Abfallsteckbrief "1911 Abfälle aus der Altölaufbereitung"

 

191101* gebrauchte Filtertone
191102* Säureteere
191103* wässrige flüssige Abfälle
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
191105* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
191106 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung
191199 Abfälle a. n. g.
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

In diesem Abfallsteckbrief werden nur Abfälle aus der Altölaufbereitung behandelt. Abfälle aus Raffinationsanlagen von frischen, ungebrauchten Erdölen sind der Abfallgruppe 0501 zuzuordnen, wobei die dort enthaltenen Abfallarten teilweise die gleiche Bezeichnung haben.

In diesem Abfallsteckbrief nicht behandelt werden Bodenschlämme aus Öltanks. In Altölen sind Partikel (Schmutz und Metallabrieb) enthalten, die sich am Boden der Vorratstanks absetzen. Die Bodenschlämme fallen wie bei der Erdölraffination bei der Reinigung der Tanks an und sind dem Abfallschlüssel 050103* "Bodenschlämme aus Tanks" zuzuordnen.

Unter anderem auch aus ökologischen Gründen haben sich die Verfahren zur Aufarbeitung von Altölen in den letzten Jahren erheblich verändert. So wird das lange Zeit klassische Verfahren zur Altölaufbereitung, das Schwefelsäure/Bleicherde-Kontaktverfahren, heute in Deutschland nicht mehr eingesetzt. Es wurde inzwischen vollständig durch die verschiedenen Verdampfungsverfahren sowie anderen Aufarbeitungsverfahren abgelöst.

Zuordnung nach AVV


Kapitel 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
Gruppe 1911 Abfälle aus der Altölaufbereitung

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Verfahrensfließbild Altölaufbereitung (Quelle: ABAG-itm, 2012)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 1 )

Test (Quelle: toast)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Altölverordnung (AltölV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Projektbericht "Rohrreaktor zur Aufarbeitung von Altölen und Kühlschmierstoffen", ABAG-itm, 1999
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Altöle fallen überwiegend bei der Wartung von Fahrzeugen und Maschinen sowie als verbrauchte Kühlschmierstoffe und Hydrauliköle an. Diese Altöle können in unterschiedlichen Verfahren stofflich und energetisch verwertet werden. Im vorliegenden Abfallsteckbrief werden nur Abfälle aus Altölaufbereitungsverfahren (Zweitraffination), beschrieben.

In der Altölverordnung (AltölV) wird der Aufbereitung von Altölen generell der Vorrang vor sonstigen Entsorgungsverfahren eingeräumt und die aus verschiedenen Anwendungsbereichen als Abfall anfallenden Altöle werden vier Sammelkategorien zugeordnet.

Im Sinne der AltölV sind Altöle Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Gemäß AltölV sind Altöle der Sammelkategorie 1 zur Aufbereitung geeignet.
  • Sammelkategorie 1:
    • 13 01 10 nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
    • 13 02 05 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
    • 13 02 06 synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
    • 13 02 08 andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
    • 13 03 07 nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis
Diese Altöle dürfen nur aufbereitet werden, wenn sie nicht mehr als 20 mg PCB/kg, oder nicht mehr als 2 g Gesamthalogen/kg enthalten. Ausnahmen bestehen, wenn diese Schadstoffe durch das Aufbereitungsverfahren zerstört werden oder zumindest die Konzentration dieser Schadstoffe in den Produkten der Aufbereitung unterhalb der genannten Grenzwerte liegt (AltölV §3).

Als Aufbereitung wird jedes Verfahren definiert, bei dem aus Altölen Basisöle durch Raffinationsverfahren erzeugt werden.

Die Ölerzeugnisse, wie z. B. Motorenöle, Schmieröle oder Hydrauliköle, müssen heute immer höheren Anforderungen genügen und werden daher in zunehmendem Maße mit Additiven zur Eigenschaftsverbesserung und zur Langzeitstabilisierung versehen. Auch wenn die AltölV zur Sammlung in vier Sammelkategorien verpflichtet, so besteht der stoffliche Input einer Zweitölraffinerie aus einem Altölgemisch, das neben den enthaltenen Verunreinigungen und Crackprodukten ein breites Spektrum an Additiven enthält. Aufgabe der Zweitölraffinerie ist es, aus diesem Stoffgemisch verschiedene definierte Basisöle mit definierten Eigenschaften herzustellen.

Vorgeschaltet ist immer eine physikalische Vorbehandlungsstufe bei der in Vorratstanks durch Dichtetrennung eine Wasser- und eine Schlammphase aus dem Altöl abgetrennt werden. Anschließend werden die Altöle heute überwiegend destillativ aufbereitet. Als Aufbereitungsprodukt werden Basisöle, die zur Herstellung von Ölen und Schmierstoffen dienen, sowie Fluxöle, die als schweres Heizöl genutzt werden können, gewonnen. I.d.R. werden drei unterschiedliche Basisölfraktionen, Gasöle, Grundöle und Fluxöle erzeugt, die sich im Wesentlichen durch ihre unterschiedlichen Siedebereiche bzw. Viskositäten unterscheiden. Des Weiteren werden Bitumenprodukte hergestellt.

