Abfallsteckbrief "1901 Abfallverbrennung"

 

190102 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
190105* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
190106* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle
190107* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
190110* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
190111* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten
190112 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
190113* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
190114 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt
190115* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält
190116 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Die Ausführungen in diesem Abfallsteckbrief beziehen sich auf die gängigen, in sog. Hausmüllverbrennungsanlagen mit Rostfeuerung anfallenden Abfälle. Weitere Abfälle aus der AVV-Gruppe "1901" werden hier nicht erläutert, z. B. Abfälle aus der Vorbehandlung von Abfällen wie Vermischung und Zerkleinerung oder aus anderen Typen von Verbrennungsanlagen wie der Klärschlamm- oder Sonderabfallverbrennung.

Zuordnung nach AVV


Kapitel 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
Gruppe 1901 Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Abfälle aus Abfallverbrennungsanlagen (Quelle: ABAG-itm, 2008)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 30 )

Schlacke aus einer Sondermüllverbrennungsanlage (Quelle: HLUG, Wiesbaden)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Untersuchung von Abfällen aus der thermischen Abfallbehandlung, Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 3/2012
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Bei der Verbrennung von Abfällen fallen an verschiedenen Stellen im Verbrennungsprozess unterschiedliche Rückstände an. Die Zusammensetzung der jeweiligen Rückstände aus der Abfallverbrennung kann sehr unterschiedlich sein und hängt im Wesentlichen von der Abfallzusammensetzung sowie der eingesetzten Verbrennungs- und Abgasreinigungstechnik ab.

190111*/12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken
Diese Abfallart umfasst die Verbrennungsrückstände aus dem Feuerraum. Es wird unterschieden zwischen HMV-Rohschlacken (HMV-Rohaschen) und HMV-Schlacken (HMV-Aschen). HMV-Rohschlacken (HMV-Rohaschen) werden als Rostabwurf und Rostdurchfall aus den Feuerräumen von Abfallverbrennungsanlagen ausgetragen. Bei trockener Fahrweise des Verbrennungsmoduls bzw. des Austragungssystems wird von Rohasche, bei schmelzflüssiger Fahrweise bzw. Nassentschlackung von Rohschlacke gesprochen. Die aufbereiteten und gealterten HMV-Rohschlacken werden als HMV-Schlacken (HMV-Aschen) bezeichnet.
Bei der Verbrennung aufgewirbelte Teile des Abfalls bilden Partikel verschiedener Größe und Dichte. Die gröbsten Partikel setzten sich im Bereich der Abhitzekessel ab und bilden die Kesselasche. Die Kesselaschen werden teilweise zusammen mit den Rostaschen und Schlacken entsorgt. Separat anfallende Kesselaschen stellen eine eigene Abfallart dar und werden auch als Kesselstaub benannt (siehe unten).
Zum größten Teil (80 %) besteht HMV-Rohschlacke aus feinstückigem Material (32 mm) und zu ca. 5 - 7 % aus grobstückigem Material (32 mm). Darin sind hauptsächlich geschmolzene Mineralanteile, Steine, Beton, Glas sowie Gips-, Keramik- und Porzellanstücke enthalten. Etwa 5 - 10 % der Schlacke besteht aus Metallen, meist Eisen, Kupfer, Messing und Aluminium und ca. 3 -5 % aus Restorganik. Weitere Schwermetalle und ihre Verbindungen kommen in der Regel in geringeren Anteilen von 1 % vor. Chemisch gesehen sind wasserunlösliche Silikate, Aluminiumoxid, Eisen und Eisenoxide, Carbonate und Chloride der Alkali- und Erdalkalimetalle Hauptbestandteil der HMV-Rohschlacke. Im Vergleich zu Filterstäuben und Reaktionsprodukten aus der Rauchgasreinigung enthalten diese Schlacken nur wenig wasserlösliche Salze.

190102 Eisenteile, aus Rost- und Kesselasche entfernt
Eisenteile aus dem Abfall werden über den Rost mit der Schlacke ausgetragen und intern oder beim externen Schlackeaufbereiter nach Zerkleinerung und Siebung der Schlacke mittels Magnetabscheider abgetrennt. Das Eisen liegt in metallischer, stückiger Form vor.

190115*/16 Kesselstaub
Kesselstaub (Kesselasche) entsteht bei der Verbrennung durch Agglomeration und Sintern der mineralischen Begleitstoffe des Abfalls im Feuerraum. Aufwirbelnde Partikel werden mit dem Rauchgas als Flugasche mitgerissen und größere Partikel setzen sich im Kesselraum ab. Der Kesselstaub wird dort regelmäßig mechanisch oder pneumatisch entfernt und hat eine ähnliche Zusammensetzung wie die Filterstäube, allerdings mit etwas niederen Gehalten an Schwermetallen und organischen Schadstoffen.

190113*/14 Filterstaub
Filterstaub ist Flugstaub, der bei der Rauchgasreinigung in Zyklonen (Vorabscheidung), Elektro- oder Gewebefiltern anfällt. Diese physikalisch wirkenden Filteraggregate sind teilweise auch in Kombination nach dem Kessel und vor der chemischen Abgasreinigung zur Entstaubung des Rauchgases eingebaut. Filterstäube bilden nach den Schlacken den zweitgrößten Mengenstrom einer Abfallverbrennungsanlage und stellen die maßgebliche Schadstoffsenke im Verbrennungsprozess dar. Hauptbestandteil der Filterstäube sind Siliciumdioxid, Calciumoxid und Calciumsulfat mit einem Anteil von jeweils ca. 16%. Weitere Bestandteile sind Natriumchlorid, Aluminiumoxid und Kaliumchlorid (2 - 10%). Außerdem liegen relevante Mengen an Eisen, Zink und Blei im Filterstaub vor. Aber auch die anorganischen Schadstoffe Cadmium, Kupfer und Quecksilber können in relevanten Konzentrationen enthalten sein. Bei den organischen Schadstoffen sind die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) und Dioxine und Furane (PCDD/PCDF) hervorzuheben. Die Salze - insbesondere Chloride, Phosphate und Sulfate - bewirken eine hohe Löslichkeit. Zudem weisen die alkalischen Stäube, ähnlich dem Zement, eine gewisse Hydraulizität bzw. Puzzolanität auf.

190105* Filterkuchen und 190106* Wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung
Aus dem vorentstaubten Rauchgas werden die sauren Gase wie Fluor- und Chlorwasserstoff (HF/HCl) und Schwefeldioxid (SO2) sowie Schwermetalle und organische Verbindungen in Wäschern abgetrennt. Die mit Schadstoffen angereicherten Waschwässer werden in chemisch-physikalischen Anlagen (CPB-Anlagen) durch spezielle Fällungsverfahren behandelt und die Fällungsprodukte in einer Filterpresse auf einen Trockensubstanzgehalt von ca. 30 - 40 % entwässert. Der Filterkuchen weist - je nach Verfahren - hohe Gehalte an Salzen (Sulfate, Halogenide, Carbonate, Sulfiden), Hydroxiden und Schwermetallen auf. Auch organische Schadstoffe, z. B. PCDD/PCDF, können enthalten sein.

190107* Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
Feste Abfälle entstehen bei der Rauchgasreinigung nach dem Quasitrocken- bzw. Trockenverfahren, bei dem meist Kalkhydrat (Calciumhydroxid) oder Natronlauge eingesetzt wird. Bei dieser Abgasreinigung entsteht als Reaktionsprodukt ein Gemisch aus Calciumchlorid, Calciumfluorid, Calciumsulfat und einem Überschuss an Kalkhydrat bzw. Natronlauge. In Sprühabsorbern wird das Absorptionsmittel flüssig in den Abgasstrom eingesprüht. Aufgrund der hohen Temperaturen verdampft das Wasser vollständig und die Reaktionsprodukte werden als fester Rückstand im unteren Teil des Absorbers abgezogen. Im trockenen Verfahren wird hochreaktiver Kalk als Pulver in einen Reaktor eingeblasen und die festen Reaktionsprodukte werden unten im Reaktor abgeschieden. Auch Mischformen beider Verfahren werden eingesetzt. In allen Fällen wird der Rest an Reaktionsprodukten im nachgeschalteten Gewebefilter aus dem Rauchgas abgeschieden. Die salzhaltigen Rückstände weisen hohe Gehalte an Schwermetallen auf und können auch organische Schadstoffe, z. B. PCDD/PCDF, enthalten.

190110* Gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
Nach der Reduktion der Stickoxide im Rauchgas, z. B. nach dem DESONOX-Verfahren, folgt als letzte Stufe der Rauchgasreinigung der Aktivkohlefilter in verschiedenen technischen Ausführungen. Aus dem weitgehend gereinigten Abgas werden in diesen hochporösen Filtern insbesondere Dioxine/Furane (PCDD/PCDF) und leichtflüchtige Metalle wie Quecksilber bzw. Quecksilberverbindungen abgetrennt. Ein Teil der gebrauchten Aktivkohle wird gegen frische Aktivkohle ersetzt und fällt als Abfall an.

