IPA - Home > Abfallsteckbrief - Brandabfälle, Stand 07.04.2021

Abfallsteckbrief "Brandabfälle"

 

150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
161001* wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
170204* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
170503* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
170605* asbesthaltige Baustoffe
170801* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
170903* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Bei nahezu allen Bränden von privat oder öffentlich, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Gebäudeeinheiten fallen Brandabfälle an. Dabei handelt es sich um feste und flüssige Abfälle. Bei den flüssigen Abfällen sind im Wesentlichen die eingesetzten Löschwässer einschließlich deren Zusätze zu nennen, die durch vom Löschwasser aufgenommene Inhaltsstoffe der Brandabfälle sowie verbrennungsspezifische Schadstoffe verunreinigt sein können.

Alle Brandabfälle müssen je nach Art, Zusammensetzung und deren Eigenschaften einem Abfallschlüssel zugeordnet werden oder können idealerweise wiederverwendet oder recycelt werden. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt können gefährliche als auch nicht gefährliche Abfälle vorliegen.

In diesem Abfallsteckbrief wird der Schwerpunkt auf die typischen festen und/oder flüssigen Brandabfälle gelegt, die durch brandspezifische Schadstoffe stark verunreinigt sind und daher - unabhängig von ihren ursprünglichen Materialeigenschaften (z. B. Mineralfasern, Asbest) - als gefährliche Abfälle einzustufen sind. In der Richtlinie für Brandschadensanierung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (VdS 2357) sind weitere Abfälle genannt, die bei der Aufräumung und Sanierung von Brandstellen auftreten können. Es wird in diesem Zusammenhang auf folgende Abfallsteckbriefe hingewiesen:
  • 1502 Aufsaug- und Filtermaterialien
  • 1701 mineralischer Bauschutt
  • 1703 Bitumengemische und teerhaltige Produkte
  • 1705 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter
  • 1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
  • 1709 sonstige Bau- und Abbruchabfälle
  • Altholz

 

 

Zuordnung nach AVV


Kapitel 15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)
Gruppe 1502 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
Kapitel 16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
Gruppe 1610 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung
Kapitel 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten)
Gruppe 1701 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
Gruppe 1702 Holz, Glas und Kunststoff
Gruppe 1705 Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
Gruppe 1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
Gruppe 1708 Baustoffe auf Gipsbasis
Gruppe 1709 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Entstehung von Brandabfällen (Quelle: ABAG-itm, 2009, Berghof Analytik und Umweltengineering GmbH und LUBW, 2020)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  BY - Bayern
  BE - Berlin
  BB - Brandenburg
  HE - Hessen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  RP - Rheinland-Pfalz
  SL - Saarland
  SN - Sachsen
  ST - Sachsen-Anhalt
  SH - Schleswig-Holstein
  TH - Thüringen