Abfallsteckbrief "1007 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie"

 

100701 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
100702 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
100703 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
100704 andere Teilchen und Staub
100705 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
100707* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
100708 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

In Deutschland existiert keine Erstschmelze mehr, in der Gold, Silber oder Platin aus Erzen gewonnen wird. Der Abfallsteckbrief bezieht sich daher auf die Zweitschmelze zur Rückgewinnung der Edelmetalle aus industriellen bzw. gewerblichen Rückständen und aus gebrauchten Produkten.

Die zur Rückgewinnung von Gold, Silber und Platin weit verbreitete Hydrometallurgie und deren Abfälle werden in diesem Abfallsteckbrief nicht behandelt. Informationen zur Herkunft und Zusammensetzung der bei den thermischen Prozessen anfallenden Ofenauskleidungen sind dem Abfallsteckbrief 1611 "Ofenauskleidungen und feuerfeste Materialien" zu entnehmen.

Zuordnung nach AVV


Kapitel 10 Abfälle aus thermischen Prozessen
Gruppe 1007 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Vereinfachtes Fließbild von Anlagen zur Rückgewinnung von Edelmetallen (Quelle: ABAG-itm, 2010)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Vermeiden von Abfällen - Reststoffe aus Schmelzanlagen für Nichteisenmetalle, Umweltministerium Baden-Württemberg, 1994
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Allgemein

Die Edelmetallurgie weist eine vielfältige Struktur und unterschiedliche Varianten von Pyrometallurgie-Verfahren auf. In Deutschland steht die Zweitschmelze im Vordergrund, in der edelmetallhaltige Rückstände aus Industrie, Gewerbe und Haushalten aufbereitet und verwertet werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um
  • Scheidgut, d. h. direkt schmelzbares Material mit hohen Edelmetallgehalten, das kaum durch Nichtmetalle verunreinigt ist. Dazu gehören Stanz-, Guss- und Feilungsrückstände aus der Produktion, Altschmuck, Münzen, Dentalabfälle, Anodenreste.
  • Gekrätz, d. h. Material mit geringen Edelmetallgehalten, das vor dem Schmelzen mechanisch und/oder thermisch vorbehandelt wird, um eine höhere Metallkonzentration zu erhalten. Dazu gehören z. B. Bodenkehricht, Schliff-, Polier-, Filter- und Tiegelrückstände aus Industrie und Gewerbe.
  • gebrauchte edelmetallhaltige Produkte, z. B. Autokatalysatoren, gebrauchte elektrische und elektronische Produkte und Bauteile sowie silberhaltige Filme. Die Materialien durchlaufen vor dem Einschmelzen in der Regel einen mehrstufigen Aufbereitungsprozess.
  • industrielle Abfälle und Nebenprodukte der Nichteisen- und der Edelmetallindustrie, z. B. edelmetallhaltige Schlacken, Schlämme und Stäube, die vor dem Schmelzen aufbereitet werden müssen.

Für die Wahl des geeigneten Vorbehandlungs- und Schmelzverfahrens sind Art und Grad der Verunreinigung bzw. der enthaltenen Störstoffe und der spätere Verwendungszweck der Edelmetalle maßgebend. Die Anlagen reichen von kleinvolumigen Chargenöfen, z. B. in der Schmuckindustrie, bis zu hochkomplexen Anlagen großer Kapazität. In denen werden oft zusammen mit anderen Nichteisenmetallen die Edelmetalle in mehrstufigen Schmelz- und Raffinationsprozessen zurück gewonnen.

In Deutschland besitzen komplexe Großanlagen zur Edelmetallgewinnung die größte Bedeutung. Es handelt sich um Einzelanlagen, deren Abfälle nach Art und Zusammensetzung sehr unterschiedlich sind. Diese Abfälle können im Hinblick auf das technische Verfahren, die behandelten Materialien und die Zusammensetzung ggf. der Abfallgruppe 1008 "Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie" zugeordnet werden.

