Abfallsteckbrief "1001 Kraftwerke"
100101 | Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt |
100102 | Filterstäube aus Kohlefeuerung |
100104* | Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung |
100105 | Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form |
100107 | Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen |
100109* | Schwefelsäure |
100118* | Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten |
100119 | Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen |
100120* | Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten |
100121 | Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen |
100122* | wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten |
100123 | wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen |
100124 | Sande aus der Wirbelschichtfeuerung |
100125 | Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke |
100126 | Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Zuordnung nach AVV
Kapitel 10 | Abfälle aus thermischen Prozessen |
Gruppe 1001 | Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Holzaschen", LfU Bayern, 2010
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- NI - Niedersachsen
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Aschen und Schlacken entstehen bei der Verbrennung fester und flüssiger Brennstoffe im Verbrennungsraum. Sie bestehen überwiegend aus anorganischem Material, mit geringen organischen Anteilen aus unvollständiger Verbrennung. Der Gesamtgehalt an organisch gebundenem Kohlenstoff (TOC) kann beim Einsatz flüssiger Brennstoffe, z. B. Öl, über 5 % liegen. Metallische Bestandteile sind neben Eisen insbesondere Aluminium, Mangan und Zink, sowie in geringeren Mengen Chrom, Kupfer, Nickel, Vanadium und weitere Nichteisen-Metalle (NE-Metalle). Der Gesamtgehalt an NE-Metallen liegt mit Ausnahme der Alkalimetalle (ca. 0,5 %) und der Erdalkalimetalle (ca. 17 %) allgemein < 2 %. Die Zusammensetzung der Aschen und Schlacken hängt vom Brennstoff, der Verbrennungstechnik und der Prozessführung ab und ist sehr unterschiedlich, so dass an dieser Stelle auf eine differenziertere Darstellung verzichtet werden muss.
Diesem Abfallschlüssel wird auch Kesselstaub aus der Verbrennung von Feststoffen zugeordnet. Kesselstaub fällt bei der mechanischen Abreinigung der Wärmetauschereinheiten während des Betriebs an. Die Zusammensetzung ist ähnlich der der Aschen und Schlacken. Mengenmäßig ist der Anteil an Kesselstaub innerhalb der Abfallart 10 01 01 gering.
100102 Filterstäube aus Kohlefeuerung
Filterstäube sind die überwiegend mineralischen Feinanteile (Flugaschen) der Verbrennungsrückstände, die mit dem Rauchgas aus dem Kessel ausgetragen und durch Filtereinrichtungen , wie z.B. Zyklone, elektrostatische Filter oder Gewebefilter abgetrennt werden. 95 % der aus dem Brennstoff freigesetzten Metalle sind in den Stäuben enthalten. Neben Eisen sind dies Aluminium, Blei, Cadmium, Quecksilber und weitere NE-Metalle. Der Gesamtgehalt an NE-Metallen liegt allgemein < 10%. Bei unvollständiger Verbrennung können Dioxine und Furane (PCDD/PCDF) enthalten sein. Die Zusammensetzung der Filterstäube hängt maßgeblich vom Brennstoff, der Verbrennungstechnik und der Prozessführung ab und ist sehr unterschiedlich, so dass an dieser Stelle auf eine differenziertere Darstellung verzichtet werden muss.
100104* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
Bei der Verbrennung im Allgemeinen und besonders bei der Verbrennung von flüssigen Brennstoffen bildet sich Ruß, weswegen die Stäube aus der Ölfeuerung kohlenstoffreicher sind als Stäube aus der Kohlefeuerung (AS 100102). Der Gesamtgehalt an organisch gebundenem Kohlenstoff (TOC) im Filterstaub kann über 5 % betragen. Die Filterstäube aus Ölfeuerung enthalten neben Feinstaub und Schwermetallen auch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie ggf. Dioxine und Furane (PCDD/PCDF).