Weitgehend unabhängig vom eingesetzten Raffinationsverfahren lässt sich die Aufarbeitung von Altölen in sieben Verfahrenschritte einteilen:
  1. Abtrennung von festen Verunreinigungen durch Grobfilter
  2. Abtrennung von Wasser und absetzbaren Stoffen durch Sedimentation
  3. Abtrennung von Leichtsiedern durch Destillation bei gleichzeitiger Entwässerung
  4. Entfernung von Wirkstoffen/Additiven und deren Zersetzungsprodukten sowie von Ölalterungsstoffen
  5. Erforderlichenfalls Nachraffination durch Behandlung mit Bleicherde
  6. Vakuumdestillation zur Einstellung der gewünschten Viskositäten
  7. Konditionierung und Additivierung der Basisöle entsprechend dem vorgesehenen Einsatzzweck
Unter anderem auch aus ökologischen Gründen haben sich die Verfahren zur Aufarbeitung von Altölen in den letzten Jahren erheblich verändert. So wird das lange Zeit klassische Verfahren zur Altölaufbereitung, das Schwefelsäure/Bleicherde-Kontaktverfahren, heute in Deutschland nicht mehr als Hauptverfahrensschritt genutzt. Zur Altölraffination werden weltweit ca. 10 unterschiedliche Verfahrensvarianten eingesetzt. Die wesentlichen, nachfolgend kurz beschriebenen Verfahren sind
  • die Dünnschichtverdampfung
  • das ENTRA-Rohrreaktor-Verfahren
  • die Behandlung mit Wasserstoff (Hydrierung)
  • die Solventextraktion
  • das Schwefelsäure-Bleicherde-Kontaktverfahren.


Dünnschichtverdampfung

Die Dünnschichtverdampfertechnik wird mit vielen Verfahrensvarianten angewendet und gehört zu den häufig angewendeten Verfahren bei der Altölaufbereitung. Die technische Herausforderung des Verfahrens liegt in der Vermeidung von Verkrustungen an den Oberflächen der Verdampfer. In bis zu vier Prozessstufen werden die verschiedenen Fraktionen (z. B. Gasöl, Grundöle) unter Variierung von Temperatur (bis ca. 400 °C) und Druck (Unterdruck/Vakuum) verdampft und abdestilliert. Lassen sich die in den Altölen enthaltenen Schadstoffe nicht vollständig entfernen, so ist eine Nachbehandlung (Bleicherde) zu deren Abtrennung erforderlich.

ENTRA-Rohrreaktor-Verfahren

Das Verfahren wird in Deutschland bei der Firma SÜDÖL in Eislingen eingesetzt. Das Kernstück, der Reaktor, besteht aus einem beheiztem Rohrbündel durch den ein gasförmiges Ölnebelgemisch geleitet wird. Bei hohen Temperaturen, Vakuum und kurzen Verweilzeiten können Verunreinigungen so gezielt zersetzt werden, dass über eine nachgeschaltete fraktionierte Destillation die verschiedenen Produktgruppen (Grundöle, Neutralöle, Gasöle) hergestellt werden können. Der Rohrreaktorsumpf kann als Fluxöl oder Bitumenzuschlagstoff eingesetzt werden. Das Verfahren zeichnet sich durch eine große Flexibilität, hohe Effizienz und ein reduziertes Abfallaufkommen aus.

Hydrierung

Im Kernprozess dieses chemischen Aufbereitungsverfahrens werden die Kohlenwasserstoffmolekühle unter Zugabe von Wasserstoff oder Wasserstoffträgern in einem Druckreaktor bei hohen Temperaturen (bis 400 °C) behandelt. Neben der Umwandlung von schweren zu leichteren, d.h. kurzkettigeren Produkten, werden sie dabei gleichzeitig von Schadstoffen (Schwefel, Stickstoff, Chlor) befreit. Die dabei eingesetzten Katalysatoren sind jedoch empfindlich gegenüber verschiedenen Katalysatorgiften, die in Altölen vorkommen, so dass sich das abfallarme Verfahren im großtechnischen Maßstab bisher nicht etablieren konnte. Eingesetzt wird die Hydrierung auch bei der Behandlung von chlorhaltigen Altölen. Eine Variante, das Hochdruck-Hydrierverfahren (HyLubTM), wird in Deutschland durch die PURALUBE GmbH in Tröglitz bei Zeitz eingesetzt.

