Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Allgemein
Teer ist ein flüssiges bis halbfestes, schwarz- bis braunfarbenes Gemisch, das aus Holz, Torf, Braun- oder Steinkohle durch thermische Zersetzung (Pyrolyse) gewonnen wird. Es besteht aus Kohlenwasserstoffen und enthält große Anteile an polycyclisch aromatischen Kohlenwasser-stoffen (PAK) (z. B. Benzo[a]pyren) und Phenole.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Teer noch heute fälschlicherweise für ein Bindemittel im Straßenbau verwendet. Teer wurde jedoch nicht direkt als solches verwendet, sondern wurde durch Destillation aufgearbeitet. Die Rückstände sind die Peche, aus denen dann die Straßenbaubindemittel hergestellt wurden. Es handelt sich dabei um eine schwarze, teerartige, sehr zähe Flüssigkeit, die ebenfalls polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Phenole enthält.
Teer bzw. Pech sind seit 1984 in Deutschland (in den neuen Bundesländern seit 1990) für den Einsatz im Straßen- und Wegebau verboten und vollständig durch unbedenkliches Bitumen ersetzt. Aufgrund der langen Nutzungszeiten der Produkte sowie der bisweilen fortwährenden Verwendung von rückgebautem Material, z. B. im Unterbau (Kaltmischverfahren) bei Straßenertüchtigungs- und Sanierungsvorhaben, ist auch weiterhin noch mit gefährlichen, teerhaltigen Abfällen in derartigen Bereichen zu rechnen.
Bitumen ist ein natürlich vorkommendes pastöses bis festes, dunkelfarbiges Gemisch, das für den Gebrauch primär bei der Aufarbeitung von Erdölen gewonnen wird. Es besteht aus langkettigen Kohlenwasserstoffen und heterozyklischer Verbindungen, z. B. Kohlenwasserstoffe mit anderen Atomen wie Schwefel, Stickstoff oder Sauerstoff. Die PAK-Belastung von Bitumen ist daher im Vergleich zu Teer bzw. Pech aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsverfahren und Ausgangsstoffe in der Regel deutlich geringer.
Bei Bautätigkeiten im Straßenbau oder dem Rückbau befestigter Flächen (z. B. Parkplätzen, Schulhöfen etc.) können bituminöse oder teerhaltige Aufbruchmaterialien anfallen. Der Aufbruch besteht dabei meist aus mineralischen Stoffen (Schotter, Split, Kies), die mit Bitumen oder Kohlenteer gebunden sind.
Bei der Sanierung oder dem Rückbau von Gebäuden können ebenfalls bitumen- oder teerhaltige Materialien anfallen. Bei den teer- oder bitumenhaltigen Produkten handelt es sich u. a. um Dach- und Dichtungsbahnen (oft mehrere Dichtungsbahnlagen unterschiedlichen Alters), Isolieranstriche, Bautenschutzmittel, Asphaltestrich, Abdichtungsbahnen sowie Kleber für Parkett und Holzpflaster.
Der Straßenbau und sowie der Rückbau oder die Sanierung von Gebäuden sind grundsätzlich so zu planen und organisieren, dass dort anfallende Abfälle getrennt als teerhaltig oder bituminös erfasst werden können.
Teer ist ein flüssiges bis halbfestes, schwarz- bis braunfarbenes Gemisch, das aus Holz, Torf, Braun- oder Steinkohle durch thermische Zersetzung (Pyrolyse) gewonnen wird. Es besteht aus Kohlenwasserstoffen und enthält große Anteile an polycyclisch aromatischen Kohlenwasser-stoffen (PAK) (z. B. Benzo[a]pyren) und Phenole.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Teer noch heute fälschlicherweise für ein Bindemittel im Straßenbau verwendet. Teer wurde jedoch nicht direkt als solches verwendet, sondern wurde durch Destillation aufgearbeitet. Die Rückstände sind die Peche, aus denen dann die Straßenbaubindemittel hergestellt wurden. Es handelt sich dabei um eine schwarze, teerartige, sehr zähe Flüssigkeit, die ebenfalls polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Phenole enthält.
