Abfallsteckbrief "1911 Abfälle aus der Altölaufbereitung"
191101* | gebrauchte Filtertone |
191102* | Säureteere |
191103* | wässrige flüssige Abfälle |
191104* | Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen |
191105* | Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten |
191106 | Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen |
191107* | Abfälle aus der Abgasreinigung |
191199 | Abfälle a. n. g. |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
In diesem Abfallsteckbrief nicht behandelt werden Bodenschlämme aus Öltanks. In Altölen sind Partikel (Schmutz und Metallabrieb) enthalten, die sich am Boden der Vorratstanks absetzen. Die Bodenschlämme fallen wie bei der Erdölraffination bei der Reinigung der Tanks an und sind dem Abfallschlüssel 050103* "Bodenschlämme aus Tanks" zuzuordnen.
Unter anderem auch aus ökologischen Gründen haben sich die Verfahren zur Aufarbeitung von Altölen in den letzten Jahren erheblich verändert. So wird das lange Zeit klassische Verfahren zur Altölaufbereitung, das Schwefelsäure/Bleicherde-Kontaktverfahren, heute in Deutschland nicht mehr eingesetzt. Es wurde inzwischen vollständig durch die verschiedenen Verdampfungsverfahren sowie anderen Aufarbeitungsverfahren abgelöst.
Zuordnung nach AVV
Kapitel 19 | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke |
Gruppe 1911 | Abfälle aus der Altölaufbereitung |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Altölverordnung (AltölV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Projektbericht "Rohrreaktor zur Aufarbeitung von Altölen und Kühlschmierstoffen", ABAG-itm, 1999
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
In der Altölverordnung (AltölV) wird der Aufbereitung von Altölen generell der Vorrang vor sonstigen Entsorgungsverfahren eingeräumt und die aus verschiedenen Anwendungsbereichen als Abfall anfallenden Altöle werden vier Sammelkategorien zugeordnet.
Im Sinne der AltölV sind Altöle Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Gemäß AltölV sind Altöle der Sammelkategorie 1 zur Aufbereitung geeignet.
- Sammelkategorie 1:
- 13 01 10 nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
- 13 02 05 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
- 13 02 06 synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
- 13 02 08 andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
- 13 03 07 nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis
Als Aufbereitung wird jedes Verfahren definiert, bei dem aus Altölen Basisöle durch Raffinationsverfahren erzeugt werden.
Die Ölerzeugnisse, wie z. B. Motorenöle, Schmieröle oder Hydrauliköle, müssen heute immer höheren Anforderungen genügen und werden daher in zunehmendem Maße mit Additiven zur Eigenschaftsverbesserung und zur Langzeitstabilisierung versehen. Auch wenn die AltölV zur Sammlung in vier Sammelkategorien verpflichtet, so besteht der stoffliche Input einer Zweitölraffinerie aus einem Altölgemisch, das neben den enthaltenen Verunreinigungen und Crackprodukten ein breites Spektrum an Additiven enthält. Aufgabe der Zweitölraffinerie ist es, aus diesem Stoffgemisch verschiedene definierte Basisöle mit definierten Eigenschaften herzustellen.
Vorgeschaltet ist immer eine physikalische Vorbehandlungsstufe bei der in Vorratstanks durch Dichtetrennung eine Wasser- und eine Schlammphase aus dem Altöl abgetrennt werden. Anschließend werden die Altöle heute überwiegend destillativ aufbereitet. Als Aufbereitungsprodukt werden Basisöle, die zur Herstellung von Ölen und Schmierstoffen dienen, sowie Fluxöle, die als schweres Heizöl genutzt werden können, gewonnen. I.d.R. werden drei unterschiedliche Basisölfraktionen, Gasöle, Grundöle und Fluxöle erzeugt, die sich im Wesentlichen durch ihre unterschiedlichen Siedebereiche bzw. Viskositäten unterscheiden. Des Weiteren werden Bitumenprodukte hergestellt.
