oder selten Kupfer, Chrom, Zink, Rhodium-Komplex | Verbindungen von Blei, Schwefel, bei Platin auch Verbindungen mit Kupfer, Nickel, Quecksilber | |
Dehydrierungen, z. B. Butadien aus Butan oder Styrol aus Ethylbenzol | rein oder Verbindungen von Chrom, Aluminium, Eisen häufig als Oxide, Magnesium | Metallfasern mit Kupfer, verschiedene Kombinationen von Kupfer-Nickel-Titan-Zirconium-Zinn-Aluminium-Eisen | Verbindungen von Schwefel |
Oxidationen, z. B. Ethylenoxid, Kontakt-Schwefelsäure; von Kohlenwasserstoffen, Kohlenstoffmonoxid (CO) und Stickoxide (NOx) nach Kraftstoffverbrennung | Silber oder modifizierte Zeolithe mit Platin, Rhodium, Palladium oder Vanadium | Perowskite (enthalten u. a. Calcium und Titan) | Verbindungen von Schwefel, Blei, Phosphor, Arsen, Antimon, Zink, Cadmium, Bismut |
organische Synthesen, z. B. Friedel-Crafts-Alkylierung | Chloride von Aluminium, Eisen, Bor oder auch Schwefel- bzw. Phosphorsäure | ||
Polymerisationen, z. B. Herstellung von Kunststoffen wie HDPE, LDPE oder PUR | häufig organische Verbindungen (Polymere) mit Titan, Vanadium, Chrom; anorganischen Säuren, z. B. Phosphorsäure | ||
Petrochemische Industrie | |||
Katalytisches Cracken (ohne Wasserstoff) | modifizierte Zeolithe | ||
katalytisches Reformieren | modifizierte Zeolithe oder Aluminiumoxid mit Platin bzw. Kombinationen aus Platin, Zinn, Rhenium | Verbindungen von Schwefel, Amine | |
Wasserstoffbehandlung, Entaromatisieren | Kombinationen von Cobalt-Molybdän, Nickel-Molybdän oder Nickel-Wolfram | Verbindungen von Schwefel, Amine | |
Katalytisches Cracken mit Wasserstoff (Hydrocracken) | modifizierte Zeolithe mit Nickel oder z. B. Rhutenium, Rhenium, Platin oder Palladium | Verbindungen von Schwefel, Koks |
Katalysatoren aus der stationären Abgasreinigung
Katalysatoren für die Reinigung von Abgasen werden z. B. in Kraftwerken, Abfallverbrennungsanlagen oder bei der Glasherstellung mit beheizten Glaswannen eingesetzt. Die häufigsten katalytischen Anwendungen in der Abgasreinigung sind die Oxidation von Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffen und anderen flüchtigen organischen Verbindungen sowie die Reduktion von Stickstoffoxiden und der Einsatz in Kombination mit der Feinstaubfiltration. Die Katalysatoren werden als Pellets oder als offenporiger Körper mit einer waben- oder plattenförmigen Struktur installiert. Die Lebensdauer des Katalysators beträgt bei Kohle- und Ölfeuerung ca. 6 bis 10 Jahre, bei Gasfeuerung mehr als 10 Jahre.
Strukturierte keramische Katalysatoren, z. B. offenzellige Schaumkeramiken oder hochporöse Keramikwaben/Filter, werden aufgrund ihrer großengeometrischen Oberfläche und ihres guten Durchströmungsverhaltens in heterogen katalysierten Gasphasenprozessen der Abgasbehandlung zur Oxidation und Rauchgasentstickung (DeNOx) eingesetzt. Dünne Schichten der aktiven katalytischen Materialien auf dem Substratkörper erreichen vergleichbare katalytische Umsätze wie die aktuell noch verwendeten Katalysatorschüttungen aus Pellets, z. B. aus kleinen Kugeln oder Zylinder.
Zur Minimierung von Stickoxiden (NO und NO2 zusammengefasst als NOx) in Abgasen stationärer Einrichtungen (Feuerungs-, Müllverbrennungs- und Industrieanlagen, Gasturbinen und Motoren) wird zumeist das Verfahren Selective Catalytic Reduction (SCR) angewandt.Dem Abgas wird Ammoniak (NH3 ) oder eine wässrige Harnstoff-Lösung, die sich im Abgas zu Ammoniak zersetzt, als Reduktionsmittel zugemischt; durch die Reaktion entstehen Wasser (H2 O) und Stickstoff (N2 ). Die SCR- oder auch DeNOx -Katalysatoren bestehen aus dem Basismaterial Titandioxid oder Zeolithe mit den aktiven Komponenten Vanadiumpentoxid, Wolfram- oder Molybdänoxiden.
Zur Minimierung von VOC-Emissionen werden häufig Edelmetallkatalysatoren auf Aluminiumsilicat zur katalytischen Oxidation verwendet. Als Strukturbasis dient ein Metallgitter, worauf eine hochporöse Aluminiumoxidschicht aufgebracht ist, in der die katalytisch aktive Substanz, z. B. Platin- oder Metall-Mischoxide, eingebettet ist.
Katalysatoren von Kraftfahrzeugmotoren
Bei Kraftfahrzeugen mit Otto-Motoren dient der Katalysator der Abgasentgiftung. Die im Abgas enthaltenen Schadstoffe Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide werden in die unschädlichen Verbindungen Kohlendioxid, Wasser und Stickstoff umgewandelt. Die Katalysatoren für PKW wiegen im Schnitt ca. 5 bis 7 kg/Stück.