100105 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form; 100107 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen
Die Abfallart mit dem Abfallschlüssel (AS) 100105 entsteht bei der trockenen oder halbtrockenen Entschwefelung, z. B. in einem Trockensprühwäscher, mit dem der Schwefel im Abgas durch Kalk gebunden wird. Die schwefelbeladenen Kalkpartikel werden zusammen mit dem Flugstaub über einem Filter aus dem Abgas abgetrennt. Sie bestehen aus Flugasche, nicht reagiertem Kalk und Calciumsulfat und können je nach Brennstoff geringe Mengen an Schwermetallen enthalten.
Die Abfallart mit dem AS 100107 entsteht bei der nassen Entschwefelung, die meist nach der Entstickung und der Entstaubung erfolgt und bei der überwiegend eine Kalksteinsuspension als Sorptionsmittel eingesetzt wird. Der anfallenden Calciumsulfitsuspension wird in der Regel das Wasser entzogen, wodurch Gips mit einer Restfeuchte von ca. 10 % entsteht, in dem in geringem Umfang gefährliche Stoffe enthalten sein können, z. B. leichtflüchtige Schwermetalle.
100109* Schwefelsäure
Schwefelsäure entsteht bei einigen kombinierten Entschwefelungs- und Entstickungsverfahren (z. B. DESONOX-Verfahren) als Reaktionskomponente. In der ca. 70 %-igen Schwefelsäure sind in geringen Spuren Verunreinigungen enthalten.
100118* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100119 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100105, 100107 und 100118 fallen
Dies ist ein Sammelschlüssel für Abfälle aus der Abgasreinigung, die den anderen Schlüsseln nicht zuzuordnen sind. Hierunter fallen auch Abfälle, die aus neuartigen oder andersartigen Abgasreinigungstechniken stammen.
100120* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100121 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100120 fallen
Die Abwässer aus nassen Abgasreinigungsprozessen werden separat in einer Abwasserbehandlungsanlage gereinigt. Die dabei entstehenden Schlämme können Salze, Schwermetalle und organische Verunreinigungen enthalten. Die Einstufung erfolgt als so genannter Spiegeleintrag. Dabei werden dem Abfall grundsätzlich gefährliche Eigenschaften unterstellt. Der Nachweis, dass der Abfall als nicht gefährlich eingestuft werden kann, muss durch den Abfallerzeuger entsprechend der Vorgaben des § 3 Abs. 2 der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) erfolgen. Zu diesem Abfallschlüssel zählen nicht die Gipsschlämme aus der Entschwefelung, die unter der Abfallart AS100107 fallen.
100122* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100123 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100122 fallen
Die Kessel einer Feuerungsanlage werden regelmäßig nass gereinigt. Dabei werden insbesondere die anhaftenden Flugstäube entfernt. Die Schlämme weisen eine den Flugstäuben ähnliche Zusammensetzung auf. Die Einstufung erfolgt als so genannter Spiegeleintrag. Dabei werden dem Abfall grundsätzlich gefährliche Eigenschaften unterstellt. Der Nachweis, dass der Abfall als nicht gefährlich eingestuft werden kann, muss durch den Abfallerzeuger entsprechend der Vorgaben des § 3 Abs. 2 der AVV erfolgen.
100124 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
Bei der Wirbelschichtfeuerung wird zur Fluidisierung des Wirbelbetts Sand zugegeben, in dem sich prozessbedingt Aschen anreichern. Die Rückstände fallen nicht im Bereich des Feuerungsraumes, sondern im Wirkbereich des Wirbelbettes an und werden dort ausgetragen. Hier nicht abgeschiedene Aschen und auch durch Abrasion verschlissene Sande werden in den rauchgasseitigen Teil des Dampfkessels getragen (siehe ASN 100102).
100125 Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke
Kohle als Brennstoff wird meist offen gelagert und vor der Verbrennung durch Verfahrenskombinationen bestehend aus Zerkleinerung, Mahlung, Siebung, Sichtung und/oder Reinigung vorbereitet. Dabei entstehen Fraktionen, die aufgrund ihrer Korngröße nicht einsetzbar sind (bspw. Stäube). Diese können mit Fremdstoffen aus der Vorreinigung der Kohle angereichert sein.