Solventextraktion

Um aus den durch vorangegangenen Destillationsschritten getrockneten und vorgereinigten Grundölfraktionen die restlichen unerwünschten Bestandteile, z. B. PAK, zu entfernen, wurde ein spezielles Solventextraktionsverfahren entwickelt. Dabei werden die Verunreinigungen der Grundölausgangsfraktionen mit einem geeigneten Lösungsmittel gelöst und die Lösemittel- sowie die Ölphase in einer Flüssig-Flüssig-Extraktionsanlage getrennt. In nachgeschalteten Destillationsschritten wird das Lösemittel aus der Ölphase entfernt und aus der Lösemittelphase das Lösemittel zurückgewonnen. Die gereinigte Ölphase wird als Grundöl genutzt und das rückgewonnene Lösemittel erneut im Prozess verwendet. Das Extrakt kann thermisch verwertet werden. Die Solventextraktion wird in Deutschland bei der Mineralöl-Raffinerie Dollbergen GmbH eingeführt.

Schwefelsäure-Bleicherde-Kontaktverfahren

Das Schwefelsäure-Bleicherde-Kontaktverfahren wird in Deutschland inzwischen als Kernprozess nicht mehr angewendet. Es wurde durch effektivere und abfallärmere Verfahren abgelöst. Wegen der besonderen Abfallrelevanz des Verfahrens und der teilweisen Nutzung zur Nachbehandlung wird dieses Verfahren nachfolgend jedoch weiter mit berücksichtigt.

Das entwässerte Öl (Trockenöl) wird in einer Thermocrackanlage bei 320 °C im Vakuum über einen direkt befeuerten Röhrenofen gefahren. Durch diese Vorbehandlung wird ein Großteil der Additive thermisch so verändert, dass der Verbrauch an Schwefelsäure und Bleicherde in den nachfolgenden Verfahrensschritten deutlich reduziert werden kann. Durch simultan ablaufende Crackprozesse gehen hierbei etwa 30 % des Trockenöles als Gasöl/Spindelöl-Destillat ab. In den Destillaten und im Rückstand fallen schwefel- und stickstoffhaltige Zersetzungsprodukte aus den Additiven an. Das "Kopfprodukt" wird ebenso wie ein Teil des Sumpfes mit ca. 10 % konzentrierter Schwefelsäure in einem Reaktor innig gemischt. Der Rest des Sumpfes wird als Fluxöl abgezogen. Die Schwefelsäure reagiert mit Additivresten, Additivzersetzungsprodukten, instabilen Komponenten, Metallabrieb und aromatischen Verbindungen zu einer dunklen, sirupartigen Masse, dem so genannten Säureteer oder auch Säureharz. Säureteer enthält neben ca. 50 % Öl, Harzen und Asphalten bis zu 30 % freie Schwefelsäure und ist in Mineralöl unlöslich. Wegen seiner höheren Dichte kann es nach einer Absetzphase abgezogen werden.

Nach Abtrennung des Säureteers wird das Saueröl mit aktivierter Bleicherde (Aluminium-Hydrosilikate) versetzt. Dieses Gemisch wird in einem Vakuumverdampfer bei ca. 280 °C eingedampft. Bei dem hierbei stattfindenden Heißkontakt erfüllt die Bleicherde mehrere Aufgaben: Sie neutralisiert die sauren Bestandteile der Ölfraktion, sie bindet polare, kolloidale und färbende Stoffe (z.B. Harze, Bitumen, Ruß, Oxidationsprodukte usw.) und bleicht dadurch das Raffinat.

Die Dampfphase wird in einer Kolonne fraktioniert kondensiert. Die dabei erhaltenen Fraktionen sind Neutralöl und Gasöl (kurzkettige Basisöle). Aus der Sumpfphase des Verdampfers wird nach einer Druckfiltration zur Abtrennung der verbrauchten Bleicherde mit anschließender Filtration über Papier-Filterpressen schweres Grundöl gewonnen.

191101* gebrauchte Filtertone

Im Schwefelsäure-/Bleicherde-Verfahren wird Bleicherde (Aluminium-Hydrosilikate) als Neutralisations- und Filtriermittel eingesetzt. Nach der Behandlung mit Schwefelsäure sowie zur Neutralisierung von sauren Bestandteilen wird das Saueröl in einem Reaktionsbehälter mit der aktivierten Bleicherde versetzt. Bei ca. 280 °C neutralisiert die Bleicherde die sauren Bestandteile, bindet unerwünschte Komponenten (z. B. Harze, Bitumen, Ruß, Oxidationsprodukte usw.) und bleicht dadurch das Raffinat. Die verunreinigte Bleicherde (gebrauchte Filtertone) wird anschließend abgefiltert und muss entsorgt werden. In deutlich geringeren Mengen wird Bleicherde auch zur Nachbehandlung bei anderen Raffinationsverfahren eingesetzt.