Teer bzw. Pech sind seit 1984 in Deutschland (in den neuen Bundesländern seit 1990) für den Einsatz im Straßen- und Wegebau verboten und vollständig durch unbedenkliches Bitumen ersetzt. Aufgrund der langen Nutzungszeiten der Produkte sowie der bisweilen fortwährenden Verwendung von rückgebautem Material, z. B. im Unterbau (Kaltmischverfahren) bei Straßenertüchtigungs- und Sanierungsvorhaben, ist auch weiterhin noch mit gefährlichen, teerhaltigen Abfällen in derartigen Bereichen zu rechnen.
Bitumen ist ein natürlich vorkommendes pastöses bis festes, dunkelfarbiges Gemisch, das für den Gebrauch primär bei der Aufarbeitung von Erdölen gewonnen wird. Es besteht aus langkettigen Kohlenwasserstoffen und heterozyklischer Verbindungen, z. B. Kohlenwasserstoffe mit anderen Atomen wie Schwefel, Stickstoff oder Sauerstoff. Die PAK-Belastung von Bitumen ist daher im Vergleich zu Teer bzw. Pech aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsverfahren und Ausgangsstoffe in der Regel deutlich geringer.
Bei Bautätigkeiten im Straßenbau oder dem Rückbau befestigter Flächen (z. B. Parkplätzen, Schulhöfen etc.) können bituminöse oder teerhaltige Aufbruchmaterialien anfallen. Der Aufbruch besteht dabei meist aus mineralischen Stoffen (Schotter, Split, Kies), die mit Bitumen oder Kohlenteer gebunden sind.
Bei der Sanierung oder dem Rückbau von Gebäuden können ebenfalls bitumen- oder teerhaltige Materialien anfallen. Bei den teer- oder bitumenhaltigen Produkten handelt es sich u. a. um Dach- und Dichtungsbahnen (oft mehrere Dichtungsbahnlagen unterschiedlichen Alters), Isolieranstriche, Bautenschutzmittel, Asphaltestrich, Abdichtungsbahnen sowie Kleber für Parkett und Holzpflaster.
Der Straßenbau und sowie der Rückbau oder die Sanierung von Gebäuden sind grundsätzlich so zu planen und organisieren, dass dort anfallende Abfälle getrennt als teerhaltig oder bituminös erfasst werden können.
Hinweis
Auf die Thematik der Separierung bzw. der Abfallentsorgung im Allgemeinen wird in Kapitel 4 "Sammlung und Entsorgung" näher eingegangen. Für die Einstufung sowie bei der Verwertung bzw. Beseitigung von bituminösen/teerhaltigen Abfällen sind eine Fülle von Regelwerken (z.B. LAGA-Mitteilung 20, LAGA-Mitteilung 23), länderspezifischen Handlungshilfen, sowie mögliche Andienungspflichten zu beachten.
Auf die Thematik der Separierung bzw. der Abfallentsorgung im Allgemeinen wird in Kapitel 4 "Sammlung und Entsorgung" näher eingegangen. Für die Einstufung sowie bei der Verwertung bzw. Beseitigung von bituminösen/teerhaltigen Abfällen sind eine Fülle von Regelwerken (z.B. LAGA-Mitteilung 20, LAGA-Mitteilung 23), länderspezifischen Handlungshilfen, sowie mögliche Andienungspflichten zu beachten.
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische und 170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
Die Abfallfraktion lässt sich hauptsächlich in zwei Herkunftsbereiche einteilen. Zum einem entstehen teer-/bitumenhaltigen Abfälle bei der Straßensanierung und zum anderen beim Rückbau bzw. der Instandhaltung von Gebäuden.
Straßenaufbruch/Fräsgut
Kohlenteerhaltige Bitumengemische (AS 170301*) und Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen (AS 170302), entstehen beim Aufbruch und der Sanierung von Straßenoberflächen, die mit Teer/Pech oder Bitumen als Bindemittel gebunden sind. Die Zusammensetzung des Abfalls hängt von Art und Alter des Ausgangsmaterial ab und wird von der Aufbruch- bzw. Sanierungsmethode bestimmt. So ist der Bitumen- bzw. Teer-/Pechgehalt bei schollenartigem Straßenaufbruch deutlich niedriger als beim Fräsasphalt, bei dem gezielt die Deckschicht mit dem hohen Bindemittelgehalt abgenommen wird. Die im Fräsasphalt vorhandenen PAK-Gehalte können dabei deutlich über 1.000 mg/kg PAK liegen. Teere und teer-/pechhaltige Bindemittel dürfen nach TRGS 551 "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material" im öffentlichen Straßenbau seit den 1970er Jahren in Deutschland (in den neuen Bundesländern seit 1990) aufgrund seines karzinogenen Potentials nicht mehr verwendet werden.