100126 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Bei der Aufbereitung von Rohwasser zu Kühl- bzw. Kesselspeisewasser fallen nach der physikalischen Reinigung in der Regel Schlämme aus der Dekarbonatisierung, gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze sowie Lösungen und Schlämme aus deren Regeneration an.
- EU - Europäische Union
- Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken - für "Großfeuerungsanlagen", UBA, Juli 2006
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Schadstoffströme bei der Entsorgung von Holzasche, Reihe Abfall, Heft 76, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2003
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Holzaschen", LfU Bayern, 2010
- NI - Niedersachsen
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Circa 95 % der im Verbrennungsprozess der Kohlefeuerung aus dem Brennstoff freigesetzten umweltrelevanten Nichteisen-Metalle (NE-Metalle) reichern sich in den Filterstäuben (AS 100102) an. Sie sind oxidisch oder an Salzen gebunden, z. B. Calcit und nur im sauren Bereich löslich. Ihr Gehalt im Feststoff und ihre Eluierbarkeit sind jedoch gering und nicht gefahrenrelevant.
Auch bei den Aschen und Schlacken (AS 100101) und den Reaktionsabfällen aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form (AS 100105) und als Schlamm (AS 100107) sind die NE-Metallgehalte in der Regel nicht gefahrenrelevant. Dies betrifft alle Feuerungsarten der Kohlefeuerung.
Höhere Schwermetallgehalte (insbesondere Nickel) sind bei Filterstäuben und Kesselstaub aus der Ölfeuerung (AS 100104*) anzutreffen.
Bei den Abfällen aus der Abgasbehandlung (AS 100118*/19), Schlämmen aus der Abwasserbehandlung (AS 100120*/21) und insbesondere bei den Schlämmen aus der Kesselreinigung (AS 100122*/23) ist hingegen eine Einzelfallbetrachtung und eine Zuordnung auf Basis von Analysenbefunden (Feststoff und Eluat) gemäß § 3 Abs. 2 der Abfallverzeichnisverordnung erforderlich. Eine generelle Einstufung ist aufgrund der sehr spezifischen Zusammensetzung und Eluierbarkeit nicht möglich.
Organische Schadstoffe
Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt (AS 100101), Filterstäube aus Kohlefeuerung (AS 100102), und Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung (AS 100104*) können prozessbedingt organische Schadstoffe enthalten, z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Dioxine und Furane (PCDD/PCDF). Die Gehalte sind gering und für eine Gefährdungseinstufung nicht relevant.
Der Gehalt an organischen Schadstoffen in den weiteren Abfällen der Gruppe 1001 ist im Allgemeinen gering und nicht gefahrenbestimmend mit Ausnahme der Abfälle aus der Abgasbehandlung (AS 100118*), bei denen höhere Gehalte an PAK und Benzol enthalten sein können.
Sonstige Schadstoffe
Die Schwefelsäure (AS 100109*)ist als ätzend bzw. reizend eingestuft. Bereits Gehalte ab 15 % in Gemischen wirken hautätzend.