191102* Säureteere

Säureteer fällt als Abfall in erster Linie aus dem Schwefelsäure/Bleicherde-Verfahren an, das in Teilschritten der Altölaufbereitung noch Anwendung findet. Die über einen Thermocrackprozess vorbehandelten Fraktionen werden in einem Reaktor mit ca. 10 % konzentrierter Schwefelsäure vermischt. Die Schwefelsäure reagiert mit Additivresten, instabilen Komponenten, Metallabrieb und aromatischen Verbindungen zu einer dunklen, sirupartigen Masse, dem Säureteer oder Säureharz, mit einem deutlichen Geruch nach Schwefeldioxid.
Da das Schwefelsäure/Bleicherde-Verfahren in Deutschland inzwischen in keiner Zweitölraffinerie mehr als Hauptverfahrensschritt eingesetzt wird, fällt diese Abfallart inzwischen nur noch in geringen Mengen an. Der Abfall entsteht in den Zweitölraffinerien noch, wenn je nach Verfahren vergleichsweise geringe Mengen an Schwefelsäure bei anderen Raffinationsschritten eingesetzt werden. Größere Mengen an Säureteeren können im Einzelfall entstehen, wenn alte Säureteer-Ablagerungen im Rahmen von Altlastensanierungen entfernt werden.

191103* wässrige flüssige Abfälle

Je nach Herkunft und Anwendungsbereich können Altöle Wassergehalte von bis zu 10 % enthalten. Bei nicht sachgerechter Lagerung (z. B. Eindringen von Regenwasser) oder schlechter Abfalltrennung (z. B. Vermischung mit Emulsionen) kann der Wasseranteil auch noch höher sein. Vor der weiteren Behandlung sowie im ersten Destillationsschritt muss enthaltenes Wasser abgetrennt werden. Die Entwässerung erfolgt einerseits bereits in den Lagertanks durch einfache Dichtetrennung. Die wässrige Phase setzt sich zusammen mit dem Schlamm am Boden der Tanks ab und kann abgezogen werden. Sehr feine Wassertröpfchen sowie emulgiertes Wasser kann auf diese Weise nicht abgetrennt werden. Dieser Anteil wird in der ersten Destillationsstufe, in der Regel eine atmosphärische Destillation bei 150 - 160 °C verdampft und über einen Kondensator abgezogen. Die so aus den Altölen entfernte wässrige Phase enthält in erheblichem Ausmaß organische und anorganische Verunreinigungen (TOC 8.000 - 25.000 mg/l) und muss in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Allein schon aufgrund der großen Anfallmengen verfügen die Zweitölraffinerien in der Regel über eine eigene innerbetriebliche Abwasserbehandlungsanlage.

191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen

Da auch Brennstoffe (z. B. Benzin, Diesel, Heizöl) inzwischen sehr hohen Qualitätsanforderungen entsprechen müssen, ist eine Reinigung von verunreinigten Brennstoffen mittels basischer Chemikalien praktisch nicht mehr realisierbar. In Deutschland ist keine Altölaufbereitungsanlage bekannt, bei der dieses Verfahren eingesetzt wird. Die Abreinigung von sauren Bestandteilen aus Brennstoffen mittels basischer Komponenten kann auch durch Erdöl verarbeitende Raffinerien erfolgen (Herstellung von Erstraffinaten). Daraus resultierende Abfälle sind dem Abfallschlüssel 050111* zuzuordnen.

191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

Bei der Entwässerung des Altöls fallen mit organischen und anorganischen Stoffen verunreinigte Wasserphasen an, die vor einer Einleitung durch chemisch-physikalische Behandlung (CPB), ggf. auch nachgeschaltet durch biologische Abwasserbehandlung von den enthaltenen Schadstoffen entfrachtet werden müssen.
Zur Behandlung organisch belasteter Abwässer werden unterschiedliche Verfahren eingesetzt. Auf die verschiedenen Behandlungsverfahren wird ausführlich im Abfallsteckbrief 19 02 "Chemisch-physikalische Behandlung von organisch belasteten Abfällen" eingegangen.
Die mittels Entgiftungs-, Neutralisations- und Fällungs-/Flockungsverfahren abgetrennten Feststoffe werden in einer Kammerfilterpresse gefiltert und abgepresst. Die daraus resultierenden Filterschlämme enthalten in der Regel erhöhte Gehalte insbesondere an organischen aber auch anorganischen Schadstoffen, so dass sie meist als gefährlicher Abfall einzustufen sind.

191107* Abfälle aus der Abgasreinigung

Die bei den verschiedenen Destillationsstufen entstehenden Abgase enthalten im Wesentlichen leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe, die entsprechend der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV), bzw. der Richtlinie (EU) 2000/76/EG thermisch/katalytisch abgereinigt werden müssen. In den Abgasen können auch Anteile an Schwefel- und Stickstoffverbindungen enthalten sein. Aus der Abluftreinigung können je nach eingesetztem Verfahren unterschiedliche Abfälle anfallen (z. B. Filterstäube, Aktivkohle, Filterkuchen etc.).

Verbrauchte Aktivkohle kann alternativ auch dem Abfallschlüssel 190110* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung eingestuft werden.

