Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Organische Schadstoffe
Die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle dieser Gruppe sind überwiegend durch den Gehalt an Mineralölkohlenwasserstoffen bedingt. Das sind zum einen Restanteile an Mineralölen (191101 gebrauchte Filtertone, 19 11 03 wässrige flüssige Abfälle) und zum anderen in Altölen enthaltene Anteile an z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Crackprodukte. Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind potenziell als krebserzeugend, aber auch zum Teil als gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet.
Zur Aufarbeitung kommende Altöle müssen auf enthaltene Chlorgehalte untersucht werden und dürfen nicht mehr als 20 mg PCB/kg oder mehr als 2 Gesamthalogene/kg enthalten oder diese Schadstoffe müssen beim Aufbereitungsverfahren zerstört werden. Organische Chlorverbindungen sind daher in den aus der Aufarbeitung von Altölen resultierenden Abfällen nichteinstufungsrelevant.
Schwermetalle
Schwermetalle sind in erster Linie in den, bei den verschiedenen Verfahrensstufen aus den Altölen abgetrennten Feststoffanteilen enthalten. Sie resultieren einerseits aus dem in den Altölen enthaltenen metallischen Abrieb der jeweiligen Anwendungsbereiche und andererseits aus Additiven (z.B. Zinkdialkyl-Dithiophosphat). In Altölen, und damit in den aus der Behandlung resultierenden Abfällen, sind typischerweise erhöhte Anteile an Zink, Kupfer und Blei enthalten.
Sonstige Schadstoffe
Neben den typischen Gehalten an Schwefel- und Stickstoffverbindungen können in Altölen, und damit in den Abfällen der verschiedenen Behandlungsstufen, je nach Herkunftsbereich noch andere Schadstoffe enthalten sein. Im Zweifelsfall muss in der Praxis eine umfassende Abfallanalyse durchgeführt werden.
191101* gebrauchte Filtertone
Verunreinigte Bleicherde (gebrauchte Filtertone) ist mit Harzen, Bitumen, Ruß und Oxidationsprodukten beladen. Zudem gelingt es nicht die jeweils filtrierte Ölfraktion vollständig aus der Bleicherde abzuziehen, so dass Restanteile an Mineralöl mit ausgetragen werden. Da dies ein direkter Verlust an Ausbeute ist, versucht man diesen Anteil so gering wie möglich zu halten.
191102* Säureteere
Die aus der Behandlung von Altölen mittels konzentrierter Schwefelsäure resultierenden Säureteere enthalten neben Resten an hochsiedenden Mineralölen, Harzen, Bitumen und Abbauprodukten der aus den Altölen entfernten Additive noch bis zu 30 % Schwefelsäure.
191103* wässrige flüssige Abfälle
Die von Altölen abgetrennte wässrige Phase enthält in erheblichem Ausmaß organische und anorganische Verunreinigungen und muss in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Allein schon aufgrund der großen Anfallmengen verfügen die Zweitölraffinerien in der Regel über eine eigene Abwasserbehandlungsanlage.
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
In Deutschland ist keine Anwendung des Verfahrens bekannt.
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Bei der Behandlung der insbesondere organisch belasten Abwässer entstehen, je nach Behandlungsverfahren, stark organisch belastete Abwasserschlämme. Neben Anteilen an Mineralölen können in Abwasserbehandlungsschlämmen auch einstufungsrelevante Anteile an PAK und Schwermetallen enthalten sein.
In der Praxis kann eine Einstufung letztendlich nur auf Basis einer chemisch-physikalischen Analyse erfolgen.
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung
Im Gegensatz zu anderen thermischen Verfahren (insbesondere Verbrennungsanlagen) ist die Staubbelastung der bei der Altölbehandlung entstehenden Abgase gering. Die Abgase sind überwiegend mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen belastet, die in der Regel über eine thermische Nachverbrennung entfernt werden. Bei nachgeschalteten Aktivkohlefiltern sind diese insbesondere mit Kohlenwasserstoffen und Ruß beladen.
Die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle dieser Gruppe sind überwiegend durch den Gehalt an Mineralölkohlenwasserstoffen bedingt. Das sind zum einen Restanteile an Mineralölen (191101 gebrauchte Filtertone, 19 11 03 wässrige flüssige Abfälle) und zum anderen in Altölen enthaltene Anteile an z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Crackprodukte. Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind potenziell als krebserzeugend, aber auch zum Teil als gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet.
Zur Aufarbeitung kommende Altöle müssen auf enthaltene Chlorgehalte untersucht werden und dürfen nicht mehr als 20 mg PCB/kg oder mehr als 2 Gesamthalogene/kg enthalten oder diese Schadstoffe müssen beim Aufbereitungsverfahren zerstört werden. Organische Chlorverbindungen sind daher in den aus der Aufarbeitung von Altölen resultierenden Abfällen nichteinstufungsrelevant.