Der Kraftfahrzeugkatalysator besteht meistens aus mehreren Komponenten. Der Träger ist ein temperaturstabiler Wabenkörper aus Keramik mit vielen dünnwandigen Kanälen aus in der Regel Cordierit oder Metallfolien. Der Washcoat besteht aus porösem Aluminiumoxid (Al2O3) und dient der Vergrößerung der Oberfläche bis zu mehreren hundert Quadratmetern pro Gramm Katalysator. In ihm sind die je nach Katalysatortyp unterschiedlichen katalytisch aktiven Substanzen eingelagert.Bei Dreiwegekatalysatoren sind es z. B. Platin, Rhodium, Palladium oder eine Kombination aus diesen.Der keramische Träger ist mittels spezieller Lagermatten, den sogenannten Quellmatten aus z. B. Hoch-temperaturwolle oder seltener in Kombination mit Drahtgestricken, in einem metallischen Gehäuse, dem sogenannten Canning, gelagert.
Einige der künstlichen Mineralfasern in den Quellmatten stehen im Verdacht, krebsauslösend zu sein. Sie werden zunehmend durch Katalysatoren mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (seit 2013 zur Kennzeichnung von Katalysatoren erhältlich) ersetzt, die ausschließlich gesundheitlich völlig unbedenkliche Quellmatten mit einem KI-Wert (Kanzerogenitätsindex) größer als 40 verwenden.
Werden stattdessen Metall-Katalysatoren eingesetzt, ist kein zusätzliches Canning notwendig. Das Canning ist im Abgasstrang des Fahrzeuges fest verbaut und besitzt zum Teil weitere Anschlussmöglichkeiten für z. B. Lambdasonden oder Thermoelemente. Lambdasonden sind teilweise auch schon im Katalysator integriert.
Dieselmotoren und Motoren mit Benzin-Direkteinspritzung arbeiten mit Luftüberschuss, daher ist ein spezieller DeNOx Katalysator notwendig, bei dem Metallträger, z. B. aus Siliciumcarbid, Aluminiumtitanat, Mullit und Cordierit, mit kleinen Querschnitten oder mit strukturierten Kanälen verwendet werden. Regelmäßig wird dieser Katalysator zur Entfernung von Sulfateinlagerungen (Desulfatierung), welche die NOx-Einlagerung blockieren, aufgeheizt. Er gehört i. Allg. zum Rußpartikelfilter, um die Zündtemperatur des Rußes für die Regeneration des Partikelfilters herabzusetzen.
Eine DeNOx-Abgasnachbehandlung (NOx-Speicherkatalysatorund/oder SCR-Technologie) ist auch notwendig, da infolge der fokussierten Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes mehr Stickoxide gebildet werden.
160801 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 160807)
Hierunter fallen gebrauchte edelmetallhaltige Katalysatoren aus der chemischen Industrie, z. B. silberhaltige Katalysatoren aus der Herstellung von Formaldehyd, und vor allem die Kraftfahrzeugkatalysatoren, die die Edelmetalle Platin, Palladium und Rhodium enthalten. Die Katalysatoren können nur dann dem Schlüssel 160801 zugeordnet werden, wenn keine gefährlichen Bestandteile oder Anhaftungen enthalten sind, wie z. B. kanzerogene Mineralfasern in Quellmatten oder Ruß.
160802* gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten
Die Einstufung dieser Abfallfraktion als gefährlich ist davon abhängig, welche Übergangsmetalle und übergangsmetallhaltigen Verbindungen gefährlich sind. Neben den Katalysatoren aus einigen chemischen Prozessen enthalten vor allem die zur Reinigung von Abgasen aus Verbrennungsanlagen verwendeten Katalysatoren des SCR-Verfahrens Titan-, Vanadium-, Wolfram- und teilweise auch Molybdänverbindungen und sind ggf. dem Abfallschlüssel 160802* zuzuordnen.
160803 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.
Dem Abfallschlüssel 160803 sind die Katalysatoren aus der chemischen und petrochemischen Industrie sowie aus der Abgasbehandlung von Verbrennungsanlagen zuzuordnen, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, die nicht als gefährlich eingestuft sind und die keine sonstigen gefährlichen Bestandteile enthalten. Im Einzelfall ist auf die Beschreibungen der Hersteller zurückzugreifen.
160804 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 160807)
In petrochemischen Crack- und Hydrocrack-Prozessen wird eine Vielzahl unterschiedlicher Katalysatoren eingesetzt. In der Regel verwendet man ein festes Trägermaterial, z. B. Silizium- und Aluminiumoxid, modifizierte Zeolithe oder eine Mischung aus beiden. Eine Metallkomponente unterstützt den Crackprozess bzw. den Hydrierungs- und Dehydrierungsprozess, z. B. Ruthenium, Rhodium, Palladium, Platin oder Nichtedelmetallsulfide auf Basis von Molybdän, Wolfram, Cobalt, Cobalt-Molybdänsulfide, Nickel oder Eisen. Auch wenn die Katalysatoren Edelmetalle oder Übergangsmetalle enthalten, werden sie aufgrund ihrer Herkunft, dem Crackprozess, dem Abfallschlüssel 160804 zugeordnet. Wenn sie jedoch z. B. mit gefährlichen Kohlenwasserstoffen verunreinigt sind, fallen sie unter 160807*.