Weitgehend unabhängig vom eingesetzten Raffinationsverfahren lässt sich die Aufarbeitung von Altölen in sieben Verfahrenschritte einteilen:
- Abtrennung von festen Verunreinigungen durch Grobfilter
- Abtrennung von Wasser und absetzbaren Stoffen durch Sedimentation
- Abtrennung von Leichtsiedern durch Destillation bei gleichzeitiger Entwässerung
- Entfernung von Wirkstoffen/Additiven und deren Zersetzungsprodukten sowie von Ölalterungsstoffen
- Erforderlichenfalls Nachraffination durch Behandlung mit Bleicherde
- Vakuumdestillation zur Einstellung der gewünschten Viskositäten
- Konditionierung und Additivierung der Basisöle entsprechend dem vorgesehenen Einsatzzweck
- die Dünnschichtverdampfung
- das ENTRA-Rohrreaktor-Verfahren
- die Behandlung mit Wasserstoff (Hydrierung)
- die Solventextraktion
- das Schwefelsäure-Bleicherde-Kontaktverfahren.
Dünnschichtverdampfung
Die Dünnschichtverdampfertechnik wird mit vielen Verfahrensvarianten angewendet und gehört zu den häufig angewendeten Verfahren bei der Altölaufbereitung. Die technische Herausforderung des Verfahrens liegt in der Vermeidung von Verkrustungen an den Oberflächen der Verdampfer. In bis zu vier Prozessstufen werden die verschiedenen Fraktionen (z. B. Gasöl, Grundöle) unter Variierung von Temperatur (bis ca. 400 °C) und Druck (Unterdruck/Vakuum) verdampft und abdestilliert. Lassen sich die in den Altölen enthaltenen Schadstoffe nicht vollständig entfernen, so ist eine Nachbehandlung (Bleicherde) zu deren Abtrennung erforderlich.
ENTRA-Rohrreaktor-Verfahren
Das Verfahren wird in Deutschland bei der Firma SÜDÖL in Eislingen eingesetzt. Das Kernstück, der Reaktor, besteht aus einem beheiztem Rohrbündel durch den ein gasförmiges Ölnebelgemisch geleitet wird. Bei hohen Temperaturen, Vakuum und kurzen Verweilzeiten können Verunreinigungen so gezielt zersetzt werden, dass über eine nachgeschaltete fraktionierte Destillation die verschiedenen Produktgruppen (Grundöle, Neutralöle, Gasöle) hergestellt werden können. Der Rohrreaktorsumpf kann als Fluxöl oder Bitumenzuschlagstoff eingesetzt werden. Das Verfahren zeichnet sich durch eine große Flexibilität, hohe Effizienz und ein reduziertes Abfallaufkommen aus.
Hydrierung
Im Kernprozess dieses chemischen Aufbereitungsverfahrens werden die Kohlenwasserstoffmolekühle unter Zugabe von Wasserstoff oder Wasserstoffträgern in einem Druckreaktor bei hohen Temperaturen (bis 400 °C) behandelt. Neben der Umwandlung von schweren zu leichteren, d.h. kurzkettigeren Produkten, werden sie dabei gleichzeitig von Schadstoffen (Schwefel, Stickstoff, Chlor) befreit. Die dabei eingesetzten Katalysatoren sind jedoch empfindlich gegenüber verschiedenen Katalysatorgiften, die in Altölen vorkommen, so dass sich das abfallarme Verfahren im großtechnischen Maßstab bisher nicht etablieren konnte. Eingesetzt wird die Hydrierung auch bei der Behandlung von chlorhaltigen Altölen. Eine Variante, das Hochdruck-Hydrierverfahren (HyLubTM), wird in Deutschland durch die PURALUBE GmbH in Tröglitz bei Zeitz eingesetzt.
Solventextraktion
Um aus den durch vorangegangenen Destillationsschritten getrockneten und vorgereinigten Grundölfraktionen die restlichen unerwünschten Bestandteile, z. B. PAK, zu entfernen, wurde ein spezielles Solventextraktionsverfahren entwickelt. Dabei werden die Verunreinigungen der Grundölausgangsfraktionen mit einem geeigneten Lösungsmittel gelöst und die Lösemittel- sowie die Ölphase in einer Flüssig-Flüssig-Extraktionsanlage getrennt. In nachgeschalteten Destillationsschritten wird das Lösemittel aus der Ölphase entfernt und aus der Lösemittelphase das Lösemittel zurückgewonnen. Die gereinigte Ölphase wird als Grundöl genutzt und das rückgewonnene Lösemittel erneut im Prozess verwendet. Das Extrakt kann thermisch verwertet werden. Die Solventextraktion wird in Deutschland bei der Mineralöl-Raffinerie Dollbergen GmbH eingeführt.
