Abfallsteckbrief "1605 und 1501 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien - Gase"
150110* | Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
150111* | Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse |
160504* | gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) |
160505 | Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Die Ausführungen im Abfallsteckbrief beschränken sich auf Gase mit und ohne gefährliche Eigenschaften (z. B. explosiv, entzündlich, akut toxisch), sofern diese in ortsbeweglichen Druckgasbehältern oder Druckgaspackungen anfallen. Zusätzlich werden Gase behandelt, denen gefährliche Stoffe zugesetzt sind.
Hierzu zählen insgesamt z. B. Druckgaspackungen wie Sprüh-, Spray- und Aerosoldosen oder Druckgaskartuschen und Druckgasflaschen. Ortsfeste Druckbehälter sind nicht berücksichtigt. Unter dem Abfallschlüssel 150111* werden Acetylengasflaschen eingestuft. Polyurethan (PUR) -Schaumdosen und andere Sprühdosen fallen unter dem Abfallschlüssel 150110*.
Restentleerte Flüssiggasbehälter aus Kraftfahrzeugen fallen unter den Abfallschlüssel 160116 „Flüssiggasbehälter“ (siehe Abfallsteckbrief "1601 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger").
Unter Druck befindliche Gase in sonstigen Anlagen oder Aggregaten, z. B. Klimageräte, sind nicht der Untergruppe 1605 zuzuordnen.
Hierzu zählen insgesamt z. B. Druckgaspackungen wie Sprüh-, Spray- und Aerosoldosen oder Druckgaskartuschen und Druckgasflaschen. Ortsfeste Druckbehälter sind nicht berücksichtigt. Unter dem Abfallschlüssel 150111* werden Acetylengasflaschen eingestuft. Polyurethan (PUR) -Schaumdosen und andere Sprühdosen fallen unter dem Abfallschlüssel 150110*.
Restentleerte Flüssiggasbehälter aus Kraftfahrzeugen fallen unter den Abfallschlüssel 160116 „Flüssiggasbehälter“ (siehe Abfallsteckbrief "1601 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger").
Unter Druck befindliche Gase in sonstigen Anlagen oder Aggregaten, z. B. Klimageräte, sind nicht der Untergruppe 1605 zuzuordnen.
Zuordnung nach AVV
Kapitel 15 | Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.) |
Gruppe 1501 | Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) |
Kapitel 16 | Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind |
Gruppe 1605 | Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
![](./ipacontent/fliessbild_1605_1501_neu2020.jpg)
Herkunft und Verbleib von Gasen in Druckbehältern (Quelle: ABAG-itm, 2009; LUBW, 2011, GNS 2020)
![zurück](./images/ipa/pfnord.gif)
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
EU - Europäische Union
DE - Bundesrepublik Deutschland
BW - Baden-Württemberg
Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
BY - Bayern
BE - Berlin
BB - Brandenburg
HB - Bremen
HH - Hamburg
HE - Hessen
RP - Rheinland-Pfalz
Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
SL - Saarland
SN - Sachsen
ST - Sachsen-Anhalt
Datensammlung Sachsen-Anhalt – Einstufung von Abfällen anhand ihrer Gefährlichkeit, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt (MULE), Juli 2013
Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt (MULE)
Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
TH - Thüringen
Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010