160805* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten
Phosphorsäurehaltige Katalysatoren lassen sich zur selektiven Führung bei einer Vielzahl organischer Reaktionen in der chemischen, petrochemischen und pharmazeutischen Industrie verwenden, z. B. bei der Polymerisierung, der Alkylierung oder der Carbonylierung. Bei der Alkylierung von Benzol mit Propylen zu Phenol (Grundchemikalie zur Herstellung von Kunststoffen) werden z. B. Katalysatorenpellets auf Basis von Siliziumdioxid, welche mit Phosphorsäure (Massenanteil von 10 bis 20%) imprägniert sind, eingesetzt. Neben der Phosphorsäure können Promotoren, z. B. Bor oder Fluorid, und Verunreinigungen wie Kohlenwasserstoffe enthalten sein.
160806* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
Flüssige Katalysatoren finden in der organischen Chemie und der Petrochemie Anwendung und bestehen in der Regel aus organischen Säuren. Einsatzbedingt sind sie mit organischen Stoffen, z. B. Kohlenwasserstoffen, verunreinigt
160807* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Unter den Abfallschlüssel 160807* fallen insbesondere die Kraftfahrzeugkatalysatoren, deren Quellmatte aus kanzerogenen Mineralfasern besteht. Bei den neueren Herstellungsprozessen werden aktuell nicht-kanzerogene Materialien eingesetzt.
Dem Schlüssel 160807* werden oftmals auch die Rußpartikelfilter aus Dieselfahrzeugen zugeordnet, da sie aufgrund ihrer Verunreinigung mit Ruß als gefährlicher Abfall einzustufen sind und eine katalytische Oberfläche besitzen.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
160801 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 160807) | ||
Edelmetalle | < 1 % | Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin; Abgasreinigungskatalysatoren von Kraftfahrzeugen mit z. B. Platin, Palladium, Iridium und Rhodium (oft direkt in metallischer Form); Prozesskatalysatoren mit z. B. Silber für Formaldehyd-Herstellung |
Metalloxide | < 3 % | Washcoat aus Gemisch von Silizium- und Metalloxid-Gemischen in dünner Schicht auf dem Trägermaterial, z. B. Cordierit |
Keramik | < 100 % | Trägermaterial (Schüttgut wie Pellets, Kugeln oder Waben), z. B. Aluminiumoxid |
Mineralfasern, Quellmatten | Trägermaterial, künstlich hergestellt, z. B. Glas-, Stein-, Schlackefasern | |
Metallgitter oder -schwämme | < 95 % | Trägermaterial, Monolithen, meist aus Stahl (Eisen und Kohlenstoff) |
Membranen | < 100 % | Trägermaterial in Brennstoffzellen aus z. B. Polymeren, Alkali-Carbonaten |
160802* gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten | ||
Übergangsmetalle | < 2 % | häufig als Oxide, Chloride oder Sulfide; Katalysatoren für Abgasreinigung von Verbrennungsanlagen für z. B. SCR-Verfahren mit Titan, Vanadium oder Wolfram; für Prozesse z. B. Entschwefelung von Erdölfraktionen mit Nickel |
Keramik | < 100 % | Trägermaterial (Schüttgut wie Pellets, Kugeln oder Waben), z. B. Aluminiumoxid |
Metallgitter oder -schwämme | < 95 % | Monolithen, meist aus Stahl (Eisen und Kohlenstoff) |
160803 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. | ||
Übergangsmetalle | < 2 % | häufig als Oxide, Chloride oder Sulfide; Katalysatoren für Abgasreinigung von Verbrennungsanlagen für z. B. SCR-Verfahren mit Molybdänverbindungen; für Prozesse z. B. Entschwefelung von Erdölfraktionen mit Molybdän oder Eisen |
Keramik | < 100 % | Trägermaterial für katalytisches Element (Schüttgut wie Pellets, Kugeln oder Waben), z. B. Aluminiumoxid |
Metallgitter oder -schwämme | < 95 % | Monolithen, meist aus Stahl (Eisen und Kohlenstoff) |
160804 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 160807) | ||
Metalle | < 5 % | Katalysatoren für Crackprozesse, z. B. mit Ruthenium, Rhodium, Palladium, Platin, Wolfram-, Molybdän- oder Cobaltsulfide, Nickel, Eisen |
Keramik | < 100 % | Trägermaterial für katalytisches Element (Schüttgut wie Pellets, Kugeln oder Waben), z. B. Zeolithe, Silizium- oder Aluminiumoxid |
160805* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten | ||
Phosphor, Phosphorsäure | Katalysatoren für organische Prozesse, z. B. Polymerisation, Alkylierung oder Carbonylierung | |
Promotoren | z. B. Bor oder Fluorid | |
160806* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden | ||
organische Säuren | < 100 % | z. B. Aminosäuren wie Prolin |
Kohlenwasserstoffe | > 1 % | Katalysatoren mit gefährlichen Produkten oder Zwischenprodukten des katalysierten Prozesses verunreinigt, z. B. mit Kohlenwasserstoffen oder Ruß |
160807* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind | ||
Kohlenwasserstoffe | > 1 % | Katalysatoren mit gefährlichen Produkten oder Zwischenprodukten des katalysierten Prozesses verunreinigt, z. B. mit Kohlenwasserstoffen oder Ruß |
Metalle/Übergangsmetalle | < 1 % | Katalysatoren für Abgasreinigung von Verbrennungsanlagen, Katalysatoren für Crackprozesse |
Metalloxide | < 3 % | Washcoat aus Gemisch von Silizium- und Metalloxid-Gemischen in dünner Schicht auf dem Trägermaterial, z. B. Cordierit |
Metallgitter oder -schwämme | < 95 % | Monolithen, meist aus Stahl (Eisen und Kohlenstoff) |
Membranen | < 100 % | in Brennstoffzellen aus z. B. Polymeren, Alkali-Carbonaten |
Quellmatten | < 2 % | als Lagermatten für das Trägermaterial, z. B. mit kanzerogenen Mineralfasern |
Katalysatoren tragen bei zur Realisierung einer "Green Chemistry":
- Minimierung bzw. Vermeidung von Produktionsabfällen,
- verbesserte Ressourceneffizienz durch maximalen Einbezug der am Prozess beteiligten Materialien in das Endprodukt, z. B. Vermeidung von Zusatzstoffen und Derivatisierungen,
- Minimierung des Energiebedarfs,
- erhöhte Wirtschaftlichkeit durch Einsparungen bei materiellen und energetischen Ressourcen.