Schwefelsäure-Bleicherde-Kontaktverfahren
Das Schwefelsäure-Bleicherde-Kontaktverfahren wird in Deutschland inzwischen als Kernprozess nicht mehr angewendet. Es wurde durch effektivere und abfallärmere Verfahren abgelöst. Wegen der besonderen Abfallrelevanz des Verfahrens und der teilweisen Nutzung zur Nachbehandlung wird dieses Verfahren nachfolgend jedoch weiter mit berücksichtigt.
Das entwässerte Öl (Trockenöl) wird in einer Thermocrackanlage bei 320 °C im Vakuum über einen direkt befeuerten Röhrenofen gefahren. Durch diese Vorbehandlung wird ein Großteil der Additive thermisch so verändert, dass der Verbrauch an Schwefelsäure und Bleicherde in den nachfolgenden Verfahrensschritten deutlich reduziert werden kann. Durch simultan ablaufende Crackprozesse gehen hierbei etwa 30 % des Trockenöles als Gasöl/Spindelöl-Destillat ab. In den Destillaten und im Rückstand fallen schwefel- und stickstoffhaltige Zersetzungsprodukte aus den Additiven an. Das "Kopfprodukt" wird ebenso wie ein Teil des Sumpfes mit ca. 10 % konzentrierter Schwefelsäure in einem Reaktor innig gemischt. Der Rest des Sumpfes wird als Fluxöl abgezogen. Die Schwefelsäure reagiert mit Additivresten, Additivzersetzungsprodukten, instabilen Komponenten, Metallabrieb und aromatischen Verbindungen zu einer dunklen, sirupartigen Masse, dem so genannten Säureteer oder auch Säureharz. Säureteer enthält neben ca. 50 % Öl, Harzen und Asphalten bis zu 30 % freie Schwefelsäure und ist in Mineralöl unlöslich. Wegen seiner höheren Dichte kann es nach einer Absetzphase abgezogen werden.
Nach Abtrennung des Säureteers wird das Saueröl mit aktivierter Bleicherde (Aluminium-Hydrosilikate) versetzt. Dieses Gemisch wird in einem Vakuumverdampfer bei ca. 280 °C eingedampft. Bei dem hierbei stattfindenden Heißkontakt erfüllt die Bleicherde mehrere Aufgaben: Sie neutralisiert die sauren Bestandteile der Ölfraktion, sie bindet polare, kolloidale und färbende Stoffe (z.B. Harze, Bitumen, Ruß, Oxidationsprodukte usw.) und bleicht dadurch das Raffinat.
Die Dampfphase wird in einer Kolonne fraktioniert kondensiert. Die dabei erhaltenen Fraktionen sind Neutralöl und Gasöl (kurzkettige Basisöle). Aus der Sumpfphase des Verdampfers wird nach einer Druckfiltration zur Abtrennung der verbrauchten Bleicherde mit anschließender Filtration über Papier-Filterpressen schweres Grundöl gewonnen.
191101* gebrauchte Filtertone
Im Schwefelsäure-/Bleicherde-Verfahren wird Bleicherde (Aluminium-Hydrosilikate) als Neutralisations- und Filtriermittel eingesetzt. Nach der Behandlung mit Schwefelsäure sowie zur Neutralisierung von sauren Bestandteilen wird das Saueröl in einem Reaktionsbehälter mit der aktivierten Bleicherde versetzt. Bei ca. 280 °C neutralisiert die Bleicherde die sauren Bestandteile, bindet unerwünschte Komponenten (z. B. Harze, Bitumen, Ruß, Oxidationsprodukte usw.) und bleicht dadurch das Raffinat. Die verunreinigte Bleicherde (gebrauchte Filtertone) wird anschließend abgefiltert und muss entsorgt werden. In deutlich geringeren Mengen wird Bleicherde auch zur Nachbehandlung bei anderen Raffinationsverfahren eingesetzt.