100701 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

Schlacken entstehen im Schmelzprozess und müssen regelmäßig von der Oberfläche des flüssigen Metallbades abgezogen werden. Hauptbestandteile der Schlacken sind, je nach Ausgangsmaterial und Zuschlagstoffen, NE-Metalloxide, Calcium- und Siliziumoxide sowie geringe Anteile der erschmolzenen Legierungen. Bei Verunreinigung des Ausgangsmaterials mit organischen Stoffen, z. B. Ölen, Fetten oder Kunststoffen, können Schlacken Kohlenstoffverbindungen enthalten.

100702 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)

Krätzen entstehen bei der Schmelze und der thermischen Raffination, wenn das flüssige Metall nicht vollständig gegen Lufteintritt geschützt werden kann. Die sich bildende feste und/oder flüssige Oxidhaut muss von Zeit zu Zeit entfernt (abgekrätzt) werden. Das nach dem Erstarren körnige bis klumpige Material besteht im Wesentlichen aus dem erschmolzenen Metall und dessen Oxiden. Durch Zuschlagstoffe lassen sich die Zusammensetzungen der Krätzen beeinflussen. Der Metallgehalt liegt allgemein > 20 %. Je nach Verunreinigung des Ausgangsmaterials können Krätzen Kohlenstoffverbindungen enthalten.

Zwischen Krätzen und Abschaum wird in der betrieblichen Praxis selten konkret unterschieden, ihre Entstehung ist jedoch verfahrensbedingt und sie unterscheiden sich in der Zusammensetzung und ihren Eigenschaften. Der Abschaum besteht überwiegend aus einer metall- bzw. metalloxidhaltigen porösen Substanz, die von der Oberfläche der Schmelze abgezogen wird. Abschaum kann, ähnlich den Krätzen, organische und anorganische Verunreinigungen enthalten, die mit dem Schmelzgut eingeschleppt wurden. Abschaum weist einen hohen Metallgehalt auf (> 50 %).

100703 Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

Zur Reinigung der Abgase werden zumeist trockene Verfahren eingesetzt, z. B. Gewebe- und Elektrofilter oder Adsorptionsverfahren. Die Stäube stammen aus verschiedenen Prozessstufen, überwiegend aus Schmelz-, Raffinations- und Gießprozessen. Ihre Zusammensetzung wird durch das Verfahren, das Schmelzgut und die Zuschlagstoffe beeinflusst. Neben mineralischen und organischen Anteilen, z. B. bei Verunreinigung der Ausgangsstoffe mit Ölen, Lacken oder Kunststoffen, enthalten die Stäube maßgebliche Anteile an Metallen bzw. Metalloxiden des Schmelzguts.

100704 Andere Teilchen und Staub

Dem Abfallschlüssel werden in der Praxis oftmals Abfälle zugeordnet, die nicht aus den thermischen Prozessstufen stammen und keine spezifische Herkunft haben. Hierunter fallen z. B. Stäube aus der Abluft mechanischer Vorbehandlungs- und Separationsanlagen und Kehricht. Die Zusammensetzung ist einzelfallspezifisch.

100705 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

Zum Teil werden zur Reinigung der Abgase Nassabscheider eingesetzt, z. B. bei Sinter- und Raffinationsprozessen, ggf. als zweite Stufe. Die Zusammensetzung der dabei anfallenden Schlämme und Filterkuchen ist einzelfallspezifisch. Allgemein sind, neben den bei der Behandlung des Abwassers eingesetzten Materialien (Fällungs- und Neutralisationsmittel), Metalle bzw. Metalloxide des Schmelzguts und ggf. thermische Zersetzungsprodukte der mit dem Schmelzgut eingebrachten Verunreinigungen enthalten.

100707* Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

Werden die Kühlwässer offen zur Oberflächenkühlung eingesetzt, so werden sie häufig mit Ölen und anderen Schmierstoffen belastet und dann als Abfälle mit dem Abfallschlüssel 100707* "Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung" eingestuft.