- EU - Europäische Union
- Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken - für "Großfeuerungsanlagen", UBA, Juli 2006
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
- BVT - Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Mineralöl- und Gasraffinerien, UBA, Februar 2003
- Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung von Polymeren, UBA, Oktober 2006.
- Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung organischer Grundchemikalien, UBA, Februar 2002
- Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung organischer Feinchemikalien, UBA, Dezember 2005
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Abfallvermeidung bei Produktionen für organische Spezialchemikalien durch den Einsatz hochspezifischer Katalysatoren, Umweltbundesamt, Texte 21/04, Mai 2004
- Rohstoffeinsparung durch Kreislaufführung von verbrauchten Katalysatoren aus der chemischen Industrie, Umweltbundesamt, Texte 21/01, März 2001
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Stand der Verwertung von verbrauchten Katalysatoren aus der chemischen Industrie sowie Einflussfaktoren zur Verbesserung der Kreislaufführung, Umweltbundesamt, Texte 18/03, Mai 2003
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Die gefährlichen Eigenschaften gebrauchter Katalysatoren resultieren aus
- dem verwendeten Katalysatormaterial, z. B. toxische Metallverbindungen,
- dem Trägermaterial und Washcoat, z. B. Mineralfasermatten (Quellmatten) der Kfz-Katalysatoren, oder
- den anwendungsbedingten Verunreinigungen und Anhaftungen, z. B. Kohlenwasserstoffe und Ruß.
Metalle und Metallverbindungen
In Katalysatoren werden häufig Metallverbindungen verwendet, z. B. Oxide wie Vanadium(V)oxid, Sulfide wie Cobalt(IV)sulfid oder Chloride wie Platin(II)chlorid. Es handelt sich dabei in der Regel um Gefahrstoffe, die als akut toxisch, gesundheitsgefährlich, reizend, umweltgefährlich und/oder gewässergefährdend eingestuft sind. Neben den Metallverbindungen werden Metalle vielfach auch in metallischer Form eingesetzt, z. B. Iridium, Nickel, Palladium und Platin.
Die meisten Katalysatoren sind Misch- oder Mehrstoffkatalysatoren, sodass stets mit mehreren Metallen bzw. Metallverbindungen zu rechnen ist, z. B. Platin, Palladium und Rhodium in Kraftfahrzeugkatalysatoren.
Organische Schadstoffe
Bei den in der organischen Chemie häufig eingesetzten homogenen Katalysatoren handelt es sich um komplexe organische Verbindungen, z. B. Säuren, oder um in organische Lösemittel eingebettete organische Metallverbindungen. Diese Katalysatoren zur Herstellung von Polyolefinen gehen in das Produkt oder Nebenprodukt über und fallen nicht als Produktionsrückstand an.
Organische Schadstoffe treten zudem als gebrauchsbedingte Verunreinigungen oder Anhaftungen auf, z. B. Anhaftungen von Kraft- und Schmierstoffen oder Verunreinigung durch Ruß von Dieselmotoren.
Anorganische Schadstoffe
Hierunter fallen die oben erwähnten und als Katalysator verwendeten komplexen Verbindungen auf Metallbasis, z. B. Chloride, Sulfate und Sulfide. Sie sind überwiegend als Gefahrstoff eingestuft.
Ebenso können bei gebrauchten Katalysatoren produktionsbedingte Verunreinigungen oder Anhaftungen auftreten, z. B. anorganische Säuren.
Bauartbedingt können Katalysatoren anorganische Gefahrstoffe enthalten, z. B. kanzerogene Mineralfasermatten in Kraftfahrzeugkatalysatoren.
Dafür können z. B. Sicherheitsdatenblätter, Produktspezifikationen, Produktbeschreibungen, Technische Datenblätter der Hersteller bzw. Prozessbeschreibungen (einsatzbedingte ad-/absorbierte Schadstoffe) von den Anwendern, welche die Katalysatoren einsetzen, herangezogen werden. Angaben über einsatzbedingte ad-/absorbierte Schadstoffe ergeben sich aus der Prozessbeschreibung von den Anwendern.
Zur Einstufung der Gefährlichkeit von Stoffen kann in Stoffdatenbanken nachgesehen werden, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis.