Die Einstufung, ob ein teerhaltiges oder Bitumengemisch vorliegt, erfolgt anhand des PAK-Gehaltes des Materials. Von der Straßenbauverwaltung wird Ausbauasphalt mit einem PAK- Gehalt von > 25 mg/kg PAK (nEPA) als PAK-belastet eingestuft. Neben den Vorgaben der Straßenbauverwaltung sind für die entsorgungsrelevante Einstufung als "gefährlicher Abfall" die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen PAK- und Benzo[a]pyren-Grenzwerte anzuwenden. Diese sind im Kapitel „Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften“ unter „Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle“ als „Länderspezifische Regelungen“ angegeben. Bei einer Verwertung/Entsorgung des Materials sind darüber hinaus weitere Parameter zu berücksichtigen (u. a. Phenolindex, Glühverlust, TOC).
Dichtungsbahnen/Dachpappen und andere Materialien aus dem Gebäuderückbau
In vielen beim Hausbau früher verwendeten Produkten, z. B. Dach- und Dichtungsbahnen ("Dachpappe"), Isolieranstriche, Bautenschutzmittel, Asphaltestrich, Abdichtungsbahnen sowie Kleber für Parkett und Holzpflaster sind Teer oder Bitumen als Gemisch oder in Reinform enthalten.
Bitumenhaltige Dachbahnen werden und wurden in unterschiedlichen Ausführungen als reine Bitumenbahnen hergestellt. Diese Dichtungsbahnen enthalten Glasfasern, Polyester sowie Jute mit Bitumen oder Polymerbitumen. Generell können Styropor, Kork, Aluminium aber auch Holz- oder Metalle an Dichtungsbahnen angehaftet sein.
Moderne Bitumenbahnen bestehen aus einer Trägereinlage mit beidseitigen Bitumendeckschichten sowie ober- und unterseitigen Bestreuungen/Beschichtungen, welche aus Sand, feinkörnigem Splitt oder Kalksteinmehl bestehen können.
Eine gezielte Abtrennung dieser Materialien ist häufig nur begrenzt möglich.
Die Abfallfraktion lässt sich hauptsächlich in zwei Herkunftsbereiche einteilen. Zum einem entstehen teer-/bitumenhaltigen Abfälle bei der Straßensanierung und zum anderen beim Rückbau bzw. der Instandhaltung von Gebäuden.
Straßenaufbruch/Fräsgut
Kohlenteerhaltige Bitumengemische (AS 170301*) und Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen (AS 170302), entstehen beim Aufbruch und der Sanierung von Straßenoberflächen, die mit Teer/Pech oder Bitumen als Bindemittel gebunden sind. Die Zusammensetzung des Abfalls hängt von Art und Alter des Ausgangsmaterial ab und wird von der Aufbruch- bzw. Sanierungsmethode bestimmt. So ist der Bitumen- bzw. Teer-/Pechgehalt bei schollenartigem Straßenaufbruch deutlich niedriger als beim Fräsasphalt, bei dem gezielt die Deckschicht mit dem hohen Bindemittelgehalt abgenommen wird. Die im Fräsasphalt vorhandenen PAK-Gehalte können dabei deutlich über 1.000 mg/kg PAK liegen. Teere und teer-/pechhaltige Bindemittel dürfen nach TRGS 551 "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material" im öffentlichen Straßenbau seit den 1970er Jahren in Deutschland (in den neuen Bundesländern seit 1990) aufgrund seines karzinogenen Potentials nicht mehr verwendet werden.
