IPA - Home > Abfallsteckbrief - 1606 Batterien und Akkumulatoren, Stand 07.05.2020

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

 

 

Schadstoffe

Allgemein

In jedem Batterietyp, auch in den nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als nicht gefährlich eingestuften Altbatterien, sind Schadstoffe verschiedener Art und in unterschiedlichen Konzentrationen enthalten:
  • Schwermetalle, z. B. Blei, Cadmium, Nickel oder Quecksilber in metallischer Form, als Legierung oder in unterschiedlichen Verbindungen,
  • anorganische gefährliche Stoffe, z. B. Elektrolyt (alkalisch oder sauer),
  • organische gefährliche Stoffe, z. B. organische Elektrolyte und reaktionsunterstützende Zusätze.

Aufgrund der großen Typenvielfalt liegen die Stoffe in unterschiedlichsten Zusammensetzungen vor. Für nähere Informationen ist im Einzelfall auf die Technischen Merkblätter und die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller sowie die GESTIS-Gefahrstoffdatenbank (siehe Quellenverzeichnis) zurückzugreifen.

Aus den Schadstoffgehalten resultieren beim normalen Umgang (Anwendung, Lagerung etc.) keine Gefahren. Die Risiken kommen nur dann zum Tragen, wenn Batterien unsachgemäß geöffnet, zerkleinert oder sonst wie mechanisch zerstört werden. Ein besonders hohes Risiko ist allerdings bei Lithium-Ionen-Akkumulatoren gegeben. Hier besteht hohe Brandgefahr bei Kurzschluss und Beschädigung. Diese Reaktion kann bereits durch Wasser (Regen, hohe Luftfeuchtigkeit) hervorgerufen werden. Dadurch kann es bei der Erfassung, dem Transport und der Behandlung (bspw. mechanische Zerkleinerung von elektrischen und elektronischen Bauteilen, die noch Lithium-Ionen-Akkumulatoren enthalten) zu Bränden kommen. Durch Abkleben der Pole kann ein Kurzschluss vermieden werden.

Schwermetalle

Das Inverkehrbringen von Batterien mit Gehalten an Quecksilber von > 0,0005 Masse-% (Rundzellen) bzw. > 2 Masse-% (Knopfzellen) sowie mit einem Gehalt an Cadmium > 0,002 Masse-% ist verboten. Ausnahmen sind im Batteriegesetz (BattG) geregelt. Sie betreffenu. a. das Inverkehrbringen von Knopfzellen und die Verwendung von cadmiumhaltigen Batterien für Not- oder Alarmsysteme oder medizinische Ausrüstung.

Aktuell zur Entsorgung anstehende Altbatterien können je nach Typ und Herstellungsjahr Quecksilber- und Cadmiumgehalte aufweisen, die weit über die vorgenannten Grenzwerte hinausgehen. Dies bezieht sich in erster Linie auf ältere Alkali-Mangan-Batterien (Rundzellen und Knopfzellen), Quecksilber-Oxid-Batterien und Nickel-Cadmium-Akkus.

Die Metalle liegen - je nach Batterietyp - in metallischer, oxidischer oder gelöster Form, als Legierung oder Verbindung vor.

Cadmium und Quecksilber sind unabhängig von der vorliegenden Konzentration als akut toxisch eingestuft und der WGK 3 (stark wassergefährdend) zugeordnet.

Blei liegt in der Regel als Blei(II)-sulfat und Blei(IV)-oxid vor, die
  • das Kind im Mutterleib schädigen können und
  • gesundheitsschädlich bei Einatmen und bei Verschlucken sind sowie
  • bei längerer oder wiederholter Exposition als organschädigend (erst ab > 0,5 Masse %) und
  • als vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigend (erst ab > 2,5 Masse-%) eingestuft werden.
Zudem sind die Verbindungen sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Blei(IV)-oxid ist zudem als oxidierend wirkend eingestuft. Beide Verbindungen sind zudem stark wassergefährdend (WGK 3).

Bei den Lithium-Ionen-Batterien liegt das Lithium in der Kathode zumeist als Verbindung vor, z. B. Lithiumcobalt- oder Lithiumnickeldioxid. Lithiumcobaltdioxid kann allergische Hautreaktionen hervorrufen und ist als vermutlich krebserzeugend eingestuft. Darüber hinaus ist es deutlich wassergefährdend (WGK 2). Lithiumnickeldioxid kann beim Einatmen Krebs erzeugen, ist organschädigend bei längerer oder wiederholter Exposition und kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.