In dem Forschungsbericht UBA-Texte 18/03 "Stand der Verwertung von verbrauchten Katalysatoren aus der chemischen Industrie sowie Einflussfaktoren zur Verbesserung der Kreislaufführung" werden die unterschiedlichen Katalysatoren, deren Einsatz, die entstehenden Produkte sowie Schadstoffe und das Recycling im Besonderen beschrieben.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
160801 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 160807) | ||
Edelmetalle in kompakter Form (massiv oder stückig) | bauartbedingt | Palladium und Iridium sind reizend bzw. gesundheitsgefährlich (Kontaktallergene), die übrigen Edelmetalle sind in kompakter Form nicht gefährlich |
Edelmetalle als Pulver oder Staub (z. B. Abrieb) | außer Gold und Silber sind Edelmetalle in dieser Form entzündbar; Silber ist umweltgefährlich; Palladium und Iridium sind gesundheitsgefährlich bzw. reizend (Kontaktallergene); ggf. Entsorgung als AS 160807* | |
Mineralfasern | bauartbedingt | bei Zerlegung der Katalysatoren können staubartige Fasern kanzerogen und/oder reizend wirken |
160802* gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten | ||
Übergangsmetalle in metallischer, kompakter Form (massiv oder stückig) | bauartbedingt | in metallischer kompakter Form sind Vanadium, Mangan und Cobalt gesundheitsgefährlich; Nickel ist reizend (Kontaktallergen), kanzerogen, gesundheitsgefährlich und umweltgefährlich |
Übergangsmetalle als Pulver oder Staub (z. B. Abrieb) | Scandium, Vanadium, Mangan, Cobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Nickel, Zink, Zirconium, Titan und Tantal sind entzündbar; Cobalt, Kupfer; Nickel und Zink sind umweltgefährlich; Cobalt ist außerdem akut toxisch und gesundheitsgefährlich, Nickel ist gesundheitsgefährlich und reizend (Kontaktallergen), Vanadium und Mangan sind gesundheitsgefährlich (Anreicherung im Körper führt zu einer Vergiftung) | |
Oxide der Übergangsmetalle | Oxide von Vanadium, Cobalt, Kupfer, Chrom-VI und Zink sind umweltgefährlich; Oxide von Vanadium, Mangan (außer Mangan-II und -VII-oxide), Cobalt, Kupfer, Niob und Nickel weisen darüber hinaus noch weitere Gefährlichkeitsmerkmale auf, z. B. Vanadium-V-oxid ist reizend und gesundheitsgefährlich | |
Sulfide, Sulfate, Chloride der Übergangsmetalle | diese Verbindungen haben in der Regel gefährliche Eigenschaften; z. B. Cobalt-IV-sulfid ist umweltgefährlich; Platin-II-chlorid ist reizend und beide sind auch gesundheitsgefährlich | |
je nach Einsatzbereich Anreicherung mit Schadstoffen möglich, z. B. Lösemittel oder Rußpartikel | Ad- bzw. Absorption von Schadstoffen, z. B. Anhaftungen von halogenierten, entzündlichen Lösemitteln oder Kraft- und Schmierstoffen; diese Stoffe sind i. Allg. gesundheitsgefährlich und umweltgefährlich | |
160803 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. | ||
Übergangsmetalle in metallischer, kompakter Form (massiv oder stückig) | bauartbedingt | in metallischer kompakter Form sind bis auf Vanadium, Mangan, Cobalt und Nickel alle Übergangsmetalle keine gefährlichen Stoffe |
Übergangsmetalle als Pulver oder Staub (z. B. bauartbedingt anhaftend) | sehr gering | Scandium, Vanadium, Mangan, Cobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Nickel, Zink, Zirconium, Titan und Tantal sind entzündbar; Cobalt, Kupfer und Zink sind umweltgefährlich; Kobalt ist außerdem akut toxisch und gesundheitsgefährlich; Nickel ist gesundheitsgefährlich und reizend (Kontaktallergen); Vanadium und Mangan sind gesundheitsgefährlich (Anreicherung im Körper führt zu einer Vergiftung) |
Oxide der Übergangsmetalle | sehr gering | Oxide von Vanadium, Cobalt, Kupfer, Chrom-VI und Zink sind umweltgefährlich; Oxide von Vanadium, Mangan (außer Mangan-II und –VII-oxide), Cobalt, Kupfer, Niob, und Nickel weisen darüber noch weitere Gefährlichkeitsmerkmale auf, z. B. Vanadium-V-oxid ist reizend und gesundheitsgefährlich |
Sulfide, Sulfate, Chloride der Übergangsmetalle | sehr gering | diese Verbindungen haben in der Regel gefährliche Eigenschaften, z. B. Cobalt-IV-sulfid ist umweltgefährlich; Platin-II-chlorid ist reizend und beide sind auch gesundheitsgefährlich |
160804 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 160807) | ||
Edelmetalle | Ruthenium, Rhodium, Palladium und Platin sind als Pulver entzündlich, in metallischer kompakter Form (massiv oder stückig) sind sie nicht gefährlich; ggf. Entsorgung als AS 160807* | |
Übergangsmetalle | Eisen, Wolfram und Molybdän sind in metallischer Form nicht gefährlich; Wolfram ist als Pulver entzündbar; Nickel ist als Pulver reizend (Kontaktallergen), kanzerogen, gesundheitsgefährlich und umweltgefährlich; Cobaltsulfide sind keine gefährlichen Stoffe; ggf. Entsorgung als AS 160807* | |
je nach Einsatzbereich Anreicherung mit Schadstoffen möglich, z. B. Lösemittel oder Rußpartikel | Ad- bzw. Absorption von Schadstoffen, z. B. Anhaftungen von halogenierten, entzündlichen Lösemitteln oder Ölen, die gefährliche Eigenschaften besitzen; ggf. Entsorgung als AS 160807* | |
160805* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten | ||
Phosphorsäure | als katalytisches Imprägniermittel von mineralischem Trägermaterial, ätzend und gesundheitsgefährlich | |
Kohlenwasserstoffe, z. B. Alkylhalogenide oder -aromaten | als Promotor, Zwischenprodukt oder Verunreinigung, gesundheitsgefährlich, umweltgefährlich und/oder kanzerogen | |
160806* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden | ||