100708 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100707 fallen

Die zur Kühlung der Schmelz- und Zusatzaggregate sowie der Abgase (Quenchen) verwendeten Kühlwässer werden in der Regel im Kreislauf gefahren. Bei der Aufarbeitung von Rohwasser (z.B. Abtrennung von Feststoffen, Entkalkung) sowie bei der Behandlung der Kreislaufwässer (Entfernung eingetragener Verschmutzungen) fallen Filterrückstände und Schlämme an. Sie enthalten neben den als Hilfsmittel eingebrachten Stoffen (z. B. Fällungschemikalien) auch die anwendungsbedingten Verunreinigungen, z. B. Inhaltsstoffe der Abgase wie Sulfate oder Kohlenstoffverbindungen.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
100701 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
Edelmetalle gering, < 0,1 % In metallischer oder oxidischer Form; Art und Anteil von Schmelzgut und Verfahren abhängig
Sonstige NE-Metalle gering In metallischer oder oxidischer Form; Art und Anteil von Schmelzgut und Verfahren abhängig
Mineralische Stoffe 30 - 90 % Art und Anteil vom Verfahren abhängig, z. B. Zuschlagstoffe
Organische Verunreinigungen Art und Anteil abhängig von Verunreinigung des Schmelzguts, z . B. Zersetzungsprodukte von Kunststoffen, Lacken
100702 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
Edelmetalle < 0,5 % In metallischer oder oxidischer Form; Art und Anteil von Schmelzgut und Verfahren abhängig
Sonstige NE-Metalle gering In metallischer oder oxidischer Form; Art und Anteil von Schmelzgut und Verfahren abhängig
Mineralische Stoffe 30 - 90 % Art und Anteil vom Verfahren abhängig, z. B. Zuschlagstoffe
organische Verunreinigungen Art und Anteil abhängig von Verunreinigung des Schmelzguts, z. B. Zersetzungsprodukte von Kunststoffen, Lacken
100703 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
Edelmetalle < 0,5 % In metallischer oder oxidischer Form; Art und Anteil von Schmelzgut und Verfahren abhängig
Sonstige NE-Metalle In metallischer oder oxidischer Form; Art und Anteil von Schmelzgut und Verfahren abhängig
Mineralische Stoffe 30 - 90 % Art und Anteil vom Verfahren abhängig, z. B. Zuschlagstoffe
Anorganische Verunreinigungen z. B. Sulfat
Organische Verunreinigungen Art und Anteil abhängig von Verunreinigung des Schmelzguts, z. B. Zersetzungsprodukte von Kunststoffen, Lacken
100704 andere Teilchen und Staub
Art und Anteil herkunftsspezifisch
100705 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
Edelmetalle < 0,5 % In metallischer oder oxidischer Form; Art und Anteil von Schmelzgut und Verfahren abhängig
Sonstige NE-Metalle gering In metallischer oder oxidischer Form; Art und Anteil von Schmelzgut und Verfahren abhängig
Mineralische Stoffe 30 - 90 % Art und Anteil vom Schmelzverfahren, z. B. Zuschlagstoffe, und Behandlung des Nassschlamms abhängig, z. B. Fällung o. ä.
Organische Verunreinigungen Art und Anteil abhängig von Verunreinigung des Schmelzguts, z. B. Kunststoffe, Lacke
100707* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Organische Verunreinigungen < 25 % Kohlenwasserstoffe (Öle, Schmierstoffe)
Art und Anteil der Inhaltsstoffe abhängig vom Verschmutzungseintrag und dem Kühlwasserbehandlungsverfahren
100708 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100707 fallen
Art und Anteil der Inhaltsstoffe abhängig vom Verschmutzungseintrag und dem Kühlwasserbehandlungsverfahren

 

Hinweis
Die Produktion von Edelmetallen in Deutschland hat im letzten Jahrzehnt einschneidende strukturelle und technische Veränderungen erfahren. Die Rückgewinnung von Edelmetallen aus industriellen und gewerblichen Abfällen, vor allem aus gebrauchten elektrischen und elektronischen Produkten und (Auto-)Abgaskatalysatoren, ist in den Vordergrund gerückt. Dies erfordert hochkomplexe Anlagen großer Kapazität, in denen die Rückgewinnung der Edelmetalle (überwiegend Gold, Silber, Platin, Palladium, Rhodium) mit der Produktion anderer Nichteisenmetalle (insbesondere Kupfer, Blei, Nickel) und zum Teil auch mit der Produktion seltener Metalle (z. B. Selen und Indium) gekoppelt ist. Die kleineren Betriebe, in denen überwiegend Scheidgut (Edelmetalle bzw. Edelmetalllegierungen ohne maßgebende Verunreinigungen) eingeschmolzen wird, haben an struktureller Bedeutung verloren.

