IPA - Home > Abfallsteckbrief - Brandabfälle, Stand 07.04.2021

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

 

 

Herkunft

Allgemein

Brandabfälle (Brandrückstände, -schutt) fallen nach einem Brand und dessen Bekämpfung und beim nachfolgenden Aufräumen der "kalten" Brandstelle an. Maßgeblich für die Zusammensetzung der Brandabfälle und deren Gefährlichkeit sind das Brandgut und die Abbrandbedingungen. Hierunter fallen:
  • durch Rauchkondensate (Ruß etc.) kontaminierte mineralische Baustoffe, z. B. Beton, Mauerwerk, Ziegel, Keramik, Fliesen, Glas
  • unverbrannte, durch Kontamination unbrauchbar gewordenes Inventar, z. B. Maschinen, Geräte, Möbel, Gebrauchsgegenstände
  • Aschen aus vollständig verbrannten Materialien
  • Rückstände der Pyrolyse oder von unvollständig verbrannten Materialien, z. B. Holz, Heu, Stroh, Kunststoffe, Textilien
  • Rückstände aus Photovoltaik-Anlagen oder thermischen Solarsystemen
  • Löschwasserrückstände
  • bei der Brandbekämpfung anfallende Betriebsstoffe, z. B. Aufsaugmassen und Schutzanzüge

Je nach Ausgangsmaterial können sich vielerlei Schadstoffe mit hoher Umweltrelevanz in bzw. an Brandabfällen bilden. Einige Stoffe, die beim Verbrennungsvorgang entstehen, werden in der heißen Phase in Form von Brandrauch ausgetragen. Mit Abkühlung des Brandrauches findet eine Schadstoffabscheidung statt. Hierbei kondensieren die Brandgase an kälteren Oberflächen; Rußpartikel und Ascherückstände sinken aufgrund mangelnder Thermik ab. Typische Schadstoffe sind z. B.
  • Ruß
  • polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), z. B. durch unvollständige Verbrennung von organischen Stoffen
  • polychlorierte Biphenyle (PCB), z. B. aus Dichtungsmassen und Kondensatoren
  • Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF), z. B. aus unvollständiger Verbrennung von PVC (Bodenbelag, Fensterrahmen, Kabel, Kunstleder, Rollläden etc.)
  • Schwermetalle

150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Unter 150202* fallen Materialien, die zum Reinigen von kontaminierten Brandrückständen oder zur Aufnahme von kontaminierten Flüssigkeiten, z. B. Heizöl oder Löschwasser, verwendet wurden. Die Grundsubstanz kann aus organischem textilen Material oder aus mineralischem Material, z. B. Kieselgur, bestehen. Auch Schutzanzüge sind dem Abfallschlüssel zuzuordnen. Die Einstufung als gefährlicher Abfall ist von der Art und dem Grad der brandbedingten Kontamination abhängig.

161001* Wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

An wässrigen flüssigen Abfällen fallen in erster Linie Feuerlöschmittelrückstände an. Es gibt unterschiedliche flüssige Feuerlöschmittel, z. B. Wasser, Wasser mit Zusätzen von Netzmittel und Gelbildner (z. B. Tenside, Polyethylenglycole), sowie Schaumlöscher aus Kohlenwasserstoff- oder Fluortensiden (siehe Kap. Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften Hinweis Feuerlöschmittel).

Die gefährlichen Stoffe dieses Abfalls sind Schadstoffe aus dem Brandereignis oder gefährliche Stoffe aus dem Feuerlöschmittel.

PFOS-haltige Feuerlöschschäume dürfen nach EU-Richtlinie 2006/122/EG und entsprechend umgesetzter nationaler Gesetzgebung (GefStoffV, 23.12.2004) ab dem 27.06.2008 nicht mehr eingesetzt werden. Abweichend vom Verbot durften PFOS-haltige Feuerlöschschäume, die vor dem 27.12.2006 in Verkehr gebracht wurden, noch bis zum 27.06.2011 weiter verwendet werden. Heute werden PFOA (jedoch nur noch begrenzt), Fluortelomere oder anderen polyfluorierten Verbindungen in den Feuerschaummittel verwendet (siehe Kap. Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften - Hinweis Feuerlöschmittel).