organische Säuren | z. B. Aminosäuren sind ätzend und/oder reizend | |
Kohlenwasserstoffe | z. B. Halogene als Hydrierungsrückstände sind gesundheitsgefährlich bzw. umweltgefährlich | |
je nach Einsatzbereich Anreicherung mit Schadstoffen möglich, z. B. Schwermetalle oder Rußpartikel | z. B. Schwermetalle wie Nickel, Molybdän oder Chrom aus verunreinigten Rohöl beim Hydrotreating sind u. a. umweltgefährlich und gesundheitsgefährlich; Ruß bei Dieselmotoren ist kanzerogen | |
160807* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind | ||
Kohlenwasserstoffe | z. B. PAK, angelagert an Ruß, oder Zwischenprodukte des Prozesses sind gesundheitsgefährlich und/oder kanzerogen | |
Edelmetalle in kompakter Form (massiv oder stückig) | bauartbedingt | Palladium und Iridium sind reizend bzw. gesundheitsgefährlich (Kontaktallergene), die übrigen Edelmetalle sind in kompakter Form nicht gefährlich |
Edelmetalle als Pulver oder Staub (z. B. Abrieb) | außer Gold und Silber sind Edelmetalle in dieser Form entzündbar; Silber ist umweltgefährlich; Palladium und Iridium sind gesundheitsgefährlich bzw. reizend (Kontaktallergene) | |
Übergangsmetalle in metallischer, kompakter Form (massiv oder stückig) | gering | in metallischer kompakter Form sind fast alle Übergangsmetalle keine gefährlichen Stoffe; Vanadium, Mangan und Cobalt sind gesundheitsgefährlich; Nickel ist reizend (Kontaktallergen), kanzerogen, gesundheitsgefährlich und umweltgefährlich |
Übergangsmetalle als Pulver oder Staub (z. B. Abrieb) | Scandium, Vanadium, Mangan, Cobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Nickel, Zink, Zirconium; Titan und Tantal sind entzündbar; Cobalt, Kupfer und Zink sind umweltgefährlich; Cobalt ist außerdem akut toxisch und gesundheitsgefährlich; Nickel ist gesundheitsgefährlich und reizend (Kontaktallergen); Vanadium und Mangan sind gesundheitsgefährlich (Anreicherung im Körper führt zu einer Vergiftung) | |
Oxide der Übergangsmetalle | gering | Oxide von Vanadium, Cobalt, Kupfer, Chrom-VI und Zink sind umweltgefährlich; Oxide von Vanadium, Mangan (außer Mangan-II und -VII-oxide), Cobalt, Kupfer, Niob und Nickel weisen darüber hinaus noch weitere Gefährlichkeitsmerkmale auf, z. B. Vanadium-V-oxid ist reizend und gesundheitsgefährlich |
Mineralfasern | bauartbedingt | bei Zerlegung der Katalysatoren können staubartige Fasern kanzerogen und/oder reizend wirken |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
160801 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07) | 1 | |
160802* gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten | 262 | Analytik |
160803 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. | 10 | Analytik |
160805* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten | 1 | |
160806* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden | 12 | Analytik |
160807* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind | 46 | Analytik |
- EU - Europäische Union
- Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken - für "Großfeuerungsanlagen", UBA, Juli 2006
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
- BVT - Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Mineralöl- und Gasraffinerien, UBA, Februar 2003
- Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung von Polymeren, UBA, Oktober 2006.
- Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung organischer Grundchemikalien, UBA, Februar 2002
- Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung organischer Feinchemikalien, UBA, Dezember 2005
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Stand der Verwertung von verbrauchten Katalysatoren aus der chemischen Industrie sowie Einflussfaktoren zur Verbesserung der Kreislaufführung, Umweltbundesamt, Texte 18/03, Mai 2003
- Abfallvermeidung bei Produktionen für organische Spezialchemikalien durch den Einsatz hochspezifischer Katalysatoren, Umweltbundesamt, Texte 21/04, Mai 2004
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Eine Vermeidung von Katalysatoren-Abfällen ist kaum möglich, da durch die katalytische Selektivität und Spezifität sie in den verschiedenen Prozessen zur Emissionsminderung, zur Einsparung von Energie oder Vermeidung von Nebenprodukten bzw. Abfällen eingesetzt werden müssen. Teilweise machen sie einige Reaktionen überhaupt erst möglich. Allerdings werden sie je nach Katalysatorart, Einsatzbereich und Verunreinigungen/Veränderungen infolge des Alterungsprozesses mehrfach regeneriert. Der Zusatz von sogenannten Promotoren, z. B. Bor, Fluorid und/oder Kohlenwasserstoffen, kann außerdem den Alterungsprozess verlangsamen (siehe Kap. Wiederverwendung).
Bei als suspendierte Feststoffe eingesetzten Katalysatoren, wie Hydrierkatalysatoren aus Edelmetallen (Partikelgröße 0,5 bis 3 µm), wird durch eine hohe Trennschärfe bei der Filtration der Produktlösung ein größerer Verlust des Katalysators vermieden.
Sammlung und Bereitstellung
Grundsätzlich sind die als Abfall anfallenden Katalysatoren getrennt zu sammeln. Die Sammlung erfolgt entsprechend der verschiedenen in Frage kommenden Abfallschlüssel. Diese abfallartenspezifische Sammlung ermöglicht eine anschließende sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung.
Eine übliche Sortierung der zu entsorgenden Katalysatoren erfolgt nach:
- Art (z. B. fest, flüssig),
- enthaltenen gefährlichen Stoffen (z. B. lösliche Metallverbindungen),
- ad- bzw. absorbierten gefährlichen Stoffen (z. B. Lösemittel, Öle, Ruß, kanzerogene Mineralien) bzw.