Schwermetalle
Schwermetalle sind in erster Linie in den, bei den verschiedenen Verfahrensstufen aus den Altölen abgetrennten Feststoffanteilen enthalten. Sie resultieren einerseits aus dem in den Altölen enthaltenen metallischen Abrieb der jeweiligen Anwendungsbereiche und andererseits aus Additiven (z.B. Zinkdialkyl-Dithiophosphat). In Altölen, und damit in den aus der Behandlung resultierenden Abfällen, sind typischerweise erhöhte Anteile an Zink, Kupfer und Blei enthalten.
Sonstige Schadstoffe
Neben den typischen Gehalten an Schwefel- und Stickstoffverbindungen können in Altölen, und damit in den Abfällen der verschiedenen Behandlungsstufen, je nach Herkunftsbereich noch andere Schadstoffe enthalten sein. Im Zweifelsfall muss in der Praxis eine umfassende Abfallanalyse durchgeführt werden.
191101* gebrauchte Filtertone
Verunreinigte Bleicherde (gebrauchte Filtertone) ist mit Harzen, Bitumen, Ruß und Oxidationsprodukten beladen. Zudem gelingt es nicht die jeweils filtrierte Ölfraktion vollständig aus der Bleicherde abzuziehen, so dass Restanteile an Mineralöl mit ausgetragen werden. Da dies ein direkter Verlust an Ausbeute ist, versucht man diesen Anteil so gering wie möglich zu halten.
191102* Säureteere
Die aus der Behandlung von Altölen mittels konzentrierter Schwefelsäure resultierenden Säureteere enthalten neben Resten an hochsiedenden Mineralölen, Harzen, Bitumen und Abbauprodukten der aus den Altölen entfernten Additive noch bis zu 30 % Schwefelsäure.
191103* wässrige flüssige Abfälle
Die von Altölen abgetrennte wässrige Phase enthält in erheblichem Ausmaß organische und anorganische Verunreinigungen und muss in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Allein schon aufgrund der großen Anfallmengen verfügen die Zweitölraffinerien in der Regel über eine eigene Abwasserbehandlungsanlage.
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
In Deutschland ist keine Anwendung des Verfahrens bekannt.
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Bei der Behandlung der insbesondere organisch belasten Abwässer entstehen, je nach Behandlungsverfahren, stark organisch belastete Abwasserschlämme. Neben Anteilen an Mineralölen können in Abwasserbehandlungsschlämmen auch einstufungsrelevante Anteile an PAK und Schwermetallen enthalten sein.
In der Praxis kann eine Einstufung letztendlich nur auf Basis einer chemisch-physikalischen Analyse erfolgen.
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung
Im Gegensatz zu anderen thermischen Verfahren (insbesondere Verbrennungsanlagen) ist die Staubbelastung der bei der Altölbehandlung entstehenden Abgase gering. Die Abgase sind überwiegend mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen belastet, die in der Regel über eine thermische Nachverbrennung entfernt werden. Bei nachgeschalteten Aktivkohlefiltern sind diese insbesondere mit Kohlenwasserstoffen und Ruß beladen.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
191101* gebrauchte Filtertone | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | 5 - 15 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) | < 0,1 % | Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwermetalle | < 1 % | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
191102* Säureteere | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | 5 - 15 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) | < 1 % | Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwefelsäure | bis 30 % | Schwefelsäure ist in einer Konzentration unter 15% als reizend und über 15% als ätzend eingestuft, zusätzlich der WGK 1 zugeordnet |
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) | < 1% | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
191103* wässrige flüssige Abfälle | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | 0,1 - 10 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) | < 0,1% | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen | ||
Keine belastbaren Informationen verfügbar | ||
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | 0,5 - 20 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) | < 0,5 % | Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) | < 1% | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung | ||
Kohlenwasserstoffe | bei beladener Aktivkohle | |
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften (z. B. Sulfate, Salze) | Hohe Wasserlöslichkeit, gewässergefährdend und einer WGK zugeordnet |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
191101* gebrauchte Filtertone | 34 | Analytik |
191102* Säureteere | 9 | |
191103* wässrige flüssige Abfälle | 7 | |
191105* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 3 | |
191199 Abfälle a. n. g. | 4 |
Hinweis
Abfälle aus der Altölaufbereitung sind generell als gefährliche Abfälle einzustufen. Auch die als Spiegeleintrag in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV gelisteten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung sind meistens stark mit Schadstoffen belastet, so dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall die Regel ist.
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- BE - Berlin
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- HE - Hessen
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- TH - Thüringen