Die Einstufung, ob ein teerhaltiges oder Bitumengemisch vorliegt, erfolgt anhand des PAK-Gehaltes des Materials. Von der Straßenbauverwaltung wird Ausbauasphalt mit einem PAK- Gehalt von > 25 mg/kg PAK (nEPA) als PAK-belastet eingestuft. Neben den Vorgaben der Straßenbauverwaltung sind für die entsorgungsrelevante Einstufung als "gefährlicher Abfall" die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen PAK- und Benzo[a]pyren-Grenzwerte anzuwenden. Diese sind im Kapitel „Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften“ unter „Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle“ als „Länderspezifische Regelungen“ angegeben. Bei einer Verwertung/Entsorgung des Materials sind darüber hinaus weitere Parameter zu berücksichtigen (u. a. Phenolindex, Glühverlust, TOC).
Dichtungsbahnen/Dachpappen und andere Materialien aus dem Gebäuderückbau
In vielen beim Hausbau früher verwendeten Produkten, z. B. Dach- und Dichtungsbahnen ("Dachpappe"), Isolieranstriche, Bautenschutzmittel, Asphaltestrich, Abdichtungsbahnen sowie Kleber für Parkett und Holzpflaster sind Teer oder Bitumen als Gemisch oder in Reinform enthalten.
Bitumenhaltige Dachbahnen werden und wurden in unterschiedlichen Ausführungen als reine Bitumenbahnen hergestellt. Diese Dichtungsbahnen enthalten Glasfasern, Polyester sowie Jute mit Bitumen oder Polymerbitumen. Generell können Styropor, Kork, Aluminium aber auch Holz- oder Metalle an Dichtungsbahnen angehaftet sein.
Moderne Bitumenbahnen bestehen aus einer Trägereinlage mit beidseitigen Bitumendeckschichten sowie ober- und unterseitigen Bestreuungen/Beschichtungen, welche aus Sand, feinkörnigem Splitt oder Kalksteinmehl bestehen können.
Eine gezielte Abtrennung dieser Materialien ist häufig nur begrenzt möglich.
Hinweis
Für die Herstellung, den Einbau und die Prüfung von Asphalt sind - je nach Anwendungsgebiet - eine Fülle von Regelwerken zu beachten, u. a. übergreifende Regelwerke (z. B. die „Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau“ (RuVA-StB 01) bzw. die auf dieser Richtlinie eingeführten Ausführungsvorschriften der einzelnen Bundesländer, die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO), DIN-Normen) sowie zusätzliche technische Vertragsbedingungen.
Für die Herstellung, den Einbau und die Prüfung von Asphalt sind - je nach Anwendungsgebiet - eine Fülle von Regelwerken zu beachten, u. a. übergreifende Regelwerke (z. B. die „Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau“ (RuVA-StB 01) bzw. die auf dieser Richtlinie eingeführten Ausführungsvorschriften der einzelnen Bundesländer, die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO), DIN-Normen) sowie zusätzliche technische Vertragsbedingungen.
170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Vor allem in alten Dach- und Dichtungsbahnen ("Dachpappe"), teergebundenen Isoliermaterialen, Isolieranstrichen und -pappen, Bautenschutzmittel, Asphaltestrichen sowie in Klebern für Parkett und Holzpflaster wurde Teer als Bindemittel verwendet. Die Produktion von teerhaltigen Dachbahnen wurde in Deutschland aufgrund der karzinogenen Inhaltsstoffe größtenteils nach 1962 eingestellt und seit 1990 verboten.
Teer kann daher noch in vielen dieser vorhandenen Produkte enthalten sein. Bei Abbruch und Sanierungsarbeiten ist aufgrund der langen Nutzungszeiten der Produkte auch in den kommenden Jahren noch mit gefährlichen, teerhaltigen Abfällen zu rechnen.
Vor allem in alten Dach- und Dichtungsbahnen ("Dachpappe"), teergebundenen Isoliermaterialen, Isolieranstrichen und -pappen, Bautenschutzmittel, Asphaltestrichen sowie in Klebern für Parkett und Holzpflaster wurde Teer als Bindemittel verwendet. Die Produktion von teerhaltigen Dachbahnen wurde in Deutschland aufgrund der karzinogenen Inhaltsstoffe größtenteils nach 1962 eingestellt und seit 1990 verboten.
Teer kann daher noch in vielen dieser vorhandenen Produkte enthalten sein. Bei Abbruch und Sanierungsarbeiten ist aufgrund der langen Nutzungszeiten der Produkte auch in den kommenden Jahren noch mit gefährlichen, teerhaltigen Abfällen zu rechnen.