191102* Säureteere
Säureteer fällt als Abfall in erster Linie aus dem Schwefelsäure/Bleicherde-Verfahren an, das in Teilschritten der Altölaufbereitung noch Anwendung findet. Die über einen Thermocrackprozess vorbehandelten Fraktionen werden in einem Reaktor mit ca. 10 % konzentrierter Schwefelsäure vermischt. Die Schwefelsäure reagiert mit Additivresten, instabilen Komponenten, Metallabrieb und aromatischen Verbindungen zu einer dunklen, sirupartigen Masse, dem Säureteer oder Säureharz, mit einem deutlichen Geruch nach Schwefeldioxid.
Da das Schwefelsäure/Bleicherde-Verfahren in Deutschland inzwischen in keiner Zweitölraffinerie mehr als Hauptverfahrensschritt eingesetzt wird, fällt diese Abfallart inzwischen nur noch in geringen Mengen an. Der Abfall entsteht in den Zweitölraffinerien noch, wenn je nach Verfahren vergleichsweise geringe Mengen an Schwefelsäure bei anderen Raffinationsschritten eingesetzt werden. Größere Mengen an Säureteeren können im Einzelfall entstehen, wenn alte Säureteer-Ablagerungen im Rahmen von Altlastensanierungen entfernt werden.
191103* wässrige flüssige Abfälle
Je nach Herkunft und Anwendungsbereich können Altöle Wassergehalte von bis zu 10 % enthalten. Bei nicht sachgerechter Lagerung (z. B. Eindringen von Regenwasser) oder schlechter Abfalltrennung (z. B. Vermischung mit Emulsionen) kann der Wasseranteil auch noch höher sein. Vor der weiteren Behandlung sowie im ersten Destillationsschritt muss enthaltenes Wasser abgetrennt werden. Die Entwässerung erfolgt einerseits bereits in den Lagertanks durch einfache Dichtetrennung. Die wässrige Phase setzt sich zusammen mit dem Schlamm am Boden der Tanks ab und kann abgezogen werden. Sehr feine Wassertröpfchen sowie emulgiertes Wasser kann auf diese Weise nicht abgetrennt werden. Dieser Anteil wird in der ersten Destillationsstufe, in der Regel eine atmosphärische Destillation bei 150 - 160 °C verdampft und über einen Kondensator abgezogen. Die so aus den Altölen entfernte wässrige Phase enthält in erheblichem Ausmaß organische und anorganische Verunreinigungen (TOC 8.000 - 25.000 mg/l) und muss in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Allein schon aufgrund der großen Anfallmengen verfügen die Zweitölraffinerien in der Regel über eine eigene innerbetriebliche Abwasserbehandlungsanlage.
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
Da auch Brennstoffe (z. B. Benzin, Diesel, Heizöl) inzwischen sehr hohen Qualitätsanforderungen entsprechen müssen, ist eine Reinigung von verunreinigten Brennstoffen mittels basischer Chemikalien praktisch nicht mehr realisierbar. In Deutschland ist keine Altölaufbereitungsanlage bekannt, bei der dieses Verfahren eingesetzt wird. Die Abreinigung von sauren Bestandteilen aus Brennstoffen mittels basischer Komponenten kann auch durch Erdöl verarbeitende Raffinerien erfolgen (Herstellung von Erstraffinaten). Daraus resultierende Abfälle sind dem Abfallschlüssel 050111* zuzuordnen.
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Bei der Entwässerung des Altöls fallen mit organischen und anorganischen Stoffen verunreinigte Wasserphasen an, die vor einer Einleitung durch chemisch-physikalische Behandlung (CPB), ggf. auch nachgeschaltet durch biologische Abwasserbehandlung von den enthaltenen Schadstoffen entfrachtet werden müssen.
Zur Behandlung organisch belasteter Abwässer werden unterschiedliche Verfahren eingesetzt. Auf die verschiedenen Behandlungsverfahren wird ausführlich im Abfallsteckbrief 19 02 "Chemisch-physikalische Behandlung von organisch belasteten Abfällen" eingegangen.
Die mittels Entgiftungs-, Neutralisations- und Fällungs-/Flockungsverfahren abgetrennten Feststoffe werden in einer Kammerfilterpresse gefiltert und abgepresst. Die daraus resultierenden Filterschlämme enthalten in der Regel erhöhte Gehalte insbesondere an organischen aber auch anorganischen Schadstoffen, so dass sie meist als gefährlicher Abfall einzustufen sind.
