Abfallsteckbrief "191210 Brennstoffe aus Abfällen"
191210 | brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) |
Erläuterung
Die Ausführungen beschränken sich auf Brennstoffe aus Abfällen, die mittels mechanischer Behandlung aus Haus- und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sowie anderen Gewerbeabfällen gewonnen werden. Die produktionsspezifischen Ersatzbrennstoffe - z. B. Altöl, organische Lösemittel, Tiermehl und -fette, Kunststoffreste - sind nicht Teil dieses Abfallsteckbriefs.
Zuordnung nach AVV
Kapitel 19 | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke |
Gruppe 1912 | Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g. |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern