Hazard Check

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Die Anwendung Hazard-Check soll eine Hilfestellung für die Beurteilung der Gefährlichkeit von Abfällen geben. Dem Anwender wird die Möglichkeit geboten, die in ABANDA vorliegende Abfallanalytik mit einer (sinnvoll) auswählbaren Grenzwertliste abzugleichen. Hierzu können Inhaltsstoffe bzw. Stoffkonzentrationen einer Abfallart mit Konzentrationsgrenzen verschiedener Grenzwertlisten (Europäische Union, Deutschland, Bundesländer) verglichen werden, um einen Hinweis auf die Abfallgefährlichkeit zu erhalten. Hintergrundinformationen sind in zusätzlich verfügbaren Beurteilungslisten aus dem Abfallvollzug bzw. zur Einstufung und Kennzeichnung bestimmter gefährlicher Stoffe abrufbar.

 

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnisverordnung mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahren relevante Eigenschaft (Hazardous Property – HP) nach Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) besitzen. Einige Abfallarten sind unterteilt in gefährliche (*) und nicht gefährliche Abfälle (Spiegeleinträge). Bei Spiegeleinträgen hängt die Einstufung als gefährlicher Abfall vom Gehalt gefährlicher Stoffe bzw. von entsprechenden physikalischen Gefahren des Abfalls ab.

 

Die Kriterien und Maßstäbe zur Abfalleinstufung stammen aus dem Chemikalienrecht, der europäischen CLP-Verordnung, (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), die mit dem 01.06.2015 die Stoffrichtlinie (RL 67/548/EWG) und Zubereitungsrichtlinie (RL 1999/45/EG) vollständig abgelöst hat. Die Vorgaben zur Beurteilung der Abfallgefährlichkeit bei Spiegeleinträgen werden durch eine Neufassung der Abfallverzeichnisverordnung in deutsches Recht umgesetzt.

 

Der Hazard-Check soll bei der Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten mit Spiegeleinträgen helfen, wenn keine detaillierten Informationen zur Abfallzusammensetzung vorliegen und daher eine chemikalienrechtliche Beurteilung der Abfälle kaum möglich ist. Folgende Informationen werden bereitgestellt:

 

Abfallanalytik aus der Abfallanalysedatenbank (Beurteilung)

- Statistik über Analysedaten einer auswählbaren Abfallart

- Analytik einer Einzelprobe (wenn ABANDA-Proben-Nr. bekannt)

 

Grenzwert- und Beurteilungslisten

- verschiedene Grenzwertlisten aus dem Abfallvollzug in den Bundesländern, die sich auf spezielle Abfälle, z.B. Boden oder Bauschutt oder allgemein auf alle Abfälle beziehen (Grenzwertlisten)

- Tabelle 3.1 und Tabelle 3.2 aus Anhang VI der CLP-Verordnung zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe (Hintergrundlisten)

 

Für die Abfallbewertung mit Hilfe des Hazard-Check wird keine Haftung übernommen.