IPA - Home > Abfallsteckbrief - 1705 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Stand 22.07.2019

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

 

 

Herkunft

Allgemein

Die in diesem Steckbrief beschriebenen Abfälle fallen in der Regel im Zuge von (Tief-) Baumaßnahmen bzw. Sanierungsmaßnahmen an.

Das Material ist spezifisch nach Anfallort einzustufen, dabei sind die folgenden Kriterien zu beachten:
  • Herkunft, z. B. von Altstandorten, industriell genutzten Liegenschaften
  • Schadstoffbelastungen, z. B. durch nutzungs- oder unfallbedingte Kontamination
  • bautechnische Kriterien bzw. Einschränkungen, z. B. keine ausreichende Tragfähigkeit für spätere Bebauung

170503* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten, 170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen

Bodenaushubmaterial fällt überwiegend beim Ausheben von Baugruben für Bauwerke und der Sanierung von Böden an. Dabei kann es sich um natürlich anstehende oder aufgefüllte Bodenmaterialien handeln, die überwiegend aus mineralischen Materialien unterschiedlicher Bodenarten bzw. Körnungsklassen (z. B. Ton, Sand, Kies, Steine) und standortspezifisch mit geringeren Anteilen an organischen Materialien (Humus) bestehen.

Bodenaushubmaterial kann mit unterschiedlichsten Schadstoffen verunreinigt sein, die auf natürlichem Weg (z. B. geogen bedingte Schwermetalle in Gesteinen), nutzungsbedingt (z. B. Kohlenwasserstoffe aus Tankstellenbetrieb), schadensbedingt (z. B. Ölunfall) oder diffus (z. B. Schadstoffe aus der Luft) eingetragen wurden.

Gebrochener Bauschutt aus rückgebauter Gebäudesubstanz, der innerstädtisch häufig Bestandteil von aufgefüllten Bodenbereichen ist, kann zusätzlich asbesthaltig sein, wenn vor dem Rückbau keine saubere Separation der Materialien erfolgt ist. In diesen Fällen sind im Zuge der Aushubarbeiten besondere Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich.

170505* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält 170506 Baggergut, mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt

Baggergut fällt bei Unterhaltungs-, Neu- und Ausbaumaßnahmen von Gewässern und Gewässerrandstreifen an. Zu Baggergut zählen Sedimente, Böden der Gewässersohle, Böden und deren Ausgangssubstrate im unmittelbaren Umfeld des Gewässerbettes oder Oberböden im Ufer- bzw. Überschwemmungsbereich des Gewässers. Die Zusammensetzung ist standortspezifisch und bodenmechanisch durch Kiese, Sande und Schlick geprägt, häufig mit Beimengungen an organischen Bestandteilen.

Baggergut kann mit unterschiedlichsten Schadstoffen verunreinigt sein, die auf natürlichem Weg (z. B. geogen bedingte Schwermetalle aus Böden), nutzungsbedingt (z. B. Öle aus Schifffahrtsbetrieb), schadensbedingt (z. B. Leckagen von Tankern oder in Gewässernähe befindlichen Rohrleitungen sowie über Antifoulinganstriche) oder diffus (z. B. Düngemittel und Herbizide aus der Landwirtschaft) über das Wasser eingetragen werden.

170507* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält 170508 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 170507 fällt

Gleisschotter, umgangssprachlich auch Altschotter genannt, fällt bei Reinigungs- oder Instandsetzungsarbeiten sowie bei Bettungserneuerungen und dem Rückbau von Gleisabschnitten an. Gleisschotter besteht technisch aus hochwertigen, harten, verwitterungsfesten und scharfkantigen Gesteinsarten wie Basalt, Quarzporphyr oder Grauwacke in einer Körnung von 22,4 bis 63 mm.

Typisch bei gebrauchtem Gleisschotter sind feinkörnige Anteile von Abrieb und Absplitterungen, aufgestiegenes Unterbaumaterial, Ladungsrückstände, Reste von Bewuchs und nutzungsbedingte Verunreinigungen mit Schwermetallen aus Verschleiß und Abrieb von Zugrädern und -bremsen usw., Kohlenwasserstoffe aus Schmiermitteln, Tränkmittel (z.B. Teeröle) für Holzschwellen und Herbizide aus der Vegetationskontrolle.

Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält (170507*), tritt vor allem in Weichenbereichen, in Bahnhof- und Abstellbereichen, bei Gleisanlagen von Straßen-, S- und U-Bahnen sowie bei Industriegleisen und Bereichen mit erhöhten Verunreinigungen (z.B. Unglücksfälle, Tränkmittelanlagen etc.) auf.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
170503* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503 fallen
Mineralische Hauptbestandteile Zusammensetzung standortspezifisch; abgestufte Körnung; Steine (> 63 mm), Kiese (> 2 bis 63 mm), Sande (> 0,063 bis 2 mm), Schluffe (> 0,002 bis 0,063 mm), Tone (< 0,002 mm)
Organische Nebenbestandteile (Humus) natürliche organische Materialien bzw. deren Abbauprodukte, Zusammensetzung standortspezifisch und vom Bodenhorizont abhängig
170505* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält170506 Baggergut, mit Ausnahme desjenigen, das unter 170505 fällt
Mineralische Hauptbestandteile Zusammensetzung standortspezifisch; abgestufte Körnung; Kiese (> 2 bis 63 mm), Sande (> 0,063 bis 2 mm), Schluffe (> 0,002 bis 0,063 mm), Tone (< 0,002 mm)
Organische Nebenbestandteile (Humus) natürliche organische Materialien bzw. deren Abbauprodukte
170507* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält170508 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 170507 fällt
Mineralische Hauptbestandteile gebrochene Mineralstoffe (Basalt, Quarzporphyr oder Grauwacke); Grobfraktion (> 22,4 bis 63 mm), Feinfraktion < 22,4 mm); je nach Alter und Beanspruchung des Schotters kann der Feinanteil bis 25 % betragen (Feinanteil beinhaltet i. d. R. auch die nutzungsbedingten Schadstoffe)
Nebenbestandteile überwiegend mineralisch, mit metallischen und organischen Anteilen: z. B. Abrieb und Absplitterungen, aufgestiegenes Unterbaumaterial, Ladungsrückstände, Reste von Bewuchs

 

Hinweis
Abgrenzung gegenüber ähnlichen Abfallarten

In der Praxis ist die Abgrenzung von Bodenaushubmaterial (AS 170503*/04) gegenüber anderen natürlichen, mineralhaltigen Abfallarten, z. B. Abfälle aus Kies- und Gesteinsbruch (AS 010408), Abfälle aus Sand und Ton (AS 010409), Abfälle aus der Sanierung von Böden (AS 191301*/02), Boden und Steine (AS 200202) und gegenüber Abfällen der Gruppe 17 01nicht unproblematisch, da sie eine durchaus ähnliche Zusammensetzung aufweisen können. Die Zuordnung erfolgt daher in erster Linie nach der Herkunft und den entsprechenden Titeln der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Kapiteln bzw. Unterkapiteln. Die Beschaffenheit einzelner Abfälle dieser Unterkapitel kann daher auch vergleichbar mit den Abfällen des 17 05 Kapitel (AVV) sein.

Untersuchung und Bewertung

Inaugenscheinnahme eines Standorts und historische Erkundung (z. B. Bodenbelastungskarte, Kataster altlastverdächtiger Flächen und Altlasten, vorliegende Untersuchungsergebnisse, Nutzungsrecherche) können bei der Prüfung helfen, ob und mit welchen Schadstoffen gerechnet werden muss. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse ist zu entscheiden, ob analytische Untersuchungen durchzuführen sind.

Mögliche schadstoffbelastete Flächen

Untersuchungsbedarf besteht grundsätzlich bei
  • Flächen in Industrie-, Misch- und Gewerbegebieten,
  • Flächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und bei denen mit punkt- oder flächenförmigen Bodenbelastungen zu rechnen ist (z. B. Altstandorte, Leckagen in Bauwerken und Rohrleitungen, Bereiche mit sonstigen Schadensereignissen, sonstige altlastverdächtige Flächen),
  • Flächen, auf denen mit flächenhaften Bodenbelastungen zu rechnen ist (z. B. Schwemmflächen und Überschwemmungsgebiete, Abwasserverrieselungsflächen, Abraum- und Verfüllungsbereiche, Altablagerungen, Bereiche mit erhöhter Immissionsbelastung wie Straßenränder o. ä.),
  • Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen und behandeltes Bodenmaterial aus Bodenbehandlungsanlagen,
  • Baggergut, bei dem mit Belastungen gerechnet werden muss,
  • Altschotter mit konkreten Anhaltspunkten auf Schadstoffbelastung.

 

Glossar
  Sedimentdurch Sedimentation entstandenes Gestein oder Bodensatz
  geogenauf natürliche Weise in der Erde entstanden
  HerbizidUnkrautbekämpfungsmittel
  Antifoulinganstrichebiozidhaltige Schiffsanstriche, die der Besiedelung und dem Anwuchs durch festsitzende Wasserorganismen an Schiffsrümpfen entgegenwirken, meist Kupfer- oder Tributylzinnverbindungen

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  BY - Bayern
  BE - Berlin
  BB - Brandenburg
  HE - Hessen
  NI - Niedersachsen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  RP - Rheinland-Pfalz
  SN - Sachsen
  ST - Sachsen-Anhalt