Sind in der Abgasreinigung auch katalytische Verfahrensstufen eingesetzt, so sind die verbrauchten Katalysatoren einem Abfallschlüssel der Abfalluntergruppe 1608 zuzuordnen.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
191101* gebrauchte Filtertone
Aluminium-Hydrosilikate (Bleicherde) > 70 % Als Filter-/Neutralisationsmittel eingesetzte Bleicherde
Wasser 1 - 20 % Nur bei Filtrierung noch nicht destillierter Öle
Mineralölkohlenwasserstoffe 5 - 10 % Nicht mehr wirtschaftlich abtrennbare Reste der behandelten Ölfraktion sowie langkettige KW
Sonstige organische Schadstoffe 2 - 10 % z. B. Harze, Bitumen, Ruß
Anorganische Bestandteile 0,1 - 2 % z. B. Schwermetalle, Schwefelverbindungen
191102* Säureteere
Mineralölkohlenwasserstoffe > 50 % Breites Spektrum an langkettigen KW (z. B. Teer, Bitumen, PAK)
Schwefelsäure 10 - 30 % Nicht vollständig verbrauchte Schwefelsäure
Sonstige organische Schadstoffe 1 - 5 % Verschiedene organische Reaktionsprodukte, abhängig vom verarbeiteten Altöl
Anorganische Bestandteile 5 - 10 % Insbesondere Sulfate, ansonsten z. B. Schwermetalle
191103* wässrige flüssige Abfälle
Wasser > 80 %
Mineralölkohlenwasserstoffe 0,1 - 2 % Nicht abgetrennte Öle, i. d. R. in emulgierter Form
Andere Kohlenwasserstoffe 0,1 - 5 % Insbesondere wasserlösliche KW, z. B. aus synthetischen Schmierstoffen
Feststoffe 1 - 5 % Mineralische Verunreinigungen, Metalle
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
Keine belastbaren Informationen zur Zusammensetzung verfügbar
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Wasser 40 - 60 % Hydroxidschlämme aus Kammerfilterpressen weisen selten Restfeuchtegehalte unter 50 % auf.
Hydroxide 40 - 60 % Je nach Spalt- und Flockungshilfsmittel, z. B. Eisen III-Chlorid, Aluminiumchlorid in Verbindung mit Kalkmilch
Mineralölkohlenwasserstoffe 0,5 - 5 % Aus Abwasser entfernte Ölkomponenten
Sonstige organische Bestandteile 1 - 10 % Je nach im Abwasser enthaltenen Belastungen
Sonstige anorganische Bestandteile 0,5 - 5 % Je nach im Abwasser enthaltenen Belastungen, z. B Sulfate, Schwermetalle
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung
Beladene Aktivkohle 100 % Aus Aktivkohlefiltern, beladen mit Kohlenwasserstoffen und z. B. Ruß
Anorganische Bestandteile unbestimmt Bei Filterstäuben: z. B. Schwefelverbindungen, Salze

 

Hinweis
Behandlungsverfahren zur Reinigung von Brennstoffen auf Mineralölbasis (z. B. Heizöl) werden in Zweitölraffinerien in Deutschland nicht eingesetzt.
Die Zusammensetzung von Abwasserbehandlungsschlämmen variiert sehr stark abhängig einerseits von der Belastung des zu behandelnden Abwassers und andererseits von der Art des Behandlungsverfahrens. Bezüglich der Abwasserbehandlungsverfahren wird auf den Steckbrief 1902 "Chemisch-physikalische Behandlung von organisch belasteten Abfällen" verwiesen, in dem die einzelnen Verfahren ausführlich beschrieben werden.

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Altölverordnung (AltölV)
  Begründung zur AltölV_BMU 2002
  Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV)
  Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 27 Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufarbeitung
  Informationsangebot der Avista Oil AG - Umweltfreundliche Wiederaufbereitung von Schmierstoffen nach unserem Kreislaufprinzip
  Informationsangebot der SÜDÖL GmbH zur Anlagentechnik
  Bundesverband Altöl e.V. (BVA), Aktuell - Positionspapier vom 8.12.2011
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Hinweise zu Anhang 27 (Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufbereitung) zur Abwasserverordnung

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Organische Schadstoffe

Die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle dieser Gruppe sind überwiegend durch den Gehalt an Mineralölkohlenwasserstoffen bedingt. Das sind zum einen Restanteile an Mineralölen (191101 gebrauchte Filtertone, 19 11 03 wässrige flüssige Abfälle) und zum anderen in Altölen enthaltene Anteile an z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Crackprodukte. Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind potenziell als krebserzeugend, aber auch zum Teil als gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet.

Zur Aufarbeitung kommende Altöle müssen auf enthaltene Chlorgehalte untersucht werden und dürfen nicht mehr als 20 mg PCB/kg oder mehr als 2 Gesamthalogene/kg enthalten oder diese Schadstoffe müssen beim Aufbereitungsverfahren zerstört werden. Organische Chlorverbindungen sind daher in den aus der Aufarbeitung von Altölen resultierenden Abfällen nichteinstufungsrelevant.

