CLP-Tabelle 3.1

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Tabelle 3.1 des Anhangs VI der CLP-Verordnung zeigt eine Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe gemäß CLP-Verordnung. Es handelt sich um eine amtlich vorgegebene Einstufung eines Stoffes, die innerhalb der europäischen Union verbindlich ist, die sogenannte Legaleinstufung.

 

In diesem Bereich des Hazard-Checks bietet sich Ihnen die Möglichkeit, die Tabelle nach verschiedenen Suchkriterien über die Freitextfelder zu filtern. Dabei können Einschränkungen über folgende Spalten getroffen werden:

 

Index-Nummer

Die Indexnummer der einzelnen Stoffe besteht aus einer Zeichensequenz nach dem Muster ABC-RST-VW-Y. ABC entspricht der Ordnungszahl des Elements bzw. der organischen Gruppe, das bzw. die am kennzeichnendsten für das Molekül ist. RST ist die laufende Nummer des Stoffes in der ABC-Reihe. VW gibt die Form an, in der der Stoff hergestellt oder in den Verkehr gebracht wird. Y ist eine Kontrollziffer.

 

Mit dem eingetragenen Freitext wird linksbündig in der Spalte Index-Nr. gesucht. Bei allen anderen Freitextsuchen, kann der Suchbegriff an beliebiger Stelle im durchsuchten Text stehen.

 

Stoffbezeichnung

Chemische Bezeichnung des Stoffes in englischer Sprache

 

CAS-Nr.

Internationaler Bezeichnungsstandard für chemische Stoffe. Für jeden in der CAS-Datenbank registrierten chemischen Stoff existiert eine eindeutige CAS-Nummer

 

Kategorie

Gefahrenklasse mit Gefahrenkategorie nach CLP-Verordnung (als englische Abkürzung)

 

H-Satz

Hinweise zu den Gefahren eines Stoffes oder Gemisches. Der Buchstabe H steht für Hazardous und bedeutet Gefahr. Die Kennziffern sind dreistellig und folgen folgender Systematik: H200 ff Gefahrenhinweise für physikalisch-chemische Gefahren, H300 ff Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren, H400 ff Gefahrenhinweise für Umweltgefahren

 

Konzentrationsgrenzen (für Gemische)

Im Falle einer Abweichung von den allgemeinen Konzentrationsgrenzwerten des Anhangs I CLP-Verordnung werden für eine bestimmte Kategorie spezifische Konzentrationsgrenzwerte in einer eigenen Spalte zusammen mit der betreffenden Einstufung unter Verwendung der Gefahrenkategorie (H-Satz) aufgeführt. Sofern nicht anders angegeben, sind die aufgeführten Konzentrationsgrenzen als Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht des Gemisches, zu verstehen.

 

Anmerkungen        

Die Bedeutung der Anmerkungen können Sie über den Link "Zur Erläuterung der Hinweisnoten" im oberen Bereich der Übersicht nachvollziehen.

 

Stand

Gibt an, welche Änderungs-Verordnung zur CLP-Verordnung berücksichtigt wurde, z.B. die 1. Änderungs-Verordnung (ATP01)

 

Indem Sie ein Suchwort in ein Freitextfeld eingeben und auf den Knopf "Filter" klicken (oder mit der Return-Taste auf ihrer Tastatur bestätigen) wird die Tabelle gefiltert. Wenn Sie anschließend in ein anderes Freitextfeld ein weiteres Suchwort eingeben und bestätigen, wird die bereits gefilterte Tabelle anhand des neuen Suchworts weiter eingeschränkt. Die Formularinhalte ihrer vorherigen Suche bleiben stets erhalten.

 

Um nach Ergebnissen mit bzw. ohne Einträgen zu suchen, verwenden Sie die Schlüsselwörter 'nicht leer' oder 'leer' (ohne Anführungszeichen) in den Freitextfeldern.

 

Wenn Sie auf den Knopf "Zurücksetzen" klicken, wird die Tabelle auf den Ausgangszustand zurückgesetzt. Über den Knopf "Nach Excel" können Sie die Tabelle nach Excel exportieren.

 

 

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Hinweis

Mit dem eingetragenen Freitext wird linksbündig in der Spalte Index-Nr. gesucht. Bei allen anderen Freitextsuchen, kann der Suchbegriff an beliebiger Stelle im durchsuchten Text stehen.