 

 

Aufbereitungsanlage für Schlacke (Quelle: Studie "Untersuchung von Abfällen aus der thermischen Abfallbehandlung", Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 2012 )

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
190111*/12 Rost und Kesselaschen sowie Schlacken
Feinschlacke (Körnung 32 mm) ca. 80 % geschmolzene Mineralanteile, Steine, Beton, Glas sowie Gips-, Keramik- und Porzellanstücke
Grobschlacke (Körnung 32 mm) ca. 5 - 7% geschmolzene Mineralanteile, Steine, Beton, Glas sowie Gips-, Keramik- und Porzellanstücke
Unverbrannte Anteile, Restorganik 3 - 5 %
Metalle ca. 7 - 10 % meist Eisen, Kupfer, Messing und Aluminium
190102 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
Eisenteile in metallischer, stückiger Form
190115*/16 Kesselstaub
ähnliche Zusammensetzung wie Filterstäube
190113*/14 Filterstaub
Hauptbestandteile SiO2, CaO und CaSO4 jeweils ca. 16%
NaCl, KCl und Al2O3 ca. 2 - 10 %
Metalle 10% meist Eisen, Zink und Blei sowie Cadmium, Kupfer und Quecksilber
190106* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere flüssige Abfälle
Wasser
Halogen- und schwefelhaltige Säuren z. B. Salzsäure oder schweflige Säure
Salze z. B. Halogenide, Sulfate, Sulfite
leichtflüchtige Schwermetalle z. B. Quecksilber
auskondensierte organische Verbindungen z. B. PCDD/PCDF
190105* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
Fällungsprodukte (Hydroxide, Sulfide, Gips und andere Salze, z. B. Chloride, Schwermetalle) 30 - 40 % Trockensubstanzgehalt
organische Verbindungen z. B. PCDD/PCDF
190107* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
neutralisierendes Additiv, z. B. Kalkmilch oder Natriumhydrogencarbonat (NaHCO3) Überschuss aus der Sprühabsorption
Adsorbens, z. B. Herdofenkoks oder vereinzelt Aktivkohle Überschuss aus der Sprühabsorption
Salze, z. B. Sulfate, Chloride, Carbonate aus der Neutralisation der sauren Rauchgase mit dem Additiv der Sprühadsorption sowie Schwermetallverbindungen
organische Verbindungen z. B. PCDD/PCDF
190110* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
Kohle Aktivkohle oder Herdofenkoks
organische Verbindungen, z. B. PCDD/PCDF adsorbierte Schadstoffe
leicht flüchtige Schwermetalle, insbesondere Quecksilber weitere adsorbierte Schwermetalle sind z. B. Cadmium, Arsen, Zink und Blei bzw. deren Verbindungen

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
  Stand der Darstellung von Abfallverbrennung in Stoffstromanalysen, FKZ 01 RN 0401, Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2007
  Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
  BW - Baden-Württemberg
  Schlacken aus Hausmüllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg, LUBW, 2004
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Schadstoffströme bei der Entsorgung von Holzasche, Reihe Abfall, Heft 76, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2003
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
  Aschen aus der Müllverbrennung - Baustoff auf Deponien oder Abfall zur Ablagerung?, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (LfU), 2005
  NI - Niedersachsen
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  RP - Rheinland-Pfalz
  SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH: Ökoeffizienz-Analyse zu Entsorgungsoptionen von Schlacken/Aschen aus der Hausmüllverbrennung in Rheinland-Pfalz, 2006
  ST - Sachsen-Anhalt
  Untersuchung von Abfällen aus der thermischen Abfallbehandlung, Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 3/2012

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Schwermetalle

Schwermetalle in den Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken (190111*/12), im Kesselstaub (190115*/16) und im Filterstaub (190113*/14) liegen oxidisch (inert) oder gebunden an Salze wie Calciumcarbonat (CaCO3) und Calciumsulfat (CaSO4) vor und sind daher im sauren Bereich löslich. Die Schwermetalle und ihre Verbindungen liegen in den drei Abfallarten in unterschiedlicher Verteilung vor, wobei Filterstaub die maßgebliche Senke darstellt und dort auch eine vergleichsweise hohe Eluierbarkeit gegeben ist. Auch innerhalb der einzelnen Abfallarten liegen starke Schwankungsbreiten bei den Schwermetallgehalten vor, die sich im Wesentlichen aus schwankenden Abfallzusammensetzungen und der eingesetzten Verbrennungstechnologie ergeben. Neben den Metallen Eisen und Aluminium kommen die Schwermetalle Zink, Kupfer, Nickel, Chrom sowie die für die Umwelt kritischen Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber in relevanten Mengen vor. Die Einstufung des Abfalls als nicht gefährlich oder gefährlich erfolgt entsprechend der chemischen Zusammensetzung im Feststoff und im Eluat. Zur Beurteilung bedarf es der Information zu der Verbindung, in der das Metall vorliegt.

Schwermetalle aus den Waschwässern der Abgasreinigung (190106*) werden durch spezielle Fällungsverfahren abgetrennt und gelangen so in den Filterkuchen aus der Abgasbehandlung (190105*). In der Regel können die so gereinigten Waschwässer als Abwasser ordnungsgemäß in die Kanalisation oder in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden. Filterkuchen enthalten Schwermetalle wie Zink, Quecksilber, Blei, Cadmium und Nickel, die je nach Fällungsmittel meist als Hydroxide oder Sulfide vorliegen. Diese Schwermetallverbindungen und ihre Gehalte in den Filterkuchen können die Einstufung als gefährlicher Abfall bewirken. Nicht behandelte flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung (190106*) sind aufgrund der gelösten Schwermetalle in der Regel als ökotoxisch einzustufen.

Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung (190107*) bestehen im Wesentlichen aus den Reaktionsprodukten der quasitrockenen und trockenen Abgasbehandlung sowie dem zugesetzten Behandlungsmittel, z. B. Kalk. Wird ohne eine Vorentstaubung gearbeitet, können die festen Abfälle auch Filterstäube enthalten. Dementsprechend können die Schwermetallgehalte in diesen Abfällen stark schwanken. Insbesondere Schwermetalle wie Zink, Quecksilber, Blei, Kupfer, Chrom, Cadmium und Nickel liegen in relevanten Mengen meist als Oxide oder Salze, z. B. als Halogenide, Sulfate oder Carbonate, vor. Die festen Abfälle aus der Abgasbehandlung können je nach Schwermetallgehalten, z. B. an Zink und Blei, mindestens gewässergefährdend sein. Hohe Quecksilbergehalte können zur Einstufung des Abfalls als akut toxisch führen.

Aktivkohle aus der Abgasbehandlung (190110*)
fällt im letzten Rauchgasreinigungschritt an und enthält daher insbesondere das leicht flüchtige Quecksilber. Die anderen Schwermetalle werden in der Regel in den vorangegangenen Reinigungsstufen weitgehend abgetrennt.

Organische Schadstoffe
Organische Schadstoffe sollten im Verbrennungsprozess zerstört worden sein. Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken (190111*/12), Filterstaub (190113*/14) und Kesselstaub (190115*/16) können jedoch prozessbedingt organische Schadstoffe enthalten, die eine Einstufung als gefährlicher Abfall bedingen, z. B. auf Grundlage der PAK- und PCDD/PCDF-Gehalte. Die Anreicherung an diesen organischen Stoffen in den drei Abfallarten ist sehr unterschiedlich. Die PAK-Gehalte sind im Allgemeinen bei allen drei Abfallarten für eine Gefährdungseinstufung nicht relevant. Bei PCDD/PCDF sind insbesondere Filterstäube aufgrund höherer Gehalte als giftig und krebserzeugend einzustufen. In der Praxis kann eine Einstufung nur auf Basis einer chemisch-physikalischen Analyse erfolgen.

Wässrige Abfälle (190106*), Filterkuchen (190105*) und feste Abfälle (190107*) aus der Abgasbehandlung weisen vergleichsweise geringe PCDD/PCDF-Gehalte auf, die je nach Verfahren sehr unterschiedlich sein können. Eine Einstufung setzt eine Einzelfallbetrachtung voraus.

Aktivkohle aus der Abgasbehandlung 190110*
weist in der Regel so hohe PCDD/PCDF-Konzentrationen auf, dass sie als gefährlich einzustufen sind. Sonstige organische Schadstoffe, z. B. PAK und PCB, sind für die Einstufung nicht relevant.

