IPA - Home > Abfallsteckbrief - 1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe, Stand 28.02.2019

Abfallsteckbrief "1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe"

 

170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
170605* asbesthaltige Baustoffe
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Die Ausführungen beschränken sich auf die bei Bautätigkeiten (z. B. Neubau, Abbruch, Sanierung) anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Dämmmaterialien der Abfallart 170601*, 170603* und 170604 sowie asbesthaltige Baustoffe der Abfallart 170605*.

Nicht behandelt werden asbesthaltige Altgeräte, Bremsbeläge und Verpackungen sowie asbesthaltige Abfälle aus der Verarbeitung (z. B. Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen).

Weiterführende Informationen zu asbesthaltigen Altgeräten können dem Steckbrief 1602 zu Abfällen aus elektrischen und elektronischen Geräten entnommen werden.

 

 

Zuordnung nach AVV


Kapitel 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten)
Gruppe 1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Entstehung von Dämmmaterial und asbesthaltigen Baustoffen der Gruppe 1706 (Quelle: ABAG-itm, bearbeitet Tauw, 2019)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 8 )

Mineralwolle-Abfälle (Quelle: HLUG, Wiesbaden)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  BY - Bayern
  BE - Berlin
  BB - Brandenburg
  HB - Bremen
  HH - Hamburg
  HE - Hessen
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  NI - Niedersachsen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  RP - Rheinland-Pfalz
  SL - Saarland
  SN - Sachsen
  ST - Sachsen-Anhalt
  SH - Schleswig-Holstein
  Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010