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung
Die bei den verschiedenen Destillationsstufen entstehenden Abgase enthalten im Wesentlichen leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe, die entsprechend der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV), bzw. der Richtlinie (EU) 2000/76/EG thermisch/katalytisch abgereinigt werden müssen. In den Abgasen können auch Anteile an Schwefel- und Stickstoffverbindungen enthalten sein. Aus der Abluftreinigung können je nach eingesetztem Verfahren unterschiedliche Abfälle anfallen (z. B. Filterstäube, Aktivkohle, Filterkuchen etc.).
Verbrauchte Aktivkohle kann alternativ auch dem Abfallschlüssel 190110* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung eingestuft werden.
Sind in der Abgasreinigung auch katalytische Verfahrensstufen eingesetzt, so sind die verbrauchten Katalysatoren einem Abfallschlüssel der Abfalluntergruppe 1608 zuzuordnen.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
191101* gebrauchte Filtertone | ||
Aluminium-Hydrosilikate (Bleicherde) | > 70 % | Als Filter-/Neutralisationsmittel eingesetzte Bleicherde |
Wasser | 1 - 20 % | Nur bei Filtrierung noch nicht destillierter Öle |
Mineralölkohlenwasserstoffe | 5 - 10 % | Nicht mehr wirtschaftlich abtrennbare Reste der behandelten Ölfraktion sowie langkettige KW |
Sonstige organische Schadstoffe | 2 - 10 % | z. B. Harze, Bitumen, Ruß |
Anorganische Bestandteile | 0,1 - 2 % | z. B. Schwermetalle, Schwefelverbindungen |
191102* Säureteere | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | > 50 % | Breites Spektrum an langkettigen KW (z. B. Teer, Bitumen, PAK) |
Schwefelsäure | 10 - 30 % | Nicht vollständig verbrauchte Schwefelsäure |
Sonstige organische Schadstoffe | 1 - 5 % | Verschiedene organische Reaktionsprodukte, abhängig vom verarbeiteten Altöl |
Anorganische Bestandteile | 5 - 10 % | Insbesondere Sulfate, ansonsten z. B. Schwermetalle |
191103* wässrige flüssige Abfälle | ||
Wasser | > 80 % | |
Mineralölkohlenwasserstoffe | 0,1 - 2 % | Nicht abgetrennte Öle, i. d. R. in emulgierter Form |
Andere Kohlenwasserstoffe | 0,1 - 5 % | Insbesondere wasserlösliche KW, z. B. aus synthetischen Schmierstoffen |
Feststoffe | 1 - 5 % | Mineralische Verunreinigungen, Metalle |
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen | ||
Keine belastbaren Informationen zur Zusammensetzung verfügbar | ||
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung | ||
Wasser | 40 - 60 % | Hydroxidschlämme aus Kammerfilterpressen weisen selten Restfeuchtegehalte unter 50 % auf. |
Hydroxide | 40 - 60 % | Je nach Spalt- und Flockungshilfsmittel, z. B. Eisen III-Chlorid, Aluminiumchlorid in Verbindung mit Kalkmilch |
Mineralölkohlenwasserstoffe | 0,5 - 5 % | Aus Abwasser entfernte Ölkomponenten |
Sonstige organische Bestandteile | 1 - 10 % | Je nach im Abwasser enthaltenen Belastungen |
Sonstige anorganische Bestandteile | 0,5 - 5 % | Je nach im Abwasser enthaltenen Belastungen, z. B Sulfate, Schwermetalle |
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung | ||
Beladene Aktivkohle | 100 % | Aus Aktivkohlefiltern, beladen mit Kohlenwasserstoffen und z. B. Ruß |
Anorganische Bestandteile | unbestimmt | Bei Filterstäuben: z. B. Schwefelverbindungen, Salze |
Die Zusammensetzung von Abwasserbehandlungsschlämmen variiert sehr stark abhängig einerseits von der Belastung des zu behandelnden Abwassers und andererseits von der Art des Behandlungsverfahrens. Bezüglich der Abwasserbehandlungsverfahren wird auf den Steckbrief 1902 "Chemisch-physikalische Behandlung von organisch belasteten Abfällen" verwiesen, in dem die einzelnen Verfahren ausführlich beschrieben werden.