Sonstige Schadstoffe

Die vorgenannten Abfälle der Gruppe 1901 enthalten weitere abfallarten- und herkunftsspezifische Stoffe, z.B. Sulfate und Chloride, die jedoch im Allgemeinen nicht gefahrenbestimmend sind und für die Einstufung als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall nicht relevant sind. Insbesondere frische Schlacken reagieren wegen ihres CaO-Gehaltes unter Berührung mit Wasser alkalisch, was reizende oder ätzende Eigenschaften des Eluates zur Folge hat und damit zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen kann.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
190111*/12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken
Schwermetalle und Arsen
Arsen 3 - 15 mg/kg
Blei 1.000 - 3.500 mg/kg
Cadmium 2 - 20 mg/kg
Chrom 200 - 1.000 mg/kg
Kupfer 1.000 - 10.000 mg/kg
Nickel 100 - 500 mg/kg
Quecksilber 10 mg/kg
Zink 2.000 - 7.000 mg/kg
Organische Schadstoffe
PCDD/PCDF und andere organische Schadstoffe liegen i. d. R. nicht in gefahrenrelevanten Konzentrationen vor
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften
Eluate stark alkalisch; reizende/ätzende Eigenschaften sind über den pH-Wert in Verbindung mit der alkalischen Reserve nach Young festzustellen; geringe Wasserlöslichkeit 5 %; abhängig von Austrag und Vorbehandlung
190115*/16 Kesselstaub
Schwermetalle und Arsen
Arsen 5 - 55 mg/kg
Blei 1 - 16 g/kg kritischer Parameter bei der Gefährlichkeitseinstufung
Cadmium 40 - 200 mg/kg
Chrom 150 - 250 mg/kg
Kupfer 800 - 2.200 mg/kg insbesondere Kupferverbindungen bei der Gefährlichkeitseinstufung berücksichtigen
Nickel 130 - 350 mg/kg
Quecksilber 0,6 - 19 mg/kg
Zink 4,3 - 48 g/kg insbesondere Zinkverbindungen bei der Gefährlichkeitseinstufung berücksichtigen
Organische Schadstoffe
PCDD/PCDF Einzelfallbetrachtung zur Einstufung als giftig und krebserzeugend erforderlich
190113*/14 Filterstaub
Schwermetalle und Arsen
Arsen 40 - 900 mg/kg
Blei 0,3 - 25 g/kg kritischer Parameter bei der Gefährlichkeitseinstufung
Cadmium 7 - 1.400 mg/kg
Chrom 170 - 2.000 mg/kg
Kupfer 50 - 5.000 mg/kg insbesondere Kupferverbindungen bei der Gefährlichkeitseinstufung berücksichtigen
Nickel 30 - 1.000 mg/kg
Quecksilber 0,4 - 20 mg/kg
Zink 1,5 - 100 g/kg insbesondere Zinkverbindungen bei der Gefährlichkeitseinstufung berücksichtigen
Organische Schadstoffe
PCDD/PCDF 200 - 1.700 ngTE/kg Einzelfallbetrachtung zur Einstufung als giftig und krebserzeugend erforderlich
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften
Calcium 40 - 340 g/kg wirkt als CaO stark alkalisch
Chlorid 30 - 200 g/kg hohe Salzgehalte bewirken hohe Wasserlöslichkeit (15%)
Fluorid 100 - 3.000 mg/kg hohe Salzgehalte bewirken hohe Wasserlöslichkeit (15%)
Sulfat 90 - 140 g/kg hohe Salzgehalte bewirken hohe Wasserlöslichkeit (15%)
190106* wässrige flüssige Abfälle aus der Gasreinigung
Schwermetalle gereinigte Waschwässer können i.d.R. ordnungsgemäß eingeleitet werden, ansonsten sind Schwermetallgehalte so hoch, dass ein gefährlicher Abfall vorliegt.
PCDD/PCDF liegen i. d. R. nicht in gefahrenrelevanten Konzentrationen vor
190105* Filterkuchen
Schwermetalle und Arsen
Arsen 0,5 - 20 mg/kg
Blei 100 - 600 mg/kg
Cadmium 5 - 450 mg/kg
Chrom 20 - 250 mg/kg
Nickel 20 - 320 mg/kg
Quecksilber 100 - 2.000 mg/kg
Zink 0,7 - 15 g/kg
Organische Schadstoffe
PCDD/PCDF 200 - 1.000 ngTE/kg
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften
Calcium 200 - 400 g/kg alkalische Eigenschaften, z. B. durch Calciumhydroxid
Chlorid 6 - 32 g/kg Wasserlöslichkeit 5 %
Fluorid 6 - 20 mg/kg Wasserlöslichkeit 5 %
Sulfat 180 - 400 g/kg Wasserlöslichkeit 5 %
190107* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
Schwermetalle und Arsen
Blei 1,3 - 17,5 g/kg
Cadmium 75 - 620 mg/kg
Chrom 40 - 1.400 mg/kg
Kupfer 115 - 1.900 mg/kg
Nickel 10 - 285 mg/kg
Zink 4 - 40 g/kg
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften
Calcium 120 - 400 g/kg Calciumverbindungen können alkalische Eigenschaften bewirken
Chlorid 33 - 380 g/kg
Sulfat 40 - 350 g/kg
190110* Gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
Quecksilber Quecksilber (akut toxisch und gewässergefährdend); Einzelfallbetrachtung erforderlich
PCDD/PCDF in der Regel erhöhte PCDD/PCDF-Gehalte (giftig und krebserzeugend); Einzelfallbetrachtung erforderlich

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
190105* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 228   Analytik
190106* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle 45   Analytik
190107* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 598   Analytik
190110* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung 33   Analytik
190111* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten 377   Analytik
190112  Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen 747   Analytik
190113* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 909   Analytik
190114  Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt 26   Analytik
190115* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält 78   Analytik
190116  Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt 3

 

Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) enthält 842 Abfallarten, davon sind 408 als gefährlich eingestuft und mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Allerdings wird nur ein Teil dieser Abfallarten als absolut gefährlich eingestuft. Bei 180 dieser gefährlichen Abfallarten kann alternativ auch eine als nicht gefährlich gekennzeichnete Abfallart ausgewählt werden, wobei dann von so genannten Spiegeleinträgen gesprochen wird.

Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.

Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft

Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.

Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
NW - Nordrhein-Westfalen
  Hazard-Check

 

 

Hinweis
Vielfach liegen die organischen und anorganischen Schadstoffe in Konzentrationen vor, die nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht gefahrenrelevant sind. Die Inhaltsstoffe und ihre Eigenschaften, z. B. Eluierbarkeit, können jedoch maßgebend für die Verwertbarkeit oder Ablagerbarkeit sein.

Sachsen-Anhalt
In einer Studie "Untersuchung von Abfällen aus der thermischen Abfallbehandlung - Einschätzung der Gefährlichkeit der Abfälle anhand der gefahrenrelevanten Eigenschaften (H-Kriterien) und Bewertung der Entsorgungswege" des Landes Sachsen-Anhalt wurden Rückstände aus Abfallverbrennungsanlagen bewertet. Entsprechend der Abfallgenese konnten H-Kriterien aus der Betrachtung ausgeschlossen werden. Anhand der Metallparameter wurde auf die Konzentration der chemischen Verbindungen, die mit einiger Wahrscheindlichkeit in Verbrennungsrückständen auftreten können, geschlossen und deren Vorhandensein oder Ausschluss auf Grund der Wasserlöslichkeit, der Salzsäurelöslichkeit sowie stöchiometrischer Betrachtungen festgestellt. Die Eigenschaften "reizend" und "ätzend" wurden unter Berücksichtigung der alkalischen Reserve nach YOUNG (Anlage 1 der TRGS 200 - "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen" (TRGS 200)) festgestellt.

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Abfallvermeidung und -verwertung. Aschen, Schlacken und Stäube in Österreich, Umweltbundesamt Österreich, Wien, 2005
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Technische Regel für Gefahrstoffe 200: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen (TRGS 200)
  Untersuchung der physikalisch/chemischen Eigenschaften von Filterstäuben aus Müllverbrennungsanlagen (MVA), Forschungszentrum Karlsruhe, Wissenschaftliche Berichte (FZKA 5693), Karlsruhe, 1996
  Verbesserung der umweltrelevanten Qualitäten von Schlacken aus Abfallverbrennungsanlagen, FKZ 363 01 256, Umweltbundesamt, 2010
  Abschlussbericht zum Projekt "Recyclingpotenziale bei Rückständen aus der Müllverbrennung", Universität Duisburg Essen, Fakultät für Ingenieurwissenschaften, 2012
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Schlacken aus Hausmüllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg, LUBW, 2004
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Fachinformation zum Thema Müllverbrennung: Die thermische Behandlung von Abfällen, Bayrisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2002
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Entsorgung von Filterstäuben aus Müllverbrennungsanlagen, Bremische Bürgerschaft, Drucksache 18/193, Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Dezember 2011
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  NI - Niedersachsen
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  NW - Nordrhein-Westfalen
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Untersuchung von Abfällen aus der thermischen Abfallbehandlung, Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 3/2012
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Vermeidung

Die mengenmäßig bedeutenden Abfälle sind die Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken (190111*/12), die Filterstäube (190113*/14) und die Kesselstäube (190115*/16). Minimierungsmaßnahmen sind u. a.:
  • Vorsortierung der zu verbrennenden Abfälle, z. B. Entfernung von Metallen und mineralischen Bestandteilen.
  • Optimierung der Verbrennungsparameter,
  • separate Erfassung und Behandlung von Rost- und Kesselaschen sowie Rückständen aus der Rauchgasreinigung,
  • Behandlung/Aufbereitung der Grobasche, um die Verwertungsanforderungen einhalten zu können,
  • Behandlung der Rückstände aus der Rauchgasreinigung, um die Vorgaben der Entsorgungsoptionen, z.B. LAGA-Mitteilung Nr. 20, einhalten zu können.


Sammlung und Bereitstellung

Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.

Die Aschen besitzen in der Regel ein geringes Umweltgefährdungspotenzial, so dass eine Auslaugung von Schwermetallen oder anderen umweltgefährdenden Substanzen nicht zu befürchten ist und die Lagerung und Bereitstellung in Schüttgutboxen oder als Haufwerk ausreichend ist. Kessel- und Filterstäube und beladene Aktivkohle sind in staubdichten, geschlossenen Gebinden zur Entsorgung bereitzustellen, z. B. Big Bags. Filterkuchen ist in flüssigkeitsdichten Containern zu lagern. Entsprechende Vorgaben an Sammlung und Bereitstellung sind mit den Rückstandsaufbereitern und Entsorgern abzustimmen.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Verwertung

190102 Eisenteile

Die aus Rost- und Kesselaschen entfernten Eisenteile werden metallurgisch verwertet.

190111*/12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken

Die in den Hausmüllverbrennungsanlagen anfallenden Rost- und Kesselaschen werden als Deponiebaustoff oder Versatzbaustoff in Salzbergwerken eingebracht. Weitere Möglichkeiten sind die Verwertung als Bauersatzstoffe, z. B. im Straßenbau oder als Deponiebaustoff, sofern die Zuordnungs- und Untersuchungswerte nach LAGA eingehalten werden.