Hinweis
Bitumen- und teerhaltige Dach- und Isolierpappen können zusätzlich asbesthaltig sein. Der Asbestanteil ist hier durch die Bestandteile Teer / Bitumen weitestgehend gebunden. Für diese Dach- und Isolierpappen ist i. d. R. eine Einstufung unter den Abfallschlüssel 170601* "Dämmmaterial, das Asbest enthält" vorzunehmen.
Auch bitumen- und teerhaltiger Straßenaufbruch kann asbesthaltig sein, insbesondere wenn er aus Kreuzungsbereichen stammt. Liegt der Anteil von Asbest > 0,1 Gew.-%, ist asbesthaltiger Straßenaufbruch als AS 170605* “asbesthaltiger Baustoff’“ (und damit als gefährlicher Abfall) einzustufen. Dabei ist es nicht relevant, ob das Bitumengemisch kohlenteerhaltig oder kohlenteerfrei ist. Die Hinweise der LAGA Mitteilung 23 "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" sind zu beachten.
Zusätzliche Informationen können im Abfallsteckbrief 1706 "Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe" nachvollzogen werden.
Bitumen- und teerhaltige Dach- und Isolierpappen können zusätzlich asbesthaltig sein. Der Asbestanteil ist hier durch die Bestandteile Teer / Bitumen weitestgehend gebunden. Für diese Dach- und Isolierpappen ist i. d. R. eine Einstufung unter den Abfallschlüssel 170601* "Dämmmaterial, das Asbest enthält" vorzunehmen.
Auch bitumen- und teerhaltiger Straßenaufbruch kann asbesthaltig sein, insbesondere wenn er aus Kreuzungsbereichen stammt. Liegt der Anteil von Asbest > 0,1 Gew.-%, ist asbesthaltiger Straßenaufbruch als AS 170605* “asbesthaltiger Baustoff’“ (und damit als gefährlicher Abfall) einzustufen. Dabei ist es nicht relevant, ob das Bitumengemisch kohlenteerhaltig oder kohlenteerfrei ist. Die Hinweise der LAGA Mitteilung 23 "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" sind zu beachten.
Zusätzliche Informationen können im Abfallsteckbrief 1706 "Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe" nachvollzogen werden.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen | ||
Straßenaufbruch | ||
mineralische Hauptbestandteile | ca. 90 - 98 % | Kies, Splitt, Sand, Füller, ggf. RC-Baustoffe; Anteile abhängig von der Art der verwendeten Baustoffe, der Einbauschicht und von der Aufbruch-/Fräsmethode |
organische Anteile | ca. 2 - 8 % | Bitumen oder Teer (Herstellung vor 1990), ggf. Öle |
sonstige Bestandteile | ca. 0,5 - 2 % | u. a. Wachse, Öle, Polyolefine, ggf. Asbestfasern |
Dachbahnen | ||
Bestandteile (Trägereinlage) | je nach Herstellungsart Glasfasern, Polyester, Jute, Styropor, Kork, Holz, Aluminium (oder andere Metalle) | |
mineralische Bestandteile (Bestreuung) | Sand, feinkörniger Splitt, Kalksteinmehl | |
organische Anteile | Bitumen oder Teer (Herstellung vor 1990), ggf. Öle | |
sonstige Bestandteile | u. a. Wachse, Öle, Polyolefine, ggf. Asbestfasern | |
170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte | ||
Hauptbestandteile | Dachbahnen enthalten in der Regel eine Einlage aus Glasfaser- oder Polyestervliese, Pappe oder Jutegewebe, frühe Dachbahnen enthielten mit Teeröl getränkte Lumpen oder Alt-Papier | |
organische Anteile | Bitumen oder Teer | |
sonstige Bestandteile | mineralische Anteile als Füllstoffe, ggf. auch Asbestfasern |
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Wiederverwenden von Asphalt, Deutscher Asphaltverband e. V., 2014
- Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2005
- Rundschreiben (ARS 16/2015) – Regelung zur Verwertung von Straßenbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 11.09.2015
- LAGA-Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, 2015
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln - Allgemeiner Teil, 2003
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Änderungen und Ergänzungen: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- BE - Berlin
- BB - Brandenburg
- HE - Hessen
- NI - Niedersachsen
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt