Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Allgemein
Ofenauskleidungen und feuerfeste Erzeugnisse sind ungefährliche, mineralische und keramische oder aus Kohlenstoff bestehende Materialien. Bei älteren Anlagen können noch asbesthaltige Auskleidungen im Einsatz sein, so dass hier entsprechend auch asbesthaltige Ofenausbrüche anfallen können. Asbest ist krebserzeugend und darf in Deutschland seit 1994 nicht mehr hergestellt und verarbeitet werden. Künstliche Mineralfasern, die vor 1996 eingebaut wurden, gelten gemäß TRGS 521 - "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" (TRGS 521) als krebserzeugend und können im Ofenbau immer noch angetroffen werden.
Nach Gebrauch können Ofenauskleidungen abhängig von der Herkunft mit Schadstoffen verunreinigt sein und gefährliche Eigenschaften aufweisen. Im Vordergrund stehen dabei schädliche Metalle, Metalloxide, Salze und organische Verbindungen.
Feuerfestausbrüche aus der Primäraluminiumherstellung, der Sonderabfallverbrennung und teilweise auch aus der weiteren Nichteisenmetallurgie bzw. -gießerei sind in der Regel als gefährliche Abfälle einzustufen.
In der Glasindustrie ist der Ausbruch der Glasschmelzwannen in der Regel ein nicht gefährlicher Abfall, allerdings können die feuerfesten Einbauten in den Regeneratoren zur Wärmerückgewinnung aus der Abluft hohe Schwermetallkonzentrationen aufweisen. Schwermetallverbindungen gelangen mit der Abluft durch Verstaubung des Gemenges sowie durch Kondensation von verdampften Glasschmelzprodukten in die Regeneratoren.
Ofenausbrüche aus den übrigen Prozessen sind überwiegend ungefährlich. Zur sachgerechten Einstufung und Entsorgung ist stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
Neben Asbest bzw. Künstlichen Mineralfasern aus dem Ofenbau können Ofenausbrüche abhängig vom jeweiligen Prozess folgende Schadstoffe enthalten.
Metalle und Halbmetalle
Metalle liegen in der Regel als Oxide, ggf. auch in metallischer Form vor. Art und Gehalte der Metalle im Ausbruch hängen vom jeweiligen Prozess und den dabei verwendeten Einsatzstoffen und Verfahren ab.
In der Metallurgie sind neben Eisen auch die Nichteisenmetalle, z. B. Aluminium, Blei, Kupfer, Chrom, Zink, Zinn, Cadmium, Nickel, Cobalt und Vanadium, von Bedeutung.
In der Baustoffindustrie, insbesondere bei der Zementherstellung, ist das mögliche Vorkommen von Thallium zu beachten.
Außer Eisen, Zinn, Chrom und Vanadium sind alle oben genannten Schwermetalle gewässergefährdend. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Metall feinkörnig (i. d. R. < 1 mm) vorliegt. Cadmium und Thallium sind zudem als akut toxisch und Blei als gesundheitsschädlich eingestuft. Insbesondere Cadmium ist darüber hinaus auch krebserzeugend, reproduktionstoxisch und mutagen. Sensibilisierende Eigenschaften weisen Nickel und Cobalt auf.
In der Glasindustrie wird dem Gemenge zur Herstellung von Bleisilicatgläsern Bleioxid bis zu ca. 30% zugesetzt, wobei einige Spezialgläser auch höhere Bleigehalte erfordern. In Massenglaswaren wird Bleioxid in der Regel nicht mehr verwendet. Zum Färben der Gläser werden der Glasschmelze im Wesentlichen bestimmte Schwermetalloxide zugesetzt, z. B. von Nickel, Eisen, Chrom, Kupfer, Mangan und Cobalt sowie Oxide der seltenen Erden Cer, Praseodym und Neodym. Auch Kaliumchromat dient als Färbemittel. Als Läutermittel werden z. B. Arsentrioxid, Antimontrioxid oder Fluoride/Chloride von Barium verwendet.
Die meisten genannten Metalloxide sind gewässergefährdend. Akut toxisch sind z. B. einige Oxide von Arsen, Cadmium, Cobalt und Thallium. CMR-Eigenschaften weisen z. B. Oxide von Blei, Cadmium und Nickel sowie von Arsen und Antimon auf. Die Oxide von Nickel und Cobalt wirken zudem sensibilsierend. Kaliumchromat und Arsentrioxid sind besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) und in der REACH-VO Anhang XIV im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgeführt.
Werden in verschiedenen Industriebereichen Chromit-haltige Feuerfestmaterialien eingesetzt, kann es je nach Prozessführung durch die hohen Temperaturen zur Bildung von Chrom-VI-Verbindungen kommen, die u. A. krebserregend, mutagen und gewässergefährdend sein können.
Organische Schadstoffe
Bei den organischen Schadstoffen kann es sich um unverbrannte organische Bestandteile oder durch unvollständige Verbrennung neu gebildete Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften handeln, insbesondere Polzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), ggf. auch Dioxine und Furane (PCDD/PCDF). Art und Gehalte der organischen Schadstoffe hängen vom Einsatzmaterial und Verfahren ab.
Bei Ofenausbrüchen aus metallurgischen Prozessen ist der Gehalt an organischen Schadstoffen in der Regel gering. Bei Ofenausbrüchen aus der Abfallverbrennung, der Herstellung von Baustoffen und thermischen Kraftwerksprozessen, insbesondere der Energiegewinnung aus Öl, können gefährliche organische Verunreinigungen anhaften, z. B. PAK und ggf. Dioxine und Furane (PCDD/PCDF).
Sonstige Schadstoffe, z. B.
Fluoride
In der Glas- und Keramikindustrie werden Fluoride als Flussmittel eingesetzt, z. B. Kalium- oder Natriumfluorid. Glasschmelzen werden unter anderem durch Fluoride wie Bariumfluorid geläutert, d. h. von Gasblasen befreit. Kathodenausbruch aus der Primäraluminiumherstellung enthält häufig hohe Fluoridgehalte, die unter Anderem aus dem Schmelzmittel Kryolith stammen, so dass dieser Ausbruch in der Regel ein gefährlicher Abfall ist.
Einige Fluoride wie Kalium-, Natrium- und Bariumfluorid sind akut toxisch. Darüber hinaus wirkt Natriumfluorid auch haut- und augenreizend.
Cyanide
Neben den Fluoriden enthält Kathodenausbruch auch akut toxische und gewässergefährdende Cyanide in Konzentrationen von ca. 0,002 - 0,6%.
Ofenauskleidungen und feuerfeste Erzeugnisse sind ungefährliche, mineralische und keramische oder aus Kohlenstoff bestehende Materialien. Bei älteren Anlagen können noch asbesthaltige Auskleidungen im Einsatz sein, so dass hier entsprechend auch asbesthaltige Ofenausbrüche anfallen können. Asbest ist krebserzeugend und darf in Deutschland seit 1994 nicht mehr hergestellt und verarbeitet werden. Künstliche Mineralfasern, die vor 1996 eingebaut wurden, gelten gemäß TRGS 521 - "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" (TRGS 521) als krebserzeugend und können im Ofenbau immer noch angetroffen werden.
Nach Gebrauch können Ofenauskleidungen abhängig von der Herkunft mit Schadstoffen verunreinigt sein und gefährliche Eigenschaften aufweisen. Im Vordergrund stehen dabei schädliche Metalle, Metalloxide, Salze und organische Verbindungen.
Feuerfestausbrüche aus der Primäraluminiumherstellung, der Sonderabfallverbrennung und teilweise auch aus der weiteren Nichteisenmetallurgie bzw. -gießerei sind in der Regel als gefährliche Abfälle einzustufen.
In der Glasindustrie ist der Ausbruch der Glasschmelzwannen in der Regel ein nicht gefährlicher Abfall, allerdings können die feuerfesten Einbauten in den Regeneratoren zur Wärmerückgewinnung aus der Abluft hohe Schwermetallkonzentrationen aufweisen. Schwermetallverbindungen gelangen mit der Abluft durch Verstaubung des Gemenges sowie durch Kondensation von verdampften Glasschmelzprodukten in die Regeneratoren.
Ofenausbrüche aus den übrigen Prozessen sind überwiegend ungefährlich. Zur sachgerechten Einstufung und Entsorgung ist stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
Neben Asbest bzw. Künstlichen Mineralfasern aus dem Ofenbau können Ofenausbrüche abhängig vom jeweiligen Prozess folgende Schadstoffe enthalten.
Metalle und Halbmetalle
Metalle liegen in der Regel als Oxide, ggf. auch in metallischer Form vor. Art und Gehalte der Metalle im Ausbruch hängen vom jeweiligen Prozess und den dabei verwendeten Einsatzstoffen und Verfahren ab.