Der technische Aufwand der Schmelzanlagen ist in erster Linie bedingt durch die Vielfalt und Komplexität der edelmetallhaltigen Abfälle, insbesondere durch die gebrauchten elektronischen Produkte. Oftmals sind den Schmelzanlagen mehrstufige mechanische und thermische Behandlungen vorgeschaltet, um Störstoffe zu entfernen und die Metallkonzentration zu erhöhen. Dies sind Aufwendungen, die angesichts des hohen Werts der gewonnenen (Edel-)Metalle mehr als gerechtfertigt sind.

 

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Allgemein

Mit Ausnahme der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 100707* "Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung" (siehe unten) sind die Abfälle der Untergruppe 1007 nicht als gefährliche Abfälle eingestuft. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich im Einzelfall, abhängig von der Anlage, dem technischen Verfahren, dem eingesetzten Schmelzgut und dessen Zusammensetzung, in den Schlacken und Krätzen (Abfallschlüssel 100701 und 100702) und den Abfällen aus der Abgasbehandlung (Abfallschlüssel 100703 und 100705) Störstoffe anreichern können. Es handelt sich dabei überwiegend um thermische Zersetzungsprodukte organischer Verunreinigungen, die mit dem Schmelzgut oder den Zuschlagstoffen eingeschleppt wurden, z. B. Kunststoffe, Lacke, Öle.

Kohlenwasserstoffe

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung (Abfallschlüssel 100707*) können Mineralöl-Kohlenwasserstoffe enthalten, die als wassergefährdend (Zurodnung zu einer WGK) eingestuft sind.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
100707* Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Kohlenwasserstoffe auf Mineralölbasis gewässergefährdend

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
100701  Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 5

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  NI - Niedersachsen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Vermeidung

Die mengenmäßig bedeutenden Abfälle sind die Schlacken mit dem Abfallschlüssel 100701, die festen Abfälle aus der Abgasreinigung mit dem Abfallschlüssel 100703 und die Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasreinigung mit dem Abfallschlüssel 100705. Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen sind u. a.:
  • Vorbehandlung des Schmelzguts, z. B. Aufkonzentration des Metallgehalts, Entfernung von organischen und anorganischen Verunreinigungen,
  • Optimierung des Schmelzprozesses,
  • separate Erfassung der Schlacken sowie der Rückstände aus der Abgasreinigung,
  • Rückführung von Schlacken, Krätzen, Abschaum und Rückständen aus der Abgasreinigung in den Prozess,
  • Behandlung/Aufbereitung der Schlacken, um die Verwertungsanforderungen einhalten zu können.


Sammlung und Bereitstellung

Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.

Die Abfälle der Untergruppe 1007 besitzen in der Regel ein geringes Umweltgefährdungspotenzial, so dass eine Auslaugung von Metallen oder anderen umweltgefährdenden Substanzen nicht zu befürchten ist und die Lagerung und Bereitstellung in Schüttgutboxen oder als Haufwerk ausreichend ist. Stäube aus der Abgasreinigung sind in staubdichten, geschlossenen Gebinden zur Entsorgung bereitzustellen, z. B. Big Bags. Schlämme und Filterkuchen sind in flüssigkeitsdichten Containern zu lagern. Entsprechende Vorgaben an Sammlung und Bereitstellung sind mit den Rückstandsaufbereitern und Entsorgern abzustimmen.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Verwertung

Schlacken mit dem Abfallschlüssel 100701, Krätzen und Abschaum mit dem Abfallschlüssel 100702 sowie im Einzelfall feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit dem Abfallschlüssel 100703 können in den Schmelzprozess zurückgeführt werden (gleicher Prozess oder andere NE-Metallhütte).