Schwermetalle

Schwermetalle sind in erster Linie in den, bei den verschiedenen Verfahrensstufen aus den Altölen abgetrennten Feststoffanteilen enthalten. Sie resultieren einerseits aus dem in den Altölen enthaltenen metallischen Abrieb der jeweiligen Anwendungsbereiche und andererseits aus Additiven (z.B. Zinkdialkyl-Dithiophosphat). In Altölen, und damit in den aus der Behandlung resultierenden Abfällen, sind typischerweise erhöhte Anteile an Zink, Kupfer und Blei enthalten.

Sonstige Schadstoffe

Neben den typischen Gehalten an Schwefel- und Stickstoffverbindungen können in Altölen, und damit in den Abfällen der verschiedenen Behandlungsstufen, je nach Herkunftsbereich noch andere Schadstoffe enthalten sein. Im Zweifelsfall muss in der Praxis eine umfassende Abfallanalyse durchgeführt werden.

191101* gebrauchte Filtertone

Verunreinigte Bleicherde (gebrauchte Filtertone) ist mit Harzen, Bitumen, Ruß und Oxidationsprodukten beladen. Zudem gelingt es nicht die jeweils filtrierte Ölfraktion vollständig aus der Bleicherde abzuziehen, so dass Restanteile an Mineralöl mit ausgetragen werden. Da dies ein direkter Verlust an Ausbeute ist, versucht man diesen Anteil so gering wie möglich zu halten.

191102* Säureteere

Die aus der Behandlung von Altölen mittels konzentrierter Schwefelsäure resultierenden Säureteere enthalten neben Resten an hochsiedenden Mineralölen, Harzen, Bitumen und Abbauprodukten der aus den Altölen entfernten Additive noch bis zu 30 % Schwefelsäure.

191103* wässrige flüssige Abfälle

Die von Altölen abgetrennte wässrige Phase enthält in erheblichem Ausmaß organische und anorganische Verunreinigungen und muss in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Allein schon aufgrund der großen Anfallmengen verfügen die Zweitölraffinerien in der Regel über eine eigene Abwasserbehandlungsanlage.

191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen

In Deutschland ist keine Anwendung des Verfahrens bekannt.

191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

Bei der Behandlung der insbesondere organisch belasten Abwässer entstehen, je nach Behandlungsverfahren, stark organisch belastete Abwasserschlämme. Neben Anteilen an Mineralölen können in Abwasserbehandlungsschlämmen auch einstufungsrelevante Anteile an PAK und Schwermetallen enthalten sein.
In der Praxis kann eine Einstufung letztendlich nur auf Basis einer chemisch-physikalischen Analyse erfolgen.

191107* Abfälle aus der Abgasreinigung

Im Gegensatz zu anderen thermischen Verfahren (insbesondere Verbrennungsanlagen) ist die Staubbelastung der bei der Altölbehandlung entstehenden Abgase gering. Die Abgase sind überwiegend mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen belastet, die in der Regel über eine thermische Nachverbrennung entfernt werden. Bei nachgeschalteten Aktivkohlefiltern sind diese insbesondere mit Kohlenwasserstoffen und Ruß beladen.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
191101* gebrauchte Filtertone
Mineralölkohlenwasserstoffe 5 - 15 % Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) < 0,1 % Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Schwermetalle < 1 % Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet
191102* Säureteere
Mineralölkohlenwasserstoffe 5 - 15 % Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) < 1 % Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Schwefelsäure bis 30 % Schwefelsäure ist in einer Konzentration unter 15% als reizend und über 15% als ätzend eingestuft, zusätzlich der WGK 1 zugeordnet
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) < 1% Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet
191103* wässrige flüssige Abfälle
Mineralölkohlenwasserstoffe 0,1 - 10 % Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) < 0,1% Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
Keine belastbaren Informationen verfügbar
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Mineralölkohlenwasserstoffe 0,5 - 20 % Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) < 0,5 % Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) < 1% Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung
Kohlenwasserstoffe bei beladener Aktivkohle
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften (z. B. Sulfate, Salze) Hohe Wasserlöslichkeit, gewässergefährdend und einer WGK zugeordnet

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
191101* gebrauchte Filtertone 34   Analytik
191102* Säureteere 9
191103* wässrige flüssige Abfälle 7
191105* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 3
191199  Abfälle a. n. g. 4

 

 

Hinweis
Abfälle aus der Altölaufbereitung sind generell als gefährliche Abfälle einzustufen. Auch die als Spiegeleintrag in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV gelisteten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung sind meistens stark mit Schadstoffen belastet, so dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall die Regel ist.