Die Abfälle der Gruppe 1001 enthalten weitere anorganische und organische Schadstoffe, z.B. Chloride und Sulfate, die jedoch im Allgemeinen nicht gefahrenbestimmend sind. Diese Inhaltsstoffe und ihre Eigenschaften, z. B. Eluierbarkeit, können jedoch maßgebend für die Verwertbarkeit oder Ablagerbarkeit sein.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
100101 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 100104 fällt | ||
Nichteisen-Metalle (NE-Metalle | < 2 % | Aufgrund der geringen NE-Anteile und ihrer oxidischen Bindung nicht gefahrenrelevant |
PCDD/PCDF | Aufgrund der geringen Konzentration nicht gefahrenrelevant | |
100102 Filterstäube aus Kohlefeuerung | ||
NE-Metalle | < 10 % | Aufgrund der geringen NE-Anteile und ihrer oxidischen Bindung nicht gefahrenrelevant |
PCDD/PCDF | Aufgrund der geringen Konzentration nicht gefahrenrelevant | |
PAK | Aufgrund der geringen Konzentration nicht gefahrenrelevant | |
100104* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung; 100118* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100119 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100105, 100107 und 100118 fallen; 100119 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100105, 100107 und 100118 fallen; 100120* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100121 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100120 fallen; 100122* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100123 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100122 fallen | ||
NE-Metalle | Einzelfallbetrachtung erforderlich; chem.-physikal. Untersuchung des Feststoffs und des Eluats | |
100109* Schwefelsäure | ||
Schwefelsäure | in den gängigen Konzentrationen (bis 70 %) als ätzend eingestuft |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
100101 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt | 583 | Analytik |
100102 Filterstäube aus Kohlefeuerung | 504 | Analytik |
100104* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung | 34 | Analytik |
100105 Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form | 118 | Analytik |
100107 Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen | 28 | Analytik |
100109* Schwefelsäure | 2 | |
100118* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 170 | Analytik |
100119 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen | 5 | |
100120* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | 17 | Analytik |
100121 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen | 4 | |
100122* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten | 17 | Analytik |
100124 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung | 36 | Analytik |
Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle
Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.
Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft
Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.
Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Hazard-Check
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Die mengenmäßig bedeutendsten Abfälle aus Kraftwerken sind mit ca. 56 % die Schlacken und Aschen (AS 100101), die Filterstäube aus der Kohlefeuerung (AS 100102) (ca. 33%) und der Gips aus der Entschwefelung (ca. 10%) (AS 100105/07). Alle anderen in diesem Steckbrief behandelten Abfallarten weisen zusammen eine Menge von ca. 1 % auf. Die Prozentangaben beziehen sich ausschließlich auf die abfallstatistisch erfassten Mengen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2013 bis 2015. Kraftwerksnebenprodukte, die außerhalb des Abfallregimes verwertet werden sind darin nicht erfasst. Ansätze zur Minimierung der Abfälle sind im Wesentlichen im Brennstoff (z. B. Asche- und Schwefelgehalt), in der Verbrennungstechnik und der Fahrweise zu sehen, die bei Planung und Betrieb anlagenspezifisch berücksichtigt werden. Die Aschemenge kann bspw. verringert werden, indem Kohle mit einem geringen Anteil von aschebildenden Bestandteilen verbrannt wird.
Durch den zunehmenden Ausbau der regenerativen Energien und den zu erwartenden Ausstieg aus der Kohleverstromung wird die Menge der kraftwerkstämmigen Abfälle zukünftig zurückgehen.
Sammlung und Bereitstellung
Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.
Die Aschen aus der Kohlefeuerung besitzen in der Regel ein geringes Umweltgefährdungspotenzial, so dass eine Auslaugung von Schwermetallen oder anderen umweltgefährdenden Substanzen nicht zu befürchten ist und die Lagerung und Bereitstellung in Schüttgutboxen, Containern oder auch als Haufwerk ausreicht.
Kessel- und Filterstäube werden vielfach in staubdichten, geschlossenen Gebinden zur Entsorgung bereitgestellt, z. B. Big Bags. Filterkuchen ist in flüssigkeitsdichten Containern zu lagern. Entsprechende Vorgaben an Sammlung und Bereitstellung sind mit den Rückstandsaufbereitern und Entsorgern abzustimmen.
Filterkuchen hat je nach Verfahren den Abfallschlüssel AS 100118* bzw. AS 100119 (wenn es eine feuchte Abgasreinigung ist) sowie AS 100120* oder AS 100121 (bei nicht feuchter Abgasreinigung).
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Die Vorbereitung zur Wiederverwendung spielt bei den hier behandelten Abfallarten keine Rolle.