Nickel ist in unterschiedlichen Verbindungen in vielen Batterietypen enthalten. Die in Batterien vorkommenden Nickeloxide können allergische Hautreaktionen hervorrufen, beim Einatmen Krebs erzeugen, wirken organschädigend bei längerer Exposition und sind als schwach gewässergefährdend (WGK 1) eingestuft. Nickelhydroxid ist über die bereits genannten Gefahren hinaus gesundheitsschädlich beim Verschlucken und Einatmen, kann Hautreizungen sowie Allergien, asthmaartige Symptome und Atembeschwerden verursachen und das Kind im Mutterleib schädigen. Zudem ist es als stark wassergefährdend (WGK 3) eingestuft.

Mangan liegt zumeist als eines der Oxide vor, welche unterschiedlich eingestuft sind:
  • Mangan(II)-oxid: kein gefährlicher Stoff nach GHS, schwach wassergefährdend (WGK 1)
  • Mangan(IV)-oxid: gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder bei Einatmen und organschädigend bei längerer Exposition, schwach wassergefährdend (WGK 1)
  • Mangan(III)-oxid: gesundheitsschädlich bei Verschlucken und beim Einatmen, verursacht Hautreizungen und schwere Augenreizung, kann die Atemwege reizen

Silber liegt zumeist als Oxid vor. Silber(I)-oxid kann Brände oder Explosionen verursachen (starkes Oxidationsmittel) und verursacht schwere Augenschäden. Zudem ist es der WGK 2 (deutlich wassergefährdend) zugeordnet

Anorganische Schadstoffe

In allen Batterien sind Elektrolyte als Flüssigkeit oder Gel vorhanden. Es handelt sich um Säuren, z. B. Schwefelsäure, oder Laugen, z. B. Kalilauge. Aufgrund der im Anwendungsfall üblichen Konzentrationen sind die Elektrolyte als ätzend und schwach wassergefährdend (WGK 1) einzustufen.

In Lithium-Ionen-Batterien werden teilweise anstelle der wässrigen Elektrolyte wasserfreie anorganische Elektrolyte verwendet, z. B. Thionylchlorid, welches als giftig beim Einatmen, gesundheitsschädlich beim Verschlucken, ätzend und reizend eingestuft ist und heftig mit Wasser reagiert. Für nähere Angaben ist auf die technischen Beschreibungen und die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zurückzugreifen.

Organische Schadstoffe

In bestimmten Typen von Lithium-Ionen-Batterien werden organische Lösemittel als Elektrolyt verwendet, z. B. Ethylencarbonat oder Propylencarbonat, denen wasserfreie Elektrolytsalze zugesetzt sind, z. B. Lithiumperchlorat. Die Stoffe sind z. T. als reizend und entzündbar eingestuft. Aufgrund der Vielfalt der in Frage kommenden Stoffe und Zubereitungen muss im Einzelfall auf die technischen Beschreibungen der Hersteller zurückgegriffen werden.

 