Voraussetzung für eine Verwertung als Ersatzbaustoff ist die Aufbereitung der Aschen, insbesondere Zerkleinerung, Abtrennung nicht verwertbarer Kornfraktionen, Abtrennung von Eisen und sonstigen Wert- oder Störstoffen.

Rückstände aus der Abgasreinigung

In Deutschland werden die trockenen Rückstände aus der Abgasreinigung wie Kesselstäube (190115*/16) und Filterstäube (190113*/14) sowie Filterkuchen (190105*) und feste Abfälle aus der Abgasbehandlung (190107*) fast ausschließlich als Versatzmaterial in Salzbergwerken eingelagert. Extern ist auch eine Verwertung als Zuschlagsstoff in Zementwerken möglich, sofern die chemischen und physikalischen Parameter dies erlauben.

190110* Gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasreinigung

Aktivkohle wird meist in der eigenen Anlage der Verbrennung zugeführt und kann thermisch verwertet werden, wobei die Schadstoffgrenzwerte beachtet werden müssen.

Beseitigung

190111*/12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken

Sollte die Verwertung nicht möglich sein, so kann Rostasche auf einer Inertstoff- oder Monodeponie abgelagert werden, soweit die Annahmegrenzwerte eingehalten werden.

Rückstände aus der Abgasreinigung

Trockene Rückstände aus der Abgasreinigung werden untertägig abgelagert.

Die chemisch-physikalisch behandelten Waschwässer aus der Abgasreinigung (190106*) können in der Regel ordnungsgemäß als Abwasser eingeleitet werden. Erfolgt keine Behandlung in der Verbrennungsanlage, sind diese Wässer als Abfall zu entsorgen und werden dann in einer externen CPB behandelt.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
190102 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
Metallurgische Verwertung Nicht relevant
190105* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
Verwertung als Baustoff bzw. als Mischversatz unter Tage, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien Obertägige oder untertägige Deponierung, Annahmekriterien beachten
190106* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung
Nicht relevant Ordnungsgemäße Einleitung des gereinigten Waschwassers oder externe Entsorgung in eine CPB
190107* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
Verwendung als Baustoff oder Versatzmaterial, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien Obertägige oder untertägige Deponierung, Annahmekriterien beachten
190110* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
Energetische Verwertung, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien Deponierung oder Verbrennung, Annahmekriterien beachten
190111*/12 Rost- und Kesselasche sowie Schlacken
Verwendung als Baustoff oder Versatzmaterial, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien Obertägige oder untertägige Deponierung, Annahmekriterien beachten
190113*/14 Filterstäube
Verwendung als Versatzmaterial, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien Untertägige Deponierung, Annahmekriterien beachten
190115*/16 Kesselstäube
Verwendung als Baustoff oder Versatzmaterial, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien Obertägige oder untertägige Deponierung, Annahmekriterien beachten

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Anwendung der LAGA-Mitteilung 20 in den Bundesländern:
Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug bei der Verwertung mineralischer Abfälle zu ermöglichen, wurde die LAGA-Mitteilung 20 erstellt und 2003/2004 überarbeitet. Nur der allgemeine Teil I der Überarbeitung wurde von der LAGA veröffentlicht. Die Anwendung der weiteren überarbeiteten Teile wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Dies betrifft:
  • Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) (2004)
  • Teil III: Probenahme und Analytik (2004)
Die Länder haben hierzu verschiedene Regelungen im Internet veröffentlicht. Links zu diesen länderspezifischen Regelungen sind auf einer LAGA-Internetseite zusammengestellt (siehe Quellen - Bundesrepublik Deutschland). Die unterschiedliche Handhabung der überarbeiteten LAGA-Mitteilung 20 (Teile II und III) in den Ländern kann derzeit wie folgt zusammengefasst werden:
  • Veröffentlichung und Einführung in den Vollzug (ganz, teilweise oder mit kleinen Ergänzungen/Änderungen): Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
  • Keine Veröffentlichung oder eigene Regelung für den Vollzug: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen
  • Keine Angaben im Internet: Hessen
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
  Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  LAGA-Mitteilung 19, Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall über die Entsorgung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle, 1994
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
  Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 514: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514), aufgehoben
  DIN EN 14227-2, Hydraulisch gebundene Gemische - Anforderungen - Teil 2: Schlackengebundene Gemische
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  BW - Baden-Württemberg
  Schlacken aus Hausmüllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg, LUBW, 2004
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Bewertung der Umweltverträglichkeit von Entsorgungsoptionen, Reihe Abfall, Heft 63, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2002
  Schadstoffströme bei der Entsorgung von Holzasche, Reihe Abfall, Heft 76, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2003
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
  ST - Sachsen-Anhalt
  Untersuchung von Abfällen aus der thermischen Abfallbehandlung, Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 3/2012
  Studie zur aktuellen und künftigen Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, Kurzfassung Oktober 2013
  Monitoring und Verifizierung der Grundaussagen des Gutachtens über die Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, August 2015

