Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Schwermetalle
Aufgrund der unterschiedlichen Herkunft können in mineralischen (AS 191209) sowie in sonstigen Sortierresten (AS 191212) die Schwermetallgehalte stark schwanken. Bei der Bewertung der Metalle ist generell nach den Maßgaben der (AVV) zu verfahren. Danach kann ein Abfall selbst bei hohen Konzentrationen an Chrom, Kupfer bzw. Zinn in metallischer Form als nicht gefährlich bewertet werden.
Organik
Über den Gehalt an organischen Bestandteilen erfolgt die Abgrenzung der AS 191212 und 191209. Zur Charakterisierung des Gehaltes an Organik werden verschiedene Analysenparameter benutzt:
In der Studie aus Sachsen-Anhalt (siehe Quellen) konnte ein direkter Zusammenhang zwischen dem Glühverlust, der Gasbildungsrate und dem Kornspektrum für die Abfallart 191212 nicht festgestellt werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Herkunft können in mineralischen (AS 191209) sowie in sonstigen Sortierresten (AS 191212) die Schwermetallgehalte stark schwanken. Bei der Bewertung der Metalle ist generell nach den Maßgaben der (AVV) zu verfahren. Danach kann ein Abfall selbst bei hohen Konzentrationen an Chrom, Kupfer bzw. Zinn in metallischer Form als nicht gefährlich bewertet werden.
Organik
Über den Gehalt an organischen Bestandteilen erfolgt die Abgrenzung der AS 191212 und 191209. Zur Charakterisierung des Gehaltes an Organik werden verschiedene Analysenparameter benutzt:
- Glühverlust (GV)
Der Parameter Glühverlust (GV) erfasst den Gesamtgehalt an organischer Substanz eines Abfalls. Durch den zusätzlichen Verlust an anorganischen Inhaltsstoffen oder Hydraten ist der GV in der Regel höher als der TOC. Eine Differenzierung, ob es sich um biologisch abbaubare oder nicht abbaubare organische Anteile handelt, ist nicht möglich. - Organischer Kohlenstoff
Der organische Kohlenstoff dient als maßgeblicher Parameter zur Abschätzung der umweltrelevanten Emissionen. Für die Quantifizierung des organischen Kohlenstoffanteils einer Probe gibt es zwei standardisierte Methoden zur Bestimmung des Feststoff- bzw. gelösten Anteils im Eluat:- Der Parameter Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff - Total Organic Carbon (TOC) gibt die Menge des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs an.
- Der Parameter Gelöster organisch gebundener Kohlenstoff - Dissolved Organic Carbon (DOC) ist ebenfalls ein Summenparameter und erfasst den Anteil des organischen Gesamtkohlenstoffs, der bei Elution in Lösung geht.
- Der Parameter Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff - Total Organic Carbon (TOC) gibt die Menge des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs an.
- Brennwert
Der Brennwert eines Brennstoffes [kJ/kg] gibt die Wärmemenge an, die bei Verbrennung und anschließender Abkühlung der Verbrennungsgase auf 25 °C sowie deren Kondensation freigesetzt wird. Im Gegensatz dazu ist der - Heizwert
die bei einer Verbrennung maximal nutzbare Wärmemenge, bezogen auf die Masse des Brennstoffs, bei der es nicht zu einer Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes kommt. Der Brennwert ist daher höher als der Heizwert. - Gasbildungsrate (GB21)
Die Gasbildungsrate (GB21) ist das Maß für die anaerobe Abbaubarkeit des organischen Anteils des Abfalls. Hierfür wird gemessen, wie viel Gas innerhalb von 21 Tagen unter anaeroben Verhältnissen gebildet wird. - Atmungsaktivität AT4
Die Atmungsaktivität AT4 ist das Maß für die aerobe biologische Abbaubarkeit des organischen Anteils des Abfalls. Hier wird der Sauerstoff-Verbrauch in 4 Tagen gemessen.
In der Studie aus Sachsen-Anhalt (siehe Quellen) konnte ein direkter Zusammenhang zwischen dem Glühverlust, der Gasbildungsrate und dem Kornspektrum für die Abfallart 191212 nicht festgestellt werden.