- der Form und Größe bei festen Katalysatoren.
Für die Sammlung werden unterschiedliche Behälter, die auf die chemischen Eigenschaften der Abfälle abgestimmt sind, verwendet. Es müssen Behälter verwendet werden, die beständig gegen Korrosion, Versprödung oder Bruch sind und auch vor Licht, Wärme oder Eintritt von Feuchtigkeit schützen. Es sind getrennt voneinander verschließbare Behälter aus verschiedenen Materialien im Einsatz. Es werden für flüssige Katalysatoren z. B. ASF-Behälter aus verzinktem Blech, IBC-Container oder Fässer aus PP oder lackiertem Blech verwendet. Feste Katalysatoren werden aufgrund der geringeren Gefährlichkeit als trockene, feste Abfälle in ausreichend stabilen, dicht verschließbaren Metall-/Kunststoffbehältern gesammelt. Ferner müssen die Behälter in kühlen, brandsicheren, belüfteten und abschließbaren Räumen sicher gelagert werden. Für Lagerung und Transport von Gefahrstoffen sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu berücksichtigen (siehe Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAUA).
Die Behälter, in denen die Abfälle gesammelt werden, müssen zudem ausreichend beschriftet sein. Anzugeben sind u. a. die Inhaltsstoffe und davon ausgehende Gefahren (HP-Kriterien), der Abfallerzeuger und ggf. die Abteilung sowie der Abfallschlüssel. Hinzukommen die jeweiligen für die Beförderung Entsorgung relevanten Gefahrensymbole nach Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowie nach Europäischem Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Der Transport zur Entsorgungsanlage muss entsprechend dem Abfall- und Gefahrgutrecht (siehe hierzu auch Hinweis „Abfalltransport“) erfolgen.
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos -> Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Je nach Katalysatorart, Einsatzbereich und Verunreinigungen werden überwiegend feste Katalysatoren mehrfach verwendet, bis der Alterungsprozess wie verstopfte Poren, Brüche, Veränderungen der Oberfläche oder Maskieren der aktiven Katalysatorschicht (siehe Kap. 1) nicht mehr umkehrbar ist.
Wiederverwendung
Je nach Katalysatorart, Einsatzbereich und Verunreinigungen kann die katalytische Aktivität wiederhergestellt werden. Der Regenerationsprozess wird vor Ort in der Produktionsanlage bei Stillstand bzw. bei laufendem Betrieb bei kurzer Standzeit des Katalysators oder extern in Regenrationsanlagen durchgeführt. Im Allgemeinen werden die Folgen des Alterungsprozesses wie stoffliche Ablagerungen entfernt, die Porenstruktur gereinigt sowie Vergiftungen durch Abwaschen, Ultraschall oder Verkoken beseitigt und anschließend werden die Katalysatoren in einer Regenerationslösung durch Oxidation und/oder Reduktion wieder aufdotiert, d. h. aktiviert. In der Regel werden > 90 % der Aktivität wiederhergestellt. Industriekatalysatoren werden am Ende ihrer Standzeit zumeist regeneriert und wiederverwendet.
Eine Wiederverwendung von flüssigen bzw. homogenen Katalysatoren ist in der Regel nicht möglich, da sie zu Bestandteilen von Zwischenprodukten oder zum großen Teil vom Endprodukt werden und durch die resultierende veränderte chemische Zusammensetzung nicht erneut eingesetzt werden können.
Verwertung
Bei gealterten festen Katalysatoren, die nicht mehr regeneriert werden können, steht die Rückgewinnung von Katalysatorbestandteilen, insbesondere von Metallen, im Vordergrund. Die üblichen Schritte für feste Katalysatoren aus z. B. Kraftfahrzeugen sind:
- Demontage bzw. Zerlegung, d. h. Trägermaterial und Gehäuse (Entmanteln) werden i. Allg. mit hydraulischen Scheren getrennt, wobei häufig gesundheitsschädliche (auch giftige) Stäube entstehen und abgesaugt werden müssen,
- separierte andere Bestandteile wie Mineralfasermatten, die gefährliche Stoffe enthalten, werden deponiert (DK III, DK IV),
- Gehäuse geht als Schrott (meist Chrom- oder Edelstahl) zum Stahlrecycling in Stahl-/Eisenhütten,
- mechanische Aufbereitung des Trägermaterials (Monolythe) und auch der Stäube, die nach der Absaugung herausgefiltert werden, i. d. R. erfolgt ein Zerkleinerungsprozess, Trägermaterial und Stäube werden gemahlen und homogenisiert; für die Bestimmung der Rückgewinnungsart bzw. des monetären Wertes werden die Schwermetallgehalte analysiert und
- Rückgewinnung und Aufbereitung der rückgewonnenen Metalle in Scheideanstalten oder Raffinerien (Metall-/Edelmetallrecyclingprozesse):
Säure-Basen-Katalysatoren mit Zeolithen werden dagegen fast vollständig in Zementwerken zu Baustoffen verwertet. Die hohen Temperaturen führen zur Verbrennung der Verunreinigungen, die Schwermetalle werden im Klinker (Ziegelsteine) eingebunden und tragen zur typischen Färbung bei.
Bei verbrauchten Katalysatoren mit Phosphorsäure steht die Rückgewinnung des Phosphors zunehmend im Fokus. Dafür gibt es erste Verfahren, wobei zunächst organische Verunreinigungen in einem Ofen verbrannt werden und der Rückstand nachfolgend mit Wasser oder Mineralsäure zur Gewinnung einer Roh-Phosphorsäure behandelt wird.