170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

Die kontaminierten mineralischen Brandrückstände, z. B. Mauerwerk u. ä., werden vielfach dem Abfallschlüssel 170106* zugeordnet, sofern sie getrennt von sonstigen Rückständen geborgen werden können und sie aufgrund ihrer brandbedingten Kontamination, z. B. Rußanhaftungen, als gefährlicher Abfall einzustufen sind (siehe auch 170903*).

170204* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Hierunter fallen die Brandrückstände, die lediglich durch anhaftende Schadstoffe kontaminiert sind, oder die durch unvollständige Verbrennung/Pyrolyse Schadstoffe beinhalten. In der Regel handelt es sich um Baumaterialien oder Einrichtungsgegenstände aus Glas, Kunststoff oder Holz. Art und Grad der Kontamination können vom Brandherd abhängig sein.

170503* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten

Dem Abfallschlüssel 170503* wird der bei der Sanierung von kontaminierten Böden anfallender Aushub zugeordnet. Dabei handelt es sich um natürlich anstehende oder aufgefüllte Böden mit standortspezifischer Zusammensetzung, die brandbedingt mit Schadstoffen (z. B. durch PFC- oder PFAS-haltige Löschmittel, Asbest, KMF, PAK) verunreinigt sind. Die Einstufung als gefährlicher Abfall kann von der Art und dem Grad der Kontamination abhängig sein.

170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

Unter 170603* fällt gebrauchtes Dämmmaterial wie Mineralfaserprodukte aus Glas-, Stein- oder Schlackenwolle. Sie werden vielfach zur Wärme- und Schallisolierung eingesetzt und weisen einen hohen Mineralfasergehalt auf ( > 90 %). Ältere Dämmmaterialien aus Mineralfaser (hergestellt vor Oktober 2000) können biobeständige und lungengängige KMF enthalten, die eine kanzerogene Wirkung haben und als gefährlicher Abfall einzustufen sind. Neuere Materialien mit dem RAL-Gütezeichen weisen kein schädigendes Potenzial auf. Als Brandrückstand können sie jedoch mit Schadstoffen kontaminiert sein (siehe IPA Abfallsteckbrief 1706).

170605* asbesthaltige Baustoffe

Asbesthaltige Baustoffe wurden im Innen- und Außenbereich verwendet. Es wird zwischen fest gebundenen Asbestprodukten (z. B. Ausbauplatten, Rohre, Dach- und Fassadenverkleidungen) und schwach gebundenen Asbestprodukten (z. B. Spritzasbest, Leichtbauplatten und Pappen) unterschieden. Die Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 und in den Ländern der Europäischen Union seit 2005 verboten (siehe IPA Abfallsteckbrief 1706).

170801* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Unter 170801* fallen Baustoffe, die ganz oder anteilig aus Gips bestehen, z. B. Putz, Wand- und Deckenplatten oder Gipskartonplatten (sog. Rigips- oder Fermacellplatten), und die brandbedingt in einem so starken Maße durch Schadstoffe kontaminiert sind, dass sie als gefährlicher Abfall einzustufen sind (siehe IPA Abfallsteckbrief 1708).

170903* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten

Dem Abfallschlüssel 170903* werden überwiegend die Brandabfälle zugeordnet, die aus dem Abriss von Brandruinen resultieren und bei denen eine Zuordnung zu einem spezielleren Abfallschlüssel nicht möglich ist, da weder nach Ausgangsmaterial noch nach Art und Grad der brandbedingten Kontamination sortiert werden kann. In den Brandrückständen können daher mineralische (z. B. Ziegel, Keramik), metallische (z. B. Wasserleitungen, Stromkabel) und organische Materialien (z. B. Textilien, Holz) enthalten sein (siehe IPA Abfallsteckbrief 1709).