Hinweis
Die folgenden Regelungen für den AS 191209 und AS 191212 stellen eine länderspezifische Festlegung für Sachsen-Anhalt dar:
Zuordnung der Abfälle zur Abfallart 191209 oder 191212
Das Kernproblem der ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung der Abfallarten 191209 und 191212 besteht in der Entscheidung, welche Abfälle mit dem AS 191212 und welche mit dem AS 191209 zu deklarieren sind und weniger in der Abgrenzung "gefährlich" oder "nicht gefährlich". In der Regel sind für die Festlegung der Abfallart Einzelfallentscheidungen zu treffen.
Für die Festlegung des jeweiligen Abfallschlüssels für einen Abfall sind in erster Linie die Vorgaben der AVV auszuschöpfen d.h. die Herkunft des Abfalls ist maßgeblich. Demnach entstehen die AS 191212 und 191209 bei der Vorbehandlung gemischter Abfälle (Gewerbeabfallsortierung, Sortierung von Bau- und Abbruchabfällen) und können wie folgt dem Anlagenoutput zugeordnet werden:
Zuordnung der Abfälle zur Abfallart 191209 oder 191212
Das Kernproblem der ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung der Abfallarten 191209 und 191212 besteht in der Entscheidung, welche Abfälle mit dem AS 191212 und welche mit dem AS 191209 zu deklarieren sind und weniger in der Abgrenzung "gefährlich" oder "nicht gefährlich". In der Regel sind für die Festlegung der Abfallart Einzelfallentscheidungen zu treffen.
Für die Festlegung des jeweiligen Abfallschlüssels für einen Abfall sind in erster Linie die Vorgaben der AVV auszuschöpfen d.h. die Herkunft des Abfalls ist maßgeblich. Demnach entstehen die AS 191212 und 191209 bei der Vorbehandlung gemischter Abfälle (Gewerbeabfallsortierung, Sortierung von Bau- und Abbruchabfällen) und können wie folgt dem Anlagenoutput zugeordnet werden:
- AS 191209
Nur die manuell gewonnene mineralische Fraktion (oder per gezielter Baggersortierung separierte Fraktion) aus der Abfallvorbehandlung gemischter Abfälle AS 170904 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) ist als AS 191209 einzustufen.
Mineralische Abfälle können dem AS 191209 zugeordnet werden, wenn der gesamte organische Kohlenstoff (TOC) Gehalt ≤ 1 Masse- % beträgt.
Ausnahmen für die Einstufung, insbesondere für Siebfraktionen aus dem AS 191212, können akzeptiert werden, wenn vom Abfallbesitzer nachgewiesen wird, dass regelmäßig folgende Werte eingehalten werden:- DOC-Gehalt ≤ 50 mg/l und
- Atmungsaktivität-AT4 ≤ 5 mg/g (alternativ Gasbildungsrate (GB21) von ≤ 20 l/kg TS
- Brennwert Hs (s tief) von ≤ 6.000 kJ/kg
Eine Einstufung in AS 191209 ist bei Überschreitung des GV von 3 Masse-% bzw. des TOC von 1 Masse-% nur zulässig, wenn die Zuordnungswerte der DK 0 der DepV eingehalten werden. - AS 191212
Der gesamte Output einer Abfallvorbehandlung gemischter Abfälle, mit Ausnahme der Wertstoffe (AS 191201-191208 und 191210) oder der manuell gewonnenen mineralischen Fraktion (AS 191209) ist als AS 191212 einzustufen. Bei dieser Zuordnung ist die Korngröße des Outputs irrelevant, d.h. auch die sogenannten Siebfraktionen sind als AS 191212 einzustufen.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
AS 191209 - Mineralien, z. B. Sand und Steine | ||
|
Auf Grund der unterschiedlichen Herkunft gibt es sehr große Schwankungsbreiten bei den Analysenwerten. Einzelfallprüfungen sind erforderlich. | |
AS 191212 - Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen | ||
|
Auf Grund der unterschiedlichen Herkunft gibt es sehr große Schwankungsbreiten bei den Analysenwerten. Einzelfallprüfungen sind erforderlich. Die Einstufung in den gefährlichen Spiegeleintrag 191211* kann bei Überschreitung der Grenzwerte gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) erforderlich sein. |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
191209 Mineralien (z. B. Sand, Steine) | 3 | |
191212 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen | 23 | Analytik |