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
  NI - Niedersachsen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Vermeidung

Wesentliche Anteile der Abfälle aus der Altölaufbereitung resultieren aus den in den Altölen enthaltenen Fremd- und Schadstoffen. Einen gewissen Einfluss auf möglichst "saubere" Altölqualitäten haben die Altölsammler. Diese können ihre Kunden, die Abfallerzeuger, zumindest darauf hinweisen, die Altöle möglichst nicht zusätzlich zu verunreinigen bzw. keine unsachgemäßen Abfälle dem Altöl zuzugeben (z. B. Emulsionen, Ölbindemittel usw.).

Der zweite die Abfallmengen bestimmende Faktor ist das Aufarbeitungsverfahren selbst. So sind in dem, in der Vergangenheit noch üblichen Behandlungsverfahren mittels Schwefelsäure/Bleicherde große Mengen an schwierig zu entsorgenden Abfällen angefallen (191102* Säureteere und 191101* verbrauchte Bleicherde). Die heute in Deutschland überwiegend eingesetzten modernen Verfahren (z. B. Vakuumverdampfung, Solventextraktion, Hydrierung) weisen neben einer deutlich verbesserten Produktausbeute auch eine erheblich geringere Abfallrelevanz auf.

Sammlung und Bereitstellung

Bei den Zweitölraffinerien handelt es sich um Entsorgungsbetriebe, die im richtigen Umgang mit gefährlichen Abfällen geschult sind. Die einzelnen Abfälle sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.

Die aus der Altölaufbereitung resultierenden Abfälle enthalten Anteile/Reste von Mineralölen oder organische Schadstoffe, so dass die Abfälle generell als wassergefährdend eingestuft sind. Sie stellen damit ein Gefährdungspotenzial für Boden und Gewässer dar, so dass bei Umgang und Bereitstellung folgende Maßnahmen zu beachten sind:
  • Zur Erfassung an den Entstehungsorten und zur Bereitstellung sind flüssigkeitsdichte und transportgeeignete Behälter zu verwenden, z. B. ASF-Behälter oder ASP-Behälter.
  • Die Sammel- und Bereitstellungsbehälter sind mit Stoffbezeichnung, Abfallschlüssel und, sofern erforderlich, mit Gefahrensymbolen zu kennzeichnen.
  • Lagerräume und Lagerbereiche müssen mit Auffangwannen und flüssigkeitsdichten, mineralölbeständigen Bodenbeschichtungen ausgerüstet sein.
  • Unbefugte dürfen keinen Zutritt haben.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos -> Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Verwertung

191101* gebrauchte Filtertone

Verunreinigte Bleicherde (gebrauchte Filtertone) kann bei ausreichend hohem Brennwert in der Zementindustrie verwertet werden. Neben der energetischen Nutzung der organischen Bestandteile können dabei auch die anorganischen Anteile im Prozess der Zementherstellung genutzt werden.

191102* Säureteere

Die noch in den Säureteeren enthaltene Schwefelsäure kann zur Wiederaufbereitung in der Schwefelsäureherstellung eingesetzt werden. Eine weitere Verwertungsmöglichkeit besteht als Reduktionsmittel bei der Erzverhüttung und in der Stahlindustrie.

191103* wässrige flüssige Abfälle

Die Abtrennung der Wasserphase in einer zur Einleitung in die Kanalisation zulässigen Qualität muss in einer Chemisch-physikalische Behandlung (CPB) erfolgen. Der bei den Fällungs-, Flockungs- und Filtrationsprozessen entstehende Filterschlamm wird als 191105*/06 eingestuft und entsprechend verwertet.

191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen

Für Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen sind keine Verwertungsmöglichkeiten bekannt.

191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

Der bei der Abwasserbehandlung über Fällungs-, Flockungs- und Filtrationsprozesse anfallende Filterschlamm ist in der Regel organisch stark belastet. Bei ausreichend hohem Heizwert ist eine energetische Verwertung z. B. bei der Zement- und Kalkherstellung möglich.

191107* Abfälle aus der Abgasreinigung

Wenn es sich um verbrauchte Aktivkohle handelt kann diese regeneriert, d. h. desorbiert und wiederverwendet werden. Für nicht regenerierbare Aktivkohle besteht die Möglichkeit der energetischen Verwertung.

Beseitigung

191101* gebrauchte Filtertone

Sofern eine Verwertung nicht möglich ist, muss die Beseitigung durch Verbrennung, in der Regel in einer Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) erfolgen.

191102* Säureteere

Sofern eine Verwertung nicht möglich ist, muss die Beseitigung durch Verbrennung, in der Regel in einer Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) erfolgen.

191103* wässrige flüssige Abfälle

Zur Entgiftung, Neutralisation und Entfernung der Mineralölkohlenwasserstoffe müssen diese in einer Chemisch-physikalischen Behandlung (CPB) behandelt werden. Bei Einhaltung der Einleitgrenzwerte kann die abgetrennte Wasserphase in die Kanalisation eingeleitet werden.