Die Einstufung als gefährlicher Abfall kann von der Art und dem Grad der Kontamination abhängig sein.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Grundsubstanz organischer Art i. d. R. > 90 % organische Materialien: z. B. Textilien, Sägespäne o. ä.
Grundsubstanz mineralischer Art i. d. R. > 90 % mineralische Materialien: z. B. Kieselgur
Verunreinigung Art und Grad der Verunreinigung sind brandspezifisch
161001* wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Löschmittel Wasser wird durch brandspezifische Schadstoffe behandlungsbedürftig
Löschmittel Wasser mit Zusätzen; Netzmittel 0,5 - 1 % Wasser mit Zusätzen, z. B. Benetzungs- oder Reinigungsmittel (Tenside, Polyethylenglycol)
Löschmittel fluorhaltiger Schaum bis Jahr 2006 1 - 6 % PFOS rechtliche Einschränkung von PFAS (Hinweis "Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften"), jedoch Verbrauchsfrist bis Juni 2011
Löschmittel fluorhaltiger Schaum ab Jahr 2006 statt PFOS werden sogenannte Fluortelomere als Schaumbildner eingesetzt
Löschmittel fluorfreier Schaum; Kohlenwasserstofftenside Mehrbereichsschaummittel mit unterschiedlichen synthetischen Tensiden
Verunreinigung Art und Grad der Verunreinigung sind brandspezifisch
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
mineralische Hauptbestandteile bis zu 100 % Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Mauermörtel, Estriche, Putze etc.; jeweiliger Anteil abhängig von der Baustoffart
nicht mineralische Nebenbestandteile gering z. B. Holz, Kunststoffe
Verunreinigung gering materialbedingte Schadstoffe, z. B. Sulfat, oder brandbedingte organische Schadstoffe
170204* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Baustoffe oder Einrichtungsgegenstände bis 100 % Fensterglas, Balken, Möbel, Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände; ggf. mit Zusätzen, z. B. Flammschutzmittel, Lacken und deren verbrennungsbedingten Zersetzungsprodukten (HCl, HBr, etc.)
Verunreinigung Art und Grad der Verunreinigung sind brandspezifisch
170503* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
mineralische Hauptbestandteile Bodenmaterial, z. B. Kies, Sand, Schluff
nicht mineralische Nebenbestandteile organische Bodenbestandteile, z. B. Humus
Verunreinigung Art und Grad der Verunreinigung sind brandspezifisch
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
mineralische Hauptbestandteile i. d. R. > 90 % Glas-, Stein- oder Schlackenwolle und künstlich hergestellte Mineralfaserprodukte (KMF)
nicht mineralische Nebenbestandteile organische Bindemittel, z. B. Kunstharze
Verunreinigung Art und Grad der Verunreinigung sind brandspezifisch
170605* asbesthaltige Baustoffe
mineralische Hauptbestandteile natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, z. B. Aktinolith, Amosit, Anthophyllit, Chrysotil, Krokydolith
Nebenbestandteile (bei Verbundsystemen) Gips, Holzfasern
Verunreinigung Art und Grad der Verunreinigung sind brandspezifisch
170801* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
mineralische Hauptbestandteile Gips
Nebenbestandteile (bei Verbundsystemen) z. B. Papier- und Holzfasern, ggf. Bindemittel
Verunreinigung Art und Grad der Verunreinigung sind brandspezifisch
170903* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
Hauptbestandteile in der Regel liegt ein Gemisch vor; mineralische Anteile (z. B. Beton, Ziegel), Metalle (z. B. Eisen, Kupfer), organische Anteile (z. B. Textilien, Kunststoffe)
Verunreinigung Art und Grad der Verunreinigung sind brandspezifisch

 

Hinweis
Art und Gefährlichkeit der Brandabfälle sind vom Brandgut und Brandereignis abhängig. Brandherde werden nach den Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS 2357) in Gefahrenbereiche GB0 bis GB3 unterteilt (siehe Hinweiskasten im Kap. Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften). Die Unterteilung berücksichtigt
  • die räumliche Ausdehnung, z. B. Zimmerbrand oder ausgedehnter Brand in einer industriellen Werkhalle,
  • das Brandgut, z. B. Anteil an Kunststoffen, insbesondere PVC, oder an Gefahrstoffen,
  • den Brandverlauf, z. B. Voll- oder Schwelbrand,
  • den Grad und die Art der Schadstoffkontamination, z. B. PCDD/PCDF, PAK.