Hinweis
Das BattG verpflichtet den Hersteller, Batterien, die mehr als 0,002 Masse-% Cadmium oder mehr als 0,004 Masse-% Blei enthalten, vor dem erstmaligen Inverkehrbringen gemäß den im BattG genannten Vorgaben mit den chemischen Zeichen der Metalle (Cd, Pb) zu kennzeichnen, sofern der Grenzwert überschritten wird. Gemäß § 3 Abs. 1 ist das Inverkehrbringen von Batterien, die mehr als 0,0005 Masse-% Quecksilber enthalten, ist verboten. Die Übergangsvorschriften gemäß § 23 Abs. 1 sind spätestens seit dem 01.10.2015 ausgelaufen. Insofern ist die Kennzeichnungspflicht gemäß § 17 Abs. 3 BattG für quecksilberhaltige Batterien (Hg) nur noch für Altbatterien von Relevanz und wird zukünftig an Bedeutung verlieren.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
160601* Bleibatterien
Blei bis 70 % Gewichtsanteile variieren, je nach Bautyp und Herstellungsjahr; liegt in der Regel als Blei(II)sulfat und Blei(IV)oxid vor; bei Konzentrationen > 0,5 % als spezifisch organschädigend und > 2,5 % zusätzlich als vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigend eingestuft
Schwefelsäure bis 35 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; liegt als Flüssigkeit oder Gel vor; ätzend und der WGK 1 zugeordnet
160602* Ni-Cd-Batterien
Nickel bis 40 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; Nickel wird als Metall oder Legierung und in unterschiedlichen Verbindungen, meist Oxiden und Hydroxiden eingesetzt, die zum Teil als akut toxisch eingestuft und der WGK 3 zugeordnet sind
Cadmium bis 40 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; als Metall und in unterschiedlichen Verbindungen eingesetzt; akut toxisch, gewässergefährdend und der WGK 3 zugeordnet
Kalium- oder Natriumhydroxid bis 15 % Gewichtsanteile variieren, je nach Bautyp und Herstellungsjahr; liegen als Flüssigkeit oder Gel vor; ätzend und der WGK 1 zugeordnet
160603* Quecksilber enthaltende Batterien
quecksilberhaltige Alkali-Mangan-Batterien
Mangan bis 55 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; liegt zumeist als Oxid vor; je nach Bindungsform eingestuft als gesundheitsschädlich, reizend, organschädigend und WGK 1
Quecksilber bis 2 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; akut toxisch, gewässergefährdend und der WGK 3 zugeordnet
Kalium- oder Natriumhydroxid bis 16 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; liegen als Flüssigkeit oder Gel vor; ätzend und der WGK 1 zugeordnet
Quecksilberoxid-Zink-Batterien
Mangandioxid bis 15 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; eingestuft als gesundheitsschädlich und organschädigend sowie der WGK 1 zugeordnet
Kalium- oder Natriumhydroxid bis 13 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; liegen als Flüssigkeit oder Gel vor; ätzend und der WGK 1 zugeordnet
Quecksilber bis 5 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; akut toxisch, gewässergefährdend und der WGK 3 zugeordnet
160604 Alkalibatterien (außer 160603*)
Mangandioxid bis 45 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; gesundheitsschädlich und organschädigend sowie der WGK 1 zugeordnet
Kalium- oder Natriumhydroxid bis 10 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; liegen als Flüssigkeit oder Gel vor; ätzend und der WGK 1 zugeordnet
160605 andere Batterien und Akkumulatoren
Ni-Metallhydroxid-Akku
Nickel bis 45 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; Nickel wird als Metall oder Legierung und in unterschiedlichen Verbindungen, meist Oxiden und Hydroxiden eingesetzt, die zum Teil als akut toxisch eingestuft und der WGK 3 zugeordnet sind
Kalium- oder Natriumhydroxid bis 15 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; liegen als Flüssigkeit oder Gel vor; ätzend und der WGK 1 zugeordnet
Lithium-Ionen-Batterien
Lithium bis 40 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; in metallischer Form als leicht entzündbar, ätzend eingestuft, reagiert heftig mit Wasser und ist der WGK 1 zugeordnet; Einsatz verschiedener Verbindungen, zum Teil als allergen, krebserzeugend und organschädigend sowie in die WGK 2 eingestuft
Nickelhydroxide ca. 10 - 40 % Gewichtsanteile variieren je nach Bautyp und Herstellungsjahr; Nickelhydroxid ist als akut toxisch und stark gewässergefährdend (WGK 3) eingestuft
organischer Elektrolyt (Carbonate, Ether, Perchlorate) bis 20 % unterschiedliche Zusammensetzungen, zumeist als ätzend eingestuft

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
160601* Bleibatterien 4
160602* Ni-Cd-Batterien 1
160603* Quecksilber enthaltende Batterien 2
160604  Alkalibatterien (außer 16 06 03) 117   Analytik
160605  andere Batterien und Akkumulatoren 176   Analytik
160606* getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren 28   Analytik

 

 

Glossar
  Elektrolytchemische Verbindung, die im flüssigen, gelösten oder festen Zustand in Ionen dissoziiert vorliegt, welche sich im elektrischen Feld gerichtet bewegen und damit eine elektrische Leitfähigkeit bewirken
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  WGKWassergefährdungsklasse; Potential von Stoffen und Gemischen, die Eigenschaft von Wasser nachteilig zu ändern; gemäß AwSV: nicht wassergefährdend (nwg), allgemein wassergefährdend (awg), WGK 1 = schwach wassergefährdend, WGK 2 = deutlich wassergefährdend, WGK 3 = stark wassergefährdend
  RundzellenBatterien oder Akkumulatoren in zylindrischer Bauform, bei denen die Höhe größer ist als der Durchmesser, z. B. AA oder AAA
  Knopfzellenflache, runde Batterien, die einem Knopf ähnlich sind, sich durch eine lange Lebensdauer auszeichnen und sich besonders für (kleine) Geräte mit geringem Strombedarf eignen, z. B. Silberoxid-Batterie (in Armbanduhren) oder Zink-Luft-Batterie (in Hörgeräten)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  NW - Nordrhein-Westfalen