In der Metallurgie sind neben Eisen auch die Nichteisenmetalle, z. B. Aluminium, Blei, Kupfer, Chrom, Zink, Zinn, Cadmium, Nickel, Cobalt und Vanadium, von Bedeutung.
In der Baustoffindustrie, insbesondere bei der Zementherstellung, ist das mögliche Vorkommen von Thallium zu beachten.
Außer Eisen, Zinn, Chrom und Vanadium sind alle oben genannten Schwermetalle gewässergefährdend. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Metall feinkörnig (i. d. R. < 1 mm) vorliegt. Cadmium und Thallium sind zudem als akut toxisch und Blei als gesundheitsschädlich eingestuft. Insbesondere Cadmium ist darüber hinaus auch krebserzeugend, reproduktionstoxisch und mutagen. Sensibilisierende Eigenschaften weisen Nickel und Cobalt auf.
In der Glasindustrie wird dem Gemenge zur Herstellung von Bleisilicatgläsern Bleioxid bis zu ca. 30% zugesetzt, wobei einige Spezialgläser auch höhere Bleigehalte erfordern. In Massenglaswaren wird Bleioxid in der Regel nicht mehr verwendet. Zum Färben der Gläser werden der Glasschmelze im Wesentlichen bestimmte Schwermetalloxide zugesetzt, z. B. von Nickel, Eisen, Chrom, Kupfer, Mangan und Cobalt sowie Oxide der seltenen Erden Cer, Praseodym und Neodym. Auch Kaliumchromat dient als Färbemittel. Als Läutermittel werden z. B. Arsentrioxid, Antimontrioxid oder Fluoride/Chloride von Barium verwendet.
Die meisten genannten Metalloxide sind gewässergefährdend. Akut toxisch sind z. B. einige Oxide von Arsen, Cadmium, Cobalt und Thallium. CMR-Eigenschaften weisen z. B. Oxide von Blei, Cadmium und Nickel sowie von Arsen und Antimon auf. Die Oxide von Nickel und Cobalt wirken zudem sensibilsierend. Kaliumchromat und Arsentrioxid sind besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) und in der REACH-VO Anhang XIV im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgeführt.
Werden in verschiedenen Industriebereichen Chromit-haltige Feuerfestmaterialien eingesetzt, kann es je nach Prozessführung durch die hohen Temperaturen zur Bildung von Chrom-VI-Verbindungen kommen, die u. A. krebserregend, mutagen und gewässergefährdend sein können.
Organische Schadstoffe
Bei den organischen Schadstoffen kann es sich um unverbrannte organische Bestandteile oder durch unvollständige Verbrennung neu gebildete Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften handeln, insbesondere Polzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), ggf. auch Dioxine und Furane (PCDD/PCDF). Art und Gehalte der organischen Schadstoffe hängen vom Einsatzmaterial und Verfahren ab.
Bei Ofenausbrüchen aus metallurgischen Prozessen ist der Gehalt an organischen Schadstoffen in der Regel gering. Bei Ofenausbrüchen aus der Abfallverbrennung, der Herstellung von Baustoffen und thermischen Kraftwerksprozessen, insbesondere der Energiegewinnung aus Öl, können gefährliche organische Verunreinigungen anhaften, z. B. PAK und ggf. Dioxine und Furane (PCDD/PCDF).
Sonstige Schadstoffe, z. B.
Fluoride
In der Glas- und Keramikindustrie werden Fluoride als Flussmittel eingesetzt, z. B. Kalium- oder Natriumfluorid. Glasschmelzen werden unter anderem durch Fluoride wie Bariumfluorid geläutert, d. h. von Gasblasen befreit. Kathodenausbruch aus der Primäraluminiumherstellung enthält häufig hohe Fluoridgehalte, die unter Anderem aus dem Schmelzmittel Kryolith stammen, so dass dieser Ausbruch in der Regel ein gefährlicher Abfall ist.
Einige Fluoride wie Kalium-, Natrium- und Bariumfluorid sind akut toxisch. Darüber hinaus wirkt Natriumfluorid auch haut- und augenreizend.
Cyanide
Neben den Fluoriden enthält Kathodenausbruch auch akut toxische und gewässergefährdende Cyanide in Konzentrationen von ca. 0,002 - 0,6%.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
161101* Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten sowie161102 Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 161101 fallen | ||
Kathodenausbruch aus der Primäraluminiummetallurgie (Schmelzflusselektrolyse); in der Regel gefährliche Abfälle | ||
Cyanide | 0,002 - 0,6 % | akut toxisch, gewässergefährdend; WGK 3 |
Fluor, z. B. als Natriumfluorid (NaF) oder als Kryolith | 5 - 20 % | NaF: akut toxisch und reizend; Kryolith: gesundheitsschädlich und gewässergefährdend, WGK 3 |
161103* andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten sowie 161104 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 161103 fallen | ||
Art und Anteile der Schadstoffe stark abhängig vom jeweiligen metallurgischen Prozess; in der Regel keine gefährlichen Abfälle; Einzelfallprüfung erforderlich | ||
Schwermetalle und deren Oxide, z. B. | ||
Kupfer, Kupferoxid (CuO) | gewässergefährdend, CuO zusätzlich gesundheitsschädlich; CuO: WGK 1 | |
Zink, Zinkoxid (ZnO) | gewässergefährdend; Zn (< 1 mm), ZnO: WGK 2 | |
Blei, Bleioxid (PbO) | reproduktionstoxisch, gesundheitsschädlich, gewässergefährdend; PbO: WGK 3 | |
Cadmium, Cadmiumoxid (CdO) | CMR, akut toxisch und gewässergefährdend; CdO: WGK 3 | |
Nickel, Nickeloxid (NiO) | krebserzeugend, sensibilisierend und gewässergefährdend; Ni (Pulver): WGK 2, NiO: WGK 1 | |
Cobalt, Cobaltoxid (CoO) | sensibilisierend und gewässergefährdend, CoO zusätzlich akut toxisch; CoO: WGK 3, Co (abh. von Korngröße): WGK 1 oder 3 | |
161105* Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten sowie 161106 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 161105 fallen | ||
Baustoffindustrie, Zementherstellung; in der Regel keine gefährlichen Abfälle, Einzelfallprüfung erforderlich | ||
Thallium | akut toxisch und gewässergefährdend | |
Glas- und Keramikindustrie; in der Regel keine gefährlichen Abfälle, Einzelfallprüfung erforderlich | ||
Verbindungen von Schwermetallen und Halbmetallen, z. B. | ||
Cobaltoxid | akut toxisch, sensibilisierend und gewässergefährdend; WGK 3 | |
Kupferoxid | gesundheitsschädlich und gewässergefährdend; WGK 1 | |
Nickeloxid und Dinickeltrioxid | krebserzeugend, sensibilisierend und gewässergefährdend; WGK 1 | |
Manganoxid und Dimangantrioxid | gesundheitsschädlich und reizend; MnO: WGK 1 | |
Bleioxid | reproduktionstoxisch, gesundheitsschädlich, gewässergefährdend; WGK 3 | |
Kaliumchromat (Chrom-VI-Verbindung) | mutagen, krebserzeugend, sensibilisierend und gewässergefährdend; WGK 3 | |
Arsentrioxid | akut toxisch, kanzerogen, ätzend und gewässergefährdend; WGK 3 | |
Antimontrioxid | kanzerogen; WGK 2 | |
Fluoride | ||
Natrium-, Kalium-, Bariumfluorid | akut toxisch, NaF zusätzlich reizend; WGK 1 | |
verschiedene Industriebereiche; Einzelfallprüfung zur Schadstoffbelastung erforderlich | ||
Chrom-VI-Verbindungen | je nach Einzelverbindung häufig mutagen, krebserzeugend und gewässergefährdend; WGK 3; insbesondere bei Verwendung von Chromit-haltigem Feuerfestmaterial | |
Asbest und Künstliche Mineralfasern (KMF) | kanzerogen; insbesondere relevant bei Anlagen, die vor 1994 (Asbest) bzw. vor 1996 (KMF) errichtet wurden | |
PCDD/PCDF | insbesondere in Feuerfestausbrüchen aus den Bereichen Sonderabfallverbrennung, Baustoffindustrie, thermische Kraftwerksprozesse | |
PAK | je nach Einzelverbindung krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch und gewässergefährdend, meist WGK 3; insbesondere in Feuerfestausbrüchen aus den Bereichen Kokerei, Sonderabfallverbrennung, Baustoffindustrie, thermische Kraftwerksprozesse |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
161101* Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten | 51 | Analytik |
161102 Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen | 2 | |
161103* andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten | 74 | Analytik |
161104 andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen | 82 | Analytik |
161105* Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten | 247 | Analytik |
161106 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen | 111 | Analytik |
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- BE - Berlin
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- HE - Hessen
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020