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Altölverordnung (AltölV)
- Begründung zur AltölV_BMU 2002
- Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 27 Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufarbeitung
- Informationsangebot der Avista Oil AG - Umweltfreundliche Wiederaufbereitung von Schmierstoffen nach unserem Kreislaufprinzip
- Informationsangebot der SÜDÖL GmbH zur Anlagentechnik
- Bundesverband Altöl e.V. (BVA), Aktuell - Positionspapier vom 8.12.2011
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Hinweise zu Anhang 27 (Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufbereitung) zur Abwasserverordnung
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle dieser Gruppe sind überwiegend durch den Gehalt an Mineralölkohlenwasserstoffen bedingt. Das sind zum einen Restanteile an Mineralölen (191101 gebrauchte Filtertone, 19 11 03 wässrige flüssige Abfälle) und zum anderen in Altölen enthaltene Anteile an z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Crackprodukte. Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind potenziell als krebserzeugend, aber auch zum Teil als gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet.
Zur Aufarbeitung kommende Altöle müssen auf enthaltene Chlorgehalte untersucht werden und dürfen nicht mehr als 20 mg PCB/kg oder mehr als 2 Gesamthalogene/kg enthalten oder diese Schadstoffe müssen beim Aufbereitungsverfahren zerstört werden. Organische Chlorverbindungen sind daher in den aus der Aufarbeitung von Altölen resultierenden Abfällen nichteinstufungsrelevant.
Schwermetalle
Schwermetalle sind in erster Linie in den, bei den verschiedenen Verfahrensstufen aus den Altölen abgetrennten Feststoffanteilen enthalten. Sie resultieren einerseits aus dem in den Altölen enthaltenen metallischen Abrieb der jeweiligen Anwendungsbereiche und andererseits aus Additiven (z.B. Zinkdialkyl-Dithiophosphat). In Altölen, und damit in den aus der Behandlung resultierenden Abfällen, sind typischerweise erhöhte Anteile an Zink, Kupfer und Blei enthalten.
Sonstige Schadstoffe
Neben den typischen Gehalten an Schwefel- und Stickstoffverbindungen können in Altölen, und damit in den Abfällen der verschiedenen Behandlungsstufen, je nach Herkunftsbereich noch andere Schadstoffe enthalten sein. Im Zweifelsfall muss in der Praxis eine umfassende Abfallanalyse durchgeführt werden.
191101* gebrauchte Filtertone
Verunreinigte Bleicherde (gebrauchte Filtertone) ist mit Harzen, Bitumen, Ruß und Oxidationsprodukten beladen. Zudem gelingt es nicht die jeweils filtrierte Ölfraktion vollständig aus der Bleicherde abzuziehen, so dass Restanteile an Mineralöl mit ausgetragen werden. Da dies ein direkter Verlust an Ausbeute ist, versucht man diesen Anteil so gering wie möglich zu halten.
191102* Säureteere
Die aus der Behandlung von Altölen mittels konzentrierter Schwefelsäure resultierenden Säureteere enthalten neben Resten an hochsiedenden Mineralölen, Harzen, Bitumen und Abbauprodukten der aus den Altölen entfernten Additive noch bis zu 30 % Schwefelsäure.
191103* wässrige flüssige Abfälle
Die von Altölen abgetrennte wässrige Phase enthält in erheblichem Ausmaß organische und anorganische Verunreinigungen und muss in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Allein schon aufgrund der großen Anfallmengen verfügen die Zweitölraffinerien in der Regel über eine eigene Abwasserbehandlungsanlage.
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
In Deutschland ist keine Anwendung des Verfahrens bekannt.
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Bei der Behandlung der insbesondere organisch belasten Abwässer entstehen, je nach Behandlungsverfahren, stark organisch belastete Abwasserschlämme. Neben Anteilen an Mineralölen können in Abwasserbehandlungsschlämmen auch einstufungsrelevante Anteile an PAK und Schwermetallen enthalten sein.
In der Praxis kann eine Einstufung letztendlich nur auf Basis einer chemisch-physikalischen Analyse erfolgen.