Verwertung
Neben der Einstufung als Abfall ist es möglich, dass in Kraftwerken anfallende Materialien auch als Kraftwerksnebenprodukte eingestuft werden können. Voraussetzung für die Einstufung als Kraftwerksnebenprodukt ist die Erfüllung der Anforderungen des § 4 KrWG sowie eine Registrierung nach Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung).
Kraftwerksnebenprodukte und –abfälle, welche bei der Verbrennung von Steinkohle entstehen, werden nahezu vollständig stofflich verwertet. Materialien, die bei der Braunkohleverbrennung entstehen, weisen sehr schwankende Qualitätsparameter auf, was zu einem höheren Anteil an deponierten Abfällen führt.
100101 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 100104 fällt
Schlacken und Aschen aus Kohlekraftwerken werden in der Bauindustrie, z. B. als Straßenbauzuschlag zu keramischen Produkten oder im Deponiebau, verwertet. Ein großer Teil der Verwertung erfolgte bislang als Verfüllmaterial in übertägigen Abbaustätten. Aufgrund dessen, dass für die Verfüllung weitgehend nur noch Böden und Steine Verwendung finden sollen, ist zu erwarten, dass dieser Verwertungsweg zukünftig zugunsten der Deponierung rückläufig sein wird. Aschen aus ölbefeuerten Kraftwerken, insbesondere beim Einsatz von Schwerölen, sind aufgrund hoher Anteile an unverbrannten Kohlenwasserstoffen nicht stofflich verwertbar.
100102 Filterstäube aus Kohlefeuerung
Filterstäube aus der Kohlefeuerung weisen puzzolanische Effekte auf und werden in großen Mengen in der Bau- und Zementindustrie eingesetzt. Während Filterstäube aus Steinkohlekraftwerken stabile Eigenschaften aufweisen und nahezu vollständig in der Bauindustrie verwertet werden, sind Filterstäube aus der Braunkohleverfeuerung differenziert zu bewerten. Kritische Parameter für den Einsatz als Zuschlagstoff für Zement sind hier insbesondere der Glühverlust sowie Chlor- und Schwermetallgehalte. Aus diesem Grund werden diese Filterstäube vorzugsweise derzeit noch als Füllmaterial in obertägigen Abgrabungen verwertet. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz als Füller in Asphalt, die Untergrundstabilisierung im Straßenbau oder der Einsatz als Versatzmaterial in aufgelassenen Bergwerken. Ein geringer Teil der anfallenden Filterstäube wird energetisch verwertet.
100104* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
Filter- und Kesselstäube aus der Ölfeuerung enthalten Ruß und können bei ausreichendem kalorischem Gehalt ebenfalls energetisch verwertet werden.
100105 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form;100107 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen
Reaktionsabfälle aus der Rauchgasentschwefelung fallen je nach Reinigungstechnik in unterschiedlicher Form und Qualität an, z. B. Calciumsulfat, unreagierter Kalk und Filterstaub. Gips aus quasitrockenen und nassen Verfahren wird stofflich verwertet, wobei bei REA-Gipsen aus der Steinkohlefeuerung von einer nahezu vollständigen Verwertung ausgegangen werden kann. Die stoffliche Verwertung erfolgt überwiegend in der Gips- und Zementindustrie. Geringe Mengen werden als Düngemittel oder zur Herstellung von Farben eingesetzt. Ein geringer Teil der Reaktionsabfälle wird in Feuerungsanlagen energetisch verwertet.
100109* Schwefelsäure
Schwefelsäure kann regeneriert und als Säure eingesetzt werden.
100118* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100119 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100105, 100107 und 100118 fallen
Gemäß BMU-Vollzugshilfe „Gefährliche Abfälle aus industriellen Prozessen, deren energetische Verwertung gegenüber den stofflichen Verwertungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 KrWG“ vom 25.09.2017 als gleichrangig gilt, ist die energetische Verwertung von Abfällen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (AS 100118*) gegenüber den stofflichen Verwertungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 KrWG als gleichrangig zu betrachten. Mögliche Verwertungswege von AS 100118* und AS 100119 sind die energetische Verwertung oder die untertägige Verwertung im Bergversatz.
