Abfallsteckbrief "1902 Chemisch-physikalische Behandlung von anorganisch belasteten Abfällen"
190205* | Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten |
190206 | Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen |
190211* | sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Der Abfallsteckbrief bezieht sich auf Abfälle, die bei der chemisch-physikalischen Behandlung von anorganisch belasteten flüssigen Abfällen und Dünnschlämmen aus industriell/gewerblichen Bereichen anfallen. Die Ausführungen beschränken sich auf die in der Endstufe, in der Regel Filtration, entstehenden Schlämme (190205*/06) und die in der ggf. nachgeschalteten Abwasserbehandlung erzeugten sonstigen Abfälle (190211*). Die in vorgelagerten Stufen - z. B. Abtrennung von Feststoffen, Cyanidentgiftung oder Chromatreduktion - eventuell anfallenden Rückstände sind nicht beschrieben. Die bei der Behandlung von organisch belasteten flüssigen Abfällen anfallenden Schlämme sind in einem gesonderten Abfallsteckbrief beschrieben.
Zuordnung nach AVV
Kapitel 19 | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke |
Gruppe 1902 | Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- TH - Thüringen