Beseitigung
Die überwiegende Zahl der flüssigen oder organischen Katalysatoren und nur wenige meist mit gefährlichen Stoffen hochbelastete feste Katalysatoren können nicht verwertet werden. Für gebrauchte Flüssigkeitskatalysatoren kommen je nach Zusammensetzung die Behandlung in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen oder die Sonderabfallverbrennung in Betracht. In Sonderabfallverbrennungsanlagen werden ggf. auch sonstige, überwiegend mit organischem Material verunreinigte Altkatalysatoren entsorgt. Nicht verwertbare Feststoffkatalysatoren werden, in Abhängigkeit ihrer gefährlichen Anteile, auf Deponien der Klasse DK II (Deponie für schadstoffbelastete Abfälle, jedoch nicht für gefährliche Abfälle) bis DK IV (Untertagedeponie) abgelagert.
Maßgebend für die Zuordnung zum geeigneten Beseitigungsweg ist die Zusammensetzung des verbrauchten Katalysators, d. h. die Veränderungen durch den Alterungsprozess, Ad-/Absorption von gefährlichen Stoffen oder Stoffumwandlungen werden berücksichtigt. Angaben zum unverbrauchten Katalysators sind in der Regel vom Hersteller erhältlich. Kenntnisse zum Prozess des Abfallerzeugers helfen bei der Eingrenzung der notwendigen Analytik der gefährlichen Stoffe im Rahmen einer üblicherweise notwendigen Einzelfallprüfung. Für die Ablagerung auf Deponien sind die Zuordnungskriterien und Ablagerungshinweise der Deponieverordnung (DepV), die länderspezifischen Regelungen sowie die anlagenspezifischen Genehmigungswerte zu beachten.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
160801 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 160807) | |
Demontage, Zerlegung und anschließende Rückgewinnung der Edelmetalle durch Hydrometallurgie, Pyrometallurgie oder elektrochemische Verfahren | selten, je nach Zusammensetzung ggf. Ablagerung auf DK II bis DK IV |
160802* gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten | |
evtl. Vorbehandlung zum Entfernen von Prozessverunreinigungen; Demontage, Zerlegung und anschließende Rückgewinnung der Metalle durch Hydrometallurgie, Pyrometallurgie oder elektrochemische Verfahren | je nach Zusammensetzung Ablagerung auf DK II bis DK IV |
160803 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. | |
Demontage, Zerlegung und anschließende Rückgewinnung der Metalle durch Hydrometallurgie, Pyrometallurgie oder elektrochemische Verfahren | Ablagerung auf DK II oder, sofern sonstige schädliche Bestandteile vorhanden, siehe 160802* |
160804 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 160807) | |
stoffliche Verwertung in Zementwerken und in der Keramikindustrie; Verwertung, wenn Edelmetalle vorhanden sind, siehe 160801 | je nach Zusammensetzung Ablagerung auf DK II bis DK IV oder, bei hohem Anteil von Kohlenwasserstoffen, siehe 160807* |
160805* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten | |
zunehmende stoffliche Verwertung durch mehrstufige Verfahrensweise, Rückgewinnung der Phosphorsäure, des Phosphors | Behandlung in CPB |
160806* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden | |
von der Zusammensetzung abhängig, z. B. Säurerecycling oder Rückgewinnung von organischen Bestandteilen | je nach Zusammensetzung Behandlung in CPB oder, bei hohen organischen Anteilen, SAV |
160807* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind | |
nach Vorbehandlung zur Entfernung der Prozessverunreinigungen Verwertung siehe 160801 oder 160804 | je nach Zusammensetzung Ablagerung auf DK II bis DK IV oder, bei hohem Anteil von Kohlenwasserstoffen, z. B. Katalysatoren aus Crackprozessen, Verbrennung in SAV |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
In dem Forschungsbericht UBA-Texte 18/03 "Stand der Verwertung von verbrauchten Katalysatoren aus der chemischen Industrie sowie Einflussfaktoren zur Verbesserung der Kreislaufführung" werden die unterschiedlichen Katalysatoren, deren Einsatz, die entstehenden Produkte sowie Schadstoffe und das Recycling im Besonderen beschrieben.
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken - für "Großfeuerungsanlagen", UBA, Juli 2006
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Stand der Verwertung von verbrauchten Katalysatoren aus der chemischen Industrie sowie Einflussfaktoren zur Verbesserung der Kreislaufführung, Umweltbundesamt, Texte 18/03, Mai 2003
- Rohstoffeinsparung durch Kreislaufführung von verbrauchten Katalysatoren aus der chemischen Industrie, Umweltbundesamt, Texte 21/01, März 2001
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua): Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- BW - Baden-Württemberg
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua): Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Abfallvermeidung bei Produktionen für organische Spezialchemikalien durch den Einsatz hochspezifischer Katalysatoren, Umweltbundesamt, Texte 21/04, Mai 2004
- Stand der Verwertung von verbrauchten Katalysatoren aus der chemischen Industrie sowie Einflussfaktoren zur Verbesserung der Kreislaufführung, Umweltbundesamt, Texte 18/03, Mai 2003
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- BW - Baden-Württemberg
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief
Überarbeitung | ||
---|---|---|
Datum | im Auftrag von | Bearbeitet durch |
18.11.2022 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | GNS – Gesellschaft für nachhaltige Stoffnutzung mbH Weinbergweg 23 06120 Halle (Saale) info@gns-halle.de www.gns-halle.de |
Ersterstellung | ||
Datum | Herausgeber | Ersteller |
19.10.2010 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | ABAG-itm GmbH Hauptstraße 4 75335 Dobel info@abag-itm.de www.abag-itm.de 07083 / 52774-60 |
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