100124 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
Sande aus der Wirbelschichtfeuerung können klassiert und wiedereingesetzt, als Zuschlagsstoff bei der Zementherstellung oder als Füller in Asphalt genutzt werden.
100125 Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke
Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke enthalten meist Kohlebestandteile und können energetisch verwertet werden.
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (AS 100120*), Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100120 fallen (AS 100121), wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten (AS 100122*), wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100122 fallen (AS 100123) und Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung (AS 100126) werden größtenteils deponiert oder aufbereitet (s. Kapitel Beseitigung).
Beseitigung
100101 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 100104 fällt
Schlacken und Aschen aus der Kohlefeuerung werden in größerem Umfang (fast 5 Mio. Mg/a) auf Monodeponien abgelagert, soweit die Genehmigungsgrenzwerte eingehalten werden.
100102 Filterstäube aus Kohlefeuerung
Filterstäube werden nach Vorbehandlung, durch Zugabe von Wasser, in verfestigter Form überwiegend auf übertägigen Abbaustätten und auf Deponien abgelagert. Die Entsorgung wird sich zukünftig in Richtung Deponierung verlagern. Ein sehr geringer Teil wird in untertägige Abbaustätten verbracht.
100104* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
Schlacken und Stäube aus der Ölfeuerung müssen bei hohen organischen Gehalten (TOC ≥ 3%) vor einer Ablagerung thermisch behandelt werden.
100105 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form; 100107 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen
Reaktionsabfälle aus der Rauchgasentschwefelung fallen zumeist in fester Form an und können ohne weitere Vorbehandlung deponiert werden. Ca. 10% der anfallenden Reaktionsabfälle werden trotz vorhandener Verwertungsmöglichkeiten deponiert. Dieser Anteil wird sich zukünftig aufgrund des Rückgangs anfallender Reaktionsabfälle zugunsten der stofflichen Verwertung verringern. Bei trockenen Verfahren enthält der staubförmige Abfall meist nicht reagierten Kalk mit dem Risiko unkontrollierter Auslaugung von Gefahrstoffen. Dieser Abfall wird meist mit Wasser und Flugasche gemischt, um ein deponierfähiges fixiertes Material zu erhalten.
100109* Schwefelsäure
Schwefelsäure muss in chemisch-physikalischen Anlagen behandelt (neutralisiert) werden.
100118* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100119 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100105, 100107 und 100118 fallen
Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (AS 100118*) werden zu etwa 10% und mit Ausnahme derjenigen, die unter 100105, 100107 und 100118 fallen (AS 100119) zu etwa 25% deponiert.
100120* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100121 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100120 fallen
Neben der Behandlung in chemisch-physikalischen Anlagen werden Schlämme aus der Abwasserbehandlung größtenteils deponiert.
100122* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100123 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100122 fallen
Der Hauptbeseitigungsweg der wässrigen Schlämme aus der Kesselreinigung ist chemisch-physikalische Behandlung.
100124 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
Sande aus der Wirbelschichtfeuerung können unter Beachtung der jeweiligen Grenzwerte direkt deponiert werden, z. B. auf einer Monodeponie.
100125 Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke
Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke enthalten meist Kohlebestandteile und werden verbrannt.
100126 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung (z. B. Dekarbonatisierung oder Regeneration der Ionenaustauscherharze) werden deponiert. Ionenaustauscherharze werden regeneriert oder verbrannt.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
100101 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 100104 fällt | |
Verwertung als Baumaterial, Deponiebau, obertägige Verfüllung | Deponierung z. B. Monodeponie; Annahmekriterien beachten |
100102 Filterstäube aus Kohlefeuerung | |
Verwertung als Baumaterial, untertägige Verwertung (Bergversatz) | Deponierung in verfestigter Form |
100104* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung | |
Energetische Verwertung bei hohen organischen Gehalten oder Einsatz als Baustoff | Deponierung in verfestigter Form |
100105 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form; 100107 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen | |
Verwertung als Baustoff (abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien), Düngemittel, Farbherstellung, energetische Verwertung | Deponierung entsprechend der Zusammensetzung |
100109* Schwefelsäure | |
Regenerierung | Chemisch/physikalische Behandlung |
100118* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100119 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100105, 100107 und 100118 fallen | |
Energetische Verwertung Untertägige Verwertung (Bergversatz) |
Deponierung |
100120* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100121 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100120 fallen | |
Chemisch/physikalische Behandlung, Deponierung | |
100122* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten; 100123 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 100122 fallen | |
Chemisch/physikalische Behandlung | |
100124 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung | |
Baustoffliche Verwertung | Deponierung entsprechend der Zusammensetzung |
100125 Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke | |
Energetische Verwertung | Deponierung entsprechend der Zusammensetzung |
100126 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung | |
Regenerierung oder energetische Verwertung | Deponierung entsprechend der Zusammensetzung |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug bei der Verwertung mineralischer Abfälle zu ermöglichen, wurde die LAGA-Mitteilung 20 erstellt und 2003/2004 überarbeitet. Nur der allgemeine Teil I der Überarbeitung wurde von der LAGA veröffentlicht. Die Anwendung der weiteren überarbeiteten Teile wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Dies betrifft:
- Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) (2004)
- Teil III: Probenahme und Analytik (2004)
- Veröffentlichung und Einführung in den Vollzug (ganz, teilweise oder mit kleinen Ergänzungen/Änderungen): Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
- Keine Veröffentlichung oder eigene Regelung für den Vollzug: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen
- Keine Angaben im Internet: Hessen
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).
Angaben/Statistiken über Stoffströme aus Kraftwerken
Da die aus dem Abfallregime entlassenen Kraftwerksnebenprodukte nicht in der abfallwirtschaftlichen Statistik abgebildet werden, umfasst diese nur einen Teil der Stoffströme der betreffenden Abfälle. Zudem ergeben sich im Vergleich zur Statistik der Kraftwerksnebenprodukte des VGB PowerTech e.V. (www.vgb.org) Unterschiede bei der Zuordnung der Flugaschen. Flugaschen sind in der Abfallstatistik sowohl den Abfallarten 100101 und 100102 zugeordnet. (siehe Quelle: Informationsangebot der VGB Power Tech e.V. zum Thema Kraftwerksnebenprodukte)
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 514: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514), aufgehoben
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
- DIN EN 14227-2, Hydraulisch gebundene Gemische - Anforderungen - Teil 2: Schlackengebundene Gemische
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Schadstoffströme bei der Entsorgung von Holzasche, Reihe Abfall, Heft 76, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2003
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Holzaschen", LfU Bayern, 2010
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
- ST - Sachsen-Anhalt
- Studie zur aktuellen und künftigen Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, Kurzfassung Oktober 2013
- Monitoring und Verifizierung der Grundaussagen des Gutachtens über die Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, August 2015
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- DIN EN 14227-2, Hydraulisch gebundene Gemische - Anforderungen - Teil 2: Schlackengebundene Gemische
- Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 514: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514), aufgehoben
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- BW - Baden-Württemberg
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Schadstoffströme bei der Entsorgung von Holzasche, Reihe Abfall, Heft 76, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2003
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Holzaschen", LfU Bayern, 2010
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- Studie zur aktuellen und künftigen Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, Kurzfassung Oktober 2013
- Monitoring und Verifizierung der Grundaussagen des Gutachtens über die Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, August 2015
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief
Überarbeitung | ||
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Datum | im Auftrag von | Bearbeitet durch |
25.06.2019 | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Referat Kreislaufwirtschaft Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden www.wertstoffe.sachsen.de | INTECUS GmbH Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management Pohlandstr. 17 01309 Dresden intecus.dresden@intecus.de www.intecus.de 0351 31823-0 |
21.11.2008 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | ABAG-itm GmbH Hauptstraße 4 75335 Dobel info@abag-itm.de www.abag-itm.de 07083 / 52774-60 |
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