Schlacken und ggf. auch Filterstäube können zudem in der Bauindustrie (z. B. im Straßenbau), als Verfüllmaterial (z. B. auf Deponien) und als Zuschlagstoff (z. B. in der Keramik- und Zementindustrie) eingesetzt werden. Anforderungen sind in Verordnungen und in DIN-Vorschriften geregelt. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz als Füller in Asphalt, die Untergrundstabilisierung im Straßenbau oder der Einsatz als Versatzmaterial unter Tage in aufgelassenen Bergwerken.

Bei den Abfällen mit dem Abfallschlüssel 100704 "Andere Teilchen und Staub" und mit dem Abfallschlüssel 100705 "Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung" sind im Einzelfall zu prüfen, ob eine Rückgewinnung der enthaltenen Metalle möglich ist.

Bei den ölhaltigen Abfällen mit dem Abfallschlüssel 100707* "Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung" ist ggf. eine energetische Verwertung möglich, sofern der Abfall aufgrund des Kohlenstoffgehaltes einen entsprechenden Heizwert aufweist. Darüber hinaus sind für diese Abfälle keine wertschöpfenden Behandlungsverfahren bekannt.

Beseitigung

Sofern eine Verwertung nachgewiesenermaßen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kommt für die genannten Abfälle eine Ablagerung auf Deponien der DK I (Schlacken) oder DK II (Krätzen, Stäube etc.) in Betracht. Gegebenenfalls sind die Abfälle vorab zu behandeln, z. B. durch Entwässerung/Verfestigung von Schlämmen oder Filterkuchen.

Für die Ablagerung auf Deponien sind die Zuordnungskriterien und Ablagerungshinweise der Deponieverordnung (DepV), der länderspezifischen Regelungen sowie der anlagenspezifischen Genehmigungswerte zu beachten.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
100701 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
Stoffliche Nutzung Ablagerung DK I oder DK II
100702 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
Stoffliche Nutzung Ablagerung DK I oder DK II
100703 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
Stoffliche Nutzung Ablagerung DK I oder DK II
100704 andere Teilchen und Staub
Ggf. stoffliche Nutzung Ablagerung DK I oder DK II
100705 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
Ggf. stoffliche Nutzung Ablagerung DK I oder DK II, ggf. Vorbehandlung (Verfestigung) erforderlich
100707* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Bei hohen Kohlenwasserstoffgehalten Verbrennung. Verbrennung SAV
100708 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen
Derzeit sind keine wertschöpfenden Behandlungsverfahren bekannt. Ablagerung DK I oder DK II

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)

 

 

Glossar
  PyrometallurgieAufbereitung und Gewinnung von Metallen unter Einsatz thermischer Energie, z. B. Schmelzen im Hochofen
  Krätzebeim Schmelzen von Metallen, Legierungen oder Erzen entstehendes Gemenge aus Verunreinigungen (als Oxide) und Verbrennungsprodukten des Ausgangsmaterials, wobei die Krätze aufgrund geringerer Dichte auf der metallischen Schmelze schwimmt und dort abgekrätzt wird; bei der Roheisenherstellung im Hochofen auch Schlacke genannt
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich
  SAVVerbrennungsanlage für gefährliche Abfälle (Sonderabfallverbrennungsanlage)
  HMVHausmüllverbrennungsanlage
  DK IDeponie der Klasse I, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse I einhalten
  DK IIDeponie der Klasse II, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten
  DK IIIDeponie der Klasse III, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse III einhalten
  Big Bagszu Deutsch: große Säcke, d.h. flexible Schüttgutbehälter aus Kunststoffgewebe für Befüllungen bis zu 2 m3; oder 2 t
  Quenchenschnelles Abstoppen einer chemischen Reaktion, z. B. durch Abkühlung oder starke Verdünnung; hier: Abkühlen des heißen Abgasstroms mittels eines Wasservorhangs (und gleichzeitiges Auswaschen von Verunreinigungen)

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

Ersterstellung
DatumHerausgeberErsteller
09.05.2012Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Hertzstr. 173
76231 Karlsruhe
IPA@lubw.bwl.de
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
ABAG-itm GmbH
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info@abag-itm.de
www.abag-itm.de
07083 / 52774-60

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