 

 

Glossar
  AschenVerbrennungsrückstände mit pulverförmiger Konsistenz
  Schlackenin der Metallurgie: glasig oder kristallin erstarrter Schmelzrückstand nichtmetallischer Art; in der Feuerungstechnik: Asche, deren Schmelztemperatur überschritten wurde und nicht mehr feinkörnig oder pulverig vorliegt, sondern (zäh)flüssig wird und nach dem Abkühlen in fester, stückiger Form anfällt
  DESONOX-VerfahrenVerfahren zur kombinierten Entschwefelung und Entstickung von Rauchgasen
  Zyklonin der Verfahrenstechnik ein Fliehkraftabscheider zur Stofftrennung aufgrund von Masseunterschieden, z. B. in der Abgasreinigung zur Absonderung von in Gasen enthaltenen festen oder flüssigen Partikeln
  HydraulizitätEigenschaft eines Bindemittels, z. B. Zement, hydraulisch, also durch Reaktion mit Wasser sowohl an der Luft als auch unter Wasser zu erhärten
  PuzzolanitätEigenschaft natürlicher oder künstlicher kieselsäurehaltiger oder tonerdehaltiger Stoffe (sogenannte Puzzolane), z. B. Santorinerde oder Steinkohlenflugaschen, zusammen mit Wasser und Calciumhydroxid zu festen, wasserunlöslichen Verbindungen zu reagieren
  Flugstaubpartikelförmige Teilchen aus verschiedenen technischen Prozessen, die mit den Abluftströmen entweichen und in der Abgasreinigung an Entstaubungsanlagen (z. B. Fliehkraftabscheider, Elektro- oder Gewebefilter) größtenteils wieder abgeschieden werden
  HMVHausmüllverbrennungsanlage
  Erdalkalimetallechemische Elemente Beryllium, Magnesium, Calcium, Strontium, Barium und Radium der 2. Hauptgruppe des Periodensystems
  Alkalimetallechemische Elemente Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium, Caesium und Francium der 1. Hauptgruppe des Periodensystems; metallisch glänzende, weiche Leichtmetalle, die chemisch sehr reaktiv sind
  AgglomerationAnhäufung von vorher losen Bestandteilen zu einem festen Verbund
  SinternStückigmachen feinkörniger Stoffe durch Wärmebehandlung bei Temperaturen, die wenig unter dem Schmelzpunkt der Hauptkomponenten liegen, teilweise auch zur Formgebung genutzt
  EluierbarkeitMöglichkeit, Substanzen aus einer stationären (flüssigen oder festen) Phase mit einer mobilen Phase (z. B. Wasser) herauslösen zu können
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  PCDD/PCDFpolychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane, Sammelbezeichnung für ähnlich aufgebaute, chlorierte organische Verbindungen, die hauptsächlich bei thermischen Prozessen von organischen Materialien anfallen, giftig (u. a. krebserzeugend), fettlöslich, bioakkumulierbar, persistent, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang IV aufgeführt)
  PCBpolychlorierte Biphenyle, Stoffgruppe mit 209 Verbindungen, die früher u. a. in Trafo-, Wärmeträger- und Hydraulikölen sowie Weichmachern enthalten waren, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt), da sie chronisch toxisch, bioakkumulierbar und persistent sind
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich
  Big Bagszu Deutsch: große Säcke, d.h. flexible Schüttgutbehälter aus Kunststoffgewebe für Befüllungen bis zu 2 m3; oder 2 t
  LAGABund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
  CPBchemisch-physikalische Behandlungsanlage

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  DIN EN 14227-2, Hydraulisch gebundene Gemische - Anforderungen - Teil 2: Schlackengebundene Gemische
  Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 514: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514), aufgehoben
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Technische Regel für Gefahrstoffe 200: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen (TRGS 200)
  LAGA-Mitteilung 19, Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall über die Entsorgung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle, 1994
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Schadstoffströme bei der Entsorgung von Holzasche, Reihe Abfall, Heft 76, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2003
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Bewertung der Umweltverträglichkeit von Entsorgungsoptionen, Reihe Abfall, Heft 63, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2002
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  Schlacken aus Hausmüllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg, LUBW, 2004
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  Studie zur aktuellen und künftigen Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, Kurzfassung Oktober 2013
  Monitoring und Verifizierung der Grundaussagen des Gutachtens über die Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, August 2015
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

Ersterstellung
DatumHerausgeberErsteller
16.08.2013Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Hertzstr. 173
76231 Karlsruhe
IPA@lubw.bwl.de
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
ABAG-itm GmbH
Hauptstraße 4
75335 Dobel
info@abag-itm.de
www.abag-itm.de
07083 / 52774-60

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