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung
Im Gegensatz zu anderen thermischen Verfahren (insbesondere Verbrennungsanlagen) ist die Staubbelastung der bei der Altölbehandlung entstehenden Abgase gering. Die Abgase sind überwiegend mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen belastet, die in der Regel über eine thermische Nachverbrennung entfernt werden. Bei nachgeschalteten Aktivkohlefiltern sind diese insbesondere mit Kohlenwasserstoffen und Ruß beladen.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
191101* gebrauchte Filtertone | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | 5 - 15 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) | < 0,1 % | Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwermetalle | < 1 % | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
191102* Säureteere | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | 5 - 15 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) | < 1 % | Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwefelsäure | bis 30 % | Schwefelsäure ist in einer Konzentration unter 15% als reizend und über 15% als ätzend eingestuft, zusätzlich der WGK 1 zugeordnet |
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) | < 1% | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
191103* wässrige flüssige Abfälle | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | 0,1 - 10 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) | < 0,1% | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen | ||
Keine belastbaren Informationen verfügbar | ||
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | 0,5 - 20 % | Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) | < 0,5 % | Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) | < 1% | Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet |
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung | ||
Kohlenwasserstoffe | bei beladener Aktivkohle | |
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften (z. B. Sulfate, Salze) | Hohe Wasserlöslichkeit, gewässergefährdend und einer WGK zugeordnet |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
191101* gebrauchte Filtertone | 34 | Analytik |
191102* Säureteere | 9 | |
191103* wässrige flüssige Abfälle | 7 | |
191105* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 3 | |
191199 Abfälle a. n. g. | 4 |
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Wesentliche Anteile der Abfälle aus der Altölaufbereitung resultieren aus den in den Altölen enthaltenen Fremd- und Schadstoffen. Einen gewissen Einfluss auf möglichst "saubere" Altölqualitäten haben die Altölsammler. Diese können ihre Kunden, die Abfallerzeuger, zumindest darauf hinweisen, die Altöle möglichst nicht zusätzlich zu verunreinigen bzw. keine unsachgemäßen Abfälle dem Altöl zuzugeben (z. B. Emulsionen, Ölbindemittel usw.).
Der zweite die Abfallmengen bestimmende Faktor ist das Aufarbeitungsverfahren selbst. So sind in dem, in der Vergangenheit noch üblichen Behandlungsverfahren mittels Schwefelsäure/Bleicherde große Mengen an schwierig zu entsorgenden Abfällen angefallen (191102* Säureteere und 191101* verbrauchte Bleicherde). Die heute in Deutschland überwiegend eingesetzten modernen Verfahren (z. B. Vakuumverdampfung, Solventextraktion, Hydrierung) weisen neben einer deutlich verbesserten Produktausbeute auch eine erheblich geringere Abfallrelevanz auf.
Sammlung und Bereitstellung
Bei den Zweitölraffinerien handelt es sich um Entsorgungsbetriebe, die im richtigen Umgang mit gefährlichen Abfällen geschult sind. Die einzelnen Abfälle sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.
Die aus der Altölaufbereitung resultierenden Abfälle enthalten Anteile/Reste von Mineralölen oder organische Schadstoffe, so dass die Abfälle generell als wassergefährdend eingestuft sind. Sie stellen damit ein Gefährdungspotenzial für Boden und Gewässer dar, so dass bei Umgang und Bereitstellung folgende Maßnahmen zu beachten sind:
- Zur Erfassung an den Entstehungsorten und zur Bereitstellung sind flüssigkeitsdichte und transportgeeignete Behälter zu verwenden, z. B. ASF-Behälter oder ASP-Behälter.
- Die Sammel- und Bereitstellungsbehälter sind mit Stoffbezeichnung, Abfallschlüssel und, sofern erforderlich, mit Gefahrensymbolen zu kennzeichnen.
- Lagerräume und Lagerbereiche müssen mit Auffangwannen und flüssigkeitsdichten, mineralölbeständigen Bodenbeschichtungen ausgerüstet sein.
- Unbefugte dürfen keinen Zutritt haben.
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos -> Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
191101* gebrauchte Filtertone
Verunreinigte Bleicherde (gebrauchte Filtertone) kann bei ausreichend hohem Brennwert in der Zementindustrie verwertet werden. Neben der energetischen Nutzung der organischen Bestandteile können dabei auch die anorganischen Anteile im Prozess der Zementherstellung genutzt werden.