Die Gefahreneinteilung erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit der brandbedingten Schadstoffkontamination wird zumeist auf Basis einer Analyse bestimmt.

Weitere Informationen hierzu in den Richtlinien zur Brandschadensanierung, VdS 2357 (siehe Quellenverzeichnis).

 

Glossar
  Kieselgurhochporöse, leichte, mineralische Substanz, die hauptsächlich aus den Siliziumdioxid-Schalen fossiler Kieselalgen (Diatomeen) besteht und zumeist als feinkörniges Granulat oder Pulver eingesetzt wird, z. B. als Filtermedium für Wasser, Getränke, Öle oder als Füllstoff in Wärmedämmungen, Papier und Tabletten
  Asbest Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die beim Einatmen karzinogen sein können, z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Anthophyllit, Aktinolith und Tremolit
  RALDeutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (Abk. für Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen), eine unabhängige Organisation, die RAL-Gütezeichen für Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich technischer und vor allem qualitätstechnischer Anforderungen vergibt
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  PCDD/PCDFpolychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane, Sammelbezeichnung für ähnlich aufgebaute, chlorierte organische Verbindungen, die hauptsächlich bei thermischen Prozessen von organischen Materialien anfallen, giftig (u. a. krebserzeugend), fettlöslich, bioakkumulierbar, persistent, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang IV aufgeführt)
  PCBpolychlorierte Biphenyle, Stoffgruppe mit 209 Verbindungen, die früher u. a. in Trafo-, Wärmeträger- und Hydraulikölen sowie Weichmachern enthalten waren, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt), da sie chronisch toxisch, bioakkumulierbar und persistent sind
  PFTperfluorierte Tenside, Fluorkohlenwasserstoffe, synthetische oberflächenaktive Verbindungen, wasser-, fett- und schmutzabweisend, persistent, bioakkumulativ und toxisch
  PFOSperfluorooctanesulfonic acid (Perfluoroctansulfonsäure), gehört zu den perfluorierten Kohlenwasserstoffen, ein PBT-Stoff   (persistent, bioakkumulativ und toxisch), dessen Verwendung auf bestimmte Einsatzbereiche beschränkt ist (POP-Verordnung)
  Fluortelomeregehören zur Stoffgruppe der polyfluorierten Tenside
  PFASper- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, auch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) und früher perfluorierte Tenside (PFT) genannt, zu denen auch PFOS und PFOA gehören; industriell hergestellte organische Fluorverbindungen, wasser-, fett- und schmutzabweisend, persistent, meistens bioakkumulativ und toxisch
  KMFkünstliche Mineralfasern, synthetische, anorganische Fasern, kristallin oder glasartig, wie z. B. Dämmwolle aus Glas oder Gestein, Endlosglasfasern, Keramikfasern; biobeständige und lungengängige Fasern können Krebs erzeugen
  Rußelementarer Kohlenstoff als Verbrennungsbestandteil, untrennbar mit weiteren organischen Schadstoffen (insbesondere PAK) verbunden und als karzinogen eingestuft
  PyrolyseBezeichnung für die thermische Spaltung der Atombindungen organischer Verbindungen unter Sauerstoffausschluss (meist bei Temperaturen zwischen 500 und 900 °C), um die Verbrennung zu verhindern

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  BY - Bayern
  BE - Berlin
  NI - Niedersachsen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  RP - Rheinland-Pfalz
  SL - Saarland
  SN - Sachsen
  SH - Schleswig-Holstein
  TH - Thüringen