191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen

Über die Zusammensetzung dieser Abfallart liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Derart deklarierte Abfälle müssen im Zweifel analysiert und dem Entsorgungsweg der Sonderabfallverbrennung (SAV) zugewiesen werden.

191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

Eine Ablagerung auf obertägigen Deponien kommt aufgrund des hohen organischen Anteils nicht in Betracht, so dass die Regelentsorgung über die Abfallverbrennung (HMV, SAV) erfolgt. Ausnahmen sind jedoch bei geringen organischen Gehalten möglich (191106), bei denen dann eine Ablagerung auf Deponien der Klasse III in Frage kommt.

191107* Abfälle aus der Abgasreinigung

Ist bei verbrauchter Aktivkohle keine Regenerierung oder Verwertung möglich, so muss diese über eine Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) entsorgt werden. Andere trockene Rückstände aus der Abgasreinigung weisen i.d.R. hohe Anteile an wasserlöslichen Schadstoffen auf und müssen daher in einer untertägigen Deponie (DK IV) abgelagert werden.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
19 11 01* gebrauchte Filtertone
Energetische oder stoffliche Verwertung in der Zementindustrie Verbrennung SAV
19 11 02* Säureteere
Stoffliche Verwertung Verbrennung SAV
19 11 03* wässrige flüssige Abfälle
Chemisch-physikalische Behandlung CPB Energetische Verwertung der Behandlungsschlämme Chemisch-physikalische Behandlung CPB
19 11 04* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
Keine Verwertungsmöglichkeit bekannt Verbrennung SAV
19 11 05*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Energetische Verwertung in der Zementindustrie Verbrennung HMV, SAV Ablagerung DK III, DK IV
19 11 07* Abfälle aus der Abgasreinigung
Aktivkohle: 1) Regenerierung, 2) energetische Verwertung Aktivkohle: Verbrennung SAV Andere: Ablagerung DK IV

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Hinweise zu Anhang 27 (Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufbereitung) zur Abwasserverordnung
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012

 

 

Glossar
  Basisöleim Sinne der AltölV unlegierte Grundöle zur Herstellung von verschiedenen Ölerzeugnissen, z. B. Motorenöle, Hydrauliköle, Metallbearbeitungsöle und Schmierfette (insgesamt 11 Sortengruppen)
  Grundöleerdölbasierte oder synthetische Öle als Grundlage von Schmierstoffen wie Motoren-, Maschinen-, Hydraulik- oder synthetischen Leichtlaufölen
  AdditiveStoffe / Zubereitungen, die Produkten in unterschiedlichen Mengen zugesetzt werden, um deren natürliche Eigenschaften zu verändern bzw. zu verbessern oder um gewünschte Eigenschaften zu erreichen, die das Produkt von Natur aus nicht besitzt
  SedimentationAuftrennung von Stoffgemischen durch Dichteunterschiede
  CPBchemisch-physikalische Behandlungsanlage
  Fluxölein relativ schwerflüchtiges, meist erdölstämmiges Öl, das Bitumen zugesetzt wird, um dessen Viskosität zu reduzieren
  Gasölzwischen ca. 200 Grad und 400 Grad siedende Erdölfraktion (Mitteldestillat) zur Herstellung von leichtflüssigem Heizöl und von Dieselkraftstoffen
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  PCBpolychlorierte Biphenyle, Stoffgruppe mit 209 Verbindungen, die früher u. a. in Trafo-, Wärmeträger- und Hydraulikölen sowie Weichmachern enthalten waren, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt), da sie chronisch toxisch, bioakkumulierbar und persistent sind
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  WGKWassergefährdungsklasse; Potential von Stoffen und Gemischen, die Eigenschaft von Wasser nachteilig zu ändern; gemäß AwSV: nicht wassergefährdend (nwg), allgemein wassergefährdend (awg), WGK 1 = schwach wassergefährdend, WGK 2 = deutlich wassergefährdend, WGK 3 = stark wassergefährdend
  ASF-BehälterAbfall-Sammelbehälter für Flüssigkeiten, auch zum Transport geeignet
  ASP-BehälterAbfall-Sammelbehälter für feste und pastöse Stoffe, auch zum Transport geeignet
  DK IIIDeponie der Klasse III, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse III einhalten
  DK IVDeponie der Klasse IV, Untertagedeponie für (gefährliche) Abfälle
  SAVVerbrennungsanlage für gefährliche Abfälle (Sonderabfallverbrennungsanlage)
  HMVHausmüllverbrennungsanlage

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV)
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Altölverordnung (AltölV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 27 Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufarbeitung
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Begründung zur AltölV_BMU 2002
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  BY - Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  RP - Rheinland-Pfalz
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

Überarbeitung
Datumim Auftrag vonBearbeitet durch
09.05.2012Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Hertzstr. 173
76231 Karlsruhe
IPA@lubw.bwl.de
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
ABAG-itm GmbH
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75335 Dobel
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07083 / 52774-60

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