191102* Säureteere
Die noch in den Säureteeren enthaltene Schwefelsäure kann zur Wiederaufbereitung in der Schwefelsäureherstellung eingesetzt werden. Eine weitere Verwertungsmöglichkeit besteht als Reduktionsmittel bei der Erzverhüttung und in der Stahlindustrie.
191103* wässrige flüssige Abfälle
Die Abtrennung der Wasserphase in einer zur Einleitung in die Kanalisation zulässigen Qualität muss in einer Chemisch-physikalische Behandlung (CPB) erfolgen. Der bei den Fällungs-, Flockungs- und Filtrationsprozessen entstehende Filterschlamm wird als 191105*/06 eingestuft und entsprechend verwertet.
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
Für Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen sind keine Verwertungsmöglichkeiten bekannt.
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Der bei der Abwasserbehandlung über Fällungs-, Flockungs- und Filtrationsprozesse anfallende Filterschlamm ist in der Regel organisch stark belastet. Bei ausreichend hohem Heizwert ist eine energetische Verwertung z. B. bei der Zement- und Kalkherstellung möglich.
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung
Wenn es sich um verbrauchte Aktivkohle handelt kann diese regeneriert, d. h. desorbiert und wiederverwendet werden. Für nicht regenerierbare Aktivkohle besteht die Möglichkeit der energetischen Verwertung.
Beseitigung
191101* gebrauchte Filtertone
Sofern eine Verwertung nicht möglich ist, muss die Beseitigung durch Verbrennung, in der Regel in einer Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) erfolgen.
191102* Säureteere
Sofern eine Verwertung nicht möglich ist, muss die Beseitigung durch Verbrennung, in der Regel in einer Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) erfolgen.
191103* wässrige flüssige Abfälle
Zur Entgiftung, Neutralisation und Entfernung der Mineralölkohlenwasserstoffe müssen diese in einer Chemisch-physikalischen Behandlung (CPB) behandelt werden. Bei Einhaltung der Einleitgrenzwerte kann die abgetrennte Wasserphase in die Kanalisation eingeleitet werden.
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
Über die Zusammensetzung dieser Abfallart liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Derart deklarierte Abfälle müssen im Zweifel analysiert und dem Entsorgungsweg der Sonderabfallverbrennung (SAV) zugewiesen werden.
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Eine Ablagerung auf obertägigen Deponien kommt aufgrund des hohen organischen Anteils nicht in Betracht, so dass die Regelentsorgung über die Abfallverbrennung (HMV, SAV) erfolgt. Ausnahmen sind jedoch bei geringen organischen Gehalten möglich (191106), bei denen dann eine Ablagerung auf Deponien der Klasse III in Frage kommt.
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung
Ist bei verbrauchter Aktivkohle keine Regenerierung oder Verwertung möglich, so muss diese über eine Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) entsorgt werden. Andere trockene Rückstände aus der Abgasreinigung weisen i.d.R. hohe Anteile an wasserlöslichen Schadstoffen auf und müssen daher in einer untertägigen Deponie (DK IV) abgelagert werden.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
19 11 01* gebrauchte Filtertone | |
Energetische oder stoffliche Verwertung in der Zementindustrie | Verbrennung SAV |
19 11 02* Säureteere | |
Stoffliche Verwertung | Verbrennung SAV |
19 11 03* wässrige flüssige Abfälle | |
Chemisch-physikalische Behandlung CPB Energetische Verwertung der Behandlungsschlämme | Chemisch-physikalische Behandlung CPB |
19 11 04* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen | |
Keine Verwertungsmöglichkeit bekannt | Verbrennung SAV |
19 11 05*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung | |
Energetische Verwertung in der Zementindustrie | Verbrennung HMV, SAV Ablagerung DK III, DK IV |
19 11 07* Abfälle aus der Abgasreinigung | |
Aktivkohle: 1) Regenerierung, 2) energetische Verwertung | Aktivkohle: Verbrennung SAV Andere: Ablagerung DK IV |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Hinweise zu Anhang 27 (Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufbereitung) zur Abwasserverordnung
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Altölverordnung (AltölV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 27 Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufarbeitung
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Begründung zur AltölV_BMU 2002
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- BW - Baden-Württemberg
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- BY - Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief
Überarbeitung | ||
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