Abfallsteckbrief "Brandabfälle"
150202* | Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
161001* | wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten |
170106* | Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten |
170204* | Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
170503* | Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten |
170603* | anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält |
170605* | asbesthaltige Baustoffe |
170801* | Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
170903* | sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Bei nahezu allen Bränden von privat oder öffentlich, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Gebäudeeinheiten fallen Brandabfälle an. Dabei handelt es sich um feste und flüssige Abfälle. Bei den flüssigen Abfällen sind im Wesentlichen die eingesetzten Löschwässer einschließlich deren Zusätze zu nennen, die durch vom Löschwasser aufgenommene Inhaltsstoffe der Brandabfälle sowie verbrennungsspezifische Schadstoffe verunreinigt sein können.
Alle Brandabfälle müssen je nach Art, Zusammensetzung und deren Eigenschaften einem Abfallschlüssel zugeordnet werden oder können idealerweise wiederverwendet oder recycelt werden. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt können gefährliche als auch nicht gefährliche Abfälle vorliegen.
In diesem Abfallsteckbrief wird der Schwerpunkt auf die typischen festen und/oder flüssigen Brandabfälle gelegt, die durch brandspezifische Schadstoffe stark verunreinigt sind und daher - unabhängig von ihren ursprünglichen Materialeigenschaften (z. B. Mineralfasern, Asbest) - als gefährliche Abfälle einzustufen sind. In der Richtlinie für Brandschadensanierung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (VdS 2357) sind weitere Abfälle genannt, die bei der Aufräumung und Sanierung von Brandstellen auftreten können. Es wird in diesem Zusammenhang auf folgende Abfallsteckbriefe hingewiesen:
Alle Brandabfälle müssen je nach Art, Zusammensetzung und deren Eigenschaften einem Abfallschlüssel zugeordnet werden oder können idealerweise wiederverwendet oder recycelt werden. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt können gefährliche als auch nicht gefährliche Abfälle vorliegen.
In diesem Abfallsteckbrief wird der Schwerpunkt auf die typischen festen und/oder flüssigen Brandabfälle gelegt, die durch brandspezifische Schadstoffe stark verunreinigt sind und daher - unabhängig von ihren ursprünglichen Materialeigenschaften (z. B. Mineralfasern, Asbest) - als gefährliche Abfälle einzustufen sind. In der Richtlinie für Brandschadensanierung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (VdS 2357) sind weitere Abfälle genannt, die bei der Aufräumung und Sanierung von Brandstellen auftreten können. Es wird in diesem Zusammenhang auf folgende Abfallsteckbriefe hingewiesen:
- 1502 Aufsaug- und Filtermaterialien
- 1701 mineralischer Bauschutt
- 1703 Bitumengemische und teerhaltige Produkte
- 1705 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter
- 1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
- 1709 sonstige Bau- und Abbruchabfälle
- Altholz
Zuordnung nach AVV
Kapitel 15 | Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.) |
Gruppe 1502 | Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung |
Kapitel 16 | Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind |
Gruppe 1610 | Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung |
Kapitel 17 | Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) |
Gruppe 1701 | Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik |
Gruppe 1702 | Holz, Glas und Kunststoff |
Gruppe 1705 | Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut |
Gruppe 1706 | Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe |
Gruppe 1708 | Baustoffe auf Gipsbasis |
Gruppe 1709 | Sonstige Bau- und Abbruchabfälle |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Kreislaufwirtschaft, Entsorgung einzelner Abfallarten, "Brandschutt", September 2015
- Informationsangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zum Thema Gefährliche Abfälle
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- BB - Brandenburg
- HE - Hessen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- SH - Schleswig-Holstein
- TH - Thüringen